Thema | Patentverletzung -> Rückruf von Hytera-Funkgeräte | 6 Beträge |
Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 841057 |
Datum | 17.07.2018 16:40 | 4368 x gelesen |
hallo,
dürfte die BOS nicht betreffen
aber trotzdem interessant und zeigt was mit Funkgeräte die (ev. bei der BOS) genutzt werden von heute auf morgen passieren könnte:
Motorola Solutions gewinnt Patentrechtsverletzungsklage gegen Hytera Mobilfunk GmbH mit der Konsequenz einer Unterlassungsanordnung und Rückrufaktion
Landgericht Mannheim gibt in 1. Instanz Unterlassungsklage von Motorola Solutions statt, die der Hytera GmbH untersagt, patentrechtsverletzende Produkte anzubieten und auszuliefern. Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rückrufaktion und Vernichtung von patentrechtsverletzenden Produkten angeordnet; Schadensersatzpflicht von Hytera GmbH festgestellt.
CHICAGO 17. Juli 2018 Motorola Solutions, Inc. (NYSE: MSI) gab heute bekannt, dass das Unternehmen seine Patentrechtsverletzungsklage gegen die Hytera Mobilfunk GmbH, Bad Münder, Deutschland (Hytera GmbH), das deutsche Tochterunternehmen der Hytera Communications Corporation Limited (SHE: 002583), Shenzhen, China, die am 24. Juli 2017 vor dem Landgericht Mannheim in Deutschland (LG Mannheim) eingereicht wurde, gewonnen hat. Das Landgericht Mannheim hat in 1. Instanz entschieden, dass die Hytera GmbH das Motorola Solutions Patent EP 1 139 562 B1 verletzt. Das Patent bezieht sich auf die Technologie, welche die Audioqualität in Handfunkgeräten und Fahrzeugfunkgeräten verbessert. Die patentierte Technologie ermöglicht ein verbessertes Hörerlebnis und eine erweiterte Audiosicherheit durch eine größere Rauschunterdrückung bei der Funklautsprecherübertragung.
Als ein Ergebnis der Entscheidung des Landgerichts Mannheim, dass die Hytera GmbH das Patent von Motorola Solutions verletzt, hat es eine Unterlassungsanordnung gegen die Hytera GmbH erlassen, welche die Nutzung, den Verkauf, den Import oder die Auslieferung der patentrechtsverletzenden Produkte in Deutschland untersagt. Das Landgericht Mannheim hat auch den Rückruf und die Vernichtung von patentrechtsverletzenden Produkten, die bereits von der Hytera GmbH in Deutschland verkauft wurden, angeordnet und die Verpflichtung der Hytera GmbH zur Zahlung von Schadensersatz festgestellt. Dieses Urteil ist die erste Entscheidung gegen die Hytera GmbH in Bezug auf das Patent EP 1 139 562 B1, welches Motorola Solutions bis zu diesem Zeitpunkt weltweit gegen Hytera noch nicht geltend gemacht hat. Obwohl die Hytera GmbH gegen das Urteil Berufung einlegen kann, ist es gegen Stellung einer Sicherheit durch Motorola Solutions bereits vorläufig vollstreckbar. Diese Sicherheit wird sehr kurzfristig gestellt.
Der heutige Erfolg markiert einen weiteren Meilenstein in unseren globalen Bemühungen, Hytera für seine Verletzung unserer Patente zur Rechenschaft zu ziehen und die Integrität unseres geistigen Eigentums zu bewahren, so Mark Hacker, Leiter der globalen Rechtsabteilung und Chief Administrative Officer von Motorola Solutions. Bedeutsam ist, dass das Landgericht Mannheim nicht nur angeordnet hat, dass die Hytera GmbH den Verkauf der patentrechtsverletzenden Produkte in Deutschland einstellen muss, sondern dass bereits verkaufte Produkte zurückzugerufen und vernichtet werden müssen.
Mark Hacker weiter: Motorola Solutions ist der weltweit führende Anbieter von Funkausrüstung und -systemen. Innovation ist ein Kernbestandteil unserer langen erfolgreichen Unternehmensgeschichte in einer sich stetig weiterentwickelnden Branche. Wir sind stolz auf unser wachsendes und branchenweit führendes Portfolio aus etwa 5.000 Patenten. Die Patentrechtsverletzung durch Hytera schafft unfaire Wettbewerbsbedingungen und bedroht die branchenweite Innovationskraft. Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Schritt in unseren kontinuierlichen weltweiten Bestrebungen, dem patentrechtsverletzenden Verhalten von Hytera Einhalt zu gebieten. Wir werden auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um das illegale Handeln von Hytera zu unterbinden und unser geistiges Eigentum zu schützen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Schritten von Motorola Solutions gegen Hytera finden Sie hier: https://newsroom.motorolasolutions.com/presskits/motorola-solutions-intellectual-property.htm
Wann man so eine Konstellation jetzt mal gedanklich auf weit verbreitete BOS-FuGs ausdehnt dann könnte so was schon "interessant" werden.
Hersteller X muss alle ausgelieferten BOS-Handfunkgeräte zurückrufen. Ist gar nicht so einfach. Man kann den Feuerwehren nicht so einfach die Funkgeräte ohne das es zeitgleich Ersatz gibt wegnehmen.
Je nach Typ bzw. Ersatz kommen da noch Schulungsaufwand dazu.
Muss eine Gemeinde die betroffenen Geräte bei einer solchen Rückrufaktion herauszurücken?
Die Rückrufaktion hat ja keine technischen Gründe. Die Funkgeräte können aus technischer und taktischer Sicht ohne Problem weiter verwendet werden.
Bei den Hanrath-Feuerwehrstiefel wo vor Jahren auch eine Rückrufaktion angeordnet wurde gab es ja Sicherheitsbedenken. Da lag es ja im Interesse der Nutzer das die zurückgerufenn Produkte aus dem Verkehr gezogen werden.
Anmerkung:
Ich poste das jetzt hier als Beispiel welche Einflüsse es von Aussen auf die Technik bei Feuerwehrs geben kann.
Ob jetzt aktuell BOS-Geräte betroffen sind kann ich nicht sagen.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844262 |
Datum | 20.11.2018 21:17 | 1798 x gelesen |
hallo,
aktutell:
Motorola Solutions gewinnt zweite Patentrechtsverletzungsklage gegen die Hytera Mobilfunk GmbH in Deutschland mit der Konsequenz einer Unterlassungsanordnung aller patentrechtsverletzenden Produkte
Erstes Urteil in Deutschland gegen chinesisches Mutterunternehmen Hytera Communications Limited
Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Hytera das Patent von Motorola Solutions verletzt;
Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, patentrechtsverletzende Produkte anzubieten; Schadensersatzpflicht von Hytera festgestellt
CHICAGO 20. November 2018 Motorola Solutions, Inc. (NYSE: MSI) gab heute den positiven Ausgang seiner jüngsten Patentrechtsverletzungsklagen in Deutschland gegen die Hytera Communications Corporation Limited (SHE: 002583), Shenzhen, China, und die Hytera Mobilfunk GmbH, Bad Münder, Deutschland (zusammen Hytera), bekannt. Dies ist das zweite in diesem Jahr gesprochene Urteil eines deutschen Gerichts zugunsten von Motorola Solutions gegen die Hytera Mobilfunk GmbH. Wichtig ist, dass es auch für das chinesische Mutterunternehmen Hytera Communications Corporation Limited (SHE:002583) (Hytera Communications) Gültigkeit besitzt.
Diese Patentrechtsverletzungsklagen fanden vor dem Landgericht Düsseldorf statt, welches entschieden hat, dass die DMR-Funkgeräte von Hytera, die eine von Hytera als Pseudo-Trunking-Funktionalität bezeichnete Technologie im TDMA-Direktmodus verwenden, das Patent EP 2 342 851 B1 von Motorola Solutions verletzen.
Das Landgericht hat zwei Unterlassungsanordnungen gegen Hytera ausgesprochen. Die erste Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, die patentierte Methode in Deutschland anzubieten. Die zweite untersagt Hytera, die Produkte, die auf dieser Methode beruhen, in Deutschland anzubieten und auzuliefern. Darüber hinaus hat es die Schadensersatzpflicht von Hytera festgestellt. Obwohl Hytera gegen die Urteile Berufung einlegen kann, sind sie gegen Stellung einer Sicherheit durch Motorola Solutions bereits vorläufig vollstreckbar. Diese Sicherheit wird sehr kurzfristig gestellt.
Das Landgericht hat Maßnahmen angeordnet, Hytera für sein illegales Verhalten und die Verletzung unseres geistigen Eigentums zu bestrafen, so Mark Hacker, Leiter der globalen Rechtsabteilung und Chief Administrative Officer von Motorola Solutions. Bezeichnenderweise betrifft die heutige Entscheidung weitere Hytera-DMR-Funkgeräte, zusätzlich zu denen, deren Patentrechtsverletzung unserer patentierten Rauschunterdrückungstechnologie in einem früheren Urteil anerkannt wurde.
Mark Hacker ergänzt: Motorola Solutions begrüßt einen gesetzmäßigen Wettbewerb. Wir glauben sogar, dass ein harter und fairer Wettbewerb dazu beiträgt, Innovationen voranzutreiben und Vorteile für unsere Kunden und unsere Branche insgesamt zu bieten. Nichtsdestotrotz schafft die Patentrechtsverletzung von Hytera unfaire Wettbewerbsbedingungen, was letztlich dazu führt, dass die Innovationskraft abnimmt sowie Kunden und andere Endnutzer Schaden nehmen. Zum Wohle unserer Kunden, Anteilseigner, Mitarbeiter und anderer Interessensgruppen sind wir dazu verpflichtet, unsere eigenen geschützten Technologien und Investitionen in Innovationen weltweit zu verteidigen.
Das ist Motorola Solutions zweiter wichtiger Sieg gegen Hytera in weniger als einer Woche. Am 16. November hat die US-Außenhandelsbehörde (U.S. International Trade Commission, ITC) eine abschließende Entscheidung (Notice of Final Determination) verkündet, die bestätigt, dass bestimmte Produkte von Hytera Communications vier Patente von Motorola Solutions verletzen. Die ITC hat Ausschluss- und Unterlassungsanordnungen für drei Patente von Motorola Solutions erlassen, die Hytera Communications untersagen, die Produkte in die USA zu importieren sowie entsprechende Produkte zu verkaufen oder zu vermarkten. Zudem wurde das Ersuchen von Hytera Communications abgewiesen, einen Import patentrechtsverletzender Produkte oder Komponenten in die USA zu erlauben, um diese zu reparieren oder im Einsatz befindliche Produkte auszutauschen. Nach Ablauf einer 60-tägigen Überprüfungsfrist für den Präsidenten (presidential review period) werden die Ausschluss- und Unterlassungsanordnungen der ITC schätzungsweise am 15. Januar 2019 in Kraft treten.
Die Klagen von Motorola Solutions wegen Patentrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung sowie der widerrechtlichen Aneignung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vor dem U.S. District Court für den Gerichtsbezirk Nord in Illinois und dem Federal Court of Australia sind noch anhängig.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Schritten von Motorola Solutions gegen Hytera finden Sie hier: https://newsroom.motorolasolutions.com/presskits/motorola-solutions-intellectual-property.htm.
Dürfte jetzt zunächst nicht den digitalen BOS-Funk betreffen.
Mal sehen ob da noch was nachkommt. Ev. was uns BOS betrifft ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 844296 |
Datum | 22.11.2018 10:08 | 1352 x gelesen |
Guten Morgen ;-)
Sind die beklagten/beanstandeten Techniken auch für/in Funktechnik in Deutschland vorgesehen/implementiert....??
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner
"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844299 |
Datum | 22.11.2018 11:11 | 1265 x gelesen |
hallo,
Geschrieben von Werner G.Sind die beklagten/beanstandeten Techniken auch für/in Funktechnik in Deutschland vorgesehen/implementiert....??
hm - keine Ahnung
ich denke aber das Funkgeräte heutzutage international vertrieben werden und "länderspezifische" Eigenheiten lediglich oft nur durch Softwarevarianten abgedeckt werden.
Und Software ist flexibel.
Für Feuerwehrs bzw. BOS hat dieser Fall jetzt sicherlich keine Auswirkung. Aber man sieht an dem Beispiel sehr schön wie komplex unsere Ausrüstung geworden ist und welche Problem da auftreten können.
Beim FuG 10 gab es solche Problem nicht ;-)
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 844317 |
Datum | 23.11.2018 02:41 | 966 x gelesen |
Geschrieben von Jürgen M.Beim FuG 10 gab es solche Problem nicht ;-)
Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Patent 271 059 zur Hochfrequenzverstärkung beschäftigen.
Das war 1911.
Genau wie heutige Sperrpatente beispielsweise von Apple gegenüber Samsung und umgekehrt gewann Telefunken damit Verhandlungsmasse, um das Monopol von Marconi zu brechen und zum Mitspieler auf dem Weltmarkt zu werden.
Hans-Joachim Beitrag bewerten |
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844319 |
Datum | 23.11.2018 07:33 | 931 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.ich denke aber das Funkgeräte heutzutage international vertrieben werden und "länderspezifische" Eigenheiten lediglich oft nur durch Softwarevarianten abgedeckt werden.
Das ist schon seit gut 20 Jahren so. Auch bei fast allen Analogfunkgeräten der etwas neueren Generationen war das komplett oder zumindest zunehmend der Fall. Das betrifft auch die meisten FuG11b und 10a.
Geschrieben von Jürgen M.Beim FuG 10 gab es solche Problem nicht ;-)
Das sehe ich nicht so. Sicher, da war alles eingesetzte noch viel überschaubarer und es besteht kein großes Risiko, dass da jetzt noch irgendwas in der Richtung entdeckt wird.
Gruß,
Michael Beitrag bewerten |
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xxx