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Thema | Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt | 23 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 847635 | |||
Datum | 21.03.2019 08:06 | 7557 x gelesen | |||
hallo, oha: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt Quelle: https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/mittweida/feuerwehrmann-klagt-sich-ins-ehrenamt-artikel10471987 verfahrene Situation :-( ob es da doch noch zu einer sinnvollen Lösung kommt? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847637 | |||
Datum | 21.03.2019 08:26 | 3966 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. ob es da doch noch zu einer sinnvollen Lösung kommt? Schwer von außen zu beurteilen, oft schwelen solche oder ähnliche Konflikte schon Jahre lang. Im erwähnten Fall ist in der FP zu lesen: [...] Kilian habe oft Kritik wegen vermeintlicher Mängel in der Feuerwehrarbeit geäußert, was unter den Kameraden für Frust gesorgt habe. Diese hätten ihren Austritt aus der Wehr angekündigt, falls Kilian Mitglied bleibe. "Die Truppe stand vor der Auflösung", so Schröter. [...] Das deutet auf ein ungutes Klima in der FF hin ?! Intersssant in diesem Zusammenhang der § 13 Abs. 3 des FwG BaWü: (3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere Die Passage " befürchten lässt " ist sehr Auslegungsfähig. Aber wie bereits gesagt, dieser konkrete Fall ist für Außenstehende ohne Kenntnis weiterer Hintergründe ( die eigentlich nur die Betroffenen angehen ?! ) schwer beurteilbar. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847642 | |||
Datum | 21.03.2019 09:15 | 3331 x gelesen | |||
Die Urteile/Beschlüsse würden mich mal im Volltext interessieren. Ich finde es interessant, dass das OVG dort eine Abwägung mit den Interessen des Klägers fordert. Will man diese Abwägung dann, mit offenem Ausgang, gerichtlich überprüfen? Das wäre ein deutlicher Unterschied zur Rechtssprechung in anderen Ländern. In RLP z.B. kann eine Entpflichtung "aus wichtigem Grund" erfolgen, dazu hat das OVG schon mehrfach Aussagen getroffen wie z.B.: 12 B 10229/96.OVG ...für die Ausübung des Ermessens in dieser Situation spielt es keine ausschlaggebende Rolle, ob der von der Verfügung betroffene Antragsteller in vorwerfbarer Weise ursächlich für die Drohung seiner Feuerwehrkameraden war, aus der Stützpunktfeuerwehr .... auszutreten oder ob er selbst nur das Opfer von Intrigen oder Kungeleien innerhalb der Stützpunktfeuerwehr wurde. Die persönliche Ehre, die bisherige Aufgabenerfüllung und ein tadelloses Verhalten eines einzelnen Feuerwehrmannes haben dann zurückzutreten, wenn ohne sein Entfernen aus der Feuerwehr die Arbeit der Feuerwehr in Frage gestellt ist und wenn andere, weniger einschneidende aber gleichgeeignete Mittel nicht zur Verfügung stehen. Der Betroffene ist dann darauf zu verweisen, gegen mögliche Ehrverletzungen zivilrechtlich oder strafrechtlich vorzugehen. Vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, insbesondere des bereits mehrfach erwähnten § 1 Abs. 1 LBKG hat der von der Entpflichtung Betroffene seine eigenen persönlichen Interessen hinter den Interessen der Allgemeinheit zurückzustellen. 7 A 11270/12.OVG Ein wichtiger Grund für die Entpflichtung eines Feuerwehrangehörigen gemäß § 12 Abs. 5 LBKG ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der widerstreitenden Interessen die weitere Zugehörigkeit des betreffenden Mitglieds zur Feuerwehr untragbar und unzumutbar ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 847643 | |||
Datum | 21.03.2019 09:21 | 3080 x gelesen | |||
Für eine sinnvolle Antwort muss man tatsächlich den Volltext und evtl. die Vorgeschichte kennen. Dem Gericht genügte offenbar der Komplex "Anhörung des Betroffenen und Abwägung der gegenseitigen Interessen" nicht. Mich erschreckt dabei, dass eine Kommune Zeit und Steuergelder hat, nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht auch noch vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Ohne zu berücksichtigen, was dem Feuerwehrmann vorgeworfen wird, sendet es doch an das Ehrenamt ein deutliches Signal: "Wenn wir Dich loswerden wollen, klagen wir gegen Dich, bis Dir Geld und Zeit ausgehen." Mittlerweile ist der Betroffene 63 Jahre alt, da könnte man den Übertritt in die Altersabteilung abwarten. Stattdessen erweckt die Kommune den Eindruck, ein schlechter Verlierer zu sein und mit einem Hausverbot in den Bereich "kindische Spielchen" überzuwechseln. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847644 | |||
Datum | 21.03.2019 09:28 | 2894 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.Mich erschreckt dabei, dass eine Kommune Zeit und Steuergelder hat, nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht auch noch vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.In dem Zeitungsbericht ist aber auch die Rede von "Frust unter den Kameraden" wegen Kritik an "vermeintlichen Mängeln" und angekündigten Austritten, falls derjenige Mitglied bleibe. Dann sind die Fronten eben nicht Ehrenamt gegen Kommune, sondern ein Ehrenamtler gegen mehrere Ehrenamtler, und die Kommune muss sich (gut) überlegen welche Seite sie unterstützt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 847645 | |||
Datum | 21.03.2019 09:29 | 3090 x gelesen | |||
Der Volltext lässt sich hier finden. Das Lesen der 15 Seiten pdf ist spannend und zeigt Dinge auf, die im Zeitungsartikel gar nicht vorkommen... Damit ist natürlich auch ein Teil meines Postings von vorher für den konkreten Fall nicht mehr gänzlich zutreffend. | |||||
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Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 847646 | |||
Datum | 21.03.2019 09:29 | 2878 x gelesen | |||
Damals war der Angehörige 55 Jahre alt. Da wir alle nicht wissen was vorgefallen ist, kann man nur spekulieren. Ich glaube nicht, dass eine Kommune gerne Zeit und Geld investiert, wenn es nicht notwendig ist. Wenn man liest, dass einige FM (SB) die Wehr verlassen wollten, muss die Kommune/Feuerwehr reagieren. Einen sonnigen Tag noch! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847649 | |||
Datum | 21.03.2019 09:52 | 2876 x gelesen | |||
Danke. Dann weiß die Kommune ja immerhin, wie man es beim nächsten Versuch besser machen kann. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 847650 | |||
Datum | 21.03.2019 10:09 | 3008 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Dann weiß die Kommune ja immerhin, wie man es beim nächsten Versuch besser machen kann. gilt aber auch für potentiell betroffene Feuerwehrangehörige wenn die Lage (kameradschaftlich) angespannt ist sollte man tunlichst drauf achten das man sich formell keine anderen bzw. weiteren Angriffspunkte gibt. Man sollte: - regelmässig an Übungen teilnehmen - bei Einsätzen wenn es möglich ist auch erscheinen - ... Der Bereich "Kameradschaft" ist juristisch schwierig zu fassen. Aber Anwesenheitslisten sind ( sofern sie korrekt geführt werden ) bessere Hebel um solche Dinge im Sinne der Feuerwehr / Gemeinde zu klären. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 847679 | |||
Datum | 21.03.2019 21:17 | 2859 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Klaus war viele Jahre aktiver Teilnehmer hier im Feuerwehrforum. Leider hat er sich, wie die anderen sächsischen Mitstreiter auch, weitgehend zurückgezogen. Uns hat er bezüglich seines Verfahrens immer auf dem laufenden gehalten, und ich persönlich freue mich, das er nun endlich das Recht bekommen hat, was ihm zusteht. Das sollte vielleicht manchen Feuerwehrfürsten zu denken geben, das Kritiker nicht immer einfach so mundtot gemacht werden können. Vielleicht meldet sich ja Klaus noch einmal hier. VG Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 847683 | |||
Datum | 22.03.2019 00:57 | 2734 x gelesen | |||
Hallo, den interessierten Leser des Volltextes muß man noch auf eine ernüchternde Besonderheit des Verfahrens hinweisen. Auf Grund der Rechtslage brauchte das VG Chemnitz kein Wort des beiderseitigen Sachvortrags überprüfen. So entstanden aus dem ungeprüften Sachvortrag die Tatbestandsbeschreibungen beider Urteile. Da der Tatbestand keinerlei Relevanz für die Urteile hatte, erübrigten sich auch jeglicher Aufwendungen zur Korrektur des Sachvortrags. Wenn es da aber eine Partei nicht so genau mit der Wahrheit genommen hat? MkG Klaus | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 847684 | |||
Datum | 22.03.2019 01:11 | 2587 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M. Man sollte: - regelmässig an Übungen teilnehmen - bei Einsätzen wenn es möglich ist auch erscheinen - ... Wie soll das funktionieren, wenn die Verantwortlichen ihre Ämter missbrauchen, um mit der Verweigerung der Vorsorgeuntersuchungen die Teilnahme an Diensten und Einsätzen zu unterbinden? MkG Klaus | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 847685 | |||
Datum | 22.03.2019 06:23 | 2448 x gelesen | |||
Genau das meinte ich ja damit, als ich die pdf verlinkt habe. Der Zeitungsartikel ist leider gar nicht ausreichend darauf eingegangen, dass es in der damaligen Version des SächsBRKG und der kommunalen Feuerwehrsatzung handwerkliche Fehler gab, die einen Ausschluss unmöglich machten. Daher halte ich es für geboten, dass sich die Diskutanten mit dem Volltext und vor allem der Begründung des OVG vertraut machen. Und die neue disziplinarische Maßnahme "Hausverbot" steht m.M.n. auf ebenso tönernen Füßen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847687 | |||
Datum | 22.03.2019 06:46 | 2491 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus K.mit der Verweigerung der Vorsorgeuntersuchungen die Teilnahme an Diensten und Einsätzen zu unterbinden?Welche Vorsorgeuntersuchungen sind denn für die Dienst-/Einsatzteilnahme unverzichtbar? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847691 | |||
Datum | 22.03.2019 08:00 | 2365 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Welche Vorsorgeuntersuchungen sind denn für die Dienst-/Einsatzteilnahme unverzichtbar? z.B. Atemschutztauglichkeitsuntersuchung nach G-26.3, um im Einsatz als AGT eingesetzt und auch die nach FwDV 7 geforderte Belastungsübung bzw. Einsatzübung innerhalb der Frist von zwölf Monaten ableisten zu können. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847693 | |||
Datum | 22.03.2019 08:07 | 2314 x gelesen | |||
Ja klar, aber wo steht denn das jeder einsatzfähiger AGT sein muss? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847695 | |||
Datum | 22.03.2019 08:19 | 2566 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. aber wo steht denn das jeder einsatzfähiger AGT sein muss? Muß ja nicht unbedingt sein, aber eine Feuerwehr sollte bestrebt sein möglich viele geeigneten Fw-Angehörigen als AGT auszubilden und einsetzten zu können. Und da ggf. die Verwehrung der G-26 als Druckmittel zu verwenden ?! ( was ich zum konkret geschilderten Fall allerdings nicht weis !). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 848205 | |||
Datum | 14.04.2019 13:59 | 2340 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K. Welche Vorsorgeuntersuchungen sind denn für die Dienst-/Einsatzteilnahme unverzichtbar? Da es keine neue Aufgabenverteilung gab, im konkreten Fall lt. Urteil ab Feb. 2010 die G 25, G 26.3 und die G 41 sowie die Verlängerung des FS > 7,5t ab Herbst 2010. MkG Klaus | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848206 | |||
Datum | 14.04.2019 14:11 | 2172 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Klaus K. Da es keine neue Aufgabenverteilung gab, im konkreten Fall lt. Urteil ab Feb. 2010 die G 25, G 26.3 und die G 41 sowie die Verlängerung des FS > 7,5t ab Herbst 2010. und wo ist da das Problem? wenn man diese Untersuchungen nicht hat und der Führerschein Klasse C nicht verlängert wurde dann ist man halt eine Einsatzkraft ohne Atemschutz und Maschinist. Das ist dann aber kein Grund jemand aus der Feuerwehr rauszuwerfen. Das ältere Einsatzkräfte kein Atemschutz mehr machen wollen bzw. die G26.3 nicht mehr bestehen ist (fast) allen Feuerwehren normal. Die werden nicht rausgeworfen ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 853510 | |||
Datum | 30.11.2019 22:12 | 1668 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 853511 | |||
Datum | 30.11.2019 22:14 | 1731 x gelesen | |||
und: Feuerwehrmann schlägt Einladung aus Der über Jahre aus der Wehr ausgeschlossene Frankenauer Feuerwehrmann Klaus Kilian hat nach Angaben von Oberbürgermeister Ralf Schreiber (CDU) eine Einladung ins Mittweidaer Rathaus ausgeschlagen. Dort sollte Kilian am Donnerstag innerhalb der Stadtratssitzung nachträglich für sein 40-jähriges Dienstjubiläum geehrt werden. Kilian hatte von 2014 bis 2019 einen Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung geführt. Zu Jahresbeginn entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass sein Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr 2011 wegen fehlender Interessenabwägung nicht rechtens war. Das Gericht bestätigte ihm somit eine lückenlose Zugehörigkeit zur Wehr seit 1972. Im Rechtsstreit hatte die Stadtverwaltung auf frühere, ständige Querelen in der Feuerwehrtruppe verwiesen, die von Kilian ausgelöst worden seien. Zudem habe er Anweisungen nicht befolgt. Kilian weist die Vorwürfe zurück. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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