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Thema | Pflicht zum Einsatz zu kommen - war: Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter | 16 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 840408 | |||
Datum | 20.06.2018 10:27 | 4439 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Das gibt dann "lustige" Situationen wenn man bei der Rückfahrt vom BMA-Alarm den örtlichen Metzger, auch Feuerwehrmitglied, beim Ausliefern von Waren "erwischt". Da fragt sich dann mancher im Feuerwehrauto warum er so "dumm" war von der Arbeit wegzulaufen wenn andere Feuerwehrangehörige es für wichtiger finden Waren auszuliefern ... Das hat nicht unbedingt etwas mit Wichtigkeit zu tun. Der örtliche Metzger ist oft selbstständig und legt vermutlich richtig Geld drauf, wenn er seine Waren nicht ausliefert. Von verlorenen Kunden sprechen wir dabei noch gar nicht. Ich könnte ihn gut verstehen. Wir sind im Moment schon sehr off topic... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840409 | |||
Datum | 20.06.2018 10:38 | 2604 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Oliver S. Der örtliche Metzger ist oft selbstständig und legt vermutlich richtig Geld drauf, wenn er seine Waren nicht ausliefert. richtig - wenn er nicht ausliefert. aber die Verzögerung durch einen BMA-Alarm dürfte keine finanzielle Einbußen für den Metzger bedeuten. Geschrieben von Oliver S. Ich könnte ihn gut verstehen. Ein anderer Selbstständige der im TLF sitzt versteht das zu recht nicht. Dem gehen u.U. auch Aufträge durch die Lappen wenn er nicht im Büro ist und beim Einsatz selbstverständlich kein Handy dabei hat. Einsatzdienst bei der Feuerwehr ist keine Wünsch-Dir-Was-Veranstaltung. Die Feuerwehrgesetze sind eindeutig. Die Ausnahmen bei denen man im Einsatzfall "schwänzen" kann müssen gut begründet werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840411 | |||
Datum | 20.06.2018 11:21 | 2326 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Die Feuerwehrgesetze sind eindeutig. Die Ausnahmen bei denen man im Einsatzfall "schwänzen" kann müssen gut begründet werden.Kommentierungen gehen tlw. dahin, dass die Pflicht zur Teilnahme an Feuerwehreinsätzen während der Berufsausübung zunächst mal ein Grundrechtseingriff ist, da diese Pflicht gegen das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wirkt, was nach BGH und BVerwG einen Unterfall des Art. 14 GG darstellt. Von daher fehlt hier vielleicht noch eine Doktorarbeit: "Abwägung des Grundrechtseingriffs gegen Arbeitgeber und Selbständige aufgrund der sie oder ihren Arbeitnehmer treffenden Dienstpflichten des Feuerwehrgesetzes im Lichte der bauordnungsrechtlichen Vorschriftenlage zu Brandmeldeanlagen und unter Berücksichtigung der statistischen Erfahrungswerte von Brandmeldeanlagenauslösungen". Oder man spricht den Metzger einfach mal an, was denn der Käse soll. Manche Feuerwehrgesetze kennen ja auch Sanktionen für Verstöße gegen Alarmierungen, solange man die nicht zieht kann es ja eigentlich noch gar nicht so sehr um die Wurst gehen ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 840412 | |||
Datum | 20.06.2018 11:24 | 2355 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.aber die Verzögerung durch einen BMA-Alarm dürfte keine finanzielle Einbußen für den Metzger bedeuten. Gewagt. Wenn der örtliche Supermarkt eine Stunde lang keine Waren hat, kann das ganz anders aussehen. Aussichten auf Entschädigung durch die Gemeinde gleich null. Geschrieben von Jürgen M. Ein anderer Selbstständige der im TLF sitzt versteht das zu recht nicht. Dem gehen u.U. auch Aufträge durch die Lappen wenn er nicht im Büro ist und beim Einsatz selbstverständlich kein Handy dabei hat. Den Selbstständige, dem auf dem Einsatz wichtige Aufträge durch die Lappen gehen und der kein Handy dabei hat, musst du mir mal zeigen. Die meisten dürften sehr schnell Prioritäten setzen zugunsten ihrer wirtschaftlichen Existenz und den Feuerwehrdienst entweder einschränken oder quittieren. Geschrieben von Jürgen M. Einsatzdienst bei der Feuerwehr ist keine Wünsch-Dir-Was-Veranstaltung. Die Feuerwehrgesetze sind eindeutig. Die Ausnahmen bei denen man im Einsatzfall "schwänzen" kann müssen gut begründet werden. Wenn ich als Selbstständiger nennenswerte wirtschftliche Verluste durch den Einsatzdienst erleide (die Angestellte, Rentner und Beamte nicht kennen), können mich die Feuerwehrgesetze mal gerne haben. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Weißenfels / Sachsen-Anhalt | 840415 | |||
Datum | 20.06.2018 12:07 | 2187 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, also ich als Betriebsleiter sehe die ganze Geschichte mittlerweile auch sehr kritisch. Aktuell sind wir bei uns im Unternehmen zwei Feuerwehrangehörige (unterschiedliche Gemeinden). Wir benötigen beide ca 15min bis zum Depot. Ich versuche zu jeden Einsatz zu Fahren da wir sonst wenn es schlecht läuft an der Einsatzstelle ohne GrpFhr da stehen und bei meinem Mitarbeiter schauen wir immer was das Alarmstichwort ist. Bei Ihm haben wir vorallem das Problem in der Spätschicht da sie dann nur zu Zweit in der Firma sind und dann min 3 CNC-Maschinen stehen wenn er weg ist (Von der Gefährtungsbeurteilung möchte ich jetzt nicht anfangen). Der finanzielle Ausgleich durch die Komunne ist im Verhältnis zu meiner Umsatzverlust lächerlich. Wir lassen uns die Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes nur noch Auszahlen wenn wir auf Lehrgang sind. Beim normalen Einsatz hat man ja mehr Schreibkram wie man real raus bekommt. MFG | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 840425 | |||
Datum | 20.06.2018 13:06 | 2053 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens R.eim normalen Einsatz hat man ja mehr Schreibkram wie man real raus bekommt. Ich hab in Trier zuletzt die stunden immer gesammelt. Mal hier ne Stunde, mal da 2. Immer wenn so 15-20 beisammen waren was im schnitt alle halbes Jahr war hat mein Chef die gesammelt an Stadt geschickt und wenn die bezahlt waren wurden die meinem Stundenkonto zugeführt. Anfangs gab es da auch murren von seiten der Verwaltung (Berufsfeuerwehr), aber das Ausfüllen der Anträge kostet das Lohnbüro immer mind. eine halbe Stunde(Die nicht ersetzt wird). Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 840429 | |||
Datum | 20.06.2018 13:23 | 2052 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Oliver S. Wenn ich als Selbstständiger nennenswerte wirtschftliche Verluste durch den Einsatzdienst erleide (die Angestellte, Rentner und Beamte nicht kennen), können mich die Feuerwehrgesetze mal gerne haben. Finanzielle Verluste durch einen Feuerwehreinsatz kennen auch Angestellte. Wenn Du in einem Schichtsystem arbeitest bei dem regelm. durch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfreie Zulagen anfallen verlierst Du bares Geld. An einem "Hochfeiertag", also eine Nachtschicht von einem Feiertag auf einen Feiertag, bekommst Du zweimal die Feiertagszulag sowie einmal die Nachtzulage. Diese sind, wenn Du gearbeitet hast steuerfrei. Bist Du in der Zeit in einem Einsatz, werden zwar die Zulagen bezahlt, aber voll versteuert, also werden da auch allen anderen Abgaben fällig. Damit hast Du einen Verlust der nicht durch die Gemeinde ersetzt wird. Das gilt auch für alle anderen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten. Der Verlust ist spürbar! Um diesen Verlust ersetzt zu bekommen, muss dieser genau ausgerechnet werden. Das macht aber nicht das Lohnbüro! Das ist dann Dein Problem. Dazu muss man zu einem Steuerberater. Der rechnet das auf den Cent genau aus und man kann das dann bei der Gemeinde einreichen. Nur ob sich ein Steuerberater bei 50,-- oder 100,-- lohnt? Also schluckt man die Kröte und hat dann mal am Monatsende 50,-- oder 100,-- weniger auf dem Lohnzettel. Davon das die Anfahrtskosten zum Gerätehaus in der Regel auch nicht ersetzt werden reden wir nicht. Denn wenn ich von der Arbeitstelle weg muss, dann fallen schon mal locker 50 km an. Deshalb auch nur bei "dicken Hunden" und nach Rücksprache mit der FEZ. Gruß Jockel "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840431 | |||
Datum | 20.06.2018 14:01 | 1978 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Das macht aber nicht das Lohnbüro!Wer macht das denn, wenn der Angestellte in der Zeit gearbeitet hätte? Das LBKG ist hier eigentlich ziemlich eindeutig, für die AG und die Kommunen. Und am Ende wird sogar eine wegfallende Steuerfreiheit von Zuschlägen durch einen ausdrücklich geregelten Erstattungsanspruch aufgefangen. Bei Selbständigen sieht das allerdings anders aus, da wird geradezu gewürfelt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Immenstedt / S-H | 840432 | |||
Datum | 20.06.2018 15:14 | 1873 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M aber die Verzögerung durch einen BMA-Alarm dürfte keine finanzielle Einbußen für den Metzger bedeuten. und dann kommt man mit dem (T)LF um die Ecke und die BMA hat mal wirklich den Vertraglich festgesetzten Brand gemeldet.. und dann hast du da als Selbstständiger den Finanziellen Schaden. Gerade nen BMA Alarm ist die Tüte Buntes, da er dem Disponenten keine Chance auf eine vernünftige Abfrage bietet. In meiner Erfahrung kann nen BMA Alarm irgendwo zwischen 10 Minuten und mehreren Tagen enden.. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840433 | |||
Datum | 20.06.2018 15:29 | 1821 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Daniel W. und dann kommt man mit dem (T)LF um die Ecke und die BMA hat mal wirklich den Vertraglich festgesetzten Brand gemeldet.. und dann hast du da als Selbstständiger den Finanziellen Schaden. mit dieser Argumentation kann jeder Selbstständige bei jedem (!) Einsatz im Büro bzw. am Arbeitsplatz bleiben Geschrieben von Daniel W. Gerade nen BMA Alarm ist die Tüte Buntes, da er dem Disponenten keine Chance auf eine vernünftige Abfrage bietet. dafür sind fast alle BMA-Alarme dank der BMA Sachen die recht schnell erledigt sind. BMA sollen ja Brände früh erkennen. Und das tun die recht gut. Geschrieben von Daniel W. In meiner Erfahrung kann nen BMA Alarm irgendwo zwischen 10 Minuten und mehreren Tagen enden.. nach meiner Erfahrung war ich bei BMA-Alarme immer innerhalb weniger einer Stunde vom Arbeitsplatz weg. In den Fällen wo jemand eigentlich dringend wieder zur Arbeit muss kann das im Feuerwehrhaus recht einfach geklärt werden: Je nach Personallage ist es bei uns möglich dann recht schnell wieder zu gehen. Das ist besser als gleich zu sagen: ich komme nicht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 840436 | |||
Datum | 20.06.2018 15:50 | 1963 x gelesen | |||
Bei jeder Alarmierung muss, meiner Meinung nach, jeder kurz überlegen: * Bin ich fit für diesen Einsatz (Gesundheit, Alkohol, Stress uvm.)? * Wie lange wird es bei dem Stichwort erfahrungsgemäß dauern? * Was liegt in dieser Zeit an (beruflich, privat, Feuerwehr uvm.)? * Kann das, was anliegt, eventuell anders oder später erledigt werden? * Was liegt nach dem Einsatz an (beruflich, privat, Feuerwehr uvm.)? * Welchen Einfluss hat der Einsatz (Erschöpfung, Nachbereitung etc.) darauf? * Kann das, was anliegt eventuell anders oder später erledigt werden? Je nach persönlicher Situation gibt es hier mehr oder weniger abzuwägen. Dabei hilft nur der GMV. Alles andere hilft auf lange Sicht weder der Feuerwehr noch der Einsatzkraft weiter. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 840437 | |||
Datum | 20.06.2018 16:06 | 1714 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.mit dieser Argumentation kann jeder Selbstständige bei jedem (!) Einsatz im Büro bzw. am Arbeitsplatz bleiben Tun wir aber nicht, denn tief im Innern wollen auch wir helfen Oder anders; Es gibt Arbeiten die kann man nicht einfach abbrechen, denn der mögliche wirtschaftliche Schaden wird nicht mal im Ansatz erstattet. Geschrieben von Jürgen M. Je nach Personallage ist es bei uns möglich dann recht schnell wieder zu gehen. Das ist besser als gleich zu sagen: ich komme nicht. Nur für die FW Wenn ich um 15Uhr einen Termin mit meinem Kunden oder mit Techniker von XXXKm Entfernung habe werde ich um 14:30Uhr nicht zum Einsatz fahren. Kann aber auch sein das ich gerade für tausende Euro Geräte draußen habe, da brauche ich schon mal 10Min. um alles wenigstens halbwegs sicher zu verladen + der normales fahrt zum GH. Sorry da bleibe ich gleich weg. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 840439 | |||
Datum | 20.06.2018 16:21 | 1610 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian K. Und am Ende wird sogar eine wegfallende Steuerfreiheit von Zuschlägen durch einen ausdrücklich geregelten Erstattungsanspruch aufgefangen. Und diesen Anspruch muss man nachweisen. Den Nachweis kann man aber nur über seinen Steuerberater erbringen da das Lohnbüro diesen Nachweis nicht führt. Ich hab das schon versucht. Gruß Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 840445 | |||
Datum | 20.06.2018 18:31 | 1588 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.mit dieser Argumentation kann jeder Selbstständige bei jedem (!) Einsatz im Büro bzw. am Arbeitsplatz bleiben So wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Und auch außerhalb der Arbeitszeit kommt es doch regelmäßig vor, dass ein FM(SB) nicht zum Einsatz kommen kann weil der/die Partner/in nicht zu Hause ist und die Kinder zu jung sind um alleine gelassen zu werden. Letztlich ist es also für jeden bei jeder Alarmierung immer eine Einzelfallentscheidung, aber trotzdem kann es sich wohl kaum eine Feuerwehr leisten auf Kräfte gleich ganz zu verzichten, nur weil sie halt manchmal nicht kommen können! Geschrieben von Jürgen M. Je nach Personallage ist es bei uns möglich dann recht schnell wieder zu gehen. Das ist besser als gleich zu sagen: ich komme nicht. Den Fehlalarm mitfahren aber wenn es wirklich brennt wieder abhauen bringt doch eigentlich auch nicht so viel? | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 840456 | |||
Datum | 21.06.2018 07:23 | 1540 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Letztlich ist es also für jeden bei jeder Alarmierung immer eine Einzelfallentscheidung, aber trotzdem kann es sich wohl kaum eine Feuerwehr leisten auf Kräfte gleich ganz zu verzichten, nur weil sie halt manchmal nicht kommen können! Genau! Ich bin selbstständig, habe eine Bäckerei. Da kommt es immer wieder mal vor, dass ich definitiv nicht zum Einsatz kann. Einen Ofen voller Backwaren alleine lassen geht einfgach nicht! Zu diesem direkten wirtschaftlichen Schaden (den ich zwar beziffern kann, aber keinerlei Hoffnung habe, ihn von der Gemeinde ersetzt zu bekommen) käme dann noch der indirekte Schaden (den ich nicht beziffern kann), nämlich die unzufriedene Kundschaft. Unser Kommandant weis das alles und hat auch kein Problem damit, wenn ich mal nicht komme. Andererseits bin ich zur Tageszeit (7.00 - 17.00 Uhr) i.d.R. einsatzbereit und da ich keine 300m vom Feuerwehrhaus entfernt wohne und arbeite bin ich nmit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ganz vorne mit dabei, wenn sich der Piepser meldet. Und auch das weis unser Kommandant. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840458 | |||
Datum | 21.06.2018 08:49 | 1391 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Ich hab das schon versucht.Nach LBKG 2016? Geschrieben von Jakob T. Und diesen Anspruch muss man nachweisen.Nö, den muss man glaubhaft machen - das ist zwar nur ein kleiner Unterschied, ich habe aber das Gefühl, der war dann bei der Verwaltung nicht unbedingt bekannt. Eine frühere Lohnabrechnung oder Zeitkonto, worauf ersichtlich ist, dass zu ähnlichen Zeiten in der Vergangenheit steuerfreie Zuschläge angefallen sind, sollte hier eigentlich völlig ausreichend sein. Es gibt zwar im Ehrenamt auch zumutbare Nachteile, aber wenn der Gesetzgeber bei der Einführung des neuen § 13 Abs. 3 LBKG in 2016 den Wegfall der Steuerfreiheit bei Zuschlägen ausdrücklich als unzumutbaren Nachteil bezeichnet (LT-Drucksache 5720-16), kann man hier eigentlich gar nicht auf die Idee kommen, irgendwelche hohen Anforderungen an einen Nachweis zu stellen, den das Gesetz ausdrücklich so nicht fordert. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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