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ThemaFrontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg116 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • BaWü - MINISTERIUM FÜR VERKEHR: Überzähliger und unvorschriftsmäßiger Anbau von Sondersignalanlagen an Einsatzfahrzeugen der BOS-Organisationen ..
  •  
    AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg846141
    Datum30.01.2019 18:5217177 x gelesen
    Moin!
    Mir ist die Tage diese Meldung untergekommen:

    Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg hat am 12. Oktober 2018 eine neue Regelung zum Anbau von richtungsgebundenen blauen Blinkleuchten an der Fahrzeugfront und am -heck (so genannte »Straßenräumer« bzw. »Frontblitzer«) erlassen. Ab sofort ist bei mehrspurigen Einsatzfahrzeugen maximal nur noch ein Paar der richtungsgebundenen Blinkleuchten an der Fahrzeugfront oder am Fahrzeugheck zusätzlich zu den Rundumleuchten für blaues Binklicht erlaubt. Abweichungen von dieser Regelung werden bei der Hauptuntersuchung als schwerer Mangel eingestuft. Einsatzfahrzeuge, bei denen der Abstand zwischen der Fahrzeugfront und den Rundumkennleuchten mehr als ein Meter beträgt (zum Beispiel Drehleitern), dürfen im vordersten Bereich an jeder Fahrzeugseite mit einer typgenehmigten richtungsgebundenen blauen Blinkleuchte zusätzlich ausgerüstet sein.

    Ich habe dazu auf der Website vom Verkehrsministerium nichts gefunden.

    Mir stellen sich da ein paar Fragen:
    - Sind damit auch "intersection lights" und dergleichen gemeint, die ja gerade bei den "langnasigen" Fahrzeugen der Sprinterklasse sinnvoll sind? Pi mal Daumen würde ich sagen, der (horizontale!) Abstand zwischen RKL und Fahrzeugfront beträgt weniger als 1m, es ragt in engen Situationen trotzdem schon viel Fahrzeug in die Kreuzung, bevor die RKL "zum Vorschein kommt".
    - Wenn ja: Welchen Zweck mag ein Politiker/Fachmann darin sehen, uns Einsatzkräften diesen Sicherheitsgewinn (nur intersection lights!) zu nehmen?
    - Wie sieht es mit Bestandsfahrzeugen aus?
    - Welchen Zweck könnte es allgemein für diese Regelungen geben, also welchen Benefit verspricht man sich davon? Klar, bei 6 Blitzern in einem Kühlergrill kann man sich schon nach dem Sinn fragen, aber nen wirklichen Nachteil sehe ich daran auch nicht; als Kostenfaktor fällt das Ganze mMn nicht ins Gewicht.

    Hintergrund: Wir sind im Rettungsdienst gerade froh darüber, dass die neuen RTWs die kleinen Seitenblitzer im Stoßfänger bekommen haben...

    Men lernt nie aus.

    Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846142
    Datum30.01.2019 19:207989 x gelesen
    Schon im Ministerium nachgefragt?
    Die könnten dir eher Antworten geben ...

    BTW: Am Dienstag Morgen ist mir ein Langholztransporter mit sage und schreibe 6 Paar gelben Frontblitzern im Kühlergrill begegnet.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846143
    Datum30.01.2019 19:377997 x gelesen
    Mir ist schon aufgefallen, dass das blaue Blinklicht mancher herannahender Einsatzfahrzeuge je nach Witterungsbedingungen sehr lange wie ein Dauerlicht wirkt, weil man zu viele Leuchten drangedübelt hat und diese nicht synchron blinken lässt. Möglicherweise hat u.a. dieser Effekt zu der Entscheidung geführt.
    Beispiel - so ein RTW sieht bei Nebel auf der BAB bis er kurz hinter dir steht eher wie ein potenzgestörter Paketflitzer aus, und nicht wie ein Sondersignalfahrzeug.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846144
    Datum30.01.2019 21:017603 x gelesen
    Ich denke auch das es manche übertrieben haben und man dem ein Riegel vorschieben will;
    https://www.youtube.com/watch?v=n84YajcOHug

    Da die Intersection-Lights / Kotflügelblaulicht zur Seite wirkt sehe ich die hier nicht betroffen....bis die ersten austesten am wie vielen Leuchten der Kotflügel instabil wird ;)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg846146
    Datum30.01.2019 22:057386 x gelesen
    Es steht dort eben nur "richtungsgebundene blaue Blinkleuchten an der Fahrzeugfront", da sehe ich keine Einschränkung auf vorwärts gerichtete Lichter.

    Ich habe kein Problem damit, wenn die Zahl der gerade voraus gerichteten Blitzer auf 2 begrenzt ist.

    Und wozu "Straßenräumer" in Orange am Kühlergrill eines Holztransprters gut sind, habe ich mich auch schon gefragt. Ich vermute, dass das eher dem "auch haben will"-Reflex entspringt.

    Men lernt nie aus.

    Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846148
    Datum30.01.2019 22:227542 x gelesen
    Geschrieben von Eike R.- Sind damit auch "intersection lights" und dergleichen gemeint, die ja gerade bei den "langnasigen" Fahrzeugen der Sprinterklasse sinnvoll sind?

    Die werden durch diese Regelung ja gerade erst erlaubt.

    Geschrieben von Eike R.- Wie sieht es mit Bestandsfahrzeugen aus?

    Denen wird bei der nächsten Hauptuntersuchung ein "schwerer Mangel" attestiert. Was auch immer das bedeutet, die StVZO kennt so eine Einstufung nicht ;-)

    Geschrieben von Eike R.Wir sind im Rettungsdienst gerade froh darüber, dass die neuen RTWs die kleinen Seitenblitzer im Stoßfänger bekommen haben...

    Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Ist eine Ausnahmegenehmigung in Feld 22 des Fahrzeugscheins eingetragen?

    Im Zweifelsfall fahrt ihr halt in einem anderen Bundesland zur HU.

    OK, eine Stunde Fahrzeit nach Neu-Ulm, da müsst ihr schauen ob es euch das wert ist.

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    AutorBjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland846151
    Datum31.01.2019 08:587107 x gelesen
    Hallo !

    Ich finde es gut, dass man nun beginnt hier Einschränkungen vorzunehmen.

    Die Entwicklung von LED Signalen der letzten Jahre sind in Bezug auf unsere Warnwirkung und auch die Anzeige von Sondersignalen sicher sehr gut. Jedoch kann man solche Sachen auch übertreiben. Meine persönliche Erfahrung ist, dass es inzwischen wirklich einige BOS Fahrzeuge auf den Straßen gibt die eine extreme Blendwirkung haben und den restlichen Verkehr damit massiv behindern. Wenn ich beispielsweise als Fahrzeugführer im Gegenverkehr derart "verblitzt" bin, dass mir die Abschätzung von Fahrzeugausmaßen und Abständen erwschwert wird, dann hat niemand etwas gewonnen. Gleiches gilt für das erkennen von freien Ausweichflächen. Das Sicherheitsniveau steigt dann nicht, sondern es sinkt.

    Dies fällt gerade auch dann auf, wenn man in einem Fahrzeug etwas höher sitzt und sich somit z.B. die Signalbalken auf PKW-Dächern genau in Augenhöhe befinden. (Bsp: VW T5 vs. MB C-Klasse)

    Viele Grüße
    Björn Matheis

    Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt !

    alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung !

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    AutorMark8us 8K., Althengstett / Baden-Württemberg846169
    Datum31.01.2019 19:396703 x gelesen
    Liegt jemand dieser Erlass im Original vor ?

    Google war hierbei leider nicht mein Freund.

    Meine Meinung ist MEINE PRIVATE MEINUNG - nicht die meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers

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    AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern846172
    Datum01.02.2019 06:356260 x gelesen
    Geschrieben von Henning Koch Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Ist eine Ausnahmegenehmigung in Feld 22 des Fahrzeugscheins eingetragen?

    Die Seitenblitzer vom "Bayern-RTW" z.B. zählen zusammen mit dem Frontblitzer der jeweiligen Seite als eine Leuchte, weil sich der Leuchtbereich ergänzt. Hierfür braucht es ein lichttechnisches Gutachten. Das ist auch der Grund, warum sie so speziell verbaut sind.

    Grüße aus Augsburg

    ESCHE


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    AutorTim 8B., St. Ingbert / Saarland846174
    Datum01.02.2019 07:486279 x gelesen
    Hier ist der Link zum Originaltext des Schreibens des VM

    (...) Vorbehaltlich solcher künftiger Änderungen der StVZO stellt das zuständige
    Verkehrsministerium für in Baden-Württemberg zugelassene oder eingesetzte BOS-Einsatzfahrzeuge
    Folgendes fest: (...)


    Ein Schreiben. Kein Erlass, keine VwV.

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
    Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

    OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg846186
    Datum01.02.2019 10:136085 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Tim B.

    Ein Schreiben.

    Das bei einigen der im Anschreiben benannten "Betroffenen" teils Erstaunen teils Erheiterung auslöste.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorTim 8B., St. Ingbert / Saarland846190
    Datum01.02.2019 10:445937 x gelesen
    Für das BRK gibt es eine Ausnahmegenehmigung für einen Feldversuch mit Intersection Lights mit Gültigkeit bis zum 31.03.2019. Die Ausnahmegenehmigung ist auf 300 Fahrzeuge limitiert. Die Ausnahmegenehmigung ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Meines Wissens wurde die Erhöhung der Zahl seitens der ausstellenden Behörde (damals Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie) verwehrt.

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
    Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

    OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846211
    Datum01.02.2019 17:215864 x gelesen
    Geschrieben von Tim B.Hier ist der Link zum Originaltext des Schreibens des VM

    Danke dafür, das bringt deutlich mehr Klarheit als die Sekundärquelle.

    Konkret muss man das Schreiben wohl leider so verstehen, dass die als "Half-bar" genehmigten blauen Kennleuchten (Kennuchstabe HTB) unzulässig sind und weder als Intersection-Lights noch als "aufgelöste Rundumleuchte" am hinteren Fahrzeugende verwendet werden dürfen.

    Allerdings dürfen unter den genannten Bedingungen (Abstand zwischen Fahrzeugfront und (Bezugsachse der vorderen?) RKL mehr als ein Meter) gerichtete blaue Kennleuchten (Kennbuchstabe XB) als Intersection-Lights im vorderen Bereich der Fahrzeuglängsseiten angebracht werden. Das ist mehr als die StVZO erlaubt und AFAIK deutschlandweit in der Form einmalig?!

    Zu prüfen wäre ggf. noch, ob es Systeme aus mehreren Kennleuchten gibt, die als "Complete bar" genehmigt sind und so über das Fahrzeug verteilt werden können, dass eben auch seitlich Leuchten anzubringen sind.

    Geschrieben von Tim B.Ein Schreiben. Kein Erlass, keine VwV.

    Das ist die de facto verbindliche Auslegung der bundesweit einheitlichen Vorschriften für das Land BaWü...

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    AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern846215
    Datum01.02.2019 20:495559 x gelesen
    Das galt für die erste Serie. Inzwischen hat man durch den "Trick" der einen Leuchte keine Beschränkung mehr.
    Die aktuellen Bayern-NEF haben z.B. 6 Frontblitz-Module (je 2x 0°/45°/90°) verbaut.

    Grüße aus Augsburg

    ESCHE


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846218
    Datum01.02.2019 21:385731 x gelesen
    Vermutlich werden die Bayern NEF aber auch nicht in BaWü zugelassen oder geTÜVt

    In Bayern gelten zwar die selben Regeln wie in BaWü aber sie werden dort anders ausgelegt...

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    AutorEike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg846246
    Datum03.02.2019 09:135613 x gelesen
    Danke, genau nach sowas habe ich gesucht!
    Ein Schelm könnte sich natürlich jetzt daran aufhängen, dass nirgends etwas von einem horizontalen Abstand zwischen RKL und Fahrzeugfront steht, oder? Beim Sprinter ist jedenfalls der direkte Abstand zwischen Vorderkante Motorhaube und Vorderkante Fahrzeugdach deutlich größer... Steht der Korb von hü DLK so weit über?

    Aber: Lese ich das so richtig, dass dadurch auch der geteilte Blaulichtbalken, sowie Heck-RKL, die sich aus je 2 Blitzern zusammensetzen (z.B. Schlingmann) rausfallen? Naja, es dürfte keinen Aufbauer überfordern, am Aufbauheck zwei Winkel anzubringen und jeweils eine zylindrische RKL draufzusetzen.

    Men lernt nie aus.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846265
    Datum03.02.2019 17:575582 x gelesen
    Geschrieben von Eike R.Ein Schelm könnte sich natürlich jetzt daran aufhängen, dass nirgends etwas von einem horizontalen Abstand zwischen RKL und Fahrzeugfront steht, oder?

    Wenn du bei der HU einen Prüfer findest, der mit einer diagonalen Messung einverstanden ist...

    Ich könnte mich wohl dazu hinreißen lassen, habe aber keine Betrauung für BaWü ;-)

    Geschrieben von Eike R.Steht der Korb von hü DLK so weit über?

    Ja.

    Geschrieben von Eike R.Lese ich das so richtig, dass dadurch auch der geteilte Blaulichtbalken, sowie Heck-RKL, die sich aus je 2 Blitzern zusammensetzen (z.B. Schlingmann) rausfallen?

    Bei den geteilten Blaulichtbalken muss man das wohl nicht so sehen: One half of a complete bar ist halt noch etwas anderes als ein (unzulässiger) half bar. Ein geteilter complete bar wäre nach meinem Verstandnis immer noch eine Rundumkennleuchte.

    Die aus einzelnen Elementen zusammengesetzten "Halbrundum-Kennleuchten" wie sie z.B. Schlingmann am Fahrzeugheck verbaut dürften aber in BaWü wohl ab sofort unzulässig sein, und zwar auch an Bestandsfahrzeugen.

    Ob man das wirklich so gewollt hat im Mysterium oder ob man nicht eigentlich nur die als intersection-lights montierten half-bars meinte?

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846268
    Datum04.02.2019 08:275093 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ob man das wirklich so gewollt hat im Mysterium oder ob man nicht eigentlich nur die als intersection-lights montierten half-bars meinte?
    Frag doch mal nach, den Ansprechpartner kennst du doch vom Schreiben ... ;)

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg846269
    Datum04.02.2019 09:015035 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Die aus einzelnen Elementen zusammengesetzten "Halbrundum-Kennleuchten" wie sie z.B. Schlingmann am Fahrzeugheck verbaut dürften aber in BaWü wohl ab sofort unzulässig sein, und zwar auch an Bestandsfahrzeugen.

    Die Frage ist, ob diese LED-Blitzer als "richtungsgebundene blaue Blinkleuchten" angesehen werde oder als Rundumkennleuchte. Sollten dieses LED-Blitzer, welche bei RTWs mittlerweile Standard sind (hab mal folgende geprüft: System Strobel, Fahrtec, Ambulanzmobile, Wietmarscher, Binz) nicht als Rundumkennleuchte sondern als "richtungsgebundene blaue Blinkleuchten" angesehen werden, dann wird es sicher die ersten Klagen auf Erteilung einer HU-Plakette und gegen dieses Schreiben geben. Es müssten schätzungsweise 98% der aktuellen RTWs in BaWü umgebaut werden.
    Wobei man sagen muss: Binz und Wietmarscher sind da schon sehr extrem im "Lichtbild" im gegensatz zu AmbulanzMobile, Strobel und Fahrtec, Vielleicht wird auf diese Entwicklung reagiert.

    Gruß
    Simon

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846273
    Datum04.02.2019 09:555104 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Eike R.Aber: Lese ich das so richtig, dass dadurch auch der geteilte Blaulichtbalken, sowie Heck-RKL, die sich aus je 2 Blitzern zusammensetzen (z.B. Schlingmann) rausfallen?

    aus welchem Textteil interpretierst du das? Ich kann nichts dementsprechendes finden.

    Beispiel integrierter Leuchten Hänsch Integra, zwei dieser Module an den Fahrzeugecken verbaut sind als "eine" RKL amtlich zugelassen, 270° Abstrahlwinkel, also keine gerichtete Kennleuchte. Ich sehe da in dem Dokument nichts, was den Anbau verbieten würde.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846278
    Datum04.02.2019 10:305066 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Beispiel integrierter Leuchten Hänsch Integra, zwei dieser Module an den Fahrzeugecken verbaut sind als "eine" RKL amtlich zugelassen, 270° Abstrahlwinkel, also keine gerichtete Kennleuchte. Ich sehe da in dem Dokument nichts, was den Anbau verbieten würde.

    Der Hersteller verrät auf seiner Homepage leider nicht die genaue Genehmigung, aber die Angaben zum paarweisen Betrieb und zum Abstrahlwinkel lassen eigentlich nur den Schluss zu, dass die Integro-Module nicht als RKL bzw complete bar sondern lediglich als half bar zugelassen sind (ja, leider gibt es die ECE-R 65 nicht auf deutsch).

    Damit sind sie in BaWü nicht zulässig.

    Auf die Auseinandersetzung des Verkehrsministeriums mit allen großen Herstellern bin ich dann mal gespannt

    P.S.: da der Hersteller eine Genehmigung als RKL behauptet und ich ihm keine unseriöse Werbung unterstellen will folgt er offensichtlich der Auslegung, dass auch ein half bar (Kennbuchstabe HTB) als RKL gilt. Damit dürfte dieses System natürlich so eingesetzt werden wie der Hersteller es darstellt, und damit wären auch bestimmte Systeme z. B. aus drei Paar Einzelleuchten als intersection lights zulässig.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846280
    Datum04.02.2019 10:484966 x gelesen
    Geschrieben von Simon S.Die Frage ist, ob diese LED-Blitzer als "richtungsgebundene blaue Blinkleuchten" angesehen werde oder als Rundumkennleuchte

    Laut Ministerium gibt es drei Arten von Kennleuchten: Rundumleuchten, Balken und gerichtete Kennleuchten.

    Zulässig sind (in der strengen Auslegung der StVZO) nur Rundumleuchten und gerichtete Kennleuchten; von letzteren maximal je ein Paar hinten und vorne.

    Zum Glück sind die vollständigen Balken ziemlich deutlich Sonderformen der RKL, sonst wären die in BaWü wohl plötzlich auch nicht mehr zulässig. Leider konnte man sich aber wohl nicht der (sonst durchaus verbreiteten) Auslegung anschließen, dass auch ein half bar eine RKL ist. Dann hätte man sich das Schreiben in der vorliegenden Form nämlich auch sparen können.

    Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesministerium jetzt zügig die Rechtslage konkretisiert und modernisiert. Gerne auch mit einheitlichen Regeln gegen den jetzt in BaWü gerügten Wildwuchs.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846281
    Datum04.02.2019 10:564966 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Zum Glück sind die vollständigen Balken ziemlich deutlich Sonderformen der RKL, sonst wären die in BaWü wohl plötzlich auch nicht mehr zulässig. Leider konnte man sich aber wohl nicht der (sonst durchaus verbreiteten) Auslegung anschließen, dass auch ein half bar eine RKL ist. Dann hätte man sich das Schreiben in der vorliegenden Form nämlich auch sparen können.

    Wo im verlinkten Dokument steht das? Ich kann da keine dementsprechende Aussage drin finden.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846287
    Datum04.02.2019 13:054871 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Wo im verlinkten Dokument steht das?

    Nummer 5:
    In § 52 Abs. 3 StVZO werden als blaue Blinkleuchten primär Rundumleuchten gefordert, richtungsgebundene blaue Blinkleuchten sind nur ergänzend genannt und grundsätzlich nicht als Ersatz zugelassen, insbesondere nicht an mehrspurigen Fahrzeugen. Dies gilt auch vorrangig vor den in UN-Regelung 65 möglicherweise beschriebenen (rein technischen) Anbauvorgaben.

    Natürlich hätte ich auch nichts dagegen, wenn ich mich da irre und das Verkehrsministerium in BaWü auch HTB-Einheiten als RKL betrachtet ;-)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846290
    Datum04.02.2019 13:174977 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Natürlich hätte ich auch nichts dagegen, wenn ich mich da irre und das Verkehrsministerium in BaWü auch HTB-Einheiten als RKL betrachtet ;-)

    Als "richtungsgebunden" interpretiere ich jetzt mal das, was in der StVZO als "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten" bezeichnet ist. Ich kenne da durchaus Feuerwehren, die z.B. statt einer Heck-RKL im klassischen Sinne oder den Eckmodulen, die in 2-fach-Kombination die Abstrahlrichtung von 270° abdecken eben nur direkt nach hinten abstrahlende Leuchten (wie Frontblitzer, nur eben am Heck) montiert haben. Diese sind auch nach StVZO schon nicht alleine zulässig.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg846347
    Datum05.02.2019 14:285005 x gelesen
    Nachdem ich heute auf der Fahrt zur Arbeit einen der neuesten RTWs des DRK RD Esslingen-Nürtingen gesehen haben
    RTW 2018 dass nun einen einfachen Pintsch Zirkon Balken haben und im Vergleich den RTW 2016 anschaue, dann geht es wohl in erster Linie um diese durchgehend gestalteten Design-Blaulicht nicht mehr zu zulassen bzw. zurück zu drängen. Allerdings ist das nur eine Vermutung.

    Grüße
    Simon

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846355
    Datum05.02.2019 18:474877 x gelesen
    Nun hat aber ausgerechnet der 2018er RTW drei Paar gerichtete Kennleuchten vorne, der 2016 nur ein Paar, wie in dem Schreiben gefordert

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg846359
    Datum06.02.2019 08:354651 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Nun hat aber ausgerechnet der 2018er RTW drei Paar gerichtete Kennleuchten vorne, der 2016 nur ein Paar, wie in dem Schreiben gefordert

    Die Intersections-Lights im Stoßfänger sind nicht nach vorne gerichtet sondern zu Seite. Da greift meiner Meinung nach die Regelung, dass seitliche zusätzliche Kennleuchten erlaubt sind, sofern die Hauptkennleuchte 1 Meter hinter der Fahrzeugfront ist ( was bei den neuen Sprintern der Fall ist).

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846363
    Datum06.02.2019 09:304616 x gelesen
    Die Duldung erlaubt aber nur eine Leuchte pro Seite, montiert sind zwei...

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg846365
    Datum06.02.2019 09:444698 x gelesen
    Dann wird das wohl bemängelt werden.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg873612
    Datum19.11.2021 15:545172 x gelesen
    hallo,

    34818ba8-486c-11ec-8c31-096c284a27ad.jpg
    Feuerwehr: Riesenstreit um Blaulichter Rettungskräfte fürchten um Sicherheit


    Die Feuerwehr soll nach dem Willen des Verkehrsministeriums ihre Blaulichter reduzieren. Das passt den Rettungskräften gar nicht. ...

    [Foto: imago stock / imago images/Einsatz-Report24]

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 873613
    Datum19.11.2021 17:144621 x gelesen
    ...zu spät, der Drops is gelutscht und auch schon hier diskutiert.

    Wer sich vor Augen führt, daß mittlerweile die ersten Fahrzeuge mit drei paar Frontblitzern durch die Gegend fahren und der Trend bei den Intersection-lights auch in Richtung "drei Paare" geht, kann sich vorstellen, mit was für Tannenbäumen feuerwehrs in Zukunft unterwegs gewesen wäre.
    Der Punkt des "Sicherheitsgewinns" überzeugt mich persönlich bei Frontblitzern nicht, bei denen geht es eher um´s schnellere Vorankommen. Deswegen finde ich die Aussage der in Zukunft vermehrt auftretenden tödlichen Unfälle von Einsatzkräften platt- reißerische Panikmache. Die (mittlerweile ja flächendeckend erlaubten) Heckwarneinrichtungen und Weitwarnleuchten sind von der STVZO-Novelle ja nicht betroffen.
    Ein zweites Paar "Straßenräumer" wäre bestimmt schöner gewesen aber dann darf´s auch gut sein - gut, jetzt gibt´s halt nur noch eins.
    Wir selbst fahren an unseren Fahrzeuge ein bis zwei Paare, wobei das eigene "Blau" der Frontblitzer bei bestimmten Wetterlagen dermaßen störend sein kann, das wir die Blitzer situationsbedingt teilweise abschalten.

    Desweitern muß ich die Aussage...
    Geschrieben von Berufsfeuerwehrmann Thomas G. Mich ärgert, dass wir dargestellt werden wie Auto-Tuner, die aus reiner am Blinken ihren Wagen mit Leuchten pimpen [sic] (da fehlt wohl die "Freude" zwischendrin)
    ...leider mit einem (wenn auch eingeschränktem) "Ja" beantworten - manchmal kommt mir das wirklich so vor.

    Gruß
    Nils

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873614
    Datum19.11.2021 17:334453 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    [Foto: imago stock / imago images/Einsatz-Report24]

    und warum gerade unser Auto als Symbolbild herhalten muß ? ;-))



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen873615
    Datum19.11.2021 17:404521 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Feuerwehr: Riesenstreit um Blaulichter Rettungskräfte fürchten um Sicherheit

    ... in dem Artikel steht auch viel Unsinn:

    Das Blaulicht auf dem Dach ("Rundumkennleuchte(n)") ist doch überhaupt nicht betroffen, beschränkt sind lediglich die "Frontblitzer" (und "Heckblitzer" (nicht Heckwarneinrichtung!)) auf ein Paar.

    Nun fahren seit der Zulässigkeit von Frontblitzer in Hessen die Einsatzfahrzeuge "meiner" Feuerwehr mit einem Paar Frontblitzer - ohne dass da einer ein "zu wenig"-Problem sah. Und wie schon gesagt, wirklich sicherheitsrelevant sind Frontblitzer nicht, sie erleichtern nur das Vorankommen (dazu reichen aber auch zwei Stück).

    Und da Ausnahmegenehmigungen ja durchaus möglich sind, kann man sicher auch solche Fälle abfangen, wo die Blitzer zur geometrischen Sichtbarkeit nennenswert beitragen (z.B. im Korb einer DLK), sofern man da nicht sogar irgendwelche dort verbauten "half bar"-Lösungen unter "Rundumkennleuchten" subsummiert.

    Sturm im Wasserglas ...


    Gruß
    Gerhard

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW873616
    Datum19.11.2021 21:264254 x gelesen
    Geschrieben von Nils J.Ein zweites Paar "Straßenräumer" wäre bestimmt schöner gewesen aber

    ...aber ich hätte es für wichtig gefunden das man den Frontblitzer auf ~ 0,9 -1,3m höhe festgelegt hätte, im KDOW auch gerne auch als s.g. Dashlight hinter der Windschutzscheibe.
    Denn das "Straßenräumer" ins Auspuffrohr leuchten sollen ist irgendwie....am Thema vorbei;


    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873618
    Datum20.11.2021 08:154250 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Gerhard B.

    .. in dem Artikel steht auch viel Unsinn:

    Dem mittlerweile auch die " Berliner Morgenpost " verbreitet. Gerade die Bildunterschrift:

    " Nach dem Willen des Gesetzgebers müsste dieser Feuerwehrwagen sich von einigen Lichtern trennen. "
    sorgte gestern in unserer FF für Diskussionen, wir sehen nicht, dass unser Feuerwehrwagen sich von einigen Lichtern trennen sollte ?

    Im aktuellen "BrandSchutz" 11/21 wird im Artikel " Änderung der StVZO zu blauen Kennleuchten an Einsatzfahrzeugen" zur aktuellen Regelung sowie Lösungsvorschlägen eingegangen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873625
    Datum20.11.2021 19:124143 x gelesen
    Ich kopiere hier der Einfachheit halber mal den Text rein, den ich an anderer Stelle zu diesen Artikeln gepostet hatte:

    Dieser Artikel (und die gleichlautenden anderen ) sind einfach nur von miserabler Qualität. Konkret gesagt: in wesentlichen Punkten inhaltlich falsch.

    In einer Prüfung würde man mit sowas wohl durchfallen, aber im vorliegenden Fall wird der Autor damit vermutlich noch Geld verdient haben.

    Konkret:


    Ohne den gleichzeitigen Einsatz des Martinshorns besitzt der Rettungswagen zwar noch keine Sonderrechte


    Da geht es schon los, der Klassiker Sonderrechte vs. "Wegerechte".
    Hat zwar nichts mit der Anzahl der blauen Lampen zu tun zeigt aber, dass der Autor sich mit der Thematik nicht wirklich beschäftigt hat über die er da schreibt.


    Ein Blaulichtpaar vorn und hinten, mehr ist erst mal nicht mehr drin.


    Falsch.

    Weder gibt es in §52(3) Satz 1 eine zahlenmäßige Beschränkung der Blaulichter, noch müssen sie paarweise angebracht werden noch ist ihre Anbringung auf Front und/oder Heck beschränkt. Gefordert und erlaubt sind so viele Leuchten, wie für die geometrische Sichtbarkeit im Sinne der Rundumwirkung benötigt werden.



    Und die dürfen ihr Licht nur noch in eine Richtung werfen, eine Hauptabstrahlrichtung.


    Falsch.
    Satz 2 erlaubt (wie bisher) zusätzlich zu den für de Rundumwirkung benötigten Leuchten nach Satz 1 gerichtete Warnleuchten an Front und/oder Heck. Das war auch bisher schon so, neu ist die Beschränkung auf je ein Paar.


    Bei wem mehr blinkt, der muss abrüsten.


    Auch das halte ich für falsch.

    Denn es gilt mMn auch in diesem Punkt der Bestandschutz, wer also vor Inkrafttreten der Änderung legal mehr Front- oder Heckblitzer hatte, der darf diese an diesem Fahrzeug auch weiterhin haben. Die neuen Regeln gelten nur für neue Fahrzeuge.



    Richtig ist allerdings, dass zum einen die Neuregelung inhaltlich enttäuschend und handwerklich ebenfalls schlecht ist.

    Inhaltlich hatte man eigentlich z.B. zum Thema Kreuzungsblitzer eine einheitliche (und eindeutige) Zulassungsregelung erhofft. Die ist nun wieder nicht vorhanden, und es wird wohl weiterhin von Land zu Land (oder von Prüfer zu Prüfer) unterschiedlich ausgelegt.

    Handwerklich ist Satz 2 eine Katastrophe. Nur wenn man die Historie der Vorschrift kennt, wird man ihn richtig verstehen. Bei flüchtigem Lesen besteht sonst die Gefahr, dass man genau das versteht was in dem o.g. Artikel verbreitet wird. Der zweite Halbsatz ist noch schlechter, hier hätte man wenigstens ein "nach Satz 1" anfügen können wenn man weiterhin die Rundumwirkung für mehrspurige Fahrzeuge vorschreiben will.

    Offen ist für mich ach weiterhin, was man nun mit Absatz 11 regeln will:
    Sind Heckwarnsysteme wirklich nur an Fahrzeugen mit Rundumleuchten zulässig und nicht an solchen, bei denen die Rundumwirkung anders erzeugt wird?
    (und darf man ein Heckwarnsystem wirklich nur haben, wenn man keine gerichteten blauen Warnleuchten am Heck hat? Das war vom Wortlaut her auch bisher schon so, hat in der Praxis aber auch niemanden interessiert...)

    Und schließlich hätte ich mir gewünscht, dass man gleichzeitig auch mal die "Anbaubedingungen" überarbeitet hätte. Letztlich sind das ja die wirklich maßgeblichen Ausführungsbestimmungen für Anzahl, Anbringung und Sichtbarkeit der Kennleuchten. Zeit genug wäre gewesen, denn immerhin hat der Bundesrat die Änderungen schon im vergangenen Dezember, also vor knapp einem Jahr beschlossen. (Ja richtig, der Bundesrat. Änderungen der StVZO macht das Verkehrsmysterium nämlich nicht im Alleingang, denen müssen die Länder zustimmen)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873630
    Datum21.11.2021 10:173819 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben vom Hamburger Abendblatt:


    Das passt den Rettungskräften gar nicht. ...


    Und wird in Feuerwehrdeutschland heftig diskutiert, z.B. mal nur aus unserer " Metropol-Region ".


    Zwischenzeitlich hat man beim " Hamburger Abendblatt " und der " Berliner Morgenpost " ein neutraleres Symbolbild -wenn auch nur mit einem Paar Frontblitzer ) eingestellt, dafür gäbe es aussagekräftigere Beispielbilder .

    ( Erstaunlich, wie viele Feuerwehrangehörige aus ganz Deutschland in den letzten Tagen uns auf das ursprüngliche Symbolbild mit einem FW-Fahrzeug unserer FF hingewiesen haben. )



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW873631
    Datum21.11.2021 10:303898 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard B.Das Blaulicht auf dem Dach ("Rundumkennleuchte(n)") ist doch überhaupt nicht betroffen, beschränkt sind lediglich die "Frontblitzer" (und "Heckblitzer" (nicht Heckwarneinrichtung!)) auf ein Paar.


    das ist falsch...

    Text aus § 52 StVZO:
    "(3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:"

    Das bedeutet nichts anderes, als dass jedes Fahrzeug ohne Heckaufbau nur eine (!) RKL haben darf - und dass man munter drüber streiten kann, ob ein Blaulichtbalken mit zwei aussen liegenden Leuchtmitteln da nicht auch schon "zuviel" ist!

    "Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten"

    Aha, also ENTWEDER Frontblitzleuchten, ODER solche zur Warnung nach hinten, - BEIDES ist aber unzulässig!


    Geschrieben von Gerhard B.Sturm im Wasserglas ...


    Leider nein..


    Nebenbei, was ist eigentlich eine "Warnleuchte"?
    Ich meine ja, das wäre sowas: https://de.wikipedia.org/wiki/Warnleuchte

    Bisher stand da in der alten Fassung "Kennleuchten"...

    Wer hat eigentlich diesen Mist verbockt?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW873632
    Datum21.11.2021 10:373933 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Weder gibt es in §52(3) Satz 1 eine zahlenmäßige Beschränkung der Blaulichter,

    Falsch...

    und wird längst auch schon im (Wort-!)Sinne des Gesetzes diskutiert..

    Gern nochmal:

    "(3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert,"

    Das heißt, Du darfst nur dann MEHR als eine RKL haben, wenn das die geometrische Sichtbarkeit erfordert, das ist NUR bei Fahrzeugen mit höherem Heckaufbau der Fall! ALLE klassischen KdoW, NEF, MTF, ELW 1, ErkKW usw. brauchen nur noch EINE RKL... wenn man Glück hat und der Blaulichtbalken wird als EINE RKL betrachtet, obwohl er zwei Leuchtmittel aussen drin hat, dann darf man wenigstens den noch verbauen - aber auch das wird schon diskutiert...

    Geschrieben von Henning K.Satz 2 erlaubt (wie bisher) zusätzlich zu den für de Rundumwirkung benötigten Leuchten nach Satz 1 gerichtete Warnleuchten an Front und/oder Heck.

    falsch...
    "Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten"
    Wo steht da und, da steht eindeutig ODER!


    Geschrieben von Henning K.
    Bei wem mehr blinkt, der muss abrüsten.


    Auch das halte ich für falsch.


    Jain...

    Bestandsschutz gilt NUR für die Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten des neuen § 52 der StVZO zugelassen wurden.
    Für alles andere (also v.a. für die Fahrzeuge die weit vorher ausgeschrieben, bestellt und gebaut wurden, aber erst danach fertig wurden, gilt das neue Recht. Ergo kann das sehr wohl die Abrüstung bedeuten!


    Geschrieben von Henning K.Richtig ist allerdings, dass zum einen die Neuregelung inhaltlich enttäuschend und handwerklich ebenfalls schlecht ist.

    Ich denke, darin besteht Einigkeit.. ;-)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW873633
    Datum21.11.2021 10:593646 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten"


    Das " Je ein Paar" in Verbindung mit "vorn oder hinten" sind aber dann doch wieder 2 Satz wobei einer nach vorn und einer nach hinten blinken darf.

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW873634
    Datum21.11.2021 11:383775 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Das " Je ein Paar" in Verbindung mit "vorn oder hinten" sind aber dann doch wieder 2 Satz wobei einer nach vorn und einer nach hinten blinken darf.

    ja, kann man so lesen, oder anders...

    Ich hab am Dienstag dazu einen Vortrag am HdT aus dem Norden gehört, da gabs durchaus unbeantwortete Fragen, was da wie zu verstehen ist... und zwar nicht beim Fragesteller/Vortragenden, sondern bei den angefragten (Zulassungs-)Behörden!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW873635
    Datum21.11.2021 13:273493 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.und dass man munter drüber streiten kann, ob ein Blaulichtbalken mit zwei aussen liegenden Leuchtmitteln da nicht auch schon "zuviel" ist!


    Eigentlich ist man sich einig (gewesen?) das es sich hier um ein System handelt in dem 2 HT-Leuchten verwendet werden um "T" zu erreichen.
    Wenn einer blöd kommt würde ich die (dann) im System verbauten Lautsprecher zur Warnung/Sprachausgabe an die Bevölkerung vorgeben.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873636
    Datum21.11.2021 13:373623 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ulrich C.

    Das heißt, Du darfst nur dann MEHR als eine RKL haben, wenn das die geometrische Sichtbarkeit erfordert, das ist NUR bei Fahrzeugen mit höherem Heckaufbau der Fall! ALLE klassischen KdoW, NEF, MTF, ELW 1, ErkKW usw. brauchen nur noch EINE RKL...


    Dann wäre beispielsweise nur das FW-Fahrzeug mit einer RKL regelkonform und diese mit zwei oder dieses mit gar drei RKL unzulässig ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW873637
    Datum21.11.2021 14:243481 x gelesen
    Wo findet man denn eigentlich eine Definition was geometrieche Sichtbarkeit in Bezug auf Kennleuchten für Blinklicht bedeutet? In der ECE 48 sind ja alle Scheinwerfer und Leuchten an KFZ benannt und wie und wohin die so leuchten sollen und dürfen, aber die Rundumkennleuchten fand ich nicht beim Durchblättern. In der ECE-R 65 also den Zulassungsvorschriften für Kennleuchten steht der Begriff gar nicht drin. In der Stvzo auch nur an der zitierten Stelle. Sind das 360 Grad und welche Winkel horizontal und vertikal? Da sich der Begriff ja scheinbar auf die ECE 48 bezieht sollte das ja auch irgendwo definiert sein. Wenn die Zulassungsstellen schon mit den Begriff "je ein Paar" solche Wortdeutungsschwierigkeiten haben, wie ist dann geometrische Sichtbarkeit auszulegen?

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin873638
    Datum21.11.2021 15:213384 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.das ist falsch...

    Text aus § 52 StVZO:
    "(3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:"

    Das bedeutet nichts anderes, als dass jedes Fahrzeug ohne Heckaufbau nur eine (!) RKL haben darf


    Das bedeutet es nicht. Befindet sich auf dem Dach eine Leiter, oder beispielsweise ein Strauß aus 4 Hörnern, dann ist die geometrische Sichtbarkeit zumindest recht häufig ebenfalls nicht gegeben.

    Auf einem glatten Dach allerdings, da darfst Du in der Tat nur noch eine RKL haben.

    Angesichts der Tatsache, daß Du mittlerweile RKL mit zwei übereinanderliegenden, redundant ausgeführten LED-Ringen kaufen kannst, finde ich das völlig okay. Spart Montagekosten, kostet weniger als zwei einzelne, und kann mit heutiger Technik beliebig hell ausgeführt werden.


    Richtig ist: Auf einem Fahrzeug ohne Heckaufbau wirst Du nur noch maximal zwei RKL haben können.




    Geschrieben von Ulrich C."Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten"

    Aha, also ENTWEDER Frontblitzleuchten, ODER solche zur Warnung nach hinten, - BEIDES ist aber unzulässig!



    Nein. Die Stellung des "oder" in diesem Satz sagt uns, daß es sich auf "Hauptabstrahlrichtung vorne/hinten" bezieht. Du kannst vorn und hinten je ein Paar haben, aber Du darfst nicht hinten auf's Dach zusätzliche Blaulichtbalken montieren mit dem augenzwinkernden Hinweis, das sei eine Warnleuchte mit Hauptabstrahlrichtung nach vorn und hinten, und damit die Dir soeben geklaute zweite oder dritte RKL ersetzen.


    Nach meiner Auffassung ist das Ganze gegen die grenzenlose und teure Kreativität einiger Hersteller bei der Blaulichtgestaltung gerichtet.


    Hans-Joachim

    Unser Kadett-Testwagen war kein besonders schnelles Exemplar, er erreichte ziemlich genau die Werksangaben, die von im Ausland gemessenen Wagen dieses Typs erheblich übertroffen wurden. Aber sein Temperament war (mit 3.000 km auf dem Zähler) bereits so erfreulich, dass wir uns stets wohlgefühlt haben und niemals weder beim Oberholen noch an Steigungen, auch mit vollbesetztem Wagen einen Mangel an Leistung empfanden. (Auto Motor Sport testet den Opel Kadett A mit 40 PS)

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    AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg873639
    Datum21.11.2021 15:223360 x gelesen
    Das ist relativ einfach geregelt.
    Von der geometrischen Mitte des Fahrzeugs aus, muss in 20m Radius mindestens eine Kennleuchten auf Bodenniveau sichtbar sein.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW873640
    Datum21.11.2021 15:263370 x gelesen
    als Überblick;

    https://www.fg-haensch.de/pdf_files/blau/definition-ht-loesung_3432_1.pdf

    https://www.hella.com/construction/assets/media_global/610_Kennleuchten_Basiswissen_Broschuere_HELLA_DE.pdf

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW873641
    Datum21.11.2021 16:193310 x gelesen
    Genau zu dieser aussage suche ich die Originalquelle: Geschrieben von Dirk B.Das ist relativ einfach geregelt.
    Von der geometrischen Mitte des Fahrzeugs aus, muss in 20m Radius mindestens eine Kennleuchten auf Bodenniveau sichtbar sein.


    Greets Sven

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW873642
    Datum21.11.2021 16:283270 x gelesen
    Ne eben nicht. Mir geht es um die Begriffsdefinition auf den sich der Satz im §52 StVZO bezieht nicht das was Hersteller von Kennleuchten gefiltert dazu sagen. Irgendwo war mal ein Meter als Mindestabstand HTB zur RKL genannt. Woher kommt das? Warum ist das ein Meter? Was ist daran geometrische Sichtbarkeit und welche Werte sind einzuhalten? Also Abstände zum Fahrzeug zur Außenkante des Fahrzeugs wie ist das definiert und wo ist die Rechtsquelle? Sollte das nirgendwo näher definiert sein kann man auch geometrische Sichtbarkeit im 50cm Abstand in 30cm Höhe aus der Waagerechten von der Außenkante 360 Grad ums Fahrzeug als geometrische Sichtbarkeit fordern.

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW873643
    Datum21.11.2021 16:283242 x gelesen
    Ne eben nicht. Mir geht es um die Begriffsdefinition auf den sich der Satz im §52 StVZO bezieht nicht das was Hersteller von Kennleuchten gefiltert dazu sagen. Irgendwo war mal ein Meter als Mindestabstand HTB zur RKL genannt. Woher kommt das? Warum ist das ein Meter? Was ist daran geometrische Sichtbarkeit und welche Werte sind einzuhalten? Also Abstände zum Fahrzeug zur Außenkante des Fahrzeugs wie ist das definiert und wo ist die Rechtsquelle? Sollte das nirgendwo näher definiert sein kann man auch geometrische Sichtbarkeit im 50cm Abstand in 30cm Höhe aus der Waagerechten von der Außenkante 360 Grad ums Fahrzeug als geometrische Sichtbarkeit fordern.

    Greets Sven

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen873644
    Datum21.11.2021 16:383299 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.Das ist relativ einfach geregelt.
    Von der geometrischen Mitte des Fahrzeugs aus, muss in 20m Radius mindestens eine Kennleuchten auf Bodenniveau sichtbar sein.


    Ich habe jetzt nicht gerade das aktuellste Buch mit den Vorgaben, aber es galt (oder gilt) folgendes:

    Gelbes Blinklicht muss wirklich rundherum sichtbar sein, bei blauem Licht reichen 270 Grad von der Hauptachse. Also muss es von hinten nicht sichtbar sein.
    Wie schon geschrieben, das stammt aus einem Buch, welches schon überholt sein kann.

    Heinrich

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873646
    Datum21.11.2021 16:523306 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Geschrieben von Henning K.Weder gibt es in §52(3) Satz 1 eine zahlenmäßige Beschränkung der Blaulichter,

    Falsch...


    Nö.

    Die Blaulichter sind nicht der Zahl nach beschränkt, sodern im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Rundumwirkung. Hatte ich doch gleich im folgenden Satz geschrieben...

    Geschrieben von Ulrich C.ALLE klassischen KdoW, NEF, MTF, ELW 1, ErkKW usw. brauchen nur noch EINE RKL... wenn man Glück hat und der Blaulichtbalken wird als EINE RKL betrachtet, obwohl er zwei Leuchtmittel aussen drin hat, dann darf man wenigstens den noch verbauen - aber auch das wird schon diskutiert...

    Ein Blaulichtbalken wird doch (hoffentlich) als "Complete Bar" nach ECE-R65 genehmigt sein. Dann ist er eine Einrichtung.

    Alternativ kann man ja mal die geometrische Sichtbarkeit überprüfen, wenn man eine Hälfte des Balkens dunkel schaltet.

    Geschrieben von Ulrich C."Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten"
    Wo steht da und, da steht eindeutig ODER!


    Insbesondere steht da aber auch "Je ein Paar"...

    Geschrieben von Ulrich C.Bestandsschutz gilt NUR für die Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten des neuen § 52 der StVZO zugelassen wurden.
    Für alles andere (also v.a. für die Fahrzeuge die weit vorher ausgeschrieben, bestellt und gebaut wurden, aber erst danach fertig wurden, gilt das neue Recht. Ergo kann das sehr wohl die Abrüstung bedeuten!


    Natürlich, wie bei allen anderen Zulassungsvorschriften auch. Das Thema "notwendige Änderungen aufgrund geänderter Zulassungsvorschriften" sollte doch in einer guten Aussdchreibung geregelt sein *SCNR*

    (und die Änderung kam ja auch nicht überraschend, sondern war schon seit der Verabschiedung im Bundesrat und damit rund ein halbes Jahr vor Inkrafttreten im Wortlaut bekannt!)

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW873647
    Datum21.11.2021 16:583271 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.(und die Änderung kam ja auch nicht überraschend, sondern war schon seit der Verabschiedung im Bundesrat und damit rund ein halbes Jahr vor Inkrafttreten im Wortlaut bekannt!) Bei aktuellen Lieferzeiten von ca 24 Monaten für Fahrzeuge größer MTW oder KDOW sind 6 Monate vorher nicht in irgendeiner Ausschreibung unterzukriegen

    Greets Sven

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873648
    Datum21.11.2021 17:023273 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Geschrieben von Ulrich C.und dass man munter drüber streiten kann, ob ein Blaulichtbalken mit zwei aussen liegenden Leuchtmitteln da nicht auch schon "zuviel" ist!

    Eigentlich ist man sich einig (gewesen?) das es sich hier um ein System handelt in dem 2 HT-Leuchten verwendet werden um "T" zu erreichen.


    Das nun wieder nicht.

    Geschrieben von ECE-R65 Nr. 1.1.4 Halbdurchgehender Balken sind Kennleuchten [Warnleuchten] für Blinklicht mit einem oder mehreren optischen Systemen, die intermittierend Licht von 135° links bis 135° rechts relativ zur horizontalen Bezugsachse ausstrahlen und für die Anbringung an der Vorderseite oder Rückseite des Fahrzeugs vorgesehen sind.

    Der "Half Bar" ist also keine linke oder rechte Hälfte, sondern eine vordere oder hintere!

    Im Gegensatz dazu übrigens:

    Geschrieben von ECE-R54 Nr. 1.1.3 Durchgehender Balken sind Kennleuchten [Warnleuchten] für Blinklicht mit zwei oder mehreren optischen Systemen, die intermittierend Licht um ihre vertikale Achse ausstrahlen.

    Der komplette Balken ist also eine technische Einrichtung (Warnleuchte) mit zwei optischen Systemen.

    (die Übersetzung der ECE dürfte noch aus der Zeit stammen, als die StVZO den Begriff "Kennleuchte" verwendete, obwohl nach ECE da schon "Warnleuchte" die richtige Übersetzung gewesen wäre)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873649
    Datum21.11.2021 17:053296 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Wo findet man denn eigentlich eine Definition was geometrieche Sichtbarkeit in Bezug auf Kennleuchten für Blinklicht bedeutet?

    im "Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht an Fahrzeugen nach Paragraph 52 StVZO"

    (ich hatte ja schon das eine oder andere Mal erwähnt, dass man die Bedeutung der neuen Regelungen der StVZO nur dann wirklich abschätzen kann, wenn man auch das überarbeitete Merkblatt in den Händen hält...)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873650
    Datum21.11.2021 17:073283 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Auf einem glatten Dach allerdings, da darfst Du in der Tat nur noch eine RKL haben.

    Auch das nicht.

    Je nach Höhe des Fahrzeugs und Fläche des Dachs müsstest du die einzelne Kennleuchte auf einen ziemlich hohen Sockel stellen.

    Ganz im Gegenteil erreicht man zum Beispiel bei Kastenwagen mit langem Radstand und hohem oder nur mittelhohem Dach schon mit einem einzelnen Balken (vorne bzw. in Höhe der B-Säulen montiert) u.U. nicht die notwendigen 270 Grad Sichtbarkeit.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873651
    Datum21.11.2021 17:093269 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Bei aktuellen Lieferzeiten von ca 24 Monaten für Fahrzeuge größer MTW oder KDOW sind 6 Monate vorher nicht in irgendeiner Ausschreibung unterzukriegen

    Klar, deswegen muss man ggf. die Bestellung an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen.

    Aber es ist ja nicht so, dass bei den heute ausgelieferten Fahrzeugen schon letztes Jahr im Dezember alle Kennleuchten endgültig montiert waren und deswegen jetzt zurückgerüstet werden müssen.

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW873652
    Datum21.11.2021 17:173269 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.ich hatte ja schon das eine oder andere Mal erwähnt, dass man die Bedeutung der neuen Regelungen der StVZO nur dann wirklich abschätzen kann, wenn man auch das überarbeitete Merkblatt in den Händen hält.

    Wer erstellt das Merkblatt eigentlich? Die Prüforganisationen oder nur eine für möglichst alle oder kommt das aus dem BMVI? Ich finde das zwar in der Google Suche aber immer ohne Quellenangabe.

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin873653
    Datum21.11.2021 17:313261 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Auch das nicht.

    Je nach Höhe des Fahrzeugs und Fläche des Dachs müsstest du die einzelne Kennleuchte auf einen ziemlich hohen Sockel stellen.


    Damit es für eine einzelne Kennleuchte vorn reicht, brauchst Du angesichts leichter Dachrundungen doch eigentlich nur so 15 cm Höhe des Lichtpunkts? Mal nachgeblättert: Okay, früher war das ein bißchen anders, aber aktuelle Produkte liegen in der Tat meistens unter 15 cm Gesamthöhe. Da hast Du für den Kombi vermutlich Recht.

    Daß man für einen Hochdachkombi mindestens vorn und hinten je eine braucht, steht hingegen außer Frage, das ist korrekt.



    Hans-Joachim

    Unser Kadett-Testwagen war kein besonders schnelles Exemplar, er erreichte ziemlich genau die Werksangaben, die von im Ausland gemessenen Wagen dieses Typs erheblich übertroffen wurden. Aber sein Temperament war (mit 3.000 km auf dem Zähler) bereits so erfreulich, dass wir uns stets wohlgefühlt haben und niemals weder beim Oberholen noch an Steigungen, auch mit vollbesetztem Wagen einen Mangel an Leistung empfanden. (Auto Motor Sport testet den Opel Kadett A mit 40 PS)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873654
    Datum21.11.2021 17:333230 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Wer erstellt das Merkblatt eigentlich?

    Der Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin873655
    Datum21.11.2021 17:363373 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Dann wäre beispielsweise nur das FW-Fahrzeug mit einer RKL regelkonform und diese mit zwei oder dieses mit gar drei RKL unzulässig ?


    Dein Beispiel mit zwei Leuchten ist vermutlich regelkonform, weil der Hörnerstrauß das Licht einer einzelnen RKL zu sehr abzuschatten scheint. Dein Beispiel mit 3 RKL wäre wohl tatsächlich nicht mehr zulässig.



    Hans-Joachim

    Unser Kadett-Testwagen war kein besonders schnelles Exemplar, er erreichte ziemlich genau die Werksangaben, die von im Ausland gemessenen Wagen dieses Typs erheblich übertroffen wurden. Aber sein Temperament war (mit 3.000 km auf dem Zähler) bereits so erfreulich, dass wir uns stets wohlgefühlt haben und niemals weder beim Oberholen noch an Steigungen, auch mit vollbesetztem Wagen einen Mangel an Leistung empfanden. (Auto Motor Sport testet den Opel Kadett A mit 40 PS)

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    AutorSven8 R.8, Karlsdorf-Neuthard / Baden-Württemberg873656
    Datum21.11.2021 17:473274 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Geschrieben von Henning K."Satz 2 erlaubt (wie bisher) zusätzlich zu den für de Rundumwirkung benötigten Leuchten nach Satz 1 gerichtete Warnleuchten an Front und/oder Heck."

    falsch...
    "Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten"
    Wo steht da und, da steht eindeutig ODER!


    Je steht für jeweils und somit ist ein Paar für die entsprechende Richtung zulässig, eines welches die Hauptabstrahlrichtung nach vorne hat und ein weiteres Paar welches die Hauptstahlabrichtung nach hinten hat. Das oder bezieht sich auf die Hauptabstahlrichtung des jeweiligen Paares und nicht darauf ob jeweils ein Paar für vorne und für hinten verbaut werden darf. Wenn dem nicht zu wäre dürfte der Satz nicht mit "Je ein Paar Warnleuchten" beginnen. Alternativ darf man auch nur ein einziges Paar am Fahrzeug verbauen, welches entweder nach vorne oder nach hinten strahlt. ;-)

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    AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen873657
    Datum21.11.2021 18:493226 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.nicht die notwendigen 270 Grad Sichtbarkeit

    Ich hatte das so verstanden das die 270 Grad nur für Kolonnenfahrten gelten und bei der Einzelfahrt 360 Grad erforderlich sind ?

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873658
    Datum21.11.2021 19:123250 x gelesen
    Geschrieben von Ingo z.Ich hatte das so verstanden das die 270 Grad nur für Kolonnenfahrten gelten und bei der Einzelfahrt 360 Grad erforderlich sind ?

    äh, ja:

    Ich hatte da meinen Gedankengang unterschlagen, dass in dem Fall die hintere KennleuchteWarnleuchte nicht abschaltbar sein darf ;-)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW873659
    Datum21.11.2021 21:383200 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Wer erstellt das Merkblatt eigentlich? Die Prüforganisationen oder nur eine für möglichst alle oder kommt das aus dem BMVI? Ich finde das zwar in der Google Suche aber immer ohne Quellenangabe.

    http://www.brandschutz-berg.de/BW-Feuerwehr/Info/Heckblaulicht_11-99_11-99.pdf
    BMV/StV 7 - 8098 Va/70 vom 14.5.1970, VkBL 1970 S. 336

    Für mich ist das Merkblatt etwas unglücklich geschrieben weil so immer wieder diese 270° (2x 135) auftauchen. Die ergeben sich allerdings aus der hier im Gesamt vorhandene, abschaltbare Heck-RKL die die tatsächlichen geforderten 360° erst voll macht.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern873661
    Datum22.11.2021 07:343245 x gelesen
    Guten Morgen,

    immer wieder spannend, wie anscheinende Kleinigkeiten die Gemüter auf Hochtouren bringen.
    Also mal so aus meiner Blase aus gesehen.
    Ich bestelle ein rotes Etwas auf vier oder mehr Rädern.
    Dann kommt ein blaues Lichtblitzdingsdrehteil drauf und gut ist.
    Ich habe eine entsprechende Abnahme und alle freuen sich.
    Wenn die Karre dann daheim ist, kommt der Fräser und schon ist der Blitzer im Kühlergrill.
    Warum??
    Weil es die Sicherheit erhöht.
    Da kann mir auch keine Gesetz etwas anderes erzählen.
    Ob das dann Konform ist, wäre mir in meiner Welt, sowas von komplett egal.
    Ich muß ja nicht herumfahren wie im Amiland, wo man immer meint, jetzt kommt der Weihnachtsbaum auf Rädern.
    Aber die Verkehrsteilnehmer werden immer dümmer und sehen immer weniger.
    Eigentlich müßten wir aufrüsten und nicht ab.
    Aaaaaber das ist nur in meiner Welt so.


    Gruß vom See

    Markus

    In Treue fest!

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS873662
    Datum22.11.2021 08:043152 x gelesen
    ich fahre viel Stadtverkehr mit Tatütata.
    Ich hatte nie mehr als 2 Frontblitzer.
    Und was die, zusammen mir dem richtigen Horn nicht schaffen, das schaffen auch 10 Blitzer nicht.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP873663
    Datum22.11.2021 08:593198 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Ich muß ja nicht herumfahren wie im Amiland, wo man immer meint, jetzt kommt der Weihnachtsbaum auf Rädern.Das Problem war halt, dass es schon genug Fahrzeuge in D gibt, die genau das tun. Mein Aha-Erlebnis auf der Autobahn war: Sowas, ein wenig Nebel dazu, schon fährt ein dauerblau beleuchtetes irgendwas ohne wahrnehmbaren Blinkeffekt durch die Gegend. Bastelt euch Lampen dran, soviel ihr wollt, aber es muss doch irgendwie möglich sein, dass diese dann so synchron geschaltet sind, dass es wie ein Einsatzfahrzeug aussieht, und nicht wie "Trucker Otto will sein Fahrerhaus auch mal individuell gestalten".
    Ähnliche Auswüchse haben auch zunehmend z.B. DLKs gezeigt, und das traf dann auf ein irgendwie schon legendär geführtes Verkehrsministerium, und heraus kam dann diese Neuregelung. Lasst uns halt einfach mal froh sein, dass die Blaulichter prinzipiell weiter blau und obendrauf sind, und keine lila Unterbodenbeleuchtung eingeführt wurde. Der Rest klärt sich sicher auch noch.
    Die Schüchternheit, die bei der Lichtzusammenstellung manchmal fehlt, kommt dann zu oft noch beim akustischen Signal wieder raus. Vielleicht lieber weniger fürs eigene Auge, und mehr für die Ohren der anderen planen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorDani8el 8W., Immenstedt / S-H873664
    Datum22.11.2021 10:233109 x gelesen
    Hallo,
    vielfach ist das unsynchronisierte ja so gewollt, da man die Blitzfreien Pausen der Blitzmodule überbrücken will um quasi immer etwas Blau gerade aktiv zu haben. Da lobe ich mir die alten Drehspiegel, da war immer irgendwo Blau unterwegs, da es keine Blitzpausen gab.
    Gruß
    Daniel

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP873665
    Datum22.11.2021 10:57   3468 x gelesen
    Was ist denn an "Blitzpausen" so verwerflich? Ich habe es bislang eher für typisch bei einer Blinkleuchte gehalten, dass sie ab und zu eben einfach mal aus ist. Und man nimmt doch eben Blink- statt Dauerlicht, weil das die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erhöht? Wenn man dann ein Fahrzeug so beblinkt, dass es auf eine gewisse Entfernung (und bei mancher Witterung eh) nur als Dauerblau zu erkennen ist, hat man doch genau das falsche bewirkt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873672
    Datum22.11.2021 17:532873 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.

    Dein Beispiel mit zwei Leuchten ist vermutlich regelkonform, weil der Hörnerstrauß das Licht einer einzelnen RKL zu sehr abzuschatten scheint.


    Was dann bei FW-Fahrzeugen mit zwei RKL nicht mehr regelkonform wäre ?
    Dann wieder zurück zur ( guten alten ) mittigen Einzel-RKL.
    Wenn alle nicht mehr zulässigen Warnleuchten abmontiert werden müssen dann wird der Mark für " Sondersignalanlagen " fröhliche Urstände feiern ;-))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873673
    Datum22.11.2021 18:242928 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Ich bestelle ein rotes Etwas auf vier oder mehr Rädern.
    Dann kommt ein blaues Lichtblitzdingsdrehteil drauf und gut ist.


    Wenn du deine Ausschreibung so formulierst, dann werden schon die wirtschaftlichen Interessen des Herstellers dafür sorgen, dass das gelieferte Fahrzeug StVZO-konform ist. Dann hast du vermutlich vorne mittig eine Rundumleuchte, und je nach Fahrzuggröße hinten eine weitere. Halogen-Drehspiegeloptik, vermutlich. Wenn es nicht für den Hersteller wirtschaftlicher ist, teurere Leuchten aus dem Regal zu nehmen als billigere Leuchten extra zu bestellen ;-)

    Geschrieben von Markus G.Wenn die Karre dann daheim ist, kommt der Fräser und schon ist der Blitzer im Kühlergrill.

    Nicht jeder will am nagelneuen Auto gleich irgendwas rumfräsen. Zumal das mit der Elektrik jetzt ja auch nicht mehr so einfach ist wie noch vor 31 Jahren, und wer will schon seine Gewärleistungsansprüche riskieren?!

    Deswegen schreibst du ja in dein LV sowas wie "sechs Frontblitzleuchten, im Kühlergrill in V-Form angeordnet, Blitzmuster **********". Und weil du das vor anderthalb Jahren so in das LV deiner Ausschreibung geschrieben hast besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Hersteller das jetzt auch so einbaut. Dann wird es aber nichts mit:

    Geschrieben von Markus G.Ich habe eine entsprechende Abnahme und alle freuen sich.

    Das ist ja das, was UC meinte.

    Wenn dein Hersteller gut ist, hat er dir schon bei der ersten Rohbaubesprechung Anfang des Jahres gesagt "also das mit den Frontblitzern, da wird sich die Rechtslage ändern. Wenn wir das so einbauen wie es in der Ausschreibung steht, dann bekommen wir das möglicherweise nicht abgenommen wenn das Auto fertig ist!".

    Geschrieben von Markus G.Ob das dann Konform ist, wäre mir in meiner Welt, sowas von komplett egal.

    Ja, die Praxis sieht oft ganz anders aus als die Theorie. Gelbe Blinkleuchten z.B. dürfen ja "schon immer" nur in der Anzahl verbaut werden, die für die geometrische Sichtbarkeit erforderlich sind. Und auch schon immer nur als Rundumleuchten, gerichtete gelbe Warnleuchten im Sinne des §52 sind und waren immer schon verboten.

    Das bedeutet schlichtweg, dass unsere Autos mehr blaues Licht haben dürfen als der hier gelbes Licht haben darf.

    Aber auch der hier fährt in der Praxis völlig unbehelligt herum.

    Von daher ist her wohl keine all zu große Aufregung notwendig, stimmt ;-)

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 873674
    Datum22.11.2021 19:422674 x gelesen
    Bezüglich Marsch im geschlossenen Verband brauchen wir über die Sichtbarkeit gar nicht sprechen. Die ist so gut wie Null, außer bei einigen wenigen Beschaffungen, wo die Flaggen auf der A-Säule stehend beschafft wurden. Und selbst da ist man von guter Sichtbarkeit noch weit entfernt. Aber das ist ein anderes Thema...

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW873675
    Datum22.11.2021 20:142766 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Was dann bei FW-Fahrzeugen mit zwei RKL nicht mehr regelkonform wäre ?
    Ja, aber man darf sich einfach so eine Balkenanlage auf´s Dach schrauben.

    und ganz ehrlich;
    Diese FW-Fahrzeuge erfüllen auch mir einer RKL ihren Zweck ;)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY873676
    Datum23.11.2021 00:002704 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.und ganz ehrlich;
    Diese FW-Fahrzeuge erfüllen auch mir einer RKL ihren Zweck ;)


    Du bist somit der Meinung dass auch Verkehrssicherungsanhänger unnötig sind. Da mit einer RKL auf dem Fahrzeugdach eine Verkehrsabsicherung ausreichend hergestellt werden kann. /ironie off

    Eine einfache RKL mag auf dem Weg zum Einsatz ausreichend sein. Zur Absicherung vom Einsatzstellen auf Autobahnen o.ä. definitiv nicht.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg873677
    Datum23.11.2021 08:102773 x gelesen
    Guten Morgen

    So sieht man in unserem Nachbarland Österreich die Thematik:

    -> firewordt.at " Langeweile bei den Deutschen? Polizei und Feuerwehren sollen nur mehr 2 Blaulichter verwenden dürfen "

    DEUTSCHLAND: Eine schier unglaubliche Meldung, die jedoch kein Scherz ist, sorgt derzeit bei Einsatzkräften für Verwunderung und Ärger. Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr dürfen in Deutschland (zum Glück nur dort) nach einer neuen Verordnung nur noch maximal zwei Blaulichter auf dem Dach haben. [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873680
    Datum23.11.2021 08:282662 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Deswegen schreibst du ja in dein LV sowas wie "sechs Frontblitzleuchten, im Kühlergrill in V-Form angeordnet, Blitzmuster **********".

    Und genau weil manche anscheinend Geld zu viel zur Verfügung haben und sich nicht mit einem Paar Frontblitzer zufrieden geben sondern unbedingt einen blauen Weihnachtsbaum spazieren fahren wollen, kommen dann solche Einschränkungsregeln, die genauso in der Gegenrichtung über das Ziel hinausschießen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP873681
    Datum23.11.2021 08:532700 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.sechs Frontblitzleuchten, im Kühlergrill in V-Form angeordnet, Blitzmuster **********". Wichtig: Wer V-Form fordert, sollte vorher nachmessen, denn mit acht Blitzern wird es dann schon etwas eng im Kühlergrill.
    Aber auch bei dem Fahrzeug dürfte gelten: Solange die acht da vernünftig synchronisiert blitzdingsen, sollen sie halt glücklich damit werden. Blitzen sie wild durcheinander, ist es einfach Mist.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW873682
    Datum23.11.2021 09:042533 x gelesen
    Geschrieben von Sascha H.Zur Absicherung vom Einsatzstellen auf Autobahnen o.ä. definitiv nicht.

    Ich wünschte mir da den VSA in der Pflicht, allerdings erst hinter den 75cm Pylonen mit Lampe drauf.

    Und sonst sehe ich den PKW mit Blaulicht eh eher auf dem Seitenstreifen abgestellt, selbst mit einer RKL wäre er gut als Vorwarnung in mehreren hundert Metern, aber welcher Chef oder nachkommende GF hat schon die Zeit so weit weg zu parken, wir wissen doch alle das die ganz dringend ganz vorne gucken müssen ob ihre Kameraden auch können was sie da machen ;)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorPete8r I8., Freital / Sachsen873683
    Datum23.11.2021 10:49   2837 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Wichtig: Wer V-Form fordert, sollte vorher nachmessen, denn mit acht Blitzern wird es dann schon etwas eng im Kühlergrill.

    Von den restlichen blauen Warnleuchten abgesehen! Und genau sowas ist der Grund warum es zu so einer Gesetzesänderung kommen musste.

    MkG Peter

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt873686
    Datum23.11.2021 13:31   2616 x gelesen
    Völlig richtig.

    Überlegen wir uns mal ehrlich, wieviel mehr Sichtbarkeit hier durch mehr als ein Paar Frontblitzer erreicht wird!

    Mein Ergebnis lautet 0%, mit viel Augen zudrücken vielleicht unterer einstelliger Bereich. Das sind, in meinen Augen, Fälle von "Pimp mein Einsatzfahrzeug". Dabei ist es egal, ob "V" oder sonstige Form der Anordnung.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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    AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt873690
    Datum23.11.2021 15:442466 x gelesen
    Wahrscheinlich wäre dann ein paar größere/leuchtstärkere Frontblitzer sinnvoller als die zu beobachtende Minimierung bei diesen Lichtlein

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Werner

    "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt873691
    Datum23.11.2021 16:152417 x gelesen
    Auch die Notwendigkeit für "heller" sehe ich nicht. Frontblitzer sollen doch Fahrzeuge direkt vor dem Einsatzfahrzeug aufmerksam machen. Dafür reicht das, meiner Meinung nach, aus.
    Ich will die anderen ja auch nicht blenden. Das führt wahrscheinlich erst Recht zu Problemen.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW873693
    Datum23.11.2021 16:312453 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Ich will die anderen ja auch nicht blenden.

    Nun, ich wurde mal gefragt wie man die Tag/Nachschaltung deaktiviert, also so das Tag= Hell immer aktiv ist.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW873699
    Datum23.11.2021 23:242348 x gelesen
    Geschrieben von Werner G.Wahrscheinlich wäre dann ein paar größere/leuchtstärkere Frontblitzer sinnvoller als die zu beobachtende Minimierung bei diesen Lichtlein

    In der Praxis wird eher darauf hinaus laufen, dass die Hersteller gerichtete Warnleuchten typgenehmigen lassen, die aus mehreren optischen Systemen bestehen...

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin873701
    Datum24.11.2021 04:332335 x gelesen
    Geschrieben von Werner G.Wahrscheinlich wäre dann ein paar größere/leuchtstärkere Frontblitzer sinnvoller als die zu beobachtende Minimierung bei diesen Lichtlein

    Haben die Lichtlein von heute denn tatsächlich weniger Candela zu bieten als die Monsterblitzer von gestern?


    h.

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern873705
    Datum24.11.2021 08:132247 x gelesen
    Hi,

    mal ehrlich, wie viele Weihnachtsbäume fahren denn wirklich in der Gegend herum??
    Wie viele Unfälle gab es mit zu viel Licht am Fahrzeug??
    Wie viele Verkehrsteilnehmer fühlen sich wirklich gestört durch die zusätzliche blaue Lamperl??
    Ich denke, das sind die aller wenigsten.
    Lass es uns doch einmal aus meiner pers. Sicht betrachten.
    Die Autogahrer werden in allen Bereichen immer schlechter.
    Die Aufmerksamkeit liegt in der hauptsache bei ihrem HAndy und welche Musik gerade im Radio läuft.
    In vielen Fällen wird telefoniert. Ich sehe in der Früh auch immer wieder und mehr Mädels, die sich im Auto schminken.
    Diese E-Zigaretten machen einen Qualm in der Kiste, daß man meinen könnte, die Karre brennt.
    Von ignaranten und penetranten Mittelspurfahrern auf der Autobahn und ohneindenspiegelschauerundsofortabbiegern rede ich noch gar nicht.
    So, dies einmal als Basis.
    Jetzt kommst du mit einem roten Auto, hast den Kasperl oben auf dem Dach laufen und kommst mit Lalülala an dieses Fahrzeug.
    Die meisten schnallen noch nicht einmal, daß du da bist, geschweige denn wie sie reagieren sollen.
    Ergo bist du aufgefahren. Den blauen Kasperl auf den Auto/Lkw sieht doch da keine alte Sau mehr, weil viel zu hoch und im Rückspiegel nicht mehr sichtbar.
    Da sind Frontblitzer mMn. das Mittel der Wahl.
    Über die Anzahl kann man bestimmt streiten, aber diese als Unzulässig zu erklären, ist der größte Fehler den man machen kann.

    Aaaaaaaaber was weiß ich schon......

    Gruß vom See
    Markus

    In Treue fest!

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz873706
    Datum24.11.2021 09:232170 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus G.Da sind Frontblitzer mMn. das Mittel der Wahl.
    Über die Anzahl kann man bestimmt streiten, aber diese als Unzulässig zu erklären, ist der größte Fehler den man machen kann.


    Was jetzt? Du schreibst "Über die Anzahl kann man bestimmt streiten". Genau diese Anzahl ist eben jetzt auf genau ein Paar an der Fahrzeugfront festgelegt worden. Passt doch. Ich sehe jetzt nichts in den Bestimmungen, dass irgendwo Frontblitzer unzulässig erklärt worden wären, es wird nur die Anzahl begrenzt.
    Und nein, ich hatte noch an keinem Fahrzeug die Notwendigkeit von mehr als einem Paar Frontblitzer an der Fahrzeugfront gesehen, mit Ausnahme von geometrisch besonderen Fahrzeugen und sog. Intersection-Lights bei ebensolchen Fahrzeugen (z.B. DLK mit weit hervorstehendem Korb).

    Gruß,
    Michael

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg873707
    Datum24.11.2021 09:322285 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Den blauen Kasperl auf den Auto/Lkw sieht doch da keine alte Sau mehr, weil viel zu hoch und im Rückspiegel nicht mehr sichtbar.
    Entsprechendes gilt auch für die Frontblitzer. Aufgrund der Höhe und der Anordnung sind die Teile im innerörtlichen Verkehrschaos so gut wie nicht zu sehen, weder im Innenspiegel noch in den Außenspiegeln - und auch nicht, wenn sich Kraftfahrende auf den Verkehr vor sich konzentrieren.

    Es könnte möglicherweise auch helfen, Einsatzfahrenden eine qualifizierte Ausbildung inklusive Simulatortraining angedeien zu lassen, bevor diese auf andere Verkehrsteilnehmer losgelassen werden - die bekannten Probleme beruhen auf Defiziten beider Seiten.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY874842
    Datum30.01.2022 16:242857 x gelesen
    Vielleicht bringt die Petition ja eine Änderung.

    Blaulicht Petition

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg874843
    Datum30.01.2022 16:37   2758 x gelesen
    Hoffentlich nicht .

    Wir brauchen keine blauen Weihnachtsbäume auf der Straße.

    Das was jetzt schon zum Teil mit LED rumfährt ist teilweise schon Verkehrsgefährdung als Gegenverkehr oder wenn man an Einsatzstellen vorbei muss. Was dringen her muss ist eine erzwungene Nacht-/ Dunkelheitsreduzierung der LEDs mithilfe von entsprechenden Sensoren und nicht ausschaltbar.

    Das sind genug Lichter und Helligkeit vorhanden, mehr hilft da auch nicht.

    Wer die aktuellen LED Balken übersieht, der übersieht auch die nächsten 35 LED

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW874846
    Datum30.01.2022 19:342505 x gelesen
    Eine Petition, bei der der Petent gleich in den ersten beiden Absätzen beweist, dass er vom Thema keine Ahnung hat?

    Na hoffentlich nicht...

    Ich weiß, das klingt jetzt hart, und natürlich ist das ja auch alles gut gemeint, und es haben ja so viele (online-) Medien so geschrieben. Trotzdem ist das was behauptet und kritisiert wird schlicht und ergreifend unzutreffend.

    Inhaltlich möchte ich dazu auf mein Posting in diesem Thread vom 20.11.2021 verweisen. Dazu ist eigentlich nur zu ergänzen, dass der Bestandsschutz zwischenzeitlich wohl bestätigt ist und das Gespenst der Rückrüstung von nach altem Recht zulässigen Fahrzeugen damit vom Tisch ist.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP874847
    Datum30.01.2022 21:032364 x gelesen
    Alternativ: Bastelt euch Blinklichter ans Fahrzeug, wo und soviel auch immer ihr wollt, aber schaltet sie alle im gleichen Blink- oder Blitzmuster. Und alles blaulichtende, was nicht direkt auf dem Dach angebracht ist, ist bei aktivierter Feststellbremse ausgeschaltet. Das würde schon viel ausmachen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW874851
    Datum31.01.2022 07:222408 x gelesen
    Das dürfte die Abrüstpanik etwas bremsen:

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 72 Übergangsbestimmungen
    (1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorEike8 M.8, Damsdorf / Schleswig-Holstein874852
    Datum31.01.2022 10:562082 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Das was jetzt schon zum Teil mit LED rumfährt ist teilweise schon Verkehrsgefährdung als Gegenverkehr

    So hab ichs hier gestern auch erlebt. Wegen Sturmtief Nadia war auf meiner Anfahrt zu einem Lehrgang ne Menge blaues Licht unterwegs, aber einer hat sie alle getoppt.:
    Auf dem Dach Doppelblitz links dann Doppelblitz Rechts immer im Wechsel ohne Pause, im Kühlergrill mindestens zwei Paar Frontblitzer und an beiden Außenspiegeln Blitzte es mindestens genauso Hell.

    Vom Format her war es was in Richtung VW T6 / Ford Transit.
    Mehr weiß ich nicht, ich hatte keine Chance die BOS zu erkennen, geschweige den Funkrufname oder Kennzeichen und musste nach der Passage erstmal an den Straßenrand und zwei Minuten warten bis das Nachleuchten auf der Netzhaut weg war.

    Zum Glück waren wir um 05:45 alleine auf der Straße, dem möchte ich nicht begegnen wenn mehr Verkehr ist.

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    AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 874853
    Datum31.01.2022 13:401912 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Das dürfte die Abrüstpanik etwas bremsen:

    Nö tut sie nicht.

    Denn viele Fahrzeuge hätten eigentlich so wie sie rumfahren gar nicht zugelassen werden dürfen.

    Nach der StVZO hätten immer nur Blaulichter oder Warnleuchten für die geometrische Sichtbarkeit angebracht werden dürfen.
    Zusätzlich Warnleuchten je ein Paar nach vorne oder nach hinten.

    Also sind zB grundsätzlich 4 Frontblitzer verboten.
    Die waren damals schon verboten und unterliegen somit den Übergangsbestimmungen.

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    AutorEike8 M.8, Damsdorf / Schleswig-Holstein874854
    Datum31.01.2022 14:151888 x gelesen
    Geschrieben von Eike M.zwei Paar Frontblitzer
    Nach etwas Recherche habe ich jetzt einen Verdacht, was mich da angegriffen haben könnte.
    (Zumindest ist das gute Stück in der Straße Stationiert, aus der ich attakiert wurde.
    Ich muss das mit den zwei Paar Frontblitzern wohl zurückziehen:

    Geschrieben von Blaulicht Neumünster Das Fahrzeug hat 2x eine DBS 5000 auf dem Dach, Intersectionlights sowie Front -und Spiegelblitzer.

    Video ( aber Am Tage und LEDs und Videokammeras sind ja so eine Sache)

    Für die Sichtbarkeit am Tage ist das vielleicht Sinnvoll, aber gestern Morgen um 06 war es so Düster, dass das echt unnötig war.
    Ich werde mal bei der RKiSH mein Erlebniss schildern und nachfragen ob es bei den Fahrzeugen die Möglichkeit gibt die Beleuchtung der Tageszeit anzupassen.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg874855
    Datum31.01.2022 14:211795 x gelesen
    Eventuell hast du die Intersectionlights als zweites Paar Frontblitzer war genommen.

    Der Frontbalken ist schon extrem.

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen874856
    Datum31.01.2022 14:361918 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Nach der StVZO hätten immer nur Blaulichter oder Warnleuchten für die geometrische Sichtbarkeit angebracht werden dürfen.
    Aus der StVZO heraus: Nein, in der alten Fassung von § 52 stand bei Blau: " mit einer oder mehreren Kennleuchten" ohne nähere Bestimmung der Menge oder einer anderen Begrenzung.

    Geschrieben von Alexander H.Zusätzlich Warnleuchten je ein Paar nach vorne oder nach hinten.

    Auch hier: Nein, in der alten Fassung stand nur "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung", auch hier ohne nähere Bestimmung der Menge oder einer anderen Begrenzung.

    Gruß
    Gerhard

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg874857
    Datum31.01.2022 17:40   2073 x gelesen
    Ich hoffe nicht, das die Änderung zurückgenommen wird.

    Einfach mal hier schauen: https://twitter.com/rettungshund112/status/1487483815140417536

    Es braucht entsprechende Hell/dunkel Zeiten (und zwar in entsprechender Entfernung, nicht direkt am Fahrzeug) sonst verschwimmt das Blinklicht in ein dauerleuchten, weil Deine Augen den Wechsel nicht mehr "mitbekommen".
    Mehr Blaulicht (zumindest wenn es ungeschickt gesteuert ist) ist eher die Einsatzkräfte gefährdend denn zuwenig Blaulicht.

    Ggf. muss man zur Absicherung an der Einsatzstelle auch einfach nur ein Fahrzeug mit Blaulicht abstellen und alle anderen nur mit Warnblinkanlage.

    Grüße
    Simon

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen874860
    Datum31.01.2022 23:171790 x gelesen
    Geschrieben von Simon S.Ggf. muss man zur Absicherung an der Einsatzstelle auch einfach nur ein Fahrzeug mit Blaulicht abstellen und alle anderen nur mit Warnblinkanlage.


    Vielleicht sind die Niederländer da weiter, die schalten ihr Blaulicht an der Einsatzstelle um in Gelblicht.

    Heinrich

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg874865
    Datum01.02.2022 10:261731 x gelesen
    Hallo Heinrich,

    Geschrieben von Heinrich B.
    Vielleicht sind die Niederländer da weiter, die schalten ihr Blaulicht an der Einsatzstelle um in Gelblicht.
    Ist das dann weniger Geblitze?
    Ich glaube auch vom Gelblicht ist irgendwann genug!

    Weniger ist oft mehr!

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW874866
    Datum01.02.2022 12:381611 x gelesen
    Geschrieben von Michael B.
    Weniger ist oft mehr!


    Sehen vs Erkennen
    Viel hilft garantiert nicht viel, da bin ich ganz bei dir
    https://www.youtube.com/watch?v=IWSLIbiVykA

    Der Verkehrsteilnehmer muß unsere Absicherung nicht nur sehen sondern auch erkennen können und jeder der mal von weitem auf eine große Einsatzstelle auf der BAB zufuhr bei dem auch vergleichbare gelbe RKL in Betrieb waren wird erkannt haben das unsere Blauen.....weg sind.
    Insofern halte ich Gelb (nur) im Stand für absolut sinnvoll.

    In GB sieht man oft das nur das Erste und letzte Einsatzfahrzeug die RKL nutzen, alles was dazwischen steht nutzt nur den Warnblinker, keine Ahnung was uns das Blaulicht auf unseren in Schlange! stehenden Fahrzeugen auf Pos. 2-23/24 bring.....ausser Schaulustige, klar.

    Erstaunlich ist auch das die Fahrzeuge der Michigan State Police nicht permanent übersehen werden, die überleben doch echt mit primär einer roten RKL auf dem Dach und haben erstaunlicherweise keine Probleme ...ausser vermutlich am Tresen. Aber nein dieses lustig Schild will ich nicht ;)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen874868
    Datum01.02.2022 13:511603 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Thomas M.Erstaunlich ist auch das die Fahrzeuge der Michigan State Police nicht permanent übersehen werden, die überleben doch echt mit primär einer roten RKL auf dem Dach und haben erstaunlicherweise keine Probleme

    Naja, da sagt und zeigt der Beitrag von 2018 hier aber was anderes... Link

    Gruß, Daniel

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen874869
    Datum01.02.2022 16:251463 x gelesen
    Geschrieben von Michael B.Ist das dann weniger Geblitze?
    Ich glaube auch vom Gelblicht ist irgendwann genug!


    Ja, aber ich glaube mal von einer Studie gehört zu haben, dass blaues Licht Interesse weckt und gelbes Licht eher zur Aufmerksamkeit und Vorsicht führt.

    Muss mal googeln.... ist aber irgendwie verständlich, denn gelbes Blinklicht bedeutet in der Regel immer Baustelle oder Panne. Blaues Blinklicht deutet eher auf "was zum gucken" hin. Wir sagen oft "Assi-Magnet lieber abschalten."

    Gruß Oliver

    +++ Melden macht frei und belastet andere! +++

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW874872
    Datum01.02.2022 18:481454 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Naja, da sagt und zeigt der Beitrag von 2018 hier aber was anderesNö, ich schrieb; "primär"

    Denn egal ob 1 oder 10RKL auf dem Dach, im Rückspiegel sehe ich die ggf alle nicht und wenn nur die Motorhaube hinter einer Hauswand oder dem LKW auf die Straße ragt ist die auch weg, genau diese Mängel wurden hier abgearbeitet.
    Aber
    Abseits der geometrischen Sichtbarkeit bin ich grundsätzlich für Redundanz, ergo auf dem PKW 2 primäre Kennleuchten für den Fall das eine ausfällt und definitiv auch die von dir genannten Zusatzleuchten mit bestimmtem Arbeitsbereich.
    Für mich zB völlig unverständlich warum es noch Fahrzeuge ohne "Kreuzungsblitzer" gibt.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW874876
    Datum01.02.2022 20:271501 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Für mich zB völlig unverständlich warum es noch Fahrzeuge ohne "Kreuzungsblitzer" gibt.

    Die Begründung "weil es nicht erlaubt ist" reicht dir nicht? ;-)

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg874879
    Datum02.02.2022 08:53   1412 x gelesen
    Also an allen Autos die ich kenne haben Lichter im Kreuzungsbereich, nennt sich Scheinwerfer ....


    Wir schaffen das jeden Tag unzähligen Fahrzeuge an Kreuzungen, LKW und Hauswänden vorbei fahren ohne dass es jedes Mal einen Unfall gibt.

    Auch wenn es Blaulichtfahrer nicht gerne hören liegt es auch oft genug am Fahrstiel der Fahrer. Viel zu schnell in Gefahrenbereichen, keine Richtungsanzeige wo es weiter hingeht usw.

    Tut mir leid, wer Horn und Blaulichter auf dem Dach nicht sieht, ggf. noch Frontblitzer der sieht durch mehr Licht auch nicht mehr

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg874880
    Datum02.02.2022 09:00   1367 x gelesen
    Das habe ich noch nie Verstanden warum größeren lagen oder in komplett abgesperrten Bereichen jedes Auto sämtliche Blaulichter und Blitzer anlassen muss. Besonders schlimm bei MTWs wo die Balken genau auf Augenhöhe.

    Kein Thema dass das Letzt Fahrzeug (ggf. auch das erste) und an Absperrungen dies anhaben, aber jedes verdammt Auto? Teilweise sogar im Bereitstellungsraum..

    Gerade für entgegenkommenden Verkehr oder an einer Einsatzstelle vorbeifahrender Verkehr sehr gefährlich durch die Blendwirkung.

    Aber auch als Helfer würde ich Wahnsinnig werden wenn ich die ganze Zeit Blau angeblitzt werde.

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg874887
    Datum02.02.2022 18:211090 x gelesen
    Da schwingt auch sehr viel unwissen mit bzw. der Drill vom Leistungsabzeichen. Beim Leistungsabzeichen der FW in BaWü wird als erstes das Blaulicht eingeschaltet. Und auch von gestandenen Maschinisten hört man immer wieder: Blaulicht muss im Einsatz die ganze Zeit an sein (Antwort bei einem Einsatz, bei dem das LF auf einer Wiese stand).

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW874889
    Datum02.02.2022 18:381092 x gelesen
    Naja so ganz aus der Luft ist das nicht, so steht z.B in der FwDV 1 Kapitel 19 "Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Ver-kehr" folgendes: Alle Einsatzfahrzeuge werden mit eingeschaltetem Blaulicht, Warn-blinkanlage, Standlicht/Abblendlicht und ggf. vorhandene Verkehrs-warnanlagen abgestellt.

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg874892
    Datum02.02.2022 21:51981 x gelesen
    Und wenn die Einsatzstelle dann gegen fließenden Verkehr abgesichert bzw. abgesperrt ist, kann man das geblinke auch gerne ausschalten.

    Gruß Alex

    Dies ist meine persönliche Meinung!

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg874893
    Datum02.02.2022 21:52   1089 x gelesen
    Hallo Forum,

    Geschrieben von Sven R.Naja so ganz aus der Luft ist das nicht, so steht z.B in der FwDV 1 Kapitel 19 "Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Ver-kehr" folgendes: Alle Einsatzfahrzeuge werden mit eingeschaltetem Blaulicht, Warn-blinkanlage, Standlicht/Abblendlicht und ggf. vorhandene Verkehrs-warnanlagen abgestellt.Da haben wir wieder das Problem. Drill beim Leistungsabzeichen, Ma sichert die Einsatzstelle u.a. mit der Kennleuchte.

    FwDV1: Überschrift "Sichern der Einsatzstelle gegen fließenden Verkehr"
    Einsatzfahrzeug in der Wiese , fließender Verkehr?
    Einsatzfahrzeug in Abgesperrter Einsatzstelle, fließender Verkehr?
    Mittlere n- Fahrzeuge beim Einsatz an einer Straße, sichern der Einsatzstelle erforderlich? Ein klares
    Es kommt darauf an!

    Wie heißt es so schön:
    - Haben sie die Dienstanweisung gelesen? Ja
    - Haben sie, Dienstanweisung verstanden? ....

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW874895
    Datum03.02.2022 04:151005 x gelesen
    Moin
    das ist mir schon alles klar. Nur Feuerwehrs kann oft nur S/W denken. Schwierig wirds schon mit Wenn/dann und aber. Das fällt in die gleichen Kategorien wie Verteiler markiert den Gefahrenbereich die berühmten drei Sprossen oder auch kein Versicherungsschutz wenn die Zähne nicht geputzt. Das Problem ist immer das selbe man versteht es nicht, weil man sich nicht mit beschäftigt oder der ders vermittelt genauso wenig Ahnung hat wie der dem er das beibringen will.

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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     30.01.2019 18:52 Eike7 R.7, Gomadingen
     30.01.2019 19:20 Udo 7B., Schiltach
     30.01.2019 19:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.01.2019 21:01 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     30.01.2019 22:05 Eike7 R.7, Gomadingen
     30.01.2019 22:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     01.02.2019 06:35 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
     01.02.2019 10:44 Tim 7B., St. Ingbert
     01.02.2019 20:49 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
     01.02.2019 21:38 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     31.01.2019 08:58 Bjoe7rn 7M., Spiesen - Elversberg
     31.01.2019 19:39 Mark7us 7K., Althengstett
     01.02.2019 07:48 Tim 7B., St. Ingbert
     01.02.2019 10:13 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     01.02.2019 17:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     03.02.2019 09:13 Eike7 R.7, Gomadingen
     03.02.2019 17:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     04.02.2019 08:27 Udo 7B., Schiltach
     04.02.2019 09:01 Simo7n S7., Gomaringen
     04.02.2019 10:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     04.02.2019 10:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     04.02.2019 13:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     04.02.2019 13:17 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 14:28 Simo7n S7., Gomaringen
     05.02.2019 18:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.02.2019 08:35 Simo7n S7., Gomaringen
     06.02.2019 09:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.02.2019 09:44 Simo7n S7., Gomaringen
     04.02.2019 09:55 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     04.02.2019 10:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     19.11.2021 15:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.11.2021 17:14 Nils7 J.7, Wackersdorf
     19.11.2021 21:26 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.11.2021 17:33 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     19.11.2021 17:40 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     20.11.2021 08:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.11.2021 10:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.11.2021 10:59 Sven7 R.7, Brakel
     21.11.2021 11:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.11.2021 13:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.11.2021 17:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.11.2021 15:21 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     21.11.2021 17:07 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.11.2021 17:31 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     21.11.2021 18:49 Ingo7 z.7, Salzhausen
     21.11.2021 19:12 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     22.11.2021 19:42 Chri7sti7an 7B., Düsedau
     20.11.2021 19:12 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.11.2021 10:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.11.2021 13:37 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.11.2021 17:36 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     22.11.2021 17:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.11.2021 20:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     23.11.2021 00:00 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     23.11.2021 09:04 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.11.2021 14:24 Sven7 R.7, Brakel
     21.11.2021 15:22 Dirk7 B.7, Karlsbad
     21.11.2021 16:19 Sven7 R.7, Brakel
     21.11.2021 16:38 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     21.11.2021 15:26 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.11.2021 16:28 Sven7 R.7, Brakel
     21.11.2021 16:28 Sven7 R.7, Brakel
     21.11.2021 17:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.11.2021 17:17 Sven7 R.7, Brakel
     21.11.2021 17:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.11.2021 21:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.11.2021 16:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.11.2021 16:58 Sven7 R.7, Brakel
     21.11.2021 17:09 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.11.2021 17:47 Sven7 R.7, Karlsdorf-Neuthard
     21.11.2021 10:17 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.11.2021 07:34 Mark7us 7G., Kochel am See
     22.11.2021 08:04 Volk7er 7C., Garbsen
     22.11.2021 08:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.11.2021 10:23 Dani7el 7W., Immenstedt
     22.11.2021 10:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.11.2021 18:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     23.11.2021 08:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     23.11.2021 08:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.11.2021 10:49 Pete7r I7., Freital
     23.11.2021 13:31 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     23.11.2021 15:44 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
     23.11.2021 16:15 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     23.11.2021 16:31 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     23.11.2021 23:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     24.11.2021 04:33 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     24.11.2021 08:13 Mark7us 7G., Kochel am See
     24.11.2021 09:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     24.11.2021 09:32 Udo 7B., Schiltach
     23.11.2021 08:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     30.01.2022 16:24 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     30.01.2022 16:37 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     30.01.2022 21:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     31.01.2022 10:56 Eike7 M.7, Damsdorf
     31.01.2022 14:15 Eike7 M.7, Damsdorf
     31.01.2022 14:21 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     30.01.2022 19:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     31.01.2022 07:22 Sven7 R.7, Brakel
     31.01.2022 13:40 Alex7and7er 7H., Burgheim
     31.01.2022 14:36 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     31.01.2022 17:40 Simo7n S7., Gomaringen
     31.01.2022 23:17 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     01.02.2022 10:26 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     01.02.2022 12:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     01.02.2022 13:51 Dani7el 7H., Schriesheim
     01.02.2022 18:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     01.02.2022 20:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     02.02.2022 08:53 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     01.02.2022 16:25 Oliv7er 7S., Dietzenbach
     02.02.2022 09:00 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     02.02.2022 18:21 Simo7n S7., Gomaringen
     02.02.2022 18:38 Sven7 R.7, Brakel
     02.02.2022 21:51 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H.
     02.02.2022 21:52 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     03.02.2022 04:15 Sven7 R.7, Brakel
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