News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Definition Aktive Mitglieder | 23 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Hans8 M.8, Weiden i.d. OPF / Bayern | 845417 | |||
Datum | 07.01.2019 15:29 | 5876 x gelesen | |||
Hallo Kameraden. Ich bin jetzt seit mehr als 25 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr tätig. Zurzeit sind ja wieder überall die Generalversammlungen und da werden einen Zahlen aufgetischt was welche Feuerwehr für " Aktive Mitlgieder " hat. Doch wenn man die Feuerwehren unterm Jahr sieht, sind es immer nur eine Handvoll die wirklich aktiv als Feuerwehrmann tätig sind. Meine Frage in die Runde: Wer kann mir sagen, wie der Gesetzgeber einen aktiven Feuerwehrmann/frau definiert. Bitte keine Einschätzung oder eigene Vorstellungen. Hab bis jetzt nirgendwo was gefunden und die Erfahrung zeig das anscheinden jeder Ort eine andere Richtline dafür hat. danke schonmal für eure Antworten. Hans Maier | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 845418 | |||
Datum | 07.01.2019 15:44 | 3502 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans M.Wer kann mir sagen, wie der Gesetzgeber einen aktiven Feuerwehrmann/frau definiert. Der aktive Feuerwehrmann wird nicht in irgendeinem Gesetz definiert, dort gibt es nur den Feuerwehrmann (oder die Feuerwehrfrau). Die Unterscheidung aktiv/inaktv oder aktiv/passiv kommt aus dem Vereinswesen, also aus den Feuerwehrvereinen oder Fördervereinen. Dort gibt es aktive Mitglieder (die Einsatzabteilung) und Mitglieder, die nicht der Einsatzabteilung angehören, also zum Beispiel Fördermitglieder, Alterskameraden und so weiter. So kenne ich es jedenfalls aus meinem eigenen Förderverein. Wenn ich recht informiert bin, gibt es in Bayern zur freiwilligen Feuerwehr in der Regel auch den Feuerwehrverein, der das Personal der Feuerwehr stellt. Im Rest der Republik ist die Organisation etwas anders, dort kann neben der Feuerwehr der Gemeinde ein Verein tätig sein, der die Feuerwehr unterstützt. Sehr viele Feuerwehren kommen jedoch auch ohne Verein sehr gut zurecht. Diese haben dann ausschließlich aktive Mitglieder. | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 845419 | |||
Datum | 07.01.2019 17:00 | 3012 x gelesen | |||
Ich kenne da eigentlich nur die Unterscheidung: - Aktiv (alle Feuerwehrangehörigen, die in der Einsatzabteilung sind - egal ob "immer da" oder Karteileiche) - Jugend - Alters-, bzw. Ehrenabteilung Eine Unterscheidung innerhalb der Gruppen auf Grund von Anwesenheiten kenne ich für Statistiken nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 845420 | |||
Datum | 07.01.2019 17:03 | 3090 x gelesen | |||
hallo, meinst du da die Unterscheidung zwischen: - aktive Mitglieder die regelmässig zu Übungen und Einsatz kommen - "aktive" Mitglieder die regelmässig zu Einsätzen kommen, aber bei Übungen in der Regel fehlen - Karteileichen die man schon lange nicht mehr gesehen hat? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 845425 | |||
Datum | 07.01.2019 18:02 | 2976 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans M.Wer kann mir sagen, wie der Gesetzgeber einen aktiven Feuerwehrmann/frau definiert. Bitte keine Einschätzung oder eigene Vorstellungen. Niemand, da es in Bayern dafür keinerlei Definitionen im BayFwG oder den einschlägigen Ausführungsverordnungen gibt. | |||||
| |||||
Autor | Hans8 M.8, Weiden i.d. OPF / Bayern | 845437 | |||
Datum | 08.01.2019 10:45 | 2285 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, ich meine einen allgemeinem Stundenansatz um als Aktiver Feuerwehrmann/Frau zu gelten. Die FwD sagt ja es zählt der Einsatz, Übung, Ausbildung/Lehrgänge, technischer Dienst dazu. Das Ausrücken bei Festzügen oder dergleichen ist nicht mit aktiven Dienst gemeint. Gruss Hans | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 845438 | |||
Datum | 08.01.2019 11:01 | 2153 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M. - "aktive" Mitglieder die regelmässig zu Einsätzen kommen, aber bei Übungen in der Regel fehlen Die sollte es nicht geben. Denn ein zu häufiges Fehlen bei angeordneten Übungen und/oder Ausbildungsveranstaltungen schließt eine Teilnahme an Einsätzen definitiv aus. Geschrieben von Jürgen M. - Karteileichen die man schon lange nicht mehr gesehen hat? Sollte es in der Regel auch nicht mehr geben. Jede "Karteileiche" blockiert mir einen Satz PSA. Karteileichen sind auszusortieren und nach einem Gespräch unter Umständen zu entpflichten. Denn es ist doch irgendwie ein ganz komisches Gefühl das in einem aufsteigt wenn man sich als Gruppenführer mit 35 Dienstjahren in der Feuerwehr auf der Einsatzfahrt umdreht und nur unbekannte Gesichter sieht. ;-) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 845444 | |||
Datum | 08.01.2019 12:35 | 2021 x gelesen | |||
Ich selber war über 7 Jahre in einer FF, dort gab es aktive-Mitglieder in der Einsatzabteilung die nur zur Jahreshauptversammlung auftauchten. Als ich dann einmal nachfragte, wann die denn dass letzte mal zum Einsatz oder zum Ausbildungsabend gekommen sind, habe ich erfahren, dass das schon 8 Jahre oder so her sei. Mir wurde auch gleich mitgeteilt, dass dieses so sein muss, damit die FF gut besetzt ist. Ach, hier wird also dem Amt vorgetäuscht, dass eine hohe und ausreichende Anzahl an aktiven Mitgliedern in der Einsatzabteilung vorhanden ist. Als ich diesen Satz ausgesprochen hatte wurde Protest gegen mich laut. Aber was ist denn an dieser Feststellung nur falsch? Dieses ist nur meine eigene persönliche Erfahrung. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 845445 | |||
Datum | 08.01.2019 12:44 | 2061 x gelesen | |||
hallo, ich kenne eine Feuerwehr da reichte es früher wenn beim Übungsabend die Anwesenheitsliste von einer Führungskraft abgehakt wurde. Inzwischen wurde das auf ein System wo jeder Anwesende unterschreiben muss umgestellt. Dies wurde von oben so angeordnet. In einer Ortswehr hat es daraufhin Änderungen in der Zahl der Einsatzkräfte gegeben ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 845449 | |||
Datum | 08.01.2019 13:09 | 1912 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Mir wurde auch gleich mitgeteilt, dass dieses so sein muss, damit die FF gut besetzt ist. Fachlich falsch und FW-taktisch eine Katastrophe ...aber menschlich möglicherweise verständlich. Denn es könnte sein das die Karteileiche heute "nur noch" für die LG wichtige politische Arbeit leistet. Möglich auch das man Karteileichen nutzt um die quantitativ mangelhafte Ausgabe von PSA zu kompensieren. Nicht ausschließen möchte ich auch das man Karteileichen dazu nutz die Existenz der ganzen LG zu sichern, natürlich in der Hoffnung bald neue Mitglieder aufnehmen zu können. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz | 845450 | |||
Datum | 08.01.2019 13:15 | 1852 x gelesen | |||
Servus Hans, Geschrieben von Hans M. Wer kann mir sagen, wie der Gesetzgeber einen aktiven Feuerwehrmann/frau definiert. Bitte keine Einschätzung oder eigene Vorstellungen. und genau das ist das Problem weil es keine Richtlinie oder Empfehlung gibt, kann eigentlich jede Feuerwehr oder Wehrleiter machen was sie wollen, mehr oder weniger. Für mich kann ein Mitglied das sich innerhalb eines Jahres weder zu einer Übung noch zu einem Einsatz blicken lässt nicht "aktiv" sein. Somit sollte diese Jahr auch nicht als aktiv gewertet werden. Wenn ich mir aber so einige "Feuerwehrehrenzeichen" Verleihungen so anschaue kann ich mir nicht vorstellen das alle Wehren dies mindestens so handhaben. Freundliche Grüße Markus | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 845458 | |||
Datum | 08.01.2019 13:50 | 1936 x gelesen | |||
In M-V wurde durch (landesweite!?) Einführung der Software FOX in vielen Feuerwehren der Umbruch von der Kartei(leichen)-Verwaltung auf die comptergestützte Verwaltung geschafft. In einem Jahr konnte landesweit ein massiver Rückgang der Zahl der Einsatzkräfte verzeichnet werden. Sicherlich ist auch ein solches System manipulierbar, da man durch Aufnahme von Inaktiven die tatsächliche Zahl der FWler nach außen vergrößern könnte, aber die meisten Führungskräfte haben sich nicht die Mühe gemacht sondern nur die aktiven Kandidaten eingetragen. Da bei Fox auch die Informationen z.B. über die Gesundheitsprüfung und Ausbildungen zusammenlaufen, haben auch Dritte (Kreisfeuerwehrverband, Amtswehrführung,...) Informationen über die Einsatzfähigkeit einer Einheit. Neben der Teilnahme an Ausbildung in der Feuerwehr (tlw. manipulierbar) und den Einsätzen (bei fehlender Aktivität in den Ausbildungen für alle evtl. gefährdend) ist m.E. die Regelmäßigkeit der überörtlichen Ausbildung (FTZ, FW-Schule) ein wichtiger Faktor für die Aktivität. | |||||
| |||||
Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 845471 | |||
Datum | 08.01.2019 17:37 | 1868 x gelesen | |||
Nach FwDV 2 sollen 40h Ausbildung am Standort, pro Jahr erfüllt werden. Ich denke das wäre eine "passende" Argumentation. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 845472 | |||
Datum | 08.01.2019 18:01 | 1866 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko L.40h Ausbildung Eigentlich gut, wobei ich das für eine kleine TSF/A Dorfwehr schon für ambitioniert halte. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 845490 | |||
Datum | 09.01.2019 06:40 | 1776 x gelesen | |||
Hallo Thomas, naja, das kommt drauf an, was man draus macht. Man kann ja durchaus mit einigen anderen Feuerwehren , die u.U. mit in der AAO verankert sind z.B. 4 x Samstags im Jahr gemeinsame Übungen abhalten. Heißt bei 4 x 8 Std. bin ich schon bei 32 , da sollte sich für die anderen 8 Std aufs Jahr verteilt noch innerhalb der Wehr oder des eigenen Ortes was finden lassen. Außerdem ist ja bei den 40 Std. auch immer die Definition " SOLL " , sprich wie steht die Definition von SOLL im denn im Gesetz? Ich denke wenn man eine regelmäßige Teilnahme vorweisen kann, dann reißt auch niemand den Kopf ab wenn z.B. nur 31 Std. vorzuweisen sind. MkG | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 845527 | |||
Datum | 09.01.2019 20:53 | 1624 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars B.Ich denke wenn man eine regelmäßige Teilnahme vorweisen kann Das wäre mein Ansatz XX % unter dem Durchschnitt und man sollte das Gespräch suchen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 845534 | |||
Datum | 10.01.2019 00:37 | 1558 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Lars B. Außerdem ist ja bei den 40 Std. auch immer die Definition " SOLL " , sprich wie steht die Definition von SOLL im denn im Gesetz?In einem Gesetz wirst du das Wort "soll" nicht definiert finden. Die Juristerei im allgemeinen sagt etwas platt "Soll ist Muss wenn Kann" oder ein wenig ausführlicher für das öffentliche Recht: "Soll" bedeutet, dass das beschriebene Vorgehen bzw. die beschriebene Rechtsfolge die Regel ist und erstmal der Anschein dafür spricht, dass es sich auch in einem konkreten Einzelfall so wie beschrieben verhält. Liegen aber gute Gründe dagegen vor oder ist es eben ein untypischer Fall, dann kann (Manchmal sogar: muss!) eine Behörde anders entscheiden, als es die Soll-Vorschrift besagt. Übertragen auf die Mindeststunden heißt das genau das, was du mit dem gesunden Menschenverstand beschrieben hast: Wenn ein Schichtdienstler, Eigenheimbauer, Montagefahrer, Langzeitkranker o.ä. mal auf 38 Stunden kommt, muss man den nicht rauswerfen. Darauf hinweisen würde ich ihn dennoch, evtl. hätte er ja öfter "gekonnt" aber dachte sich, er "muss" heute nicht. Kommt der selbe FA aber nur auf 5 oder 10 Stunden dürfte das Gespräch und ggf. weitere Maßnahmen trotzdem erforderlich werden, denn irgendwann rechtfertigen auch die besten Gründe und edelsten Ziele nicht mehr ein massives Ausbildungsdefizit. Wenn man da beidseitig ehrlich miteinander umgeht, findet man meist eine Lösung, auch wenn das manchmal der Austritt (oder eine Beurlaubung, wenn möglich) ist. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
| |||||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 845549 | |||
Datum | 10.01.2019 12:00 | 1650 x gelesen | |||
40 Stunden sind nicht ambitioniert. Wenn ich das richtg in der FwDV interpretiere, sind 40 Stunden = 40 Unterrichtsstunden mit je 45 min Schaut mal nach, wie oft ein Fußballer zum Training muss, um auf dem Platz stehen zu dürfen. Die haben nur einen Ball, zwei Tore und Mitspieler. Da wird es ja wohl möglich sein, mit einem TLF 40 Stunden im Jahr (!) Ausbildung zu betreiben, sich fir zu halten und einen Einsatz zu trainieren. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 845569 | |||
Datum | 11.01.2019 01:06 | 1431 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans M.Zurzeit sind ja wieder überall die Im Endeffekt sind das die Mitglieder, die vom Feuerwehrverein der kommunalen Einrichtung Feuerwehr für den Feuerwehrdienst zur Verfügung gestellt werden. Das Regelwerk ist dann die jeweilige Vereinssatzung, die regelt, welche Mitgliederarten es gibt und welches Gremium für die Aufnahme, Streichung/Ausschluss oder andere Statusänderung von Mitgliedern zuständig ist. Die Mustersatzung des LFV sieht hier übrigens die Begriffe Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder) und ehem. Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder), unabhängig der Arbeitsleistung, vor. Wenn jetzt der Kommandant nicht gerade jemanden wegen fehlender Eignung gemäß Art. 6, Abs. 4 dauerhaft vom Feuerwehrdienst entbindet, bleibt er/sie für den Verein ein Aktiver/eine Aktive, aber auch für die Dienstversammlung alle 6 Jahre für die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreter. Diese fällt medientechnisch aber sehr selten auf, weil sie meistens der Mitgliederversammlung vorangeht oder in sie integriert ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Thorsten Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider! | |||||
| |||||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 845570 | |||
Datum | 11.01.2019 01:10 | 1266 x gelesen | |||
Das wäre ja der "Supergau" für die FF, wenn diese Neuerungen bundesweit eingeführt werden müßten. Es soll aber sogar Bundesländer geben, wo seit Jahren nicht mehr bekannt ist, wieviele Aktive es wirklich gibt. MkG Klaus | |||||
| |||||
Autor | Norb8ert8 G.8, Bad Wildbad / | 845581 | |||
Datum | 11.01.2019 14:00 | 1231 x gelesen | |||
Da ich auch nicht genau weis (vlt. im FW-Gesetz?), wo man sowas nachlesen kann, gebe ich mal mein Verständnis kund, was "Aktive" Mitglieder für mich sind.... Meiner Meinung nach und da steh ich sicher nicht alleine da, sind alle FW-Angehörigen aktive Mitglieder. Sowohl in den Jugend und Altersabteilungen, als auch die Musik treibenden Züge & Abteilungen und natürlich die, welche mit Strahlrohr & Co. an der forderen Front stehen. Diese nenne ich der Einfachheit halber "Einsatzabteilung" und den ganzen Rest "Feuerwehrabteilungen". Ich liefer auch die Begründung: Alle machen etwas aktiv = Sie gehen zur Feuerwehr. Aber nur die Einsatzabteilung, die ist dass, um was es eigentlich geht. Ich hoffe es hilft weiter auf der Suche nach dem Verständlichen | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 845582 | |||
Datum | 11.01.2019 14:56 | 1149 x gelesen | |||
Das ist nicht ambitioniert. 20 Dienste mit je 2 (Unterrichts-)Stunden bei 52 Wochen ist kein Hexenwerk. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 845597 | |||
Datum | 12.01.2019 13:01 | 837 x gelesen | |||
Hallo Forum, für NRW gibt es eine Definition im BHKG §9. Hier wird zwar nicht nach Aktiv/Inaktiv direkt unterschieden aber in "Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung).." und in " Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst beitragen." Dieses wird dann Unterstützungsabteilung genannt. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
| |||||
|