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ThemaSitzkonfiguration im MZF/MTW/MTF auf Kleintransporterbasis71 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorTobi8 M.8, Zeilarn / 843436
Datum14.10.2018 11:567295 x gelesen
Hallo zusammen,

mich würde eure Meinungen und Erfahrungen zur Sitzkonfiguration in MTWs/MZFs und ähnlichen Fahrzeugen auf Basis VW T6, Ford Transit Custom o.Ä. mit langem Radstand interessieren.

Es sollte ein (klappbarer) Tisch eingebaut sein und mindestens 7 Leute Platz finden.

Ich stelle dafür mal ein paar Optionen vor die mir bekannt sind:

1. 2-2-3 bzw. 2-3-3
Alle Sitzreihen in Fahrtrichtung evtl. nur 2 Plätze in der mittleren Reihe aus Platzgründen.
(sehr kleiner) Tisch befindet sich hinter dem Fahrersitz.

+ Dürfte relativ kostengünstig sein, da bis auf den Tisch alles Serie ist.
+ Kofferraum noch gut nutzbar
- Nur für 2-3 Leute am Tisch Platz und diese nicht gegenüber

2. 2-2-3 bzw. 2-3-3 vis à vis
Die mittlere Sitzreihe wird entgegen der Fahrtrichtung gedreht, dazwischen ein Tisch eingebaut.

+ Ordentlich Platz, 5-6 Leute am Tisch
- Teuer
- Kofferraum schrumpft ziemlich

3. 2-2-3 bzw- 2-3-3
Der Fahrer- und Beifahrersitz können gedreht werden. (oftmals in ELWs zu finden)
Tisch hinter Fahrer- und Beifahrersitz.

+ Sollte auch relativ günstig sein, da 2 Drehkonsolen ca. 500 kosten.
+ 4-5 Leute
+ Kofferraum bleibt gut nutzbar
-+ Tisch Größe (?)

Mir gefällt Variante 3 ganz gut, würde aber gerne Eure Meinungen oder auch Gegenvorschläge dazu hören.

Gruß
Tobi

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AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg843440
Datum14.10.2018 12:464350 x gelesen
Hallo Tobi
,
was hast Du damit genau vor?
Wenn Du zum auf und abbau Zeit hast wäre Variante 3 gut, von der mittleren Reihe die Rückenlehnen umklappen (geht z.B.im Galaxy) und dann eine Holzplatte in gewünschter Größe und Form mit klappbaren Füßen in den Kofferraum lagern. Bei Bedarf kann diese über die mittlere Reihe gestellt werden.

Falls Ihr es im Zuge einer Neubeschaffung machen wollt, würde ich bei den Herstellen dies als Option anbieten lassen.

mit kameradschaftlichen Grüßen
Christian

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorHinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen843444
Datum14.10.2018 14:584247 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Tobi M.2. 2-2-3 bzw. 2-3-3 vis à vis
Die mittlere Sitzreihe wird entgegen der Fahrtrichtung gedreht, dazwischen ein Tisch eingebaut.

+ Ordentlich Platz, 5-6 Leute am Tisch
- Teuer
- Kofferraum schrumpft ziemlich


mein persönlicher Favorit. Der Kofferraum dürfte eigentlich nicht schrumpfen. Bei bisherigen Fahrzeugen blieb die hintere Sitzreihe eigentlich auf ihrer Position. Zusätzlich kann man den Platz unter der vorderen und der mittleren Sitzreihe für ein kleines Schubfach für Ausrüstung vorsehen. Link zu Facebook

Geschrieben von Tobi M.3. 2-2-3 bzw- 2-3-3
Der Fahrer- und Beifahrersitz können gedreht werden. (oftmals in ELWs zu finden)
Tisch hinter Fahrer- und Beifahrersitz.

+ Sollte auch relativ günstig sein, da 2 Drehkonsolen ca. 500 kosten.
+ 4-5 Leute
+ Kofferraum bleibt gut nutzbar
-+ Tisch Größe (?)


Eine ähnliche Variante hat hier eine Ortswehr im VW Crafter, nur dass die mittlere Reihe komplett gegen einen Tisch getauscht werden kann. Der Tisch ist im Heck gelagert. Für den regelmäßigen Gebrauch etwas unpraktisch, da man die Sitzreihe entweder vorher im Feuerwehrhaus lassen muss oder sie an der Einsatzstelle herum steht.

Ansonsten bei Drehkonsolen aufpassen, dass im Schwenkbereich nichts verbaut sein darf (Halterungen, Ladeschalen, gezogene Handbremse). Das kann sich unter Umständen mit den eigentlich recht praktischen Ablagen/Kästen zwischen Fahrer- und Beifahrersitz beißen.

MfG Hinnerk

MEINE Meinung, nicht die anderer Leute.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843447
Datum14.10.2018 15:514468 x gelesen
Geschrieben von Tobi M.mich würde eure Meinungen und Erfahrungen zur Sitzkonfiguration in MTWs/MZFs und ähnlichen Fahrzeugen auf Basis VW T6, Ford Transit Custom o.Ä. mit langem Radstand interessieren.

Es sollte ein (klappbarer) Tisch eingebaut sein und mindestens 7 Leute Platz finden.


Soll an dem Tisch sinnvoll gearbeitet werden können? Was?
Soll da ein FuG (oder mehrere) fest angebaut sein und bedient werden können?
Soll da noch erreichbarer Stauraum für Schreibmaterial sein?
Also mehr bayerisches MZF (also Mini-ELW 1), oder mehr Brotzeittellerablage...?

Das definiert schon mal die Größe und Stabilität des Tisches...

Die Sitzanordnung hängt nun noch davon ab, was das Fahrzeug ggf. sonst noch können soll?
- Variable Einstellung der Sitze? (vom Verschieben bis zur kompletten Entnehmbarkeit)
- Ladungssicherung für die Heckbeladung?
- Nutzlast die überhaupt noch bleibt?
usw.

Das ergibt dann je nach Hersteller schon mal völlig unterschiedliche Möglichkeiten - oder eben Unmöglichkeiten...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen843450
Datum14.10.2018 18:184051 x gelesen
Hallo,

wir haben zwar einen T5 mit langem Radstand, allerdings dürfte es im T6 ähnlich aussehen. In meinen Augen ist der zu klein um so etwas sinnvoll zu mehr als meinem MTF / MTW auszubauen.

Unser T5 und
mit Einbau im Kofferraum

Hier ein T6 unserer Kamaraden aus Hohne
Link zu Facebook

Gruß
Marcus

meine Meinung, nur zu diesem Thema.

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen843451
Datum14.10.2018 19:243820 x gelesen
Geschrieben von Marcus N.Unser T5 und

Wir haben einen T5 BJ 2015 da gab es die gezeigte Sitzbank mit steil gestellter Lehne nicht mehr. Wir haben 2- 2 (gedreht) - 3 (15 cm zurückgesetzt). Das ist für unseren Bedarf (Krisenintervention) o.k. Sinnvolles gemeinsames Arbeiten an einem Tisch darf man da nicht erwarten. Um mit mehreren Leuten weitere Strecken zu fahren sind Sitze in Fahrtrichtung signifikant besser - schon weil man weiß wo man die Füße lassen soll

Beim Ford gibt es keine gedrehten Sitze ab Werk.

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AutorFabi8an 8B., Sprotta / 843458
Datum15.10.2018 08:573811 x gelesen
Aktuell in der Ausschreibung bei uns:

2-3-3 oder 3-3-3 als MTW

Fahrgestell: Minimum 3.700mm Radstand (ergo keine T6 / Vito Klasse > sondern die "Großen" wie Crafter, Movano, Transit (nicht custom) oder Sprinter)

Vom Preis her nimmt sich das nur marginal etwas und man hat bei langem Radstand -ohne Überhang- die Möglichkeit einen Fronttriebler zu realisieren, der Platz bietet, Zuladungsreserven hat und 1,8m Innenraumhöhe.

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AutorRalf8 M.8, Baiersdorf / Bayern843460
Datum15.10.2018 09:213582 x gelesen
Bitte auch beachten:

- Drehen der Sitzbänke ab Werk möglich?
- Drehen der Sitzbänke nachträglich erlaubt / überhaupt möglich?
- Platz zwischen den gedrehten Sitzbänken?
- Gewichtsreserven überhaupt vorhanden?

Da würde ich mich vorher mal genau informieren und dann schauen, welche Möglichkeiten übrig bleiben.

Je nach Wunsch der Restbeladung ist da schnell Schluß und man muß 2-2-2 nehmen oder die Wünsche gehen gar nicht...

VG
Ralf

www.compoint-fahrzeugbau.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843462
Datum15.10.2018 09:354067 x gelesen
Geschrieben von Fabian B.
Fahrgestell: Minimum 3.700mm Radstand (ergo keine T6 / Vito Klasse > sondern die "Großen" wie Crafter, Movano, Transit (nicht custom) oder Sprinter)

Vom Preis her nimmt sich das nur marginal etwas und man hat bei langem Radstand -ohne Überhang- die Möglichkeit einen Fronttriebler zu realisieren, der Platz bietet, Zuladungsreserven hat und 1,8m Innenraumhöhe.


aber auch GANZ schnell im Gewicht jenseits 3,5 t mit allen Konsequenzen!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorTobi8 M.8, Zeilarn / 843470
Datum15.10.2018 16:103432 x gelesen
Der Bus soll hauptsächlich als Mannschafts- / Materialtransporter genutzt, aber auch für MZF-Aufgaben verwendet werden können. Ausrüstung nach Norm MTW Bayern ist natürlich klar und ansonsten würden wir austauschbare Kisten o.ä. favorisieren.
Den Tisch bzw. eine Sitzbank ausbauen zu müssen halte ich für nicht praxisgerecht.
Einen T6, Ford Custom etc. allerdings mit Hochdach und aufgelastet auf 3,5t, das hatte ich vergessen zu erwähnen, würden wir aus Stellplatzgründen bevorzugen. Sprinter etc. in der ganz kurzen Version wäre auch noch möglich aber da weiß ich nicht wie es platzmäßig im Innenraum aussieht.
Sprinter oder Crafter mit mittlerem Radstand wäre natürlich ideal aber fast ein bisschen zu groß für den vorgesehenen Stellplatz.
Gewichtstechnisch ist man mit einem aufgelasteten Kleintransporter m.W. besser dran.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843472
Datum15.10.2018 16:373583 x gelesen
Geschrieben von Tobi M.Einen T6, Ford Custom etc. allerdings mit Hochdach und aufgelastet auf 3,5t,

Das ist beim VW doch nur über Sondermaßnahmen möglich... (Luftfederung), oder geht das mittlerweile beim T6 ab Werk..?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorRalf8 M.8, Baiersdorf / Bayern843473
Datum15.10.2018 16:463431 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Das ist beim VW doch nur über Sondermaßnahmen möglich... (Luftfederung), oder geht das mittlerweile beim T6 ab Werk..?
Nein geht es nicht...

Der Custom ist ab Werk mit knapp 3,4to zu haben und auch auf 3,5to auflastbar

VG

www.compoint-fahrzeugbau.de

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AutorTobi8 M.8, Zeilarn / 843474
Datum15.10.2018 17:173436 x gelesen
Der T6 ist ab Werk mit 3,2t erhältlich und eine Auflastung auf 3,5t durch verstärkte Federn schlägt mit ca. 2000 zu Buche.

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AutorLutz8 R.8, Geeste / Niedersachsen843477
Datum15.10.2018 21:043384 x gelesen
Moin,

das mit Abstand interessanteste Konzept habe ich bei der Feuerwehr Bookholzberg (Ganderkesee) gesehen. Es ist auf Crafter mit langem Radstand. Er fasst eine Gruppe oder eine Staffel und einen Zugtrupp, in dem der Maschinist gleichzeitig Helfer ist. Besonderheit ist, das der Angriffstrupp sich wärend der Fahrt mit Atemschutzgeräten ausrüsten kann. Der Zugführer hat einen Laptop , den er schon auf der Anfahrt nutzen kann. Er ist auf einem kleinen Tisch zwischen Fahrersitz und Beifahrersitz untergebracht.

Sitzordnung:

Fahrer/Maschinist Tisch m Computer Gruppenführer

Melder/ Führungsgehilfe Zugführer

AngriffstruppFührer Angriffstruppmann

Wassertruppführer Wassertruppmann 2. Maschinist

Da noch sehr viel Platz im Gepäckraum war, würde ich davon aus gehen, das diese Konstellation auch in kürzeren Fahrgestellen umsetzbar ist. Sprinter gibt es ja auch in kurz. Hier wurden natürlich keine herstellerseitigen Sitze in der 2. und 3. Reihe verwen, sonder Sitze vom Ausbauer. Dieses Fahrzeug ist Sowohl für den Personentransport als auch für die Einsatzführung von sehr hohem einsatztaktischen Wert, geht es doch über die Möglichkeiten eines reinen MTW und KdoW deutlich hinaus.

Auch sehr vielfältig einsetzbar ist ein Transporter mit Doppelkabine und Pritsche. Schon beim T5 / T6 ist eine Staffelbesatzung möglich.

Das ist zwar nicht unbedingt was euch zunächst vorschwebte, aber evtl. mal etwas zum Querdenken oder für Mitleser.

Gruß aus dem Emsland

Lutz

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843480
Datum15.10.2018 22:253544 x gelesen
Geschrieben von Lutz R.as mit Abstand interessanteste Konzept habe ich bei der Feuerwehr Bookholzberg (Ganderkesee) gesehen. Es ist auf Crafter mit langem Radstand. Er fasst eine Gruppe oder eine Staffel und einen Zugtrupp, in dem der Maschinist gleichzeitig Helfer ist. Besonderheit ist, das der Angriffstrupp sich wärend der Fahrt mit Atemschutzgeräten ausrüsten kann. Der Zugführer hat einen Laptop , den er schon auf der Anfahrt nutzen kann. Er ist auf einem kleinen Tisch zwischen Fahrersitz und Beifahrersitz untergebracht.

Sitzordnung:

Fahrer/Maschinist Tisch m Computer Gruppenführer

Melder/ Führungsgehilfe Zugführer

AngriffstruppFührer Angriffstruppmann

Wassertruppführer Wassertruppmann 2. Maschinist

Da noch sehr viel Platz im Gepäckraum war, würde ich davon aus gehen,


dass das entweder direkt für 3,88 t oder für Überladung ausgelegt ist...

Was die Gewichte jenseits von 3,5 t bedeuten, ist hoffentlich jedem klar!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 S.8, Johannesberg / Bayern843484
Datum16.10.2018 01:263403 x gelesen
Es hat sicherlich seine Gründe, dass die Baubeschreibung "MZF Bayern" die Sitzplätze von 8 auf 6 reduziert hat.

Meiner Meinung nach ist das kein MehrZweckFahrzeug mehr, sondern einfach ein ELW Light.

Und sorry, das kann er dann leider nicht wirklich gut.

Ich glaube die Freiwilligen und auch die Kommunen müssen sich darauf einstellen, dass wir in Zukunft mehr kleinere Fahrzeuge haben werden. Mit 3,5 to ist heutzutage leider Kein Blumentopf mehr zu gewinnen, geschwiege den eine Eierlegende Wollmilchsau zu bauen.

Daher gut überlegen was man braucht und entsprechend der Gewichtsgrenze bauen. (hier sind die 3,5 to gemeint!!!)

Und ja ich halte nicht von einem Feuerwehrführerschein, denn man darf es ja fahren und irgendwann fährt mal jemand Getränke holen und baut nen Unfall, dann hat er denn Salat.

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AutorFabi8an 8B., Sprotta / 843493
Datum16.10.2018 12:373066 x gelesen
1.100kg für 7 Personen (Fahrer wird ja exkludiert bei Nutzlast) finde ich ok.
Besser als die T6 / Vito Klasse, mehr Platz, mehr Reserven, stabileres Verhalten mit Anhänger.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern843494
Datum16.10.2018 13:503150 x gelesen
Servus Tobi

Geschrieben von Tobi M.zur Sitzkonfiguration in MTWs/MZFs

Sitzkonfiguration geht nur noch für MTW, da MZF in Bayern nach Baurichtlinie nur noch 1/5 Besatzung hat (Gewichtsproblematik).

MTW mit 1/7 oder 1/8 und Gewichtsreserve wird bei kleineren Fahrgestellen schnell ganz schön eng. Sehe ich immer wieder bei unseren zivilen Mannschaftsbussen in der Firma.

MZF lt. Baurichtlinie Bayern hat fixe Beladung von ca. 80 kg, Besatzung 1/5, 200 kg Gewichtsreserve, zGM 3500 kg.

MTW lt. Baurichtlinie Bayern hat fixe Beladung von ca. 35 kg, Besatzung bis 1/8, 100 kg Gewichtsreserve, zGM 3500 kg. Als feuerwehrtechnischer Ausbau sind lediglich Sondersignalanlage und Funkgerät vorgesehen.

Du siehst also, wie knapp das gewichtsmäßig ausgehen wird.

Außerdem gibt es in unserer Gegend (LK PAN und AÖ) ja eh eine ganze Reihe von relativ neuen MTW/MZF die ihr euch evtl. ansehen könntet.


mkg

WErner

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern843497
Datum16.10.2018 16:593036 x gelesen
Geschrieben von Andreas S.Es hat sicherlich seine Gründe, dass die Baubeschreibung "MZF Bayern" die Sitzplätze von 8 auf 6 reduziert hat.

Genau.


Geschrieben von Andreas S.Meiner Meinung nach ist das kein MehrZweckFahrzeug mehr, sondern einfach ein ELW Light.

Und sorry, das kann er dann leider nicht wirklich gut.


Aber Hallo, das kann er sogar sehr gut. Wer weiß wie man führt kann mit einem derartigen MZF/MTW mit Zusatzausrüstung prima einen oder zwei Züge führen, man braucht nicht immer die teilweise völlig überfrachteten ELW1 die dann nur von wenigen Leuten bedient werden können. Ein MZF und ein paar Leute die wissen was sie tun hilft im Einsatzfall verdammt viel.


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern843498
Datum16.10.2018 17:023139 x gelesen
Geschrieben von Tobi M.Ich stelle dafür mal ein paar Optionen vor die mir bekannt sind:

1. 2-2-3 bzw. 2-3-3
Alle Sitzreihen in Fahrtrichtung evtl. nur 2 Plätze in der mittleren Reihe aus Platzgründen.
(sehr kleiner) Tisch befindet sich hinter dem Fahrersitz.

+ Dürfte relativ kostengünstig sein, da bis auf den Tisch alles Serie ist.
+ Kofferraum noch gut nutzbar
- Nur für 2-3 Leute am Tisch Platz und diese nicht gegenüber

2. 2-2-3 bzw. 2-3-3 vis à vis
Die mittlere Sitzreihe wird entgegen der Fahrtrichtung gedreht, dazwischen ein Tisch eingebaut.

+ Ordentlich Platz, 5-6 Leute am Tisch
- Teuer
- Kofferraum schrumpft ziemlich

3. 2-2-3 bzw- 2-3-3
Der Fahrer- und Beifahrersitz können gedreht werden. (oftmals in ELWs zu finden)
Tisch hinter Fahrer- und Beifahrersitz.

+ Sollte auch relativ günstig sein, da 2 Drehkonsolen ca. 500 kosten.
+ 4-5 Leute
+ Kofferraum bleibt gut nutzbar
-+ Tisch Größe (?)

Mir gefällt Variante 3 ganz gut, würde aber gerne Eure Meinungen oder auch Gegenvorschläge dazu hören.


Die Frage ist doch letztlich erstmal was benötigt ihr überhaupt, daraus kann man dann die Rückschlüsse auf das Fahrzeug ziehen.
Ich würde es aber nicht übertreiben, die Grenzen in dem Segment wurden die letzten JAhre immer enger.


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorErik8 P.8, Eichelhardt / Rheinland-Pfalz843503
Datum16.10.2018 19:253208 x gelesen
Hallo Tobi,

hier mal ein Link von unserem MTF AUF VW T5, langer Radstand mit Allrad und aufgelastet auf 3,5 Tonnen:

https://www.schaefer.sc/mtw.php?p=0224&n=208

Bilder 208 bis 213. Im Mannschaftsraum sind aber keine original VW Sitze verbaut, sondern welche von Schnierle.

Gruß
Erik

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AutorAndr8eas8 S.8, Johannesberg / Bayern843504
Datum16.10.2018 22:462791 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Aber Hallo, das kann er sogar sehr gut. Wer weiß wie man führt kann mit einem derartigen MZF/MTW mit Zusatzausrüstung prima einen oder zwei Züge führen, man braucht nicht immer die teilweise völlig überfrachteten ELW1 die dann nur von wenigen Leuten bedient werden können. Ein MZF und ein paar Leute die wissen was sie tun hilft im Einsatzfall verdammt viel.



Dann hab ich aber auch fast einen ELW 1 und wenn ich denn nur als ELW nutze, dann komm ich da auch mit 3,5 to gut hin.

Das MZF kann, wenn ich mich genau an die Baubeschreibung halte (was so gut wie keiner tut) kein vollwertiger Ersatz für ein ELW werden.
Es war als Zwitter gedacht und das ging am Anfang auch gut, aber inzwischen kann ich halt diesen Doppelnutzen nicht mehr sinnvoll darstellen. ( Meine Meinung).


Wir werden demnächst ein MZF (Crafter) und einen MTW (Vito) , durch ELW und MTW (beides Sprinter-Klasse) ersetzen.
Weil es einfach sinnvoller ist.

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AutorTobi8 M.8, Zeilarn / 843505
Datum16.10.2018 22:532892 x gelesen
Geschrieben von Werner N. Außerdem gibt es in unserer Gegend (LK PAN und AÖ) ja eh eine ganze Reihe von relativ neuen MTW/MZF die ihr euch evtl. ansehen könntet.

Ja MZF Sprinter/Crafter mit mittlerem Radstand und Hochdach für um die 100.000 hat gefühlt jede 2 Wehr aber was kleines/günstigeres findet man nicht oft...Ford Custom weiß ich einen, der ist aber bis auf SoSi und Funk ohne Umbau. Einzig der Renault Master aus Endlkirchen ist mir als gut durchdachter, kompakter MTW in der Region bekannt.

Geschrieben von Erik P. hier mal ein Link von unserem MTF AUF VW T5, langer Radstand mit Allrad und aufgelastet auf 3,5 Tonnen

Den find ich interessant, allerdings würde mir noch ein mittleres Hochdach gefallen, da das auch noch mal Platz schaffen würde.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern843506
Datum17.10.2018 08:212785 x gelesen
Hallo Tobi

Geschrieben von Tobi M.Ja MZF Sprinter/Crafter mit mittlerem Radstand und Hochdach für um die 100.000 hat gefühlt jede 2 Wehr aber was kleines/günstigeres findet man nicht oft...Ford Custom weiß ich einen, der ist aber bis auf SoSi und Funk ohne Umbau. Einzig der Renault Master aus Endlkirchen ist mir als gut durchdachter, kompakter MTW in der Region bekannt.

Weil man eigentlich halt auch festgestellt hat, dass das MZF auf kleinen Fahrgestellen mit 1/7 (Wir hatten eines auf T3, haben jetzt Sprinter seit 2009) weder für das eine noch das andere wirklich gut waren. Kaum Platz für ein bisschen Einsatzleitung da Minitisch und auch kein Platz sinnvoll 2m und 4m-Band hinten zu verbauen. vom Platz für die Leutchens die da arbeiten sollten rede ich noch gar nicht.
Und für Personaltransport war auch nicht wirklich Platz. Geschweige denn noch für Geräte im Kofferraum.
Mit ein bisschen Zubehör für eine Einsatzleitung und Verkehrsabsicherung war dann schon zappo.

Aus Preis- und Besatzungsgründen geht man daher mittlerweile immer mehr auf MTW, die aber eine ähnliche Entwicklung nehmen wie alle Feuerwehrfahrzeuge. Weil man die eierlegende Wollmilchsau haben will, wird das Fahrzeug über den Grundeinsatzzweck hinaus (Mannschaftstransportwagen) auch wieder immer weiter aufgeblasen und entwickelt sich somit auch preismäßig deutlich weiter nach oben.

Für Einsatzleitung ists halt nun mal nicht damit abgetan, dass man einen kleinen Klapptisch hat, sondern man braucht auch die Funktechnik an den Arbeitsplätzen greifbar und auch eine vernünftige Beleuchtung.
Weiterhin sollte das Fahrzeug die Möglichkeit haben, auch ohne laufenden Motor die vollständigen Funktionen einen längeren Zeitraum zu garantieren ohne dass die Batterie in die Knie geht, also Fremdeinspeisung.

Ist es da nicht sinnvoller, bei Schadenslagen, bei denen richtig Einsatzleitung erforderlich ist, ein entsprechendes Fahrzeug einer anderen Wehr oder des Kreises nachzualarmieren?
vor allen Dingen, da bei derartigen Schadenslagen eine Feuerwehr in eurer Größe kaum alleine vor Ort sein wird.


Eine ähnliche Entwicklung haben die GW-L2 genommen. Aus dem ursprünglich geplanten Nachschubfahrzeug sind mittlerweile schon wieder eierlegende Wollmilchsäue geworden (zumindest preismäßig) und als Folge hat man in Bayern mittlerweile wieder die Einfachlösung als zusätzliches Fahrzeug, nämlich den Versorgungslastwagen nach Baurichtlinie, ins Programm mit aufgenommen.


mkg

WErner

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AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 843507
Datum17.10.2018 09:052827 x gelesen
Wenn ich ein MZF als Einsatzleitfahrzeug einsetze dann doch eigentlich nur bis zur Zugstärke? Muss ein Zug vom ELW 1 geführt werden?

Wie oft sitzen EL und seine FüAss bei einem VU oder Brand im Fahrzeug und bedienen die Führungsmittel?

Für den normalen Einsatz reicht doch oft ein KdoW aus, wird nur oft durch einen ELW 1 ersetzt.
Wenn sich jetzt also meine fünf Dorffeuerwehren mal für eine lange Wegstrecke, den Scheunenbrand oder die Sturzflut treffen reicht dafür mMn ein MZF mit Klapptisch aus.
Eine vernünftige Ausstattung heißt für mich dann noch eine Lampe, 2 MRT im
Find, davon eins über Parallelbedieneinheit nach vorne durchgelegt, und eine Hand voll HRT.
Alles andere was man sonst zum führen braucht passt in eine Aktentasche.

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP843508
Datum17.10.2018 09:35   3262 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Muss ein Zug vom ELW 1 geführt werden?Na unbedingt. Denn angesichts des zu erwartenden Arbeitsaufkommens eines DV3-konformen Zugtrupps (Aufgabenbeschreibung lt. DV: der Fahrer fährt, der Melder meldet, und der Führungsassistent unterstützt den ZF bei der Führung von 2 GF...) muss man denen die Möglichkeit geben, ein bisschen mit EDV- und IuK-Technik zu spielen, sonst schlafen die ein, und wenn das einer fotografiert siehts schon dumm aus ;-)

Letztlich landet dieser Diskussionsstrang bei diesem Thema. Ich würde weiterhin ein aus EDV-/IuK-Sicht olles Bayern-MZF als Führungsmittel jedem topmodernen Norm-ELW1 vorziehen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843509
Datum17.10.2018 12:562806 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Was die Gewichte jenseits von 3,5 t bedeuten, ist hoffentlich jedem klar!

Mir ist als einziger Nachteil die benötigte Führerscheinklasse bekannt. Das lässt sich durch den FW-FS relativ leicht beheben, auch wenn manche damit den Untergang des Abendlandes befürchten.
Was die Einhaltung der 3,5t auf Biegen und Brechen bedeutet, sieht man an diversen Fahrzeugen der Kategorie KLF der ersten Generation, die man mit aller Gewalt unter 3,5t halten wollte. Taktisch absoluter Blödsinn, weil minimalistische Beladung mit völlig ungeeigneter Pumpe und am Ende doch überladen, wenn das Durchschnittsgewicht der mitfahrenden Feuerwehrkameraden auch nur ein paar kg über der Normvorgabe liegt. Gleiches auch bei diversen neueren MTF, ELW1, TSF, GW-L1 oder ähnlichem in der Kategorie.

Oder welche gravierenden realen Nachteile meinst du?

Gruß,
Michael

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AutorTobi8 M.8, Zeilarn / 843510
Datum17.10.2018 16:162648 x gelesen
Bei Einsätzen wo kein MZF ausreicht, schon aufgrund des Einsatzstichwortes, wird doch (zumindest in Bayern) die UG-ÖEL mit ELW 1 alarmiert. Ansonsten muss man halt nachalarmieren.

Darum geht es aber nicht, da wir uns wie oben beschrieben für einen MTW interessieren, der aber an MZF-Ausstattung angelegt sein soll, d.h. zumindest einen Tisch eingebaut hat und evtl. eine zweite Sprechstelle.

Ich denke ein T6 mit Hochdach ist schon geräumiger als ein T3, schon aufgrund des Heckmotors des T3.

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AutorAndr8eas8 S.8, Johannesberg / Bayern843512
Datum17.10.2018 18:342684 x gelesen
Und was hast du wenn du ein Bayern-MZF so aufrüstest????

Einen Norm-ELW 1....

Leute lest euch bitte erstmal die Baubeschreibung durch.

MZF Bayern:1 MRT, 2 HRT (damit führe ich keinen Zug!!!) laso bauen wir doch 2 MRT und min. 4 HRT (davon eins Aktiv) ein.

ELW 1: 3 MRT, 6 HRT (also fast wie oben...)

Mehr als 2 Personen im MZF am Tisch arbeiten??? Glaub mir geht nicht. (nicht wegen des Platzes, sondern wegen der Lautstärke!)

Und wo steht, dass ein ELW 1 IuK- und EDV-Technik braucht? Das ist Sache des Bestellers. Du kannst den nach wie vor auch mit Zettel und Stift betreiben.

Und wenn ich das alles zusammenzähle, ist mein MZF auch fast eine ELW 1, dann kann ich es doch auch gleich so nennen.

Natürlich versuchen dann viele Feuerwehren es hier wieder zu übertreiben und packen dann da auch noch alles mögliche rein.

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen843513
Datum17.10.2018 18:522532 x gelesen
80 km/h als Höchstgeschwindigkeit sind bei einem MTW mit dem auch zu überregionalen Ausbildungen gefahren wird ein Problem. Zumindest bei uns kommt das regelmäßig vor.

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen843514
Datum17.10.2018 18:592548 x gelesen
Geschrieben von Tobi M.Ich denke ein T6 mit Hochdach ist schon geräumiger als ein T3, schon aufgrund des Heckmotors des T3.

Ohne das nachgemessen zu haben schätze ich das bei gedrehten Bänken (so es die im T6 noch gibt) der Abstand zwischen den beiden Bänken im T3 größer war. Grund ist die (zumindest 2015 beim T5) nicht mehr erhältliche Sitzbank mit steiler Lehne.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS843515
Datum17.10.2018 20:152533 x gelesen
Warum so viele Leute?
Ich kenn das von Trier, da saß auf dem ELW 1 der WAL und sein Führungsgehilfe. Der hat von dort aus bei normalen Einsätzen da 2 LZ BF und bis zu 3 LZ FF geführt. I.d.R.ohne Probleme.

Dies ist meine Meinung.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern843517
Datum18.10.2018 08:112488 x gelesen
Geschrieben von Andreas S.MZF Bayern:1 MRT, 2 HRT (damit führe ich keinen Zug!!!)

Nehmen wir mal an dein Zug besteht aus 2 Löschgruppenfahrzeugen und einem Sonderfahrzeug, wozu brauchst du da mehr Geräte? Mit den 3 Geräten + Schreibzeug kommst du da doch prima klar.



Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843518
Datum18.10.2018 08:202362 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo z.80 km/h als Höchstgeschwindigkeit sind bei einem MTW mit dem auch zu überregionalen Ausbildungen gefahren wird ein Problem. Zumindest bei uns kommt das regelmäßig vor.

gilt denn da überhaupt Tempo 80 bei einem reinen 8/9-Sitzer mit einem kleinen Kofferraum? Zählt der nicht als PKW und darf dann auch über 3,5t noch schneller als 80?

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP843519
Datum18.10.2018 09:042379 x gelesen
Geschrieben von Andreas S.Und wo steht, dass ein ELW 1 IuK- und EDV-Technik braucht? Das ist Sache des Bestellers. Durch die Normbenennung der Beladevariante auf Wunsch kriegt man den Kram in den meisten Ländern zumindest auch bezuschusst, wie ist das in Bayern?

Wenn ich das richtig sehe, plant ihr zukünftig einen ELW1 unter 3,5to auf Sprinterbasis? Auf das Fahrzeug bin ich mal gespannt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW843529
Datum18.10.2018 20:022326 x gelesen
Geschrieben von Michael W.gilt denn da überhaupt Tempo 80 bei einem reinen 8/9-Sitzer mit einem kleinen Kofferraum? Zählt der nicht als PKW und darf dann auch über 3,5t noch schneller als 80?

Ich meine ja grundsätzlich, die Feuerwehr dürfte auch auf einen PKW blaue Lampen schrauben ohne die PKW-Eigenschaft zu verlieren.

Überwiegend wird aber die Meinung vertreten, ein Feuerwehrauto müsse auch als sonstiges Kfz zugelassen sein, und damit ist es kein PKW mehr. Auch wenn dann heute ggf. nicht mehr So.-Kfz. im Schein steht sondern z.B. M1-SG; allerdings könnte man mangels eigener Definition der StVO in dem Fall die Definition aus §8 Nr.1 KraftStG heranziehen, nach der von den M1-Fahrzeugen nur Krankenwagen, Leichenwagen und Wohnmobile keine PKW sind. Natürlich mit dem Risiko, dass einem hinterher der Richter erklärt dass das in Wirklichkeit ganz anders ist...

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt843530
Datum18.10.2018 20:342155 x gelesen
Wenn es kein PKW mehr ist, auf welcher Basis darf man es dann mit dem PKW-Führerschein bewegen?

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW843531
Datum18.10.2018 20:572221 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Wenn es kein PKW mehr ist, auf welcher Basis darf man es dann mit dem PKW-Führerschein bewegen?

Ich habe noch nie davon gehört, dass jemand eine auf PKW beschränkte Fahrerlaubnis hätte. Falls dem aber so ist, darf man damit natürlich keine So.-Kfz bewegen.

Was umgangssprachlich als "PKW-Führerschein" bezeichnet wird ist die Fahrerlaubnis der Klasse B, und die gilt für

Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). (siehe §6 (1) FeV).

Mit der Klasse B darf man also So.-Kfz. führen deren zGM 3.500 kg nicht überschreitet. Fahrzeuge mit höherer zGM dürfen aber auch dann nicht geführt werden, wenn sie PKW sind!

(Für PKW über 3,5 t braucht man die Klasse D bzw. D1; unter bestimmten Umständen reicht auch die Klasse C1).

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt843532
Datum18.10.2018 21:222227 x gelesen
Richtig.
Was hat das Sonder-Kfz. nun mit der Geschwindigkeit zu tun?
In der StVO §3 heißt es:
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h

Also auch hier nichts mit Sonder-Kfz.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843534
Datum18.10.2018 22:002153 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas K.Wenn es kein PKW mehr ist, auf welcher Basis darf man es dann mit dem PKW-Führerschein bewegen?

1. Es gibt keinen "PKW-Führerschein". Die umgangssprachlich so genannte Fahrerlaubnisklasse ist Klasse B, was man damit darf, gibt die FeV her, da steht nix von PKW.
2. Es ging hier um Fahrzeuge über 3,5t, die darf man mit dem "PKW-Führerschein" Klasse B sowieso nicht fahren.

Gruß,
Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843542
Datum19.10.2018 09:062226 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Mir ist als einziger Nachteil die benötigte Führerscheinklasse bekannt.

Die meisten vergessen, dass alle anderen Beschränkungen (z.B. die für die Höchstgeschwindigkeit!) dann auch gelten...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP843544
Datum19.10.2018 09:142091 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.dass alle anderen Beschränkungen (z.B. die für die Höchstgeschwindigkeit!) dann auch geltenOder stellen ganz profan fest: Wenn man mit dem 4to-MTW mit langem Radstand einmal in 20 Jahren eine Tour macht, für die diese Dimensionen wirklich praktisch sind, sucht man sich plötzlich dumm und dämlich nach einem Parkplatz, wo die Kiste noch draufpasst ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843546
Datum19.10.2018 09:442166 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Die meisten vergessen, dass alle anderen Beschränkungen (z.B. die für die Höchstgeschwindigkeit!) dann auch gelten...

Das ist die Frage: Zählt ein 8/9-Sitzer MTF als PKW oder nicht. Ich geh jetzt mal explizit von einem üblicherweise genutzten, rundum befensterten 8 bzw. 9 Sitzer mit kleinem Laderaum dahinter aus, wie er als ziviles Fahrzeug wohl als PKW gelten würde, was wohl auch über 3,5t möglich ist. Dann gilt Tempo 80 m.W. nicht.
Ich kenn es nur aus RLP so, dass MTF als "So-Kfz (...)" in den Papieren eingetragen sind.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843547
Datum19.10.2018 09:452113 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Oder stellen ganz profan fest: Wenn man mit dem 4to-MTW mit langem Radstand einmal in 20 Jahren eine Tour macht, für die diese Dimensionen wirklich praktisch sind, sucht man sich plötzlich dumm und dämlich nach einem Parkplatz, wo die Kiste noch draufpasst ;-)

Und das Problem hast du nicht, wenn das ansonsten gleiche (dann aber meist überladene) Fahrzeug mit 3,5t in den Papieren eingetragen ist...?

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP843548
Datum19.10.2018 09:542114 x gelesen
Doch natürlich, das ist unabhängig von der Gewichtsfrage. Es geht mir da nur um das allgemeine MTW-Wachstum, was eben nicht nur den Vorteil hat, dass man bei der Fahrt in den Nachbarort bequem sitzt, sondern eben auch Nachteile.
Es sollen auch schon ersatzbeschaffte MTWs neben Feuerwehrhäusern stehen, weil der Stellplatz des vorherigen nicht mehr groß genug ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP843549
Datum19.10.2018 10:092131 x gelesen
In RLP gibt die TR zu den MTF auch diese Eintragung vor (Punkt 4.3). Nachdem man in Pkt. 3 festgelegt hat: "Die maximale Geschwindigkeit des MTF (RP) muss auf 120 km/h begrenzt sein." Gutmütig wie wir unseren Vorschriftengebern gegenüber sind könnte man annehmen, dabei hat man sich was gedacht ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843550
Datum19.10.2018 10:252077 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.In RLP gibt die TR zu den MTF auch diese Eintragung vor (Punkt 4.3). Nachdem man in Pkt. 3 festgelegt hat: "Die maximale Geschwindigkeit des MTF (RP) muss auf 120 km/h begrenzt sein." Gutmütig wie wir unseren Vorschriftengebern gegenüber sind könnte man annehmen, dabei hat man sich was gedacht ;-)

Richtig, das meinte ich ja. Die Geschwindigkeitsbegrenzung steht aber wie auch bei anderen Fahrzeugen dieser Größenordnung drin. Auch ein TSF oder ein MZF1 (ähnlich GW-L1) muss nach TR RLP auf 120km/h begrenzt sein, unabhängig davon, ob nun mit 3,5 oder 4t in den Papieren eingetragen.

Größere Fahrzeuge dann wie üblich bei 100km/h (auch mit denen darf man ja außerhalb der Nutzung der Sonderrechte nur maximal 80 fahren).

Gruß,
Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843551
Datum19.10.2018 10:49   2442 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Richtig, das meinte ich ja. Die Geschwindigkeitsbegrenzung steht aber wie auch bei anderen Fahrzeugen dieser Größenordnung drin. Auch ein TSF oder ein MZF1 (ähnlich GW-L1) muss nach TR RLP auf 120km/h begrenzt sein, unabhängig davon, ob nun mit 3,5 oder 4t in den Papieren eingetragen.

Größere Fahrzeuge dann wie üblich bei 100km/h (auch mit denen darf man ja außerhalb der Nutzung der Sonderrechte nur maximal 80 fahren).


Nochmal und klarer, damit es nicht missverstanden wird... die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (und alle anderen Beschränkungen für LKW oder LKW-ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. Überholverbote) gelten für ALLE Einsatzfahrzeuge über 3,5 t zGM - Ausnahme: Alarmfahrten!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843553
Datum19.10.2018 11:222198 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Nochmal und klarer, damit es nicht missverstanden wird... die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (und alle anderen Beschränkungen für LKW oder LKW-ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. Überholverbote) gelten für ALLE Einsatzfahrzeuge über 3,5 t zGM - Ausnahme: Alarmfahrten!

Welches Gerichtsurteil bestätigt dies? So klar ist das nicht. Es gibt einige Urteile zu diesem Thema, die besagen, dass es gerade nicht auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren (das wäre hier "So-Kfz (...)" sondern auf die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges ankommt (dies war allerdings bei als PKW zugelassenen Kleintransportern, die jedoch als LKW genutzt wurden, da gelten dann die 80km/h). Im Umkehrschluss müsste also ein MTF, sofern der Laderaum nur ein kleiner Kofferraum ist und die Nutzung dementsprechend als "PKW" erfolgt, nicht dem Tempolimit unterliegen und als PKW eingestuft werden. Bei anderen Fahrzeugen dieser Gewichtsklasse (RTW, ELW1, TSF, KLF usw.) ist die Sache klar, das sind keine PKW-ähnlichen Fahrzeuge und diese werden auch nicht als PKW verwendet.
Bevor aber hier keine gerichtliche Klarstellung explizit für MTF erfolgt ist, bleibt da zumindest eine gewisse Rechtsuntersicherheit, die man nur dadurch ausschließen kann, dass man mit solchen Fahrzeugen das LKW-Tempolimit einhält.

Gruß,
Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843557
Datum19.10.2018 17:282205 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Im Umkehrschluss müsste also ein MTF, sofern der Laderaum nur ein kleiner Kofferraum ist und die Nutzung dementsprechend als "PKW" erfolgt, nicht dem Tempolimit unterliegen und als PKW eingestuft werden. Bei anderen Fahrzeugen dieser Gewichtsklasse (RTW, ELW1, TSF, KLF usw.) ist die Sache klar, das sind keine PKW-ähnlichen Fahrzeuge und diese werden auch nicht als PKW verwendet.
Bevor aber hier keine gerichtliche Klarstellung explizit für MTF erfolgt ist, bleibt da zumindest eine gewisse Rechtsuntersicherheit, die man nur dadurch ausschließen kann, dass man mit solchen Fahrzeugen das LKW-Tempolimit einhält.


Ich halte es für sehr mutig, vor dem Hintergrund darauf zu hoffen, dass im Zweifel ein Richter gerade nach einem Schaden darüber urteilt...

Wurscht ob MTF, RTW, KTW, ELW 1, TSF, KLF, "PKW" oder was auch immer mit Blaulicht > 3,5 t

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843558
Datum19.10.2018 18:151949 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Wurscht ob MTF, RTW, KTW, ELW 1, TSF, KLF, "PKW" oder was auch immer mit Blaulicht > 3,5 t

Wurscht ist es nicht. Für PKW über 3,5t, die wirklich auch für den Personentransport benutzt werden (dazu zählen ohne Zweifel auch 9-Sitzer Kleintransporter mit rundum Fenstern) steht außer Frage, dass sie schneller als 80 dürfen. Ein KLF, ELW, RTW, TSF usw. ist definitiv kein PKW, das dürfte auch klar sein. Die Frage stellt sich folglich schonmal nur bei reinen MTF.

Gruß,
Michael

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AutorPete8r M8., Wien / Wien843559
Datum19.10.2018 21:221906 x gelesen
Steht nicht außer Frage, die Sprinter-Uretile haben es durchaus in sich. Es gibt keine einheitliche Linie der Gerichte, aber darauf verlassen.. in Bayern bin ich dann verlassen, und zwar von der Fahrerlaubnis
Schöne Zusammenfassung etwa hier: Besprechung bein einem RA mit weiteren Aktenzahlen
Weitere Besprechungen zB bei Tante Google mit dem Suchstring "sprinter urteil pkw 3,5"

Grüsse
Peter

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW843560
Datum19.10.2018 22:231929 x gelesen
Eben doch, wenn das Fahrzeug mehr als 3,5 Tonnen hat: ist es ein PKW gilt weiterhin Tempo 100, für ein sonstiges (!) Kfz gilt aber Tempo 80.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843561
Datum19.10.2018 23:311902 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter M.Es gibt keine einheitliche Linie der Gerichte, aber darauf verlassen.. in Bayern bin ich dann verlassen, und zwar von der Fahrerlaubnis

Naja, einheitlich war's bisher insofern, dass man nicht auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren Wert legte sondern auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges. Das hätte bei einem als So-Kfz eingetragenen MTF ja eher die gegenteilige Auswirkung wie bei einem für den Gütertransport genutzten als PKW eingetragenen Sprinter.
Desweiteren sind zumindest in manchen Bundesländern MTF auf Tempo 120 zu begrenzen, da kann die Überschreitung zumindest nicht allzu hoch sein, insbesondere auf Landstraßen, wo man ja sowieso nur 100 dürfte.

Gruß,
Michael

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW843562
Datum19.10.2018 23:341805 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Naja, einheitlich war's bisher insofern, dass man nicht auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren Wert legte sondern auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges.

Wenn man da aber nach dem Oma-Prinzip entscheidet, kann beim MTW aber durchaus ein "das ist ein Feuerwehrauto und kein PKW" rauskommen, und schon gelten die 80 km/h (bzw. 100 auf der BAB) dann doch...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843566
Datum20.10.2018 08:202098 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Für PKW über 3,5t, die wirklich auch für den Personentransport benutzt werden (dazu zählen ohne Zweifel auch 9-Sitzer Kleintransporter mit rundum Fenstern) steht außer Frage, dass sie schneller als 80 dürfen. Ein KLF, ELW, RTW, TSF usw. ist definitiv kein PKW, das dürfte auch klar sein. Die Frage stellt sich folglich schonmal nur bei reinen MTF.

das würde ich nicht so ohne weiteres unterschreiben...
Weil dazu müsste das Fahrzeug ja als "PKW" eingetragen sein... - ob und wie das ein Richter auslegen würde, gerade NACH einem entsprechenden Personenschaden und vor dem Hintergrund, dass Wohnmobile auf oft gleichen Fahrgestellen dann auf über 3,5 und unter 7,5 t auf 100 km/h auf Landstraßen bzw. Autobahnen beschränkt sind, lasse ich mal offen...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843567
Datum20.10.2018 09:461949 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.das würde ich nicht so ohne weiteres unterschreiben...
Weil dazu müsste das Fahrzeug ja als "PKW" eingetragen sein... - ob und wie das ein Richter auslegen würde, gerade NACH einem entsprechenden Personenschaden und vor dem Hintergrund, dass Wohnmobile auf oft gleichen Fahrgestellen dann auf über 3,5 und unter 7,5 t auf 100 km/h auf Landstraßen bzw. Autobahnen beschränkt sind, lasse ich mal offen...


Naja, die Urteile sagten ja gerade aus, dass es eben nicht auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren sondern auf die tatsächliche Nutzung ankommt. Mit deinen Argumenten kommt man vor Gericht aber auch nicht weiter, denn:
- technisch müssen die Fahrzeuge auf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein und nicht auf das, was nach der StVO erlaubt ist.
- der technisch völlig gleiche 4t-Kleintransporter (von eingebauten oder nicht eingebauten Sitzen und durchgängigen Blechwänden gegenüber Verglasung mal abgesehen) darf als PKW so schnell wie er will, als LKW bzw. zum Gütertransport genutzt nur 80, als Wohnmobil oder Bus 100km/h auf der AB fahren. Als Feuerwehrfahrzeug (MTF) dann im Einsatz unbegrenzt, sonst nur 80. So wirklich nachvollziehbar ist das doch nicht. Aus rein technischer Sicht schon gar nicht.

Letztenendes müsste hier mal ein Fall vor Gericht abgehandelt werden oder in der StVO eine klare Vorgabe stehen. Selbst die aktuelle ist ja nicht so eindeutig, was diverse unterschiedliche Urteile ja schon gezeigt haben. Ist ähnlich wie bei der Besteuerung, wo dann aber irgenwann mal ein höchstrichterliches Urteil ergeben hat, dass die Eintragung in den Fahrzeugpapieren doch für die Besteuerung des Fahrzeuges bindend ist (vgl. PKW-/LKW-/WoMo-Besteurung).

Gruß,
Michael

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AutorHend8rik8 P.8, Uslar / Niedersachsen843568
Datum20.10.2018 12:181813 x gelesen
Moin,
Um jetzt evtl. mal ein wenig von der Diskussion wegzukommen, wie schnell Fahrzeuge über 3,5t fahren dürfen:
ich glaube, dass ein MZF/ELW problemlos unter 3,5t machbar ist! Bei uns in der Umgebung sind solche Fahrzeuge Standard

IMG_4569.png

Besatzung 1/7 oder 1/8 (2-3-3 oder 3-3-3), Norm-ELW-Ausrüstung, mal etwas mehr, aber nie über 3,5t. Näturlich keine hochgerüsteten ELW 1,5, aber wir haben mit unserem schon problemlos 3 Züge geführt.
Unser Exemplar wurde übrigens ursprünglich als MZF beschafft, ist aber nach ELW-Norm und wird inzwischen als ELW geführt.

Gruß Hendrik

MkG Hendrik

Ich schreibe nicht im Namen meiner Feuerwehr!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843569
Datum20.10.2018 12:301841 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hendrik P.Besatzung 1/7 oder 1/8 (2-3-3 oder 3-3-3), Norm-ELW-Ausrüstung, mal etwas mehr, aber nie über 3,5t. Näturlich keine hochgerüsteten ELW 1,5, aber wir haben mit unserem schon problemlos 3 Züge geführt.

Klar, bekommt man alles so zugelassen und passt vielleicht auch. Habt ihr auch mal nachgewogen, wie die tatsächlichen Gewichte sind? Desweiteren kommt es auf die Modellreihe des Fahrzeugs an. Je neuer desto schwerer. Vor ein paar Jahren (Euro 4 ist so lange auch noch nicht her) ging noch vieles problemlos, was heute schon eng wird. Der Sprinter als Fensterbus in kurz/flach ist mit max. 1300 kg Zuladung angegeben, da ist noch keine einzige Sonderausstattung drin und die kleinste Motorisierung. Mit mittlerem Radstand, Hochdach und ein paar weiteren Ausstattungen ist man da schnell so weit, dass neben den 9 Personen (8x90+15kg, der Fahrer ist ja mit 75kg schon eingerechnet) nicht mehr so viel Reserve bleibt.

Gruß,
Michael

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AutorHend8rik8 P.8, Uslar / Niedersachsen843570
Datum20.10.2018 13:231846 x gelesen
Ich gebe zu, gewogen haben wir unseren in letzter Zeit nicht, aber vom Fahrverhalten wirkt er nicht überladen. Bei den anderen Wehren weiß ich es nicht. Sind quasi alle auf Movano, der älteste im Bereich müsste unserer sein (2006), der neueste ist glaube ich 2 Jahre alt.

Hendrik

MkG Hendrik

Ich schreibe nicht im Namen meiner Feuerwehr!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern843574
Datum20.10.2018 20:061808 x gelesen
Geschrieben von Hendrik P.Besatzung 1/7 oder 1/8 (2-3-3 oder 3-3-3), Norm-ELW-Ausrüstung, mal etwas mehr, aber nie über 3,5t.

Das ist kaum noch machbar wenn man ehrlich zu seich selber ist.
Mit VW oder Mercedes definitiv nicht mehr.

Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen843575
Datum20.10.2018 22:231690 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian S.Das ist kaum noch machbar wenn man ehrlich zu seich selber ist.
Mit VW oder Mercedes definitiv nicht mehr.


... 2016 waren 915 kg reale Nutzlsst bei einen 9 Sitzer mit etwas Stauraum (d.h. Fahrer+15 kg, 8*90kg, 180 kg "Gepäck") bei einem reinen MTW ("Ausbau" also eigentlich nur Trenngitter und 40 kg feuerwehrtechn. Beladung - Feuerlöscher, Verkehrssicherung) bei VW Crafter, MB Sprinter und Ford Transit nicht mehr möglich.
Es ging noch mit Peugeot Boxer L2H2, Renault Master, Opel Movano oder per Luftfederung auf 3,5t aufgelastentem T6 lang.

Real sind es dann m.W. mit Peugeot ca. 975 kg Nutzlast geworden.

Gruß
Gerhard

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg843576
Datum21.10.2018 02:101829 x gelesen
Könnte bei einer reinen Nutzung als MTW/MTF nicht auch eher ein Vergleich mit einem Bus gezogen werden? Dort gelten doch auch wieder andere Limits.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843577
Datum21.10.2018 14:561680 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sascha E.Könnte bei einer reinen Nutzung als MTW/MTF nicht auch eher ein Vergleich mit einem Bus gezogen werden? Dort gelten doch auch wieder andere Limits.

...und auch andere Führerscheinklassen. Warum man aber mit einem Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzen dann auch wieder schneller fahren darf als mit einem 9-Sitzer ist auch kaum nachvollziehbar. Oder erhalten die D1/D-Führerscheininhaber eine Spezialschulung für die 20km/h mehr? Wohl kaum.

Gruß,
Michael

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AutorPete8r M8., Wien / Wien843580
Datum21.10.2018 18:531590 x gelesen
Die Busfahrer machen das idR beruflich (wer erneuert sonst den Schein alle 2 Jahre?) und haben Fahrpraxis. Bring' den Gesetzgeber nicht auf dumme Ideen, in Österreich haben wir durch eine (verunglückte) Umsetzung der EU-Richtlinie die Diskussion, ob Fahrzeuge zur Personenbeförderung über 3,5t nicht immer FS-Klasse D (allenfalls D1) sind.. noch "unter Kontrolle", aber da muss bloß ein Richter technisch verständnislos ein..

Grüsse
Peter

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AutorPete8r M8., Wien / Wien843581
Datum21.10.2018 19:021553 x gelesen
Sorry, aus technischer Sicht sind die Bremsanlagen bei 3,5t aufwärts "verbesserungswürdig" - der Berufskraftfahrer lässt den Motor bremsen, der "gelelegentliche" (Einsatz?-)Fahrer bremst wie mit dem PkW und heizt die Bremsen dauernd. Wenn dann einmal die volle Wärmeleistung anfällt.. ich will nicht im PkW davor sitzen.

Fluch ist die Massenbereifung in 16" - ich durfte sowas mal rechnen: die Scheiben unter 16"-Rädern, die Dir 7,5t vom 100 auf null holen, sind Sonderanfertigung, haben doppelte Sättel und wie Du die Wärme nach einer Vollbremsung wegbringst..

Grüsse
Peter

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW843582
Datum21.10.2018 20:221587 x gelesen
Geschrieben von Peter M.Die Busfahrer machen das idR beruflich (wer erneuert sonst den Schein alle 2 Jahre?)

in Deutschland sind das fünf Jahre, genau wie bei der (neu erworbenen) Klasse C1.

Allerdings muss man auch sagen: ja, die Busfahrer haben eine deutlich umfangreichere Ausbildung als die "LKW-Fahrer"!
Die Ausbildung für die Klassen D/D1 ist doch wesentlich umfangreicher als die für die Klassen C/C1.

Geschrieben von Peter M. in Österreich haben wir durch eine (verunglückte) Umsetzung der EU-Richtlinie die Diskussion, ob Fahrzeuge zur Personenbeförderung über 3,5t nicht immer FS-Klasse D (allenfalls D1) sind.. noch "unter Kontrolle"

In Deutschland sind wir da ja schon ein Stück weiter: Fahrzeuge zur Personenbeförderung über 3,5 t gehören in die Klasse D/D1 (allerdings mit großzügigen Ausnahmeregeln, z.b. für Feuerwehr und Wohnmobile).

Geschrieben von Peter M.aber da muss bloß ein Richter technisch verständnislos ein..

Die Umsetzung von EU-Recht ist doch keine technische Frage?
IIRC wurde die entsprechende Anpassung der deutschen FeV durch ein Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst...

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin843583
Datum22.10.2018 02:191502 x gelesen
Geschrieben von Peter M.der Berufskraftfahrer lässt den Motor bremsen

Der Berufskraftfahrer ließ den Motor bremsen.

Bis das automatisierte Getriebe kam. Automatisierte Getriebe dürfen beliebig schlecht kuppeln ("Bumms" an die Rampe, "Rumms" in den Königszapfen) oder die Bremsfunktion beliebig schlecht ansteuern. In einer Weise, die beim humanoiden Fahrer zum Vorschlag geführt hätte, sich einen Beruf zu suchen, den er kann.

Beim Atego mit automatisiertem Getriebe ist die Motorbremsfunktion so wenig kontrollierbar, daß Du die zweite Stufe eigentlich nicht mehr sinnvoll verwenden kannst. In einem richtigen Gefälle kriegst Du dann auch noch ungefragt die Betriebsbremse reingesteuert statt einer vernünftigen Gangwahl. Das ist ein derartiger Müll, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß es viele Berufskraftfahrer zu benutzen versuchen.


Hans-Joachim

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz843584
Datum22.10.2018 08:011407 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter M.Sorry, aus technischer Sicht sind die Bremsanlagen bei 3,5t aufwärts "verbesserungswürdig" - der Berufskraftfahrer lässt den Motor bremsen, der "gelelegentliche" (Einsatz?-)Fahrer bremst wie mit dem PkW und heizt die Bremsen dauernd. Wenn dann einmal die volle Wärmeleistung anfällt.. ich will nicht im PkW davor sitzen.

Das widerspricht ja gerade der Umsetzung außerhalb der Feuerwehr. Nach deiner Aussage ist also der Fahrer eines Kleintransporters zwischen 3,5 und 7,5t besser geschult als der Fahrer eines PKW (9-Sitzers) derselben Gewichtskategorie. Warum darf dann der PKW schneller als 80 und der Kleintransporter nur 80?
Gleiches bei Wohnmobilen: Die dürfen bis 7,5t auch Tempo 100, wie ein Bus.
Und nochmal: Ja, ich kenne die Bremsanlagen in der Klasse. Und ja, die sind technisch auf die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Und sicher ginge das besser. Das sind aber keine Argumente, warum ein 3,5t-9-Sitzer 160 und ein 4t-9-Sitzer basierend auf einem 5t-Fahrgestell mit deutlich größer dimensionierter Bremsanlage als der des 3,5-Tonners nur 80 fahren darf.

Zum Thema Berufskraftfahrer: Es ist schön, wenn man in den westeuropäischen Ländern die Ausbildungen der Berufskraftfahrer dauernd verschärft. Nur zeigt das wenig Wirkung, wenn osteuropäische Billigfahrer mir zweifelhafter Ausbildung auf den Straßen herumdonnern. Den alten "Berufskraftfahrer", der auch von der Technik seiner Fahrzeuge Ahnung hat, findest du doch heute noch kaum auf einem Fahrzeug, egal welcher Tonnageklasse.

Gruß,
Michael

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt843585
Datum22.10.2018 08:061530 x gelesen
Aber dann fällt Führerschein Klasse B als mögliche Fahrerlaubnis aus.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW843591
Datum22.10.2018 12:381486 x gelesen
Über 3,5 Tonnen immer, unabhängig von der Fahrzeugart...

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 14.10.2018 11:56 Tobi7 M.7, Zeilarn
 14.10.2018 12:46 Chri7sti7an 7H., Grötzingen
 14.10.2018 14:58 Hinn7erk7 P.7, Göttingen
 14.10.2018 15:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.10.2018 18:18 Marc7us 7N., Habighorst
 14.10.2018 19:24 Ingo7 z.7, Handeloh
 15.10.2018 08:57 Fabi7an 7B., Sprotta
 15.10.2018 09:21 Ralf7 M.7, Baiersdorf
 15.10.2018 09:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.10.2018 16:10 Tobi7 M.7, Zeilarn
 15.10.2018 16:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.10.2018 16:46 Ralf7 M.7, Baiersdorf
 15.10.2018 17:17 Tobi7 M.7, Zeilarn
 16.10.2018 12:37 Fabi7an 7B., Sprotta
 15.10.2018 21:04 Lutz7 R.7, Geeste
 15.10.2018 22:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.10.2018 12:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.10.2018 18:52 Ingo7 z.7, Handeloh
 18.10.2018 08:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.10.2018 20:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.10.2018 20:34 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 18.10.2018 20:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.10.2018 21:22 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 19.10.2018 22:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.10.2018 08:06 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 22.10.2018 12:38 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.10.2018 22:00 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.10.2018 09:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.10.2018 09:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 19.10.2018 09:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.10.2018 09:44 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.10.2018 10:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.10.2018 10:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.10.2018 10:49 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.10.2018 11:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.10.2018 17:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.10.2018 18:15 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.10.2018 21:22 Pete7r M7., Wien
 19.10.2018 23:31 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.10.2018 23:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.10.2018 08:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 20.10.2018 09:46 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.10.2018 19:02 Pete7r M7., Wien
 22.10.2018 02:19 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 22.10.2018 08:01 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.10.2018 02:10 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 21.10.2018 14:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 21.10.2018 18:53 Pete7r M7., Wien
 21.10.2018 20:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.10.2018 01:26 Andr7eas7 S.7, Johannesberg
 16.10.2018 16:59 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 16.10.2018 22:46 Andr7eas7 S.7, Johannesberg
 20.10.2018 12:18 Hend7rik7 P.7, Uslar
 20.10.2018 12:30 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.10.2018 13:23 Hend7rik7 P.7, Uslar
 20.10.2018 20:06 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 20.10.2018 22:23 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.10.2018 13:50 wern7er 7n., reischach
 16.10.2018 22:53 Tobi7 M.7, Zeilarn
 17.10.2018 08:21 wern7er 7n., reischach
 17.10.2018 09:05 Chri7sti7an 7B., Düsedau
 17.10.2018 09:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.10.2018 18:34 Andr7eas7 S.7, Johannesberg
 17.10.2018 20:15 Volk7er 7C., Garbsen
 18.10.2018 08:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 18.10.2018 09:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.10.2018 16:16 Tobi7 M.7, Zeilarn
 17.10.2018 18:59 Ingo7 z.7, Handeloh
 16.10.2018 17:02 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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