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Themaselbst reparieren - Haftungsfrage? - war: Bullard Powerhouse Reparatur7 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / 841111
Datum20.07.2018 11:291533 x gelesen
Moin,
nur mal so für mich zum Verständnis:

Übernimmst du die Gewährleistung für Folgeschäden? Haftest du mit deinem persönlichen Eigentum?

Weiß eure Kommune, dass ihr das so machen wollt? Ist es offzielle Ausstattung durch die Gemeinde gestellt?

Gruß

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg841112
Datum20.07.2018 11:531170 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Martin D.Übernimmst du die Gewährleistung für Folgeschäden? Haftest du mit deinem persönlichen Eigentum?

wenn ein Feuerwehrangehöriger ein Feuerwehrgerät repariert dann haftete der nicht persönlich. Ausnahme der baut dabei wirklich Bockmist.

Wenn jemand fachlich qualifiziert ist und so eine Reparatur fachlich sauber durchführt dann dürfte das kein Problem sein.

Sollte aber mit der Wehrführung vorab abgesprochen sein. Damit hat man dann auch eine konkreten Auftrag.

Ist wie bei einem Arbeitnehmer. Da greift eine persönliche Haftung auch nur wenn man gravierende Fehler macht.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 841113
Datum20.07.2018 12:021068 x gelesen
Moin,
Jürgen, aus eigener Erfahrung bin ich da mittlerweile vorsichtig.

Geschrieben von Jürgen M.
Wenn jemand fachlich qualifiziert ist und so eine Reparatur fachlich sauber durchführt dann dürfte das kein Problem sein. Beurteilt wer?

Geschrieben von Jürgen M.
Ausnahme der baut dabei wirklich Bockmist.
Und das geht mittlerweile deutlich schneller wie man denkt....

Spannend finde ich eher, dass ja anscheinend Geld für eine Ersatzbeschaffung da ist. Ist das Geld Zweckgebunden?

Gruß

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AutorPete8r L8., St. Wendel / Saarland841114
Datum20.07.2018 12:131113 x gelesen
Tag,

Geschrieben von Martin D.Beurteilt wer?

Im Zweifel, derjenige, der das OK für die Reparatur gibt.
Wenn eine Reparatur aus Angst vor Haftung nicht mehr möglich sein sollte, muss halt jeder Handschlag an "Fachfirmen" (Ob die es besser machen sei mal dahin gestellt) vergeben werden.
Spinne ich den Gedanken weiter, könnte ich ja auch (sei es als Gerätewart, sei es als Einsatzkraft) keine (Sicht-)Prüfung mehr durchführen, aus Angst, dass ich evtl. in Nachhinein in die Haftung genommen werden könnte.


Geschrieben von Martin D.Spannend finde ich eher, dass ja anscheinend Geld für eine Ersatzbeschaffung da ist. Ist das Geld Zweckgebunden?

Ich verstehe es ehr so, dass grundsätzlich Geld im Haushalt ist, man sich aber die nachvollziehbare Frage stellt, ob der Defekt eines kleinen Bauteils wirklich nur durch eine Neubeschaffung gelöst werden kann oder ob eine kostengünstigere Lösung möglich ist. In diesem Fall stünde das Geld im Haushalt für andere Reparaturen / Beschaffungen zur Verfügung. Geld kann ja bekanntlicherweise immer nur einmal ausgegeben werden.

Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg841115
Datum20.07.2018 12:17993 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Martin D.Beurteilt wer?
im Zweifel ein Gericht.

Wenn ein Feuerwehrangehöriger eine einschlägige Berufsausbildung hat dürfte das mit der fachlichen Qualifikation auch ein kein Problem sein.

So habe ich vor meinem Studion was Rechtes gelernt: Informationselektroniker

Ich denke da bin ich fachlich ausreichend qualifiziert z.B. ein Ladegerät der Feuerwehr zu reparieren. Wenn ich dazu dann das ok bzw. den Auftrag des Wehrführers habe.

Geschrieben von Martin D.Und das geht mittlerweile deutlich schneller wie man denkt....

kommt das zu reparierende Objekt drauf an. Bei komplizierte Geräte die auch noch Sicherheitsanforderungen genügen müssen sollte man halt die Finger weg lassen. So würde ich z.B. keinen Totmann-Warner aufschrauben und den dann reparieren.

Aber ein normales Ladegerät traue ich mir schon zu und hab dann nach der Reparatur keine schlaflose Nächte.

Vom Motor des TLFs lasse ich dagegen ganz die Finger weg. Da hab ich keine Ahnung und der ist mir zu ölig ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAndr8eas8 W.8, Schönau / Baden-Württemberg841122
Datum20.07.2018 14:22969 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von ---Martin Drechsler--- Spannend finde ich eher, dass ja anscheinend Geld für eine Ersatzbeschaffung da ist. Ist das Geld Zweckgebunden?

Es sind keine Zweckgebunde Mittel für eine Neubeschaffung der Ladehalterung vorhanden. Das Geld was im Haushalt vorhanden ist, ist für Reparaturen und Neubeschaffungen von Ausrüstung usw gedacht. Aber dieses Budget kann man ja, wenn man die Ladehalterung für kleines Geld repariert bekommt, für was sinnvolleres anderes ausgeben.

Grüße
Andreas

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg841125
Datum20.07.2018 14:29967 x gelesen
hallo,

ich finde es generlell gut wenn jemand Fachkundiges ein defektes Gerät anschaut und prüft ob man es mit wenig Aufwand selbst repariert. Wenn eine Feuerwehr entsprechende Spezialisten hat warum soll sie dieses KnowHow nicht nutzen und für die Gemeinde Geld sparen.

Ich kenne eine Feuerwehr wo ein Nachrichtentechnik-Ing. und ein Elektronikfachmann die IuK-Technik der Feuerwehr betreuen. Da kann man ein grossen Teil der Einsparungen nachvollziehen. Da wird auch mal der Lötkolben angeheizt und bei Bedarf den Dienstleistern kritisch auf die Finger geschaut.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 19.07.2018 14:08 Andr7eas7 W.7, Schönau Bullard Powerhouse Reparatur
 20.07.2018 11:29 Mart7in 7D., Dinslaken
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