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Thema | Ehrung 40 Jahre - Berechnung der Dienstjahre? | 16 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 .8, --- / Baden-Württemberg | 845767 | |||
Datum | 17.01.2019 12:51 | 4827 x gelesen | |||
hi Ich bin im April 1979 im Alter von 15 Jahren in die Jugendfeuerwehr eingetreten. 1982 wurde ich dann in die Einsatzabteilung übernommen Bei der diesjährigen Hauptversammlung wurde ich nicht geehrt. Obwohl ich jetzt 40 Jahre in der Feuerwehr aktiv bin. Der Abteilungskommandant ist der Meinung das hier nur die Dienstjahre in der Einsatzabteilung zählen. Stimmt das? Wie ist das in Baden-Württemberg geregelt? Gruss | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 845768 | |||
Datum | 17.01.2019 12:57 | 2989 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von = anonym = Wie ist das in Baden-Württemberg geregelt? -> " Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen (VwV-Feuerwehr-Ehrenzeichen) [...] Die Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr werden ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auf die Dienstzeit angerechnet; [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mirk8o J8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 845769 | |||
Datum | 17.01.2019 13:11 | 2818 x gelesen | |||
Kenne es auch (aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt) so, dass die JF mit angerechnet wird. In meiner Wehr in Brandenburg gab es die Ehrung jedoch Rückwirkend. Das heißt wenn ich 1979 eingetreten bin, dann gibt es 2020 die 40 Jahre, da ich die 40 ja erst im laufe des Jahres 2019 voll mache und nicht direkt am 01.01.2019 eingetreten bin. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 845778 | |||
Datum | 17.01.2019 14:23 | 2645 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, da würde ich mit dem Udo einfach nochmal unter 4 Augen reden. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 845781 | |||
Datum | 17.01.2019 14:57 | 2592 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian S. da würde ich mit dem Udo einfach nochmal unter 4 Augen reden. das anonyme Posting kommt von einem User der mir glaubhaft dargelegt hat das er diese Frage anonym stellen möchte. Beim Einstellen habe ich aus Versehen den falsche Account gewählt. Deshalb war das Posting erst später unter Anonym hier sichtbar. Da ich (leider) nie in der Jugendfeuerwehr war betrifft mich diese Fragestellung gar nicht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 846810 | |||
Datum | 20.02.2019 08:01 | 1992 x gelesen | |||
Hallo Mirko, dann kommt es aber drauf an, ob und wie das Land die Jugendfeuerwehrzeiten anrechnet. Wenn du gebürtiger Magdeburger bist, gab es ofiiziell damals in der DDR eine Jugendfeuerwehr? Wenn ja, und das Land hat dies so in der Ehrungsordnung übernommen alles gut. Bei uns in Thüringen hatte ich das Problem,damals selbst in Position des Ortsbrandmeisters, das mir quasi 1 Jahr gefehlt hatte. Sprich ich bin 01.04.1991 in die Jugendfeuerwehr meiner Gemeinde/Feuerwwehr eingetreten,offiziell belegbar mit ausgestelltem Ausweis meiner Gemeinde, hatte dann entsprechde Auszeichnung damals beantragt,aber Ablehnung durch das TIM bekommen, mit der Begründung, das es offiziell in Thüringen erst seit 1992 eine Jugendfeuerwehr gibt.Ein Jahr später ist der Antrag dann anstandslos durchgegangen. Also haben wir dann im Nachgang alle JFw-Zeiten ab 1992 anrechnen lassen und so die entsprechenden Auszeichnungen für alle Kameraden beantragt. MkG Lars | |||||
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Autor | Jens8 G.8, Grebenstein / Hessen | 846812 | |||
Datum | 20.02.2019 10:19 | 1650 x gelesen | |||
Ich verstehe grad die "Aufregung/Frage" nicht ganz. Wir haben heute den 20. Februar und wenn du im April 1979 in die JF eingetreten bist, hast du noch keine 40ig Dienstjahre voll?! | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 846818 | |||
Datum | 20.02.2019 13:08 | 1427 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = .wurde ich nicht geehrt Warum musst Du geehrt werden? Warum. Ist bei der FF wo ich Mitglied bin auch nicht üblich. Die Einen machen es eben und die Anderen nicht. Ein Recht auf eine Ehrung hat man nicht. Darum verstehe ich die Frage nicht. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 846819 | |||
Datum | 20.02.2019 13:19 | 1412 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas W. Die Einen machen es eben und die Anderen nicht. Ein Recht auf eine Ehrung hat man nicht. Dann dürfen in einer Wehr* nicht einige den ihnen zustehenden "Feuerwehr-Sitzfleischorden" bekommen , andere aber nicht ? In dem geschilderte Fall scheint es eher um die genaue Berechnung der Dienstjahre in der Einsatzabteilung gegangen zu sein; und hierfür hat BaWü klare Vorgaben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Ich beziehe mich hier nicht auf den geschilderte Fall ! " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 846825 | |||
Datum | 20.02.2019 14:37 | 1322 x gelesen | |||
Die VwV wurde hier ja schon erwähnt. Die Jugendfeuerwehrzeit ist eigentlich klar definiert, jedoch kam es auch schon zu Diskussionen über den Satz mit der Leistungsspange. Es wurde auch in Wehren schon die Meinung vertreten, die Zeit aber 14 wird nur angerechnet, wenn die Spange gemacht wurde; andere Wehren wollten erst ab Erwerb der Spange anrechnen. Fristberechnung geht im Grundsatz ganz einfach. Eintritt am 1. April 1979; der Eintritt ist ein Ereignis, d.h. der Tag wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 1 BGB) und die Frist beginnt mit Ablauf des 1. April 1979. Die Frist bestimmt sich nach Jahren, hier 40, dann endet sie mit Ablauf des 1. Aprils 2019 (§ 188 Abs. 2 BGB). Du hast also noch keine 40 Jahre voll. Bei der ganzen Ehrerei hast Du aber noch lokale Besonderheiten zu beachten. Ich war in Feuerwehren, da zählte nicht der Eintritt in die Feuerwehr, sondern die Verkündung des Eintrittes bei der ersten Hauptversammlung. Bei anderen Feuerwehren erfolgten Eintritte grundsätzlich auf den ersten eines Jahres, notfalls rückwirkend. in anderen Wehren gilt, dass eben nicht taggenau, sondern nur jahresgenau gezählt wird. Wenn ich also mit 13 Jahren am 1.1.1994 in die Jugendfeuerwehr bin, dann werde ich dieses Jahr für 25 Jahre bei der üblichen Gelegenheit (meist Hauptversammlung) geehrt, egal dass ich erst im Oktober 1994 14 wurde. Zurück zu Deinem Problem. Wie die 40 Jahre berechnet werden, kann von Ort zu Ort in der Realität bis zu einem Jahr abweichen. Die Nichtanerkennung der Jugendfeuerwehrzeit ist auf jeden Fall falsch. Es handelt sich um eine landeseinheitliche Ehrung, also gelten auch die Vorgaben der VwV. Wichtig wäre mit diesbezüglich nur, dass zumindest innerhalb der Wehr einheitlich verfahren wird. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846827 | |||
Datum | 20.02.2019 14:51 | 1299 x gelesen | |||
Es geht hier auch um den Umgang miteinander. Es ist ja wohl elementare Höflichkeit, auch mal bei den Aktiven "Danke" zu sagen und da ist so eine Ehrung für 25, 40 oder gar 50 Jahre doch wohl das Mindeste. Nicht um Sonst gibt es da in den Bundeslöndern regelungen dazu. Und wenn eine Wehr glaubt, hier ihre Aktiven nicht ehren zu müssen dann finde ich das ungehörig, unanständig und unmöglich. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 846832 | |||
Datum | 20.02.2019 17:46 | 1175 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Matthias K. jedoch kam es auch schon zu Diskussionen über den Satz mit der Leistungsspange. Über die Sinnhaftigkeit des "Soll-Leistungsspangenpassus" habe ich und andere FW-Angehörige sich bei Bekanntgabe der VwV schon gewundert. Soll ein verdienter FW-Mann nicht für 50-Jahre Feuerwehrdienst geehrt werden, nur weil es ihm -ohne seinem eigenen Verschulden !- nicht möglich war, als 15-16-17 Jähriger die Jugendleistungsspange zu erwerben ? Gerade in der Gründerzeit vieler JF vor rund 50 Jahren -unsere JF wurde 1967 gegründet- war die Jugendleistungsspange noch nicht in allen JF bekannt, wurde bei uns erst so ab den 70-ziger Jahren des letzten Jahrtausend mehr oder weniger regelmäßig absolviert. in anderen Wehren gilt, dass eben nicht taggenau, sondern nur jahresgenau gezählt wird. In unserer FF wird man im darauffolgenden Jahr in der Hauptversammlung geehrt, ich war beispielsweise 2017 genau 50 Jahre bei der Feuerwehr und bekam in der JHV 2018 das entsprechende Kreuz um- bzw. angehängt ;-)) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 846836 | |||
Datum | 20.02.2019 19:21 | 1061 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Über die Sinnhaftigkeit des "Soll-Leistungsspangenpassus" habe ich und andere FW-Angehörige sich bei Bekanntgabe der VwV schon gewundert. Soll ein verdienter FW-Mann nicht für 50-Jahre Feuerwehrdienst geehrt werden, nur weil es ihm -ohne seinem eigenen Verschulden !- nicht möglich war, als 15-16-17 Jähriger die Jugendleistungsspange zu erwerben ? Gilt nicht für "Altfälle": 6. Übergangsvorschrift 6.3 Die Anforderung nach Nummer 4.1 Satz 2, dass während der anrechenbaren Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erworben werden soll, gilt für Feuerwehrangehörige, die ab 1. Januar 2018 in die Jugendfeuerwehr eingetreten sind. Manfred | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 846840 | |||
Datum | 20.02.2019 20:53 | 1075 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.nicht ehren zu müssen dann finde ich das ungehörig, unanständig und unmöglich. Es ist immer noch eine freiwillige Feuerwehr. Bis auf die Leute, die wie ich in den 80er Jahren zur FF gegangen sind und sich 10 Jahre verpflichtet haben weil sie nicht zur Bundeswehr wollten und die die einberufen wurden sind zur Pflichtfeuerwehr, wurde keiner gezwungen zur Feuerwehr zu gehen. Wer Ehrungen haben möchte der muss Sport machen und gewinnen. Der Leitspruch meines Wehrführers. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846842 | |||
Datum | 20.02.2019 21:03 | 1094 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Wer Ehrungen haben möchte der muss Sport machen und gewinnen. Hübscher Spruch. Passt auch schön dazu. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Joch8en 8S., Karlsruhe / | 846847 | |||
Datum | 21.02.2019 08:10 | 972 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Wer Ehrungen haben möchte der muss Sport machen und gewinnen. Er weiß seine Leute zu motivieren... | |||||
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