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Thema | Ausbildungsunterlagen Drohne | 8 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Timo8 K.8, Kaiserslautern / RLP | 846532 | |||
Datum | 11.02.2019 15:00 | 2668 x gelesen | |||
Hallo, wir haben in Kaiserslautern eine Multicopter-Gruppe gegründet, die bei Einsätzen zwei Drohnen fliegt. In diesem Zusammenhang haben wir ausführliche Ausbildungsunterlagen und Checklisten erarbeitet. Da viele andere Feuerwehren und Hilfsorganisationen zurzeit auch an diesem Thema dran sind, möchte ich diese Unterlagen veröffentlichen und gerne auch zur Diskussion stellen. Die Unterlagen sind Stand Anfang 2018. Spätere Änderungen in Software und Rechtgrundlangen sind nicht eingepflegt. Es wird keine Gewährleistung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Veröffentlichung erfolgt unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz, d.h. die Inhalte dürfen unter Namensnennung der Autoren nicht kommerziell genutzt werden. In dem Zusammenhang sehe ich eine Nutzung bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen als nicht kommerzielle Nutzung. Hier den Link zu den Unterlagen: Google Drive Grüße und gut Flug Timo Ketterer | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 846536 | |||
Datum | 11.02.2019 15:57 | 1581 x gelesen | |||
Euer Handbuch ist falsch. Im kontrollierten Luftraum "D" ist grundsätzlich immer eine Flugverkehrsfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrolle erforderlich. Auf deutsch, stimmt die Luftfahrtkarte mit der eingezeichneten Kontrollzone mit dem Luftraum "D" brauchst du in Kaiserslautern immer eine Freigabe aus Ramstein, auch wenn deine Drohne nur 30cm steigt, unabhängig davon ob du 1,5 oder 8km oder weiter wegbist. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 846540 | |||
Datum | 11.02.2019 16:42 | 1696 x gelesen | |||
Evt. mal die ADD ansprechen. In RLP war man doch dabei über die ADD Fachgruppen Drohne zu gründen/projektieren. Als ich aus Trier weggezogen bin war man im Stadium Personalaquise. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 846543 | |||
Datum | 11.02.2019 18:26 | 1501 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alexander H.
...und für die Kontrollzonen der DFS gibt's iu diesem Grundsatz wederum eine pauschale Freigabe bis 30m. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Timo8 K.8, Konstanz / BaWü | 846546 | |||
Datum | 11.02.2019 18:53 | 1431 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Euer Handbuch ist falsch. Du hast prinzipiell Recht. Es gibt jedoch eine Vereinbarung über den 1,5 km Radius zwischen der Flugkontrollstelle des Flughafen Ramstein und der Feuerwehr Kaiserslautern über dieses Vorgehen. Die Vereinbarung gilt nur für BOS. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 846547 | |||
Datum | 11.02.2019 19:05 | 1418 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben G....und für die Kontrollzonen der DFS gibt's iu diesem Grundsatz wederum eine pauschale Freigabe bis 30m. Sämtliche Militärflugplätze unterliegen nicht der DFS und die pauschale Freigabe der DFS gilt nur für 16 explizit genannte Flughäfen. In der Kontrollzone vom Memminger Flughafen darf ohne explizite Freigabe der Flugverkehrskontrolle gar nicht geflogen werden. Auf deutsch die generelle Freigabe der DFS für die Kontrollzone D ist eher die absolute Ausnahme, als die Regel. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 846548 | |||
Datum | 11.02.2019 19:19 | 1500 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo K.Es gibt jedoch eine Vereinbarung über den 1,5 km Radius zwischen der Flugkontrollstelle des Flughafen Ramstein und der Feuerwehr Kaiserslautern über dieses Vorgehen. Dann habt ihr ja eine Freigabe. ;-) Steht halt blöd in eurer Checkliste. Zitat:"In Luftraum D (Kontrollzone) immer niedriger als 50m, ..." Das hört sich sehr pauschal an und könnte dem ein oder anderen sagen. Im Luftraum D darf man überall und generell bis max. 50m einfach aufsteigen. | |||||
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Autor | Timo8 K.8, Konstanz / BaWü | 846563 | |||
Datum | 12.02.2019 08:50 | 1426 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Steht halt blöd in eurer Checkliste. Man darf diesen Satz nicht losgelöst von den Ausführungen auf der gleichen Seite (7_Regeln Flug Drohne.docx) weiter sehen: o Bei jedem Flug weniger als 8 km von dem Zaun der Air Base Ramstein entfernt muss diese über das Formular spätestens 2 Wochen vorher informiert werden (Ausnahme: 100 m Umkreis um die Feuerwache und niedriger als 50 m). o Bei jedem Flug weniger als 1,5 km von dem Zaun der Air Base Ramstein entfernt muss vorher eine Erlaubnis der Air Base Ramstein vorliegen. Diese muss 4 Wochen vorher über das Formular beantragt werden. | |||||
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