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Themakritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet?88 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
Infos:
  • Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook fur die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich
  • Rechtssache C-210/16 - Anträge + Urteil
  • Sind Facebook-Fanpages nun illegal? EuGH hat entschieden RA Solmecke erläutert den Fall
  • Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Betreiber von Facebook-Fanpages tragen Datenschutz-Verantwortung!
  • Quo vadis, Facebook? Rechtsexpertin erklärt die dramatischen Folgen des EuGH-Urteils für Netzwerk und Nutzer
  • Netzpolitik.org: Kommentar zum EuGH-Urteil: Facebook nicht aus der Pflicht entlassen
  • Neue AGB für rechtskonforme Fanpages: So dreist drückt sich Facebook um Haftung für Datenschutz-Verstöße
  • Facebook-Fanpages nach EuGH-Urteil Berliner Behörde versendet Anhörungsschreiben
  • Fragenkatalog im Anhörungsverfahren
  • Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages
  • Positionierung zur Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht bei FacebookFanpages sowie der aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit1 Stand: 01.04.2019
  • DSGVO: Behörden müssen ihre Facebook-Pages abschalten
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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839873
    Datum30.05.2018 19:4315818 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sascha M.- Facebook erscheint mir für uns ziemlich sicher, das Facebook für die Datensicherheit verantwortlich ist. Natürlich ist mir klar, dass gerade Facebook eine Datenkrake ist - daher der ironische Kommentar in Klammern. Leider verstehen nicht alle Menschen Ironie...
    da wäre ich vorsichtig

    Facebook räumt sich weitgehende Nutzungsrechte für die Inhalte die man auf FB postet.

    Wenn jemand privat z.B. Bilder auf Facebook postet ist das ein Privatvergnügen

    Das wird bei Feuerwehr-Seiten auf Facebook sehr interessant wenn Facebook deren Inhalte für andere Zwecke nutzt.

    Auch das Teilen von Inhalten auf Facebook kann man sehr schwer kontrollieren.

    Da ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine klassische Feuerwehr-Webseite viel sicherer

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz839874
    Datum30.05.2018 20:436659 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    generell gebe ich Dir Recht - gerade auch das Thema Teilen von Inhalten.

    Der von mir geschriebene und hier zittierte Text z.B. wurde nicht auf unserer Fördervereins-Seite in Facebook gepostet, sondern bewusst nur auf meiner privaten Seite, deren Beiträge nur "Freunde" auf Facebook sehen. Ich behaupte die Datenschutzeinstellungen auf meinem Facebookprofil sind sehr restriktiv und trotzdem ist der Inhalt hier im Forum gelandet - was ich eigentlich nicht wollte und obwohl ich nur mein Umfeld über die Beweggründe informieren wollte. Quod erat demonstrantum könnte man sagen. Natürlich können über Facebook Inhalte noch schneller verbreitet werden, als von einenr normalen Webseite, und natürlich nutzt Facebook die Daten wahrscheinlich anders, als mein Hosting-Anbieter der Webseite.

    Dennoch - mir geht es aktuell um die Vermeidung von Haftungsfragen und da waren die meisten verfügbaren Quellen auf Datenschutzseiten von Anwälten - auch von denen die die Datenschutzrichtlinen-Generatoren anbieten - einhellig der Meinung, dass die FB Datenschutzrichtlinien von den Benutzern akzeptiert sind, und solange man keine Gewinnspiele oder Shops anbietet, man auch als "Seitenbetreiber" damit auf der sicheren Seite ist. Das ich z.B. bei den Fotos Einverständniserklärungen von den Betroffenen habe, ist selbstredend der Fall.

    Nochmal wegen unserer Webseite. Es ist ja schön, wenn für einschlägig tätige, wie z.B. Datenschutzbeauftragte, das alles gar kein Problem ist und alles klar ist. Wir sind aber eben keine ausgebildeten Datenschutzbeauftragte und auch keine Juristen. Wir haben aber wahrgenommen, dass viele Fragen nicht eindeutig beantwortet werden. (siehe die Diskussionen weiter unten über den Umgang mit Cookies, etc.) Und wie im Einsatz der Eigenschutz vorgeht, geht er uns auch bei den anderen Tätigkeiten vor.

    Gruß
    Sascha

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW839876
    Datum30.05.2018 22:346077 x gelesen
    Geschrieben von Sascha M.Dennoch - mir geht es aktuell um die Vermeidung von Haftungsfragen und da waren die meisten verfügbaren Quellen auf Datenschutzseiten von Anwälten - auch von denen die die Datenschutzrichtlinen-Generatoren anbieten - einhellig der Meinung, dass die FB Datenschutzrichtlinien von den Benutzern akzeptiert sind, und solange man keine Gewinnspiele oder Shops anbietet, man auch als "Seitenbetreiber" damit auf der sicheren Seite ist. Das ich z.B. bei den Fotos Einverständniserklärungen von den Betroffenen habe, ist selbstredend der Fall.

    und was machst du, wenn ein Abgebildeter seine Einwilligung nachträglich zurückzieht und die Löschung der Bilddaten fordert?

    Immerhin hattest du die Bildrechte ja bereits an FB weitergereicht.

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    AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz839880
    Datum30.05.2018 22:505950 x gelesen


    https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/362-recht-am-eigenen-bild-widerruf-der-zustimmung.html

    Natürlich würde ich in der Paxis zumindest die Bilder auf Facebook löschen oder durch entsprechend nachbearbeitete ersetzen.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW839883
    Datum30.05.2018 23:055909 x gelesen
    Ein Artikel aus dem Jahr 2014, der sich im Wesentlichen auf das KUG bezieht?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839884
    Datum30.05.2018 23:145879 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sascha M.Natürlich würde ich in der Paxis zumindest die Bilder auf Facebook löschen oder durch entsprechend nachbearbeitete ersetzen.
    und du bist dir sicher das das mit dem Löschen auf Facebook so klappt?

    ich bezweifle es

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen839893
    Datum31.05.2018 10:235925 x gelesen
    Moin,

    Einverständnis zu was? Zur einfachen Nutzung durch Dich bis auf widerruf?
    Oder als weiterveräußerbares unwiderrufliches Recht zur Verwertung?
    M.E. setzt Facebook eher letzteres voraus und lacht sich nen Ast, dass kein User sich drum kümmert sondern eifrigst Daten Dritter dort ablädt - samt vermeintlicher Verwertungsrechte.

    Gruß,
    Thorben

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839894
    Datum31.05.2018 11:01   6659 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thorben G.M.E. setzt Facebook eher letzteres voraus und lacht sich nen Ast, dass kein User sich drum kümmert sondern eifrigst Daten Dritter dort ablädt - samt vermeintlicher Verwertungsrechte.
    das ist mit eine grosser Knackpunkt bei der Nutzung von Facebook durch eine Feuerwehr.

    Wenn jemand privat auf Facebook was veröffentlicht ist das sein Privatvergnügen und er muss, falls notwendig, privat dafür haften.

    Wenn man eine "Feuerwehr-Seite" auf Facebook betreibt sieht das ganz anders aus. Da hängt dann die Gemeinde voll mit drin.

    Wenn eine Gemeinde Inhalte ( Bilder, Texte usw.) an Medienunternehmen bzw. Internetplattformen zur dortigen Nutzung herausgibt kann sie nicht mehr bestimmen wer die noch nutzt.

    Das ist die selbe Rechtslage wie bei den klassischen Medien wie Zeitungen. Da darf die Gemeinde ( hier = Feuerwehr ) auch nicht selektiv z.b. Bilder herausgeben. Nach dem Motto: die Zeitung A gefällt mit - das Konkurrenzblatt B nicht. Daher geben wir die Bilder nur an Zeitung A.

    Wenn also eine Gemeinde Einsatzberichte auf Facebook veröffentlicht kann sie nichts gegen eine weitere Verwendung auf anderen Social-Media-Plattformen machen.

    Das muss jeder Feuerwehr klar sein die Inhalte auf Social-Media-Plattformen einstellt. Da gibt es rechtlich einen sehr grossen Unterschied zu einer eigenen Feuerwehr-Webseite.

    Geschrieben von Thorben G.Einverständnis zu was? Zur einfachen Nutzung durch Dich bis auf widerruf?
    Über genau diesen Punkt denken die wenigsten nach.

    Feuerwehr X hat Bilder von einem Einsatz auf Facebook eingestellt. Die werden fleissig geteilt. Auf FB und auf anderen Social-Media-Plattformen.

    Jetzt kommt einer der Betroffenen und sagt nein. Oder die Feuerwehr hat ein Fehler gemacht und Bilder hochgeladen die sie nicht hochladen hätte dürfen.

    Da steht die Feuerwehr und damit auch die Gemeinde ganz schön dumm da. Das Löschen des eigenen Facebook-Postings ist ja einfach. Aber niemand weis wo die Inhalte bzw. Bilder weiter geteilt wurden.

    Jetzt die betroffene Person rechtlich gegen die Gemeinde ( = Feuerwehr ) vorgehen und z.B. Schadensersatz verlangen.

    Auf einer eigene Webseite wäre das unproblematisch. Löschen und gut.

    Falls jemand anders sich an den Inhalten der eigenen Webseite "bedient" hat ( = Bilder geklaut ) ist das nicht das rechtliche Problem der Gemeinde bzw. Feuerwehr.

    Wenn man also der Meinung ist das jetzt eine eigene Feuerwehr-Webseite wg. DGSVO nicht mehr oder nur mit grossen Aufwand machbar ist und man stattdessen auf Facebook ausweicht kommt man rechtlich vom Regen in die Traufe :-(

    Das ist jetzt seit dem 25.05. noch kritischer. Da ist man auch als Facebooknutzer selber mehr in der Haftung als vorher.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H839959
    Datum02.06.2018 19:546084 x gelesen
    Das Grundproblem bei Feuerwehrwebseiten ist ja - auch vor DSGVO - das diese Seiten mit www.feuerwehr-gemeindename.de ja den Anschein erwecken, es wären kommunale Websiten, die von der jeweiligen Gemeinde betrieben werden. In Wahrheit macht das dann ein Kamerad. Das Impressum ist ja bei fast allen Feuerwehrwebseiten falsch, weil die "Freiwillige Feuerwehr Musterort" nunmal nicht rechtsfähig ist und keine Homepage betreiben kann.

    Ich habe unserem Webmaster empfohlen, große Teile der Seite offline zu nehmen. Weshalb: Wer haftet bei DSGVO-Verstößen?
    1. Die Gemeinde - gar der Bürgermeister? - unter Rechtsscheinsgesichtspunkten, weil dieser bekannt ist, dass wir eine private Seite betreiben die so tut, als sei sie eine kommunale Seite? Die Gemeinde wird die Anwaltskosten nicht übernehmen wollen.
    2. Die Feuerwehrangehörigen als Homepage-Betriebs-Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit ihrem gesamten Privatvermögen? Immerhin nimmt die Rechtsprechung ja sogar bei Fahrgemeinschaften an der Autobahn oder bei Lottotippgemeinschaften die formlose konkludente Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an. Dann haften alle Feuerwehrangehörigen für das, was der Webmaster falsch macht privat. Und wie könnte ich mich einer solchen Teilnahme an dieser Gesellschaft verweigern? (Das gleiche Problem tritt übrigens bei diversen Festitivitäten auf, wenn es keinen Förderverein gibt)
    3. Der Webmaster persönlich? Dies halte ich für die wahrscheinlichste Variante. Und dieses Risiko möchte ich keinem Webmaster zumuten.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839972
    Datum03.06.2018 14:565843 x gelesen
    hallo,

    ich kenne eine Feuerwehr da hat es vor Jahren mal deswegen richtig gerappelt.

    Da wurde neben der offiziellen Webseite der Feuerwehr eine private "Feuerwehr-Webseite" unter dem Namen der Abteilung ( = Stadtteilfeuerwehr ) betrieben. Als darauf Einsatzberichte veröffentlicht wurden hat der Wehrführer eingegriffen.


    Geschrieben von Dr. Dr. Thomas R.3. Der Webmaster persönlich? Dies halte ich für die wahrscheinlichste Variante. Und dieses Risiko möchte ich keinem Webmaster zumuten.
    da gibt es viele die sich nicht bewusst sind welche Verantwortung sie privat (!) tragen.

    Wenn eine Webseite offiziell von der Wehrführung beauftragt von einem Webmaster eingerichtet ist dann ist dieser privat aus der Schusslinie.

    Hier mal ein gutes Beispiel wie man es machen muss:

    => https://feuerwehr-weinstadt.de/impressum

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland839976
    Datum03.06.2018 21:575588 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Hier mal ein gutes Beispiel wie man es machen muss:

    http://www.feuerwehr-eppelborn.de/index.php?page=read_article&artikel_id=471

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 840009
    Datum05.06.2018 10:375240 x gelesen
    Wir haben bereits im April mit Bürgermeister und Wehrleiter gesprochen.

    Auf der Homepage mussten Gästebuch und Kontaktformular (kein https) der DS-GVO weichen.
    Wir haben die Datenschutzerklärung und das Impressum aktualisiert und intern Verarbeitungsverzeichnisse erstellt.
    Für die Einsatzkräfte haben wir eine (vom österreichischen Bundesverband abgewandelte) Belehrung vorbereiten und weisen auf die Anonymisierung respektive Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten hin.

    Für WhatsApp Alarmgruppen gilt strenges Spam-Verbot.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840010
    Datum05.06.2018 10:425294 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Fabian B.Für WhatsApp Alarmgruppen gilt strenges Spam-Verbot.
    kannst du uns das mal erklären?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW840013
    Datum05.06.2018 12:315169 x gelesen
    Vermutlich wurde angeordnet, dass da keine *****-Bilder und ***-Videos gepostet werden dürfen...

    (was wohl sonst auf WhatsApp die meiste Bandbreite bedeutet

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    AutorMark8us 8K., Niedereschach - Kappel / Baden Württemberg840017
    Datum05.06.2018 13:095020 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Fabian B.Auf der Homepage mussten Gästebuch und Kontaktformular (kein https) der DS-GVO weichen.
    Bei uns hab ich auch das Kontaktformular wegen fehlendem https vorläufig abgeschalten.

    Geschrieben von Fabian B.Wir haben die Datenschutzerklärung und das Impressum aktualisiert
    Wie habt ihr das gemacht? Hat euch jemand beraten? Gibt es Vorlagen oder Generatoren?

    MkG
    Markus Ketterer
    FF Niedereschach Abt. Kappel

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen840018
    Datum05.06.2018 13:095053 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Fabian B.Für WhatsApp Alarmgruppen gilt strenges Spam-Verbot.

    Was sind das?

    Gruß,
    Thorben

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 840019
    Datum05.06.2018 13:265098 x gelesen
    Wir haben die "Allgemeine Gruppe", in der Bilder, Veranstaltungspläne, Geburtstage und Co. kommuniziert werden von der "Alarmgruppe" entkoppelt. Hier gibt es nur anonymisierte Informationen zu einem aktuellen Alarm und Statusmeldungen zu Nachrückern, Alarmabbrüchen, etc." Explizit keine Lagemeldungen, Bilder oder weniger relevante Details.

    Zur Datenschutzerklärung: Es gibt Generatoren (Trusted Shops) oder Muster-Erklärungen (Landesdatenschutzbeauftragte Bayern).
    Zusätzlich zu den Mustern muss man schauen, welche Verarbeitung weiterhin erfolgt. Da wir jegliche Analyse (google analytics, piwik, etc.) deaktiviert haben, ist es beim Hinweis auf die Auftragsdatenverarbeitung durch den Hostingbetreiber (bei uns Strato), die Video-Einbindung (Youtube) und das social Plugin (Facebook) geblieben. Die e-Mails werden ebenfalls nur bei Strato gehostet.

    Social Media:
    Facebook und Instagram entlasten seitens der AGB relativ über die Nutzerzustimmung die Seitenbetreiber.


    Update während ich die Antwort schreibe, fliegt gerade folgende Mitteilung ein:
    https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf
    Diese aktuelle EuGH Mitteilung ist meiner Meinung nach NICHT umsetzbar. Weder kommerziell noch im BOS-Betrieb.


    EDIT: Wir nutzen doch google Analytics und die Belehrung dazu wurde eingebaut.

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    AutorAlex8and8er 8B., Harburg / Bayern840021
    Datum05.06.2018 13:384996 x gelesen
    Geschrieben von Dr. Dr. Thomas R.Das Impressum ist ja bei fast allen Feuerwehrwebseiten falsch, weil die "Freiwillige Feuerwehr Musterort" nunmal nicht rechtsfähig ist und keine Homepage betreiben kann

    Da stimme ich Ihnen zu. Wenn die Homepage allerdings von der "Freiwilligen Feuerwehr Musterort e.V." betrieben wir, dann stellt sich die Sache etwas anders dar. Ein eingetragener Verein (e.V.) ist sehr wohl rechtsfähig und wird durch den Vorstand vertreten. Dann ist die Kommune komplett raus.

    Bei uns in der Umgebung ist es mittlerweile in den meisten Fällen so, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren in einen e.V. umgewandelt haben und es als Vereinszweck definiert haben, der aktiven Wehr Personal zu beschaffen, damit diese ihre Pflichtaufgaben (Brandschutz,...) sicherstellen kann.

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland840022
    Datum05.06.2018 13:394964 x gelesen
    Geschrieben von Fabian B.Update während ich die Antwort schreibe, fliegt gerade folgende Mitteilung ein:
    https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf
    Diese aktuelle EuGH Mitteilung ist meiner Meinung nach NICHT umsetzbar. Weder kommerziell noch im BOS-Betrieb.


    Sorry für die flappsigen Worte, aber die sind doch alle nicht mehr ganz dicht.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt840023
    Datum05.06.2018 13:524857 x gelesen
    Sind nicht bei Euch in Bayern die FFen schon seit jeher gleichzeitig Vereine?
    In den meisten anderen Budesländern können Sie das nicht sein. Es gibt höchstens Vereine, die die Feuerwehr Unterstützen. Diese Vereine können natürlich dann auch die Internetseiten betreiben.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen840024
    Datum05.06.2018 13:584962 x gelesen
    Gibt es Vorlagen oder Generatoren?
    Generatoren wie diesen gibt es diverse im Netz.


    Bei uns hab ich auch das Kontaktformular wegen fehlendem https vorläufig abgeschalten.
    Wo hostet ihr denn eure Seiten?
    Ich habe zwei verschiedene und es war jeweils kein Problem, die Seiten mit wenigen Klicks auf https umzustellen.

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP840026
    Datum05.06.2018 14:085000 x gelesen
    Wenn man schon am 5.6.2018 weiß, ob ein Bescheid vom 3.11.2011 mit der alten Datenschutzrichtlinie, deren Ende ab dem 27.4.2016 bekannt war, übereinstimmt, darf man mit Spannung die Antworten auf offene Auslegungsfragen zur DSGVO erwarten. Das dürfte ja dann vielleicht sogar schon 2025 oder 2026 der Fall sein.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAlex8and8er 8B., Harburg / Bayern840029
    Datum05.06.2018 14:124851 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Sind nicht bei Euch in Bayern die FFen schon seit jeher gleichzeitig Vereine?

    Ja, sind sie - aber bis vor gar nicht allzu langer Zeit waren die meisten Feuerwehren "nicht rechtsfähige Vereine" - als im Wesentlichen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht im Vereinsregister eingetragen war. Erst die letzten Jahre haben sich die Feuerwehren zunehmend in eingetragene Vereine umgewandelt.
    Hintergrund waren hier hauptsächlich steuerliche und haftungsrechtliche Gründe.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt840030
    Datum05.06.2018 14:164945 x gelesen
    Ok. Danke. Wieder was gelernt.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840034
    Datum05.06.2018 15:095011 x gelesen
    hallo,

    ich denke der juristische Ansatz ist schon sinnvoll und auch logisch.

    Wenn jemand in einem Mietshaus ( = Facebook ) eine Wohnung ( = Fanpage ) mietet ( = einrichtet ) und dabei in Kauf nimmt das seine Besucher die er aktiv einladet ( = Inhalte bereitstellt) durch das baufällige Haus ( = nicht datenschutzkonforme Facebook ) gefährdet werden dann trifft den Mieter ( = Betreiber eine Fan-Page auf Facebook ) schon eine Mitverantwortung.

    Auch wenn dieses Urteil sich auf die alten Datenschutzrichtlinien von Facebook beziehen dürfte die Grundproblematik sich nicht geändert haben bzw. durch die neue DGVSO sich ev. sogar noch verschärft haben.

    auf heise.de steht:

    Die Entscheidung (C-210/16) erging auf Grundlage der alten Datenschutzrichtlinie. Die Regeln zur Verantwortlichkeit sind jedoch mit denen in der DSGVO identisch.
    Jetzt sollten die Feuerwehren die mit der Begründung "DGVSO" ihre Webseiten abgeschaltet und stattdessen auf ihre Fan-Pages von Facebook verweisen sich wirklich mal Gedanken über ihre Verantwortung machen.

    Natürlich auch die Feuerwehren die ihre Webseite nicht abgeschaltet haben und auf Facebook auch Fan-Pages betreiben.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840036
    Datum05.06.2018 16:365139 x gelesen
    hallo,

    Gericht/Institution: EuGH

    Erscheinungsdatum: 05.06.2018
    Entscheidungsdatum: 05.06.2018

    Aktenzeichen: C-210/16

    Datenschutzrechtliche Verantwortung für Facebook-Fanpage

    Der EuGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist mit der Folge, dass die Datenschutzbehörde des Mitgliedstaates, in dem dieser Betreiber seinen Sitz hat, sowohl gegen ihn als auch gegen die in diesem Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen kann.

    Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ist ein auf den Bereich Bildung spezialisiertes Unternehmen. Sie bietet u.a. über eine auf Facebook unter der Adresse www.facebook.com/wirtschaftsakademie unterhaltene Fanpage Bildungsdienstleistungen an. Fanpages sind Benutzerkonten, die bei Facebook von Privatpersonen oder Unternehmen eingerichtet werden können. Der Fanpage-Anbieter kann nach einer Registrierung bei Facebook die von diesem unterhaltene Plattform dazu benutzen, sich den Nutzern dieses sozialen Netzwerks sowie Personen, die die Fanpage besuchen, zu präsentieren und Äußerungen aller Art in den Medien- und Meinungsmarkt einzubringen.
    Die Betreiber von Fanpages wie die Wirtschaftsakademie können mit Hilfe der Funktion Facebook Insight, die ihnen Facebook als nicht abdingbaren Teil des Benutzungsverhältnisses kostenfrei zur Verfügung stellt, anonymisierte statistische Daten betreffend die Nutzer dieser Seiten erhalten. Diese Daten werden mit Hilfe sog. Cookies gesammelt, die jeweils einen eindeutigen Benutzercode enthalten, der für zwei Jahre aktiv ist und den Facebook auf der Festplatte des Computers oder einem anderen Datenträger der Besucher der Fanpage speichert. Der Benutzercode, der mit den Anmeldungsdaten solcher Nutzer, die bei Facebook registriert sind, verknüpft werden kann, wird beim Aufrufen der Fanpages erhoben und verarbeitet.
    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ordnete mit Bescheid vom 03.11.2011 als nach der RL 95/46 EG - ABl. 1995, L 281, 31 für die Überwachung der Anwendung der von Deutschland zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften im Gebiet des Bundeslandes Schleswig-Holstein zuständige Kontrollstelle gegenüber der Wirtschaftsakademie an, ihre Fanpage zu deaktivieren. Nach Auffassung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz wiesen nämlich weder die Wirtschaftsakademie noch Facebook die Besucher der Fanpage darauf hin, dass Facebook mittels Cookies sie betreffende personenbezogene Daten erhebt und diese Daten danach verarbeitet. (Die Richtlinie 95/46 EG wurde mit Wirkung vom 25.05.2018 durch die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG - ABl. 2016, L 119, 1 aufgehoben.)
    Die Wirtschaftsakademie erhob beim Verwaltungsgericht in Deutschland eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Bescheid und machte geltend, dass ihr die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook nicht zugerechnet werden könne und sie Facebook auch nicht mit einer von ihr kontrollierten oder beeinflussbaren Datenverarbeitung beauftragt habe. Daraus leitete die Wirtschaftsakademie ab, dass das Unabhängige Landeszentrum direkt gegen Facebook und nicht gegen sie hätte vorgehen müssen.
    Vor diesem Hintergrund ersucht das BVerwG den EuGH um Auslegung der Richtlinie 95/46.

    Zunächst sei festzustellen, dass in der vorliegenden Rechtssache nicht in Zweifel gezogen werde, dass die amerikanische Gesellschaft Facebook und, was die Union betrifft, deren irische Tochtergesellschaft Facebook Ireland als "für die Verarbeitung" der personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer und der Personen, die die auf Facebook unterhaltenen Fanpages besucht haben, "Verantwortliche" anzusehen seien. Denn diese Gesellschaften entscheiden in erster Linie über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung dieser Daten.

    Ein Betreiber wie die Wirtschaftsakademie sei als in der Union gemeinsam mit Facebook Ireland für die fragliche Datenverarbeitung verantwortlich anzusehen.

    Ein solcher Betreiber sei nämlich durch die von ihm vorgenommene Parametrierung (u.a. entsprechend seinem Zielpublikum sowie den Zielen der Steuerung oder Förderung seiner Tätigkeiten) an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Fanpage beteiligt. Der Fanpage-Betreiber könne insbesondere demografische Daten über seine Zielgruppe und damit die Verarbeitung dieser Daten verlangen (u.a. Tendenzen in den Bereichen Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus und berufliche Situation), Informationen über den Lebensstil und die Interessen seiner Zielgruppe (einschließlich Informationen über die Käufe und das Online-Kaufverhalten der Besucher seiner Seite sowie über die Kategorien von Waren oder Dienstleistungen, die sie am meisten interessieren) und geografische Daten, die ihn darüber informieren, wo spezielle Werbeaktionen durchzuführen oder Veranstaltungen zu organisieren seien und ihm ganz allgemein ermöglichen, sein Informationsangebot so zielgerichtet wie möglich zu gestalten.

    Der Umstand, dass ein Betreiber einer Fanpage die von Facebook eingerichtete Plattform nutze, um die dazugehörigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, befreien diesen nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten.

    Die Anerkennung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit des Betreibers des sozialen Netzwerks und des Betreibers einer bei diesem Netzwerk unterhaltenen Fanpage im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher dieser Fanpage trage dazu bei, entsprechend den Anforderungen der RL 95/46 einen umfassenderen Schutz der Rechte sicherzustellen, über die die Personen verfügen, die eine Fanpage besuchen.

    Das Unabhängige Landeszentrum sei zuständig gewesen, zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten im deutschen Hoheitsgebiet von sämtlichen Befugnissen, über die es nach den deutschen Bestimmungen zur Umsetzung der RL 95/46 verfüge, nicht nur gegenüber der Wirtschaftsakademie, sondern auch gegenüber Facebook Germany Gebrauch zu machen.

    Wenn ein außerhalb der Union ansässiges Unternehmen (wie die amerikanische Gesellschaft Facebook) mehrere Niederlassungen in verschiedenen Mitgliedstaaten unterhalte, sei die Kontrollstelle eines Mitgliedstaates nämlich auch dann zur Ausübung der ihr durch die RL 95/46 (konkret Art. 28 Abs. 3 der RL 95/46) übertragenen Befugnisse gegenüber einer im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates gelegenen Niederlassung dieses Unternehmens befugt, wenn nach der konzerninternen Aufgabenverteilung zum einen diese Niederlassung (hier Facebook Germany) allein für den Verkauf von Werbeflächen und sonstige Marketingtätigkeiten im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats zuständig sei, und zum anderen die ausschließliche Verantwortung für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das gesamte Gebiet der Union einer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Niederlassung (hier Facebook Ireland) obliege.

    Wenn die Kontrollstelle eines Mitgliedstaates (hier das Unabhängige Landeszentrum in Deutschland) beabsichtigt, gegenüber einer im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates ansässigen Stelle (hier die Wirtschaftsakademie) wegen Verstößen gegen die Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, die von einem Dritten begangen wurden, der für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich sei und seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat habe (hier Facebook Ireland), die Einwirkungsbefugnisse nach der RL 95/46 (u.a. die Befugnis, die Sperrung, Löschung oder Vernichtung von Daten oder das vorläufige oder endgültige Verbot einer Verarbeitung anzuordnen - Art. 28 Abs. 3 der RL 95/46).) auszuüben, dann sei diese Kontrollstelle zuständig, die Rechtmäßigkeit einer solchen Datenverarbeitung unabhängig von der Kontrollstelle des letztgenannten Mitgliedstaates (Irland) zu beurteilen und ihre Einwirkungsbefugnisse gegenüber der in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Stelle auszuüben, ohne zuvor die Kontrollstelle des anderen Mitgliedstaats um ein Eingreifen zu ersuchen.

    Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 81/2018 v. 05.06.2018


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern840040
    Datum05.06.2018 18:484930 x gelesen
    Hallo,
    heute hatte ich eine DGVSO Schulung. Durchaus Interessant aufbereitet. Um das DGVSO zu verstehen, sollte man sich informieren lassen.
    Die Betriebe werden in naher Zukunft aber so gut wie jeden Mitarbeiter schulen müssen. Fast jeder hat im Betrieb mit personenbezogen Daten zu tun. Meist nimmt man das nicht bewusst war.

    Im Grundprinzip geht es darum, dass man als Personen den vollen Überblick über seine Personenbezogenen Daten haben sollte. Als Person entscheide ich was mit den Daten geschehen soll. Wenn ich nicht ja sage, dann darf keiner Daten erheben, speichern oder verarbeiten. Das Medium spielt keine Rolle!
    Oder wenn Daten an Dritte gelangen, muss man informiert werden. Als Bürger hört sich das gut an.

    Daraus ergeben sich dann aber z.B. Probleme mit bestimmten Programmen von amerikanischen Diensten.
    Die hier angesprochenen Seiten wie Facebook oder WhatsApp ignorieren Datenschutzregeln und greifen auf Fremddaten (z.B. Kontaktdaten) auf dem Rechner zu. Oder man gesteht per Vertrag diesen Firmen ein umfangreiches Verwertungsrecht zu. Hat jemand sich schon mal Mühe gemacht den kompletten Vertrag zu lesen?

    Wer die Anwendungen verwendet kann dann unfreiwillig gegen die DGVSO verstoßen.
    Die Haftung dafür liegt dann beim Betreiber und das geht dann bis zu demjenigen der die Daten gesammelt hat. Es spielt auch keine Rolle, ob man die Dienstleitung an ein Rechenzentrum etc. vergeben hat.
    Heute hat z.B. Continental die Verwendung von WhatsApp und snapchat auf Diensthandy´s verboten.
    Begründung auch hier. Continental kann nicht sicherstellen, dass Daten anderweitig verwendet werden.
    Auch einige Behörden habe die Verwendung von Facebook in der Vergangenheit untersagt.

    Wer also Personenbezogen Daten auf einer Webseite, Handy etc. hat, der muss sich Gedanken machen, wie und in welcher Form, er diese verarbeitet und wie er die Daten vor Zugriff von Dritten sichert. Kann er das nicht sicherstellen, muss er abschalten! Ansonsten, für den Fall der Fälle, Spenden sammeln.

    Im Moment klingen die Sanktionen noch abstrakt. Aber die ersten Verfahren wird es geben.
    Oder hat es schon gegeben. Die DGVSO ist im Kern eigentlich nicht neu.

    Gruß
    Dirk

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW840041
    Datum05.06.2018 20:154756 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.Als Person entscheide ich was mit den Daten geschehen soll. Wenn ich nicht ja sage, dann darf keiner Daten erheben, speichern oder verarbeiten.

    Das ist so pauschal aber auch nicht richtig. Es gibt neben der Einwilligung des Betroffenen noch weitere Gründe, die eine Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlauben.

    So reicht in vielen Fällen eine Information, eine Einwilligung ist nicht notwendig.


    BTW: DSGVO, Datenschutzgrundverordnung. Ist irgendwie schon im Subject falsch geschrieben...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840042
    Datum05.06.2018 21:204731 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.BTW: DSGVO, Datenschutzgrundverordnung. Ist irgendwie schon im Subject falsch geschrieben...
    mni tnks - habs korrigiert

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern840044
    Datum05.06.2018 22:244653 x gelesen
    Hallo Henning,
    richtig! Sorry, die Aussage war pauschal, gekürzt auf den Kern Verbot mit Erlaubnisvorbehalt reduziert.
    Das ist auch nur eine Seite von der Ungemach für den Seitenbetreiber drohen könnte.
    Ich hatte auch nur eine betriebliche Schulung für einfache Anwendungen und den normalen Umgang mit Geschäftspartnern. Hat aber auch schon 45 min gedauert.

    Geschrieben von Henning K.Das ist so pauschal aber auch nicht richtig. Es gibt neben der Einwilligung des Betroffenen noch weitere Gründe, die eine Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlauben.

    So reicht in vielen Fällen eine Information, eine Einwilligung ist nicht notwendig.


    Wenn Daten zu einem bestimmten Zweck erhoben werden (berechtigtes Interesse). Z.B. um einen Kaufvertrag abzuschließen, dann müssen natürlich Adresse etc. gespeichert werden, um evtl. Gewährleistungsansprüche festzuhalten. Ein explizite Zustimmung bedarf hier nicht. Hier geht man auch von einem Stillschweigen aus bzw. ist für die Erfüllung erforderlich.
    Die Behörden haben ebenfalls Möglichkeit Daten zu verarbeiten, ohne das man widersprechen kann. (gesetzliche Ausnahmetatbestände)
    (Ich denke jetzt ist es einigermaßen komplett)

    Eine gute Quelle für das Thema ist die hier:
    https://www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo

    Wenn es um den Umgang mit den Daten geht; ich denke hier sind die größten Fallstricke für den Betreiber einer Web Seite. Einige Themengebiete hören sich richtig gruselig an.
    Wenn man ein IT Abteilung mit 150 Mann hat, dürfte das Thema kein großes Problem sein.
    Als Administrator einer kleinen Web-Seite schaut es schon anders aus. Um professionelle Hilfe wird man in einigen Fällen kaum herumkommen.

    Bin gespannt, bis die ersten DSGVO Abmahnvereine sich breit machen.

    Gruß
    Dirk

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840069
    Datum06.06.2018 12:594721 x gelesen
    hallo,

    hier mal ein guter Artikel der die Rechtslage und die Situation in der man als Betreiber einer Feuerwehr-Facebook-Seite steckt:

    Quo vadis, Facebook? Rechtsexpertin erklärt die dramatischen Folgen des EuGH-Urteils für Netzwerk und Nutzer

    Das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat den Tech-Konzern Facebook und vor allem Betreiber von Fan-Pages kalt erwischt: Demnach sind letztere mitverantwortlich für Datenschutz-Verstöße bei der Nutzung des Social Networks und können dafür haftbar gemacht werden. Juristin und Honorarprofessorin Anja Neubauer analysiert für MEEDIA die massiven Auswirkungen des Richterspruchs. ...

    p.gifQuo vadis, Facebook? Rechtsexpertin erklärt die dramatischen Folgen des EuGH-Urteils für Netzwerk und Nutzer

    Gerade Facebook-Seite von Behörden bzw. Kommunen dürften jetzt recht schnell auf den Prüfstand kommen und müssten umgehend abgeschaltet werden. Das gilt auch für die Facebook-Feuerwehr-Seiten die von Feuerwehren betrieben werden.

    Spätestens wenn sich die Rechtsprechung in dem konkreten Fall um den es beim EUGH ging in Deutschland rechtskräftig abgeurteilt ist müssen die Betreiber reagieren.

    Bin gespannt welche Feuerwehr sich jetzt noch den Schuh anzieht und auf Facebook weitermacht.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 840071
    Datum06.06.2018 13:124636 x gelesen
    Facebooks redaktionelle Antwort auf die zugehörige Anfrage betreffs EuGH Mitteilung:

    "Wir sind von diesem Urteil enttäuscht. Unternehmen jeder Größe in ganz Europa nutzen Internetdienste wie Facebook, um neue Kunden zu erreichen und zu wachsen. Obwohl es keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen geben wird, die die Facebook-Dienste nutzen, werden wir daran arbeiten, unseren Partnern zu helfen, ihre Auswirkungen zu verstehen. Wir halten uns an das geltende europäische Recht und haben im Rahmen unserer Vorbereitungen auf DSGVO unsere Datenschutzrichtlinien, -kontrollen und -instrumente weiter verbessert."

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP840075
    Datum06.06.2018 14:134656 x gelesen
    Geschrieben von FacebookObwohl es keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen geben wird, die die Facebook-Dienste nutzen, werden wir daran arbeiten, unseren Partnern zu helfen, ihre Auswirkungen zu verstehen.
    Beruhigend. Dann warten wir mal ab, wie dieses "Unternehmen" hier reagieren wird, oder ob sich bei dieser Truppe etwas ändert, oder die hier , oder solche Seiten...
    Wer an dieser Stelle noch nicht genug Mitverantwortlichen seine Daten geschenkt hat, kann ja noch etwas nachforschen, ob "sein" MdEP seinen Facebookauftritt ganz privat, oder vielleicht doch auch als Fanpage gestaltet hat ;-)
    Vielleicht verhilft das Urteil ja über solche Wege am Ende sogar noch zu einer klitzekleinen Kurskorrektur in der Datenschutzeuphorie?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840478
    Datum21.06.2018 14:114555 x gelesen
    hallo,


    Feuerwehren sind einem erheblichen Risiko ausgesetzt wenn Sie Ihre Fanpages auf Facebook betreiben. Meint zumindest Peter Schaar:

    Gemeinsam verantwortlich: Interview mit PETER SCHAAR zum Facebook-Urteil des EuGH

    Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Betreiber sogenannter Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook die datenschutzrechtliche Verantwortung tragen. Seitdem ist die Verunsicherung unter Fanpage-Betreibern groß. Auch der Verfassungsblog betreibt eine Fanpage, die zur Zeit 6616 Abonnent*innen hat. Wir haben Peter Schaar gefragt, was zu tun ist.

    Herr Schaar, in dem Urteil des EuGH ging es um die Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH. Auch der Verfassungsblog betreibt eine solche Fanpage bei Facebook. Müssen wir diese jetzt tatsächlich abschalten?

    Zumindest sind Sie einem erheblichen Risiko ausgesetzt, wenn Sie diese Fanpage weiterhin betreiben. Der EuGH hat ja festgestellt, dass die Fanpage-Betreiber mitverantwortlich sind und zwar nicht nur bezüglich dessen, was sie selbst veröffentlichen, sondern auch hinsichtlich der Datenverarbeitungspraktiken von Facebook. Sofern es da keine Vereinbarung gibt zwischen Ihnen und Facebook, in der die Verantwortlichkeiten geregelt sind, sind Sie letztlich auch für Datenschutzverstöße verantwortlich, die bei Facebook festgestellt werden. Insofern ist das ein erhebliches Risiko ...


    Der Interviewpartner Peter Schaar ist Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) und war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842733
    Datum12.09.2018 12:384602 x gelesen
    hallo,

    Feuerwehrseiten auf Facebook sind weiterhin datenschutzrechtlich kritisch:

    Neue AGB für rechtskonforme Fanpages: So dreist drückt sich Facebook um Haftung für Datenschutz-Verstöße

    Zitat Facebook: Facebook Ireland Limited (Facebook Ireland) und du seid gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Insights-Daten. Diese Seiten-Insights-Ergänzung legt die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Facebook Ireland und dir im Hinblick auf die Verarbeitung von Insights-Daten fest.
    und:

    Du solltest sicherstellen, dass du eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß DSGVO hast, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennst und jedwede sonstigen geltenden rechtlichen Pflichten erfüllst.

    Geschrieben von meedia.de Der Seitenbetreiber soll also einen Rechtfertigungsgrund für die Datensammlung nennen, er muss einen Datenschutzbeauftragten benennen, ABER auch, wie er sämtliche sonstigen rechtlichen Pflichten nach DSGVO erfüllt. Also zum Beispiel auch die Aufklärung der Seitenbesucher oder eine Opt-Out-Möglichkeit der Datensammlung für den Nutzer seiner Facebook-Seite. WIE genau dies der Seiteninhaber machen soll? Oder WIE z.B. der Nutzer einer Seite aufgeklärt werden und sich selbst entscheiden können sollte (!), wird in diesen AGB-Änderungen nicht dargelegt. Dabei kann der Seitenbetreiber gar keine Opt-Outs anbieten und somit wie nach DSGVO gefordert eine Unterbindung der Datensammlung durch Facebook unterbinden.

    dünnes Eis auf dem sich die Facebook-Seitenbetreiber bewegen.

    Bei "privaten" Fan-Pages ist das ja dann deren privates Problem. Aber Facebook-Fanpages von Feuerwehren sind da rechtlich ein anderes Kaliber. Da hängt dann über die Feuerwehr die Gemeinde mit drin.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 842735
    Datum12.09.2018 16:124086 x gelesen
    Wir haben jetzt final alles umgestellt: Website, Facebook, Instagram.
    Alles auf den Verein umgewidmet.
    Als Feuerwehr bzw. Gemeinde-Institution ist das alles zu kritisch.
    Gerade nach dem BGH Entscheid ist es mittelfristig nicht rechtssicher wie man sich positionieren soll.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842737
    Datum12.09.2018 16:434137 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Fabian B.Alles auf den Verein umgewidmet.
    Als Feuerwehr bzw. Gemeinde-Institution ist das alles zu kritisch.

    das ändert aber die (Datenschutzrechtslage) Rechtslage nicht.

    Anstatt dem Bürgermeister / Wehrführer ist jetzt der Vereinsvorstand in der Haftung.

    ich denke das ist haftungsrechtlich ein Rückschritt

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842741
    Datum12.09.2018 20:084073 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Da hängt dann über die Feuerwehr die Gemeinde mit drin.Mit welchen möglichen Folgen?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842742
    Datum12.09.2018 20:504058 x gelesen
    Geschrieben von Fabian B.Alles auf den Verein umgewidmet.
    Wenn die Stadt einen Rückzieher macht muß man sich halt entsprechend versichern.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 842746
    Datum13.09.2018 08:493963 x gelesen
    Mit den Folgen, dass der Bürgermeister sagen könnte: Abschalten.
    Daher ist Verein sicher eine Privatisierung von Risiken, aber auch eine neue Hoheit über Inhalte, Vermarktung (Spender / Unterstützer) und Veranstaltungswerbung.

    MfG

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg844361
    Datum25.11.2018 09:124394 x gelesen
    hallo,

    p.gifFacebook-Fanpages nach EuGH-Urteil Berliner Behörde versendet Anhörungsschreiben

    Der EuGH hat im Juni 2018 entschieden, Fanpage-Betreiber in der EU gemeinsam mit Facebook Ireland als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher anzusehen sind. Danach war klar: Eigentlich müssten massenweise Social-Media-Fanpages aus datenschutzrechtlichen Gründen schließen. Drei Monate später hat die Datenschutzkonferenz einen Beschluss veröffentlicht, in dem es heißt: Facebook-Fanpages sind illegal, weil es keine Vereinbarung mit Facebook gibt. Nun hat Facebook reagiert. Doch reicht die vorgelegte Vereinbarung aus? Nein das zumindest meint die Verbraucherzentrale, die Bundestagsfraktion der Grünen und nun auch die Berliner Datenschutzbehörde. Sie versendet nun Anhörungsschreiben an Fanpage-Betreiber. ....


    aha - das Thema ist also doch noch nicht vom Tisch

    .. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit führt seit Anfang November Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien sowie einer Reihe von Unternehmen und Organisationen u. a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche in Sachen Facebook-Fanpages durch. Die Behörde stellt darin 15 Fragen an die datenschutzrechtlich Mit-Verantwortlichen der Facebook-Fanpage ..


    1. Haben Sie die Insights-Ergänzung mit Facebook abgeschlossen? Wenn ja, auf welche Weise ist dies erfolgt?

    2. Zu welchem Text / zu welcher Vereinbarung stellt die Insights-Ergänzung eine Ergänzung dar?

    3. Handelt es sich bei der Insights-Ergänzung um eine Vereinbarung i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DSGVO?

    4. Für welche konkreten Verarbeitungen personenbezogener Daten besteht nach dieser Vereinbarung eine gemeinsame Verantwortung? Bitte stellen Sie dies im Detail dar.

    5. Was ist unter den in der Insights-Ergänzung und in den Insights-Informationen genannten „Insights-Daten“ zu verstehen? Bitte erläutern Sie abschließend.

    6. In der Insights-Ergänzung wird auf die „Verarbeitung von Insights-Daten“ Bezug genommen. Um welche konkreten Verarbeitungen zu welchen Zwecken handelt es sich hierbei? Bitte erläutern Sie im Detail.

    7.  Auf welche Art und Weise werden die betroffenen Personen (Facebook-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder) über das Wesentliche der Vereinbarung nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO informiert?

    8. Welche Informationen haben Sie erhalten bzw. erhalten Sie von Facebook über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage? Ermöglichen es die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nach der DSGVO, insbesondere Ihrer Pflicht aus Art. 5 2 DSGVO, nachkommen können?

    9. Bitte erläutern Sie, wie die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage verarbeitet werden. Zu welchen Zwecken erfolgen diese Verarbeitungen?

    10. Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. auf welchen Rechtsgrundlagen verarbeiten Sie die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage?

    11. Auf welche Art und Weise und mit welchem Inhalt werden die betroffenen Personen (Facebook-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder) über die Verarbeitung ihrer Daten beim Besuch Ihrer Fanpage gem. Art. 12 und Art. 13 informiert?

    12. Wie stellen Sie sicher, dass die Betroffenenrechte (Art. 12 ff. DSGVO) erfüllt werden können, insbesondere die Rechte auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO und auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO?

    13. In der Insights-Ergänzung heißt es im Zusammenhang mit den Betroffenenrechten: „Wenn eine betroffene Person oder eine Aufsichtsbehörde gemäß DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten und der von Facebook Ireland im Rahmen dieser Seiten-Insights-Ergänzung übernommenen Pflichten Kontakt mit Dir aufnimmt (jeweils eine „Anfrage“), bist Du verpflichtet, uns unverzüglich, jedoch spätesten innerhalb 7 Kalendertagen sämtliche relevanten Informationen weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kannst Du dieses Formular einreichen. Facebook Ireland wird Anfragen im Einklang mit den uns gemäß dieser Seiten-Insights-Ergänzung obliegenden Pflichten beantworten. Du stimmst zu, zeitnah sämtliche angemessenen Anstrangungen zu unternehmen, um mit uns an der Beantwortung jedweder derartigen Anfrage zusammenzuarbeiten. Du bist nicht berechtigt, im Namen von Facebook Ireland zu handeln oder zu antworten.“ Bitte erläutern Sie konkret, wie Facebook mit den von Ihnen eingereichten Anfragen verfährt und welche konkreten Maßnahmen Sie ergriffen haben, um zu prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen auf diesem Wege entsprechend der DSGVO erfüllt werden.

    14. Werden beim Erstaufruf Ihrer Fanpage auch bei Nicht-Mitgliedern Einträge im so. Local Storage erzeugt? Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

    15. Werden nach Aufruf einer Unterseite innerhalb Ihres Fanpage-Angebots ein Session-Cookie und drei Cookies mit Lebenszeiten zwischen vier Monaten und zwei Jahren gespreichert? Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?



    Ob da Feuerwehr-Seiten mit dabei sind?

    Und wie die dann die Fragen beantworten :-()

    Könnte für Feuerwehrs die so auf Facbook aktiv sind auch "interessant" werden.

    ich sehe momentan keine datenschutzkonforme Lösung für solche Feuerwehrseiten auf FB.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW844364
    Datum25.11.2018 10:593973 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.ich sehe momentan keine datenschutzkonforme Lösung für solche Feuerwehrseiten auf FB.
    Nein, denn gerade die Punkte Widerruf und Löschung personenbezogener Daten stellen ein großes Problem dar, da der Seitenverantwortliche im Gegensatz zu einer eigenverantwortlichen im Internet veröffentlichten HP hierauf keine direkte Einflussmöglichkeit hat, sondern darauf angewiesen ist, dass FB dies zeitnah für ihn durchführt. Bei der Anzahl der Seiten und theoretisch möglichen Widerrufen dürfte dies schwer zu realisieren sein...
    Natürlich bedeutet das auch für die eigenverantwortlich veröffentlichte Seite einen erheblichen Mehraufwand, den eine Person möglicherweise nicht mehr stemmen kann...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg844369
    Datum25.11.2018 11:413962 x gelesen
    hallo,

    hier noch Pressemitteilung mit weitere Infos des Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:

    Prüfung des Betriebs von Facebook-Fanpages eröffnet

    Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit führt seit Anfang November Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien sowie bei einer Reihe von Unternehmen und Organisationen u. a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche in Sachen Facebook-Fanpages durch.

    Am 5. Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Betreiberinnen und Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucherinnen und Besucher der Fanpage datenschutzrechtlich verantwortlich sind.

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatte im September 2018 deutlich gemacht, dass Fanpage-Betreiberinnen und -Betreiber demzufolge die Rechtmäßigkeit der gemeinsam zu verantwortenden Datenverarbeitung gewährleisten und nachweisen können müssen. Am 11. September 2018 veröffentlichte Facebook eine Ergänzungsvereinbarung, die sich auf eine gemeinsame Verantwortlichkeit bezieht.

    Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat allerdings Zweifel, dass die Informationen, die Facebook bisher auch im Zusammenhang mit der veröffentlichten Ergänzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt hat, ausreichen, um Rechenschaft über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten von Besucherinnen und Besuchern der Fanpage ablegen zu können.

    Maja Smoltczyk:
    Das höchste Europäische Gericht hat klargestellt, dass die Nutzung der von Facebook eingerichteten Plattform die Betreiberinnen und Betreiber von Fanpages nicht von ihren Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten befreien kann. Wer von diesen Dienstleistungen profitiert und gleichzeitig personenbezogene Datenverarbeitung auslöst, muss sich seiner datenschutzrechtlichen Verantwortung stellen.

    Den Fragenkatalog im Anhörungsverfahren wird die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf ihrer Webseite veröffentlichen.

    Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

    p.gif Fragenkatalog im Anhörungsverfahren

    p.gifBeschluss der DSK zu Facebook Fanpages

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP844372
    Datum25.11.2018 12:533994 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. Ob da Feuerwehr-Seiten mit dabei sind?
    Und wie die dann die Fragen beantworten :-()
    Vielleicht ähnlich wie die?



    Hatte die DSGVO und ihre Auswüchse schon irgendwo konkrete (!) negative Folgen, Abschaltungen in vorauseilendem Gehorsam ausdrücklich mal ausgenommen, für Feuerwehreinheiten oder -seitenbetreiber?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland844376
    Datum25.11.2018 21:043856 x gelesen
    Die einzige sinnvolle Antwort:

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich ihre Fragen leider nicht beantworten

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 844389
    Datum26.11.2018 15:083456 x gelesen
    Abgesehen von den Website-Vorausschaltungen und Änderungen der Betreiberinformationen auf Vereine oder die Träger-Gemeinde hab ich noch nichts gehört. Dem Anhörungsschreiben kann man wie bei paypal mit einem Verweis auf die AGB von Facebook antworten.
    Paypal gibt (ähnlich zu FB) keine Auftragsdatenverarbeitungsverträge raus, sondern einen Hinweis, dass die Nutzer von Paypal diese Datenweitergabe in den AGBs zugestimmt haben. Ähnlich ist es bei Facebook. Wenn ich eine Seite betreibe, kann ich für die erhobenen Daten auf die AGB von Facebook verweisen. Jemand, der die AGB von Facebook nicht akzeptiert hat und demnach kein Mitglied ist, kann auch nicht zu den Betroffenen zählen. Also in der Datenschutzfolgeabschätzung für Feuerwehr (die laut DSGVO die Trägergemeinde zu erstellen hat), wäre das Thema ausgeklammert.

    Bei uns haben wir das mit Belehrungen innerhalb der Aktiven gelöst und innerhalb des Vereins ist das bereits im Mitgliedsantrag verankert.
    Personenbezogene Daten werden nicht publiziert und die Speicherung erfolgt über die Website gemäß Datenschutzrichtlinie oder via Facebook gemäß deren AGB.
    Es bringt auch kein Hinweis etwas, dass man die Nachrichten, etc nicht speichert, da Facebook alles dauerhaft speichert.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg848993
    Datum12.05.2019 13:294051 x gelesen
    hallo,

    aktueller Stand:

    Der EuGH hat im Juni 2018 entschieden, Fanpage-Betreiber in der EU gemeinsam mit Facebook Ireland als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher anzusehen sind. Danach war klar: Eigentlich müssten massenweise Social-Media-Fanpages aus datenschutzrechtlichen Gründen schließen. Drei Monate später hat die Datenschutzkonferenz einen Beschluss veröffentlicht, in dem es heißt: Facebook-Fanpages sind illegal, weil es keine Vereinbarung mit Facebook gibt. Nun hat Facebook reagiert. Doch reicht die vorgelegte Vereinbarung aus? Nein das zumindest meint die Verbraucherzentrale, die Bundestagsfraktion der Grünen und nun auch die Berliner Datenschutzbehörde. Sie versendet nun Anhörungsschreiben an Fanpage-Betreiber.
    Wurden da auch schon Feuerwehren angeschrieben?

    Datenschutzkonferenz:
    Sowohl Facebook als auch die Fanpage-Betreiber müssen ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen. Die Datenschutzkonferenz erwartet, dass Facebook entsprechend nachbessert und die Fanpage-Betreiber ihrer Verantwortlichkeit entsprechend gerecht werden. Solange diesen Pflichten nicht nachgekommen wird, ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.

    Quelle:

    Facebook-Fanpages nach EuGH-Urteil - Facebook reagiert

    Der EuGH hat entschieden, Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich. Nun legt Facebook einer geforderte Vereinbarung vor.

    WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 849003
    Datum13.05.2019 08:033426 x gelesen
    Kann man dieses Link den Bundestagsfraktions-Fanpages mal senden und fragen? ;)
    Also unser Auftritt respektive Verein hat noch keine Post bekommen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg850024
    Datum18.06.2019 16:273429 x gelesen
    »Facebook ist ein Feind des Datenschutzes«

    Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), die größte Informatikfachvertretung im deutschsprachigen Raum, verließ auf Beschluss des Vorstandes Facebook. Die Begründung des Vereins hat es in sich: Facebook sei ein Feind des Datenschutzes und bedrohe die Demokratie.

    smarterworld.de

    hallo,

    auch eine Reaktion auf die Misstände

    interessant sind die Begründungen für diesen Schritt:

    Die Austrittsbegründung der Gesellschaft für Informatik e.V.

    1. Facebook ist ein Feind des Datenschutzes. Dies ist im Geschäftsmodell begründet, das auf dem Verkauf von Daten fußt. Die jüngsten Einlassungen, man werde in Zukunft die Daten besser schützen, sind angesichts von Facebooks langer Geschichte von Datenschutzverletzungen unglaubwürdig. Facebook verschleiert Geschäftspraktiken, betrieb und betreibt intensives Lobbying gegen Datenschutz und verfolgt sogar Facebook-Gegner - im wörtlichen Sinn. Datenschutzbehörden, Gerichte und Kartellämter sind in vielen Ländern mit Einsprüchen, Urteilen und Bußgeldern gegen Facebook vorgegangen. Selbst in den USA gerät Facebook unter Druck.

    2. Facebook vernachlässigt die Datensicherheit. Wiederholt sind persönliche Daten an nicht befugte Personen oder gar an die Öffentlichkeit gelangt, durch interne Nachlässigkeiten oder durch externe Angriffe auf schlecht geschützte Daten. Die Sicherheit persönlicher Daten mag zwar bei einer Fanpage keine zentrale Rolle spielen. Dennoch sollte die GI die Dienste eines Unternehmens meiden, das ungenügend auf die Sicherheit der ihm anvertrauten persönlichen Daten achtet.

    3. Facebook bedroht Demokratie und Marktwirtschaft. Die Vorgänge um Cambridge Analytica haben die allgemeine Gefahr des Microtargeting über persönliche Daten - jenseits der bekannten Produktwerbung - deutlich gemacht. Der Handel mit persönlichen Daten öffnet jeder Art von systematischer Verhaltenssteuerung der Benutzer Tür und Tor. Dies unterminiert die Grundlagen unserer Demokratie. Hinzu kommt das Bestreben von Facebook, durch Integration weiterer Geschäftsfelder zum Universaldienstleister im Internet zu werden. Am chinesischen WeChat kann man sehen, wohin eine solche Entwicklung führt - sofern sie nicht kartellrechtlich vereitelt wird. In Indien wurde sie verhindert.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg850458
    Datum07.07.2019 12:263243 x gelesen
    EuGH-Generalanwalt äußert sich zum Like-Button von Facebook | Verbraucherzentrale.de

    Verstoßen deutsche Internetseiten mit dem Einsatz von Facebook-Plugins gegen Datenschutzrecht? Aus Sicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof sind Betreiber von Internetseiten, die solche Social Plugins einsetzen, für Facebooks Datensammlung mit verantwortlich.

    Verbraucherzentrale.de

    hallo,

    das nächste Facebook-Problem das u.U. Betreiber von Feuerwehr-Webseiten usw. betrifft

    so langsam sollten Feuerwehren einen grossen Bogen um Facebook machen oder zumindest direkt eingebunden Like-Buttons von Facebook entfernen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 851291
    Datum07.08.2019 08:373310 x gelesen
    Ich habe auf unserer Seite das Like-Button-Widget soeben entfernt.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg852000
    Datum11.09.2019 23:133324 x gelesen
    Datenschützer dürfen Betrieb von Facebook-Fanpages untersagen

    Bei schweren Mängeln dürfen Datenschützer die Fanpage-Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

    heise online

    war zu erwarten ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 852009
    Datum12.09.2019 10:043170 x gelesen
    Das ULD habe nicht gegen eine der Untergliederungen oder Niederlassungen von Facebook vorgehen müssen, "weil das wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Facebook mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden gewesen wäre", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. "


    Diese Begründung in einem Rechtsstaat.
    Eine absolute Farce.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg854694
    Datum01.01.2020 12:423966 x gelesen
    SWR Aktuell: Twitter-Aus: BW-Datenschützer warnt Behörden

    Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink gibt wegen rechtlicher Bedenke

    SWR Aktuell

    hallo,

    ... Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Demnach haben nicht nur die Betreiber sozialer Netzwerke, sondern auch Nutzer Mitverantwortung für Datenschutzverstöße. Sie seien mit ihrer Fanpage oder ihrem Account ein Türöffner für die Datensammelei der Konzerne. Alle öffentlichen Stellen und Privatunternehmen müssten sich überlegen, ob sie nicht seinem Beispiel folgen und sich aus den Netzwerken zurückziehen. "Sonst müssen wir möglicherweise von unseren Aufsichtsbefugnissen Gebrauch machen und anordnen, dass Behörden soziale Medien verlassen", so Brink. ..

    bin gespannt ob die Datenschutzbeauftragte der Länder da jetzt wirklich ernst machen :-()

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg854695
    Datum01.01.2020 13:003265 x gelesen
    hallo,

    ich hab dann einen Link zu dem vorherigen Beitrag auch auf Facebook gepostet. Facebook hatte aber was dagegen:

    facebook.gif

    man könnte meinen das Facebook gegen unliebsame Posting vorgeht :-()

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin854703
    Datum01.01.2020 15:043297 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Da ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine klassische Feuerwehr-Webseite viel sicherer


    Generell ja, aber wenn ich zum Beispiel ... sagen wir mal feuerwehr-forum.de besuche, dann möchte immer auch googlesyndication.com Scripte auf meinem Computer ausführen. Da Google nicht unbedingt als Musterschüler des Datenschutzes gilt, könnte es durchaus Argumente dafür geben, daß Datenschützer dies auf einer offiziellen Feuerwehrwebsite nicht richtig fänden.

    Wobei es da noch mindestens 27000 deutlich schlimmere Fälle gibt. Bei Dir kann ich Google ja noch technisch überzeugend bitten, mit seinen Skripten draußenzubleiben. In Berlin kann man mittlerweile keinen Behördentermin mehr bekommen, ohne einem Tracking-"Service" den Zugang zu seinem Computer zu gestatten. Kein Javascript auf meinem Computer für den Tracking-"Service", kein Behördentermin.



    Hans-Joachim

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg855021
    Datum09.01.2020 14:203380 x gelesen
    Behörden ziehen sich aus sozialen Medien zurück

    Social-Media-Aktivitäten von Behörden sind juristisch bedenklich. Experten fordern eine bessere gesetzliche Regelung.

    oha:

    Freiwillige Social-Media-Abstinenz ist nichts Neues. Robert Habeck löschte vor einem Jahr sowohl seinen Twitter- als auch seinen Facebook-Account, mit Verweis auf eigene Kommunikationsfehler auf den Plattformen.

    Dass sich ganze Behörden jedoch unter Berufung auf eine rechtliche Notlage aus den sozialen Netzwerken verabschieden, dürfte in den kommenden Tagen und Wochen für Diskussionen sorgen. Es geht dabei um Intransparenz bei den Plattformbetreibern, aber auch um das bisher nicht gelöste Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Datenschutz nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). ...

    Wenn man das konsquent zu Ende denkt dann kann man zum Schluss kommen das Feuerwehrseiten auf Facebook & Co abgeschaltet werden müssen :-()

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 855038
    Datum10.01.2020 09:492909 x gelesen
    Was den betreibenden Verein (Website und Facebook) ja nicht einschließt.
    Wenn eine von der Gemeinde betriebene Plattform zurückgezogen wird, kann ich das bei der Rechtslage verstehen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg855041
    Datum10.01.2020 10:232776 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Fabian B.Was den betreibenden Verein (Website und Facebook) ja nicht einschließt.
    richtig

    Geschrieben von Fabian B.Wenn eine von der Gemeinde betriebene Plattform zurückgezogen wird, kann ich das bei der Rechtslage verstehen.
    Eine Facebookseite die von einer Feuerwehr betrieben wird kann vom zuständigen Datenschutzbeauftragten beanstandet werden. Die Feuerwehr ist ja Bestandteil der Gemeinde.

    Das betrifft alle Fanpages auf denen z.b. Einsatzberichte von der Feuerwehr veröffentlich werden.

    Wenn nun eine solche Präsenz von einem Feuerwehrverein betrieben wird dann muss da klar abgegrenzt werden. Sobald da dann auch Einsatzberichte drauf erscheinen gibt es Probleme.

    Kann ein privater Verein dienstliche Informationen veröffentlichen?

    Damit wird ein weiteres (rechtliches) Fass aufgemacht.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen855045
    Datum10.01.2020 10:472773 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen M.Kann ein privater Verein dienstliche Informationen veröffentlichen?

    Damit wird ein weiteres (rechtliches) Fass aufgemacht.


    muss man halt als Fw/Gemeinde einen Presseverteiler betreiben über den dann der Verein die Meldung aufgreift.


    Gruß,
    Thorben

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg855046
    Datum10.01.2020 10:502889 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thorben G.muss man halt als Fw/Gemeinde einen Presseverteiler betreiben über den dann der Verein die Meldung aufgreift.
    das wäre eine mögliche Lösung.

    dann darf man aber andere Medien nicht "diskriminieren" und muss die Meldung auf Anfrage genauso z.B. an die Zeitung usw. weitergeben.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg870123
    Datum04.07.2021 20:394176 x gelesen
    DSGVO: Behörden müssen ihre Facebook-Pages abschalten - Golem.de

    Behörden sollen bis Jahresende Facebook verlassen. Ab 2022 will der Bundesdatenschutzbeauftragte gegen die Fanpages vorgehen.

    hallo,

    Da dürfte es dann auch für Feuerwehrs ernst werden.

    Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage ist für Behörden nicht möglich. Darauf hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Bundesbehörden bereits vor zwei Jahren hingewiesen. Nun sollen diese ihre Facebook-Seiten bis zum Ende des Jahres löschen.

    Es ist schon ein Unterschied ob jemand privat bzw. eine Firma eine Facebook-Seite betreibt oder eine Feuerwehr als Teil einer Gemeinde.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 870137
    Datum05.07.2021 14:262832 x gelesen
    Die Dorffeuerwehrseite wird ja idR von Vereinen betrieben. Bei den Mittel / Großstädten sieht es da natürlich anders aus.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg870139
    Datum05.07.2021 15:082729 x gelesen
    Kommt drauf an was im Impressum steht..

    Die Frage ist auch ob das Haftungsrisiko beim Verein so viel besser aufgehoben ist.



    Leider wird hier nicht Recht durchgesetzt, sondern versteckt sich davor.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg870140
    Datum05.07.2021 16:282607 x gelesen
    hallo,

    speziell das Datenschutzproblem bei Facebook-Seite sieht bei Vereins,- Firmen oder privaten Seite rechtlich etwas anders aus als Facebook-Seiten von Behörden und damit auch von Feuerwehren.

    Der / die Datenschutzbeauftragten fangen jetzt einfach mal an einer Ecke an den datenschutzrechtlichen Saustall bei Facebook auszumisten. Da sind die Behördenseiten als Erstes dran.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg870141
    Datum05.07.2021 16:312745 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Fabian B.Die Dorffeuerwehrseite wird ja idR von Vereinen betrieben. Bei den Mittel / Großstädten sieht es da natürlich anders aus.

    jein - das kommt drauf an. Es gibt Bundesländer wo das Feuerwehrvereinswesen eine grosse Rolle spielt und es gibt Länder wo solche Vereine relativ selten sind.

    Wenn ein Feuerwehrverein eine Facebook-Seite betreibt auf der er Vereinsangelegenheiten postet ist das rechtlich so wie wenn das ein Hasenzüchterverein macht.

    Sobald aber auf der Feuerwehr-Facebook-Seite dienstliche Inhalte veröffentlich werden fangen die Probleme an.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW870145
    Datum05.07.2021 22:282625 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Der / die Datenschutzbeauftragten fangen jetzt einfach mal an einer Ecke an den datenschutzrechtlichen Saustall bei Facebook auszumisten. Da sind die Behördenseiten als Erstes dran.

    Und da gehen jetzt die Bundesregierung und z.B. das RKI mit gutem Beispiel voran?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg875782
    Datum25.03.2022 14:372308 x gelesen
    ?IM EINSATZ ? Der Podcast für den Katastrophenschutz: Krisenkommunikation über Social Media - wie passt das zum Datenschutz? auf Apple Podcasts

    ?Sendung IM EINSATZ ? Der Podcast für den Katastrophenschutz, Folge Krisenkommunikation über Social Media - wie passt das zum Datenschutz? ? 3. März 2022

    Apple Podcasts

    hallo,

    Krisenkommunikation über Social Media - wie passt das zum Datenschutz?

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Bundesbehörden schon im vergangenen Jahr aufgefordert, ihre Facebook-Fanpages abzuschalten, falls Facebook keine datenschutzrechtlichen Zugeständnisse macht. Sein Argument: Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Seite sei nicht möglich.

    Andererseits läuft über Facebook ein großer Teil der Risiko- und Krisenkommunikation der Behörden. Sollen und können wir nun also auf diesen Informationsweg aus Datenschutzgründen verzichten? Oder kann man das unter einen Hut bringen?

    Dazu habe ich mich unterhalten mit:

    Prof. Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

    Christiane Germann, der Gründerin von amtzweinull und Co-Autorin des Buches "Social Media für Behörden: Wie Bürgerkommunikation heute funktioniert.

    Und Marianne Suntrup, Pressesprecherin des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg876027
    Datum06.04.2022 17:132287 x gelesen
    Datenschutzbeauftragte will Facebook-Fanseiten für Behörden verbieten

    hallo,

    bin mal gespannt wann Feuerwehr-Fanseiten auf Facebook abgeschaltet werden ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP876028
    Datum06.04.2022 17:402091 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Krisenkommunikation über Social Media - wie passt das zum Datenschutz?Hier noch nachzuhören, auch für die, die noch nicht auf Apple reingefallen sind.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg876061
    Datum08.04.2022 14:082423 x gelesen
    Berliner Datenschützer fordern Abschaltung von Facebook-Fanseiten

    Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat den Senat aufgefordert, Facebook-Fanpages abzuschalten. Grundlage ist ein Gutachten der deutschen Datenschutzbehörden.

    heise online

    hallo,

    das dürfte dann auch die Berliner Feuerwehr betreffen ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorEppl8e R8., Esslingen / BW876071
    Datum09.04.2022 06:051874 x gelesen
    @Jürgen:
    Gibt es seitens BaWü schon Bestrebungen bzgl. Abschaltung?

    Da muss dann die Öffi-Arbeit vielerorts gehörig überdacht werden...
    Welche Überlegungen gibt es hier?
    Ersatz für Facebook?
    Gute alte Homepage?

    Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg876072
    Datum09.04.2022 10:481730 x gelesen
    Vererbt sich diese Einschätzung zu Facebook auf Instagram?
    Viele Feuerwehren/Hilfsorganisationen mittlerweile auch bei Instagram aktiv sind.

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    AutorEppl8e R8., Esslingen / BW876076
    Datum09.04.2022 12:341707 x gelesen
    Zitat aus golem.de:
    In dem Schreiben wird zudem auf eine Prüfung der Apps Instagram, Tiktok und Clubhouse hingewiesen. Diese sei zwar noch nicht abgeschlossen, erste Ergebnisse würden jedoch bereits datenschutzrechtliche Defizite zeigen. Kelber empfiehlt daher, die entsprechenden Apps nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen.

    Vermutung:
    Da Facebook und Instagram zu Meta Platforms, Inc. gehören, wird sich das auch auf Insta vererben.

    Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg876077
    Datum09.04.2022 13:081653 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Simon S.Vererbt sich diese Einschätzung zu Facebook auf Instagram?
    da das Thema "Datenschutz" beim Zuckerberg-Konzern Meta stiefmütterlich behandelt wird dürfte die Problematik nicht nur Facebook sondern auch Instagram und Whatsapp betreffen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg876078
    Datum09.04.2022 13:111753 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Epple R.Gibt es seitens BaWü schon Bestrebungen bzgl. Abschaltung?
    da ist mir (noch) nichts bekannt. Ich vermute aber das die zuständige Behörde hier im Ländle sicherlich wie die Datenschutzbehörden in anderen Bundesländern mal abwarten wie sich die Sache z.B. in Berlin entwickelt.

    Ich kann mir gut vorstellen das da dann die Fanpages von Staat, Ländern und Kommunen wie Dominosteine "umfallen" werden. Geschrieben von Epple R.

    Da muss dann die Öffi-Arbeit vielerorts gehörig überdacht werden...
    hätte schon längst gemacht werden müssen. Die Problematik ist ja nicht neu.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorEppl8e R8., Esslingen / BW876089
    Datum10.04.2022 10:401652 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.hätte schon längst gemacht werden müssen. Die Problematik ist ja nicht neu.
    im Grunde schon, aber da geht es wahrscheinlich dem Großteil wie mir: Ich hab das erst die Tage durch Zufall in einem IT-Artikel wahrgenommen. Von unserem städtischen Fachbereich kam da nix...

    Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim

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    AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt876090
    Datum10.04.2022 11:131579 x gelesen
    Wäre dann eine Übertragung der Eigenschaft des Seitenbesitzers (z.B. einer Feuerwehr) auf den jeweilig existenten Feuerwehrförderverein und die zukünftige Gestaltung durch Diesen ein Ausweg, um zumindest die Abschaltung der Seite aus datenschutzrechtlicher Sicht als Seite einer Behördeneinheit zu verhindern?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Werner

    "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876092
    Datum10.04.2022 11:251663 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Werner G.

    Wäre dann eine Übertragung der Eigenschaft des Seitenbesitzers (z.B. einer Feuerwehr) auf den jeweilig existenten Feuerwehrförderverein und die zukünftige Gestaltung durch Diesen ein Ausweg, um zumindest die Abschaltung der Seite aus datenschutzrechtlicher Sicht als Seite einer Behördeneinheit zu verhindern?


    Könnte eine Möglichkeit sein ( Vereinsrecht etc. ? ). Anderseits verfügen viele FFs weder über Förder- als noch über sonstige Feuerwehrvereine. Da müßte beispielsweise unsere FF extra für ihre Facebook-Seite einen Förderverein dafür gründen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg876101
    Datum11.04.2022 07:281681 x gelesen
    Der Bundesdatenschutzbeauftrage arbeitet auch schon eine ganze Zeit dran das dies bei den Bundesbehörden auch erfolgt, bisher könnte dies noch abwendend werden.

    Ich finde es wieder faszinierend, das die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein Riesenproblem, wenn es solche Seiten von Behörden gibt, aber kein Probleme bei Firmen haben. Ebenso haben tausende betriebliche Datenschutzbeauftragten scheinbar keine Bedenken.
    Ich finde das schon sehr auffällig.

    Das gleich ist mir schon während Corona und diversen online Tools aufgefallen.

    Auch finde ich es den falschen Weg, statt Facebook und Co. zu zwingen sich endlich DSGVO konform zu verhalten, wird der Nutzer mit verboten beleget, für Dinge auf die er keinen Einfluss hat.

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW876107
    Datum11.04.2022 12:35   1715 x gelesen
    Eins steht fest wenn wir als Feuerwehr die Medien nicht mehr bespielen dürften, dann hast du den Wipperfürth an jeder Ecke. Du kannst nicht mehr offiziell gegen steuern und öffnest den Nörglern Tür und Tor. Das ist nix anderes wie die Münchner Polizei durch ihre Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit es geschafft hat den Amoklauf unter Kontrolle zu halten und die Stadtpanik nach Stunden wieder runterzubekommen.

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg876163
    Datum14.04.2022 11:121306 x gelesen
    Das Problem ist meines Erachtens, dass das zwar eine "schöne" Nachricht ist, aber es wird nicht darauf hingewiesen, wo genau das Problem ist.

    Der Datenschutzbeauftragte sieht ein Problem bei der Verarbeitung nutzerbezogener Daten. Welcher Daten?

    Wer sich bei Facebook anmeldet, entscheidet selbst, welche Daten er preisgibt. Wenn er einer FB-Seite oder Insta-Seite folgt, dann gibt es preis, dass er dieser Seite folgt. Kann derjenige jederzeit rückgängig machen. Ein Klick genügt.

    Wenn man jetzt sagt, dass staatliche Einrichtungen kein Facebook mehr nutzen sollen, weil Facebook mit den Daten Mist baut, dann müssen wir den Behörden auch die Nutzung von eMail Adressen verbieten, denn damit fordert die Behörde dann ja zur unverschlüsselten Kommunikation auf.

    Mir als Behördenmitarbeiter sind Brief und Fax sowieso am liebsten.

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen876165
    Datum14.04.2022 11:211289 x gelesen
    Geschrieben von Matthias K.Wer sich bei Facebook anmeldet, entscheidet selbst, welche Daten er preisgibt.

    Außer Informationen werden nur über Facebook/Instagram/etc. publiziert (was vielerorts leider so passiert.). Dann bist du, wenn du daran Interesse hast, nicht freiwillig bei Facebook. Sondern du wirst gezwungen.

    Geschrieben von Matthias K.Wenn man jetzt sagt, dass staatliche Einrichtungen kein Facebook mehr nutzen sollen, weil Facebook mit den Daten Mist baut, dann müssen wir den Behörden auch die Nutzung von eMail Adressen verbieten, denn damit fordert die Behörde dann ja zur unverschlüsselten Kommunikation auf.

    Also die Mailserver von Behörden, die ich so kenne, erzwingen alle mindestens Transportverschlüsselung (TLS) und somit ist Mail schon keine direkte "unverschlüsselte" Kommunikation mehr. Sondern liegt nur an Empfänger und Versender-Seite unverschlüsselt vor.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg882099
    Datum22.02.2023 18:581615 x gelesen
    DSGVO: Kelber untersagt Facebook-Fanpage der Regierung - Golem.de

    Der Streit zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und der Bundesregierung eskaliert. Nun soll die Facebook-Seite der Regierung eingestellt werden.

    hallo,

    oha - ein gewaltiger Schritt :-()

    bin gespannt ob das dann weitergeht und wann die erste Feuerwehr-Fan-Page abgeschaltet werden muss ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen882101
    Datum22.02.2023 23:111385 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.oha - ein gewaltiger Schritt :-()

    Naja, mal so gesehen: Die Bundesbehörden hatten jetzt mehr als 1,5 Jahre Zeit.... Das ist ein Schritt mit gewaltigem Anlauf und Ansage. Davor war das auch schon mehrfach angedeutet worden.

    Geschrieben von Jürgen M.bin gespannt ob das dann weitergeht und wann die erste Feuerwehr-Fan-Page abgeschaltet werden muss ...

    Da die Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten schon gewicht haben, werden sicher ein paar Landesbehörden nachziehen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg882385
    Datum17.03.2023 19:081250 x gelesen
    hallo,

    es bleibt spannend:

    Facebook-Seite der Bundesregierung: Bundespresseamt will Verbot prüfen lassen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     30.05.2018 19:37 Sasc7ha 7M., Mauchenheim DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet?
     30.05.2018 19:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     30.05.2018 20:43 Sasc7ha 7M., Mauchenheim
     30.05.2018 22:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.05.2018 22:50 Sasc7ha 7M., Mauchenheim
     30.05.2018 23:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.05.2018 23:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
     31.05.2018 10:23 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     31.05.2018 11:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.06.2018 19:54 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Lübeck
     03.06.2018 14:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.06.2018 21:57 Fran7k R7., Eppelborn
     05.06.2018 13:38 Alex7and7er 7B., Harburg
     05.06.2018 13:52 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     05.06.2018 14:12 Alex7and7er 7B., Harburg
     05.06.2018 14:16 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     05.06.2018 10:37 Fabi7an 7B., Sprotta
     05.06.2018 10:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.06.2018 12:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.06.2018 13:26 Fabi7an 7B., Sprotta
     05.06.2018 13:39 Fran7k R7., Eppelborn
     05.06.2018 14:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.06.2018 15:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.06.2018 18:48 Dirk7 S.7, Lindau
     05.06.2018 20:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.06.2018 21:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.06.2018 22:24 Dirk7 S.7, Lindau
     05.06.2018 16:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.06.2018 13:09 Mark7us 7K., Niedereschach - Kappel
     05.06.2018 13:58 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     05.06.2018 13:09 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     06.06.2018 12:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.06.2018 13:12 Fabi7an 7B., Sprotta
     06.06.2018 14:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.06.2018 14:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.09.2018 12:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.09.2018 16:12 Fabi7an 7B., Sprotta
     12.09.2018 16:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.09.2018 20:50 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     12.09.2018 20:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.09.2018 08:49 Fabi7an 7B., Sprotta
     25.11.2018 09:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.11.2018 10:59 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     25.11.2018 11:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.11.2018 12:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.11.2018 15:08 Fabi7an 7B., Sprotta
     25.11.2018 21:04 Fran7k R7., Eppelborn
     12.05.2019 13:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.05.2019 08:03 Fabi7an 7B., Sprotta
     18.06.2019 16:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.07.2019 12:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.08.2019 08:37 Fabi7an 7B., Sprotta
     11.09.2019 23:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.09.2019 10:04 Fabi7an 7B., Sprotta
     01.01.2020 12:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     01.01.2020 13:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     01.01.2020 15:04 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     09.01.2020 14:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.01.2020 09:49 Fabi7an 7B., Sprotta
     10.01.2020 10:23 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.01.2020 10:47 Thor7ben7 G.7, Leese
     10.01.2020 10:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.07.2021 20:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.07.2021 14:26 Fabi7an 7B., Sprotta
     05.07.2021 15:08 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     05.07.2021 16:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.07.2021 22:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.07.2021 16:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.03.2022 14:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.04.2022 17:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.04.2022 17:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
     08.04.2022 14:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.04.2022 06:05 Eppl7e R7., Esslingen
     09.04.2022 10:48 Simo7n S7., Gomaringen
     09.04.2022 12:34 Eppl7e R7., Esslingen
     09.04.2022 13:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.04.2022 13:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.04.2022 10:40 Eppl7e R7., Esslingen
     10.04.2022 11:13 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
     10.04.2022 11:25 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     11.04.2022 07:28 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     11.04.2022 12:35 Sven7 R.7, Brakel
     14.04.2022 11:12 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
     14.04.2022 11:21 Robi7n B7., Braunschweig
     22.02.2023 18:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.02.2023 23:11 Robi7n B7., Braunschweig
     17.03.2023 19:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
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