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ThemaPetition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München58 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842661
    Datum10.09.2018 14:0612001 x gelesen
    hallo,

    für was es alles Petitionen gibt:

    Angemessener Einsatz des Martinshorn in München

    Die Stadt München wird immer lauter! Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste tragen durch ihren permanenten und m.E. unsachgemäßen Einsatz des Martinshornes in erheblichem Maße zu dieser Lärmentwicklung und -verstärkung bei.

    Menschen, die in der Innenstadt oder aber auch an/in der Nähe von Verbindungs- und Ringstraßen wohnen und leben, werden durch die erhöhte Lärmbelästigung vermehrt in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.

    Diese These möchte ich gerne an meinem persönlichen Beispiel begründen: Wir - mein Partner, mein 10 Monate altes Baby und ich - wohnen an der Lerchenauer Straße (im Stadtteil Lerchenau). Eigentlich ist dieser außerhalb des Stadtzentrums gelegene Ortsteil sehr ruhig und familienfreundlich. Ich selbst bin in diesem Stadtteil aufgewachsen und sehe die starke Veränderung bzgl. des Verkehrs- und Lärmaufkommens. Täglich wacht unser Baby durch den inflationären Gebrauch des Martinshornes auf bzw. kann gar nicht erst einschlafen. Nacht- und Mittagsruhezeiten werden nie eingehalten; die Martinshörner ertönen zu jeder erdenklichen Tages- und Nachtzeit - unabhängig der Dringlichkeit des Einsatzes. Sonntag Abend um 22:00 Uhr, montags um 21:45 Uhr, Dienstag mittags oder Samstag morgens um 08:00 Uhr: Martinshörner ertönen, obwohl es auf der Straße weit und breit keine Autos oder Menschen gibt, die vor dem rasanten Einsatz des herannahenden Polizei-, Rettungs- oder Feuerwehrautos gewarnt werden müssten.

    Begründung

    Da m.E. der Einsatz des Martinshornes vermehrt unsachgemäß, inflationär und ohne Sinn Anwendung findet (zu jeder Tages- und Nachtzeit), selbst Stadtteilen weit außerhalb der Innenstadt dadurch eine immense Lärmbelästigung zu Teil wird und Menschen in ihrer Wohn- und Lebensqualität eingeschränkt werden, plädiere ich dafür, die MitarbeiterInnen der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes für einen sinnvollen, zielführenden und sachgemäßen Einsatz des Martinshornes zu sensibilisieren.

    München muss wieder ruhiger werden!

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Melanie W. aus München

    https://www.openpetition.de/petition/online/angemessener-einsatz-des-martinshornes-in-muenchen


    Korintenkackmodus an

     das betrifft dann aber nicht die Sondersignalanlage anderer Hersteller ;-)

    Korintenkackmodus verschärft an:

     es gibt keine Martinshörner - wenn dann nur Martin-Hörner

    Korintenkackmodus aus


    ok - jetzt mal ernster:

    "durch ihren permanenten und m.E. unsachgemäßen Einsatz des Martinshornes"

    "der Einsatz des Martinshornes vermehrt unsachgemäß, inflationär und ohne Sinn Anwendung findet"

    wie will das die Anwohnerin beurteilen?

    => eine unsachliche Petition

    Ergänzung:

    => und eine die wenig Erfolg hat ( Gestartet 30.07.2018 - heute nur 10 Unterschriften )

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842662
    Datum10.09.2018 14:546081 x gelesen
    Mein Favorit; Nacht- und Mittagsruhezeiten werden nie eingehalten

    Der ist fast so gut das ich ihn mir einrahmen möchte :)

    Davon ab
    Wie bei einem ehem. FDP-Politiker sollte man aktiv auf Frau WILCZEK zugehen und ihr zu erklären warum wir was wie machen.
    Vielleicht könnte man sie dafür mit Familie zum nächsten ToT einladen?

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842663
    Datum10.09.2018 15:035889 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.und eine die wenig Erfolg hat ...natürlich, denn es ist ja eine Onlinepetition.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern842664
    Datum10.09.2018 16:115712 x gelesen
    Aus der Petition :
    Menschen, die in der Innenstadt oder aber auch an/in der Nähe von Verbindungs- und Ringstraßen wohnen und leben, werden durch die erhöhte Lärmbelästigung vermehrt in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.

    Am meisten Lebensqualität verlieren Menschen, denen zu spät geholfen werden kann. Unsere Gesellschaft wird immer egoistischer. Wenn die Retter für andere fahren ist das störend.

    Wenn Retter für den lärmbelästigten Bürger etwas zu spät eintreffen würde sicher auch sofort eine Petition gestartet für zu langsame Rettungsorganisationen.

    Unglaublich.

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    AutorChri8sti8an 8R., Kressberg / BW842666
    Datum10.09.2018 17:325152 x gelesen
    Mir wurde von einem Fall berichtet, dass sich ein Bürger beim Bürgermeister über den nächtlichen Blauhorn Einsatz der Fw beschwert hat.
    Der BGM hat sich darüber mit dem Kdt. ausgetauscht.
    Dem Beschwerdeführer wurde danach angeboten, selbst Mitglied bei der Fw zu werden, dies hat er abgelehnt und seitdem ist meines Wissens "Ruhe"

    Aber das ist doch bei allem so.....
    Müllabfuhr ja / Deponie o. Verbrennungsanlage in der Nachbarschaft nein
    Ökostrom ja / Windrad in Sichtweite nein
    Dies Aufzählung kann beliebig erweitert werden....

    Meine ganz Persönliche Meinung

    MKG

    Christian

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842667
    Datum10.09.2018 17:375118 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Aber das ist doch bei allem so.....
    Müllabfuhr ja / Deponie o. Verbrennungsanlage in der Nachbarschaft nein
    Ökostrom ja / Windrad in Sichtweite nein


    das St. Florian-Prinzip ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorWolf8gan8g Z8., Zwickau / 842671
    Datum10.09.2018 18:095382 x gelesen
    Bei uns denkt man inzwischen darüber nach, die elektronischen Signalgeber durch preßluftgesteuerte Signalhörner zu ersetzen, da diese eine höhere Lautstärke haben.
    Grund ist, das es immer wieder zu Gefährdungen der Einsatzkräfte kommt, weil Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sind.
    Auserdem gibt es die Straßenverkehrsordnung, in der die Benutzung eindeutig geregelt ist und das hat dann auch etwas mit dem Versicherungsschutz der Einsatzkräfte zu tun.

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein842674
    Datum10.09.2018 19:325195 x gelesen
    Die Regelungen der StVO sind hier die wichtigen. Den letzten Halbsatz würde ich in solch einer Diskussion nicht verwenden. ;-) Wenn es nämlich in die Richtung geht "Wenn du xy machst/nicht machst, bist du nicht versichert!" kusieren in Feuerwehrkreisen leider viele falsche Informationen.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW842677
    Datum10.09.2018 21:194857 x gelesen
    Geschrieben von Wolfgang Z.Auserdem gibt es die Straßenverkehrsordnung, in der die Benutzung eindeutig geregelt ist

    Genau, siehe §1 Absatz 2:

    Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (Hervorhebung durch mich)

    Da braucht es also keine Petition, da ist schon alles geregelt ;-)

    Geschrieben von Wolfgang Z.Versicherungsschutz der Einsatzkräfte

    Einfache Faustregel: Argumente mit "Versicherungsschutz" sind eigentlich immer falsch...

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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern842678
    Datum10.09.2018 22:114770 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.der Einsatz des Martinshornes vermehrt unsachgemäß, inflationär und ohne Sinn Anwendung findet
    wenn sie nicht zufällig an der Kreuzung zum Moosacher wohnt, kann ich mir nicht vorstellen, dass da so viel Blauhorn in der Lerchenauer Straße vorbei kommt.
    Ja, es ist die einzige Zufahrt nach Lerchenau/ Feldmoching und auch dünn mit RTW-Standorten besiedelt, so dass öfter mal was "aus der Stadt" da raus fährt, aber meines Empfinden her eher weniger, so dass Zitat: "Nacht- und Mittagsruhezeiten [...] nie eingehalten [werden]; die Martinshörner ertönen zu jeder erdenklichen Tages- und Nachtzeit.

    Geschrieben von Jürgen M.durch ihren permanenten und m.E. unsachgemäßen Einsatz des Martinshornes
    es kommt durchaus mal vor, dass mit Horn gefahren wird, obwohl wirklich kein Fahrzeug weit und breit da ist.
    Da kommen oft mehrere Sachen zusammen: evtl fehlende Routine, funken, Gespräch mit "hinten", Heissdüse,...

    Geschrieben von Jürgen M.der Einsatz des Martinshornes vermehrt unsachgemäß, inflationär und ohne Sinn Anwendung findet
    mein persönliches Empfinden: seitdem die neuen Bayern-RTW und NEF auch Martin-Hörner haben, wird hier und da
    1. öfter nur mit diesem gefahren,
    2. auch mal "mit" gefahren, wo man vorher die E-Tröte noch ausgemacht hat.

    also ich würde zur Petition sagen:
    oft ist der Einsatz des Hornes nötig (wo es der Aussenstehende evtl eher weniger beurteilen kann), öfters aber halt auch nicht
    Die Gründe sind vielfältig. Pauschal da was zu sagen finde ich schwer

    Dies alles ist meine Meinung!

    Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken842680
    Datum11.09.2018 07:044593 x gelesen
    Genau solche Petitionen haben dazu geführt, dass ich (und auch die 'Empfänger') beim Wort openpetition das ganze höchstens noch zur Belustigung lesen. Was nicht heißt, dass ab und zu etwas sinnvolles 'petitiert' wird.

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen842681
    Datum11.09.2018 08:224379 x gelesen
    Geschrieben von Wolfgang Z.und das hat dann auch etwas mit dem Versicherungsschutz der Einsatzkräfte zu tun.

    Diese Aussage disqualifiziert i.d.R. auch den Diskussionsteilnehmer auf Seiten der Feuerwehr. ;-)

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern842690
    Datum11.09.2018 09:49   4877 x gelesen
    Ich verstehe die ganze Versicherungsdiskussion überhaupt nicht.
    Das Problem ist, dass das eine der Wunsch ist und das andere die Realität.
    Der Wunsch wäre das mit dem §1 und ff.
    Die Realität ist halt nunmal eine durch Menschen hinein interpretiert hergestellte Wirklichkeit mit allen Komfortzonen,
    die das heutige Leben mit sich bringt.
    Das heißt, daß wir unsere Rechte für SoSi an Kreuzungen haben, wenn wir diese ca. 1 Minute oder 3 Intervalle
    vorher entsprechend einschalten.
    Sonst kann die andere Wohlfühlzone nicht entsprechend reagieren und bekommt Recht.
    So haben es die Menschen in den schwarzen Roben und den Versicherern aufgesetzet......
    In einer Stadt wie München, mit ein unbedeutenden Anzahl an Kreuzungen, kann man sich ja selbst ausrechnen,
    wieviel Zeit von einer bis zur nächsten Kreuzung bleibt.
    Ohne jetzt die Komfortgeilen, "das ist meine Straße und ich habe Recht" Verkehrsteilnehmer zu nennen,
    die ihre Komfortzone nicht einmal für das zustehende Wegerecht verlassen, machen da ganze noch etwas schwieriger....
    Also sind solche Weiber, wie die Antragstellerin Schuld daran, daß sie immer und permanent mit dem Martinhorn belästigt wird.

    Schade, daß wir halt immer dümmer und immer größere Egoisten werden.
    Aber Chancen bestehen ja immer noch, da alle hochkulturen am Ende dem Untergang einheim fielen....

    Mannmannmann....



    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg842692
    Datum11.09.2018 09:534160 x gelesen
    Und in dem Zusammenhang auch immer drauf achten dass am Kompressor genug Öl am Docht ist, denn nichts ist schlimmer als eine leiernde Pressluftanlage! Wenn schon Pressluft dann auch so dass es gut rüberkommt! :-)

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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    AutorAndr8e S8., München / Bayern842703
    Datum11.09.2018 14:174313 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer"der Einsatz des Martinshornes vermehrt unsachgemäß, inflationär und ohne Sinn Anwendung findet"

    wie will das die Anwohnerin beurteilen?


    Sie muss ja nicht den Einsatzgrund beurteilen, sondern nur die Verkehrssituation. Auf einer leeren Vorfahrtstraße ohne Ampel wäre der Einsatz vom Horn mindestens ohne Sinn, eventuell auch unsachgemäß.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842707
    Datum11.09.2018 16:504251 x gelesen
    Geschrieben von Andre S. Auf einer leeren Vorfahrtstraße ohne Ampel...
    Natürlich lässt sich im Land der Dichter und Denker jedes mögliche Pro und Contra erdenken, weiter bringt das freilich niemanden.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg842710
    Datum11.09.2018 23:123721 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Andre S.Sie muss ja nicht den Einsatzgrund beurteilen, sondern nur die Verkehrssituation. Auf einer leeren Vorfahrtstraße ohne Ampel wäre der Einsatz vom Horn mindestens ohne Sinn, eventuell auch unsachgemäß.
    Und woraus kann man das ablesen? Ich kann aus der STVO nicht erkennen, dass das Einsatzhorn nur bei ausreichend Verkehr oder roten Ampeln zu nutzen ist, oder genutzt werden darf. Ich habe für die Nutzung des Einsatzhorns andere Voraussetzungen im Kopf. Ich lasse mich da aber gerne juristisch belehren...

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW842713
    Datum11.09.2018 23:203781 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Ich kann aus der STVO nicht erkennen, dass das Einsatzhorn nur bei ausreichend Verkehr oder roten Ampeln zu nutzen ist, oder genutzt werden darf.

    Jedenfalls nur dann, wenn es auch notwendig ist. Siehe den schon zitierten §1(2) StVO.

    Allerdings entscheidet das nicht die außenstehende Zuschauerin, sondern der Maschinist (Der es dann im Zweifelsfall auch begründen können sollte. Genau wie er auch die nicht-Nutzung des Horns begründen können sollte. Und dem man wohl nicht nur zugestehen sondern sogar dringend empfehlen sollte "im Zweifel lieber mit Horn" zu fahren. Der allerdings auch in der Lage sein muss zu erkennen, wann das Horn ohne Zweifel nicht benötigt wird!)

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen842714
    Datum11.09.2018 23:273796 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Und woraus kann man das ablesen? Ich kann aus der STVO nicht erkennen, dass das Einsatzhorn nur bei ausreichend Verkehr oder roten Ampeln zu nutzen ist, oder genutzt werden darf. Ich habe für die Nutzung des Einsatzhorns andere Voraussetzungen im Kopf. Ich lasse mich da aber gerne juristisch belehren...

    Im Gesetz steht schon mal darf verwendet werden und nicht muss verwendet werden.

    Grundsätzlich darf auch die Frage erlaubt sein, wozu ich freie Bahn anordnen möchte, wenn konkret weit und breit niemand zum Umsetzen ist. Kommt aber immer auf den Einzelfall an. Wir fahren im ländlichen Bereich nachts selten bzw. nach Bedarf mit Horn.

    Zuviel ist sicher nicht falsch, manchmal aber tatsächlich unnötig.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern842715
    Datum12.09.2018 07:093685 x gelesen
    Das Wegerecht hat man nur mit Blaulicht und SoSi. Sonderrechte auch ohne. Bei Einmündungen, Kreuzungen etc würd ich dringend also zu beidem raten. Bei einer Überland Einsatzfahrt auf einer Bundesstraße beispielsweise kann man schon mal diskutieren wenn jein Verkehr ist und niemand überholt werden muss.

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    AutorCars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz842716
    Datum12.09.2018 07:37   4370 x gelesen
    Streng genommen gibt es gar kein "Wegerecht", denn alle zusätzlichen Rechte bekommt man durch den § 35 StVO im Rahmen der Sonderrechte zugeschrieben. § 38 StVO, welcher umgangssprachlich zwar als Wegerecht bezeichnet wird, räumt uns als BOS keinerlei Rechte ein sondern verpflichtet lediglich andere Verkehrsteilnehmer als Adressaten, einem Einsatzfahrzeug unter Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn umgehend freie Bahn zu schaffen.

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg842728
    Datum12.09.2018 10:573427 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Henning K.Jedenfalls nur dann, wenn es auch notwendig ist. Siehe den schon zitierten §1(2) StVO.
    Kann ich aber den §1 im Einsatzfall nicht durch den §35 aushebeln?
    Und da steht dann nur noch Geschrieben von STVO(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden..
    Ansonsten, ist die Frage, wer definiert, wann es notwendig ist. Für mich wäre es schon alleine durch das vorhandensein von Querstraßen, auch wenn diese nicht vorfahrtsberechtigt sind, notwendig.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken842732
    Datum12.09.2018 11:483418 x gelesen
    Und ich erhöhe die Anforderung / die Verantwortung desjenigen, der neben der Einsatzfahrt selber auch noch spontan rechtssicher entscheiden muss, wann der 'die Musik' anmacht oder nicht.
    Ich meine, keiner (okay, ich kannte da jemanden, der es trotzdem tat) wird auf die Idee kommen mit 80 auf der leeren Landstraße die Umgebung zu beschallen, solange keinerlei Gefahr droht (aber wer weiss das schon zu 100%?).

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    AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern842738
    Datum12.09.2018 17:203474 x gelesen
    Wenn über einen angemessenen Einsatz diskutiert wird und man sich dazu die Rechtsprechung zu Unfällen anschaut, wird hier oft von einem Einsatz des Horns "eine angemessene Zeit vorher" gesprochen, dass der Verkehrsteilnehmer genug Zeit hat das Ganze zu erkennen und zu reagieren.
    Hier wird teilweise von 30 Sekunden vorher gesprochen, was bei 50 km/h knappe 400 Meter macht.
    Da man sicher nicht so weit schauen und schon gar nicht wissen kann wann ein anderer Verkehrsteilnehmer auftaucht, wäre nullrein theoretisch innerorts das Horn immer zu benutzen, da es selbst bei 10 Sekunden 130 Meter wären.

    Daher kommen auch die Dienstanweisungen bei vielen Wehren, immer mit Horn zu fahren.

    Grüße aus Augsburg

    ESCHE


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW842739
    Datum12.09.2018 19:123136 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.
    Kann ich aber den §1 im Einsatzfall nicht durch den §35 aushebeln?


    Kaum.

    §35(1) erlaubt nur Dinge, die für die hoheitlichen Aufgaben dringend geboten sind.
    §1(2) verbietet aber nur Belästigungen, die vermeidbar sind.

    Wenn ich das Horn also brauche, verstoße ich nicht gegen §1(2). Wenn ich es aber nicht brauche, kann ich mich auch nicht auf §35(1) berufen.


    Geschrieben von Thorsten H. Für mich wäre es schon alleine durch das vorhandensein von Querstraßen, auch wenn diese nicht vorfahrtsberechtigt sind, notwendig.

    Wie kommst du auf der Rückfahrt mit diesen Querstraßen klar?

    Oder mit deinem privaten Fahrzeug wenn du zum Einkaufen fährst?

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg842743
    Datum12.09.2018 22:492949 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Henning K.Wenn ich das Horn also brauche, verstoße ich nicht gegen §1(2). Wenn ich es aber nicht brauche, kann ich mich auch nicht auf §35(1) berufen.
    Wir drehen uns im Kreis. Wer definiert, wann ich das Horn "brauche"? Für mich ist es ganz klar, in jeder Situation, die nicht wirklich auf den ersten Blick ohne nachzudenken als Gefahrlos zu erkennen ist, brauche ich das Horn. Und da schalte ich es lieber einmal mehr ein, um auf Nummer Sicher zu gehen, als einmal zu wenig.
    Wenn ich natürlich keine Eile geboten habe, aufgrund des Einsatzstichwortes, dann lasse ich Horn und Licht komplett aus....
    Geschrieben von Henning K.Wie kommst du auf der Rückfahrt mit diesen Querstraßen klar?

    Oder mit deinem privaten Fahrzeug wenn du zum Einkaufen fährst?

    Indem ich mich zum Beispiel an das Tempolimit halte. Die gerade hier herangezogene kerzengerade Strasse bei Nacht ohne Verkehr, ist die Strasse, auf der ich dann im Einsatzfall auch keine Problem sehe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit moderat zu überschreiten. Und da möchte ich dann aber sicher gehen, dass jemand der doch aus versehen aus einer Querstrasse kommt, rechtzeitig bemerkt, dass da "was kommt". Wenn ich es nachts auf der Kerzengeraden Strasse dann doch nicht so eilig habe, dann verzichte ich ganz auf Sonder- oder Wegerechte...

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern842745
    Datum12.09.2018 23:533302 x gelesen
    Grüß Euch zusammen,

    das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO erlassen (VWV StVO). Zu Paragraph 35 gibt es hier sehr klare Anwendungshinwise:


    "Zu § 35 Sonderrechte
    Zu den Absätzen 1 und 5
    1
    I.
    Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden."

    (Quelle: juris)

    Link:
    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Schönen Gruß

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg842755
    Datum13.09.2018 11:163112 x gelesen
    Geschrieben von Carsten L.alle zusätzlichen Rechte bekommt man durch den § 35 StVO im Rahmen der Sonderrechte zugeschrieben
    hmm ... warum wohl ist u.a. der BGH da etwas anderer Meinung?

    Der § 35 StVO befreit lediglich die dort genannten Institutionen von ihren Pflichten (BGHZ 63, 327); verleiht aber keine Befugnis für die Genannten ... (VGH Mü Az. 11 CS 05.987).

    Aber egal ... die Meisten werden diesen netten kleinen Unterschied eh nicht verstehen ...


    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern842758
    Datum13.09.2018 14:463002 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.
    "Der § 35 StVO befreit lediglich die dort genannten Institutionen von ihren Pflichten (BGHZ 63, 327); verleiht aber keine Befugnis für die Genannten ... (VGH Mü Az. 11 CS 05.987)."

    Aber egal ... die Meisten werden diesen netten kleinen Unterschied eh nicht verstehen ...


    Ich verstehs nicht. Kannst du es bitte mal erläutern.

    Also bin ich als Maschinist einer solchen Institution im hoheitlichen Einsatz davon befreit, mich an Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote, Durchfahrtsverbote, ... zu halten, soweit ich keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährde oder über Gebühr beeinträchtige?

    Und welche Befugnis sollte jetzt noch hinzukommen?

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland842759
    Datum13.09.2018 14:492702 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Wenn ich das Horn also brauche, verstoße ich nicht gegen §1(2). Wenn ich es aber nicht brauche, kann ich mich auch nicht auf §35(1) berufen.

    Warum? §35 hat mit Horn nichts zu tun. Dort ist nur von einer Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe die Rede. Nicht vom Gebrauch des Einsatzghorns.

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg842760
    Datum13.09.2018 15:452806 x gelesen
    Zum Beispiel so nette Sachen wie Verkehrsregelung, das Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, das Missachten polizeilicher Weisungen, ...

    Aber ich habs aufgegeben, da näher drauf einzugehen 'schulterzuck'

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorBern8har8d B8., Neudorf / Bayern842761
    Datum13.09.2018 16:322774 x gelesen
    Servus,

    Merkblatt für Einsatzfahrer
    Winterschulung

    Nur zum Nachdenken:

    Einsatz

    Funkwecker auf leise gestellt, da sonst die Frau/Freundin im Bett steht und schimpft.
    Kleidung am Abend hergerichtet, da sonst das halbe Haus wach ist bis die Hose gefunden wird.
    Am Kinderzimmer auf Zehenspitzen vorbei, die Treppe leise runter sonst schimpft Schwiegermutter/Mitbewohner.
    Langsam aus der eigenen Straße, sonst fragt der Nachbar wieder ob man spinnt.
    Bei der Einsazfahrt als 4. Fahrzeug zum Keller unter Wasser ............

    MFG
    Bernhard

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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern842763
    Datum13.09.2018 16:542810 x gelesen
    Ok, dass §35 kein Generalpersilschein ist, ist klar. Dinge wie polizeiliche Weisungen, Promillegrenze, Fahrzeug nach STVZO, Unfallflucht, ... werden dadurch nicht ausgehebelt.

    Verkehrsregelung an der ES ist ja wieder eine ganz andere Geschichte, die zum einen mit §35/§38 STVO nichts zu tun hat, und ja wohl bei uns in Bayern grundsätzlich anders läuft als im Rest der Republik:

    Gesetz uber Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustG-Verk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220, BayRS 9210-1-W)
    Broschüre Verkehrsabsicherung der SFS-Würzburg

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW842772
    Datum13.09.2018 21:212587 x gelesen
    Geschrieben von Frank R.§35 hat mit Horn nichts zu tun

    Diese reflexartige Antwort ist zwar fast immer richtig, aber ausgerechnet hier falchs:

    Es ging um die Frage

    Geschrieben von Thorsten H.
    " Kann ich aber den §1 im Einsatzfall nicht durch den §35 aushebeln?"

    Konkret um die Frage, ob man die durch §1(2) gegebene Einschränkung der Berechtigung aus §38(1) nicht durch Anwendung des §35(1) aushebeln könne. Und da sage ich: eher nicht.


    P.S.:
    Es ist noch ein weiterer Fall denkbar, in dem "§35 etwas mit Horn zu tun" haben könnte. Die Nutzung des Einsatzhorns außerhalb der in §38(1) gesetzten Grenzen.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW842777
    Datum14.09.2018 09:012627 x gelesen
    Als Jemand der an einer großen Ausfallstraße in Köln wohnt, direkt an einer Ampelgeregelten Kreuzung, in der Nähe einer Feuerwache, möchte ich meine 2 Cent dazu geben.

    es Gibt mehrere Typen Blaulichtfahrer.
    Der Vorsichtige:
    lässt das Horn die ganze Zeit durchlaufen, und tastet sich langsam und Vorsichtig in die Kreuzung rein
    Der Verständnisvolle:
    Schaltet das Horn kurz vor der Kreuzung ein, wenn er die Ampel auf Rot sieht. Er fährt zügig über die Kreuzung
    Der Dragster
    Fährt mit Blaulicht und Sirene in die Kreuzung ein und gibt dann Vollgas
    Der Leise:
    Fährt nur mit Baulicht und fährt in die Kreuzung langsam ein. Sobald freie Bahn ist, Fährt er zügig weiter.
    Der Wahnsinnige:
    Fährt nur mit Blaulicht mit geschätzt 120km/h über die Kreuzung und kackt ein Autofahrer der keine Chance hatte zu reagieren auch noch über den Lautsprecher an. (Seltsamerweise fast ausschliesslich Polizei)

    Und jetzt kommt der Witz:
    Wenn ich in einem Durchschnittlichen Auto, mit geschlossenen Fenstern in der Nebenstrasse stehe, höre ich durch die Hauswände die Sirene sich entfernen. Erst wenn der Blaulichtfahrer auf meiner Höhe ist, ist auch die Sirene wieder zu hören.
    Lauter machen wird da nix bringen. Eher eine angemessene Fahrweise, und vielleicht ein Blaulichtspiegel. Also ein Spiegel, der nur Blau reflektiert, um das Blaulicht in die Nebenstrasse rein zu werfen.

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg842779
    Datum14.09.2018 10:222334 x gelesen
    Nah meinen Infos aus Fachkreisen war das VGH (Mü)-Urteil (mit) Auslöser für den Alleingang Bayerns in dieser Hinsicht.

    Die anderen Bundesländer im BLFA sträuben sich jedenfalls, diesem Weg zu folgen.
    Auch wenn damit sinnvolle ergänzende Regelungen (den BOS eben das Aufstellen von bestimmten VZ zur Einsatzstellenabsicherung zu erlauben) unmöglich sind.
    Schade ...

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg842781
    Datum14.09.2018 10:262561 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.... Eher eine angemessene Fahrweise ...
    Bingo.
    Auch, wenn dies wahrscheinlich eine sehr subjektive Wahrnehmung ist, die Zahl der "Ich-habe-Sonderrechte-du-nix"-Einsatzfahrer scheint gefühlt zuzunehmen.
    Dabei ist es doch ganz einfach:
    http://www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de/tl_files/fM_k0002/7-steps/AiE-Merkblatt%20201604%20Wahrnehmung%20SoSi.pdf

    Grüße
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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW842783
    Datum14.09.2018 10:542541 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.scheint gefühlt zuzunehmen.

    Glaube ich nicht ;-)

    Wir waren auch nicht besser. Wir hatten nur mehr Platz.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW842787
    Datum14.09.2018 12:002461 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.es Gibt mehrere Typen Blaulichtfahrer.
    Der Vorsichtige:
    lässt das Horn die ganze Zeit durchlaufen, und tastet sich langsam und Vorsichtig in die Kreuzung rein
    Der Verständnisvolle:
    Schaltet das Horn kurz vor der Kreuzung ein, wenn er die Ampel auf Rot sieht. Er fährt zügig über die Kreuzung


    Was ist denn für den Anwohner (gerade nachts) unangenehmer?

    Wenn das Horn erst leise in der Ferne zu hören ist und allmählich lauter wird oder wenn es plötzlich mit voller Lautstärke direkt unter dem Fenster ertönt?

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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern842788
    Datum14.09.2018 12:132399 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Wir waren auch nicht besser. Wir hatten nur mehr Platz.

    Und das hat bei mir zu der Erkenntnis geführt, dass bei leidlich dichtem Verkehr, mit Schlangen vor den Ampeln und anstehendem Verkehr in den Seitenstraßen ein Mitschwimmen ohne Sondersignal unterm Strich das zügigste Vorankommen gewährleistet . Wo sollen sie denn hin innerorts, wenns schon ohne bido-bido proppen voll ist?

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern842790
    Datum14.09.2018 12:592311 x gelesen
    Für diejenigen, die nicht ganz in deiner intelligenzliga spielen,
    wäre es bestimmt nicht uninteressant hierzu Einzelheiten zu erfahren.
    Für dein kameradschaftliches überdiestraßehelfen, möchte ich mich jetzt schon recht herzlich bedanken
    und freue mich auf deine Ausführungen.


    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorAndr8e S8., München / Bayern842791
    Datum14.09.2018 13:282247 x gelesen
    Absolut. Außerdem soll eine Petition nicht beschreiben was aktuell im Gesetz steht, sondern vielmehr darauf hinwirken, dass eine Sache zukünftig im Gesetz steht oder gemacht wird.

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    AutorAndr8e S8., München / Bayern842792
    Datum14.09.2018 13:322169 x gelesen
    Ich finde das Beispiel nicht allzu weit hergeholt.

    Beitrag bewerten

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    AutorAndr8e S8., München / Bayern842793
    Datum14.09.2018 13:372357 x gelesen
    Paragraph 38 ist natürlich ein Recht, da er die Verwendung von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn regelt ("erlaubt"). Weiter wird erläutert, welche Folgen die Verwendung dieser Kombination hat.

    Der Begriff Wegerecht erscheint daher auch bei einer strengeren Auslegung gerechtfertigt.

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    AutorAndr8e S8., München / Bayern842794
    Datum14.09.2018 13:392320 x gelesen
    Geschrieben von Matthias M. B.Am meisten Lebensqualität verlieren Menschen, denen zu spät geholfen werden kann.

    Stimmt, für den Rettungsdienst gilt jedoch, dass aus dem Bauch heraus >50 % der Patienten keine Einbuße an Lebensqualität erleiden müssten, wenn der Rettungsdienst etwas später käme.

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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern842795
    Datum14.09.2018 14:552320 x gelesen
    Geschrieben von Andre S.Paragraph 38 ist natürlich ein Recht, da er die Verwendung von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn regelt ("erlaubt"). Weiter wird erläutert, welche Folgen die Verwendung dieser Kombination hat.

    Der Begriff Wegerecht erscheint daher auch bei einer strengeren Auslegung gerechtfertigt.


    Wie immer bei Gesetzestexten und Urteilen: Genau lesen! ein x-Recht ist etwas ganz anderes als eine y-Pflicht.

    §38, Satz 2, STVO:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    Das x-Recht ist eine Kann-, oder maximal Sollte-Regelung, die ich wahrnehmen darf, kann oder sollte wenn es die Umstände erlauben, aber nicht muss. Das andere eine zwingende Muss-Bedingung, die ich einhalten muss, wenn die Umstände es erlauben (Ich muss mich nicht von der einspurigen Brücke stürzen, aber ich muss sie frei machen.)

    §38 verleiht dem BOS-Fahrzeug keine weiteren Rechte, sondern beschneidet die Rechte zur Straßenbenutzung aller anderen Verkehrsteilnehmer (Ich darf weiterhin die Straße benutzen, nur eben erst NACHDEM, das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn sie benutzt hat oder, an Engstellen, Gas zu geben und vor dem Einsatzfahrzeug her zu fahren bis zur nächstmöglichen Ausweichstelle. Wenn man §35 dabei mit einbezieht, bedeutet es sogar, dass ich die einspurige Brücke auf der Tempo 30 herrscht, mit höherer Geschwindigkeit verlassen darf, da ich ja vor dem nicht an die 30 gebundenen Einsatzfahrzeug nicht als Hemmnis unterwegs sein soll. Oder als vorne an der roten Ampel Stehender, diese überfahren darf (wieder, wie bei allem hier, nur ohne andere zu gefährden), um ein passieren des Einsatzfahrzeugs zu ermöglichen.


    Weg-frei- oder Freie-Bahn-PFLICHT wäre somit der deutlich sinnvollere Begriff.

    Es gibt ja auch aus gutem Grund eine Helmpflicht und eine Gurtpflicht, und kein Helmrecht und Gurtrecht.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842808
    Datum14.09.2018 21:072178 x gelesen
    § 38 regelt aber nunmal auch, wann das Einsatzfahrzeug überhaupt das Sondersignal einschalten darf, damit die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet werden. Die Frage, ob die Sondersignalfahrt rechtmäßig erfolgte, beruht ja auf dieses Tatbestandsvoraussetzungen, hier wird durchaus eine Berechtigung geregelt. Sondersignal komplett: nur dann, wenn...
    Und von daher ist die Auslegung von Andre gar nicht so abwegig.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen842820
    Datum15.09.2018 13:532205 x gelesen
    Okay,

    also einigen wir uns auf "Krachmach-Recht" für uns und dann "Platzmach-Pflicht" für die anderen, grenzen dies aber deutlich ab vom eben nicht vorhandenen "Platzmach-Recht" für uns?! Dann wäre ich einverstanden ;o)

    Gruß
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg842829
    Datum15.09.2018 21:362460 x gelesen
    Hallo Forum,

    Geschrieben von Jürgen M.
    für was es alles Petitionen gibt:
    "Angemessener Einsatz des Martinshorn in München"
    Jetzt haben wir uns alle schön Aufgeregt und unsere Standard Argumente ausgetauscht.

    Aber ist es wirklich so verkehrt, wenn wir ab und an Überlegen, ob unser Tun noch richtig ist?
    Benötigen wir wirklich bei jedem Alarm Sondersignal . Oder können nicht viele Einsätze, unter Nutzung von geringeren Sonderrechten, genauso schnell und gut abgearbeitet werden?

    Ich persönlich finde ein solches hinterfragen unseres Tun gut! Auch wenn nach dem Nachdenken das Ergebnis sein könnte, wir machen alles richtig.

    Geschrieben von Jürgen M.wie will das die Anwohnerin beurteilen? Als betroffen Bürgerin. Denn gefühlt haben auch bei uns, in der Kleinstadt, die Fahrten mit Sondersignal zugenommen.

    Geschrieben von Jürgen M.=> und eine die wenig Erfolg hat ( Gestartet 30.07.2018 - heute nur 10 Unterschriften ) Das sollte uns nicht am Nachdenken hintern!

    Grüße aus den sonnigen Dolomiten
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorCars8ten8 K.8, Schwäbisch Hall / Deutschland842905
    Datum18.09.2018 12:362301 x gelesen
    Ich bin keiner der BL-Fraktion..

    Aber

    Ich denke es würde reichen wenn man auch in modernen H/LF im Kühlergrill (der ja an sich genug Platz dafür bieten würde)

    wieder die altbekannten Boschstarktonhörner im Quartett anbringen würde.

    Und es so einführen würde

    Tagsüber mit Presslut/EHorn ..
    Nachts bei leeren Strasen nur mit Boschhorn und bei Bearf nur E/Presslut ahren im Stau oder falls eine kitzelige Lage sichtbar ist.

    So erlebte ich es in meinen Besuchen im bayrichen und weiteren württembergichen aber auch in in Rheinlandpfalz und Hessen- "Ländle" der 80-er vielfach.
    Egal ob Stadt oder Land..

    Das würde doch nachts reichen um die oben genannten Leute nicht nachts "senkrecht im Bett" stehen zu lassen.
    Sie sind weentlich leiser als Martinhorn aber doch durchsetzungsstark genug auch im mittelstarken Verkehr.

    So ein Vierer oder 2-er Boschhornset kostet ja nicht die Welt als Zusatzausrüstung.Wäre vielleicht auch als Norm denkbar.

    *Meine Gedanken dazu als NICHT Insider*

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz842906
    Datum18.09.2018 13:192099 x gelesen
    Geschrieben von Carsten K.Sie sind weentlich leiser als Martinhorn aber doch durchsetzungsstark genug auch im mittelstarken Verkehr.
    So ein Vierer oder 2-er Boschhornset kostet ja nicht die Welt als Zusatzausrüstung.Wäre vielleicht auch als Norm denkbar.

    Die Folgetonhörner sind in D wie so vieles in einer Norm beschrieben (DIN14610), die unter anderem den Mindestschalldruckpegel in einem bestimmten Abstand definiert. Da die handelsüblichen elektronischen Hörner und Presslufthörner da nicht sehr weit drüber liegen, ist es zunächst einmal kaum möglich, einfach eine leisere Variante zu verbauen. Dazu müsste die Norm entsprechend angepasst werden. Ich halte dies für höchst unwahrscheinlich, da der Trend ja eindeutig zu besser schallisolierten Fahrzeugen mit leistungsstarken Musikanlagen geht.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842907
    Datum18.09.2018 13:401980 x gelesen
    Ergänzend dazu kann mir keiner erzählen, dass ein Beschwerdeführer wie die Dame in München das unterscheiden würde.
    Und es würde im nächsten Schritt auch die simple Frage bedeuten, wenn es nachts mit leiserem Horn ginge, warum denn dann nicht tagsüber auch?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen842908
    Datum18.09.2018 13:542212 x gelesen
    Hallo Carsten!

    Ja das ist ein durchaus überdenkenswerter Ansatz!

    Es gibt auch die Möglichkeit - bei elektronischen Folgetonanlagen - einen leisen Modus zu schalten. Gerade in NL ist das bei den RTW sehr weit verbreitet um z.B. Nachts oder bei langsamer Fahrt in Nebenstraßen den Lärmpegel zu reduzieren.

    Ich bin immer der Meinung, dass man bei den Kosten für ein Einsatzfahrzeug durchaus auch noch das Geld für eine elektronisches Signal einplanen kann.

    Gruß Oliver

    +++ Melden macht frei und belastet andere! +++

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW842923
    Datum19.09.2018 08:58   1941 x gelesen
    Geschrieben von Andre S.Stimmt, für den Rettungsdienst gilt jedoch, dass aus dem Bauch heraus >50 % der Patienten keine Einbuße an Lebensqualität erleiden müssten, wenn der Rettungsdienst etwas später käme.

    Problem dabei: auf der Anfahrt ist i.d.R. nicht bekannt, zu welcher Hälfte der Patienten der nächste gehört. Soll man das mit einem Abzählreim ausknobeln?

    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

    99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

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    AutorAndr8e S8., München / Bayern842926
    Datum19.09.2018 10:052000 x gelesen
    Geschrieben von Thomas R.Wie immer bei Gesetzestexten und Urteilen: Genau lesen! ein x-Recht ist etwas ganz anderes als eine y-Pflicht.

    §38, Satz 2, STVO:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


    §38 besteht aber nicht nur aus dem von dir zitierten Satz.

    Genau lesen hilft tatsächlich. Paragraph 38 ist ein Recht. Dieses Recht umfasst die Verwendung von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn. Es wird erläutert, unter welchem Bedingungen diese Kombination verwendet werden darf.

    Es gibt kein Recht darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer Platz machen. Dies ist lediglich eine Pflicht der anderen Verkehrsteilnehmer.

    Da die Verwendung von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (Recht) immer mit der Pflicht die dadurch für andere Verkehrsteilnehmer entsteht, vergesellschaftet ist, passt der Begriff "Wegerecht".

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg843145
    Datum30.09.2018 12:011742 x gelesen
    hallo,

    merkur.de hat das Thema nun auch aufgegriffen:

    Schlaf soll wichtiger sein als die Hilfe für Menschen in Not? Eine Münchnerin hat eine Petition gegen das Martinshorn der Retter gestartet. Die Einsatzzahlen steigen aber tatsächlich aus einem frustrierenden Grund.

    München - Es ist ein altes Thema. Eigentlich. Immer wieder fühlen sich Menschen durch Lärm auf den Straßen gestört. Meist geht es um Feiernde oder Raucher vor Gaststätten. Doch nun bekommt der Konflikt um die Lautstärke des Stadtlebens einen völlig neuen Dreh: Eine Münchnerin hat eine Petition gegen Lärmbelästigung gestartet ihr geht es aber um das Martinshorn von Polizei, Feuerwehr und Rettungswägen. Retter sind erzürnt über die Initiative. ...


    p.gifWir sind Menschen, die helfen wollen: Petition gegen Martinshorn empört Retter

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern843157
    Datum30.09.2018 19:081621 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.
    Wir sind Menschen, die helfen wollen: Petition gegen Martinshorn empört Retter


    Bei den Kommentaren auch wieder alles dabei von differenziert bis falsch...

    Bezüglich der Aussagen des Mitarbeiters des RD:
    Sich als Interviewter hinzustellen und zu sagen, ALLE würden es nur den Menschen zu Liebe machen, ist für die Öffentlichkeit richtig, aber in der Realität halt leider auch nicht zutreffend.
    Es ist dort genauso alles vertreten wie sonst auch in der Gesellschaft.
    Und ja, auch Cowboy-mäßiges (Fahr-)Verhalten!

    Dies alles ist meine Meinung!

    Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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     10.09.2018 14:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.09.2018 14:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     10.09.2018 15:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.09.2018 16:11 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
     10.09.2018 17:32 Chri7sti7an 7R., Kressberg
     10.09.2018 17:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.09.2018 13:39 Andr7e S7., München
     19.09.2018 08:58 Mari7o D7., Nettetal
     10.09.2018 18:09 Wolf7gan7g Z7., Zwickau
     10.09.2018 19:32 Kevi7n M7., Kronshagen
     11.09.2018 09:49 Mark7us 7G., Kochel am See
     10.09.2018 21:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.09.2018 08:22 Sven7 K.7, Vogtland
     10.09.2018 22:11 Chri7sto7ph 7R., Berching
     11.09.2018 07:04 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     11.09.2018 09:53 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
     11.09.2018 14:17 Andr7e S7., München
     11.09.2018 16:50 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     14.09.2018 13:32 Andr7e S7., München
     11.09.2018 23:12 Thor7ste7n B7., Bammental
     11.09.2018 23:20 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     12.09.2018 10:57 Thor7ste7n B7., Bammental
     12.09.2018 11:48 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     12.09.2018 19:12 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     12.09.2018 22:49 Thor7ste7n B7., Bammental
     13.09.2018 14:49 Fran7k R7., Eppelborn
     13.09.2018 21:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.09.2018 23:27 Sven7 K.7, Vogtland
     12.09.2018 07:09 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
     12.09.2018 07:37 Cars7ten7 L.7, Mainz
     13.09.2018 11:16 Udo 7B., Schiltach
     13.09.2018 14:46 Thom7as 7R., Haibach
     13.09.2018 15:45 Udo 7B., Schiltach
     13.09.2018 16:54 Thom7as 7R., Haibach
     14.09.2018 10:22 Udo 7B., Schiltach
     14.09.2018 12:59 Mark7us 7G., Kochel am See
     14.09.2018 13:37 Andr7e S7., München
     14.09.2018 14:55 Thom7as 7R., Haibach
     14.09.2018 21:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.09.2018 13:53 Seba7sti7an 7W., Linden
     19.09.2018 10:05 Andr7e S7., München
     12.09.2018 17:20 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
     12.09.2018 23:53 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     13.09.2018 16:32 Bern7har7d B7., Neudorf
     14.09.2018 13:28 Andr7e S7., München
     14.09.2018 09:01 Hara7ld 7S., Köln
     14.09.2018 10:26 Udo 7B., Schiltach
     14.09.2018 10:54 Hara7ld 7S., Köln
     14.09.2018 12:13 Thom7as 7R., Haibach
     14.09.2018 12:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     15.09.2018 21:36 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     18.09.2018 12:36 Cars7ten7 K.7, Schwäbisch Hall
     18.09.2018 13:19 Oliv7er 7S., Neidenbach
     18.09.2018 13:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.09.2018 13:54 Oliv7er 7S., Dietzenbach
     30.09.2018 12:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     30.09.2018 19:08 Chri7sto7ph 7R., Berching
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