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Thema | Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 45 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839623 | |||
Datum | 23.05.2018 15:59 | 5652 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobi M.aber in der Pro Version mit 750mm Höhe sind die zugelassen, BASt-Zugelassen nach TL-Leitkegel (und wenn mit Beleuchtung: auch nach TL-Warnleuchten)? Das wäre neu, dann würde ich meine Bedenken zurückziehen. oder ist da ein CE-Zeichen drauf als Eigenerklärung über die teilweise Einhaltung irgendwelcher Vorschriften wie derer für Warnkleidung oder Kinderspielzeug? Geschrieben von Tobi M. volll retroreflektierend Mit dem Signalbild nach StVO? Geschrieben von Tobi M. sehr gut sichtbar bei Dunkelheit Aus der Sicht eines Fußgängers oder im Scheinwerferlicht eines Kfz bzw. darüber hinaus aus größerer Entfernung? Diese Seite zum Thema ist bekannt? | |||||
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Autor | Tobi8 M.8, Zeilarn / | 839626 | |||
Datum | 23.05.2018 17:59 | 3440 x gelesen | |||
Ganz ehrlich mir ist die Diskussion ziemlich egal, ich für mich persönlich finde die Teile praktisch und man sieht sie gut bei Nacht. Beim letzten Unfall hatte sogar die Polizei solche Leitkegel dabei. Noch dazu ist die Seite auf die du verweist 4 Jahre alt, da sollte man eher mal an der zuständigen Stelle nachfragen zu dem Thema. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839627 | |||
Datum | 23.05.2018 18:05 | 3385 x gelesen | |||
https://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=835308 "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 839630 | |||
Datum | 24.05.2018 07:36 | 2820 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobi M.da sollte man eher mal an der zuständigen Stelle nachfragen zu dem Thema. Man kann auch eine Suchmaschine seiner Wahl bemühen und findet dann diese Liste der nach den Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel positiv geprüften Leitkegel der zuständigen Stelle (BASt) mit Stand von Juni 2017, also durchaus aktuell. Ich finde in der Liste den Hersteller der Faltleitkegel nicht, also haben sie weiterhin keine Zulassung. | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 839632 | |||
Datum | 24.05.2018 08:23 | 2729 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobi M.Ganz ehrlich mir ist die Diskussion ziemlich egal So eine Einstellung finde ich, egal in welchem Lebensbereich, nicht wirklich gut. Geschrieben von Tobi M. ich für mich persönlich finde die Teile praktisch Ich besitze auch ein paar Stück davon, setze sie aber lediglich zur Absperrung von Parkflächen ein, nicht im fließenden Verkehr. Praktisch ist weder der Zeitaufwand zum Aufbau noch zum Abbau und wenn ich die Faltleitkegel meiner umliegenden Polizeidienststellen sehe, dann ist auch die Haltbarkeit alles andere Aals praktisch. Geschrieben von Tobi M. man sieht sie gut bei Nacht Definitiv nicht! Du schaust vermutlich vom falschen Blickwinkel auf diese Dinger: Du weisst, dass sie dort stehen und deswegen findest DU sie. Wir müssen aber bei jeglicher Absicherungsmaßnahme einen anderen Blickwinkel einnehmen: Der normale Verkehrsteilnehmer ahnt nicht, dass da etwas auf "seiner" Straße herumsteht. Manchmal ist er dann noch zusätzlich abgelenkt. Geschrieben von Tobi M. Beim letzten Unfall hatte sogar die Polizei solche Leitkegel dabei. Ja, leider verwendet die Polizei diese Dinger zunehmend. Das liegt aber keinesfalls daran, dass die irgendjemand von denen so toll findet, sondern schlicht an einem massivem Platzproblem. In den letzten zehn Jahren kam sehr viel Schutzausrüstung als zusätzliche Beladung ins Fahrzeug. Daher mussten an verschiedenen Stellen Abstriche gemacht werden. Geschrieben von Tobi M. Noch dazu ist die Seite auf die du verweist 4 Jahre alt Da sich am Sachstand nichts geändert hat, muss man da auch nicht viel an der Seite ändern. Ist so wie die Normgrößen für Schreibpapier, die ändern sich zum Glück auch nicht jedes Jahr. Geschrieben von Tobi M. da sollte man eher mal an der zuständigen Stelle nachfragen zu dem Thema Auch die BASt hat da nichts an ihren Prüfkriterien geändert. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839633 | |||
Datum | 24.05.2018 08:55 | 2838 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.So eine Einstellung finde ich, egal in welchem Lebensbereich, nicht wirklich gut.Die Frage ist, ob die Einstellung am Anfang des Denkens steht, oder das Ergebnis diverser Überlegungen ist. Ich überlege z.B., mit welchen praktischen Konsequenzen man beim Einsatz von nicht BASt-zugelassenen Leitkegeln ernsthaft rechnen muss. Dann überlege ich, an welchen Stellen und mit welcher Häufigkeit z.B. eine TSF-Einheit Leitkegel aufstellen wird. Und welche anderen Absperr-/Absicherungsmittel da auch zur Verfügung stehen, Norm und so. Und wieviel Platz auf einem 10-15 Jahre alten TSF ist, um zusätzliches Material zu verlasten. Und wenn ich ganz viel Langeweile habe, überlege ich auch noch, ob/wann/mit welcher Rechtsgrundlage ein BASt-zugelassener Leitkegel als Verkehrszeichen durch die Feuerwehr überhaupt aufgestellt werden darf, oder vielleicht auch nicht... Und dann sind mir die ganzen Diskussionen um Faltleitkegel auch egal. Wir haben die Dinger auch, und ich würde sie jederzeit wieder beschaffen. Zugelassene Leitkegel haben wir auf anderen Fahrzeugen auch (wo platzmäßig machbar), einen praktischen Unterschied stelle ich nicht fest. Geschrieben von Thomas H. Praktisch ist weder der Zeitaufwand zum Aufbau noch zum AbbauDas kann ich absolut nicht nachvollziehen, was soll denn daran zeitaufwändig/er sein? Geschrieben von Thomas H. Wir müssen aber bei jeglicher Absicherungsmaßnahme einen anderen Blickwinkel einnehmen: Der normale Verkehrsteilnehmer ahnt nicht, dass da etwas auf "seiner" Straße herumsteht. Manchmal ist er dann noch zusätzlich abgelenkt.Klar, weil Leitkegel an Feuerwehreinsatzstellen, egal ob BASt-zugelassen oder nicht, faltbar oder nicht, nicht alleine auftreten. Da stehen auch andere blinkende, blitzende, leuchtende Sachen, Leitkegel sind da nur ein kleiner Teil. Wenn man bei Sichtbarkeitstests einfach ein paar Leitkegel ins Dunkle stellt, und sie anleuchtet, kann man sich eine subjektive Meinung bilden, mit Einsatzstellenabsicherung hat das aber wenig zu tun, wenn keine Einsatzstelle da ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839637 | |||
Datum | 24.05.2018 10:33 | 2557 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Ich überlege z.B., mit welchen praktischen Konsequenzen man beim Einsatz von nicht BASt-zugelassenen Leitkegeln ernsthaft rechnen muss. Gibts da irgendwie Erfahrungen oder Vorkommnisse ? Evtl. klagt ein in eine Unfallstelle hereingefahrener PKW-Fahrer, dass wenn BAST-zugelassene Verkehrsleitkegel an der E-Stelle verwendet worden wären er nicht in die Unfallstelle gerauscht wäre ? Wir haben die Dinger auch, und ich würde sie jederzeit wieder beschaffen. Zugelassene Leitkegel haben wir auf anderen Fahrzeugen auch (wo platzmäßig machbar), einen praktischen Unterschied stelle ich nicht fest. So auch hier, in der DLK die platzsparenden Faltkegel, im HLF-10 , HLF-20, den GW-Öl und dem VSA jeweils die " großen Hütchen ", die wir auch vorwiegend zur Absicherung einsetzen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839639 | |||
Datum | 24.05.2018 10:57 | 2652 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Evtl. klagt ein in eine Unfallstelle hereingefahrener PKW-Fahrer, dass wenn BAST-zugelassene Verkehrsleitkegel an der E-Stelle verwendet worden wären er nicht in die Unfallstelle gerauscht wäre ?Klagen sind uninteressant, Urteile zählen. Und ich habe leise Zweifel, ob Feuerwehrmenschen im Kerker landen, wenn das Plädoyer der Anklage lautet: "Herr Richter, ich sah zwar diese ganzen großen, roten Autos (und kleinere weiße, oder blaue) mit diversen blauen und gelben Lämpchen, die ganzen mit Warn- und Signalanteilen an den Klamotten dort herumwuselnden Menschen, ein bisschen Rauch oder deformierte Fahrzeuge, und wollte gerade vorschriftsmäßig an dieser offensichtlichen Fahrbahnverengung vorbeifahren - doch da nahm ich diese Verkehrsleitkegel wahr, die keine BASt-Zulassung haben. Und ich erkannte leider auch sofort, da standen doch tatsächlich 500mm-Leitkegel mit Warnleuchten mit gelbem Blitzlicht herum, obwohl die RSA diese nur bei Kegeln ab 750mm aufwärts erlaubt. Und ob die Aufstellung dieser Verkehrszeichen möglicherweise zuständigkeitshalber durch die Polizei erfolgte, oder möglicherweise verbotenerweise durch die Feuerwehr, konnte ich an den einzelnen Leitkegeln auch nicht hinreichend erkennen. Jedenfalls war mir direkt klar, dass die Aufstellung der Absicherungs- und Absperrelemente an dieser Stelle mit keinem der 63 Regelpläne der RSA übereinstimmen konnte. Meine Irritationen über diese offenbar rechtswidrige Fahrbahnverengungsabsicherung waren daher insgesamt so groß, dass ich zwangsläufig in diese Unfallstelle rauschen musste." "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839640 | |||
Datum | 24.05.2018 11:46 | 2440 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ich überlege z.B., mit welchen praktischen Konsequenzen man beim Einsatz von nicht BASt-zugelassenen Leitkegeln ernsthaft rechnen muss Die gleichen wie an anderen Stellen, an denen man minderwirksame Schutzmaßnahmen ergreift bzw. solche gleich ganz weglässt. Also z.B. wie beim Innenangriff ohne Überhosen oder beim Verzicht auf den Sicherheitstrupp: In der Regel wird überhaupt nichts passieren. Aber wenn es blöd läuft, werden Menschen getötet oder schwer verletzt. Allerdings kann man dann ja immer noch argumentieren, dass das auch bei Einsätzen mit Überhose, Sicherheitstrupp und BASt-Leitkegeln passieren könnte... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839642 | |||
Datum | 24.05.2018 12:01 | 2389 x gelesen | |||
Verzichte ich auf die Überhose, verbrenn ich mir den Ar***. Verzichte ich auf den Sicherheitstrupp, holt meinen Ar*** keiner zeitnah raus. Soweit so klar, aber stelle ich einen nicht BASt-zugelassenen Leitkegel auf die Straße, passiert genau was? Tote/Verletzte deswegen? Dafür reicht selbst meine Fantasie nicht aus, um zu konstruieren was genau da wie blöd laufen müsste, damit die Zulassungsfrage eines Verkehrsleitkegels auch nur annähernd solche Folgen (mit)begründen könnte. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839644 | |||
Datum | 24.05.2018 12:18 | 2396 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.stelle ich einen nicht BASt-zugelassenen Leitkegel auf die Straße, passiert genau was? Tote/Verletzte deswegen? Die Gefahr geht nicht vom fehlenden Zertifikat aus, sondern von der geringeren Warnwirkung. Du kannst ganz sicher davon ausgehen, dass der Hersteller seine Produkte hätte zertifizieren lassen, wenn sie die Anforderungen erfüllen würden. Dann bräuchte er auch nicht mit (vorsichtig ausgedrückt) missverständlichen Formulierungen zu werben (zur Aufklärung darüber siehe diese schon weiter oben verlinkte Seite). | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839645 | |||
Datum | 24.05.2018 12:36 | 2451 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Die Gefahr geht nicht vom fehlenden Zertifikat aus, sondern von der geringeren Warnwirkung....die ich jedoch so nicht sehe (vgl. auch Bilder von Thomas). Wenn die Leitkegel alleine herumstehen, ohne nennenswerte erkennbare Absicherung/Beleuchtung/Aktion drumherum, wie es traditionell gerne an deutschen Autobahnbaustellen ausschaut ;-) leuchtet mir das ein, aber nicht im Rahmen einer Feuerwehreinsatzstellenabsicherung, innerörtliche Nebenstraßen etc. Da ist die Warnwirkung keine andere, weil das Gesamtbild wirkt, nicht der einzelne kleine Kegel. Geschrieben von Henning K. Du kannst ganz sicher davon ausgehen, dass der Hersteller seine Produkte hätte zertifizieren lassen, wenn sie die Anforderungen erfüllen würden.Ob das der einzige Grund ist? Einfach mal im gfd-Katalog schauen wie sich die zugelassenen von den anderen preislich unterscheiden. Andere müssen hier ja nicht nur die (relativ teuren) Faltleitkegel sein, es gibt ja auch "normale" ohne BASt-Zulassung. Warum geben die Anbieter sich keine Mühe, die Anforderungen mit allen angebotenen Kegeln zu erfüllen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839650 | |||
Datum | 24.05.2018 18:05 | 2316 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K....die ich jedoch so nicht sehe Genau hier schließt sich dann wieder der Kreis: Um den subjektiven Aspekt auszuschalten gibt es eben objektive (Sicherheits-) Kriterien, deren Einhaltung im Rahmen der BASt-Zulassung geprüft wird. So wie es auch bei vielen anderen sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteilen objektive Kriterien gibt, deren Einhaltung interessanterweise weit weniger umstritten ist (oder sind z.B. nicht 'zugelassene' Atemschutzgeräte bei den Feuerwehren ein Thema? Dabei passieren wohl mehr Dienstunfälle im Straßenverkehr als unter Atemschutz...) Geschrieben von Sebastian K. Einfach mal im gfd-Katalog schauen wie sich die zugelassenen von den anderen preislich unterscheiden. Andere müssen hier ja nicht nur die (relativ teuren) Faltleitkegel sein, es gibt ja auch "normale" ohne BASt-Zulassung. Ja, nicht vollreflektierende. Geschrieben von Sebastian K. Warum geben die Anbieter sich keine Mühe, die Anforderungen mit allen angebotenen Kegeln zu erfüllen? Weil es offensichtlich immer noch einen Markt für nicht regelkonforme Leitkegel gibt. Immerhin kann man da pro Leitkegel ungefähr 15 Euro sparen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839653 | |||
Datum | 24.05.2018 20:20 | 2120 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.im Rahmen der BASt-Zulassung geprüft wird. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die 24h-Erkennbarkeit vom Verkehrszeichen 610 sowie die Standfestigkeit. Ja bei Sturm knicken die Faltpylonen erst weg und rutschen auch weg. Ja die Erkennbarkeit als VZ610 ist in der Rückstrahlung kaum zu erkennen. Ja der Kontrast ist deutlich kleiner. Soweit so schlecht. Richtig ist aber auch sie innerstädtisch ihren Zweck erfüllen......ach, und was wir innerhalb unserer Einsatzstelle wo hinstellen ist eh allein unsere Sache ;) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Tobi8 M.8, Zeilarn / | 839654 | |||
Datum | 24.05.2018 20:41 | 2164 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die Frage ist, ob die Einstellung am Anfang des Denkens steht, oder das Ergebnis diverser Überlegungen ist. Ich überlege z.B..., Der Mann versteht mich. Die Teile erfüllen ihren Zweck und sind platzsparend verstaubar. Der Autofahrer der eine Unfall/Gefahrenstelle übersieht weil er die Faltleitkegel nicht sieht, die sehr wohl gut reflektieren, wer was anderes behauptet sollte seinen Augenarzt aufsuchen..sollte nicht mehr Auto fahren dürfen. Bei uns (wahrscheinlich auch bei jeder anderen FF und ich rede von keinem Einsatz auf der BAB) wird es so gehandhabt, dass wir Mindestens einen Triblitz und ein reflektierendes Faltdreieck aufstellen, zusätzlich Heckabsicherung, Warnblinker und Blaulicht. In der Dunkelheit, wo man so einen blinkenden! Faltleitkegel am ehesten übersehen könnte, ist normalerweise mindesten die Umfeldbeleuchtung wenn nicht sogar der Lichtmast oder ein Powermoon im Einsatz. Also wenn man das übersieht... Das Argument mitn Zeitaufwand kann ich auch nicht nachvollziehen, ausser man hat zwei ganz linke Hände. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839658 | |||
Datum | 24.05.2018 22:01 | 2107 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobi M.so einen blinkenden! Faltleitkegel Die Blinkfunktion taugt eher für Radfahrer oder Fußgänger, im Scheinwerferlicht geht die (fast) kompl. unter. Geschrieben von Tobi M. die sehr wohl gut reflektieren, wer was anderes behauptet sollte seinen Augenarzt aufsuchen Nö Wie oben hoffentlich gut zu erkennen reflektieren die zwar hell zurück, die Erkennbarkeit als VZ ist jedoch eher mangelhaft. Natürlich darf man sich darüber streiten wann und wo, resp. ob es grundsätzlich wichtig ist das man einen Pylon als VZ erkennt oder ab es auch ausreichen kann eine grundsätzlich sichtbare Absperrung zu haben. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839662 | |||
Datum | 25.05.2018 08:28 | 1979 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobi M....und ein reflektierendes Faltdreieck...Kleiner Witz am Rande: Damit seid ihr schon einen Schritt weiter als ein großer Teil der Feuerwehren in Deutschland. Denn die meisten Faltsignale auf den Fahrzeugen dürften nicht reflektierend sein, und stellen damit kein Warndreieck nach der StVZO dar. Rein rechtlich müsste man dort also das ungefähr halb so große, aber reflektierende normale Warndreideck aufstellen, um dahinter dann das feuerwehrtypische Faltsignal innerhalb der jetzt verkehrsrechtskonform abgesicherten Einsatzstelle aufstellen zu dürfen. Die ganze Diskussion hier hätte praktisch also schon Jahrzehnte vor der Erfindung der Faltleitkegel geführt werden können. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 839666 | |||
Datum | 25.05.2018 10:19 | 1969 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobi M.Die Teile erfüllen ihren Zweck .... nicht. Die Dinger sieht man nicht, zumindest nicht der fließende Autoverkehr der auf die einsatzstelle zufährt. Da nutzt auch kein geblinke was, das wird aus PKW kaum wahrgenommen, auf die weite Entfernung, und da ist es wichtig früh zu warnen hilft nur gut reflektierendes Material. Geschrieben von Tobi M. Der Autofahrer der eine Unfall/Gefahrenstelle übersieht weil er die Faltleitkegel nicht sieht, die sehr wohl gut reflektieren, wer was anderes behauptet sollte seinen Augenarzt aufsuchen..sollte nicht mehr Auto fahren dürfen. Mit Verlaub: Das ist Blödsinn. Gegenargumente und Bilder wurden schon genug genannt. Die Vorschriftenkeule habe ich jetzt mal weggelassen, hier reicht der GMV um festzustellen das Faltleitkegel eben nichts richtiges sondern nur ein Notbehelf sind. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839668 | |||
Datum | 25.05.2018 10:39 | 1906 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Christian S. das Faltleitkegel eben nichts richtiges sondern nur ein Notbehelf sind. Genau, als Notbehelf oder wie in einem anderen Beitrag schön als " minderwirksame Schutzmaßnahme " beschrieben, kann man die Faltkegel im Extremfall ( z.B. begrenzter Unterbringungsraum o.ä. ) schon mal nach dem Motto " Besser als nix ! " benutzen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839679 | |||
Datum | 25.05.2018 13:16 | 1860 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Genau, als Notbehelf oder wie in einem anderen Beitrag schön als " minderwirksame Schutzmaßnahme " beschrieben, kann man die Faltkegel im Extremfall ( z.B. begrenzter Unterbringungsraum o.ä. ) schon mal nach dem Motto " Besser als nix ! " benutzen. Anwendungsgebiete sehe ich vor allem innerhalb abgesperrter Einsatzstellen. z.B. um den Bereich der Rotorblätter eines RTH abzusichern (wäre ja nicht das erste Mal, dass die von einem anderen Einsatzfahrzeug beschädigt würden); richtige Leitkegel wirf ein RTH halt einfach nicht mitführen können oder z.B. um bestimmte Stellen oder Einrichtungen zu kennzeichnen, Lauf- oder Fahrwege oder auch Aufstellflächen abzugrenzen usw. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839680 | |||
Datum | 25.05.2018 13:23 | 1723 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Kleiner Witz am Rande: Damit seid ihr schon einen Schritt weiter als ein großer Teil der Feuerwehren in Deutschland. Durchaus: nicht reflektierende Faltsignale sind wohl weit verbreitet, und den meisten Nutzern ist vermutlich noch nichtmals bewusst, dass die Dinger bei Dunkelheit quasi unsichtbar sind. Geschrieben von Sebastian K. Denn die meisten Faltsignale auf den Fahrzeugen dürften nicht reflektierend sein, und stellen damit kein Warndreieck nach der StVZO dar. Auch die reflektierenden Faltsignale sind keine Warndreiecke nach StVO. Beide sind Verkehrszeichen nach StVO (und zwar die Nummer 101). Geschrieben von Sebastian K. Die ganze Diskussion hier hätte praktisch also schon Jahrzehnte vor der Erfindung der Faltleitkegel geführt werden können. Die Frage nach der Zulässigkeit der Verwendung amtlicher Verkehrszeichen durch die Feuerwehr ist in der Tat eine ganz eigene Baustelle. Die betrifft sowohl die Verwendung der Faltsignale (Zeichen 101), als auch die von Leitkegeln (Zeichen 610; also auch die BASt-zugelassenen). Obwohl es keinerlei saubere Rechtsgrundlage dafür gibt, sind sich die Fachleute durchaus einig, dass die Feuerwehr das "schon irgendwie darf". Ich hatte ja vor einiger Zeit schonmal einen Vorschlag zur diesbezüglichen Ergänzung der StVO zur Diskussion gestellt und dabei auch vorgeschlagen, gleich die Qualitätsanforderungen der verwendeten Mittel im Rahmen der VwV ebenfalls zu regeln. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839686 | |||
Datum | 25.05.2018 14:58 | 1727 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.normale Warndreideck aufstellen () jetzt verkehrsrechtskonform abgesicherten Einsatzstelle Das vergessen wir sehr gerne, zum Glück erwarten die Richter hier (noch) überwiegend den GMV vom Bürger ein. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 839687 | |||
Datum | 25.05.2018 16:06 | 1748 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die ganze Diskussion hier hätte praktisch also schon Jahrzehnte vor der Erfindung der Faltleitkegel geführt werden können.Die wurde 2010 - 2012 geführt. Allerdings nicht bei Feuerwehrs, sondern bei den Pannendiensten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der BGI 800, heute DGUV Information 214-010 (Da ging es u.a. auch um die Sichtbarkeit und diverse Schäden, wenn die Teile sich mal wieder durch den Luftzug selbständig gemacht hatten). Übrigens, Pannendienste sind die einzigen NPol, die legal (§ 45 (7a) StVO) auch ohne verkehrsrechtliche Anordnung VZ 620 aufstellen dürfen. Genau aus diesem Grund habe ich im BLFA angeregt, den BOS, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig ist, die Aufstellung von VZ zu erlauben, um den ganzen Unfug mit der dauerhaften Inanspruchnahme der Notstandsregelungen zu beenden. Bedauerlicherweise hält die Mehrheit im BLFA davon nichts, eine Absicherung von Einsatzstellen mit den legalen Mitteln sei völlig ausreichend. Ich warte jetzt ab, bis der nächste Personenschaden passiert, um dann mal wieder nachzuhaken .... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 839689 | |||
Datum | 25.05.2018 16:31 | 1948 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo B. Genau aus diesem Grund habe ich im BLFA angeregt, den BOS, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig ist, die Aufstellung von VZ zu erlauben, um den ganzen Unfug mit der dauerhaften Inanspruchnahme der Notstandsregelungen zu beenden. Bedauerlicherweise hält die Mehrheit im BLFA davon nichts, eine Absicherung von Einsatzstellen mit den legalen Mitteln sei völlig ausreichend. ... die Juristen des hessischen Innen- und des Wirtschaftsministeriums halten den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend ... siehe: Erlass des HMWVL und des HMdIS zum Thema Sicherungsmaßnahmen im Straßenverkehr Zitat: "Dabei sind die Feuerwehren nach § 6 Abs. 1 HBKG befugt, die hierfür nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Mittel einzusetzen um ein Hineinfahren in die Einsatzstelle abzuwenden." Somit hier nach juristischer Fachmeinung das HBKG als "Lex specialis" gegenüber der StVO vorrangig. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839691 | |||
Datum | 25.05.2018 18:17 | 1684 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Somit hier nach juristischer Fachmeinung das HBKG als "Lex specialis" gegenüber der StVO vorrangig. Ja, das ist eine übliche Meinung: "Die Feuerwehr darf ja absperren, da wird sie dann auch irgendwie Absperrgeräte verwenden dürfen". Dass der Bundesgesetzgeber die Thematik allerdings bereits abschließend in der StVO geregelt hat und damit eine ergänzende bzw. sogar abweichende Regelung eigentlich mit Art. 72(1) i.V.m. Art. 74 (1) Nr. 22 GG kollidiert bleibt dabei üblicherweise unberücksichtigt. Man könnte diese sehr großzügige Auslegung des GG zu Gunsten einer pragmatischen Regelung ja vielleicht sogar befürworten, wenn die Regelung in sich wenigstens schlüssig wäre. Das ist sie aber nicht, denn sie enthält die Einschränkung "Die zur Absicherung der Einsatzstelle zum Einsatz kommenden lichttechnischen Einrichtungen haben den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu entsprechen". Dummerweise geht es in diesem Erlass aber im Wesentlichen um Einrichtungen, die gerade über die Grenzen der StVZO hinausgehen (Blinkpfeile und -kreuze, fahrbare Absperrtafeln usw.), die nach ansonsten herrschender Meinung ihre Rechtsgrundlage in der StVO finden und die im Detail in den TL bzw. über die RSA geregelt sind. Versteht man diesen Erlass nach seinem Wortlaut, dann erlaubt er nur Dinge, die nach StVZO ohnehin erlaubt sind (Warnblinklicht, blaues Blinklicht, Heckwarnanlagen, Warnmarkierungen, Warndreiecke nach TA bzw. ECE und Warnleuchten nach TA), Insofern ist auch dieses Papier wohl in erster Linie "gut gemeint", und ich bin fast etwas erstaunt, dass das Verkehrsministerium (als fachlich zuständige und damit doch eigentlich auch fachkundige oberste Landesbehörde) das so mitgezeichnet hat. P.S.: Warum will man übrigens ausgerechnet die im professionellen Bereich so weit verbreiteten und IMNSHO auch wirklich sinnvollen Warnleuchten in Form von Blinkpfeilen und -kreuzen für die Verwendung an Fahrzeugen zukünftig nicht mehr haben?! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839697 | |||
Datum | 25.05.2018 20:37 | 1663 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Ich warte jetzt ab, bis der nächste Personenschaden passiert, um dann mal wieder nachzuhaken ....Wieviele/welche Personenschäden gab es denn schon durch diese illegale oder notstandsgeregelte Praxis? Und was würde eine ausdrückliche rechtliche Erlaubnis daran ändern? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839698 | |||
Datum | 25.05.2018 20:50 | 1627 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wieviele/welche Personenschäden... Das Bürger unsere Absperrungen missachten.....sorry falsch! Es kommt immer wieder vor das ein Mitbürger unsere Absperrung nicht erkennt und und selbst unseren Kameraden missversteht so das beide Parteien sich anschließend vor Gericht einigen. Das Forum ist voll davon. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 839700 | |||
Datum | 25.05.2018 21:10 | 1642 x gelesen | |||
Halllo, Geschrieben von Sebastian K. ...die ich jedoch so nicht sehe (vgl. auch Bilder von Thomas). Wenn die Leitkegel alleine herumstehen, ohne nennenswerte erkennbare Absicherung/Beleuchtung/Aktion drumherum, wie es traditionell gerne an deutschen Autobahnbaustellen ausschaut ;-) leuchtet mir das ein, aber nicht im Rahmen einer Feuerwehreinsatzstellenabsicherung, innerörtliche Nebenstraßen etc. Da ist die Warnwirkung keine andere, weil das Gesamtbild wirkt, nicht der einzelne kleine Kegel. also geht es nicht darum, dass Faltleitkegel den "richtigen" Leitkegeln gleichwertig wären, sondern dass es für gewisse Anwendungen darauf nicht ankommt? Zum Beispiel, wenn es im Wesentlichen darum geht, dass irgendetwas auf der Straße steht. Okay, wenn man eine Einsatzstelle innerorts hat, die durch diverse Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht erkennbar ist und nur noch etwas quer auf die Straße stellen möchte, um dem Verkehrsteilnehmer ein Durchfahren physisch zu erschweren - meinetwegen. Dann könnte man auch so ziemlich alles andere nehmen. Man kann Leitkegel aber natürlich auch dafür verwenden, dem Verkehr deutlich zu zeigen, wo er noch fahren kann beziehungsweise viel mehr wo er gerade nicht mehr fahren kann - verkehrsleitend tätig werden dürfen wir nicht. Dabei kommt es dann aber m. E. schon darauf an, dass der verwendete Leitkegel gut erkennbar ist - insbesondere sich früh und gut vom Hintergrund der optisch unübersichtlichen Einsatzstelle abhebt, was nachts vor allem aufgrund der Reflexionseigenschaften funktioniert - und dem vertrauten, eindeutigen Signalbild entspricht. Eine schlecht reflektierende, blinkende, dreieckige Warnweste geht gerade vor dem von Dir beschriebenen Gesamtbild der Einsatzstelle ggf. einfach unter. Viele Grüße Lars | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 839704 | |||
Datum | 26.05.2018 10:24 | 1626 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Es kommt immer wieder vor das ein Mitbürger unsere Absperrung nicht erkennt und und selbst unseren Kameraden missversteht ... ist wohl eher so, dass er sie zwar erkennt aber nicht beachtet (unabhängig vom eingesetzten Absperrmittel) ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 839709 | |||
Datum | 26.05.2018 15:27 | 1518 x gelesen | |||
... was wiederum an der fehlenden BASt-Zulassung von Flatterband, Arbeitsleinen, Erdspießen, Faltsignalen, Winkerkellen, Schwenkfahnen und vor allem an der fehlenden BASt-Zulassung der Kameraden liegt. Da denkt sich Herr und Frau Staatsbürger "Das Gschlamp ist nicht zugelassen und somit muss ich es auch nicht beachten!" SCNR! PS: Wäre mal interessant, mit welcher Häufigkeit und Erfahrung sich diejenigen, die hier rege diskutieren, zu Einsätzen auf der Autobahn bewegen ... Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 839710 | |||
Datum | 26.05.2018 15:46 | 1456 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz-Peter L. PS: Wäre mal interessant, mit welcher Häufigkeit und Erfahrung sich diejenigen, die hier rege diskutieren, zu Einsätzen auf der Autobahn bewegen ... :-) ... "meine" Feuerwehr: 32 Streckenkilometer auf zwei Autobahnen (A5 und A67) mit ca. 30 - 40 Feuerwehreinsätzen pro Jahr ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 839712 | |||
Datum | 26.05.2018 15:54 | 1478 x gelesen | |||
Danke, kommt bei uns auch in etwa hin, ca. 25 km A9, Einsatzzahlen ähnlich. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839713 | |||
Datum | 26.05.2018 16:12 | 1414 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Wäre mal interessant, Null auf der BAB Beruflich verbringe ich gut die Halfte meiner Zeit im öffentlichen Verkehrsraum. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839714 | |||
Datum | 26.05.2018 16:34 | 1502 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.... was wiederum an der fehlenden BASt-Zulassung von Flatterband, Arbeitsleinen, Erdspießen, Faltsignalen, Winkerkellen, Schwenkfahnen und vor allem an der fehlenden BASt-Zulassung der Kameraden liegt. Es mag am Umfang dieses Fadens von immerhin schon 32 Beiträgen liegen, dass der eine oder andere Aspekt der Diskussion schon wieder etwas in den Hintergrund getreten ist: Geschrieben von Henning K. Die Gefahr geht nicht vom fehlenden Zertifikat aus, sondern von der geringeren Warnwirkung. Die wie auch immer geartete Zertifizierung/Zulassung hilft ja bei Feuerwehrs im Wesentlichen dabei, Irrtümer bezüglich der Warnwirkung (und anderer Kriterien wie z.B. der passivne Sicherheit) zu vermeiden. Solche Irrtümer sind hier ja recht vehement vorgetragen worden. Natürlich ist es auch denkbar, dass ein Leitkegel ohne BASt-Zulassung die Anforderungen der TL-Leitkegel erfüllt oder sogar übererfüllt. So wie auch eine Überjacke ohne CE-Kennzeichnung eine bessere Schutzwirkung haben kann als eine mit. Bei den Faltleitkegeln ist das aber gerade nicht der Fall! Geschrieben von Franz-Peter L. PS: Wäre mal interessant, mit welcher Häufigkeit und Erfahrung sich diejenigen, die hier rege diskutieren, zu Einsätzen auf der Autobahn bewegen ... Ja, es ist bei solchen Fachdiskussionen immer interessant, zu mindestens einen groben Eindruck von der fachlichen Position des Gegenübers zu haben. Die meisten kennt man ja doch nicht persönlich. Freundlicherweise hat der Webmeister jedem Diskussionsteilnehmer die Möglichkeit gegeben, entsprechende Informationen in sein Profil zu schreiben. Natürlich bleibt es dabei jedem selbst überlassen, in welcher Form er das tut oder nicht tut (oder die Felder für andere Formen der Selbstdarstellung nutzt). Zumal hier ja ausdrücklich keine Eingangsqualifikation für die Teilnahme an den Diskussionen gefordert wird! Im Fall dieses Themas sehe ich aber keine überragend große Relevanz, wenn ich jetzt schreiben würde dass meine Feuerwehr 43 Kilometer Bundesautobahn, 38 Kilometer autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen und immerhin 13 Kilometer autobahnähnlich ausgebaute Kreisstraßen betreut und ich die Anzahl der Einsätze nicht näher beziffern kann, weil ich ja ohnehin meistens nicht dabei bin. Denn die Wirksamkeit (im Sinne von Sichtbarkeit und Erkennbarkeit) einer Absicherung ist ohnehin vor allem aus der Sicht des herannahenden Autofahrers zu beurteilen und eben nicht aus der Sicht der Einsatzkräfte. (auch diese falsche Sichtweise ist ein häufiger Fehler in diesem Zusammenhang...) | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 839724 | |||
Datum | 27.05.2018 08:18 | 1315 x gelesen | |||
Hessen ist auch eines der wenigen Bundesländer, das eine Ergänzung des § 45 StVO und der VwV-StVO in Richtung BOS befürwortet und auch bereits entsprechende Anträge einbrachte ... leider ohne Erfolg. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 839725 | |||
Datum | 27.05.2018 08:19 | 1282 x gelesen | |||
Du willst mich unter allen Umständen missverstehen, oder? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 839727 | |||
Datum | 27.05.2018 08:46 | 1342 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.... was wiederum an der fehlenden BASt-Zulassung von Flatterband, Arbeitsleinen, Erdspießen, Faltsignalen, Winkerkellen, Schwenkfahnen und vor allem an der fehlenden BASt-Zulassung der Kameraden liegt. Du scheinst das Problem erkannt zu haben, ohne Jux. Denn: (zugelassene) Leitkegel sind Verkehrszeichen und erteilen eine Allgemeinverfügung (Der abgesperrte Bereich darf nicht befahren werden.); bei einem Verstoß kann somit ein Bußgeld verhängt werden (hier nach § 24 StVG). Faltleitkegel, Flatterband und Co müssen straßenverkehrsrechtlich nicht beachtet werden (außer, die Polizei nutzt diese "(die Polizei) ... ist in der Wahl ihrer Mittel frei"). Die "fehlende BASt-Zulassung" der Kameraden ist durchaus ein Problem. Denn so mancher schafft es ja noch nicht einmal, eine sachgerechte Absicherung nach FwDV aufzubauen; hier wäre, gerade für BAB und Bundesstraßen eine (angepasste Fachkunde-)Schulung in Anlehnung an MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 äußerst sinnvoll. Und wenn sich die Länder dann noch durchringen könnten, den in § 35 Abs. 1 StVO genannten Institutionen das Recht zum Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen einzuräumen, wäre ein Riesenschritt in Sachen Sicherheit getan. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839728 | |||
Datum | 27.05.2018 11:17 | 1249 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.gerade für BAB und Bundesstraßen eine (angepasste Fachkunde-)Schulung in Anlehnung an MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 äußerst sinnvoll. Sollte man nicht weiter gehen und für die BAB eine eigene Fachgruppe einfordern? Sprich ein Staffelfahrzeug ausschließlich zur Verkehrssicherung. Vollgepackt mit Schildern, "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839729 | |||
Datum | 27.05.2018 11:23 | 1239 x gelesen | |||
Die Idee ist sehr gut. Man könnte das z.B. mit auffälligen, orangen LKW und Pritschen machen, und das Personal dafür am besten überörtlich strukturiert dauerhaft vorhalten. Am praktischsten auf Länderebene. Dann könnte man das vielleicht als Landesbetrieb Mobilität bezeichnen, oder noch moderner Straßen.NRW, oder meinetwegen auch altmodisch irgendwie Autobahnmeisterei oder so. Oh, Moment... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 839730 | |||
Datum | 27.05.2018 11:51 | 1255 x gelesen | |||
Hallo, die Geschichte der verkehrsabsicherung ist eine Geschichte voller Missverständnisse ;-)) Geschrieben von Udo B. Denn so mancher schafft es ja noch nicht einmal, eine sachgerechte Absicherung nach FwDV aufzubauen; hier wäre, gerade für BAB und Bundesstraßen eine (angepasste Fachkunde-)Schulung in Anlehnung an MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 äußerst sinnvoll. Was, Du kannst nicht absichern? Und ich hab das jahrelang nincht gemerkt :-O Ja, aber da kann man doch was machen ;-)) Erste-Hilfe-Karte Verkehrsabsicherung oder etwas ausführlicher Merkblatt Verkehrsabsicherung SFS-W Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 839734 | |||
Datum | 27.05.2018 12:41 | 1184 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Oh, Moment... Ja und genau mit dem "Oh, Moment" scheint es öfter Probleme zu geben....oder ist dieser Diskussionszweig sinnlos? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 839735 | |||
Datum | 27.05.2018 12:57 | 1165 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Straßen.NRW, oder meinetwegen auch altmodisch irgendwie Autobahnmeisterei Das ist das selbe wie mit dem Aufstellen der mobilen Sichtschutzwände durch Autobahnmeisterei.....das dauert zu lange, weil die eben noch einen normalen Job haben....zwar auf der BAB und autobahnähnliche Straßen des Bundes, aber da mal eben schnell los fahren zu einer Unfallstelle hin...das geht nicht. Von daher ist eine Fachgruppe Verkehrssicherung pro Kreis (evtl. je nach Aufkommen und zu versorgende BAB-Kilometer mehr), die dann auch per Verwaltungsakt die Genehmigung zur Aufstellung der Verkehrszeichen und Durchführung verkehrslenkender Maßnahmen erhalten, eine saubere Lösung, die zeitnah umsetzbar ist...... Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 839736 | |||
Datum | 27.05.2018 13:31 | 1108 x gelesen | |||
Wir drehen uns im Kreis ... merkst du? :) Das wäre nach derzeitigem Rechtsstand entweder durch einen Landeserlass (was die meisten Länder eben nicht wollen!) oder eben durch die angesprochene Ergänzung von § 45 StVO möglich - was der BLFA ebenfalls nicht will. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 839737 | |||
Datum | 27.05.2018 13:37 | 1173 x gelesen | |||
Soweit die Theorie, die Realität sieht da bedauerlicherweise etwas anders aus. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 839740 | |||
Datum | 27.05.2018 15:03 | 1184 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank S. Das ist das selbe wie mit dem Aufstellen der mobilen Sichtschutzwände durch Autobahnmeisterei.....das dauert zu lange, weil die eben noch einen normalen Job haben....zwar auf der BAB und autobahnähnliche Straßen des Bundes, aber da mal eben schnell los fahren zu einer Unfallstelle hin...das geht nicht. Nicht nur das. Die Entfernung der nächsten "Autobahnmeisterei" zur Einsatzstelle kann schon mal recht weit sein, selbst bei direktem Ausrücken mit dem passenden Material ist da schnell eine halbe bis dreiviertel Stunde reine Anfahrtszeit rum. Für die Absicherung im ersten Abmarsch wohl etwas lange. Gruß, Michael | |||||
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