News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Shisha-Bars und Kohlenmonoxid - war: Einsätze mit tragbaren CO Warner ... | 25 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 837408 | |||
Datum | 12.02.2018 09:19 | 5035 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Die Wohnung liegt direkt über einer Shisha-Bar. ... Ja. Shisha-Bars sind nicht zu unterschätzen. Hatten schon mehrmals Personen, welche nach dem Besuch einer Shisha-Bar Zuhause über Symptome einer leichten CO-Vergiftung klagten. Gruß Simon | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837412 | |||
Datum | 12.02.2018 10:39 | 3335 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Simon S. Shisha-Bars sind nicht zu unterschätzen. Hatten schon mehrmals Personen, welche nach dem Besuch einer Shisha-Bar Zuhause über Symptome einer leichten CO-Vergiftung klagten. ich bin gespannt wann da die Aufsichtsbehörden endlich mal einschreiten. Shisha-Bars und Kohlenmonoxid ist ja kein unbekanntes Thema. Shisha-Bars sind auch Arbeitsstätten. Vielleicht sollte man da Kohlenmonoxid-Melder vorschreiben ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Eike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg | 837419 | |||
Datum | 12.02.2018 12:56 | 3600 x gelesen | |||
Ein Rettungsdienstkollege hat mal für die Geschichte des Monats gesorgt, als er wegen einer Person mit Schwindel&Kreislauf in ner Shisha-Bar war und der CO-Warner auf "low" anschlug... er rief die Feuerwehr und ließ evakuieren. Ich meine, die Feuerwehr hätte dann nichts gemessen, das auch nur annährernd gefährlich gewesen wäre. Die Aktion stieß allgemein auf etwas zwiespältiges Echo. Einmal: Klar, mit CO ist nicht zu spaßen, und evtl. wurde so ein MANV vorweggenommen und einigen Menschen gesundheitliche Probleme erspart. Andererseits schlägt der CO-Warner durchaus auch mal beim Vorbeifahren eines älteren LKW oder nach Entweichen eines Darmwindes an... da fragt man sich dann schon, ob diese niedrige Konzentration so problematisch ist, dass das nen größeren Einsatz rechfertigt. Da fragt man sich dann auch: Wenn wir mal in ne Shisha-Bar fahren, und nur ein Mensch Symptome zeigt, reicht dann einmal Querlüften, oder muss es das große Besteck sein? Klar: Wenn der CO-Warner anschlägt die ganze Belegschaft drömelig ist, gibts das große Besteck. Men lernt nie aus. Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson! | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 837446 | |||
Datum | 12.02.2018 23:06 | 3037 x gelesen | |||
Shisha-Bar wird sicher noch das ein oder andere mal interessant. Hatte mal einen Patienten von einem kleinen Kreiskrankenhaus notfallmässig in die 70 km entfernte Druckkammer fahren müssen. Patient < 20 Jahre alt, c/p fit wie ein Turnschuh, keinerlei Symptomatik (außer einem "Kollaps" in der Bar, woraufhin er von den Kollegen auch ins Kreiskrankenhaus transportiert wurde). Laborwerte waren aber wohl jenseits von gut und böse, womit er auch den sofortigen 6h-Aufenthalt "unter Wasser" gewonnen hat. Laut Arzt der Druckkammer (der uns dann eine Mini-Führung gemacht hat (sieht man ja nicht jeden Tag)), war der Aufenthalt für diesen Patienten mehr als indiziert und auch dringend notwendig. Man sieht also: Auch wenn man dem Patienten NICHTS anmerkt, kann er einer sein ;) Gruss, Daniel Hecker Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 837464 | |||
Datum | 13.02.2018 13:49 | 2936 x gelesen | |||
Geschrieben von Eike R.Ein Rettungsdienstkollege hat mal für die Geschichte des Monats gesorgt, als er wegen einer Person mit Schwindel&Kreislauf in ner Shisha-Bar war und der CO-Warner auf "low" anschlug... er rief die Feuerwehr und ließ evakuieren. Ich meine, die Feuerwehr hätte dann nichts gemessen, das auch nur annährernd gefährlich gewesen wäre. Die Aktion stieß allgemein auf etwas zwiespältiges Echo. Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund des Evakuierung und der dadurch entstehenden Luftstroms inkl. längerem öffnen der Eingangstüre die Konzentration in der Sisha-Bar wieder unter eine kritische Schwelle gesunken ist. Kann man meiner Meinung nach aber nicht zwingend von ausgehen, dass es immer so ist. Daher würde ich in so einem Fall genau gleich handeln. Gruß Simon | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 837468 | |||
Datum | 13.02.2018 17:38 | 2854 x gelesen | |||
Geschrieben von Eike R.a fragt man sich dann auch: Wenn wir mal in ne Shisha-Bar fahren, und nur ein Mensch Symptome zeigt, reicht dann einmal Querlüften, oder muss es das große Besteck sein? Ja. Besser man hat als man hätte. Ist so eine rote Linie die sich durchs Feuerwehrleben zieht... Dies ist meine Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837998 | |||
Datum | 03.03.2018 15:37 | 2795 x gelesen | |||
hallo, mal ne neue Variante: München: Erhöhte Kohlenmonoxidwerte führen zur Schließung einer Shisha Bar MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 837999 | |||
Datum | 03.03.2018 16:53 | 2443 x gelesen | |||
Moin, gibt es öfter als man vielleicht denkt: Kiel Nov. 2017, Kiel Jan. 2018 MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf. Feuerwehr Heikendorf | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838029 | |||
Datum | 04.03.2018 17:49 | 2543 x gelesen | |||
hallo, und hier auch: Schiffdorf : CO-Alarm in Shisha Bar Welche Optionen haben die Behörden solche Zustände in Shisha-Bars zu unterbinden? Da scheint es ein grundsätzliches Problem mit solchen Rauchutensilien zu geben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838032 | |||
Datum | 04.03.2018 19:12 | 2550 x gelesen | |||
Reaktion auf Twitter:
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Raim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen | 838033 | |||
Datum | 04.03.2018 19:45 | 2533 x gelesen | |||
Hallo, bei CO muss man da wirklich aufpassen! MAK Wert = 30 ppm (Also der Wert, den ein Arbeitnehmer 8h am Tag in seinem Arbeitsleben ertragen kann bis zu Rente, ohne dass etwas passiert) ETW Wert = 33 ppm (Eine Einsatzkraft darf da nur max. 4h ohne Atemschutz arbeiten) Das sind nur 3 ppm mehr, ergibt aber so eine entscheidende Änderung! Die gängigen CO Warnmelder die in Deutschland überwiegend von RD und FW dauerhaft mitgeführt werden haben als untere Alarmschwelle A1 den MAK Wert (also 30ppm) programmiert. Da ist es nur logisch, dass die Konzentration dann nicht bei 30 bleibt, sondern selbst wenn sie gering ist auch mal +- 10 variieren kann (Also schnell mal in den 33ppm ETW rutscht). Das Giftinformationszentrum der Uniklinik Göttingen hat vor Jahren mal eine Handlungsempfehlung für den Rettungsdienst herausgebracht. Diese SER ist natürlich auch für die Feuerwehr zu empfehlen, um die Gefahren der einzelnen Konzentrationswerte einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. In meinen Augen gehört so eine Tabelle einlaminiert aufs erste LF (Bzw im kleinformat direkt an den CO - Warnmelder, so wie es auch schon von der ein oder anderen Berufsfeuerwehr gehandhabt wird) Das ganze zum Nachlesen gibt es >>>HIER<<< LG | |||||
| |||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 838034 | |||
Datum | 04.03.2018 21:07 | 2431 x gelesen | |||
Da schlafen die Behörden. Die BetrSichVo gilt dort. Eigentlich sollte danach das Ordnungsamt kommen und die Doku dazu prüfen, danach die BG den Rest machen. Sollte, bei unvollständiger MAK Bewertung (ist ja schief gegangen) eigentlich kein Problem sein die Kiste zu zu machen. Öffnen, nur mit vollständigen unterlagen und Wirksamkeitsprüfung. Edit: oder das Stafa | |||||
| |||||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 838035 | |||
Datum | 04.03.2018 21:46 | 2401 x gelesen | |||
Geschrieben von Raimund A.Die gängigen CO Warnmelder die in Deutschland überwiegend von RD und FW dauerhaft mitgeführt werden haben als untere Alarmschwelle A1 den MAK Wert (also 30ppm) programmiert. Das scheint zu knapp zu sein! Denn bei einigen Einsätzen in jüngerer Vergangenheit mussten auch die Rettungskräfte behandelt werden. Allerdings gab es auch einen Fall, bei welchem von der hinzugerufenen FW vor Ort keine erhöhte Konzentration mehr festgestellt werden konnte, obwohl das mitgeführte Warngerät des RD ausgelöst hatte... | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 838036 | |||
Datum | 05.03.2018 01:17 | 2176 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Raimund Abraham--- so wie es auch schon von der ein oder anderen Berufsfeuerwehr gehandhabt wird Nicht nur BF....... Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 838038 | |||
Datum | 05.03.2018 01:41 | 2376 x gelesen | |||
Nicht unbedingt zu knapp. Hier geben die Tabellen aus der Empfehlung der GIZ Nord eine gute Antwort: Zeigt der Warner die aktuelle Konzentration an, sollte er auf 30 ppm stehen (oder von mir aus 33), denn ab jetzt gilt: OBACHT. Da ist was im Busch, unbedingt Anzeige im Auge behalten und entsprechend weiter verfahren. Zeigt der Warner die Konzentration nicht an, geht der erste Alarm bei 60 ppm los. Wir befinden uns deutllich überhalb des ETW, aber immer noch in einem Bereich, der unterhalb der Rückzugsschwelle liegt. Da keine aktuelle Konzentration angezeigt wird, muss natürlich dem Eigenschutz um so mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden (Lüften vor Versorgen etc.) Geschrieben von ---Jörg E. Jürgensen--- Denn bei einigen Einsätzen in jüngerer Vergangenheit mussten auch die Rettungskräfte behandelt werden. Wirklich behandelt oder lediglich genau untersucht? Denn nach einem entsprechenden Ereignis würde ich die betreffenden Kräfte selbstverständlich sofort außer Dienst nehmen und entsprechend fachlich untersuchen lassen, schon allein aus BG-rechtlichen und juristischen Gründen. Erst wenn diese Kräfte wirklich behandelt werden müssen, lief etwas nicht so wie es eigentlich sein sollte. Hier ist m.M. nach wichtig, woher die entsprechende Information stammt, ob aus einem offiziellen Einsatzbericht oder aus einer Pressemeldung. Denn letztere setzen oftmals untersuchen mit behandeln gleich und somit erscheinen untersuchte, aber nicht behandelte Einsatzkräfte auch als verletzt. Geschrieben von ---Jörg E. Jürgensen--- Allerdings gab es auch einen Fall, bei welchem von der hinzugerufenen FW vor Ort keine erhöhte Konzentration mehr festgestellt werden konnte, obwohl das mitgeführte Warngerät des RD ausgelöst hatte... Das ist nicht ungewöhnlich, wenn die CO-Quelle eher latent ist und der RD korrekt gehandelt hat: er lüftet, und bis die nachgeforderte FW vor Ort ist, hat sich das CO verflüchtigt. Darum sollte sich die FW vor dem Freigeben der Est. ja auch unbedingt die Zeit nehmen, die Lüftung zu beenden (natürlich nachdem sicher gestellt ist, dass auch in allen angrenzenden Wohnungen alles i.O. ist) und dann zu schauen, ob sich wieder eine ungewöhnliche CO-Konzentration bildet. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838041 | |||
Datum | 05.03.2018 08:35 | 2501 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Harald S. Da schlafen die Behörden. Die BetrSichVo gilt dort. Eigentlich sollte danach das Ordnungsamt kommen und die Doku dazu prüfen, danach die BG den Rest machen. Sollte, bei unvollständiger MAK Bewertung (ist ja schief gegangen) eigentlich kein Problem sein die Kiste zu zu machen. Öffnen, nur mit vollständigen unterlagen und Wirksamkeitsprüfung. ev. wäre da eine CO-Warnmelderpflicht für solche Schuppen notwendig da könnte aber dazu führen das Shisha-Bars gar nicht mehr betrieben werden können. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 838076 | |||
Datum | 06.03.2018 00:01 | 2257 x gelesen | |||
In einer Kneipe ist genau vorgeschrieben, welcher Luftwechsel notwendig ist. Geschrieben von Jürgen M. da könnte aber dazu führen das Shisha-Bars gar nicht mehr betrieben werden können. Insbesondere das die Betreiber ihre Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Genau damit hapert es. | |||||
| |||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 838077 | |||
Datum | 06.03.2018 00:05 | 2203 x gelesen | |||
Die eigentliche Frage ist, wann machen die wieder auf? eine Stunde später, oder am nächsten Tag? | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 838269 | |||
Datum | 14.03.2018 15:43 | 2208 x gelesen | |||
Geschrieben von Simon S.Shisha-Bars sind nicht zu unterschätzenIn Koblenz hat man am Wochenende lt. Presse elf Shisha-Bars seitens des Ordnungsamtes und der Bauaufsicht überprüft. Ergebnis: In vier davon schlugen mitgeführte CO-Warner an, diese wurden dann durch die Feuerwehr nochmals genauer durchgemessen. Danach durfte in zweien der Betrieb weitergehen, zwei weitere wurden aber umgehend geräumt, teils wohl auch daran angrenzende Wohnräume, und eine Person wurde mit Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus gebracht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838271 | |||
Datum | 14.03.2018 16:11 | 2087 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen M. ev. wäre da eine CO-Warnmelderpflicht für solche Schuppen notwendig Stuttgart hat reagiert: Schutz vor Kohlenmonoxidvergiftung: Bedingtes Rauchverbot für Wasserpfeifen in Gaststätten weiterlesen >>> wurde auch Zeit! ... Zu den Bedingungen, die vom Rauchverbot für Wasserpfeifen befreien, zählen eine mechanische Be- und Entlüftung, eine ausreichende Zahl an Warnmeldern für Kohlenmonoxid sowie Maßnahmen zur Brandschutzvorbeugung. ... das dürfte so manchem solcher Schuppen den Todesstoss geben MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838273 | |||
Datum | 14.03.2018 16:26 | 2050 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen M. das dürfte so manchem solcher Schuppen den Todesstoss geben tja - die sind ja fix: Gaststättenkontrolle - Betrieb in Shisha-Bar eingestellt Wenn die Polizei mal die Batterien prüft ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838361 | |||
Datum | 20.03.2018 19:29 | 1957 x gelesen | |||
hallo, passend zum Thema heute abend im Fernsehen: 20.03.2018 - 21:15 - auf DMAX 112: Feuerwehr im Einsatz: Alarm in der Shisha-Bar(Episode 8) siehe auch Feuerwehr-TV-Tipps MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 840313 | |||
Datum | 15.06.2018 09:05 | 1534 x gelesen | |||
Ein aktueller Fall in Jena. Wobei hier auch das Notstromaggregat in Frage kommen könnte. Dann wäre das was für die Rubrik Darwin. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 850106 | |||
Datum | 22.06.2019 22:03 | 1127 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen M. ich bin gespannt wann da die Aufsichtsbehörden endlich mal einschreiten. jetzt in Hamburg: Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg/ 700 kg Wasserpfeifentabak beschlagnahmt Quelle: Hauptzollamt Hamburg MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871020 | |||
Datum | 30.07.2021 11:36 | 740 x gelesen | |||
hallo,Schwerpunktkontrollen "Shisha-Bars" - Behördenübergreifende Kontrollaktion in mehreren Betrieben im Landkreis Aurich MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 878378 | |||
Datum | 20.08.2022 21:11 | 828 x gelesen | |||
hallo, oha: Hauptzollamt, Stadt und Polizei Stuttgart geben bekannt: Gaststättenkontrollen - Zwei Betriebe bis auf weiteres geschlossen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
|