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Thema | Freigabe von Strassen - war: Polizeiarbeit im Rems-Murr-Kreis: ... | 20 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 847463 | |||
Datum | 14.03.2019 10:01 | 3250 x gelesen | |||
Das ist ein bundesweites Problem, glaube ich. Vor ein paar Jahren gab es spätabends einen Einsatz wegen eines umgestürzten Baumes, der quer zur Fahrbahn über der Straße lag. Wir waren nach 6 Minuten da, haben in 15 Minuten das Ding zerlegt und beiseite geräumt. Dann haben wir sehr zum Unmut der Autofahrer bei gesperrter Straße über eine Stunde auf die Streife gewartet, damit die die Straße wieder für den Verkehr freigeben kann. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847464 | |||
Datum | 14.03.2019 10:33 | 2102 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Vor ein paar Jahren gab es spätabends einen Einsatz wegen eines umgestürzten Baumes, der quer zur Fahrbahn über der Straße lag. Wir waren nach 6 Minuten da, haben in 15 Minuten das Ding zerlegt und beiseite geräumt. Dann haben wir sehr zum Unmut der Autofahrer bei gesperrter Straße über eine Stunde auf die Streife gewartet, damit die die Straße wieder für den Verkehr freigeben kann.Ich als Polizist (oder einfacher Autofahrer) hätte euch da wahrscheinlich auch erstmal für bekloppt erklärt. Man kanns auch übertreiben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 847466 | |||
Datum | 14.03.2019 10:56 | 2062 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan R. Dann haben wir sehr zum Unmut der Autofahrer bei gesperrter Straße über eine Stunde auf die Streife gewartet, damit die die Straße wieder für den Verkehr freigeben kann. Ist das euer Standardvorgehen? Bei Ölspuren für mich ja noch nachvollziehbar, aber bei einem Baum? Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 847470 | |||
Datum | 14.03.2019 11:44 | 1911 x gelesen | |||
Wir haben uns mal Ärger eingehandelt, weil wir in gleicher Situation nach der Entfernung des Baumhindernisses den Verkehr durchgelassen haben. Für die Jungs, die aus Rerik an den Rostocker Stadtrand gefahren sind, war das bestimmt auch kein Spaß, die hatten mit Sicherheit besseres zu tun. Wir auch. Aber wir waren halt gebrannte Kinder. Es ist nur eine Nebenstraße gewesen und auch gut zu umfahren, aber manchmal sind 5 Minuten eben 5 Minuten... | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 847471 | |||
Datum | 14.03.2019 11:50 | 1861 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Es ist nur eine Nebenstraße gewesen und auch gut zu umfahren, Erkunden. Flatterband. Info an Leistelle die möge bitte den Straßenbaulastträger schicken. Kein Einsatz für die Feuerwehr. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 847472 | |||
Datum | 14.03.2019 12:01 | 1843 x gelesen | |||
Nicht falsch verstehen. Der Baum hatte die Straße vollständig versperrt, ein dunkles Waldstück, recht unübersichtlich. Die Straße dient vielen Rostockern als Zubringer zur am stärksten befahrenen Landstraße des Landes. Die Umgehung führt durch einen Stadtteil von Rostock mit einem langen 30-Bereich. Und um die Uhrzeit wäre kein Mitarbeiter des Straßenbaulastträgers (Gemeindestraße, Bauhof im Feierabend) erreichbar gewesen. Die Leitstelle hätte uns was gehustet. Edit. Die Umleitung für die Rostocker hätte in ca. 3 km Entfernung erfolgen müssen. Alle Bewohner des Ortsteils in Nähe des betroffenen Baumes hätten trotzdem vor dem Baum gestanden (oder wären reingefahren). | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847474 | |||
Datum | 14.03.2019 12:17 | 1787 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Wir haben uns mal Ärger eingehandeltVon wem? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 847475 | |||
Datum | 14.03.2019 12:19 | 1791 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Die Leitstelle hätte uns was gehustet. Das ist das Schöne hier in RLP: Da hustet man mal zurück und gut ist. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 847478 | |||
Datum | 14.03.2019 12:43 | 1711 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Wir haben uns mal Ärger eingehandelt, weil wir in gleicher Situation nach der Entfernung des Baumhindernisses den Verkehr durchgelassen haben. Mit welcher Begründung? Es ist ja i.d.R. nicht so, dass man die Absperrung aufheben würde, die eine andere Behörde rechtswirksam angeordnet hätte. Sondern man sichert während des Einsatzes seine Einsatzstelle ab (in Form einer Vollsperrung) und nach Einsatzende nimmt man die Absicherung wieder zurück. Fertig, Wenn man formal an die Sache dran gehen will: Alles in eigener (kommunaler) Zuständigkeit, da hat IMNSHO auch keine Landesbehörde was dran rum zu entscheiden. Bei uns kommt in solchen Fällen oft überhaupt keine Polizei bzw. die wird wieder abbestellt, wenn sie zum Einsatzende noch nicht vor Ort ist. Da hat hier auch niemand ein Problem mit. (und die Polizei hat in entsprechenden Lagen ohnehin genug zu tun um nicht ihre Hütchen neben unsere zu stellen) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 847479 | |||
Datum | 14.03.2019 12:43 | 1699 x gelesen | |||
Ist jemand ein konkreter Fall bekannt bei dem die Feuerwehr oder gar der Einsatzleiter haftbar gemacht wurde? Ich meine damit nicht die Ermahnung durch eine Person sondern durch ein Gericht oder Behörde. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 847480 | |||
Datum | 14.03.2019 12:56 | 1608 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Geschrieben von Stefan R. Einfacher Führungsvorgang: Wenn ich aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung entschieden habe, dass die blockierte Straße kein öffentlicher Notstand ist, dann bleibt immer noch das ungesicherte Hindernis und die daraus resultierende Gefährdung, und schon habe ich über den Unglücksfall doch wieder eine Zuständigkeit. (jedenfalls in NRW). im Gegensatz zum öffentlichen Notstand habe ich für den Unglücksfall aber zwei Handlungsoptionen: Ich kann das Hindernis beseitigen oder (fachgerecht!) absichern. Wenn der Baum in einer Viertelstunde entfernt ist, dann geht das schneller als Material für die fachgerechte Absicherung heranzuschaffen und aufzubauen (Flatterband ist nun eindeutig keine fachgerechte Absicherung im Bereich des fließenden Verkehrs!). Also entscheide ich mich für die Einsatzoption, bei der ich schneller wieder einsatzbereit bin.,, | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 847482 | |||
Datum | 14.03.2019 13:56 | 1667 x gelesen | |||
Nach so manchem Sturm wäre unsere Stadt dann eine Fußgängerzone ;) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 847483 | |||
Datum | 14.03.2019 14:11 | 1706 x gelesen | |||
Ich zitiere mal aus dem Feuerwehr-Magazin (könnte auch auf die FwDV 3 verweisen) aus dem vergangenen Jahr: "...Die Arbeitshilfe Sicherheit im Feuerwehrdienst GUV I 8651 der gesetzlichen Unfallversicherung befasst sich ausführlich mit dem Thema Absicherung. In der Einleitung heißt es: Im Verkehrsraum befindliche Einsatzstellen sind zwangsläufig mit Gefährdungen durch Fahrzeugverkehr verbunden. Die Sicherheit zu rettender Personen und der Einsatzkräfte erfordert Warn- und Absperrmaßnahmen. Für die Sicherheit der eingesetzten Mannschaft ist nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 3 immer der Gruppenführer verantwortlich. Ein Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum egal, ob Brand, Unfall, reiner Rettungsdienst-Einsatz oder sonstige Hilfeleistung erfordert also immer und sofort eine den Umständen entsprechende Absicherung..." und weiter: "...Die Aufhebung einer Vollsperrung auch wenn sie durch die Feuerwehr eingerichtet wurde wird nur von der Polizei durchgeführt...." Dies wurde und wird sehr restriktiv gehandhabt. Der Einlauf bei Nichtbeachtung kam m.W. von einem Bediensteten der Polizei, der bei oder nach Aufhebung der Sperrung zum Einsatzort kam. Edit: Eine Ausnahme scheinen die Bayern zu sein, die das Recht zur Aufhebung von Vollsperrungen auch FW und THW eingeräumt haben. | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 847488 | |||
Datum | 14.03.2019 18:06 | 1549 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R."...Die Aufhebung einer Vollsperrung auch wenn sie durch die Feuerwehr eingerichtet wurde wird nur von der Polizei durchgeführt...." Den Passus finde ich nicht in der BGI/GUV-I 8651 von hier: GUV I 8651. Auch in der FwDV 3 finde ich keinen gleich oder ähnlich lautenden Passus. | |||||
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Autor | Rolf8 H.8, Berlin / | 847489 | |||
Datum | 14.03.2019 18:12 | 1506 x gelesen | |||
dafür steht das ja in der Feuerwehr-Bravo | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 847508 | |||
Datum | 15.03.2019 10:02 | 1202 x gelesen | |||
Ich hatte am vergangenen Wochenende eine Weiterbildung auf Kreisebene zum Thema TH bei Busunfällen. Dort wurde erneut darauf hingewiesen, dass nur die Polizei eine Straßensperrung aufheben darf, unabhängig von der Art des EInsatzes. Wir halten uns dran, so bekloppt wir das selbst finden. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 847512 | |||
Datum | 15.03.2019 11:43 | 1081 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.erneut darauf hingewiesen, dass nur die Polizei eine Straßensperrung aufheben darf, Wurde eine Quelle genannt? Wenn ich mir vorstelle das unsere Pol am letzten Sonntag allein bei uns im Kreis mehrere Hundert/ in der Stadt ~30 mal die Straße freigeben müsste würde ich wohl heute noch mit der Säge auf der Straße stehen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Rola8nd 8K., Reute / Baden-Württemberg | 847513 | |||
Datum | 15.03.2019 11:44 | 1173 x gelesen | |||
Hier kann man auch die Frage stellen ob es eine klassische Vollsperrung durch die Feuerwehr gab. Der Baum hat die Strasse versperrt. Die Feuerwehr hat nur das Hinderniss weg geräumt und den Arbeitsraum abgesichert. Zuerst auf der einen Strassenseite und dann auf der anderen.... ;-) | |||||
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