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ThemaAnliegerstrassen mit FW-Fahrzeug befahren - war: Diesel-Fahrverbot ...9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845251
Datum29.12.2018 19:132364 x gelesen
Geschrieben von Thomas M. So wie im Bild hat das nix mit Umweltzonen und den dortigen Ausnahmen zu tun, ergo fahren auch wir ohne den §35 zu haben grundsätzlich aussen rum bis eine dafür bestimmte Ausnahme erteilt wurde.Wenn wir schon so kleinklein unterwegs sind, behaupte ich jetzt einfach mal: Solange da "Anlieger frei" drunter steht, fahre ich da mit einem BOS-Fahrzeug auch entlang, wurscht ob Einsatz, Übung oder Spaßfahrt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845252
Datum29.12.2018 19:181478 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wenn wir schon so kleinklein unterwegs sind

Das ist kein "kleinklein", das ist unsere STVO.
Klar kann man die ignorieren, muß dann aber auch die Folgen (kommentarlos) tragen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845253
Datum29.12.2018 19:281477 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Das ist kein "kleinklein", das ist unsere STVO.

Eben. Im Bild steht da "Anlieger frei". Man kennt das auch als Freifahrtschein, denn so gut wie nichts lässt sich schlechter kontrollieren als ein "Anlieger frei". Es reicht schon die Absicht, jemanden zu besuchen, der dort wohnt (oder an einen Laden zu wollen usw.), damit man dort durchfahren darf.

Geschrieben von Thomas M.Klar kann man die ignorieren, muß dann aber auch die Folgen (kommentarlos) tragen.

Ich möchte mal die Kommune oder Polizei sehen, die da einem Feuerwehr-/Rettungsdienstfahrzeug ein Knöllchen verpasst. Das glaubst du doch selbst nicht.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845254
Datum29.12.2018 19:581480 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Ich möchte mal die Kommune oder Polizei sehen

Such dir eine aus
https://www.google.de/search?newwindow=1&source=hp&ei=pcMnXMi_J8_HwALt6Zj4Cg&q=kn%C3%B6llchen+f%C3%BCr+Rettungswagen&btnK=Google-Suche&oq=kn%C3%B6llchen+f%C3%BCr+Rettungswagen&gs_l=psy-ab.3...1149.7893..8443...0.0..0.108.1775.27j1....2..0....1..gws-wiz.....0..0j35i39j0i131j0i22i30j33i160.NV_rmSrllHc

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845255
Datum29.12.2018 22:181354 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Solange da "Anlieger frei" drunter steht, fahre ich da mit einem BOS-Fahrzeug auch entlang, wurscht ob Einsatz, Übung oder Spaßfahrt.

Was hat Anlieger frei mit BOS zu tun? Im Einsatz kein Problem, in einer entsprechend begründeten Übung auch nicht, für eine notwendige Erkundungsfahrt auch nicht (am besten angeordnet und als solche dokumentiert), aber als "Spaßfahrt"? Wer haftet da für einen Unfall? in welcher Höhe/Anteilen?
Mutige Auffassungen zu "BOS-Rechten"...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845256
Datum29.12.2018 22:271358 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ulrich C.aber als "Spaßfahrt"?
Nehmen wir mal eine schnöde Bewegungsfahrt an. Auch wenn das viele Maschinisten (zu Recht) Spass macht stufe ich das nicht als Spassfahrt ein.

Wenn ich mit einem Feuerwehrfahrzeug in der eigenen Gemeinde/Stadt unterwegs bin dann hab ich auch dabei ein "Anliegen" wenn ich eine solche gesperrte Strasse befahre.

Argumente dafür:

- Orts- und Objektkunde
- Überprüfung ob man durchfahren kann (gerade bei kleinen Anliegerstrassen oft ein Problem)

Vor vielen, vielen Jahre hab ich unseren damaligen Ordnungsamtleiter genau darauf angesprochen. Der meinte das das kein Problem sei. Bei uns gab es deswegen auch noch nie (soweit ich weiss) einen Strafzettel weil ein Feuerfahrzeug innerstädtisch eine Anliegerstrasse befahren hat.

Anders wird es aussehen wenn z.B. ein MTW aus Weinstadt eine Anliegerstrasse in Stuttgart befährt ohne dort ein "direktes" Anliegen zu haben. Da wäre meiner Ansicht nach ein Knöllchen gerechtfertigt. Orts- und Objektkunde in einer 15km entfernten Großstadt ist da dann ein sehr schwaches Argument ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845257
Datum29.12.2018 22:481285 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich mit einem Feuerwehrfahrzeug in der eigenen Gemeinde/Stadt unterwegs bin dann hab ich auch dabei ein "Anliegen" wenn ich eine solche gesperrte Strasse befahre.

Auch wenn es vom Wortlaut her zu Verwechselungen einlädt:

Um vom "Anlieger frei" erfasst zu werden reicht es nicht aus ein Anliegen zu haben, man muss Anlieger sein. Also Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines an die gesperrte Straße angrenzenden (bzw. über diese Erschlossenen) Grundstücks sein oder mit einem von denen in eine (rechtliche) Beziehung treten wollen.

Geschrieben von Jürgen M.Argumente dafür:

- Orts- und Objektkunde
- Überprüfung ob man durchfahren kann


IMNSHO (IANAL):
Wenn man ein Objekt aus dienstlichen Gründen aufsuchen will, ist man Anlieger. Wenn man aus o.g. Gründen die Straße durchrfahren will (muss), nimmt man Sonderrechte in Anspruch.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845258
Datum29.12.2018 22:52   1376 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Ich möchte mal die Kommune oder Polizei sehen, die da einem Feuerwehr-/Rettungsdienstfahrzeug ein Knöllchen verpasst

Genau, und selbst wenn, dann kommen wir problemlos aus der Sache raus:

Immerhin machen wir das Ganze ja ehrenamtlich, und wenn man uns jetzt was will schmeißen wir (ggf. auch die ganze Einheit) einfach die Brocken hin. Und Außerdem mobilisieren wir bedarfsweise einen Mob, der virtuell mit Fackeln und Mistgabeln vor das Rathaus zieht. Notfall erfinden wir ein niedliches Katzenbaby, das wir retten wollten.

Geschrieben von Michael W.Das glaubst du doch selbst nicht.

praktische Beispiele für die oben beschrieben Einstellung zum Rechtsstaatsprinzip lesen wir hier im Forum immer wieder, ja...

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AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg845267
Datum30.12.2018 11:071133 x gelesen
der Bürgermeister sollte einfach eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Auch sinnvoll wegen Befahrens von gesperrten Feldwegen etc.

Bei Straßen bei denen er nicht die erforderliche Befugnis hat kann er sich die von der zuständigen Behörde besorgen.

Und irgendwelche Spinner die Einsatzkräfte anzeigen wird es immer geben.

dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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 29.12.2018 16:53 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS
 29.12.2018 19:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.12.2018 19:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 29.12.2018 19:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 29.12.2018 19:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 29.12.2018 22:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.12.2018 22:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.12.2018 22:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.12.2018 22:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.12.2018 11:07 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
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