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Thema | Unwetterlage im LK Birkenfeld/RLP; Gerätehaus Herrstein betroffen | 9 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839753 | |||
Datum | 27.05.2018 22:55 | 4304 x gelesen | |||
Ein extremer Starkregen hat heute Teile des Landkreises Birkenfeld erwischt, insbesondere auch Herrstein. Den Ort bzw. die dortige Feuerwehr kennen sicher manche Leser. Dort war auch das Gerätehaus betroffen, die Rhein-Zeitung zitiert Landrat Matthias Schneider: In Herrstein an der Feuerwache sieht es aus, als hätte eine Bombe eingeschlagen. Das sind Bilder, wie man sie sonst nur von Katastrophenberichten im Fernsehen aus weit entfernten Ländern kennt. Das Wasser hatte vor dem Feuerwehrdomizil mehrere Autos aufeinander gedrückt, hauptsächlich die Privatautos der Feuerwehrleute, die gerade zum Einsatz angekommen waren. Video von der Lage am Gerätehaus Herrstein "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 839771 | |||
Datum | 28.05.2018 13:16 | 1933 x gelesen | |||
Ich hoffe, dass sich "im Nachgang" keine Versicherung bei der Regulierung "querstellt" Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839773 | |||
Datum | 28.05.2018 13:38 | 1845 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Werner G. Ich hoffe, dass sich "im Nachgang" keine Versicherung bei der Regulierung "querstellt" die Frage ist welche Versicherung ist da jetzt zuständig? Auto: die Teilkasko? die Vollkasko? oder muss die Gemeinde bzw. deren Versicherung die Schäden am Auto regulieren. Ohne Einsatz wären die Autos ja vermutlich nicht vor dem Feuerwehrhaus in der Gefahrenzone gestanden Ist ja im Grunde so wie die Brille die beim Einsatz kaputt geht MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839774 | |||
Datum | 28.05.2018 13:46 | 1890 x gelesen | |||
Bei unserer Starkregenlage 2016 war ebenfalls ein Gerätehaus + Parkplatz betroffen, ein paar PKWs von Feuerwehrangehörigen stark beschädigt (wenn auch insgesamt deutlich weniger als in Herrstein, regionale Medien sprechen von 20 Totalschäden alleine dort). Die Versicherungsabwicklung über die Kommune lief m.W. völlig unproblematisch. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839782 | |||
Datum | 28.05.2018 18:10 | 1745 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.die Teilkasko? Für Schäden durch Unwetter (hier: Überschwemmung) ist die Kaskoversicherung zuständig. Dafür reicht schon eine Teilkasko. Aber: Geschrieben von Jürgen M. oder muss die Gemeinde bzw. deren Versicherung die Schäden am Auto regulieren. Ich gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern entsprechende Schadenersatzregelungen gibt. Dabei ist zu beachten, dass die Kaskoversicherung immer nur einen (vertraglich vereinbarten) Teil des Schadens übernimmt, während der Anspruch an die Gemeinde (egal oder versichert oder nicht) "echter" Schadenersatz ist. Wenn möglich (sprich: wenn ein entsprechender Anspruch besteht) sollte deswegen der Schaden über die Gemeinde abgewickelt werden. | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 839800 | |||
Datum | 29.05.2018 10:46 | 1202 x gelesen | |||
Hallo, bei unseren kommunalen Verträgen mit dem KSA (Kommunalem Schadensausgleich) ist es in Sachsen-Anhalt so geregelt, dass die Schäden, die z.B. an Kraftfahrzeugen während des Dienstes entstanden sind, über die "eigene Kasko etc." reguliert werden müssen, und der KSA dann "nur" die jeweilige Höhergruppierung in den Versicherungsklassen nach einem Hochrechnungsmodell ausgleicht und vorab überweist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Corv8in 8R., Gütersloh / | 839802 | |||
Datum | 29.05.2018 11:43 | 1124 x gelesen | |||
Hallo, ähnliches ist uns 2013 auch passiert. Durch eine Alarmierung während massiven Hagels sind alle Privatfahrzeuge der anrückenden Kräfte beschädigt worden. Alle schäden, die nicht durch eine Kaskoversicherung abgedeckt waren (Selbstbeteiligung, Höherstufung), sowie die Schäden bei Haftpflichtversicherten Fahrzeugen sind ohne probleme vom KSA beglichen worden. Siehe BHKG NRW §22 Abs: (3) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr oder ehrenamtlichen Helferinnen oder Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen bei der Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von dem jeweiligen Aufgabenträger zu ersetzen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Birkenfeld / Rheinland-Pfalz | 839810 | |||
Datum | 29.05.2018 19:07 | 780 x gelesen | |||
Evtl. Hilft die landesregierung den Betroffenen Kameraden doch unbürokratisch.... das lässt auf jeden fall mal hoffen was im Beitrag auf Youtube zu hören ist... https://www.youtube.com/watch?v=aWy-nZhyA5w Ich gebe hier ausschließlich mein Private Meinung wieder ..... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839811 | |||
Datum | 29.05.2018 19:27 | 773 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner G.bei unseren kommunalen Verträgen mit dem KSA (Kommunalem Schadensausgleich) ist es in Sachsen-Anhalt so geregelt, dass die Schäden, die z.B. an Kraftfahrzeugen während des Dienstes entstanden sind, über die "eigene Kasko etc." reguliert werden müssen, und der KSA dann "nur" die jeweilige Höhergruppierung in den Versicherungsklassen nach einem Hochrechnungsmodell ausgleicht und vorab überweist. Die Gemeinde kann mit ihrem Versicherer vereinbaren was sie will, der Anspruch des FM(SB) besteht vom Gesetz her und wird davon nicht beeinflusst... Wenn man das Gesetz jetzt so auslegt, dass alle von einem Versicherer regulierten Schäden keine Schäden sind (was ich jedenfalls so pauschal erstmal etwas abwegig finde...), dann sieht der "Rest" für die Gemeinde aber doch etwas anders aus: - Höherstufungen gibt es bei TK-Schäden nicht (aber wie will die Gemeinde einen durch den Schaden verschlechterten Score ausgleichen?) - üblicherweise ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, die wäre in jedem Fall von der Gemeinde zu tragen - die Schadenpositionen die von der Kasko nicht übernommen werden müssten ebenfalls von der Gemeinde getragen werden. | |||||
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