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Thema | Kassenbuch in MS Excel führen | 13 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 844871 | |||
Datum | 12.12.2018 20:33 | 3298 x gelesen | |||
Hallo! Hat jemand gute Erfahrungen gemacht, das Kassenbuch der Feuerwehr in Excel zu führen? Bzw. gibt es Empfehlungen, wo man brauchbare Muster bekommt? Ich kann mir vorstellen, dass in einer Datei ein komplettes Jahr abgebildet werden kann. Dazu solten neben den Bewegungen von Spar- und Girokonto auch die Barkasse sowie Veranstaltungen dargestellt werden. Danke im Voraus! Kameradschaftliche Grüße Torsten Alles meine persönliche Meinung, nicht zwingend die meiner eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 844875 | |||
Datum | 13.12.2018 07:44 | 1956 x gelesen | |||
Soll das für einen e.V. sein? Dann würde ich es lassen. Dem Finanzamt reicht das nicht. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844878 | |||
Datum | 13.12.2018 08:49 | 1783 x gelesen | |||
Das kommt wohl aufs Finanzamt, oder noch schlimmer die einzelnen Sachbearbeiter an. Generell kann man schon sagen, Excel wird dann nicht akzeptiert, wenn es für die Einträge darin ansonsten keine Belege gibt (klassisches und gerichtlich behandeltes Beispiel: Fahrtenbuch). Frühere Eintragungen in Excel können eben jederzeit nachträglich wieder geändert werden, und das ist nunmal keine sichere Dokumentation. Bei einem Kassenbuch aber ist das eben solange anders (könnte anders gesehen werden...), wie man die Belege zu den Eintragungen ebenfalls vorlegen kann, das Kassenbuch eben nur die zusammenfassende Auflistung ist. Das würde ich mit dem zuständigen Finanzamt abklären, und mir schriftlich geben lassen, was man dann zukünftig vorlegen soll/darf. Zur Ausgangsfrage selber: Eine Spalte "Einnahmen", eine "Ausgaben", "Datum" und vielleicht "Belegnummer". Für Veranstaltungen, die man der Übersichtlichkeit halber separat darstellen will, einzelne Arbeitsblätter, und im "Hauptbuch" dann nur den Saldo nennen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 844880 | |||
Datum | 13.12.2018 09:25 | 1722 x gelesen | |||
Das Kassenbuch kann durchaus auf Excel geführt werden. Damit wird auch das Finanzamt kein Problem haben, wenn für Einnahmen und Ausgaben entsprechende Belege vorhanden sind. Was sich durchaus anbietet ist, dass man für jedes Monat einen Ausdruck mit Unterschriften (Kassenführer und Vorstand) anfertigt. Fördert auch die Übersichtlichkeit :-) | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 844881 | |||
Datum | 13.12.2018 09:40 | 1686 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten G.Dazu solten neben den Bewegungen von Spar- und Girokonto auch die Barkasse sowie Veranstaltungen dargestellt werden. Wenn es für einen e.V. ist, womöglich sogar gemeinnützig, wird es da Stress geben. Veranstaltungen (insbesondere mit Bewirtung/Ausschank gegen Entgelt) sind i.d.R. umsatzsteuerpflichtig (und vorsteuerabzugsberechtigt) -> Wirtschaftsbetrieb. Davon muss ideeler Betrieb und Zweckbetrieb abgegrenzt werden. Da sollte es schon eine vernünftige (zugelassene) Vereinsbuchhaltungssoftware sein. Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 844891 | |||
Datum | 13.12.2018 12:47 | 1550 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank S.Wenn es für einen e.V. ist, womöglich sogar gemeinnützig, wird es da Stress geben. Veranstaltungen (insbesondere mit Bewirtung/Ausschank gegen Entgelt) sind i.d.R. umsatzsteuerpflichtig (und vorsteuerabzugsberechtigt) -> Wirtschaftsbetrieb. Davon muss ideeler Betrieb und Zweckbetrieb abgegrenzt werden. Da sollte es schon eine vernünftige (zugelassene) Vereinsbuchhaltungssoftware sein. Jaja der blöde e.v. Arbeit ohne Ende. Und wenn das Finanzamt noch blöd kommt hast du nur Ärger. Da ist Ordnung angesagt! Wenn es nach mir ginge würden wir den "e.v." weglassen wenn da nicht die Haftungsrisiken währen. Ach ja um aufs Thema zurückzukommen. Excel ist vollkommen ausreichend wenn es übersichtlich ist und Belege vorhanden. Grüße | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844892 | |||
Datum | 13.12.2018 12:49 | 1481 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Frank S. Da sollte es schon eine vernünftige (zugelassene) Vereinsbuchhaltungssoftware sein. das wäre mir neu. Ein Zulassungsverfahren für Vereinsbuchhaltungssoftware? Gibt es das? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 844902 | |||
Datum | 13.12.2018 13:59 | 1530 x gelesen | |||
nein aber es gibt Software die wird vom FA so ohne weiteres als ausreichend anerkannt wie Datev...um ein beispiel zu nennen ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Manf8red8 M.8, Finnentrop / NRW | 844903 | |||
Datum | 13.12.2018 15:17 | 1382 x gelesen | |||
Hallo Schau einach mal hier https://www.freeware.de/suchen/Kassenbuch | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 844904 | |||
Datum | 13.12.2018 16:08 | 1337 x gelesen | |||
Moin, führe die Kameradschaftskasse (also kein e.V.) in Abstimmung mit der Gemeinde in Excel. Ohne Probleme. Für jede Buchung wird eine Belegnummer vergeben, die sich auf dem abgehefteten Belg wiederfindet. Zum Jahresabschluß das Ganze inkl. Kassenbericht einmal ausdrucken, prüfen lassen und an die Gemeinde zur Info geben. Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Helg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern | 844905 | |||
Datum | 13.12.2018 16:09 | 1261 x gelesen | |||
Hallo Torsten, als eingetragener Kaufmann und in voller Kenntnis wie angenehem eine Steuerprüfung sein kann, rate ich dir dringend zu einer Softwarelösung, welche GoBD-konform ist. Eine Excel-Tabelle (auch monatlich ausgedruckt und unterschrieben) ist es definitiv nicht! Die Buchführung und damit auch das Kassenbuch müssen sich an die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" kurz GoBD halten. Zum nachlesen hier: Link zur Seite des Bundesfinanzministeriums Je nach Vereinsgröße ist natürlich auch eine Buchführung nach Alt-Väter-Sitte möglich und vielleich auch einfacher. Gruß, Helge | |||||
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Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 844960 | |||
Datum | 15.12.2018 20:54 | 927 x gelesen | |||
Hallo und vielen Dank für eure Eindrücke! Zwecks Vereinfachung und Übersicht eines kompletten Jahres konnte ich mir sowas auch als brauchbare Lösung vorstellen. Zur Kassenprüfung müsste das mit Sicherheit gedruckt und unterschrieben werden. Es ist natürlich außer Frage, dass alle Belege aufgehoben werden. Die Idee war es, eine alte und handschriftliche Lösung aus den 80er Jahren abzulösen. Ich nehme eure Anregungen einmal auf. Besten Dank und schöne Grüße! Alles meine persönliche Meinung, nicht zwingend die meiner eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 844978 | |||
Datum | 16.12.2018 21:48 | 844 x gelesen | |||
Wenn sich die Einnahmen und Ausgaben in einem für eine ehrenamtliche Einheit üblichen Rahmen so bis wenige 100 Buchungssätze im Jahr bewegen, dann empfehle ich ein solides, gebundenes Kassenbuch. In meiner ehem. Einheit gibt es das, es wird dort seit dem Gründungsjahr 1899 geführt. Und darin kann man heute noch nachlesen, wie die Inflation das Geld entwertete, welches Mitglied nach dem Krieg die ersten 5 DM in die Kasse spendete und was die Runde Bier beim Ausflug nach Köln in einem Brauhaus gekostet hat (35 Glas Bier je 0,20 Pf) Kurzum: so ein Kassenbuch kann für die Nachwelt ein unschätzbarer Fundus sein. Und so viel Arbeit macht das in Zeiten des Taschenrechners auch nicht... Grüsse vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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