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ThemaDiesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS90 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • BK: Diesel-Urteil Bekommt die Feuerwehr bald Fahrverbot?
  • Spiegel: Was andere Städte von Hamburgs Fahrverbot lernen können
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845095
    Datum21.12.2018 12:167745 x gelesen
    hallo,

    vfdb sieht Einsatzbereitschaft in Gefahr und empfiehlt schnellstmöglich Ausnahmeregelungen

    Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm

    Zunehmende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge könnten schon bald die Einsatzbereitschaft von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz in Deutschland gefährden. Darauf weist die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V (vfdb) in einem Positionspapier hin. Es seien schnellstmöglich und rechtzeitig regionale Ausnahmegenehmigungen notwendig, wo immer Fahrverbote verhängt werden oder dies zu befürchten ist.

    => http://www.feuerwehr.de/news.php?id=12935

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845096
    Datum21.12.2018 12:39   5374 x gelesen
    Hallo,

    Ausnahmeregelungen sind der falsche Weg. Der richtige wäre, diesen Unsinn endlich komplett zu stoppen. Zusammengewürfelte Grenzwerte ohne jede wissenschaftliche Grundlage und darauf beruhende gerichtlich angeordnete Fahrverbote in bestimmten Straßen, die eher das Gegenteil von dem bewirken, was sie sollen. Wann wird man hier endlich wach und stoppt diesen Schwachsinn? Leider wahrscheinlich nie...

    Folgende Fahrzeuge sind anlassbezogen von Fahrverboten auszunehmen:

    1. Fahrzeuge, mit denen Einsatzkräfte einen Ausrücke- bzw. Einsatzort erreichen müssen.

    2. Fahrzeuge von Einsatzkräften, die im Schichtdienst arbeiten.


    Während das erste noch halbwegs verständlich wäre, macht das zweite keinen Sinn.
    Warum sollten allen Ernstes Fahrzeuge von Einsatzkräften, die im Schichtdienst arbeiten, ausgenommen werden? Mit dem Argument müsste man die Fahrzeuge von allen irgendwo im Schichtdienst arbeitenden Menschen ausnehmen.

    Warum sollte man Feuerwehrfahrzeuge/Katastrophenschutzfahrzeuge, Fahrzeuge des Rettungsdienstes von Fahrverboten ausnehmen? Klar, es macht keinen Sinn. Keinen Sinn macht es aber auch bei den Handwerkern, die teilweise auch Fahrzeuge, wenn sie geringe Laufleistungen haben, jahrelang fahren. Die können sich auch nicht darauf berufen, dass sie kein Geld haben, um neue zu kaufen.
    Wir haben im letzten Jahr noch ein HLF mit Euro V in unserer Gemeinde in Dienst gestellt, zugelassen aufgrund der Ausnahmeregelung für Feuerwehren. Unser 2010 in Dienst gestelltes noch absolut neuwertiges MLF mit gerade mal 8.000km auf dem Tacho hat noch Euro IV. Klar, die beiden Fahrzeuge sollte man der Umwelt zuliebe am besten verschrotten und neu kaufen. Das schont sicherlich die Umwelt...

    Gruß,
    Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845098
    Datum21.12.2018 13:445213 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ausnahmeregelungen sind der falsche Weg. Der richtige wäre, diesen Unsinn endlich komplett zu stoppen.

    Gern, fang an...
    Solange das aber nicht gelingt, müssen wir leider andere Wege gehen.


    Geschrieben von Michael W.Während das erste noch halbwegs verständlich wäre, macht das zweite keinen Sinn.
    Warum sollten allen Ernstes Fahrzeuge von Einsatzkräften, die im Schichtdienst arbeiten, ausgenommen werden? Mit dem Argument müsste man die Fahrzeuge von allen irgendwo im Schichtdienst arbeitenden Menschen ausnehmen.


    Dafür können gern auch andere eintreten - in Stuttgart hat man das für alle Schichtdienstleistenden gemacht, das maße ich mir aber nicht an...

    Geschrieben von Michael W.Warum sollte man Feuerwehrfahrzeuge/Katastrophenschutzfahrzeuge, Fahrzeuge des Rettungsdienstes von Fahrverboten ausnehmen?

    s.o.


    Geschrieben von Michael W.Wir haben im letzten Jahr noch ein HLF mit Euro V in unserer Gemeinde in Dienst gestellt, zugelassen aufgrund der Ausnahmeregelung für Feuerwehren. Unser 2010 in Dienst gestelltes noch absolut neuwertiges MLF mit gerade mal 8.000km auf dem Tacho hat noch Euro IV. Klar, die beiden Fahrzeuge sollte man der Umwelt zuliebe am besten verschrotten und neu kaufen. Das schont sicherlich die Umwelt...

    bin ich ganz ganz bei Dir, nur die Frage stellt sich gerade nicht... die Feuerwehren sind in weiten Bereichen je nach Auslegung der Verbote IM EINSATZ auch nicht ganz so schlimm betroffen, das sieht für die Übung, die Arbeit etc. ganz anders aus - und für alles was HiOrg oder FB etc. ist - und nicht im KatS oder bei der Fw, ganz duster...

    Glaub mir, das Thema treibt uns jetzt seit Wochen um, hätten wir eine andere Lösung gesehen, hätten wir die versucht...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845099
    Datum21.12.2018 14:054854 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.Gern, fang an...
    Solange das aber nicht gelingt, müssen wir leider andere Wege gehen.


    Tja, die Franzosen haben es in gewisser Weise vorgemacht, wobei ich die Gewalttätigkeiten dieser Aktionen explizit als nicht tolerabel sehe. In Deutschland gibt es aber viel zu viele, die in diesen sinnlosen Fahrverboten auch noch die Rettung des Abendlandes sehen. Das wird leider nicht mehr umkehrbar sein, denn die wissenschaftlich fundierten Berichte gehen leider bei dem ganzen unter.

    Geschrieben von Ulrich C.bin ich ganz ganz bei Dir, nur die Frage stellt sich gerade nicht... die Feuerwehren sind in weiten Bereichen je nach Auslegung der Verbote IM EINSATZ auch nicht ganz so schlimm betroffen, das sieht für die Übung, die Arbeit etc. ganz anders aus - und für alles was HiOrg oder FB etc. ist - und nicht im KatS oder bei der Fw, ganz duster...

    Das ist dann aber der falsche Weg. Da hilft nur die Neubeschaffung regelkonformer Fahrzeuge, so ist es doch politisch gewollt. Egal ob privat, kommerziell, Kommune oder Feuerwehr/Rettungsdienst, Am besten übergangsweise mit Benzinmotoren (wie gerne denke ich da an das grinsen des Tankstellenpächters, wenn wir da mit unserem damaligen Unimog 404S an der Zapfsäule vorfuhren), bis man merkt, dass das für den CO2-Ausstoß auch nicht der Weisheit letzter Schluß ist. Also stellen wir dann bei Jahresfahrleistungen von 1.000km doch am besten auf Elektro um und lassen alle 5-6 Jahre den Akku aufgrund Altersschwäche gegen einen neuen wechseln. Hauptsache es kommen lokal keine Schadstoffe aus dem Auspuff. Wo da der Strom herkommt oder wie viel Energie und Schadstoffe man für den Akku braucht bzw. ausstößt, geht uns ja nix an. Am besten nehmen wir beides noch aus dem Ausland, damit man in Deutschland die Klimaziele einhält. Manchmal glaube ich wirklich, dass die Investitionen in Bildung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten massiv danebengegangen sind...

    Geschrieben von Ulrich C.Glaub mir, das Thema treibt uns jetzt seit Wochen um, hätten wir eine andere Lösung gesehen, hätten wir die versucht...

    Mich zum Glück weniger. Ich bin auf dem platten Land und die nächste Fahrverbotszone ist über 100km entfernt. Derzeit zumindest. Noch habe ich Hoffnung.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg845101
    Datum21.12.2018 16:174565 x gelesen
    Bei uns kommt ein EuroV-HLF10 im Februar :-)

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845102
    Datum21.12.2018 17:264559 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas H.

    Bei uns kommt ein EuroV-HLF10 im Februar :-)


    Darf man im BaWü ja noch bis zum 31.12.2020 gem:

    -> IM BaWü " Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit gemäß § 70 StVZO von § 47 ab 2016 zur späteren Geltung der Abgasvorschrift EURO VI für schwere Einsatzfahrzeuge über 3,5 t der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes, der Rettungsdienste und der Polizei "

    Wie siehts damit in anderen BL aus ?



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    ( Auch unser gerade im Bau befindliches LF 20 wird ebenfalls noch auf einem EURO-V-MAN-Fahrgestell aufgebaut ).

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845103
    Datum21.12.2018 17:344494 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas H.Bei uns kommt ein EuroV-HLF10 im Februar :-)

    Sehr vernünftig. Würde ich bei uns auch wieder so empfehlen, solange es noch irgendwie geht. Leider liefern die meisten Fahrgestellhersteller keine Euro V-Fahrgestelle mehr, auch nicht mehr für Feuerwehren. Das führt auch zum Ausfall ganzer Fahrzeugkategorien. Insbesondere bei den Unimogs liefert Mercedes den U4000 und U5000 nicht mehr sondern nur noch den Nachfolger. Das geht dann leider einher mit wesentlich unhandlicheren Fahrzeugen (kleinster Radstand 3,85m statt 3,25m).

    Desweiteren würde ich mir als Kommune erstmal gar keine Gedanken über drohende Fahrverbote bei Feuerwehrfahrzeugen machen. Wenn man es nicht mehr schafft, seine eigenen Interessen als Kommune so mit Ausnahmen durchzudrücken, wie es die Landwirtschaft schon seit Jahrzehnten schafft, sollte man besser den Laden zusperren...

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845107
    Datum21.12.2018 19:284537 x gelesen
    Es seien schnellstmöglich und rechtzeitig regionale Ausnahmegenehmigungen notwendig


    Ausnahmegenehmigungen von diesem politischen ...Schwachsinn muß es für alle Sonderrechtsfahrzeuge (§35) geben und diese muß EU-Weit gültig sein!
    Denn wenn der Müll stehen bleibt ist das genau so unangenehm wie das wir BOS nicht zu einer ÜH fahren können weil die lokale Schadstoff-klasse nicht nachgewiesen werden kann.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845108
    Datum21.12.2018 21:304375 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Ausnahmegenehmigungen von diesem politischen ...Schwachsinn muß es für alle Sonderrechtsfahrzeuge (§35) geben

    Im Rahmen der Sonderrechte ist das (nach derzeitigem Stand) auch kein Problem.

    Probleme gibt es bei allen anderen Fahrten. Insbesondere halt auch bei der Verfügbarkeit von EA Kräften. Wenn man die wirklich dazu bringt, mit dem ÖPNV zur Arbeit zu fahren, sind sie für die BOS während der Arbeitszeit schlichtweg nicht mehr verfügbar. Wenn sie nicht mehr mit dem Auto zu ihrer Einheit fahren dürfen (oder nur noch zu Einsätzen), dann wird die allgemeine Motivation zur Mitwirkung nicht gerade steigen.

    Bei ansonsten planbaren Fahrten sehe ich nicht unbedingt ein Problem: wer als HA zur regulären Schicht aufziehen muss darf sich bitte wie jeder andere Arbeitnehmer an die gleichen Regeln halten. Wer als dienstfreie Kraft "für sofort" alarmiert wird, dem stehen ja ohnehin Sonderrechte zu.

    Genauso sehe ich keinen Bedarf für spezielle Ausnahmeregelungen für "Arbeitsfahrzeuge" der BOS: Warum sollte z.B. der Wagen der BF der die Post rumbringt anders behandelt werden als jeder Handwerker? Oder der Beamte im VB, der eine Objektbegehung durchführt? Ganz im Gegenteil könnten solche Fahrten mit schon heute verfügbaren BEV durchgeführt werden. Anders sieht es mit den meisten Einsatzfahrzeugen aus, deren Wache vielleicht sogar in der Fahrverbotszone liegt: für die gibt es heute kaum eine verfügbare Alternative zum Dieselmotor, und die müssen sich auch ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten in ihrem Wachgebiet bewegen können.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845109
    Datum21.12.2018 22:494250 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Im Rahmen der Sonderrechte ist das (nach derzeitigem Stand) auch kein Problem.


    Als KTW oder mit dem MTW und GKW ohne Blaulicht zB 40Km von Dortmund nach Mühlheim quer durch die Nox-Zone wäre erlaubt?

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845110
    Datum21.12.2018 23:524270 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Als KTW oder mit dem MTW und GKW ohne Blaulicht zB 40Km von Dortmund nach Mühlheim quer durch die Nox-Zone wäre erlaubt?

    Wenn das zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist: ja.

    (Natürlich nur unter der Annahme, dass der KTW Feuerwehr oder KatS ist. Der RD hat bekanntlich nur dann Sonderrechte, wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden)

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW845111
    Datum22.12.2018 07:574264 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.(Natürlich nur unter der Annahme, dass der KTW Feuerwehr oder KatS ist. Der RD hat bekanntlich nur dann Sonderrechte, wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden)

    Damit trifft es die eigenen Fahrzeuge der Hiorgs fast komplett. Während im schlimmsten Fall bei Feuerwehr die Kommune neue Fahrzeuge beschaffen muss für den vorbeugenden Brandschutz, bleibt der Hiorg nichts anderes übrig als sein Angebot auszudünnen. Dann fährt als Beispiel keine Hiorg mehr zu den Bundesligaspielen nach Dortmund, Frankfurt, ..... und dann? Ist ja keine dringliche Eile geboten, also bleiben 300 Sanitäter einfach weg. Dann findet Bundesliga eben nicht mehr statt, und vieles andere auch nicht.....denn diese Fahrzeuge müssen selber beschafft werden, in der Regel aus Spendengeldern und Mitgliedsbeiträgen, nicht von der Kommune und dem Land gesponsert.

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845112
    Datum22.12.2018 08:224266 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Frank S.

    Dann fährt als Beispiel keine Hiorg mehr zu den Bundesligaspielen nach Dortmund, Frankfurt, ..... und dann? Ist ja keine dringliche Eile geboten, also bleiben 300 Sanitäter einfach weg. Dann findet Bundesliga eben nicht mehr statt,

    Da kann ein Aufschrei der Fußballfans und eine politische Einflußnahme sowie gezielte Lobbyarbeit des DFB vielleicht mehr erreichen, als dies der DFV und die Verbände des Deutschen Städte-, Gemeinde- und Landkreistag zusammen vermögen ? ;-))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW845113
    Datum22.12.2018 10:004156 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Sehr vernünftig. Würde ich bei uns auch wieder so empfehlen, solange es noch irgendwie geht. Leider liefern die meisten Fahrgestellhersteller keine Euro V-Fahrgestelle mehr, auch nicht mehr für Feuerwehren.

    Unser HLF und unser TLF sind Euro 5 und das TLF ist einer der letzten Atego überhaupt der Euro 5 war. Die nächsten Fahrzeuge werden alle MAN da Meecedes nicht mehr Euro 5 liefert. Aber anscheinend gibt es den Unimob nach zumindestens bis 2020 als Euro 5.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845114
    Datum22.12.2018 11:104123 x gelesen
    Geschrieben von Frank S.Dann fährt als Beispiel keine Hiorg mehr zu den Bundesligaspielen nach Dortmund, Frankfurt, ..... und dann? I

    Dann werden nicht mehr mit Spendengeldern und ehrenamtlichen Einsatz Wirtschaftsunternehem dabei unterstützt Millionen zu scheffeln?

    Och.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845115
    Datum22.12.2018 11:124122 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Frank S.Dann fährt als Beispiel keine Hiorg mehr zu den Bundesligaspielen nach Dortmund, Frankfurt, ..... und dann?

    ...bricht die Welt zusammen? Nö, kein Problem. Sollen doch die, die da sowas brauchen, auch dafür entsprechend bezahlen. Ein paar Millionen weniger für die Spielerstars und das Problem ist gelöst. Wenn das unser einziges Problem ist, haben wir anscheinend keine.

    Am besten lassen wir den Fussball-Bundesliga-Quatsch komplett. Mindert den Schadstoffausstoß vermutlich mehr als jedes sonstige derzeit geplante Fahrverbot.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845116
    Datum22.12.2018 11:204092 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K. Insbesondere halt auch bei der Verfügbarkeit von EA Kräften. Wenn man die wirklich dazu bringt, mit dem ÖPNV zur Arbeit zu fahren, sind sie für die BOS während der Arbeitszeit schlichtweg nicht mehr verfügbar.

    Sind sie das denn wirklich überhaupt bei Anfahrtswegen größer 10-20km oder 15-30 Minuten Anfahrtszeit vom Arbeitsplatz? Kommt es da auch weitere 15-30 Minuten Anfahrt mit ÖPNV wirklich noch an?

    Geschrieben von Henning K.Wenn sie nicht mehr mit dem Auto zu ihrer Einheit fahren dürfen (oder nur noch zu Einsätzen), dann wird die allgemeine Motivation zur Mitwirkung nicht gerade steigen.

    Wer in einer Fahrverbotszone wohnt, hat andere Probleme als das, ob er mit seinem Auto zur Feuerwehr fahren darf. Der versucht wohl sowieso kurzfristig ein entsprechendes Fahrzeug zu beschaffen, mit dem er immer fahren darf. Ausnahmen hier sind genausowenig begründbar wie alle anderen Ausnahmen (Schichtarbeiter usw.).

    Geschrieben von Henning K. Anders sieht es mit den meisten Einsatzfahrzeugen aus, deren Wache vielleicht sogar in der Fahrverbotszone liegt: für die gibt es heute kaum eine verfügbare Alternative zum Dieselmotor, und die müssen sich auch ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten in ihrem Wachgebiet bewegen können.

    Was sollte man auch da für Alternativen nehmen? Wenn man will, bekommt man heute sehr saubere Euro VI-Diesel Einsatzfahrzeuge. Das ist die derzeit sauberste und in der Gesamtbilanz auch umweltfreundlichste Alternative. Man braucht schlichtweg nichts anderes. (Es sei denn, man glaubt ernsthaft an den ach so umweltfreundlichen Strom aus der Steckdose und die noch umweltfreundlichere Batterieproduktion).

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845117
    Datum22.12.2018 11:434079 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Am besten lassen wir den Fussball-Bundesliga-Quatsch komplett. Das haste jetzt aber nur wegen der Nähe zu Kaiserslautern geschrieben, oder? ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin845119
    Datum22.12.2018 14:334184 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Es sei denn, man glaubt ernsthaft an den ach so umweltfreundlichen Strom aus der Steckdose

    Bei einem PKW ist das ein valides Argument. Wer heute einen Elektro-PKW kauft, tut damit in Norwegen oder der Schweiz der Umwelt einen Gefallen, aber in Deutschland wird es während der Lebensdauer des PKWs keinen umweltfreundlichen Strom aus der Steckdose geben.

    Beim Fahrzeug einer Freiwilligen Feuerwehr sieht das durchaus anders aus. Wenn Du morgen zu planen beginnst und ... sagen wir 2022 beschaffst, dann könntest Du damit noch ungefähr 10 Jahre lang ziemlich umweltfreundlichen Strom verbrauchen, während der Fahrzeuglebensdauer.


    Energiemix_Deutschland.svg

    Selbstverständlich kannst Du fragen, wie sinnvoll das angesichts der verbrauchten Gesamtenergiemenge ist, oder ob man derlei nicht sinnvollerweise zuerst bei Fahrzeugen mit gut planbaren Touren einsetzen sollte, oder ... oder ... oder ... und bei Katastrophenschutzfahrzeugen wird man sowieso die Finger lassen davon, aber zumindest dieses Argument wird nur noch für 10 bis 15 Jahre gültig sein.


    Hans-Joachim

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845120
    Datum22.12.2018 15:323916 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Das haste jetzt aber nur wegen der Nähe zu Kaiserslautern geschrieben, oder? ;-)

    nicht unbedingt. Wenn ich sehe, was in diese kommerziellen Unternehmen, nix anderes ist das in dem Bereich, an Geldern reingepumpt wird, während es woanders an dringend benötigten Stellen heißt, dass man nix investieren kann, kann einem schon mal übel werden. Ich würde da auch jeden Polizeieinsatz in Rechnung stellen. Ist aber ein anderes Thema als das, um das es hier geht.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845121
    Datum22.12.2018 15:374062 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Wer heute einen Elektro-PKW kauft, tut damit in Norwegen oder der Schweiz der Umwelt einen Gefallen, aber in Deutschland wird es während der Lebensdauer des PKWs keinen umweltfreundlichen Strom aus der Steckdose geben.

    Wenn man im Gegensatz aber die Eingriffe in Landschaft und Ökosystem zur Nutzung der Wasserkraft vor allem in Norwegen sieht, muss man aber auch realisieren, dass jede Art der Energieerzeugung irgendwelche Nachteile für die Umwelt nach sich zieht.

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Selbstverständlich kannst Du fragen, wie sinnvoll das angesichts der verbrauchten Gesamtenergiemenge ist, oder ob man derlei nicht sinnvollerweise zuerst bei Fahrzeugen mit gut planbaren Touren einsetzen sollte

    Eben. Ich finde es durchaus sinnvoll im Bereich der Post/Paketdienste und ähnlichem. Hohe Fahrleistungen bei gleichzeitig geplanten Strecken. Nicht sinnvoll finde ich es aber bei Feuerwehrfahrzeugen, die im Jahr 500-1500km zurücklegen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845122
    Datum22.12.2018 16:464147 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Fahrzeug einer Freiwilligen Feuerwehr

    Beim PKW spricht man von ~8Jahren/200.000Km bis ein eAuto mit einem modernen Verbrenner in der gesamt Energiebilanz gleich gezogen hat, also ab da kann er Pluspunkte einfahren.
    Wie schaut das bei einem LKW aus und vor allem in einer FF wo manch Motor nach 30Jahren ...kaum richtig eingefahren ist?

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845126
    Datum23.12.2018 11:093927 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ulrich C.

    Glaub mir, das Thema treibt uns jetzt seit Wochen um, hätten wir eine andere Lösung gesehen, hätten wir die versucht...

    Glaube ich und denke die Tragweite der Proplematik ist vielen FW-Angehörigen noch nicht im Bewußtsein. Ich habe das vfdb-Papier jetzt gerade einigen Fw-Angehörigen vorgelegt, sie waren erstaunt darüber. Bestand doch fast einheitlich die Meinung, für " die Feuerwehr " gelte dies nicht, sie darf doch immer und überall und jeglichen FW-Fahrzeug ohne irgendwelchen Ausnahmegenehmigungen fahren.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern845129
    Datum23.12.2018 15:403902 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Henning K." Insbesondere halt auch bei der Verfügbarkeit von EA Kräften. Wenn man die wirklich dazu bringt, mit dem ÖPNV zur Arbeit zu fahren, sind sie für die BOS während der Arbeitszeit schlichtweg nicht mehr verfügbar."

    Sind sie das denn wirklich überhaupt bei Anfahrtswegen größer 10-20km oder 15-30 Minuten Anfahrtszeit vom Arbeitsplatz? Kommt es da auch weitere 15-30 Minuten Anfahrt mit ÖPNV wirklich noch an?

    Ich denke das spielt auf diejenigen EAler an, die während der Arbeitszeit bei ihrer Heimatwehr ODER einer nicht Heimatwehr mit ausrücken. Wenn die gezwungen werden zur Arbeit per ÖNPV zu pendeln, haben sie am Arbeitsplatz auch nur die Möglichkeit, per ÖPNV zur arbeitsplatznahen Wache auszurücken.
    In dem Sinne setzt doch auch die Argumentation der Schichtarbeitsbefreieung an: Wenn zu den Schichtwechselzeiten kein ÖPNV angeboten wird, fällt die Option für die eben flach. (Zumal diese ÖPNV-lösen Tageszeiten ja auch nicht diejenigen sind, die die Peaks verursachen, die in den Innenstädten zu den Fahrverbotszonen führen.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW845130
    Datum23.12.2018 17:013769 x gelesen
    Bei FA die etwas weiter weg arbeiten, hat man, wenn sie dann ankommen eine Zweitschlagsfähigkeit. Wir hatten dieses Jahr einen größeren Brand da sind die weitesten 60km weit angereist und hatten dann noch die ganze Nacht zu tun.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin845131
    Datum23.12.2018 19:373927 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Wenn man im Gegensatz aber die Eingriffe in Landschaft und Ökosystem zur Nutzung der Wasserkraft vor allem in Norwegen sieht, muss man aber auch realisieren, dass jede Art der Energieerzeugung irgendwelche Nachteile für die Umwelt nach sich zieht.

    Prinzipiell ist dieser Satz richtig, aber man sollte schon hinzufügen, daß es Energieerzeugung gibt, deren Umwelt-Auswirkung sehr, sehr gering ist!

    Beispielsweise hat Deutschland auf seinen vorhandenen Dächern, also einer ohnehin versiegelten Fläche, Platz für weitere 150 GW Solaranlagen. Werden monokristalline PERC-Module dafür gekauft (ungefähr 50% Markanteil, Anteil stark steigend), dann hast Du kein Cadmium, kein Selen, sondern nur Silizium (das uns auf diesem Planeten nicht ausgehen wird) und ein bißchen Alu und Silber. Es ist auch keine Beschichtungsanlage involviert, für deren Reinigung man NF3 einsetzen könnte (während Du nicht sicher sein kannst, daß das für den Bildschirm, in den Du schaust, ebenfalls gilt). Wenn Du dann noch darauf achtest, daß die Module bleifrei gelötet wurden (was nicht bei jedem China-Modul so sein muß) und in der Rückseitenfolie kein Polyvinylflourid und im Glas kein Antimon enthalten ist, dann bist so dicht an der Verleihung des persönlichen Umweltengels, wie Du nur irgendwie kommen kannst.
    PERC-Module produzieren ungefähr doppelt so viel Strom pro Fläche wie die ersten Solar-Aufdachanlagen. Derzeit ist es noch so, daß man von 25 Jahren Anlagenhaltbarkeit ausgeht, was dann bedeutet, daß man ungefähr 0,3 Wh verbraucht hat, um 1 Wh zu erzeugen. Bei höherer Ausbeute verbessert sich das, und hinzu kommt, daß die neuen Module nach wie vor nur ca. 0,5% pro Jahr verlieren, was bei höherer Ausgangsleistung leichter verschmerzt werden kann. Wenig Grund also, die Dinger nicht 50 Jahre auf dem Dach zu lassen, was das Verhältnis von aufgewendeter zu erzeugter Energie noch einmal drastisch verbessert.

    Bei Windenergie liegen wir schon jetzt bei 0,04 Wh für eine erzeugte Wh, die Anlagenhaltbarkeit steigt, und wenn Du das ganze auf hoher See montierst, dann mußt Du das heutzutage mit einem doppelten Blasenvorhang für die Fundament-Rammarbeiten tun. (Luftblasen im Wasser sind wegen ihrer Komprimierbarkeit sehr gut für das Absorbieren von Schallwellen geeignet.) Die Umwelt kriegt fast nichts davon mit. Die einzigen, die sich gestört fühlen könnten, sind die Passagiere der Kreuzfahrt-Megastinker.

    Wasserkraft bringt enorme Eingriffe in die Landschaft mit sich - die in Norwegen allerdings längst stattgefunden haben. Auf der Habenseite steht 0,01 Wh primär für eine Wh elektrisch, während es beim Kohlekraftwerk 2,6 Wh primär sind. Und chic an Norwegen ist, daß die dort 23,5 GW Speicherkraftwerke laufen haben, aber nur 1,3 GW Pumpspeicherwerke. Da geht noch was. Dabei muß man sehen, daß künftig NordLink zur Verfügung stehen wird. NordLink ist ein Kabel, das

    csm_20160916_DAN_1004_316fc4b9b6.jpg
    auf diese Weise verlegt wird, ... emmh ... oder vielleicht doch irgendwie anders, jedenfalls
    csm___BEST_COMPANY_VIDEO_GmbH_TenneT_Bue
    zwischen hier
    csm_20170801-Seekabeleinzug_NordLink-Vol
    und hier.





    Zum Schluß gibt es noch die Möglichkeit, daß Energieerzeugung die Umweltsituation verbessert. Wenn Du Kurzumtriebsplantagen
    Harvesting_a_4-years_old_Willow_plantati
    streifenweise in die riesigen Agrar wüsten monokulturen des Ostens einfügst, wird's besser, nicht schlechter. Damit hast Du erstens gespeicherte Sonnenenergie, die Du in Ergänzung zu anderen erneuerbaren Energien bedarfsweise verbrennen kannst, und zweitens dort, wo das Zeug gelagert werden wird, eine ... emmh ... wirklich eindrucksvolle Brandlast... ;-)
    Ist aber weit, weit effizienter als Biogas. Wird sich deshalb durchsetzen, sobald wir wirklich Speichermöglichkeiten benötigen.


    Ciao
    Hans-Joachim

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    AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt845148
    Datum25.12.2018 13:583681 x gelesen
    Hallo Hans-Joachim,


    leider kann ich diesem Werbeauftritt nicht zustimmen.

    Wir hier im Burgenlandkreis können jeden zeigen welche Auswirkungen durch die erneuerebaren Energien uns entstehen.

    https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/gemeinderat--viele-windraeder--aber-weniger-euro-31679628

    Dies sind übrigens die Windräder an der A9 kurz vor Weißenfels. Und es sind weitere geplant.

    Und den Biogasanlagen ist dieses Jahr der Nachschub ausgegangen so das die Anlagen extrem gedrosselt werden mussten oder man hat sich für teuer Geld zusätzlichen Mais erkauft. Wir haben hier bei uns Flächen auf welchen fast nur noch Mais angebaut wird. Von Jahr zu Jahr wird er kleiner oder die Energiebauern werfen mehr Dünger.


    MFG

    Dies ist meine persönliche Meinung.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845149
    Datum25.12.2018 15:494005 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Ausnahmegenehmigungen von diesem politischen ...Schwachsinn muß es für alle Sonderrechtsfahrzeuge (§35)

    1. lies am besten nochmal genau nach, was genau (!) im § 35 so steht...

    Geschrieben von Thomas M.und diese muß EU-Weit gültig sein

    2. die bisherigen Fahrverbote - und die Ausnahmen davon (!) gelten regional (örtlich in Städten, bzw. demnächst evtl. quer durchs Ruhrgebiet, aber weder nach Regierungsbezirken, Bundesländern oder gar im Bund einheitlich!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845150
    Datum25.12.2018 18:413609 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Michael W.

    Wann wird man hier endlich wach und stoppt diesen Schwachsinn?

    Vielleicht jetzt ? ;-))) :

    -> ZEIT " Deutsche Umwelthilfe: Union erwägt Einschränkungen bei Verbandsklagen "

    Die Union erwägt, die Möglichkeit von Verbandsklagen deutlich einzuschränken. Hintergrund sind die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in zahlreichen Kommunen geführt hatten. "Zu überlegen wäre, ob Institutionen, die solche Klagebefugnisse wahrnehmen, insgesamt strengeren Kriterien unterworfen sein sollten", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem Handelsblatt. [...]


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845151
    Datum26.12.2018 10:33   3768 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.
    2. die bisherigen Fahrverbote - und die Ausnahmen davon (!) gelten regional (örtlich in Städten, bzw. demnächst evtl. quer durchs Ruhrgebiet, aber weder nach Regierungsbezirken, Bundesländern oder gar im Bund einheitlich!


    und genau das ist der größte Schwachsinn von allem. Spätestens seit Einführung der schon nur wenig Effekt zeigenden Umweltzonen müsste es doch schon klar gewesen sein, dass sich die Erde weiterdreht und nicht nach rot, gelb, grün noch was besseres kommen müsste, die Fahrzeuge mit der grünen Plakette (bei Diesel sprechen wir hier von Euro 4) also auch irgendwann mal das sind, was bei Einführung der Umweltzonen die mit der roten Plakette (oder ganz ohne) waren. Warum baut man hier nicht auf diesen Zonen auf? Aber nein, hier muss wieder das Rad neu erfunden werden und alles unheimlich kompliziert und neu gemacht werden. Vor allem löst man es wieder typisch deutsch: Kompliziert und am Ziel vorbei. Man sperrt einzelne Straßen, die durch Umleitungen umgangen werden können. Der Effekt auf die Umwelt ist außer bestenfalls genau an diesem einen Ort minimal, nicht messbar bzw. in Summe eher negativ. Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm, man sägt sich einen der letzten großen Industriezweige in Deutschland noch selbst ab.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845152
    Datum26.12.2018 10:373535 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jens R.Wir hier im Burgenlandkreis können jeden zeigen welche Auswirkungen durch die erneuerebaren Energien uns entstehen.

    https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/gemeinderat--viele-windraeder--aber-weniger-euro-31679628

    Dies sind übrigens die Windräder an der A9 kurz vor Weißenfels. Und es sind weitere geplant.


    Das sind eher die geringeren Probleme. Windräder sind vielleicht optisch nicht so schön, haben auch Auswirkungen auf die Vogelwelt, im Allgemeinen sind aber hier die Umweltauswirkungen bei den möglichen Energieerzeugungsarten noch die geringsten. Die Herstellung von Windrädern ist im Vergleich zum erzielbaren Ertrag und der verbrauchten Fläche eher einfach bzw. gering. Der Eingriff in die Landschaft auch. Mir sind jedenfalls 100 Windkraftanlagen in der Nähe lieber als ein AKW oder Braunkohletagebau. Strom kommt eben nicht aus der Steckdose sondern muss auch irgendwo erzeugt werden. Wenn wir zukünftig alle elektrisch fahren wollen, werden wohl auch mehr Anlagen zur Energieerzeugung gebraucht werden. Einen Tod muss man sterben...

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845153
    Datum26.12.2018 14:333520 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.1. lies am besten nochmal genau nach, was genau (!) im § 35 so steht...
    ok
    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Mit welchem Recht sollte jetzt die geplante Fahrt der RTW/KTW am 23.Feb.2019 zum Bundesligaspiel in die Zone erfolgen?
    Der Einsatz ist langfristig planbar
    Der tatsächliche Einsatz als Rettungsmittel (Status 7) ist nur eine Annahme

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845154
    Datum26.12.2018 14:463395 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas M.Mit welchem Recht sollte jetzt die geplante Fahrt der RTW/KTW am 23.Feb.2019 zum Bundesligaspiel in die Zone erfolgen?

    Was hat sich hier aktuell verändert? Die Umweltzonen gibt es schon länger, gibt es dort ein neues Fahrverbot?

    Ansonsten: Einfach nicht hinfahren, bis die zahlungskräftigen Vereinegewerblichen Betreiber der Fußballmannschaften RTW/KTW mit aktuellen Abgasnormen beigestellt haben. Bei deren Finanzkraft sollte das das geringste Problem darstellen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845155
    Datum26.12.2018 15:403448 x gelesen
    Geschrieben von Michael W. Die Umweltzonen gibt es schon länger, gibt es dort ein neues Fahrverbot?
    Die generellen Ausnahmen von der Plakettenpflicht in Deutschen Umweltzonen sind in der 35. BlmSchV geregelt, soweit mir bekannt werden die aktuellen Diesel-Fahrverbote unabhängig von den o.g. Umweltzonen angeordnet.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845156
    Datum26.12.2018 16:283430 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas M.Die generellen Ausnahmen von der Plakettenpflicht in Deutschen Umweltzonen sind in der 35. BlmSchV geregelt, soweit mir bekannt werden die aktuellen Diesel-Fahrverbote unabhängig von den o.g. Umweltzonen angeordnet.

    Sind denn zu dem genannten Datum genau dort schon Fahrverbote in Kraft? Wenn ja, frag doch einfach bei der entsprechenden Kommune nach. Die können dir sicher auch sagen, wie sie diese Probleme lösen werden. Ansonsten den Veranstalter entsprechend darauf hinweisen, dass man als Hilfsorganisation bis zur Klärung dieses Problems nicht dienstfähig ist.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen845157
    Datum26.12.2018 17:253466 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Thomas M.unabhängig von den o.g. Umweltzonen angeordnet.

    Und was genau ist dazu bekannt? Ich sehe hier irgendwie nur UC's (?) Panikmache (sorry), die es inzwischen in die Zeitungen schafft...
    Unabhängig _angordnet_ vielleicht, aber eben über gleiche Ermächtigungsgrundlage, §40 BImSchG. Und damit greift auch die 35. BImSchV mit den völlig ausreichenden bestehenden Ausnahmen. Ansonsten macht es wohl kaum Sinn, dass die BReg mit einem hinzugefügten Absatz 1a im §40 BImSchG unter Bezugnahme auf Abs 1 die Fahrverbote bei mäßiger Grenzwertüberschreitung für unverhältnismäßig zu erklären versucht.
    Worüber sollen Fahrverbote also sonst kommen, wenn nicht via 40 BImSchG, zu dem die Ausnahmen längst ausreichend geregelt sind??


    Gruß,
    Thorben

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg845158
    Datum26.12.2018 20:113203 x gelesen
    Ja, z.B. in Stuttgart gilt ab 1.1.19 ein Fahrverbot.

    https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

    Das hat allerdings in Stuttgart keine Auswirkungen für Blaulichtfahrzeuge.

    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- 2. Folgende Fahrzeuge dürfen im Stadtgebiet Stuttgart weiter benutzt werden (Grundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz):
    .....
    Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können. Das umfasst im Wesentlichen Sonderrechte für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz, die Polizei und den Zolldienst, für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und auch Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sonderrechte genießen auch Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845159
    Datum26.12.2018 20:383402 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stuttgart:2. Folgende Fahrzeuge dürfen im Stadtgebiet Stuttgart weiter benutzt werden (Grundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz):
    .....
    Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können. ...

    na also - dann ist für Feuerwehrs und die HiOrgs das Thema ja soweit vom Tisch.

    wenn Stuttgart das so machen kann dürften das allen anderen betroffenen Städten auch so möglich sein.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845161
    Datum27.12.2018 08:163228 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Vor allem löst man es wieder typisch deutsch: Kompliziert und am Ziel vorbei. Man sperrt einzelne Straßen, die durch Umleitungen umgangen werden können.

    das mit den "einzelnen Straßen" hat sich für die weitaus überwiegende Zahl der kommenden Verbote erledigt! Da reden wir von Bereichen einer Stadt, bis hin zur kompletten Umweltzone, oder gar über Städtegrenzen hinweg inkl. Autobahnen...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845162
    Datum27.12.2018 08:183290 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Was hat sich hier aktuell verändert? Die Umweltzonen gibt es schon länger, gibt es dort ein neues Fahrverbot?


    An der Stelle Nix, wo kein Kläger da kein Richter...
    Es reicht aber ein Kläger an der Stelle und der muss (!) Recht bekommen (s. DUH!) - und das kann auch ein böswilliger Anwohner oder Konkurrent sein..

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845163
    Datum27.12.2018 08:213126 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Stuttgart:
    2. Folgende Fahrzeuge dürfen im Stadtgebiet Stuttgart weiter benutzt werden (Grundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz):
    .....
    Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können. ...

    na also - dann ist für Feuerwehrs und die HiOrgs das Thema ja soweit vom Tisch.

    wenn Stuttgart das so machen kann dürften das allen anderen betroffenen Städten auch so möglich sein.



    Ja, Stuttgart hat sehr weitgehende Ausnahmen - aber andere eben nicht, oder haben trotz drohender Verbote noch nicht den Hauch einer Ahnung, wie die damit umgehen wollen!

    Auf das Thema bin ich vor Monaten schon gestoßen, hab ich aber zunächst nicht so ernst genommen (wie viele andere auch nicht), bis es in Essen auf der Techniktagung dazu aus dem Teilnehmerkreis ein paar konkrete Fragen zu speziellen Themen gegeben hat - und ich angefangen habe zu recherchieren, wie denn die Rechtslage GENAU ist!

    Das hat auch nix mit "Panikmache" zu tun, sondern ist die Realität - die Details stehen alle im kommenden Fachartikel u..a in der vfdb-Zeitschrift 01/2018.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845164
    Datum27.12.2018 08:253339 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Das hat allerdings in Stuttgart keine Auswirkungen für Blaulichtfahrzeuge.

    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---
    2. Folgende Fahrzeuge dürfen im Stadtgebiet Stuttgart weiter benutzt werden (Grundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz):
    .....
    Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können. Das umfasst im Wesentlichen Sonderrechte für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz, die Polizei und den Zolldienst, für Fahrzeuge des Rettungsdienstes....


    genau ... und weil die das so geschrieben haben und nicht nur einfach die §§ genannt haben, funktioniert das in Stuttgart so auch. Weil im § 35 StVO steht das ansonsten anders.

    Und in Stuttgart gilt auch noch einiges mehr an Ausnahmen, nämlich u.a. für die Arbeitnehmer im Schichtdienst (!) vgl.:
    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/Fahrverbote-in-Stuttgart-ab-2019-Das-sind-die-Ausnahmen,ausnahmen-fahrverbote-100.html

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorTimo8 S.8, Alzey / RLP845165
    Datum27.12.2018 08:583246 x gelesen
    Guten Morgen,

    Geschrieben von ---SWR--- Von Fahrverboten ausgenommen:
    Fahrten zur Versorgung des Lebensmitteleinzelhandels, der Apotheken, Altenheime und Krankenhäuser
    Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste
    Fahrten bei medizinischen Notfällen
    Krankenwagen sowie Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Müllabfuhr
    Fahrten von Menschen, die Schichtdienst leisten und deshalb nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können
    Menschen mit Behinderungen, die einen blauen oder orange-farbenen Parkausweis haben, sowie Menschen mit Schwerbehindertenausweis
    Kleinbetriebe wie beispielsweise Privatfahrschulen, wenn durch das Fahrverbot ihre Existenz gefährdet ist
    Mobile Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmaschinen, Landmaschinen und Zugmaschinen


    Wie darf ich mir das denn in der Praxis vorstellen, wie führt man denn z.B. den Nachweis das man im Schichtdienst arbeitet?

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845166
    Datum27.12.2018 09:183173 x gelesen
    Für sowas hat der Deutsche natürlich seine geliebte Bürokratie.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW845167
    Datum27.12.2018 10:073148 x gelesen
    Geschrieben von Timo S.und Zugmaschinen

    Dann lasse ich den alten SUV als Zugmaschine zu? Die Kinder können dann in ihre eigene fahren ;-)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845168
    Datum27.12.2018 10:223124 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.genau ... und weil die das so geschrieben haben und nicht nur einfach die §§ genannt haben, funktioniert das in Stuttgart so auch. Weil im § 35 StVO steht das ansonsten anders.

    Man hat sich dort sinnvollerweise im Prinzip auf das berufen, was durch die Umweltzonen mit den Plaketten bisher schon da war. Jetzt eben auch noch für Euro4-Fahrzeuge ausgeweitet. Ok, wenn man die Einführung der grünen Plakettenpflicht mit der jetzt ausgerufenen vergleicht, war wohl klar, dass nach einer grünen Plakette irgendwann eine weitere Verschärfung kommen wird. Also konnte man das auch irgendwie erwarten. Wobei da jetzt doch weitgehendere Ausnahmen als bisher bei der "normalen" Umweltzone vorhanden sind.

    Geschrieben von Ulrich C.Und in Stuttgart gilt auch noch einiges mehr an Ausnahmen, nämlich u.a. für die Arbeitnehmer im Schichtdienst (!) vgl.:

    Aber mit der Einschränkung, dass das nur möglich ist, wenn eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Das dürfte in den wenigsten Fällen der Fall sein.

    Wobei ich mich schon frage, wie man das größflächig und nachhaltig überwachen will. Um Stuttgart rum stehen, wenn ich mich richtig erinnere, auch Schilder, die die Durchfahrt mit LKW verbieten mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei". Ich hab in der Gegend aber trotz tausender LKW noch nie eine LKW-Kontrolle in der Stadt bzw. an den Hauptdurchgangsstraßen gesehen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845169
    Datum27.12.2018 10:323148 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.das mit den "einzelnen Straßen" hat sich für die weitaus überwiegende Zahl der kommenden Verbote erledigt! Da reden wir von Bereichen einer Stadt, bis hin zur kompletten Umweltzone, oder gar über Städtegrenzen hinweg inkl. Autobahnen...

    Ob man so bescheuert sein wird, auch Autobahnen zu sperren, sei mal dahingestellt. Man muss da inzwischen ja mit allem Blödsinn rechnen, den die Juristen auch noch so bestätigen. Ich frage mich allen Ernstes, wie ein Jurist beurteilen kann, ob und warum alleine Fahrverbote ein wirksames Mittel sind und ob Software- bzw. Hardwarenachrüstungen was bringen oder nicht? Von entsprechenden Gutachten hab ich da jedenfalls nie was gehört.

    Aber ansonsten ist das doch ganz einfach, wenn eine Stadt so blöd ist und Ausnahmen für Feuerwehren/Rettungsdienst vergisst:
    - Bei den Feuerwehren ist sie selbst zuständig, muss also auch dafür sorgen, dass entsprechende Fahrzeuge vorhanden sind. Spätestens im überörtlichen Einsatzfall wäre es absolut unsinnig, hier Verbote zu haben.
    - Beim Rettungsdienst ist sie teilweise mit zuständig, auch wenn das nicht unbedingt von eigenen Institutionen wie der Feuerwehr sondern von Rettungsdienstunternehmen durchgeführt wird. Bei den Fahrleistungen von Rettungswägen sollte es aber weniger problematisch als bei Feuerwehrfahrzeugen sein, entsprechend aktuelle Fahrzeuge vorzuhalten.

    Die Ausnahmen sind Blödsinn. Will man wirklich den Quatsch der Fahrverbote, dann muss man das auch konsequent durchziehen. Vielleicht merken dann endlich mal auch diejenigen, die das so anordnen, dass das Unsinn ist.

    Ich warte heute noch auf die Studien, die belegen, dass die Einführung der bisherigen Umweltzonen signifikant was geändert haben. Und damit meine ich jetzt nicht die Verbesserungen, die durch die übliche Neubeschaffung von Fahrzeugen sowieso gekommen wäre bzw. ist.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845170
    Datum27.12.2018 10:353148 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Harald S.Dann lasse ich den alten SUV als Zugmaschine zu? Die Kinder können dann in ihre eigene fahren ;-)

    Ich nehm dann zukünftig statt einem umweltfeindlichen Euro4-Diesel-PKW eben meinen 1970er Unimog mit 5,6l-Dieselmotor und 20l Dieselverbrauch auf 100km. Der ist gleich zweimal befreit, einmal mit H-Kennzeichen und zum zweiten mit Zulassung als Zugmaschine/Ackerschlepper. Damit wird die Luft gleich viel besser...

    Gruß,
    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845174
    Datum27.12.2018 13:143175 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ich nehm dann zukünftig statt einem umweltfeindlichen Euro4-Diesel-PKW eben meinen 1970er Unimog mit 5,6l-Dieselmotor und 20l Dieselverbrauch auf 100km. Der ist gleich zweimal befreit, einmal mit H-Kennzeichen und zum zweiten mit Zulassung als Zugmaschine/Ackerschlepper. Damit wird die Luft gleich viel besser...

    Und das dürfte in Bezug auf die Stickoxide sogar stimmen.

    Auch Feinstaub kommt da kaum raus, das sind eher Briketts.

    Die CO2-Emissionen sind natürlich enorm aber irgendwas ist ja immer...

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845175
    Datum27.12.2018 13:353113 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Und das dürfte in Bezug auf die Stickoxide sogar stimmen.

    Selbst wenn es im Bezug auf die auf fadenscheinigen Argumenten basierenden zusammengewürftelten Stickoxidgrenzwerte besser sein sollte (was ich nicht glaube) und der "Feinstaub" eher "Grobstaub" ist, so ist der Gesamtschadstoffcoktail, der da hinten rauskommt, um mehrere Größenordnungen schlimmer als das, was jeder Euro4-PKW ausstößt.
    Der CO2-Ausstoß dürfte dabei noch das kleinste Problem sein, da sind heutige LKW der 7.5t-Klasse auch nicht gerade um Welten besser.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845176
    Datum27.12.2018 16:093197 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Auch Feinstaub kommt da kaum raus, das sind eher Briketts

    Gesagt von einem der das auswertet;
    Was da raus kommt kannst du mit dem Finger aus der Nase holen

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845177
    Datum28.12.2018 08:323006 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ob man so bescheuert sein wird, auch Autobahnen zu sperren, sei mal dahingestellt.

    Die Fahrverbotszone im Ruhrgebiet soll die A40 in Teilen betreffen, in Berlin ist schon lang von Teilen der A100 die Rede...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845178
    Datum28.12.2018 08:323006 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ich warte heute noch auf die Studien, die belegen, dass die Einführung der bisherigen Umweltzonen signifikant was geändert haben. Und damit meine ich jetzt nicht die Verbesserungen, die durch die übliche Neubeschaffung von Fahrzeugen sowieso gekommen wäre bzw. ist.

    das ist an der Stelle nicht unser Problem!

    Wir müssen irgendwelche Lösungen finden, auch wenn die Politik am Rest festhält!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845179
    Datum28.12.2018 09:212909 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.Wir müssen irgendwelche Lösungen finden, auch wenn die Politik am Rest festhält!
    warum "wir" ( = Feuerwehrs )?

    die Politik gibt die Rahmenbedingungen vor

    wenn Feuerwehrs deshalb nur eingeschränkt tätig werden kann meldet man das der Politik. Zeigt die Konsequenzen auf und gibt Lösungsvorschläge.

    Dann ist die Politik am Zug.

    Das Beispiel mit den Sanitätsdiensten bei Fussballspielen ist ein wunderbarer "Hebel" um die Problematik plakativ aufzuzeigen und hat für uns "gute" Konsequenzen.

    Manchmal muss man Schlafende mit einem Knall aufwecken ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW845182
    Datum28.12.2018 09:512881 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.warum "wir" ( = Feuerwehrs )?

    die Politik gibt die Rahmenbedingungen vor

    wenn Feuerwehrs deshalb nur eingeschränkt tätig werden kann meldet man das der Politik. Zeigt die Konsequenzen auf und gibt Lösungsvorschläge.

    Dann ist die Politik am Zug.

    Das Beispiel mit den Sanitätsdiensten bei Fussballspielen ist ein wunderbarer "Hebel" um die Problematik plakativ aufzuzeigen und hat für uns "gute" Konsequenzen.

    Manchmal muss man Schlafende mit einem Knall aufwecken ;-)


    Bei der Schlafmützigkeit und dem Problembewusstsein verschiedener Verwaltungen und Politiker braucht es schon einen gewaltigen Knall, nimm am Besten ein einstürzendes Stadion oder so.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845187
    Datum28.12.2018 10:322928 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.wenn Feuerwehrs deshalb nur eingeschränkt tätig werden kann meldet man das der Politik. Zeigt die Konsequenzen auf und gibt Lösungsvorschläge.

    Und genau das macht doch jetzt der vfdb bzw UC. Warum sollte das also Panikmache sein? Oder warum sollte man warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist?

    Ob die Lösung dann von der Politik oder der Verwaltung kommt ist ja im Grunde egal, wobei der Weg über die Verwaltung wohl schneller zum Ziel führen dürfte, siehe Stuttgart.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845188
    Datum28.12.2018 11:002877 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.Und genau das macht doch jetzt der vfdb bzw UC.
    richtig

    ich beziehe mich auf UC: "Wir müssen irgendwelche Lösungen finden,"

    es ist nicht Aufgabe der Feuerwehr Lösungen zu finden. Die Feuerwehr kann / muss Vorschläge machen

    die Lösungen müssen aber von der Politik - bzw. der Verwaltung kommen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW845190
    Datum28.12.2018 11:092865 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.die Lösungen müssen aber von der Politik - bzw. der Verwaltung kommen

    Die Feuerwehr insbesondere der hauptberufliche Teil (HAW/BF) ist aber auch ein Teil eben dieser Verwaltung ;-)

    Geschrieben von Jürgen M.es ist nicht Aufgabe der Feuerwehr Lösungen zu finden

    Doch, die Leitung einer Feuerwehr ist dafür zuständig ihren Dienstherren in Sachen Brandschutz zu beraten.
    Quasi der interne Fachberater ;-)

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845191
    Datum28.12.2018 11:112807 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael R.Die Feuerwehr insbesondere der hauptberufliche Teil (HAW/BF) ist aber auch ein Teil eben dieser Verwaltung ;-)
    aber nicht zuständig

    Geschrieben von Michael R.Doch, die Leitung einer Feuerwehr ist dafür zuständig ihren Dienstherren in Sachen Brandschutz zu beraten.
    Quasi der interne Fachberater ;-)

    das meine ich mit Lösungen vorschlagen

    die eigentliche Lösung des Problems liegt dann aber immer noch nicht bei Feuerwehrs

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845197
    Datum28.12.2018 12:062870 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.Die Fahrverbotszone im Ruhrgebiet soll die A40 in Teilen betreffen, in Berlin ist schon lang von Teilen der A100 die Rede...

    In Frankreich hatte man das zuerst bei der Umweltzone bei Straßburg auch erst geplant, dann aber irgendwie auch noch gemerkt, dass es nicht zielführend ist, den Autobahnverkehr auf Landstraßen und weite Umwege umzuleiten. Ich hoffe ja auch noch drauf, dass man in Deutschland auch auf solch praktische Gedanken kommt. In und um Straßburg sind inzwischen die Autobahnen und wichtige Hauptdurchgangsstraßen ausgenommen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845198
    Datum28.12.2018 12:122809 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.Wir müssen irgendwelche Lösungen finden, auch wenn die Politik am Rest festhält!

    Das ist der einfachste Weg. Wir versuchen, irgendwelche weitreichenden Ausnahmen zu erwirken und damit die Auswirkungen der Einführung der Fahrverbote unsinnig werden zu lassen. Der Vorteil ist da noch, dass man ja als Kommune an der Quelle sitzt und die kommunal eingerichtete Fahrverbotszone erstmal auch mit Ausnahmen belegen kann. Ausnahmen am besten für alle kommunalen Fahrzeuge. Was bei Feuerwehrfahrzeugen aufgrund geringer Fahrleistungen noch Sinn macht, ist spätestens bei Bussen oder Müllfahrzeugen Quatsch. Wer ist nachher wieder der Verar... ? Der kleine Handwerker, der seine Karre fahren muss, bis sie auseinaderfällt, um überhaupt über die Runden zu kommen und der Privatmann, der sich auch sein Fahrzeug zusammensparen muss, um auf die Arbeit zu kommen. Dieser ganze Schwachsinn ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

    Hier gilt es nicht nur, Lösungsvorschläge für hausgemachte Probleme zu erbringen sondern immer wieder auf die Unsinnigkeit des Ganzen hinzuweisen!

    Gruß,
    Michael

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845199
    Datum28.12.2018 12:182755 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael W.sondern immer wieder auf die Unsinnigkeit des Ganzen hinzuweisen!
    ist das Sache der Feuerwehr?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845201
    Datum28.12.2018 12:212703 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. aber nicht zuständigWenn es nicht mehr Teil "unserer" Zuständigkeit ist, andere Abteilungen darauf hinzuweisen, wenn deren Irrsinn Ideen unsere originäre Aufgabenwahrnehmung be-/verhindert, brauchen wir eigentlich auch nur noch das löschen, was wir selber vorher angezündet haben.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845202
    Datum28.12.2018 12:232818 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.ist das Sache der Feuerwehr?

    Das ist eine Sache jeden Bürgers, der das so sieht.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845203
    Datum28.12.2018 12:372785 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Wenn es nicht mehr Teil "unserer" Zuständigkeit ist, andere Abteilungen darauf hinzuweisen, wenn deren Irrsinn Ideen unsere originäre Aufgabenwahrnehmung be-/verhindert, brauchen wir eigentlich auch nur noch das löschen, was wir selber vorher angezündet haben.
    zwischen hinweisen und zuständig sein sehe ich schon einen grossen Unterschied.

    Klar muss Feuerwehrs auf ihre Probleme die bei der Einführung von solchen Vorschriften auftreten lautstark hinweisen.

    Aber die Lösung muss von der Politik bzw. Verwaltung kommen.

    Das kann in Form von Ausnahmegenehmigungen oder zusätzlicher Beschaffung von Fahrzeuge die dann immer noch fahren dürften sein. Wie das dann gelöst wird liegt dann bei der Politik/Verwaltung.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845204
    Datum28.12.2018 12:412854 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael W.Das ist eine Sache jeden Bürgers, der das so sieht.
    hat aber mit Feuerwehrs wenig zu tun.

    die Feuerwehr muss nicht:

    sondern immer wieder auf die Unsinnigkeit des Ganzen hinzuweisen!
    sondern

    sondern immer wieder auf die Probleme für Feuerwehrs des Ganzen hinzuweisen!

    ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Da das Thema "Fahrverbote" (leider) hochpolitisch ist sollten wir als Feuerwehr da neutral bleiben. Deutlich auf Probleme hinweise ist da kein Problem. Aber die Vorschriften als unsinnig zu bezeichnen ist nicht Aufgabe der Feuerwehr.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg845209
    Datum28.12.2018 13:46   2764 x gelesen
    Hallo zusammen,

    da die Diskussion doch weitgehend politisch ist, und IMNSHO hier doch viel "Polemik" verbreitet wird, möchte ich doch ganz allgemein hier meinen Senf dazu geben. Ich habe lange mit mir gerungen, aber ob der vielen politischen Beiträge, schreibe ich jetzt auch off-topic.

    Das die Deutsch Automobilindustrie mit Ihren Dieseln ein Problem hat (und somit ein Riesen Image Problem) liegt weder an unserer Regierung, noch an den Grünen, der DUH oder irgendwelchen Gerichten. Wir sollten nicht vergessen, dass die Automobilindustrie sich selbst entscheiden hat, mit einer "Schummelsoftware" (was für ein Euphemismus) zu betrügen (das ist der richtige Ausdruck). Hätte die deutsche Automobilindustrie die Energie eher in Projekte für effektivere Antriebe, leichtere Fahrzeuge (anstelle immer schwererer) und bessere Abgasreinigung gesteckt, hätte diese kein Problem. So verpasst die Autoindustrie international den Anschluss bei Themen wie alternative Antriebe, saubere Autos, ...

    Die Fahrverbote werden auch nicht durch die DUH oder "Bösen Nachbarn" oder so erlassen. Die erlassen Deutsche Gerichte und halten sich dabei an die entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Jemanden der sein Klagerecht nutzt zu verdammen, halte ich für generell verkehrt, weil eben auf diesem Recht unser Rechtsstaat beruht.
    Die entsprechenden Städte und Gemeinden wussten ja schon lange, dass sie die entsprechenden Grenzwerte überschreiten. Es wurde aber nichts ernsthaft unternommen (wer sich an die Automobilität rantraut, begeht in Deutschland ja offensichtlich politischen Selbstmord). Erst nach den ersten gerichtlichen Fahrverboten gab es "operative Hektik".
    Und die entsprechenden Grenzwerte werden auch gerne als "unsinnig" bezeichnet. Leider kenne ich dafür keine seriöse Quellen, nur Wissenschaftler von Instituten, die durchgehend von der Automobilindustrie finanziert sind, und einen (EIN!) Mediziner (Lungenspezialist) der bereits "Rentner" ist, und auch keine ernsten Quellen vorlegen kann. Wenn also die Grenzwerte "falsch" sind, dann sollte man das wissenschaftlich belegen und nicht einfach behaupten, weil die Grenzwerte zu unerwünschten Ergebnissen führen.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz845211
    Datum28.12.2018 14:282869 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Wir sollten nicht vergessen, dass die Automobilindustrie sich selbst entscheiden hat, mit einer "Schummelsoftware" (was für ein Euphemismus) zu betrügen (das ist der richtige Ausdruck).
    Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Eine unzulässige Software wurde nur bei einem einzigen Hersteller und bei einem bestimmten Motor nachgewiesen. Diese Motoren sollten inzwischen praktisch vollständig mit einer zum Zeitpunkt der Zulassung korrekten Software nachgerüstet sein, so dass praktisch kein "betrügerisches" Fahrzeug mehr auf den Straßen unterwegs sein sollte.

    Was landläufig häufig mit diesem Betrug vermischt wird, ist die Tatsache, dass die Fahrzsuge der Euro 4 und Euro 5 (sowie der frühern Euro 6) Generation ihre zulässigen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhalten. So unsinnig das erscheint, war aber genau das vom Gesetzgeber verlangt und damit völlig legal. Einen Grenzwert für die Straße gibt es erst seit wenigen Monaten.

    Natürlich hätten die Hersteller die Fahrzeuge auch damals schon mit besserer Abgastechnik ausrüsten können, es ist jedoch völlig weltfremd anzunehmen, dass sich die Kunden (also wir) diese Fahrzeuge (mit entsprechendem Mehrpreis sowie den dazugehörigen Nachteilen in Leistung, Verbrauch und Komfort) zugelegt hätten.

    Geschrieben von Thorsten H.Hätte die deutsche Automobilindustrie die Energie eher in Projekte für effektivere Antriebe, leichtere Fahrzeuge (anstelle immer schwererer) und bessere Abgasreinigung gesteckt, hätte diese kein Problem. So verpasst die Autoindustrie international den Anschluss bei Themen wie alternative Antriebe, saubere Autos, ...
    Effektivere Antriebe und leichtere Fahrzeuge kann man kaufen, die meisten Kunden wollen jedoch groß, schwer, komfortabel und stark, was zur ungehemmten Zunahme an SUVs und anderen PS-Monstern auf unseren Straßen führte. Der Industrie ist nicht anzulasten, dass sich die Kunden unvernünftig verhalten. Was ihr jedoch anzulasten ist, ist die Vernachlässigung der Forschung zu alternativen Antrieben wie Brennstoffzellen und Batterien. So kann man diese jetzt dringend benötigten Techniken praktisch nirgendwo kaufen.

    Geschrieben von Thorsten H.Die Fahrverbote werden auch nicht durch die DUH oder "Bösen Nachbarn" oder so erlassen. Die erlassen Deutsche Gerichte und halten sich dabei an die entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Jemanden der sein Klagerecht nutzt zu verdammen, halte ich für generell verkehrt, weil eben auf diesem Recht unser Rechtsstaat beruht.

    Die entsprechenden Städte und Gemeinden wussten ja schon lange, dass sie die entsprechenden Grenzwerte überschreiten. Es wurde aber nichts ernsthaft unternommen (wer sich an die Automobilität rantraut, begeht in Deutschland ja offensichtlich politischen Selbstmord). Erst nach den ersten gerichtlichen Fahrverboten gab es "operative Hektik".


    Richtig.

    Geschrieben von Thorsten H.Und die entsprechenden Grenzwerte werden auch gerne als "unsinnig" bezeichnet. Leider kenne ich dafür keine seriöse Quellen, nur Wissenschaftler von Instituten, die durchgehend von der Automobilindustrie finanziert sind, und einen (EIN!) Mediziner (Lungenspezialist) der bereits "Rentner" ist, und auch keine ernsten Quellen vorlegen kann. Wenn also die Grenzwerte "falsch" sind, dann sollte man das wissenschaftlich belegen und nicht einfach behaupten, weil die Grenzwerte zu unerwünschten Ergebnissen führen.

    Seriöse Untersuchungen sowohl für als auch gegen die aktuellen Grenzwerte sind mir nicht bekannt. Hier wäre Aufklärung dringend erforderlich, so dass entweder die Grenzwerte allgemein akzeptiert oder entsprechend geändert werden können.

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland845212
    Datum28.12.2018 14:352797 x gelesen
    Diese Ausnahmen gibt es bereits und daher verstehe ich nicht warum hier so ein Fass aufgemacht wird .

    ich bin ein Link

    Hier Absatz 7.

    Gruß Philip

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845213
    Datum28.12.2018 14:47   3036 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorsten H.Das die Deutsch Automobilindustrie mit Ihren Dieseln ein Problem hat (und somit ein Riesen Image Problem) liegt weder an unserer Regierung, noch an den Grünen, der DUH oder irgendwelchen Gerichten. Wir sollten nicht vergessen, dass die Automobilindustrie sich selbst entscheiden hat, mit einer "Schummelsoftware" (was für ein Euphemismus) zu betrügen (das ist der richtige Ausdruck). Hätte die deutsche Automobilindustrie die Energie eher in Projekte für effektivere Antriebe, leichtere Fahrzeuge (anstelle immer schwererer) und bessere Abgasreinigung gesteckt, hätte diese kein Problem. So verpasst die Autoindustrie international den Anschluss bei Themen wie alternative Antriebe, saubere Autos, ...

    Und wieder werden ein paar Dinge wild zusammengewürfelt:
    Das Eine ist die Schummelsoftware: Die gab es bei einem Konzern, den anderen wurde zumindest bisher nichts nachgewiesen. Das andere ist die Optimierung auf Grenzwerte, die nur für bestimmte Messzyklen gelten und somit nicht im realen Fahrbetrieb. Das haben bei weitem nicht nur die deutschen Automobilhersteller getan sondern ausnahmslos alle. Und das betrifft nicht nur die Schadstoffwerte sondern ebenso die Verbrauchswerte, nicht nur bei Diesel sondern genauso Benziner und noch mehr Hybridfahrzeuge. Und ich gebe schon der Politik eine deutliche Mitschuld. Man hat es vollkommen versäumt, die Vorgaben auch zu überwachen (siehe Beispiel der OBD-AU, da ist der Schummelei Tür und Tor geöffnet, wenn die Fahrzeugeigene Sensorik sagt, "alles ok", war der Test bestanden). Auch hat man seitens der Politik Ende der 90er Jahre Grenzwerte festgesetzt, von denen man damals nicht wußte, ob und wie sie einhaltbar sind und/oder ob sie überhaupt wissenschaftlich sinnvoll sind. Klar sind die jetzt einklagbar, jedoch nur, weil man seitens der Politik so einiges verschlafen hat.

    Geschrieben von Thorsten H.Die Fahrverbote werden auch nicht durch die DUH oder "Bösen Nachbarn" oder so erlassen. Die erlassen Deutsche Gerichte und halten sich dabei an die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.

    Ja, leider ohne anscheinend die Konsequenzen zu beachten oder die Sinnhaftigkeit der Regelung zu hinterfragen. Die Schadstoffwerte sinken allein durch die zyklische Erneuerung des KFZ-Bestandes auch so schon deutlich ab und liegen nirgends so richtig weit über den Grenzwerten. Komisch nur, dass allein in Deutschland solch scharfe und dauernd gültige Fahrverbote angedacht sind.

    Geschrieben von Thorsten H.Und die entsprechenden Grenzwerte werden auch gerne als "unsinnig" bezeichnet. Leider kenne ich dafür keine seriöse Quellen, nur Wissenschaftler von Instituten, die durchgehend von der Automobilindustrie finanziert sind, und einen (EIN!) Mediziner (Lungenspezialist) der bereits "Rentner" ist, und auch keine ernsten Quellen vorlegen kann. Wenn also die Grenzwerte "falsch" sind, dann sollte man das wissenschaftlich belegen und nicht einfach behaupten, weil die Grenzwerte zu unerwünschten Ergebnissen führen.

    Ich kenne allerdings auch zur Untermauerung der Grenzwerte keine seriösen Quellen, außer "hat die WHO dsmals so empfohlen". Außer Panikmache von "tausenden vorzeitigen Todesfällen", die komplett aus dem Zusammenhang gerissen sind. Ich bin selbst Ingenieur und habe auch diverse Kenntnisse in Messtechnik. Wenn ich nur schon die Messverfahren und vor allem die Messorte im Vergleich sehe, stellen sich mir die Haare zu Berge. Alleine durch kreative Ausnutzung der Vorgaben sind da Toleranzen drin, die ein vielfaches der Grenzwerte betragen. Hier will man aber natürlich jetzt typisch Behördendeutsch korrekter als korrekt sein.

    Ich lehne mich dabei aber noch locker zurück. Ich wohne auf dem Lande, fahre weiter meinen Euro6-Diesel und meine Oldtimer und warte genüsslich, bis auch der letzte merkt, dass als nächste Sau die Benziner an den Pranger gestellt werden und danach die Hybridfahrzeuge. Und dass Strom nicht einfach so aus der Steckdose kommt, um Millionen von Elektrofahrzeugen zu versorgen. Nur leider ist bis dahin die deutsche Automobilindustrie genauso plattgemacht, wie man das mit vielen anderen Industriezweigen schon geschafft hat. Textil, Kohle, Stahl, Unterhaltungselektronik gibt es schon nicht mehr. Die Automobilindustrie ist die nächste. Nur die machen wir uns jetzt im Unterschied zu den anderen Industriezweigen selbst platt. Schöne neue Welt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen845216
    Datum28.12.2018 17:312800 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Oliver S.
    Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Eine unzulässige Software wurde nur bei einem einzigen Hersteller und bei einem bestimmten Motor nachgewiesen. Diese Motoren sollten inzwischen praktisch vollständig mit einer zum Zeitpunkt der Zulassung korrekten Software nachgerüstet sein, so dass praktisch kein "betrügerisches" Fahrzeug mehr auf den Straßen unterwegs sein sollte.


    Was soll das werden? die Dolchstoßlegende der deutschen Automobilindustrie?
    Der beschauliche "eine bestimmte Motor" ist ja wohl eher die EA189-Reihe in diversen Hubraumgrößen mit mal eben 11 Mio Fahrzeugen... Ich hab zwar mitbekommen, dass VW Porsche gekauft hat, aber dass der Laden inzwischen zugleich auch noch BMW (mit dem N57-Motor) und Mercedes-Benz (OM642 und OM 651) heißt is mir dann doch neu. Von den gleich fünf Abschaltvorrichtungen bei Opel mal ganz zu schweigen...

    Geschrieben von Oliver S.Natürlich hätten die Hersteller die Fahrzeuge auch damals schon mit besserer Abgastechnik ausrüsten können, es ist jedoch völlig weltfremd anzunehmen, dass sich die Kunden (also wir) diese Fahrzeuge (mit entsprechendem Mehrpreis sowie den dazugehörigen Nachteilen in Leistung, Verbrauch und Komfort) zugelegt hätten.

    Interessanterweise verkauft BMW Autos in den USA mit SCR-Kats von Eberspächer als Serienmodell. Und man kann dort die SCR-Anlage sogar als Ersatzteilset über BMW beziehen. Und gaaaanz unerklärlicherweise passt dies auch noch problemlos in die deutschen Modelle und funktioniert soweit, dass zumindest die Fahrverbotshürde eingehalten wird. Muss nur mal jemand die Hotlinenummer vom hauseigenen US-Ersatzteilvertrieb der BMW-Zentrale stecken. Die sind ja felsenfest der Meinung, dass es Umrüstung unmöglich sei und seitens BMW nie geben wird...


    Gruß,
    Thorben

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845217
    Datum28.12.2018 17:532773 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben G.Was soll das werden? die Dolchstoßlegende der deutschen Automobilindustrie?
    Der beschauliche "eine bestimmte Motor" ist ja wohl eher die EA189-Reihe in diversen Hubraumgrößen mit mal eben 11 Mio Fahrzeugen... Ich hab zwar mitbekommen, dass VW Porsche gekauft hat, aber dass der Laden inzwischen zugleich auch noch BMW (mit dem N57-Motor) und Mercedes-Benz (OM642 und OM 651) heißt is mir dann doch neu. Von den gleich fünf Abschaltvorrichtungen bei Opel mal ganz zu schweigen...


    Eben das ist das Problem, das viele haben. Man unterscheidet nicht zwischen der illegalen Betrugssoftware und der immer noch legalen Anpassung an gewisse Betriebsbedingungen. Dass die letztgenannte natürlich nicht gerade dem Ziel sauberen Abgases dient, dürfte klar sein, es ging einzig und allein darum, dass man entweder auf den Zusatzstoff AdBlue verzichten wollte oder das Nachfüllen auf die Wartungsintervalle ausdehnen wollte, weil man es dem Kunden nicht zumuten wollte. Bei Nutzfahrzeugen ist das schon seit Jahren normal, dass man AdBlue zusätzlich tankt. Allzu teuer ist es auch nicht.
    Allerdings sind nicht nur deutsche Autobauer von diesen Dingen betroffen, es gab da einen Fall bei Fiat, der durch die zuständigen italienischen Behörden als nicht existent erklärt wurde, es gibt Messungen an französischen Fahrzeugen, die im Realbetrieb gegenüber dem Prüfstandsbetrieb extrem hohe Schadstoffwerte zeigen. Hier nur die deutschen Automobilhersteller an den Pranger zu stellen, ist da genauso falsch. Es haben alle irgendwie versucht, die vorgegebene, selbst durch Lobbyarbeit geschaffene, schwammige Vorschriftenlage an allen Ecken zu ihren Vorteilen auszunutzen.

    Geschrieben von Thorben G.Interessanterweise verkauft BMW Autos in den USA mit SCR-Kats von Eberspächer als Serienmodell.

    Ist nichts neues und gilt erstmal für alle Firmen. Man verkauft lokal so, wie man es benötigt, um die dort geltenden Vorschriften einzuhalten. Für den Export werden z.B. im NFZ-Bereich immer noch haufenweise Euro 3-Fahrzeuge produziert. Für die USA haben alle Hersteller schon in den 70er Jahren geregelte Kats eingebaut, in Deutschland war das Mitte der 80er noch nicht selbstverständlich.
    Warum sich allerdings einige Hersteller (von den deutschen lehnt ja nur BMW kategorisch ab) weigern, Nachrüstungen, die schon verfügbar wären, anzubieten, verstehe ich auch nicht. Ich würde mir als Kunde eines solchen Konzerns schon überlegen, ob mein nächstes Auto auch wieder von dem Hersteller kommt. Aber das interessiert die Hersteller eher weniger, denn die verkaufen lieber Neufahrzeuge als irgendwelche Nachrüstungen. Betrifft ja nicht nur diese Thematik sondern auch Updates anderer Dinge (z.B. Entertainmentsysteme, kein Hersteller bietet da Aufrüstungen auf neue Standards als Zubehör).

    Gruß,
    Michael

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien845221
    Datum28.12.2018 20:47   2685 x gelesen
    Amen. Und eigentlich könnte ich aufhören. Aber bevor mich allein ob des Studiums (Fahrzeugtechnik) irgendwelche "Giftgrüne" unter Terrorismusverdacht stellen, trau' ich mir noch ein paar Klarstellungen zu machen, ev. sprechen die sich ja auch herum..

    "Auffällige Abgaswerte"
    Das Temperaturfenster, in dem ein DeNOx-Kat mit AdBlue funktioniert, ist prozesstechnische Realität, und wenn es zu kalt ist und ich spritze dennoch AdBlue ein, zerstöre ich den Kat. Ergo ist die Abschaltung nicht nur legal, sondern auch sehr sinnvoll. Ob die bei manchen Abstimmungen "sehr spät" in den Normalbetrieb wechselt und ob man das besser machen kann, ist eine zulässige Diskussion - unter Fachkundigen, die Politik darf sich dabei etwas wünschen und "best practice" von mir aus vorschreiben, aber "Chemie 4.0 per Abstimmung" wird es nicht spielen. Und soviel Kontakt zu den Entwicklern habe ich noch: Mindestens 90% der diskutieren "Auffälligkeiten" drehen sich um das Themofenster.
    Das zweite Thema sind die Kleinwagen mit Speicherkat. Ja, der funktioniert in einem recht engen Lastfenster und bei Vollgas auf deutscher Autobahn eher nicht, weil die hochaufgeladenen Nähmaschinenmotörchen ohnehin ums Überleben kämpfen (von einem französischen Kleindiesel wurde mir eine Auslegung auf 150.000 km Lebensdauer bei höherer Last berichtet - ich weiß nicht, ob Daimler weiß, was sie da einkaufen). Theoretisch ein unlösbares Problem, aber wer kauft sich zB einen Panda jtd, um täglich von Passau nach München in die Arbeit zu fahren und schraubt dabei das Gaspedal zwischen Flughafen und Deggendorf ans Bodenblech? Irgendein "Opfer" (Idiot ist nicht schmeichelhaft genug) wird die DUH schon finden, aber für die Irrelevanz dieses Einzelfalls muss ich nicht Mathematik studieren..

    "Real drive Emission"
    No na habe ich bei einem entsprechenden Lastkollektiv höhere Emissionen als im vergleichsweise zahmen Stadtzyklus. Nur: Beschreibt der den Nachverkehrsalltag nicht sogar recht gut? Die Nachwuchsrennfahrer werden im Sprint von Ampel zu Ampel den höheren Verbrauch merken. Kann ich nur mit automatischer Fahrzeugführung ändern.
    Ach ja - da gab's doch etwas politisch gewolltes, nämlich "relativ strengere" Normen für große/teure PkW, in Gesetzwerk gegossen durch Grenzwerte für das Komplettfahrzeug (g/km). Es kommt immer wieder das Argument "aber bei den LkW sind die Differenzen kleiner" - ja, dort wird auch der Motor allein am Prüfstand gemessen, Grenzwerte in g/kWh, wenn ich jetzt den Lastzug im Gebrige ackern lasse, ist die Emission höher als im Solofahzeug an der Nordseeküste.

    "Die tausenden (?) Toten"
    Nicht böse sein, das ist die bestgefälsche Statistik des Jahrhunderts. Aus der medizinisch wohl nachweisbaren relativen Gesundheitsbeeinträchtigung im Vergleich zu "Reinluft" irgendeine Zahl hochrechnen ist Scharlatanerie. Stickoxide entstehen bei jeder Verbrennung an der Atmosphäre, Ruß noch viel mehr (wie haben unsere Urahnen den Kienspan überlebt?), fragt den nächsten Giftgrünen doch, ob Kohlenstoff ein Ultragift ist.. Wozu gibt es MAK-Werte (maximale Arbeitsplatzkonzentration, heißt in Deutschland ev. anders), unter denen eben keine akute Gesundheitsgefährdung angenommen wird?
    Kleiner Vergleich zu Österreich - so anders wird die Luftgütekarte bei uns auch nicht aussehen: Es gibt ein paar immissionabhängige Tempolimits auf Autobanhen, es gibt eine Mautstaffel für den Schwerverkehr und das langsame Hinausdrängen von LkW bis Euro II, schön langsam Euro III - das sind Fahrzeuge älter 12 bzw. 18 Jahre (ok, wir können diskutieren, ob die noch statistisch nachweisbar sind). That's it, und die Lebenserwartung (Weltbank, 2016) beträgt 80,89 Jahre (Deutschland: 80,64).

    Epilog
    Ja, die Fahrzeughersteller haben Fehler gemacht, der größte war vermutlich Euro-NCAP als weltweites Vertriebsargument und der folgende Schützenpanzerbau mit der resultierenden Leistungs- und Drehmomentexplosion des aufgeladenen Direkteinspritzdiesels, dagegen sind US-Karosserien "weich" (ich halte die Unfallforscher der NHTSA für klüger). Ja, der Güterverkehr auf der Straße geht durch die Decke... wo bleiben real wirksame politische Eingriffe? Die Tiroler beißen sich regelmäßig die Zähne an sektoralen Fahrverboten aus (read: freier Warenverkehr), die Europäisierung der Eisenbahn reglementieren wir tot (read: Validierungen von ETCS2 - schlicht unbezahlbar). Ja, der Energieverbrauch auf der Straße ist mit "Elektrifizierung" zu dritteln, die Brennstoffzellen funktionieren, das Versorgungsnetz fehlt (Aufbau flächendeckend in Deutschland lt. VDI 300 Mio - was hat die Bankenrettung gekostet?), die Produktion würde auch die Stromerzeugungsspitzen "einfangen"..
    Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien, aber wie jetzt mit Gewalt BEV's in den Markt gedrückt werden sollen... warum erinnert mich das an das Glühbirnenverbot? Die LED's wären heute genauso weit, bloß die Leuchtstoffröhrenabwandlungen dazwischen wäre "stranded investment" geworden. Und wie weit sich ein "Verhaltenskartell" in den USA und Japan gebildet hat? Der Benzinhybrid ist gegen einen modernen Diesel noch immer ungleich verbrauchsintensiver..zumindest unter "real drive"-Bedingungen

    Grüsse
    Peter

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845223
    Datum28.12.2018 21:022715 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Ulrich C.Die Fahrverbotszone im Ruhrgebiet soll die A40 in Teilen betreffen, in Berlin ist schon lang von Teilen der A100 die Rede...

    In Frankreich hatte man das zuerst bei der Umweltzone bei Straßburg auch erst geplant, dann aber irgendwie auch noch gemerkt, dass es nicht zielführend ist, den Autobahnverkehr auf Landstraßen und weite Umwege umzuleiten.


    Die A40 geht im Herzen des Ruhrgebiets mitten durch die Städte, quasi durch die Wohnzimmer der Anwohner. Da wäre es irgendwie unglaubwürdig, Luftverbesserung durch Verkehrsverbote anzustreben ohne die A40 einzubeziehen (und wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Entscheidung darüber ja ohnehin schon gerichtlich gefällt worden...).

    Da ist die Ausweichstrecke für den Fernverkehr auch keine Landstraße, sondern einfach die nächste Autobahn (A2, A42, A52).

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz845224
    Datum28.12.2018 21:062712 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter M.Das Temperaturfenster, in dem ein DeNOx-Kat mit AdBlue funktioniert, ist prozesstechnische Realität, und wenn es zu kalt ist und ich spritze dennoch AdBlue ein, zerstöre ich den Kat. Ergo ist die Abschaltung nicht nur legal, sondern auch sehr sinnvoll. Ob die bei manchen Abstimmungen "sehr spät" in den Normalbetrieb wechselt und ob man das besser machen kann, ist eine zulässige Diskussion - unter Fachkundigen, die Politik darf sich dabei etwas wünschen und "best practice" von mir aus vorschreiben, aber "Chemie 4.0 per Abstimmung" wird es nicht spielen. Und soviel Kontakt zu den Entwicklern habe ich noch: Mindestens 90% der diskutieren "Auffälligkeiten" drehen sich um das Themofenster.

    Das weit ausgelegte Thermofenster hieß aber bei manchem Hersteller, dass schon bei relativ "normalen" Außentemperaturen von weniger als 15°C keine Abgasreinigung mehr erfolgte. Das hat nix mehr mit Auslegung eines Thermofensters zu tun sondern ist schlichtweg nicht das, was technisch sinnvoll und völlig unproblematisch machbar ist.

    Ansonsten stimme ich deinem Beitrag weitestgehend zu.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845225
    Datum28.12.2018 21:232620 x gelesen
    Geschrieben von Philip K.Diese Ausnahmen gibt es bereits und daher verstehe ich nicht warum hier so ein Fass aufgemacht wird .

    ich bin ein Link

    Hier Absatz 7.


    Die 35. BImSchV definiert die Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen. Das sind die Verkehrsverbotsbereiche, die mit Zeichen 270.1 der StVO (und i.d.R. dem Zusatzzeichen "grüne Plakette frei") gekennzeichnet sind.

    j0367-1_1030.jpgj0367-1_1050.jpg

    Diese Ausnahmen würden wohl auch gelten (ggf. angepasst), wenn man die Regeln der 35. BImSchV um eine blaue, hellblaue und/oder weiße Plakette erweitert hätte. Allerdings sind sich die Bundesländer in dem Punkt noch nicht einig geworden, so dass es eigentlich überhaupt keine echte Rechtsgrundlage für die "neuen" Diesel-Fahrverbote gibt.

    Nun haben aber die Gerichte entschieden, dass diese Fahrverbote trotzdem erlassen werden müssen, notfalls unter Verbiegung der StVO, weil das EU-Recht als höherwertiges Recht zwingend umzusetzen ist.

    Deswegen werden diese Fahrverbote wohl durch das Zeichen 251 (Verbot für Kraftwagen) mit entsprechenden Zusatzzeichen ("Diesel bis Euro 5/V") angeordnet. Beispielbild

    Für diese Kombination gelten die Ausnahmen der 35. BImSchV nicht. Ausnahmen (die über die allgemeinen Regelungen des §35 StVO hinausgehen und nicht durch Zusatzzeichen wie im Bild "Anlieger" definiert werden) müssen über §46(2) als Allgemeinverfügung von den zuständigen Behörden ("Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen") erlassen werden.

    Genau um den Erlass solcher Ausnahmegenehmigungen (im Wesentlichen im Umfang der in der 35. BImSchV enthaltenen Regelungen, mit gewissen Erweiterungen) geht es im Vorstoß des vfdb.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW845229
    Datum28.12.2018 23:162648 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Da ist die Ausweichstrecke für den Fernverkehr auch keine Landstraße, sondern einfach die nächste Autobahn (A2, A42, A52).

    Wenn ich mir die regelmäßigen Verkehrsnachrichten so anhöre können die Ausweichstrecken dieses Verkehrsaufkommen locker aufnehmen... Oder evtl. doch nicht ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845230
    Datum28.12.2018 23:372646 x gelesen
    Geschrieben von Philip K.Diese Ausnahmen gibt es bereits
    Ja, blöd nur das diese die Umweltzonen betreffen.
    Dieselverbote kann man sich ggf. wie ein Fahrverbot für Motorräder oder eine Gewichtsbeschränkung vorstellen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen845232
    Datum29.12.2018 02:362682 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Henning K.Die 35. BImSchV definiert die Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen.
    Nein, von Fahrverboten auf Basis §40 BImSchG. Darunter fallen auch die Umweltzonen. Ist aber für die Ausnahmen der 35. BImSchV nicht relevant, wie die Verbotsbereiche in der verkehrlichen Umsetzung in der STVO heißen oder wie sie beschildert sind.

    Geschrieben von Henning K.Nun haben aber die Gerichte entschieden, dass diese Fahrverbote trotzdem erlassen werden müssen, notfalls unter Verbiegung der StVO, weil das EU-Recht als höherwertiges Recht zwingend umzusetzen ist.
    Da muss nichts verbogen werden.

    Geschrieben von Henning K.Deswegen werden diese Fahrverbote wohl durch das Zeichen 251 (Verbot für Kraftwagen) mit entsprechenden Zusatzzeichen ("Diesel bis Euro 5/V") angeordnet. Beispielbild

    Was soll so ein Blödsinn? Und was kann der Gesetzgeber dafür, wenn die Stadt nicht die passende Beschilderung verwendet? Warum nicht das zur Schadstoffbelastungsminimierung gedachte 270.1 mit gleichem Zusatz?!


    Gruß,
    Thorben

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845234
    Datum29.12.2018 08:092562 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.wenn Feuerwehrs deshalb nur eingeschränkt tätig werden kann meldet man das der Politik. Zeigt die Konsequenzen auf und gibt Lösungsvorschläge.

    Dann ist die Politik am Zug.

    Das Beispiel mit den Sanitätsdiensten bei Fussballspielen ist ein wunderbarer "Hebel" um die Problematik plakativ aufzuzeigen und hat für uns "gute" Konsequenzen.


    Genau das machen/versuchen wir doch!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845235
    Datum29.12.2018 08:132658 x gelesen
    Geschrieben von Philip K.Diese Ausnahmen gibt es bereits und daher verstehe ich nicht warum hier so ein Fass aufgemacht wird .

    ich bin ein Link

    Hier Absatz 7.


    1. Das sind die Ausnahmen für die Umweltzonen.
    2. Ist schon strittig, ob danach auch die Fahrverbotsausnahmen kommen - offensichtlich mehrheitlich nicht, sonst gäbe es nicht zig Sonderregelungen in den betroffenen Gebieten bzw. Diskussionen darum.
    3. Hat auch das Lücken....

    Einfach den vfdb-Text nochmal genauer lesen und v.a. dann den ausführlicheren Artikel dazu!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845249
    Datum29.12.2018 15:562682 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.Ist aber für die Ausnahmen der 35. BImSchV nicht relevant, wie die Verbotsbereiche in der verkehrlichen Umsetzung in der STVO heißen oder wie sie beschildert sind.

    Doch natürlich. Weil in Anlage 2 nur bei Zeichen 270.1 auf diese Verordnung Bezug genommen wird.

    Geschrieben von Thorben G.Warum nicht das zur Schadstoffbelastungsminimierung gedachte 270.1 mit gleichem Zusatz?!

    Zeichen 270.1 verträgt nur Zusatzschilder mit Ausnahmen, keine einschränkenden. Man müsste da also ein ZZ drunter hängen wo etwa folgendes draufsteht: "Frei für Fahrzeuge ohne Dieselmotor und für Fahrzeuge mit Dieselmotor ab Euro 6/VI". Dann wären allerdings auch Krafträder und Anverwandte sowie die in der 35. BImSchV benannten Fahrzeuge ausgenommen.

    Einfach mal abwarten, wie die nächsten Fahrverbots-Städte die Sache regeln.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW845250
    Datum29.12.2018 16:532757 x gelesen
    media.media.359646c1-2f81-49d8-ab14-bb18

    So wie im Bild hat das nix mit Umweltzonen und den dortigen Ausnahmen zu tun, ergo fahren auch wir ohne den §35 zu haben grundsätzlich aussen rum bis eine dafür bestimmte Ausnahme erteilt wurde.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen845277
    Datum30.12.2018 19:182496 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Geschrieben von Thorben G."Ist aber für die Ausnahmen der 35. BImSchV nicht relevant, wie die Verbotsbereiche in der verkehrlichen Umsetzung in der STVO heißen oder wie sie beschildert sind."

    Doch natürlich.


    Nö. Gemeint war, dass es für die 35. BImschV völlig egal ist, wie das §40 BImSchG-basierte Fahrverbot im Straßenverkehr genannt wird. Bzw. dass die Argumentation "gilt nur für Umweltzone" oder bei Vz 270.1 eben nicht verfängt. Wie das dann im Straßenverkehr umgesetzt wird ist erstmal nachrangig. Das Problem besteht nicht auf Ebene Fahrverbotsregelung und Erfordernis von Ausnahmen, sondern allenfalls in der Signalisierung im Verkehr.

    Und auch da eigentlich nicht, wenn die Städte da nicht die falschen Zeichen aufstellen würden.
    Was bitte soll das denn Aussagen? Bis Euro 5/6? Gerade die Problemdiesel haben doch ergaunerte Einstufung nach euro 5 bzw. 6 und können damit dort weiterfahren? Und grandios wird das eigentor dann bei der Nachrüst-Klausel, die Realemissionen unter 150% des Grenzwerts ja zulassen soll, ausdrücklich auch für Euro 4, wenn diese die einhalten. Die sind damit dennoch ausgesperrt.

    Geschrieben von Henning K.Zeichen 270.1 verträgt nur Zusatzschilder mit Ausnahmen, keine einschränkenden.

    .....weil? Warum nicht 270.1 mit Zusatz "gilt für Diesel"? Ist doch mit Abstand die sinnigste Kennzeichnungslösung. Wie soll sonst ein Fahrer erkennen, ob für ihn die Ausnahmen aus BImSchG §40 (1a) (neu) gelten?!

    Gruß,
    Thorben

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW845278
    Datum30.12.2018 20:092542 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.Bis Euro 5/6? Gerade die Problemdiesel haben doch ergaunerte Einstufung nach euro 5 bzw. 6 und können damit dort weiterfahren?

    Die Schummel-Diesel werden über verpflichtende Nachrüstaktionen entschummelt bzw. bei Nichtteilnahme stillgelegt. Um die geht es doch bei der ganzen Fahrverbots-Thematik überhaupt nicht.

    (aber tröste dich, du bist bei weitem nicht der einzige, der den Unterschied nicht bemerkt hat...)

    Geschrieben von Thorben G.Und grandios wird das eigentor dann bei der Nachrüst-Klausel, die Realemissionen unter 150% des Grenzwerts ja zulassen soll, ausdrücklich auch für Euro 4, wenn diese die einhalten. Die sind damit dennoch ausgesperrt.

    Natürlich, auch das Problem hätte man gelöst wenn man sich auf weitere Plakettenfarben geeinigt hätte. Hat man aber nicht, und die betroffenen Kommunen müssen trotzdem handeln.

    Stuttgart hat das Problem offensichtlich eleganter gelöst als Hamburg, nämlich so:

    139349.jpg

    damit greifen hier automatisch auch die Ausnahmen der 35. BImSchV; weitere Ausnahmen wurden per Allgemeinverfügung geregelt (siehe hier. runterscrollen!). Damit werden im Übrigen auch die Forderungen der vfdb weitestgehend erfüllt.

    Was allerdings nicht so einfach funktioniert wie man sich das in Stuttgart vorstellt ist die Identifizierung der jeweiligen Abgasnorm:
    Da könnte z.B. "1999/96/EG;B2" stehen. Und dann? ;-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845319
    Datum02.01.2019 13:362418 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Die Ausnahmen sind Blödsinn. Will man wirklich den Quatsch der Fahrverbote, dann muss man das auch konsequent durchziehen. Stuttgart hat jetzt mal Zahlen veröffentlicht:
    3663 Anträge für Ausnahmegenehmigungen von den Stuttgarter Diesel-Fahrverboten sind bis Mittwoch bei der Stadt eingegangen. Mehr als 1500 Anfragen konnten bereits bearbeitet werden, dabei wurden rund 47 Prozent genehmigt, wie eine Stadtsprecherin mitteilte.
    Der Stadt zufolge sind von den seit Dienstag geltenden Einschränkungen 72 000 Autos in Stuttgart und Umgebung betroffen. Rund 10 Prozent davon könnten für Ausnahmegenehmigungen in Frage kommen, sagte die Sprecherin.


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845320
    Datum02.01.2019 14:032503 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Der Stadt zufolge sind von den seit Dienstag geltenden Einschränkungen 72 000 Autos in Stuttgart und Umgebung betroffen. Rund 10 Prozent davon könnten für Ausnahmegenehmigungen in Frage kommen, sagte die Sprecherin.

    das KBA hat 2018 für 2017 folgende Zahlen veröffentlicht:

    "Die Anzahl der Pkw mit der derzeit besten Emissionsklasse Euro 6 stieg um +51,8 Prozent auf 9.317.863 Einheiten. Ihr Anteil wuchs damit auf 20,0 Prozent, dennoch war der größte Anteil den Euro-Klassen 5 und 4 zuzuordnen (28,2 %/-2,7 % und 30,8 %/-5,9 %).

    Das durchschnittliche Alter der am 1. Januar 2018 zugelassenen Pkw erreichte 9,4 Jahre (Vorjahr: 9,3 Jahre). 674.978 Pkw (1,5 %/+12,2 %) waren älter als 30 Jahre."

    https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/b_jahresbilanz.html

    Das sind die Übersichten für die Einführung der jeweiligen Abgasstufen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm

    D.h. noch bis Ende 2010 konnten Fahrzeuge in Euro 4 zulässig neu zugelassen werden - und noch bis August 2015 Euro 5 (die sind dann ab 1.1.2020 dran, vgl. https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/fahrverbote-ab-dem-1-januar-2019-geplant-67,0,1771.html. - Dann sind die Euro5-Fahrzeuge z.T. noch keine 5 Jahre alt!)

    Die Fahrverbote für Anwohner gelten erst ab 01.04.2019, ich denke, da wird noch eine Welle an Anträgen kommen...
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Diesel-Fahrverbote-Gesamte-Umweltzone-fuer-aeltere-Diesel-in-Stuttgart-gesperrt-4260397.html

    Und nach der Gerichtsentscheidung des EuGH kann es ab März 2020 auch Fahrzeug bis Euro 6d (und zwar die aus der Übergangslösung WLTP) treffen, wenn "man" das will, bzw. die DUH das wieder einklagt, was nach deren Aussagen zu erwarten sein wird...
    https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/eu-urteil-diesel-euro-6-rde-cf/

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg846822
    Datum20.02.2019 13:452155 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas H.

    Bei uns kommt ein EuroV-HLF10 im Februar :-)


    Die " Euro6-Flotte im Landkreis ist noch klein " ( LK Karlsruhe ) ;-)))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg846831
    Datum20.02.2019 17:262106 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    Darf man im BaWü ja noch bis zum 31.12.2020 gem:[...] Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit

    Wobei auch das von Gemeinderäten kritisch hinterfragt wird, siehe beispielsweise:

    -> HTZ " Neues Feuerwehrfahrzeug fährt mit Euro-5-Motor "

    [...] Die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Feuerwehr hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
    [...]
    Wogegen Klaus Jahnke (FDP/LfH) Einspruch erhob. Er störte sich daran, dass das Fahrzeug mit einem Euro-5-Motor ausgerüstet werden soll. Einen Motor zu ordern, der seit 2013 nur mit Sondergenehmigung betrieben werden dürfe, sei in Zeiten, in denen der Staat den Umstieg auf Euro-6-Motoren fordere, das falsche Signal. Auch andere Wehren in der Region orderten noch Fahrzeuge mit Euro-5-Motoren, betonte Steffen Christ, der stellvertretende Kommandant der Wehr. Markus Fuchs (CDU) merkte an, dass sich der Feuerwehrausschuss ausgiebig mit dem Thema befasst habe. Der Rat sah es ähnlich und stimmte der Vergabe mehrheitlich zu. [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW846929
    Datum24.02.2019 09:252063 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D. [...] Die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Feuerwehr hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
    [...]
    Wogegen Klaus Jahnke (FDP/LfH) Einspruch erhob. Er störte sich daran, dass das Fahrzeug mit einem Euro-5-Motor ausgerüstet werden soll. Einen Motor zu ordern, der seit 2013 nur mit Sondergenehmigung betrieben werden dürfe, sei in Zeiten, in denen der Staat den Umstieg auf Euro-6-Motoren fordere, das falsche Signal. Auch andere Wehren in der Region orderten noch Fahrzeuge mit Euro-5-Motoren, betonte Steffen Christ, der stellvertretende Kommandant der Wehr. Markus Fuchs (CDU) merkte an, dass sich der Feuerwehrausschuss ausgiebig mit dem Thema befasst habe. Der Rat sah es ähnlich und stimmte der Vergabe mehrheitlich zu. []


    Vielleicht erklärt jemand dem Herrn Gemeinderat, dass er sein Euro 6 Fahrzeug regelmäßig auf den Hof stellen muss um den Katalysator freizubrennen. :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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     09.11.2018 12:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf Dieselfahrverbote und die BOS
     21.12.2018 12:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.12.2018 12:39 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     21.12.2018 13:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.12.2018 14:05 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     23.12.2018 11:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.12.2018 16:17 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
     21.12.2018 17:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     20.02.2019 17:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     24.02.2019 09:25 Thom7as 7E., Nettetal
     21.12.2018 17:34 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     22.12.2018 10:00 Thom7as 7E., Nettetal
     20.02.2019 13:45 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     25.12.2018 18:41 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.12.2018 19:28 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.12.2018 21:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.12.2018 22:49 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.12.2018 23:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     22.12.2018 07:57 Fran7k S7., Schwerte
     22.12.2018 08:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.12.2018 11:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     22.12.2018 11:12 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     22.12.2018 11:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.12.2018 15:32 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     22.12.2018 11:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     22.12.2018 14:33 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     22.12.2018 15:37 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     23.12.2018 19:37 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     25.12.2018 13:58 Jens7 R.7, Lützen
     26.12.2018 10:37 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     22.12.2018 16:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     23.12.2018 15:40 Thom7as 7R., Haibach
     23.12.2018 17:01 Thom7as 7E., Nettetal
     25.12.2018 15:49 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.12.2018 10:33 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.12.2018 08:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.12.2018 10:32 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.12.2018 08:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.12.2018 12:06 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.12.2018 21:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     28.12.2018 23:16 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     28.12.2018 08:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.12.2018 09:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.12.2018 09:51 Thom7as 7E., Nettetal
     28.12.2018 10:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     28.12.2018 11:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.12.2018 11:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     28.12.2018 11:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.12.2018 12:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     28.12.2018 12:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.12.2018 08:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.12.2018 12:12 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.12.2018 12:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.12.2018 12:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.12.2018 12:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.01.2019 13:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.01.2019 14:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.12.2018 14:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.12.2018 14:46 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.12.2018 15:40 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.12.2018 16:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.12.2018 20:11 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     26.12.2018 20:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.12.2018 08:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.12.2018 08:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.12.2018 08:58 Timo7 S.7, Alzey
     27.12.2018 09:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.12.2018 10:07 Hara7ld 7S., Köln
     27.12.2018 10:35 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.12.2018 13:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.12.2018 13:35 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.12.2018 16:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     27.12.2018 10:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.12.2018 17:25 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     27.12.2018 08:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.12.2018 14:35 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     28.12.2018 21:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.12.2018 02:36 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     29.12.2018 15:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.12.2018 16:53 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     30.12.2018 19:18 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     30.12.2018 20:09 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     28.12.2018 23:37 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.12.2018 08:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.12.2018 13:46 Thor7ste7n B7., Bammental
     28.12.2018 14:28 Oliv7er 7S., Neidenbach
     28.12.2018 17:31 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     28.12.2018 17:53 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.12.2018 20:47 Pete7r M7., Wien
     28.12.2018 21:06 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.12.2018 14:47 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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