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ThemaBochum neue Hilfsfrist30 Beträge
RubrikEinsatz
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  • Bochum: Brandschutzbedarfsplan 2018 - 2022
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW837605
    Datum18.02.2018 13:367234 x gelesen
    Wie ich im Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr Bochum lesen konnte, wurde eine neue Hilfsfrist definiert. Man hat sich von den Vorgaben / Vorschlägen der AGBF (10 Fkt nach 9,5 Min und und 16 Fkt nach 14,5 Min) gelöst und etwas eigenes entwickelt.

    In Bochum sieht die neue Hilfsfrist wie folgt aus.

    HF 1 12 Fkt nach 11,5 Minuten
    HF 2 16 Fkt nach 14,5 Minuten

    Am Ende der HF 2 unterscheiden sich beide Definitionen nicht. Der Weg dorthin könnte aber vielen Gemeinden gerade in urbaner Lage helfen ihre Schutzziele zu erreichen.


    Aufgearbeitet wurde der BSBP von Luelf und Rinke, ich bin gespannt wenn Forplan nachzieht ;-)

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg837607
    Datum18.02.2018 16:594174 x gelesen
    Nun ja, natürlich lässt sich eine Hilfsfrist von 11,5 Minuten leichter erreichen als eine Hilfsfrist von 9,5 Minuten.
    Man hat als Ausgleich für die zwei Minuten zwei Feuerwehrleute mehr spendiert.

    Interessant ist doch dann, was am Schutzziel Bochum besser ist als am Schutzziel AGBF.
    Gibt´s denn eine Begründung, warum man vom AGBF-Schutzziel abweicht und eine eigene Definition schafft?

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen837608
    Datum18.02.2018 17:213879 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian K.Aufgearbeitet wurde der BSBP von Luelf und Rinke,

    Gibts den BEP unter einem Link zur Einsicht?

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP837609
    Datum18.02.2018 17:313794 x gelesen
    https://session.bochum.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=7068507&voselect=10110

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen837610
    Datum18.02.2018 17:353639 x gelesen
    Danke, Sebastian!

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg837611
    Datum18.02.2018 17:493798 x gelesen
    Guten Tag

    Interpretiere ich das im BSBP unter Ziff. 10.5.1 ( ab S. 152 ) zum " Bochumer Schutzziel 2018 " richtig, dass die HLF nur ( noch ) mit 1/3/4 besetzt sind ?
    Amerikanische Verhältnisse; anderseits auch anderorts schon ( immer bzw. länger bzw. seit kurzem ) üblich.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen837612
    Datum18.02.2018 18:043698 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Interpretiere ich das im BSBP unter Ziff. 10.5.1 ( ab S. 152 ) zum " Bochumer Schutzziel 2018 " richtig, dass die HLF nur ( noch ) mit 1/3/4 besetzt sind ?

    Ja, aber dafür wird ja zeitgleich ein weiteres HLF einer anderen Wache mitalarmiert. Dieses darf dann drei Minuten länger brauchen und komplettiert den 16er Löschzug.

    Ist doch aber kein Problem, man muss das Personal losgelöst von den Fahrzeugen sehen: ist immer noch eine Gruppe plus Staffel. Und spätestens mit dem dritten HLF kann ich dann vier bis fünf Trupps unter PA stellen.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 837613
    Datum18.02.2018 18:593441 x gelesen
    Wo kann man den einsehen?

    Gruß Ossi

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 837614
    Datum18.02.2018 19:023445 x gelesen
    Hallo Bernhard,

    "dass die HLF nur ( noch ) mit 1/3/4 besetzt sind ?
    Amerikanische Verhältnisse; anderseits auch anderorts schon ( immer bzw. länger bzw. seit kurzem ) üblich."

    .........wir suchen lieber die BF`en wo (noch) nicht 1/3 auf dem (H)LF sitzen!?
    Das ist doch bei der MEHRHEIT der BF (leider) schon lange gängige Praxis!

    Gruß Ossi

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 837616
    Datum18.02.2018 19:08   3800 x gelesen
    Moin,

    "Ist doch aber kein Problem, man muss das Personal losgelöst von den Fahrzeugen sehen: ist immer noch eine Gruppe plus Staffel."

    ist es eben doch! Weil dabei immer davon ausgegangen wird das der Löschzug zusammen ausrückt und auch zusammen ankommt!
    Aus eigener Praxis kann ich aber sagen das sich die Schadensereignisse da leider nicht dran halten und es ziemlich doof ist mit nem (H)LF an eine Einsatzstelle zu kommen wo einer eingeklemmt ist oder ein Feuer mit Menschenrettung und Leitereinsatz (tragbar) und das ganze dann im "Erstangriff" mit 1/3 erledigt werden soll.
    Da wird die Zeit nämlich ziemlich lang bis der Rest de ist....... :-/

    Gruß Ossi

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen837617
    Datum18.02.2018 19:173506 x gelesen
    Geschrieben von Bernd O..........wir suchen lieber die BF`en wo (noch) nicht 1/3 auf dem (H)LF sitzen!?
    Das ist doch bei der MEHRHEIT der BF (leider) schon lange gängige Praxis!


    Wo fährt denn ein BF-HLF alleine zu einem Feuer mit Menschenrettung? Und wollen wir evtl. auch mal suchen welche FFen wirklich 24/7 mit einer Gruppe auf dem (H)LF fahren? Und dann auch noch direkt was von der eigenen Wehr hinterherkommt?

    Oder ist es nicht auch da schon so, dass man das vorhandene Personal dann lieber auf mehrere Fahrzeuge aufteilt (z.B. (H)LF plus Hubrettungsfahrzeug) um mehr taktische Möglichkeiten nutzen zu können?

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen837618
    Datum18.02.2018 19:303602 x gelesen
    Geschrieben von Bernd O.ist es eben doch! Weil dabei immer davon ausgegangen wird das der Löschzug zusammen ausrückt und auch zusammen ankommt!

    Der Zugverband rückt bei einer BF halt meistens zusammen aus. Und wenn z.B. bei uns das 2.HLF des LZ bereits gebunden ist, dann rückt ein Reserve HLF mit aus. Auch wieder 1/3 besetzt (unser 1.HLF (=HTLF) ist 1/5 besetzt). Und in Bochum kommt dann eben das HLF der zweiten Wache, zwar bis zu drei Minuten später, aber das garantiert.

    Geschrieben von Bernd O.Aus eigener Praxis kann ich aber sagen das sich die Schadensereignisse da leider nicht dran halten und es ziemlich doof ist mit nem (H)LF an eine Einsatzstelle zu kommen wo einer eingeklemmt ist oder ein Feuer mit Menschenrettung und Leitereinsatz (tragbar) und das ganze dann im "Erstangriff" mit 1/3 erledigt werden soll.

    Nur rückt bei einer BF eben der Restverband direkt mit aus und tröpfelt nicht nacheinander aus dem GH wie bei einer FF. Und das bei einer BF auch noch mit Fahrzeugen voller tauglicher Atemschutzgeräteträger.

    Die Zeit wird immer lang wenn das Arbeitspensum nicht mit dem vorhandenen Personalansatz übereinstimmt. Egal ob es sich da jetzt um 1/3, 1/5, 1/8 oder einen kompletten Zug handelt. Und was macht man dann? Richtig, abarbeiten nach Priorität. Egal ob das jetzt die Menschenrettung über tragbare Leiter, der Aufbau eines IA, dem Aufbau einer Riegelstellung oder qualifizierten Aussenangriffs, des Schaffens einer Erstzugangsöffnung zur Versorgung des Patienten, der Sicherung gegen Absturz oder Kippen eines Fahrzeugs ist.

    Ich bin es gewöhnt von Unterwegs zu Folgeeinsätzen zu fahren. Und es ist eben wie es ist, manchmal muss man auch mal den Arsch rumgehen lassen und dann kann man eben nicht alles gleichzeitig machen. Aber das sind absolute Ausnahmefälle.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW837620
    Datum18.02.2018 22:403337 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Gibt´s denn eine Begründung, warum man vom AGBF-Schutzziel abweicht und eine eigene Definition schafft?

    Vermutlich, weil es dem Erreichbaren entspricht. Drei Wachen mit 12'er Löschzug (LF 1/3, LF 1/5, DLK 1/1). Zugführer auf einem LF, Verbandsführer 1x/Stadtgebiet.

    Bei 10 (oder 12) Funktionen in zwei Minuten weniger reichen die drei Wachen nicht aus.

    Gruß, Stefan

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW837621
    Datum18.02.2018 22:432986 x gelesen
    Geschrieben von Bernd O.Aus eigener Praxis kann ich aber sagen das sich die Schadensereignisse da leider nicht dran halten und es ziemlich doof ist mit nem (H)LF an eine Einsatzstelle zu kommen wo einer eingeklemmt ist oder ein Feuer mit Menschenrettung und Leitereinsatz (tragbar) und das ganze dann im "Erstangriff" mit 1/3 erledigt werden soll.

    Bei 10 Funktionen mit ELW, LF und DLK ist das doch nicht besser, wenn das LF bereits im Einsatz ist. Dann kommen nur ELW und DLK. Bei zwei LFs mit 1/3 führt jedenfalls der ganze Kleinkram nicht dazu, dass der Löschzug erheblich geschwächt wird. Und ein weiteres LF mit 1/3 ist mit Einbeziehung des Tagesdienstes durchaus möglich.

    Ja, in Stuttgart mit einem besonders starken Personalrat ist das schwieriger, aber das sind eure lokalen Besonderheiten. ;-)

    Gruß, Stefan

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW837625
    Datum18.02.2018 23:453053 x gelesen
    Du willst doch nicht etwa andeuten, dass man (wo auch immer) im Rahmen der Bedarfsplanung zuerst schaut was man haben will/kann/darf und sich danach die passenden Schutzziele überlegt, anstatt zuerst die Schutzziele zu definieren um danach über den Soll-Ist-Vergleich den Handlungsbedarf zu definieren? ;-)


    (Angeblich hat ja die Aufsichtsbehörde einer Kommune in der Nähe von Bochum mal ein Schutzziel der Art "6 Funkionen in 12 Minuten mit 70% Erreichungsgrad" um die Ohren gehauen...)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg837626
    Datum18.02.2018 23:493016 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.(Angeblich hat ja die Aufsichtsbehörde einer Kommune in der Nähe von Bochum mal ein Schutzziel der Art "6 Funkionen in 12 Minuten mit 70% Erreichungsgrad" um die Ohren gehauen...)
    es soll Gegenden in Deutschland geben wo so was zumindest tagsüber nicht ungewöhnlich ist ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 837627
    Datum19.02.2018 06:292901 x gelesen
    Moin,
    die Diskussion ist ja hier nicht, ob FF oder BF.

    Mir sind einige BF´s bekannt, bei denen das zweite HLF mit 1/3 ein TLF mit 1/1 ersetzt hat. Also nicht immer ist alles so schlecht, wie es auf dem Papier steht.

    Und letztendlich finde ich den Weg, den Bochum nun geht ehrlich. Die Diskussion über die Schutzziele werden eh kommen...

    Gruß

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW837629
    Datum19.02.2018 07:253043 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.es soll Gegenden in Deutschland geben wo so was zumindest tagsüber nicht ungewöhnlich ist ...

    Aber doch hoffentlich nicht als angestrebtes Planziel im städtischen Bereich?!

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS837633
    Datum19.02.2018 09:542650 x gelesen
    Im Großstädischen Bereich?
    Auf dem Dorf eher.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS837634
    Datum19.02.2018 10:062417 x gelesen
    Ich kenne es von Trier, da wurde der WT vom HLF aufs TLF 25/50 gesetzt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg837639
    Datum19.02.2018 10:512599 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    dass die HLF nur ( noch ) mit 1/3/4 besetzt sind ?

    Die Technik sollte bei Feuerwehrs ja der Taktik folgen, da kann diese und diese Diskussionen wieder aktuell werden.
    Die BF Hannover setzt schon seit Jahren z.B. auf solche Superlöschwagen mit 1/3 besetzt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMarc8 S.8, Dietzenbach / Hessen837643
    Datum19.02.2018 11:452655 x gelesen
    Ich finde das Thema Hilfsfrist ja immer wieder interessant. Im Rahmen meiner Masterarbeit hatte ich mich damit auch bereits auseinandergesetzt.
    Für mich ist die Hilfsfrist ein reiner "Benchmark", da sie nicht wirklich etwas zur Rettung von Personen beiträgt. Es ist ein Irrglauben (zumindest sehe ich das so, wie auch einige andere), dass durch eine kürzere oder auch längere Hilfsfrist etwas zu der Überlebensrate beigetragen wird, insbesondere bei einem Brand. Bei einem Verkehrsunfall vielleicht schon eher.

    Je nachdem wann ein Brand / Unfall entdeckt/gemeldet wird, sind schon einige Minuten vergangen bis der Notruf in eine Alarmierung umgesetzt wird.
    Wenn dann die Einheit am Einsatzort eintrifft (nach 8/9/10/11/12 Minuten) ist eine Person noch nicht gerettet. Wenn dann eine Person noch in einer verrauchten Wohnung gesucht werden muss, vergehen weitere Minuten bis die Person gerettet ist und mögliche Reanimationsmaßnahmen beginnen können.
    Gerade die Personensuche in einer verrauchen Wohnung wurde wissenschaftlich im Rahmen des TIBRO-Projektes zuletzt in Frankfurt experimentell untersucht (BF Frankfurt, Uni Wuppertal).
    Wenn also eine Personen 5 Minuten bis zur Alarmierung + Dispositionszeit + Hilfsfrist + Rüstzeit an E-Stelle + Zeit für Personensuche im Brandrauch lag (ca. 20 - 25 Minuten) spielt bei der Reanimation hinterher die Hilfsfrist nur noch eine sekundäre Rolle.

    Es ist sicher eine mutige Entscheidung als Gemeinde/Stadt zu sagen, wir verlängern die Hilfsfrist bzw. wir akzeptieren, dass die gesetzlich (z.T. im Landesrecht verankert) vorgegebene Hilfsfrist nur in 80 % der Fälle (Beispiel) eingehalten wird. Das bedeutet für die Gemeinde/Stadt eine mögliche Kostenersparnis (keine zusätzliche Wache, zusätzliches Personal) und es wird "vermutlich" (die Zukunft wird es Zeigen) keinen Anstieg der "Brandtoten" durch die Verlängerung der Hilfsfrist. Ethisch kann man hier drüber streiten - in Zeiten klammer Kassen bei den Kommunen aber sicher nachzuvollziehen. Allerding muss ggfls. so eine Entscheidung vom Brandschutzaufsichtsdienst mitgetragen werden.

    Prinzipiell kann ich für eine freiw. Feuerwehr sagen, dass wir theoretisch alle Einsatzort im Einsatzgebiet in 10 Minuten erreichen, Voraussetzung ist, dass nach 4-5 Minuten (nach Alarmierung) ein Zug den Feuerwehrstandort verlässt. Tagsüber wird das allerdings kritisch, wenn man in einem Ballungsgebiet lebt und 80% der Ehrenamtlichen nicht mehr Vorort arbeiten. Aber auf dem Papier ist es zu schaffen. die Alternative ist da nur tagsüber entsprechend ausreichend Hauptamtliche Kräfte vorzuhalten, nur wie soll das eine Kommune finanzieren. Da hilft auch kein Hilferuf in der Bevölkerung; in der freiw. Feuerwehr will sich keiner engagieren, wenn aber die Gebühren (Grundsteuer) steigt gibt es dann in der Bevölkerung den nächsten Aufschrei.

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW837650
    Datum19.02.2018 12:462521 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Du willst doch nicht etwa andeuten, dass man (wo auch immer) im Rahmen der Bedarfsplanung zuerst schaut was man haben will/kann/darf und sich danach die passenden Schutzziele überlegt, anstatt zuerst die Schutzziele zu definieren um danach über den Soll-Ist-Vergleich den Handlungsbedarf zu definieren? ;-)

    Keine Ahnung, wie rum man in Bochum argumentiert, im Bedarfsplan selbst liest es sich aber durchaus so. Bislang 1. LF in x Minuten, zukünftig feste 12 Funktionen in x Minuten. Weniger als x Minuten möglich bei einer vierten Feuerwache.

    Ist doch auch völlig ok, das Machbare mit dem Wünschenswerten und dem Notwendigen abzugleichen. Die Frage ist doch nur, ob die Politik die Vorgaben beschließt oder schon die Feuerwehr den Vorschlag macht. Für eine BF halte ich es durchaus für angemessen, wenn sie selbst einen Kompromiss auf Wunsch und Finanzierbarkeit vorschlägt, hier sogar fachlich durch L+R abgesichert.

    Gruß, Stefan

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    AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW837656
    Datum19.02.2018 14:412543 x gelesen
    Geschrieben von Marc S.Für mich ist die Hilfsfrist ein reiner "Benchmark", da sie nicht wirklich etwas zur Rettung von Personen beiträgt

    Dem kann ich nur beipflichten. Die Zahl der Brandtoten ist von Jahr zu Jahr rückgängig, obwohl landauf und landab die Hilfsfrist Erfüllungen immer schlechter werden. Die Hilfsfrist wird in vielen Bereichen ran gezogen um das Brandschutzpersonal ins unermessliche aufwachsen zu lassen.

    Es führt dazu, dass kleine Städte um 100.000 EW sich eine zweite Wache leisten möchten wobei die Stadtkassen so oder so leer sind.

    War es nicht in Düsseldorf wo festgestellt wurde, dass x Stellen zu viel waren?

    Eine Feuerwehr muss schlagkräftig sein - aber die Feuerwehr kann noch so groß sein ohne das Ehrenamt in der Hinterhand werden die Flächenlagen nie zu meistern sein.
    Es gibt leider den Teufelskreis... mehr Hauptamtliche weniger Ehrenamt weil das Hauptamt alles alleine regelt.

    Und auf Modelle wie 12h Tagdienst lässt sich leider zur Zeit niemand ein, da am 24h Dienst festgehalten wird.

    Es gab mal einen sehr schönen Bericht hier zum Thema Feuerwehr....

    Das Hauptamtliche die Zeiten wo Ehrenamt knapp ist unterstützen sollen......

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern837693
    Datum20.02.2018 17:212361 x gelesen
    Sehe ich ähnlich. Ob wir Menschen aus der betroffenen Nutzungseinheit retten ist vor allem Glückssache. Viel erreicht hingegen der VB durch Begrenzung des Brandrauches und Schaffung nutzbarer Fluchtwege.

    Bei der THL ist es schon eher interessant, ich vermute ab ca. 15-20 min Eintreffzeit ein deutlich schlechteres Outcome, gerade im Winter.

    Interessant fände ich die Betrachtung wie sich die Schadenssummen bezüglich Hilfsfrist entwickeln. Ich meine, dass schnelle Feuerwehren hier zu einer deutlichen Reduktion beitragen. Hier wird aber auch die Ausbildung der Kräfte eine große Rollte spielen.

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt/ Erfurt / Bayern/ Thüringen837696
    Datum20.02.2018 18:16   2397 x gelesen
    Benchmark und persönliches Empfinden hin oder her. Die sinkende Zahl der Brandtoten dürfte viele Aspekte haben. Zwei Gründe dürften zum Beispiel sein:

    - es brennt immer seltener bzw. in anderem Umfang
    - die flächendeckende Einführung/ Nutzung von Rauchwarnmeldern ist in den letzten Jahren enorm vorangekommen

    Mag sein, dass eine Hilfsfristverlängerung oder auch -verkürzung keinen merklichen Ausschlag in der Statistik zur Menschenrettung mit sich bringen würde. Aus meiner Sicht wird bei all diesen Diskussionen (vgl. TIBRO und Kritik an WIBERA) aber immer wieder vergessen welchen Bärendienst wir (die Feuerwehren untereinander) uns tun, wenn wir an solchen - lange und hart erkämpften - Eckpfeilern, wie der Hilfsfrist, rütteln.

    Das mag die eine Feuerwehr in ihrem eigenen Dunstkreis für gutheißen aber einer anderen Feuerwehr, mit vielleicht ähnlichen Problemen, wird damit nicht geholfen, sondern der Gegenseite in die Karten gespielt. Das alles nicht einmal zum Wohle der Feuerwehr, sondern einzig und allein zum Wohle des Stadtsäckl´s. Wir korrigieren also Erreichungsgrade und Hilfsfristen soweit, bis wir eine der Kommunalverwaltung genehme Situation erreicht haben, welche auf den Schultern der Feuerwehr abgeladen wird.

    Das Thema ist von vielen Seiten aus zu betrachten und mit einem bloßen Ja/Nein nicht zu beantworten. So ist es in weit abgelegenen Bereichen sicher schwerer die erforderlichen Mittel schnell zur Verfügung zu stellen als im Ballungszentrum. Wenn man sich aber ansieht wie beispielsweise Großstädte (Berlin) zu kämpfen haben um einen RTW zeitnah an die Einsatzstelle zu bringen, das Personal jetzt schon übermäßig strapaziert wird und Patienten lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bleibt bei mir die Frage ob Feuerwehr wirklich so gut beraten ist an diesen Fixpunkten, wie der Hilfsfrist, zu rütteln. In Zeiten in denen in der Gefahrenabwehr oft an falscher Stelle gespart wird (1).

    Wir als Feuerwehr dürfen uns Änderungen nicht verschließen. Es sollte in unserem eigenen Interesse liegen Verbesserungen zu entwickeln, daran mitzuwirken und diese zu etablieren. Aber dies sollte mit Bedacht getan werden. Hilfsfristen als Nutz- oder Wirkungslos zu betiteln, ohne eine Alternative bieten zu können, kann uns auf die Füße fallen. Denn Einsparungen im Bereich der Gefahrenabwehr sind schnell veranlasst und beschlossene Sache. Diese Einsparungen aber durch neue Maßnahmen zu kompensieren oder auch nur den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen kann eine Mammutaufgabe werden, insbesondere wenn die Gemeindekasse nicht so üppig gefüllt ist.


    Gruß Flo


    (1) auch hier geht die Spanne weit auseinander; während auf vielen Seiten Geld fehlt wird auf der anderen Seite das vorhandene Geld so gut es geht mit voller Wucht rausgeworfen und Technik beschafft, zu deren Unterhalts- und Folgekosten sowie Ausbildungsaufwand zum Zeitpunkt der Beschaffung keiner einen müden Gedanken verschwendet

    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt837699
    Datum21.02.2018 08:282149 x gelesen
    Wer sagt denn eigentlich, das der "Standardwohnungsbrand" das einzige Szenario für die Festlegung der Hilfsfrist ist?
    Es wäre doch auch denkbar die "Goldene Stunde des Schocks" z.B. bei einem VU oder einer anderen TH als eventuell zusätzliches Kriterium heranzuziehen.
    Das ist nur so ein Gedanke.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW837700
    Datum21.02.2018 08:422034 x gelesen
    Es gibt durchaus auch Feuerwehren, die mehr als nur das AGBF-Szenario zur Bemessung ihres Soll-Zustandes herangezogen haben.

    Das Problem dabei ist allerdings, dass nur dieses weitgehend anerkannt ist und es eben keine "anerkannte wissenschaftliche Grundlage" gibt, die z.B festlegt, dass ein brennender Tankwagen nach 25 Minuten explodiert wenn er bis dahin nicht gekühlt wird oder dass eine eingeklemmte Person 37 Minuten nach Eintreffen befreit ist und man dann in Verbindung mit der Fahrzeit zum nächsten Krankenhaus und der (ähnlich dem AGBF-Schutzziel weitgehend anerkannten) golden Hour of Shock die maximale Eintteffzeit einer Einheit ohne bzw. mit Rettungssatz berechnen könnte.

    Vielleicht will man das aber auch gar nicht, weil man dann zu dem Ergebnis kommen würde, dass je weiter das Krankenhaus weg ist um so schneller die Feuerwehr eintreffen muss?

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    AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg837701
    Datum21.02.2018 09:062011 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Vielleicht will man das aber auch gar nicht, weil man dann zu dem Ergebnis kommen würde, dass je weiter das Krankenhaus weg ist um so schneller die Feuerwehr eintreffen muss?

    Und da ist wieder das klassische Dilemma - Dort wo das nächste Krankenhaus weiter weg ist, braucht auch meistens die Feuerwehr länger, bis sie vor Ort ist.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Sascha

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    AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW837712
    Datum21.02.2018 15:392019 x gelesen
    Geschrieben von Florian H.Das mag die eine Feuerwehr in ihrem eigenen Dunstkreis für gutheißen aber einer anderen Feuerwehr, mit vielleicht ähnlichen Problemen, wird damit nicht geholfen, sondern der Gegenseite in die Karten gespielt.

    Daher wäre es richtig, wenn es einmal einen verbindlichen Standard dafür geben würde wie sich eine Feuerwehr aufzustellen hat.

    Jede Gemeinde stellt einen BSBP auf. Hierbei werden die Wünsche der Feuerwehrfürsten oder der Lokalpolitik (je nachdem wer die stärkere Position hat) zu Papier gebracht.

    Und ein externer Gutachter schreibt dass, was gelesen werden möchte. Er möchte den Auftrag zur Fortschreibung ja gern wieder haben. Vor allem hat ein Gutachter kaum etwas zu befürchten - außer vielleicht den Verlust der Glaubwürdigkeit. Denn ein Schutzziel legt immer noch die Politik fest - er gibt nur eine Empfehlung ab ;-)

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     18.02.2018 13:36 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
     18.02.2018 16:59 Thom7as 7H., Dornstadt
     18.02.2018 22:40 Stef7an 7H., Karlsruhe
     18.02.2018 23:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.02.2018 23:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.02.2018 07:25 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     19.02.2018 09:54 Volk7er 7C., Garbsen
     19.02.2018 12:46 Stef7an 7H., Karlsruhe
     18.02.2018 17:21 Dani7el 7H., Schriesheim
     18.02.2018 17:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.02.2018 17:35 Dani7el 7H., Schriesheim
     18.02.2018 17:49 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     18.02.2018 18:04 Dani7el 7H., Schriesheim
     18.02.2018 19:08 Bern7d O7., Filderstadt
     18.02.2018 19:30 Dani7el 7H., Schriesheim
     18.02.2018 22:43 Stef7an 7H., Karlsruhe
     18.02.2018 19:02 Bern7d O7., Filderstadt
     18.02.2018 19:17 Dani7el 7H., Schriesheim
     19.02.2018 06:29 Mart7in 7D., Dinslaken
     19.02.2018 10:06 Volk7er 7C., Garbsen
     19.02.2018 10:51 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     18.02.2018 18:59 Bern7d O7., Filderstadt
     19.02.2018 11:45 Marc7 S.7, Dietzenbach
     19.02.2018 14:41 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
     20.02.2018 17:21 Adri7an 7R., Utting
     20.02.2018 18:16 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt/ Erfurt
     21.02.2018 08:28 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     21.02.2018 08:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.02.2018 09:06 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
     21.02.2018 15:39 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
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