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Thema | kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 88 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr + Internet | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839873 | |||
Datum | 30.05.2018 19:43 | 16308 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sascha M. - Facebook erscheint mir für uns ziemlich sicher, das Facebook für die Datensicherheit verantwortlich ist. Natürlich ist mir klar, dass gerade Facebook eine Datenkrake ist - daher der ironische Kommentar in Klammern. Leider verstehen nicht alle Menschen Ironie... da wäre ich vorsichtig Facebook räumt sich weitgehende Nutzungsrechte für die Inhalte die man auf FB postet. Wenn jemand privat z.B. Bilder auf Facebook postet ist das ein Privatvergnügen Das wird bei Feuerwehr-Seiten auf Facebook sehr interessant wenn Facebook deren Inhalte für andere Zwecke nutzt. Auch das Teilen von Inhalten auf Facebook kann man sehr schwer kontrollieren. Da ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine klassische Feuerwehr-Webseite viel sicherer MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 839874 | |||
Datum | 30.05.2018 20:43 | 7104 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, generell gebe ich Dir Recht - gerade auch das Thema Teilen von Inhalten. Der von mir geschriebene und hier zittierte Text z.B. wurde nicht auf unserer Fördervereins-Seite in Facebook gepostet, sondern bewusst nur auf meiner privaten Seite, deren Beiträge nur "Freunde" auf Facebook sehen. Ich behaupte die Datenschutzeinstellungen auf meinem Facebookprofil sind sehr restriktiv und trotzdem ist der Inhalt hier im Forum gelandet - was ich eigentlich nicht wollte und obwohl ich nur mein Umfeld über die Beweggründe informieren wollte. Quod erat demonstrantum könnte man sagen. Natürlich können über Facebook Inhalte noch schneller verbreitet werden, als von einenr normalen Webseite, und natürlich nutzt Facebook die Daten wahrscheinlich anders, als mein Hosting-Anbieter der Webseite. Dennoch - mir geht es aktuell um die Vermeidung von Haftungsfragen und da waren die meisten verfügbaren Quellen auf Datenschutzseiten von Anwälten - auch von denen die die Datenschutzrichtlinen-Generatoren anbieten - einhellig der Meinung, dass die FB Datenschutzrichtlinien von den Benutzern akzeptiert sind, und solange man keine Gewinnspiele oder Shops anbietet, man auch als "Seitenbetreiber" damit auf der sicheren Seite ist. Das ich z.B. bei den Fotos Einverständniserklärungen von den Betroffenen habe, ist selbstredend der Fall. Nochmal wegen unserer Webseite. Es ist ja schön, wenn für einschlägig tätige, wie z.B. Datenschutzbeauftragte, das alles gar kein Problem ist und alles klar ist. Wir sind aber eben keine ausgebildeten Datenschutzbeauftragte und auch keine Juristen. Wir haben aber wahrgenommen, dass viele Fragen nicht eindeutig beantwortet werden. (siehe die Diskussionen weiter unten über den Umgang mit Cookies, etc.) Und wie im Einsatz der Eigenschutz vorgeht, geht er uns auch bei den anderen Tätigkeiten vor. Gruß Sascha | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839876 | |||
Datum | 30.05.2018 22:34 | 6529 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha M.Dennoch - mir geht es aktuell um die Vermeidung von Haftungsfragen und da waren die meisten verfügbaren Quellen auf Datenschutzseiten von Anwälten - auch von denen die die Datenschutzrichtlinen-Generatoren anbieten - einhellig der Meinung, dass die FB Datenschutzrichtlinien von den Benutzern akzeptiert sind, und solange man keine Gewinnspiele oder Shops anbietet, man auch als "Seitenbetreiber" damit auf der sicheren Seite ist. Das ich z.B. bei den Fotos Einverständniserklärungen von den Betroffenen habe, ist selbstredend der Fall. und was machst du, wenn ein Abgebildeter seine Einwilligung nachträglich zurückzieht und die Löschung der Bilddaten fordert? Immerhin hattest du die Bildrechte ja bereits an FB weitergereicht. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 839880 | |||
Datum | 30.05.2018 22:50 | 6391 x gelesen | |||
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/362-recht-am-eigenen-bild-widerruf-der-zustimmung.html Natürlich würde ich in der Paxis zumindest die Bilder auf Facebook löschen oder durch entsprechend nachbearbeitete ersetzen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839883 | |||
Datum | 30.05.2018 23:05 | 6337 x gelesen | |||
Ein Artikel aus dem Jahr 2014, der sich im Wesentlichen auf das KUG bezieht? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839884 | |||
Datum | 30.05.2018 23:14 | 6306 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sascha M. Natürlich würde ich in der Paxis zumindest die Bilder auf Facebook löschen oder durch entsprechend nachbearbeitete ersetzen. und du bist dir sicher das das mit dem Löschen auf Facebook so klappt? ich bezweifle es MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 839893 | |||
Datum | 31.05.2018 10:23 | 6368 x gelesen | |||
Moin, Einverständnis zu was? Zur einfachen Nutzung durch Dich bis auf widerruf? Oder als weiterveräußerbares unwiderrufliches Recht zur Verwertung? M.E. setzt Facebook eher letzteres voraus und lacht sich nen Ast, dass kein User sich drum kümmert sondern eifrigst Daten Dritter dort ablädt - samt vermeintlicher Verwertungsrechte. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839894 | |||
Datum | 31.05.2018 11:01 ![]() | 7104 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thorben G. M.E. setzt Facebook eher letzteres voraus und lacht sich nen Ast, dass kein User sich drum kümmert sondern eifrigst Daten Dritter dort ablädt - samt vermeintlicher Verwertungsrechte. das ist mit eine grosser Knackpunkt bei der Nutzung von Facebook durch eine Feuerwehr. Wenn jemand privat auf Facebook was veröffentlicht ist das sein Privatvergnügen und er muss, falls notwendig, privat dafür haften. Wenn man eine "Feuerwehr-Seite" auf Facebook betreibt sieht das ganz anders aus. Da hängt dann die Gemeinde voll mit drin. Wenn eine Gemeinde Inhalte ( Bilder, Texte usw.) an Medienunternehmen bzw. Internetplattformen zur dortigen Nutzung herausgibt kann sie nicht mehr bestimmen wer die noch nutzt. Das ist die selbe Rechtslage wie bei den klassischen Medien wie Zeitungen. Da darf die Gemeinde ( hier = Feuerwehr ) auch nicht selektiv z.b. Bilder herausgeben. Nach dem Motto: die Zeitung A gefällt mit - das Konkurrenzblatt B nicht. Daher geben wir die Bilder nur an Zeitung A. Wenn also eine Gemeinde Einsatzberichte auf Facebook veröffentlicht kann sie nichts gegen eine weitere Verwendung auf anderen Social-Media-Plattformen machen. Das muss jeder Feuerwehr klar sein die Inhalte auf Social-Media-Plattformen einstellt. Da gibt es rechtlich einen sehr grossen Unterschied zu einer eigenen Feuerwehr-Webseite. Geschrieben von Thorben G. Einverständnis zu was? Zur einfachen Nutzung durch Dich bis auf widerruf? Über genau diesen Punkt denken die wenigsten nach. Feuerwehr X hat Bilder von einem Einsatz auf Facebook eingestellt. Die werden fleissig geteilt. Auf FB und auf anderen Social-Media-Plattformen. Jetzt kommt einer der Betroffenen und sagt nein. Oder die Feuerwehr hat ein Fehler gemacht und Bilder hochgeladen die sie nicht hochladen hätte dürfen. Da steht die Feuerwehr und damit auch die Gemeinde ganz schön dumm da. Das Löschen des eigenen Facebook-Postings ist ja einfach. Aber niemand weis wo die Inhalte bzw. Bilder weiter geteilt wurden. Jetzt die betroffene Person rechtlich gegen die Gemeinde ( = Feuerwehr ) vorgehen und z.B. Schadensersatz verlangen. Auf einer eigene Webseite wäre das unproblematisch. Löschen und gut. Falls jemand anders sich an den Inhalten der eigenen Webseite "bedient" hat ( = Bilder geklaut ) ist das nicht das rechtliche Problem der Gemeinde bzw. Feuerwehr. Wenn man also der Meinung ist das jetzt eine eigene Feuerwehr-Webseite wg. DGSVO nicht mehr oder nur mit grossen Aufwand machbar ist und man stattdessen auf Facebook ausweicht kommt man rechtlich vom Regen in die Traufe :-( Das ist jetzt seit dem 25.05. noch kritischer. Da ist man auch als Facebooknutzer selber mehr in der Haftung als vorher. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 839959 | |||
Datum | 02.06.2018 19:54 | 6523 x gelesen | |||
Das Grundproblem bei Feuerwehrwebseiten ist ja - auch vor DSGVO - das diese Seiten mit www.feuerwehr-gemeindename.de ja den Anschein erwecken, es wären kommunale Websiten, die von der jeweiligen Gemeinde betrieben werden. In Wahrheit macht das dann ein Kamerad. Das Impressum ist ja bei fast allen Feuerwehrwebseiten falsch, weil die "Freiwillige Feuerwehr Musterort" nunmal nicht rechtsfähig ist und keine Homepage betreiben kann. Ich habe unserem Webmaster empfohlen, große Teile der Seite offline zu nehmen. Weshalb: Wer haftet bei DSGVO-Verstößen? 1. Die Gemeinde - gar der Bürgermeister? - unter Rechtsscheinsgesichtspunkten, weil dieser bekannt ist, dass wir eine private Seite betreiben die so tut, als sei sie eine kommunale Seite? Die Gemeinde wird die Anwaltskosten nicht übernehmen wollen. 2. Die Feuerwehrangehörigen als Homepage-Betriebs-Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit ihrem gesamten Privatvermögen? Immerhin nimmt die Rechtsprechung ja sogar bei Fahrgemeinschaften an der Autobahn oder bei Lottotippgemeinschaften die formlose konkludente Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an. Dann haften alle Feuerwehrangehörigen für das, was der Webmaster falsch macht privat. Und wie könnte ich mich einer solchen Teilnahme an dieser Gesellschaft verweigern? (Das gleiche Problem tritt übrigens bei diversen Festitivitäten auf, wenn es keinen Förderverein gibt) 3. Der Webmaster persönlich? Dies halte ich für die wahrscheinlichste Variante. Und dieses Risiko möchte ich keinem Webmaster zumuten. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839972 | |||
Datum | 03.06.2018 14:56 | 6274 x gelesen | |||
hallo, ich kenne eine Feuerwehr da hat es vor Jahren mal deswegen richtig gerappelt. Da wurde neben der offiziellen Webseite der Feuerwehr eine private "Feuerwehr-Webseite" unter dem Namen der Abteilung ( = Stadtteilfeuerwehr ) betrieben. Als darauf Einsatzberichte veröffentlicht wurden hat der Wehrführer eingegriffen. Geschrieben von Dr. Dr. Thomas R. 3. Der Webmaster persönlich? Dies halte ich für die wahrscheinlichste Variante. Und dieses Risiko möchte ich keinem Webmaster zumuten. da gibt es viele die sich nicht bewusst sind welche Verantwortung sie privat (!) tragen. Wenn eine Webseite offiziell von der Wehrführung beauftragt von einem Webmaster eingerichtet ist dann ist dieser privat aus der Schusslinie. Hier mal ein gutes Beispiel wie man es machen muss: => https://feuerwehr-weinstadt.de/impressum MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 839976 | |||
Datum | 03.06.2018 21:57 | 6009 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Hier mal ein gutes Beispiel wie man es machen muss: http://www.feuerwehr-eppelborn.de/index.php?page=read_article&artikel_id=471 | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 840009 | |||
Datum | 05.06.2018 10:37 | 5665 x gelesen | |||
Wir haben bereits im April mit Bürgermeister und Wehrleiter gesprochen. Auf der Homepage mussten Gästebuch und Kontaktformular (kein https) der DS-GVO weichen. Wir haben die Datenschutzerklärung und das Impressum aktualisiert und intern Verarbeitungsverzeichnisse erstellt. Für die Einsatzkräfte haben wir eine (vom österreichischen Bundesverband abgewandelte) Belehrung vorbereiten und weisen auf die Anonymisierung respektive Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten hin. Für WhatsApp Alarmgruppen gilt strenges Spam-Verbot. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840010 | |||
Datum | 05.06.2018 10:42 | 5725 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Fabian B. Für WhatsApp Alarmgruppen gilt strenges Spam-Verbot. kannst du uns das mal erklären? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 840013 | |||
Datum | 05.06.2018 12:31 | 5607 x gelesen | |||
Vermutlich wurde angeordnet, dass da keine *****-Bilder und ***-Videos gepostet werden dürfen... (was wohl sonst auf WhatsApp die meiste Bandbreite bedeutet | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Niedereschach - Kappel / Baden Württemberg | 840017 | |||
Datum | 05.06.2018 13:09 | 5451 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Fabian B. Auf der Homepage mussten Gästebuch und Kontaktformular (kein https) der DS-GVO weichen. Bei uns hab ich auch das Kontaktformular wegen fehlendem https vorläufig abgeschalten. Geschrieben von Fabian B. Wir haben die Datenschutzerklärung und das Impressum aktualisiert Wie habt ihr das gemacht? Hat euch jemand beraten? Gibt es Vorlagen oder Generatoren? MkG Markus Ketterer FF Niedereschach Abt. Kappel | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 840018 | |||
Datum | 05.06.2018 13:09 | 5469 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Fabian B. Für WhatsApp Alarmgruppen gilt strenges Spam-Verbot. Was sind das? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 840019 | |||
Datum | 05.06.2018 13:26 | 5532 x gelesen | |||
Wir haben die "Allgemeine Gruppe", in der Bilder, Veranstaltungspläne, Geburtstage und Co. kommuniziert werden von der "Alarmgruppe" entkoppelt. Hier gibt es nur anonymisierte Informationen zu einem aktuellen Alarm und Statusmeldungen zu Nachrückern, Alarmabbrüchen, etc." Explizit keine Lagemeldungen, Bilder oder weniger relevante Details. Zur Datenschutzerklärung: Es gibt Generatoren (Trusted Shops) oder Muster-Erklärungen (Landesdatenschutzbeauftragte Bayern). Zusätzlich zu den Mustern muss man schauen, welche Verarbeitung weiterhin erfolgt. Da wir jegliche Analyse (google analytics, piwik, etc.) deaktiviert haben, ist es beim Hinweis auf die Auftragsdatenverarbeitung durch den Hostingbetreiber (bei uns Strato), die Video-Einbindung (Youtube) und das social Plugin (Facebook) geblieben. Die e-Mails werden ebenfalls nur bei Strato gehostet. Social Media: Facebook und Instagram entlasten seitens der AGB relativ über die Nutzerzustimmung die Seitenbetreiber. Update während ich die Antwort schreibe, fliegt gerade folgende Mitteilung ein: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf Diese aktuelle EuGH Mitteilung ist meiner Meinung nach NICHT umsetzbar. Weder kommerziell noch im BOS-Betrieb. EDIT: Wir nutzen doch google Analytics und die Belehrung dazu wurde eingebaut. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8B., Harburg / Bayern | 840021 | |||
Datum | 05.06.2018 13:38 | 5425 x gelesen | |||
Geschrieben von Dr. Dr. Thomas R.Das Impressum ist ja bei fast allen Feuerwehrwebseiten falsch, weil die "Freiwillige Feuerwehr Musterort" nunmal nicht rechtsfähig ist und keine Homepage betreiben kann Da stimme ich Ihnen zu. Wenn die Homepage allerdings von der "Freiwilligen Feuerwehr Musterort e.V." betrieben wir, dann stellt sich die Sache etwas anders dar. Ein eingetragener Verein (e.V.) ist sehr wohl rechtsfähig und wird durch den Vorstand vertreten. Dann ist die Kommune komplett raus. Bei uns in der Umgebung ist es mittlerweile in den meisten Fällen so, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren in einen e.V. umgewandelt haben und es als Vereinszweck definiert haben, der aktiven Wehr Personal zu beschaffen, damit diese ihre Pflichtaufgaben (Brandschutz,...) sicherstellen kann. | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 840022 | |||
Datum | 05.06.2018 13:39 | 5395 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian B.Update während ich die Antwort schreibe, fliegt gerade folgende Mitteilung ein: Sorry für die flappsigen Worte, aber die sind doch alle nicht mehr ganz dicht. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 840023 | |||
Datum | 05.06.2018 13:52 | 5299 x gelesen | |||
Sind nicht bei Euch in Bayern die FFen schon seit jeher gleichzeitig Vereine? In den meisten anderen Budesländern können Sie das nicht sein. Es gibt höchstens Vereine, die die Feuerwehr Unterstützen. Diese Vereine können natürlich dann auch die Internetseiten betreiben. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 840024 | |||
Datum | 05.06.2018 13:58 | 5381 x gelesen | |||
Gibt es Vorlagen oder Generatoren? Generatoren wie diesen gibt es diverse im Netz. Bei uns hab ich auch das Kontaktformular wegen fehlendem https vorläufig abgeschalten. Wo hostet ihr denn eure Seiten? Ich habe zwei verschiedene und es war jeweils kein Problem, die Seiten mit wenigen Klicks auf https umzustellen. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840026 | |||
Datum | 05.06.2018 14:08 | 5436 x gelesen | |||
Wenn man schon am 5.6.2018 weiß, ob ein Bescheid vom 3.11.2011 mit der alten Datenschutzrichtlinie, deren Ende ab dem 27.4.2016 bekannt war, übereinstimmt, darf man mit Spannung die Antworten auf offene Auslegungsfragen zur DSGVO erwarten. Das dürfte ja dann vielleicht sogar schon 2025 oder 2026 der Fall sein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8B., Harburg / Bayern | 840029 | |||
Datum | 05.06.2018 14:12 | 5277 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Sind nicht bei Euch in Bayern die FFen schon seit jeher gleichzeitig Vereine? Ja, sind sie - aber bis vor gar nicht allzu langer Zeit waren die meisten Feuerwehren "nicht rechtsfähige Vereine" - als im Wesentlichen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht im Vereinsregister eingetragen war. Erst die letzten Jahre haben sich die Feuerwehren zunehmend in eingetragene Vereine umgewandelt. Hintergrund waren hier hauptsächlich steuerliche und haftungsrechtliche Gründe. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 840030 | |||
Datum | 05.06.2018 14:16 | 5356 x gelesen | |||
Ok. Danke. Wieder was gelernt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840034 | |||
Datum | 05.06.2018 15:09 | 5437 x gelesen | |||
hallo, ich denke der juristische Ansatz ist schon sinnvoll und auch logisch. Wenn jemand in einem Mietshaus ( = Facebook ) eine Wohnung ( = Fanpage ) mietet ( = einrichtet ) und dabei in Kauf nimmt das seine Besucher die er aktiv einladet ( = Inhalte bereitstellt) durch das baufällige Haus ( = nicht datenschutzkonforme Facebook ) gefährdet werden dann trifft den Mieter ( = Betreiber eine Fan-Page auf Facebook ) schon eine Mitverantwortung. Auch wenn dieses Urteil sich auf die alten Datenschutzrichtlinien von Facebook beziehen dürfte die Grundproblematik sich nicht geändert haben bzw. durch die neue DGVSO sich ev. sogar noch verschärft haben. auf heise.de steht: Die Entscheidung (C-210/16) erging auf Grundlage der alten Datenschutzrichtlinie. Die Regeln zur Verantwortlichkeit sind jedoch mit denen in der DSGVO identisch. Jetzt sollten die Feuerwehren die mit der Begründung "DGVSO" ihre Webseiten abgeschaltet und stattdessen auf ihre Fan-Pages von Facebook verweisen sich wirklich mal Gedanken über ihre Verantwortung machen. Natürlich auch die Feuerwehren die ihre Webseite nicht abgeschaltet haben und auf Facebook auch Fan-Pages betreiben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840036 | |||
Datum | 05.06.2018 16:36 | 5565 x gelesen | |||
hallo,Gericht/Institution: EuGH MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 840040 | |||
Datum | 05.06.2018 18:48 | 5357 x gelesen | |||
Hallo, heute hatte ich eine DGVSO Schulung. Durchaus Interessant aufbereitet. Um das DGVSO zu verstehen, sollte man sich informieren lassen. Die Betriebe werden in naher Zukunft aber so gut wie jeden Mitarbeiter schulen müssen. Fast jeder hat im Betrieb mit personenbezogen Daten zu tun. Meist nimmt man das nicht bewusst war. Im Grundprinzip geht es darum, dass man als Personen den vollen Überblick über seine Personenbezogenen Daten haben sollte. Als Person entscheide ich was mit den Daten geschehen soll. Wenn ich nicht ja sage, dann darf keiner Daten erheben, speichern oder verarbeiten. Das Medium spielt keine Rolle! Oder wenn Daten an Dritte gelangen, muss man informiert werden. Als Bürger hört sich das gut an. Daraus ergeben sich dann aber z.B. Probleme mit bestimmten Programmen von amerikanischen Diensten. Die hier angesprochenen Seiten wie Facebook oder WhatsApp ignorieren Datenschutzregeln und greifen auf Fremddaten (z.B. Kontaktdaten) auf dem Rechner zu. Oder man gesteht per Vertrag diesen Firmen ein umfangreiches Verwertungsrecht zu. Hat jemand sich schon mal Mühe gemacht den kompletten Vertrag zu lesen? Wer die Anwendungen verwendet kann dann unfreiwillig gegen die DGVSO verstoßen. Die Haftung dafür liegt dann beim Betreiber und das geht dann bis zu demjenigen der die Daten gesammelt hat. Es spielt auch keine Rolle, ob man die Dienstleitung an ein Rechenzentrum etc. vergeben hat. Heute hat z.B. Continental die Verwendung von WhatsApp und snapchat auf Diensthandy´s verboten. Begründung auch hier. Continental kann nicht sicherstellen, dass Daten anderweitig verwendet werden. Auch einige Behörden habe die Verwendung von Facebook in der Vergangenheit untersagt. Wer also Personenbezogen Daten auf einer Webseite, Handy etc. hat, der muss sich Gedanken machen, wie und in welcher Form, er diese verarbeitet und wie er die Daten vor Zugriff von Dritten sichert. Kann er das nicht sicherstellen, muss er abschalten! Ansonsten, für den Fall der Fälle, Spenden sammeln. Im Moment klingen die Sanktionen noch abstrakt. Aber die ersten Verfahren wird es geben. Oder hat es schon gegeben. Die DGVSO ist im Kern eigentlich nicht neu. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 840041 | |||
Datum | 05.06.2018 20:15 | 5173 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.Als Person entscheide ich was mit den Daten geschehen soll. Wenn ich nicht ja sage, dann darf keiner Daten erheben, speichern oder verarbeiten. Das ist so pauschal aber auch nicht richtig. Es gibt neben der Einwilligung des Betroffenen noch weitere Gründe, die eine Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlauben. So reicht in vielen Fällen eine Information, eine Einwilligung ist nicht notwendig. BTW: DSGVO, Datenschutzgrundverordnung. Ist irgendwie schon im Subject falsch geschrieben... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840042 | |||
Datum | 05.06.2018 21:20 | 5145 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning K. BTW: DSGVO, Datenschutzgrundverordnung. Ist irgendwie schon im Subject falsch geschrieben... mni tnks - habs korrigiert MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 840044 | |||
Datum | 05.06.2018 22:24 | 5066 x gelesen | |||
Hallo Henning, richtig! Sorry, die Aussage war pauschal, gekürzt auf den Kern Verbot mit Erlaubnisvorbehalt reduziert. Das ist auch nur eine Seite von der Ungemach für den Seitenbetreiber drohen könnte. Ich hatte auch nur eine betriebliche Schulung für einfache Anwendungen und den normalen Umgang mit Geschäftspartnern. Hat aber auch schon 45 min gedauert. Geschrieben von Henning K. Das ist so pauschal aber auch nicht richtig. Es gibt neben der Einwilligung des Betroffenen noch weitere Gründe, die eine Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlauben. Wenn Daten zu einem bestimmten Zweck erhoben werden (berechtigtes Interesse). Z.B. um einen Kaufvertrag abzuschließen, dann müssen natürlich Adresse etc. gespeichert werden, um evtl. Gewährleistungsansprüche festzuhalten. Ein explizite Zustimmung bedarf hier nicht. Hier geht man auch von einem Stillschweigen aus bzw. ist für die Erfüllung erforderlich. Die Behörden haben ebenfalls Möglichkeit Daten zu verarbeiten, ohne das man widersprechen kann. (gesetzliche Ausnahmetatbestände) (Ich denke jetzt ist es einigermaßen komplett) Eine gute Quelle für das Thema ist die hier: https://www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo Wenn es um den Umgang mit den Daten geht; ich denke hier sind die größten Fallstricke für den Betreiber einer Web Seite. Einige Themengebiete hören sich richtig gruselig an. Wenn man ein IT Abteilung mit 150 Mann hat, dürfte das Thema kein großes Problem sein. Als Administrator einer kleinen Web-Seite schaut es schon anders aus. Um professionelle Hilfe wird man in einigen Fällen kaum herumkommen. Bin gespannt, bis die ersten DSGVO Abmahnvereine sich breit machen. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840069 | |||
Datum | 06.06.2018 12:59 | 5151 x gelesen | |||
hallo, hier mal ein guter Artikel der die Rechtslage und die Situation in der man als Betreiber einer Feuerwehr-Facebook-Seite steckt: Quo vadis, Facebook? Rechtsexpertin erklärt die dramatischen Folgen des EuGH-Urteils für Netzwerk und Nutzer ![]() Gerade Facebook-Seite von Behörden bzw. Kommunen dürften jetzt recht schnell auf den Prüfstand kommen und müssten umgehend abgeschaltet werden. Das gilt auch für die Facebook-Feuerwehr-Seiten die von Feuerwehren betrieben werden. Spätestens wenn sich die Rechtsprechung in dem konkreten Fall um den es beim EUGH ging in Deutschland rechtskräftig abgeurteilt ist müssen die Betreiber reagieren. Bin gespannt welche Feuerwehr sich jetzt noch den Schuh anzieht und auf Facebook weitermacht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 840071 | |||
Datum | 06.06.2018 13:12 | 5072 x gelesen | |||
Facebooks redaktionelle Antwort auf die zugehörige Anfrage betreffs EuGH Mitteilung: "Wir sind von diesem Urteil enttäuscht. Unternehmen jeder Größe in ganz Europa nutzen Internetdienste wie Facebook, um neue Kunden zu erreichen und zu wachsen. Obwohl es keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen geben wird, die die Facebook-Dienste nutzen, werden wir daran arbeiten, unseren Partnern zu helfen, ihre Auswirkungen zu verstehen. Wir halten uns an das geltende europäische Recht und haben im Rahmen unserer Vorbereitungen auf DSGVO unsere Datenschutzrichtlinien, -kontrollen und -instrumente weiter verbessert." | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840075 | |||
Datum | 06.06.2018 14:13 | 5073 x gelesen | |||
Geschrieben von FacebookObwohl es keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen geben wird, die die Facebook-Dienste nutzen, werden wir daran arbeiten, unseren Partnern zu helfen, ihre Auswirkungen zu verstehen. Beruhigend. Dann warten wir mal ab, wie dieses "Unternehmen" hier reagieren wird, oder ob sich bei dieser Truppe etwas ändert, oder die hier , oder solche Seiten... Wer an dieser Stelle noch nicht genug Mitverantwortlichen seine Daten geschenkt hat, kann ja noch etwas nachforschen, ob "sein" MdEP seinen Facebookauftritt ganz privat, oder vielleicht doch auch als Fanpage gestaltet hat ;-) Vielleicht verhilft das Urteil ja über solche Wege am Ende sogar noch zu einer klitzekleinen Kurskorrektur in der Datenschutzeuphorie? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840478 | |||
Datum | 21.06.2018 14:11 | 4975 x gelesen | |||
hallo, Feuerwehren sind einem erheblichen Risiko ausgesetzt wenn Sie Ihre Fanpages auf Facebook betreiben. Meint zumindest Peter Schaar: Gemeinsam verantwortlich: Interview mit PETER SCHAAR zum Facebook-Urteil des EuGH Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Betreiber sogenannter Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook die datenschutzrechtliche Verantwortung tragen. Seitdem ist die Verunsicherung unter Fanpage-Betreibern groß. Auch der Verfassungsblog betreibt eine Fanpage, die zur Zeit 6616 Abonnent*innen hat. Wir haben Peter Schaar gefragt, was zu tun ist. Der Interviewpartner Peter Schaar ist Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) und war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842733 | |||
Datum | 12.09.2018 12:38 | 5019 x gelesen | |||
hallo, Feuerwehrseiten auf Facebook sind weiterhin datenschutzrechtlich kritisch: Neue AGB für rechtskonforme Fanpages: So dreist drückt sich Facebook um Haftung für Datenschutz-Verstöße Zitat Facebook: Facebook Ireland Limited (Facebook Ireland) und du seid gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Insights-Daten. Diese Seiten-Insights-Ergänzung legt die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Facebook Ireland und dir im Hinblick auf die Verarbeitung von Insights-Daten fest. und: Du solltest sicherstellen, dass du eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß DSGVO hast, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennst und jedwede sonstigen geltenden rechtlichen Pflichten erfüllst. Geschrieben von meedia.de Der Seitenbetreiber soll also einen Rechtfertigungsgrund für die Datensammlung nennen, er muss einen Datenschutzbeauftragten benennen, ABER auch, wie er sämtliche sonstigen rechtlichen Pflichten nach DSGVO erfüllt. Also zum Beispiel auch die Aufklärung der Seitenbesucher oder eine Opt-Out-Möglichkeit der Datensammlung für den Nutzer seiner Facebook-Seite. WIE genau dies der Seiteninhaber machen soll? Oder WIE z.B. der Nutzer einer Seite aufgeklärt werden und sich selbst entscheiden können sollte (!), wird in diesen AGB-Änderungen nicht dargelegt. Dabei kann der Seitenbetreiber gar keine Opt-Outs anbieten und somit wie nach DSGVO gefordert eine Unterbindung der Datensammlung durch Facebook unterbinden. dünnes Eis auf dem sich die Facebook-Seitenbetreiber bewegen. Bei "privaten" Fan-Pages ist das ja dann deren privates Problem. Aber Facebook-Fanpages von Feuerwehren sind da rechtlich ein anderes Kaliber. Da hängt dann über die Feuerwehr die Gemeinde mit drin. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 842735 | |||
Datum | 12.09.2018 16:12 | 4505 x gelesen | |||
Wir haben jetzt final alles umgestellt: Website, Facebook, Instagram. Alles auf den Verein umgewidmet. Als Feuerwehr bzw. Gemeinde-Institution ist das alles zu kritisch. Gerade nach dem BGH Entscheid ist es mittelfristig nicht rechtssicher wie man sich positionieren soll. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842737 | |||
Datum | 12.09.2018 16:43 | 4552 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Fabian B. Alles auf den Verein umgewidmet. das ändert aber die (Datenschutzrechtslage) Rechtslage nicht. Anstatt dem Bürgermeister / Wehrführer ist jetzt der Vereinsvorstand in der Haftung. ich denke das ist haftungsrechtlich ein Rückschritt MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842741 | |||
Datum | 12.09.2018 20:08 | 4503 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Da hängt dann über die Feuerwehr die Gemeinde mit drin.Mit welchen möglichen Folgen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 842742 | |||
Datum | 12.09.2018 20:50 | 4478 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian B.Alles auf den Verein umgewidmet. Wenn die Stadt einen Rückzieher macht muß man sich halt entsprechend versichern. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 842746 | |||
Datum | 13.09.2018 08:49 | 4403 x gelesen | |||
Mit den Folgen, dass der Bürgermeister sagen könnte: Abschalten. Daher ist Verein sicher eine Privatisierung von Risiken, aber auch eine neue Hoheit über Inhalte, Vermarktung (Spender / Unterstützer) und Veranstaltungswerbung. MfG | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844361 | |||
Datum | 25.11.2018 09:12 | 4813 x gelesen | |||
hallo,
aha - das Thema ist also doch noch nicht vom Tisch .. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit führt seit Anfang November Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien sowie einer Reihe von Unternehmen und Organisationen u. a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche in Sachen Facebook-Fanpages durch. Die Behörde stellt darin 15 Fragen an die datenschutzrechtlich Mit-Verantwortlichen der Facebook-Fanpage ..
Ob da Feuerwehr-Seiten mit dabei sind? Und wie die dann die Fragen beantworten :-() Könnte für Feuerwehrs die so auf Facbook aktiv sind auch "interessant" werden. ich sehe momentan keine datenschutzkonforme Lösung für solche Feuerwehrseiten auf FB. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 844364 | |||
Datum | 25.11.2018 10:59 | 4393 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ich sehe momentan keine datenschutzkonforme Lösung für solche Feuerwehrseiten auf FB. Nein, denn gerade die Punkte Widerruf und Löschung personenbezogener Daten stellen ein großes Problem dar, da der Seitenverantwortliche im Gegensatz zu einer eigenverantwortlichen im Internet veröffentlichten HP hierauf keine direkte Einflussmöglichkeit hat, sondern darauf angewiesen ist, dass FB dies zeitnah für ihn durchführt. Bei der Anzahl der Seiten und theoretisch möglichen Widerrufen dürfte dies schwer zu realisieren sein... Natürlich bedeutet das auch für die eigenverantwortlich veröffentlichte Seite einen erheblichen Mehraufwand, den eine Person möglicherweise nicht mehr stemmen kann... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844369 | |||
Datum | 25.11.2018 11:41 | 4391 x gelesen | |||
hallo, hier noch Pressemitteilung mit weitere Infos des Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Prüfung des Betriebs von Facebook-Fanpages eröffnet ![]() ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844372 | |||
Datum | 25.11.2018 12:53 | 4420 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Ob da Feuerwehr-Seiten mit dabei sind?Vielleicht ähnlich wie die? Hatte die DSGVO und ihre Auswüchse schon irgendwo konkrete (!) negative Folgen, Abschaltungen in vorauseilendem Gehorsam ausdrücklich mal ausgenommen, für Feuerwehreinheiten oder -seitenbetreiber? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 844376 | |||
Datum | 25.11.2018 21:04 | 4271 x gelesen | |||
Die einzige sinnvolle Antwort: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich ihre Fragen leider nicht beantworten | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 844389 | |||
Datum | 26.11.2018 15:08 | 3874 x gelesen | |||
Abgesehen von den Website-Vorausschaltungen und Änderungen der Betreiberinformationen auf Vereine oder die Träger-Gemeinde hab ich noch nichts gehört. Dem Anhörungsschreiben kann man wie bei paypal mit einem Verweis auf die AGB von Facebook antworten. Paypal gibt (ähnlich zu FB) keine Auftragsdatenverarbeitungsverträge raus, sondern einen Hinweis, dass die Nutzer von Paypal diese Datenweitergabe in den AGBs zugestimmt haben. Ähnlich ist es bei Facebook. Wenn ich eine Seite betreibe, kann ich für die erhobenen Daten auf die AGB von Facebook verweisen. Jemand, der die AGB von Facebook nicht akzeptiert hat und demnach kein Mitglied ist, kann auch nicht zu den Betroffenen zählen. Also in der Datenschutzfolgeabschätzung für Feuerwehr (die laut DSGVO die Trägergemeinde zu erstellen hat), wäre das Thema ausgeklammert. Bei uns haben wir das mit Belehrungen innerhalb der Aktiven gelöst und innerhalb des Vereins ist das bereits im Mitgliedsantrag verankert. Personenbezogene Daten werden nicht publiziert und die Speicherung erfolgt über die Website gemäß Datenschutzrichtlinie oder via Facebook gemäß deren AGB. Es bringt auch kein Hinweis etwas, dass man die Nachrichten, etc nicht speichert, da Facebook alles dauerhaft speichert. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848993 | |||
Datum | 12.05.2019 13:29 | 4495 x gelesen | |||
hallo, aktueller Stand: Der EuGH hat im Juni 2018 entschieden, Fanpage-Betreiber in der EU gemeinsam mit Facebook Ireland als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher anzusehen sind. Danach war klar: Eigentlich müssten massenweise Social-Media-Fanpages aus datenschutzrechtlichen Gründen schließen. Drei Monate später hat die Datenschutzkonferenz einen Beschluss veröffentlicht, in dem es heißt: Facebook-Fanpages sind illegal, weil es keine Vereinbarung mit Facebook gibt. Nun hat Facebook reagiert. Doch reicht die vorgelegte Vereinbarung aus? Nein das zumindest meint die Verbraucherzentrale, die Bundestagsfraktion der Grünen und nun auch die Berliner Datenschutzbehörde. Sie versendet nun Anhörungsschreiben an Fanpage-Betreiber. Wurden da auch schon Feuerwehren angeschrieben? Datenschutzkonferenz: Sowohl Facebook als auch die Fanpage-Betreiber müssen ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen. Die Datenschutzkonferenz erwartet, dass Facebook entsprechend nachbessert und die Fanpage-Betreiber ihrer Verantwortlichkeit entsprechend gerecht werden. Solange diesen Pflichten nicht nachgekommen wird, ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich. Quelle:
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 849003 | |||
Datum | 13.05.2019 08:03 | 3855 x gelesen | |||
Kann man dieses Link den Bundestagsfraktions-Fanpages mal senden und fragen? ;) Also unser Auftritt respektive Verein hat noch keine Post bekommen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 850024 | |||
Datum | 18.06.2019 16:27 | 3883 x gelesen | |||
auch eine Reaktion auf die Misstände interessant sind die Begründungen für diesen Schritt: Die Austrittsbegründung der Gesellschaft für Informatik e.V. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 850458 | |||
Datum | 07.07.2019 12:26 | 3716 x gelesen | |||
das nächste Facebook-Problem das u.U. Betreiber von Feuerwehr-Webseiten usw. betrifft so langsam sollten Feuerwehren einen grossen Bogen um Facebook machen oder zumindest direkt eingebunden Like-Buttons von Facebook entfernen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 851291 | |||
Datum | 07.08.2019 08:37 | 3754 x gelesen | |||
Ich habe auf unserer Seite das Like-Button-Widget soeben entfernt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852000 | |||
Datum | 11.09.2019 23:13 | 3768 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 852009 | |||
Datum | 12.09.2019 10:04 | 3602 x gelesen | |||
Das ULD habe nicht gegen eine der Untergliederungen oder Niederlassungen von Facebook vorgehen müssen, "weil das wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Facebook mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden gewesen wäre", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. " Diese Begründung in einem Rechtsstaat. Eine absolute Farce. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 854694 | |||
Datum | 01.01.2020 12:42 | 4407 x gelesen | |||
... Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Demnach haben nicht nur die Betreiber sozialer Netzwerke, sondern auch Nutzer Mitverantwortung für Datenschutzverstöße. Sie seien mit ihrer Fanpage oder ihrem Account ein Türöffner für die Datensammelei der Konzerne. Alle öffentlichen Stellen und Privatunternehmen müssten sich überlegen, ob sie nicht seinem Beispiel folgen und sich aus den Netzwerken zurückziehen. "Sonst müssen wir möglicherweise von unseren Aufsichtsbefugnissen Gebrauch machen und anordnen, dass Behörden soziale Medien verlassen", so Brink. .. bin gespannt ob die Datenschutzbeauftragte der Länder da jetzt wirklich ernst machen :-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 854695 | |||
Datum | 01.01.2020 13:00 | 3695 x gelesen | |||
hallo, ich hab dann einen Link zu dem vorherigen Beitrag auch auf Facebook gepostet. Facebook hatte aber was dagegen: ![]() man könnte meinen das Facebook gegen unliebsame Posting vorgeht :-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 854703 | |||
Datum | 01.01.2020 15:04 | 3735 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Da ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine klassische Feuerwehr-Webseite viel sicherer Generell ja, aber wenn ich zum Beispiel ... sagen wir mal feuerwehr-forum.de besuche, dann möchte immer auch googlesyndication.com Scripte auf meinem Computer ausführen. Da Google nicht unbedingt als Musterschüler des Datenschutzes gilt, könnte es durchaus Argumente dafür geben, daß Datenschützer dies auf einer offiziellen Feuerwehrwebsite nicht richtig fänden. Wobei es da noch mindestens 27000 deutlich schlimmere Fälle gibt. Bei Dir kann ich Google ja noch technisch überzeugend bitten, mit seinen Skripten draußenzubleiben. In Berlin kann man mittlerweile keinen Behördentermin mehr bekommen, ohne einem Tracking-"Service" den Zugang zu seinem Computer zu gestatten. Kein Javascript auf meinem Computer für den Tracking-"Service", kein Behördentermin. Hans-Joachim | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 855021 | |||
Datum | 09.01.2020 14:20 | 3812 x gelesen | |||
Freiwillige Social-Media-Abstinenz ist nichts Neues. Robert Habeck löschte vor einem Jahr sowohl seinen Twitter- als auch seinen Facebook-Account, mit Verweis auf eigene Kommunikationsfehler auf den Plattformen. Wenn man das konsquent zu Ende denkt dann kann man zum Schluss kommen das Feuerwehrseiten auf Facebook & Co abgeschaltet werden müssen :-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 855038 | |||
Datum | 10.01.2020 09:49 | 3348 x gelesen | |||
Was den betreibenden Verein (Website und Facebook) ja nicht einschließt. Wenn eine von der Gemeinde betriebene Plattform zurückgezogen wird, kann ich das bei der Rechtslage verstehen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 855041 | |||
Datum | 10.01.2020 10:23 | 3214 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Fabian B. Was den betreibenden Verein (Website und Facebook) ja nicht einschließt. richtig Geschrieben von Fabian B. Wenn eine von der Gemeinde betriebene Plattform zurückgezogen wird, kann ich das bei der Rechtslage verstehen. Eine Facebookseite die von einer Feuerwehr betrieben wird kann vom zuständigen Datenschutzbeauftragten beanstandet werden. Die Feuerwehr ist ja Bestandteil der Gemeinde. Das betrifft alle Fanpages auf denen z.b. Einsatzberichte von der Feuerwehr veröffentlich werden. Wenn nun eine solche Präsenz von einem Feuerwehrverein betrieben wird dann muss da klar abgegrenzt werden. Sobald da dann auch Einsatzberichte drauf erscheinen gibt es Probleme. Kann ein privater Verein dienstliche Informationen veröffentlichen? Damit wird ein weiteres (rechtliches) Fass aufgemacht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 855045 | |||
Datum | 10.01.2020 10:47 | 3207 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M. Kann ein privater Verein dienstliche Informationen veröffentlichen? muss man halt als Fw/Gemeinde einen Presseverteiler betreiben über den dann der Verein die Meldung aufgreift. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 855046 | |||
Datum | 10.01.2020 10:50 | 3319 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thorben G. muss man halt als Fw/Gemeinde einen Presseverteiler betreiben über den dann der Verein die Meldung aufgreift. das wäre eine mögliche Lösung. dann darf man aber andere Medien nicht "diskriminieren" und muss die Meldung auf Anfrage genauso z.B. an die Zeitung usw. weitergeben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 870123 | |||
Datum | 04.07.2021 20:39 | 4618 x gelesen | |||
Da dürfte es dann auch für Feuerwehrs ernst werden. Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage ist für Behörden nicht möglich. Darauf hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Bundesbehörden bereits vor zwei Jahren hingewiesen. Nun sollen diese ihre Facebook-Seiten bis zum Ende des Jahres löschen. Es ist schon ein Unterschied ob jemand privat bzw. eine Firma eine Facebook-Seite betreibt oder eine Feuerwehr als Teil einer Gemeinde. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 870137 | |||
Datum | 05.07.2021 14:26 | 3274 x gelesen | |||
Die Dorffeuerwehrseite wird ja idR von Vereinen betrieben. Bei den Mittel / Großstädten sieht es da natürlich anders aus. | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 870139 | |||
Datum | 05.07.2021 15:08 | 3176 x gelesen | |||
Kommt drauf an was im Impressum steht.. Die Frage ist auch ob das Haftungsrisiko beim Verein so viel besser aufgehoben ist. Leider wird hier nicht Recht durchgesetzt, sondern versteckt sich davor. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 870140 | |||
Datum | 05.07.2021 16:28 | 3042 x gelesen | |||
hallo, speziell das Datenschutzproblem bei Facebook-Seite sieht bei Vereins,- Firmen oder privaten Seite rechtlich etwas anders aus als Facebook-Seiten von Behörden und damit auch von Feuerwehren. Der / die Datenschutzbeauftragten fangen jetzt einfach mal an einer Ecke an den datenschutzrechtlichen Saustall bei Facebook auszumisten. Da sind die Behördenseiten als Erstes dran. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 870141 | |||
Datum | 05.07.2021 16:31 | 3172 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Fabian B. Die Dorffeuerwehrseite wird ja idR von Vereinen betrieben. Bei den Mittel / Großstädten sieht es da natürlich anders aus. jein - das kommt drauf an. Es gibt Bundesländer wo das Feuerwehrvereinswesen eine grosse Rolle spielt und es gibt Länder wo solche Vereine relativ selten sind. Wenn ein Feuerwehrverein eine Facebook-Seite betreibt auf der er Vereinsangelegenheiten postet ist das rechtlich so wie wenn das ein Hasenzüchterverein macht. Sobald aber auf der Feuerwehr-Facebook-Seite dienstliche Inhalte veröffentlich werden fangen die Probleme an. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 870145 | |||
Datum | 05.07.2021 22:28 | 3059 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Der / die Datenschutzbeauftragten fangen jetzt einfach mal an einer Ecke an den datenschutzrechtlichen Saustall bei Facebook auszumisten. Da sind die Behördenseiten als Erstes dran. Und da gehen jetzt die Bundesregierung und z.B. das RKI mit gutem Beispiel voran? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 875782 | |||
Datum | 25.03.2022 14:37 | 2760 x gelesen | |||
Krisenkommunikation über Social Media - wie passt das zum Datenschutz? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 876027 | |||
Datum | 06.04.2022 17:13 | 2732 x gelesen | |||
bin mal gespannt wann Feuerwehr-Fanseiten auf Facebook abgeschaltet werden ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 876028 | |||
Datum | 06.04.2022 17:40 | 2525 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Krisenkommunikation über Social Media - wie passt das zum Datenschutz?Hier noch nachzuhören, auch für die, die noch nicht auf Apple reingefallen sind. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 876061 | |||
Datum | 08.04.2022 14:08 | 2871 x gelesen | |||
das dürfte dann auch die Berliner Feuerwehr betreffen ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Eppl8e R8., Esslingen / BW | 876071 | |||
Datum | 09.04.2022 06:05 | 2321 x gelesen | |||
@Jürgen: Gibt es seitens BaWü schon Bestrebungen bzgl. Abschaltung? Da muss dann die Öffi-Arbeit vielerorts gehörig überdacht werden... Welche Überlegungen gibt es hier? Ersatz für Facebook? Gute alte Homepage? Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 876072 | |||
Datum | 09.04.2022 10:48 | 2178 x gelesen | |||
Vererbt sich diese Einschätzung zu Facebook auf Instagram? Viele Feuerwehren/Hilfsorganisationen mittlerweile auch bei Instagram aktiv sind. | |||||
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Autor | Eppl8e R8., Esslingen / BW | 876076 | |||
Datum | 09.04.2022 12:34 | 2145 x gelesen | |||
Zitat aus golem.de:In dem Schreiben wird zudem auf eine Prüfung der Apps Instagram, Tiktok und Clubhouse hingewiesen. Diese sei zwar noch nicht abgeschlossen, erste Ergebnisse würden jedoch bereits datenschutzrechtliche Defizite zeigen. Kelber empfiehlt daher, die entsprechenden Apps nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen. Vermutung: Da Facebook und Instagram zu Meta Platforms, Inc. gehören, wird sich das auch auf Insta vererben. Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 876077 | |||
Datum | 09.04.2022 13:08 | 2088 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Simon S. Vererbt sich diese Einschätzung zu Facebook auf Instagram? da das Thema "Datenschutz" beim Zuckerberg-Konzern Meta stiefmütterlich behandelt wird dürfte die Problematik nicht nur Facebook sondern auch Instagram und Whatsapp betreffen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 876078 | |||
Datum | 09.04.2022 13:11 | 2193 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Epple R. Gibt es seitens BaWü schon Bestrebungen bzgl. Abschaltung? da ist mir (noch) nichts bekannt. Ich vermute aber das die zuständige Behörde hier im Ländle sicherlich wie die Datenschutzbehörden in anderen Bundesländern mal abwarten wie sich die Sache z.B. in Berlin entwickelt. Ich kann mir gut vorstellen das da dann die Fanpages von Staat, Ländern und Kommunen wie Dominosteine "umfallen" werden. Geschrieben von Epple R. Da muss dann die Öffi-Arbeit vielerorts gehörig überdacht werden... hätte schon längst gemacht werden müssen. Die Problematik ist ja nicht neu. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Eppl8e R8., Esslingen / BW | 876089 | |||
Datum | 10.04.2022 10:40 | 2090 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.hätte schon längst gemacht werden müssen. Die Problematik ist ja nicht neu. im Grunde schon, aber da geht es wahrscheinlich dem Großteil wie mir: Ich hab das erst die Tage durch Zufall in einem IT-Artikel wahrgenommen. Von unserem städtischen Fachbereich kam da nix... Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 876090 | |||
Datum | 10.04.2022 11:13 | 2017 x gelesen | |||
Wäre dann eine Übertragung der Eigenschaft des Seitenbesitzers (z.B. einer Feuerwehr) auf den jeweilig existenten Feuerwehrförderverein und die zukünftige Gestaltung durch Diesen ein Ausweg, um zumindest die Abschaltung der Seite aus datenschutzrechtlicher Sicht als Seite einer Behördeneinheit zu verhindern? Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 876092 | |||
Datum | 10.04.2022 11:25 | 2107 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Werner G. Wäre dann eine Übertragung der Eigenschaft des Seitenbesitzers (z.B. einer Feuerwehr) auf den jeweilig existenten Feuerwehrförderverein und die zukünftige Gestaltung durch Diesen ein Ausweg, um zumindest die Abschaltung der Seite aus datenschutzrechtlicher Sicht als Seite einer Behördeneinheit zu verhindern? Könnte eine Möglichkeit sein ( Vereinsrecht etc. ? ). Anderseits verfügen viele FFs weder über Förder- als noch über sonstige Feuerwehrvereine. Da müßte beispielsweise unsere FF extra für ihre Facebook-Seite einen Förderverein dafür gründen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 876101 | |||
Datum | 11.04.2022 07:28 | 2143 x gelesen | |||
Der Bundesdatenschutzbeauftrage arbeitet auch schon eine ganze Zeit dran das dies bei den Bundesbehörden auch erfolgt, bisher könnte dies noch abwendend werden. Ich finde es wieder faszinierend, das die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein Riesenproblem, wenn es solche Seiten von Behörden gibt, aber kein Probleme bei Firmen haben. Ebenso haben tausende betriebliche Datenschutzbeauftragten scheinbar keine Bedenken. Ich finde das schon sehr auffällig. Das gleich ist mir schon während Corona und diversen online Tools aufgefallen. Auch finde ich es den falschen Weg, statt Facebook und Co. zu zwingen sich endlich DSGVO konform zu verhalten, wird der Nutzer mit verboten beleget, für Dinge auf die er keinen Einfluss hat. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 876107 | |||
Datum | 11.04.2022 12:35 ![]() | 2151 x gelesen | |||
Eins steht fest wenn wir als Feuerwehr die Medien nicht mehr bespielen dürften, dann hast du den Wipperfürth an jeder Ecke. Du kannst nicht mehr offiziell gegen steuern und öffnest den Nörglern Tür und Tor. Das ist nix anderes wie die Münchner Polizei durch ihre Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit es geschafft hat den Amoklauf unter Kontrolle zu halten und die Stadtpanik nach Stunden wieder runterzubekommen. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 876163 | |||
Datum | 14.04.2022 11:12 | 1752 x gelesen | |||
Das Problem ist meines Erachtens, dass das zwar eine "schöne" Nachricht ist, aber es wird nicht darauf hingewiesen, wo genau das Problem ist. Der Datenschutzbeauftragte sieht ein Problem bei der Verarbeitung nutzerbezogener Daten. Welcher Daten? Wer sich bei Facebook anmeldet, entscheidet selbst, welche Daten er preisgibt. Wenn er einer FB-Seite oder Insta-Seite folgt, dann gibt es preis, dass er dieser Seite folgt. Kann derjenige jederzeit rückgängig machen. Ein Klick genügt. Wenn man jetzt sagt, dass staatliche Einrichtungen kein Facebook mehr nutzen sollen, weil Facebook mit den Daten Mist baut, dann müssen wir den Behörden auch die Nutzung von eMail Adressen verbieten, denn damit fordert die Behörde dann ja zur unverschlüsselten Kommunikation auf. Mir als Behördenmitarbeiter sind Brief und Fax sowieso am liebsten. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 876165 | |||
Datum | 14.04.2022 11:21 | 1721 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias K.Wer sich bei Facebook anmeldet, entscheidet selbst, welche Daten er preisgibt. Außer Informationen werden nur über Facebook/Instagram/etc. publiziert (was vielerorts leider so passiert.). Dann bist du, wenn du daran Interesse hast, nicht freiwillig bei Facebook. Sondern du wirst gezwungen. Geschrieben von Matthias K. Wenn man jetzt sagt, dass staatliche Einrichtungen kein Facebook mehr nutzen sollen, weil Facebook mit den Daten Mist baut, dann müssen wir den Behörden auch die Nutzung von eMail Adressen verbieten, denn damit fordert die Behörde dann ja zur unverschlüsselten Kommunikation auf. Also die Mailserver von Behörden, die ich so kenne, erzwingen alle mindestens Transportverschlüsselung (TLS) und somit ist Mail schon keine direkte "unverschlüsselte" Kommunikation mehr. Sondern liegt nur an Empfänger und Versender-Seite unverschlüsselt vor. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 882099 | |||
Datum | 22.02.2023 18:58 | 2082 x gelesen | |||
oha - ein gewaltiger Schritt :-() bin gespannt ob das dann weitergeht und wann die erste Feuerwehr-Fan-Page abgeschaltet werden muss ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 882101 | |||
Datum | 22.02.2023 23:11 | 1813 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.oha - ein gewaltiger Schritt :-() Naja, mal so gesehen: Die Bundesbehörden hatten jetzt mehr als 1,5 Jahre Zeit.... Das ist ein Schritt mit gewaltigem Anlauf und Ansage. Davor war das auch schon mehrfach angedeutet worden. Geschrieben von Jürgen M. bin gespannt ob das dann weitergeht und wann die erste Feuerwehr-Fan-Page abgeschaltet werden muss ... Da die Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten schon gewicht haben, werden sicher ein paar Landesbehörden nachziehen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 882385 | |||
Datum | 17.03.2023 19:08 | 1691 x gelesen | |||
hallo, es bleibt spannend: Facebook-Seite der Bundesregierung: Bundespresseamt will Verbot prüfen lassen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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