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ThemaAusbildungsunterlagen Drohne8 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • Ausbildungsunterlagen Drohne
  •  
    AutorTimo8 K.8, Kaiserslautern / RLP846532
    Datum11.02.2019 15:002668 x gelesen
    Hallo,

    wir haben in Kaiserslautern eine Multicopter-Gruppe gegründet, die bei Einsätzen zwei Drohnen fliegt. In diesem Zusammenhang haben wir ausführliche Ausbildungsunterlagen und Checklisten erarbeitet. Da viele andere Feuerwehren und Hilfsorganisationen zurzeit auch an diesem Thema dran sind, möchte ich diese Unterlagen veröffentlichen und gerne auch zur Diskussion stellen.

    Die Unterlagen sind Stand Anfang 2018. Spätere Änderungen in Software und Rechtgrundlangen sind nicht eingepflegt. Es wird keine Gewährleistung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

    Die Veröffentlichung erfolgt unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz, d.h. die Inhalte dürfen unter Namensnennung der Autoren nicht kommerziell genutzt werden. In dem Zusammenhang sehe ich eine Nutzung bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen als nicht kommerzielle Nutzung.

    Hier den Link zu den Unterlagen:

    Google Drive

    Grüße und gut Flug
    Timo Ketterer

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846536
    Datum11.02.2019 15:571581 x gelesen
    Euer Handbuch ist falsch.
    Im kontrollierten Luftraum "D" ist grundsätzlich immer eine Flugverkehrsfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrolle erforderlich.
    Auf deutsch, stimmt die Luftfahrtkarte mit der eingezeichneten Kontrollzone mit dem Luftraum "D" brauchst du in Kaiserslautern immer eine Freigabe aus Ramstein, auch wenn deine Drohne nur 30cm steigt, unabhängig davon ob du 1,5 oder 8km oder weiter wegbist.

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS846540
    Datum11.02.2019 16:421696 x gelesen
    Evt. mal die ADD ansprechen. In RLP war man doch dabei über die ADD Fachgruppen Drohne zu gründen/projektieren.
    Als ich aus Trier weggezogen bin war man im Stadium Personalaquise.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen846543
    Datum11.02.2019 18:261501 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Alexander H.
    Im kontrollierten Luftraum "D" ist grundsätzlich immer eine Flugverkehrsfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrolle erforderlich.


    ...und für die Kontrollzonen der DFS gibt's iu diesem Grundsatz wederum eine pauschale Freigabe bis 30m.


    Gruß,
    Thorben

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    AutorTimo8 K.8, Konstanz / BaWü846546
    Datum11.02.2019 18:531431 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Euer Handbuch ist falsch.
    Im kontrollierten Luftraum "D" ist grundsätzlich immer eine Flugverkehrsfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrolle erforderlich.

    Du hast prinzipiell Recht. Es gibt jedoch eine Vereinbarung über den 1,5 km Radius zwischen der Flugkontrollstelle des Flughafen Ramstein und der Feuerwehr Kaiserslautern über dieses Vorgehen. Die Vereinbarung gilt nur für BOS.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846547
    Datum11.02.2019 19:051418 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G....und für die Kontrollzonen der DFS gibt's iu diesem Grundsatz wederum eine pauschale Freigabe bis 30m.
    Sämtliche Militärflugplätze unterliegen nicht der DFS und die pauschale Freigabe der DFS gilt nur für 16 explizit genannte Flughäfen.
    In der Kontrollzone vom Memminger Flughafen darf ohne explizite Freigabe der Flugverkehrskontrolle gar nicht geflogen werden.

    Auf deutsch die generelle Freigabe der DFS für die Kontrollzone D ist eher die absolute Ausnahme, als die Regel.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846548
    Datum11.02.2019 19:191500 x gelesen
    Geschrieben von Timo K.Es gibt jedoch eine Vereinbarung über den 1,5 km Radius zwischen der Flugkontrollstelle des Flughafen Ramstein und der Feuerwehr Kaiserslautern über dieses Vorgehen.

    Dann habt ihr ja eine Freigabe. ;-)
    Steht halt blöd in eurer Checkliste.
    Zitat:"In Luftraum D (Kontrollzone) immer niedriger als 50m, ..."

    Das hört sich sehr pauschal an und könnte dem ein oder anderen sagen.
    Im Luftraum D darf man überall und generell bis max. 50m einfach aufsteigen.

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    AutorTimo8 K.8, Konstanz / BaWü846563
    Datum12.02.2019 08:501426 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Steht halt blöd in eurer Checkliste.
    Zitat:"In Luftraum D (Kontrollzone) immer niedriger als 50m, ..."


    Man darf diesen Satz nicht losgelöst von den Ausführungen auf der gleichen Seite (7_Regeln Flug Drohne.docx) weiter sehen:
    o Bei jedem Flug weniger als 8 km von dem Zaun der Air Base Ramstein entfernt muss diese über das Formular spätestens 2 Wochen vorher informiert werden
    (Ausnahme: 100 m Umkreis um die Feuerwache und niedriger als 50 m).
    o Bei jedem Flug weniger als 1,5 km von dem Zaun der Air Base Ramstein entfernt muss vorher eine Erlaubnis der Air Base Ramstein vorliegen. Diese muss 4 Wochen vorher über das Formular beantragt werden.

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     11.02.2019 15:00 Timo7 K.7, Kaiserslautern
     11.02.2019 15:57 Alex7and7er 7H., Neuburg
     11.02.2019 18:26 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     11.02.2019 19:05 Alex7and7er 7H., Neuburg
     11.02.2019 18:53 Timo7 K.7, Konstanz
     11.02.2019 19:19 Alex7and7er 7H., Neuburg
     12.02.2019 08:50 Timo7 K.7, Konstanz
     11.02.2019 16:42 Volk7er 7C., Garbsen
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