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Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840642 | |||
Datum | 27.06.2018 16:20 | 3802 x gelesen | |||
hallo, das Thema "Messenger" dürfte auch bei Feuerwehrs aktuell sein. Auch da gilt die DSGVO hier mal ein Artikel der die Nutzung von Messenger in Unternehmen aus Sicht des Datenschutzes betrachtet. Ich denke rechtlich kann man da Feuerwehr = Unternehmen ansehen. ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Joac8him8 L.8, Rösrath / N/A | 840647 | |||
Datum | 27.06.2018 18:25 | 2273 x gelesen | |||
solange ihr das Privat macht ist es völlig egal es kann unter umständen wenn einer einem was will und nur dann nur dann kritsch werden wenn die Löschzugführung es dienstlich einsetzt solange ihr es privat organisiert ist es das Privatvergnürgen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840648 | |||
Datum | 27.06.2018 18:51 | 2057 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Joachim L. olange ihr es privat organisiert ist es das Privatvergnürgen Die DSGVO gilt nicht im Privatbereich wenn ich also mich mit meinem Freunden privat über Whats-App unterhalte ist das datenschutzrechtlich nicht kritisch ABER: wie grenzt man da bei Feuerwehrs ab? Sobald etwas dienstliches drüber läuft fällt man voll in den Geltungsbereich der DSGVO. Das fängt dann schon damit an wenn man sich z.B. über Whats-App für das Fehlen bei einer Übung beim Wehrführer entschuldigt. Das ist nicht mehr privat. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 840649 | |||
Datum | 27.06.2018 19:49 | 1951 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.z.B. über Whats-App für das Fehlen bei einer Übung beim Wehrführer entschuldigt. Das ist nicht mehr privat. Und was im DSGVO macht und da genau Probleme? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840650 | |||
Datum | 27.06.2018 19:57 | 1881 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Und was im DSGVO macht und da genau Probleme? dienstliche Kommunikation über Whatspp -> es gilt die DSGVO Das Handy ist dann automatisch ein "Diensthandy" und dann: ![]() In vielen Firmen ist die Nutzung von Whatsapp untersagt. Die rechtliche Problematik ist vielen Verantwortlichen in den Feuerwehren gar nicht bewusst :-( Vielen ist es nicht klar das sobald die Feuerwehr mit im Spiel ist es halt nicht mehr privat ist. Es gibt Alternativen. Andere Messenger kann man DGSVO-konform nutzen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840651 | |||
Datum | 27.06.2018 20:14 | 1860 x gelesen | |||
Und welche konkreten Folgen hat man zu befürchten? (Außer, dass ich meine Handyrechnung ab sofort ans Rathaus weiterleiten werde, da es ja ein "Diensthandy" ist...) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 840652 | |||
Datum | 27.06.2018 20:20 | 2095 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Das Handy ist dann automatisch ein "Diensthandy" Ich glaube über diesen Aussage werden Gerichte entscheiden müssen. Nur mal so als Argumentationskette: Ich gebe Kamerad XY meine private Handynummer für private Zwecke. Nun schickt er mir per WhatsApp eine Entschuldigung bei einerm Übung/Dienstabend/Was auch Immer. Warum sollte durch den Umstand, dass jemand mir ohne meine Zustimmung was dienstliches auf meine private Handynummer schickt auf einmal ein dienstliches Handy draus werden? Diese Argumentationskette halte ich für sehr dünnes Eis. Genauso ist es doch mit Mails. Ein privater Mailaccount wird nicht zum Mailaccount meiner Hiorg/Dienstherren/Arbeitgeber, nur weil ein anderer ausversehen die falsche Zieladresse wählt (ist mir auch schon passiert, bei Kunden/Partner, mit denen ich sowohl HiOrg-Dienstlich als auch als Mitarbeiter meines Arbeitgebers kontakt habe). Gruß Simon | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 840656 | |||
Datum | 28.06.2018 08:56 | 1565 x gelesen | |||
Ich denke mal, den Zweiflern bzw. Kritikern der "Rechtmäßigkeit" geht es darum, dass WhatsApp bzw. die dahinter stehende "Firma" unbeschränkten Zugriff auf das "Telefonbuch"/den Kontakteordner des Handys erhält, ohne dass die darin verzeichneten Personen explizit und zweckgebunden ihre Zustimmung dazu geben konnten....dies ist wohl das (wohl auch schon vor der DSGVO) prüfwürdige/datenschutzrechtlich Kritische. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 840657 | |||
Datum | 28.06.2018 08:57 | 1634 x gelesen | |||
Dass die Server nicht in Europa stehen und die personenbezogenen Daten von Dritten (die den WhatsApp AGB nicht zugestimmt haben) auf Systemen verarbeitet werden, auf denen man die Prozesse nicht dokumentieren kann und die Löschung nicht erzwingen kann. Dann müsste man bei jeglicher elektronischer Kommunikation aber bedenken, dass es keinen sicheren elektronischen Weg gibt. Die DE-CIX hat keine Chance gegen die BND Überwachung in Frankfurt und auf kleine Anfragen der Fraktionen im Bundestag bezüglich des BND Abgriffs, wird es keine Antworten geben, da die Sicherheitsinteressen der BRD höherwertig angesiedelt sind als die parlamentarische Kontrolle. (PDFs dazu kann man nachlesen) Ergo: In der Praxis wird es wohl keine Verfahren geben, da der Schadenersatz auf nachgewiesenem Schaden basiert und den gilt es zu belegen. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 840663 | |||
Datum | 28.06.2018 10:57 | 1531 x gelesen | |||
Hier wird in den Diskussionen v. a. D. WhatsApp in den Fokus genommen, was ist aber mit Facebook? Ich kenne viele Gruppen/Seiten von FF, bei denen der FB-Messenger gleich mit anspringt, wenn man die Startseite öffnet. Zwar ist die Kommunikation zunächst auf den Messenger beschränkt, aber bei einem Kontakt werden private Daten auf einem ausländischen Server (zwischen-)gespeichert! Bei ALLEN Seiten/Gruppen, die ich gesehen habe, fehlen zudem entsprechende Hinweise, dass es sich um private Seiten/Gruppen handelt. Ein unbedarfter User darf davon ausgehen, dass er offiziell mit der FF kommuniziert!!! Ich hätte da als Webmaster gehörig Bauchschmerzen! :-( | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840666 | |||
Datum | 28.06.2018 11:26 | 1601 x gelesen | |||
hallo Geschrieben von Jörg E. J. Ich hätte da als Webmaster gehörig Bauchschmerzen! :-( siehe dieser Thread: 'kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet?' von Jürgen M. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 840673 | |||
Datum | 28.06.2018 12:43 | 1584 x gelesen | |||
Ich bin da voll bei Jürgens Hinweis auf den anderen Thread. Wer auf Facebook unterwegs ist, hat die AGB akzeptiert. Damit ist dieser Part aus der Betrachtung exkludiert. Und Feuerwehren an sich (mangels Rechtsperson) können keine Seite betreiben. Entweder es ist ein Verein oder der Träger. Werkfeuerwehren betrifft das natürlich nicht. Mitten in unserer DSGVO Diskussion kam dann der EuGH mit einer Pressemitteilung, die nicht umsetzbar ist. Und weitere 24h kündigte Facebook an, dass man Seitenbetreibern helfen will um rechtskonform in der EU zu publizieren. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840675 | |||
Datum | 28.06.2018 14:05 | 1614 x gelesen | |||
Und welche konkreten Folgen hat man zu befürchten? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846023 | |||
Datum | 27.01.2019 10:49 | 1516 x gelesen | |||
hallo,Die Datenschutzbehörde Niedersachsen hält die geschäftliche Nutzung von WhatsApp für illegal. RA Christian Solmecke vertritt diese Auffassung seit Jahren. Besonders interessant an dieser Einschätzung ist, dass gleichzeitig bekannt wurde, dass eine Hessische Kleinstadt zwar auf Facebook verzichtet, dafür aber auf WhatsApp umstieg. Auch das startup au-schein.de verlässt sich auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Messengers. Gerade aber die Praxis, Gesundheitsdaten über die Dienst zu versenden, sei illegal. ... ![]() Datenschutzrechtlich werden Gemeinden als "Unternehmen" angesehen. Damit fällt auch die Feuerwehr darunter. Bin gespannt wann der ersten Feuerwehr da wegen der dienstlichen Nutzung von Whatsapp auf die Finger geklopft wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846025 | |||
Datum | 27.01.2019 11:04 | 1171 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen M. Datenschutzbehörde hält Nutzung von WhatsApp in Unternehmen für illegal dazu interessant: Bisher bekannt ist Folgendes: Ab 2019 nach verschiedenen Berichten schon im Februar soll es Werbeeinblendungen im Status von WhatsApp2 geben. Im Status können die Nutzer, ähnlich wie bei den Stories in Instagram, Content wie z. B. Fotos oder Videos posten, der für ihre Kontakte 24 Stunden lang sichtbar bleibt. Ob dort in Zukunft Anzeigen erscheinen, soll jeder Nutzer selbst entscheiden3 können. Zunächst soll die Werbung von Unternehmen kommen, die bereits ihren Kundenservice über WhatsApp4 anbieten. ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846027 | |||
Datum | 27.01.2019 11:29 | 1052 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Bin gespannt wann der ersten Feuerwehr da wegen der dienstlichen Nutzung von Whatsapp auf die Finger geklopft wird.Welche dienstlichen Daten werden in den Feuerwehren per WA verschickt? Und welche konkreten Folgen hat man zu befürchten? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 846028 | |||
Datum | 27.01.2019 12:01 | 1092 x gelesen | |||
Ich halte Whatsapp für abhörsicherer als Email. Da diese im regelfall nicht End-to-End verschlüsselt sind. Werbung wird auch bei viele Emailanbieter angezeigt. Nur ist dies in längst normal. Für mich ist das alles wieder viel Wind um nichts. Schlimmer finde ich da die Benutzer die sorglos irgendwelche andere Apps auf ihre Handys installieren. Unnötigerweise den kompletten Systemzugriff zulassen, nur um das Licht am Handy ein zuschalten. Dass dadurch fast alle auf dem System gespeicherten Daten abgegriffen werden können interessiert jedoch keinen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846029 | |||
Datum | 27.01.2019 12:05 | 1073 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sascha H. Ich halte Whatsapp für abhörsicherer als Email. Da diese im regelfall nicht End-to-End verschlüsselt sind. dazu: Nachrichteninhalte lassen sich auswerten trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Quelle: https://www.ginlo.net/de/business/blog/werbung-verschaerft-whatsapp-problem-fuer-unternehmen/ dürfte so momentan noch nicht gemacht werden. Ist aber ein realistisches Szenario wie WhatsApp in Zukunft "ausgeschlachtet" wird. Facebook führt ja jetzt Facebook + Whatsapp zusammen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846031 | |||
Datum | 27.01.2019 12:17 | 997 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Welche dienstlichen Daten werden in den Feuerwehren per WA verschickt? man kann davon ausgehen das in div. Feuerwehr-Whatsapp-Gruppen neben den "nichtdienstlichen" Theman auch viele dienstlichen Informationen ausgetauscht werden. Geschrieben von Sebastian K. Und welche konkreten Folgen hat man zu befürchten? Das kann dann bei Bedarf vom zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werden Wenn die zuständigen Behörden mal auf das Thema bie Feuerwehrs aufmerksam werden ... Und die Haben Facebook ja schon im Visier! MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846033 | |||
Datum | 27.01.2019 12:50 | 945 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Das kann dann bei Bedarf vom zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werdenIn welchem Rahmen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846036 | |||
Datum | 27.01.2019 13:05 | 953 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. In welchem Rahmen? das wird dann im Falle eines Falles spannend werden. Kommunen werden da anders behandelt als Firmen Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz für Kommunen? Quelle: https://kommunal.de/dsgvo-neue-herausforderung-fuer-die-kommunen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846038 | |||
Datum | 27.01.2019 13:33 | 990 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Kommunen werden da anders behandelt als FirmenAnders: Sie werden nur dann wie Firmen behandelt, wenn sie wie Firmen handeln. Und das soll mir im Bereich Feuerwehr mal einer darstellen. Ich kenne nicht alle LDGs der Länder, aber die die ich kenne sind in dem Punkt einheitlich und eindeutig. Der Punkt taugt zur großen Datenschutzpanikmache in der Feuerwehrwelt nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 846039 | |||
Datum | 27.01.2019 13:43 | 1034 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sascha H. Da diese im regelfall nicht End-to-End verschlüsselt sind. Was nützt dir eine Transportverschlüsselung bei der der Transporteur den Zweitschlüssel hat und sein Geschäftsmodell auf der Auswertung deiner Nachrichtneinhalten beruht?! Mal ganz davon ab - verwendest Du dann ein separates Handy für deine Nachrichten? Oder wirfst einfach ungefragt die Adressbucheinträge der anderen Kontakte, die aus gutem Grund nich bei Fratzenbuch und Co sind dem Zuckerberg in den Rachen? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 846044 | |||
Datum | 27.01.2019 17:32 | 912 x gelesen | |||
Jeder der Whatsapp installiert hat der hat auch die AGB damit akzeptierte. Es ist doch jedem selbst freigestellt Whatapp zu installieren. Wer es jedoch tut muss akzeptieren dass es so ist. Hier wird auch immerwieder vergessen dass einem diese Daten überlassen wurden. Ich habe z.b. keine Person in meinem Handy eingespeicher der mir nicht freiwillig seine Daten übergeben hat. Ihr könnt doch nicht davon ausgehen dass die Daten nicht an dritte weitergegeben werden. Vor allem dann nicht wenn einem dies nicht ausdrücklich untersagt wurde. Wer geheim halten möchte wo er wohnt. Kann zwar am Klingelschild seinen Namen weg lassen. Darf aber nicht enttäuscht sein wenn er keine Post mehr bekommt. | |||||
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