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Thema | Preise für Löschwasser | 40 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Diet8mar8 M.8, Billerbeck / NRW | 521820 | |||
Datum | 15.11.2008 21:25 | 15249 x gelesen | |||
Löschwasserpreise Was kostet denn so bei euch das Löschwasser? Gruß Dietmar | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 521822 | |||
Datum | 15.11.2008 21:40 | 10535 x gelesen | |||
Ausgehandelt hat den Löschwasservertrag Weekes Vorgänger zu einem Zeitpunkt, als die Stadtwerke Solingen mit der MVV Energie Mannheim einen neuen Partner (49,9 %) bekommen haben. Weeke betonte, er selbst sei auch erst vor wenigen Wochen „über diesen Löschwasservertrag gestolpert“. Wäre mal interessant, wo der Vorgänger jetzt arbeitet und was für einen Lebensstil er so pflegt... | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 521827 | |||
Datum | 15.11.2008 22:08 | 10416 x gelesen | |||
Hm, ich überlege gerade, ich biete der Stadt Solingen das Löschwasser für 0,80 € je Liter an. Ich muß gleich am Montag mal bei der FF Cloppenburg anfragen, ob die mir dieses Fahrzeug zu einem günstigen Preis verkaufen. ;-) www.OT112.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8T., Düsseldorf / NRW | 521835 | |||
Datum | 16.11.2008 00:29 | 10058 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar MertensWas kostet denn so bei euch das Löschwasser? Hallo, alleine die "Bereitstellung" von Löschwasser kostet der Solinger Feuerwehr 1,2 Mio EUR im Jahr, da ist noch kein Tropfen Wasser geflossen. hätte nicht gedacht das es so etwas gibt... Gruss Jürgen Jürgen Truckenmüller Meine Homepage | |||||
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Autor | Joha8nne8s S8., Singen / BaWü | 521840 | |||
Datum | 16.11.2008 01:27 | 9824 x gelesen | |||
Hallo Dietmar, in Deutschland gilt die freie Wahl der Rechtsform. Das bedeutet, dass öffentliche Aufgaben auch vom Öffentlichen Träger privatwirtschaftlich gelöst werden können. Allerdings muss Löschwasser kostenfrei bleiben! Die freie Wahl der Rechtsform darf jedoch keine Möglichkeit zur Flucht ins Privatrecht bieten. Das bedeutet die Regelungen, die für einen öffentlichen Träger gelten, gelten dann auch für den privaten Anbieter. Siehe Art. 28 (2) GG Dass Löschwasser kostenfrei sein muss, müsste im Gebühren- und Haushaltsrecht zu finden sein. Hier noch ein Intressanter Link: Löschwasser in Bonn Es könnte sein, dass in Solingen eine Hintertüre verwendet wurde und die Kosten für Bereistellung (Rohre usw) angerechnet wurden... Viele Grüße | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 521841 | |||
Datum | 16.11.2008 02:13 | 9854 x gelesen | |||
Moin ! Was zur Hölle macht eine FF in einer Stadt mit 32.000 Einwohnern mit einem GTLF ???? Wenn man sich den weiteren Fahrzeugpark ansieht: - TLF 16/25 2500l - TLF 16/25 2800l - GTLF 25 25.000l - "Sonderlöschfahrzeug One Seven" 1000l Mal angenommen die rücken bei Feueralarm aus, wären da spontan 31.300l Wasser aus... Aber kein Fahrzeug mit Rettungssatz ausser dem RW2... Komisches Konzept... Gute Nacht allerseits... Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 521848 | |||
Datum | 16.11.2008 09:40 | 9515 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Johannes Schnell Allerdings muss Löschwasser kostenfrei bleiben! Nein, das ist so nicht richtig. Der von Dir eingestellte Link besagt, dass Löschwasser für die Bürger kostenlos sein muss. Dies ergäbe sich aus dem FSHG NRW. Das ist in seiner Generalität aber so bereits falsch. Denn es muss nur eine angemessene Löschwasserversorgung zur Verfügung stehen. Alles darüber hinaus kann auch dem "Bürger" (werden meist große Unternehmen sein) auferlegt werden. Sie § 1 Abs. 2 FSHG NRW: (2) Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, daß im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen. Geschrieben von Johannes Schnell Dass Löschwasser kostenfrei sein muss, müsste im Gebühren- und Haushaltsrecht zu finden sein. Da das Löschwasser nicht immer in ausreichender Menge vom Himmel fällt, verursacht es auch zwangsläufig Kosten. Diese sind von demjenigen zu tragen, der für die Löschwasserversorgung zuständig ist. Das ist die Gemeinde Solingen selbst. Sie hat sich nun dafür entschieden, dass alles auf das Wasserwekr zu übertragen. Die machen das aber auch nicht aus Gefälligkeit, sondern wollen Geld dafür. Das bekommen sie von der Gemeinde. Das hat ausnahmsweise mal nix mit der Flucht ins Privatrecht zu tun. Lediglich wenn die Stadtwerke von den Bürgern direkt das Löschwasser bezahlt verlangen, käme evtl. die Überlegung von "keine Flucht ins Privatrecht" zum tragen. Insofern ist einzig die Höhe des Betrages spektakulär. Wobei die Frage bleibt: Was wenden anderen Gemeinden im Schnitt für ihr Hydrantennetz und das Trinkwasser auf? Allein das Hydrantennetz dürfte schon nicht ganz billig sein. Gruß Sven | |||||
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Autor | Tino8 M.8, Oberlichtenau / Sachsen | 521868 | |||
Datum | 16.11.2008 12:09 | 9406 x gelesen | |||
Wurde hier schonmal diskutiert... __________________________________________ ...und nein, ich werbe nicht für meine Bücher... =) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 521907 | |||
Datum | 16.11.2008 15:37 | 8849 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sven Tönnemann Da das Löschwasser nicht immer in ausreichender Menge vom Himmel fällt, verursacht es auch zwangsläufig Kosten. Diese sind von demjenigen zu tragen, der für die Löschwasserversorgung zuständig ist. Das ist die Gemeinde Solingen selbst. Sie hat sich nun dafür entschieden, dass alles auf das Wasserwekr zu übertragen. Die machen das aber auch nicht aus Gefälligkeit, sondern wollen Geld dafür. Das bekommen sie von der Gemeinde. ich meine mal irgendein Gesetz oder Verordnung auf Landeseebene ergooglet zu haben, die dem Betreiber von Wasserverorgungsnetzen auferlegt, für entsprechende Löschwasserversorgung zu sorgen. Frag mich aber nicht, wie das genau heißt und für welches Bundesland es galt, hab ich schonmal erfolglos versucht wiederzufinden. Wennder Betreiber jetzt so oder so die Technik dafür vorhalten muss, kann er sie denn der Gemeinde dann noch in Rechnung stellen? Seine dem xyz-Gesetz nach zu erfüllenden Vorgaben würden sich ja nich reduzieren, wenn die Gemeinde sagt, sie bohrt nun Brunnen. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 521910 | |||
Datum | 16.11.2008 16:08 | 8718 x gelesen | |||
Hi! Wenn in einem Gesetz eine Aufgabe zugewiesen wird, bedeutet das noch lange nicht, dass der mit der Aufgabe betraute die anfallenden Kosten selber tragen muss. Das Gesetz mit der Aufgabenzuweisung würde zunächst einmal dafür sorgen, dass die Behörden von dem privaten Verlangen können diese Leistung mit zu erbringen. Wenn die Feuerwehr einen Baumarkt leerräumt weil sie die Sachen gerade im Einsatz braucht, bekommt der Baumarkt dafür auch hinterher Geld, obwohl im FSHG steht, dass er verpflichtet ist die Sachen raus zu geben. Zeig mal das konkrete Gesetz und wir können weiter nachdenken. Gruß Sven | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 521911 | |||
Datum | 16.11.2008 16:22 | 8728 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sven Tönnemann Wenn in einem Gesetz eine Aufgabe zugewiesen wird, bedeutet das noch lange nicht, dass der mit der Aufgabe betraute die anfallenden Kosten selber tragen muss. das wäre anderherum aber wieder ein Freibrief für beliebige Preise, wenn der Versorger diese Vorhaltung dann in Rechnung stellen darf. *denk* Geschrieben von Sven Tönnemann Zeig mal das konkrete Gesetz und wir können weiter nachdenken. Sorry, zu lange her :-( Weiß nichtmal, ob für mein Bundesland gültig oder ich nur was für Nds gesucht aber was fremdes gefunden hab. Vermute mal letzteres, sonst hätt ich's wohl gespeichert. Kanns nur eingrenzen auf nicht die V-Fall-Sicherstellungsgesetze und irgendwie über Umwege 'ne landesrechtliche Umsetzung zum Wasserwirtschaftsgesetz (oder wie es korrekt heißen mag). Dürfte schwer werden, damit jetzt was passendes zu finden. :-( Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 521976 | |||
Datum | 16.11.2008 21:40 | 8412 x gelesen | |||
N'Ahmd! Geschrieben von Thorben Gruhl das wäre anderherum aber wieder ein Freibrief für beliebige Preise, wenn der Versorger diese Vorhaltung dann in Rechnung stellen darf. *denk* Dafür gibt es dann etwas wie das Selbstkostendeckungsprinzip. Der Betreiber muss den konkreten Aufwand nachweisen und genau den bekommt er bezahlt. Gruß Sven | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 522259 | |||
Datum | 18.11.2008 09:39 | 8098 x gelesen | |||
Vielleicht kriegt man ja so die Löschwasserschaden-Problematik in Griff, wenn das gute Naß so teuer ist, da wird der Hahn bestimmt früher zugedreht ;-) MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 522302 | |||
Datum | 18.11.2008 11:43 | 8154 x gelesen | |||
Hallo, denke diese Diskussion ist recht interresant. Für den Grundschutz ist die Gemeinde zuständig (zumindest hier in LSA). Wie sie das Wasser beschaft ist egal, es gibt zunehmend Wasserversorger die Löschwasser gegen Rechnung zur Verügung stellen, aber nicht dafür garantieren. Dann müssen andere Wege gefunden werden, und Löschwasserbrunnen gibt es ja auch nicht zum Nulltarif (kommen einige 10000Euro zusammen). Hier ist auch der Grundschutz geregelt, der von der Gemeinde geleistet werden muss, alles weitere hat der Eigentümer zu tragen. glaube kaum das die Gemeinde eine Löschwasserzsiterne für ne Sprinkleranlage zahlt, weil ich ein Hochregallager bauen will. Grüße aus Sachsen-Anhalt | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 522332 | |||
Datum | 18.11.2008 12:45 | 8125 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannAllein das Hydrantennetz dürfte schon nicht ganz billig sein. Und die meisten Hydranten sind nur für Zwecke der Feuerwehr eingebaut. Die Mehrkosten und der Wartungsaufwand dürften sich recht einfach berechnen lassen; der eigentliche Wasserverbrauch spielt da vermutlich keine große Rolle. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 522333 | |||
Datum | 18.11.2008 12:47 | 8039 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckUnd die meisten Hydranten sind nur für Zwecke der Feuerwehr eingebaut.Bist du dir da sicher? Ich möchte meinen, dass viele Hydranten, so sie denn Wasser abgeben in ihrem LEben, sie das oft genug für Baustellen u.ä. tun. Homepage der OF BS-Innenstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 522339 | |||
Datum | 18.11.2008 12:50 | 8130 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckUnd die meisten Hydranten sind nur für Zwecke der Feuerwehr eingebaut. Hydranten sind zunächst mal Wartungs- und Prüfeinrichtungen für en Betreiber der Trinkwasserversorgung. Wir sind da geduldete Mitnutzer (das und die Trinkwasserfrage sollte uns immer klar sein, wenn wir da unser Standrohr rein Schrauben). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 522381 | |||
Datum | 18.11.2008 14:34 | 8201 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerHydranten sind zunächst mal Wartungs- und Prüfeinrichtungen für en Betreiber der Trinkwasserversorgung. Hallo, klar ist, dass Hydranten zu Prüf- und Wartungszwecken benutzt werden. Aber dafür reicht eigentlich ein Haydrant an einem Hochpunkt der Wasserleitung (zu Entlüftungs- und Entkeimungszwecken). Warum wohl werden aber so viele Hydranten eingebaut, deren Preis ja nicht ohne ist? Ganz klar zu Feuerlöschzwecken. Das wir da geduldtete Mitnutzer sind und mit dem Trinkwasser pfleglich und wirtschaftlich umgehen sollten, versteht sich eigentlich von selbst. Aber dass die Feuerwehr (bzw. die Gemeinde) das Wasser zum Löschen extra bezahlen oder von externen Quellen mitbringen soll, das erschließt sich mir so nicht. Dass bei bestimmten Bauvorhaben eine Zisterne o.ä. gefordert wird, kann ich verstehen, aber für die Masse der Häuser ware das ja wohl etwas viel verlangt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 522388 | |||
Datum | 18.11.2008 15:00 | 7989 x gelesen | |||
Wie schon beschrieben MUSS die Gemeinde den Grundschutz sicherstellen. Sie kann Hydranten nutzen, aber auch Brunnen bohren oder Zisternen aufstellen oder genügend große "Tankwagen" beschaffen. Ein Wasserversorger kann Wasser zur Verfügung stellen grundsätzlich "muss" er es nicht(es sei den ander Regelungen sind getroffen). MkG Stefan | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821564 | |||
Datum | 06.07.2016 11:37 | 4620 x gelesen | |||
Guten Tag hierzu auch: -> SWR " Klage gegen VG-Thaleischweiler-Fröschen " Mehrere Bürger aus dem Kreis Südwestpfalz werden gegen die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Grund ist die Regelung, dass die Kosten für das Löschwasser der Feuerwehr in den Trinkwasserpreis eingerechnet werden. [...] Er und die anderen Kläger fordern, daß die Städte und Gemeinden zukünftig die Kosten für das Löschwasser übernehmen. Im Bereich des Zweckverbandes sind das nach Martins Angaben etwa 400.000 Euro im Jahr. Zudem sei Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland, das die Gebühren für das Löschwasser in den Trinkwasserpreis einrechne. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847688 | |||
Datum | 22.03.2019 07:22 | 2445 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben vom SWR; Mehrere Bürger aus dem Kreis Südwestpfalz werden gegen die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Grund ist die Regelung, dass die Kosten für das Löschwasser der Feuerwehr in den Trinkwasserpreis eingerechnet werden Dazu jetzt ein Urteil vom Koblenzer Oberverwaltungsgericht: -> RP " Nach Klage aus der Westpfalz: Urteil kippt übliche Wasserpreis-Berechnung " Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das die meisten Wasserversorger in Rheinland-Pfalz dazu zwingen könnte, ihre Gebühren zu senken. Denn die Leitungsnetze werden so gebaut, dass sie auch Löschwasser liefern. Und die deshalb entstandenen Ausgaben fließen zumeist mit ein, wenn die Versorger festlegen, was Kunden für ihren Anschluss und Verbrauch zahlen müssen. Die Richter haben nun aber gesagt: Brennen können auch Wälder, Felder oder Unfall-Autos, deren Eigentümer nicht ans örtliche Wassernetz angeschlossen sind. Also seien die Kosten für die Löschwasser-Vorsorge aus den Gebühren herauszurechnen. [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 847689 | |||
Datum | 22.03.2019 07:56 | 1917 x gelesen | |||
Dann gibts halt wieder Löschtei | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 847690 | |||
Datum | 22.03.2019 07:57 | 2030 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D." Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das die meisten Wasserversorger in Rheinland-Pfalz dazu zwingen könnte, ihre Gebühren zu senken. Denn die Leitungsnetze werden so gebaut, dass sie auch Löschwasser liefern. Und die deshalb entstandenen Ausgaben fließen zumeist mit ein, wenn die Versorger festlegen, was Kunden für ihren Anschluss und Verbrauch zahlen müssen. Die Richter haben nun aber gesagt: Brennen können auch Wälder, Felder oder Unfall-Autos, deren Eigentümer nicht ans örtliche Wassernetz angeschlossen sind. Also seien die Kosten für die Löschwasser-Vorsorge aus den Gebühren herauszurechnen. [...] " dann wird die Folge sein, dass die Kosten dafür von den Gemeinden übernommen werden müssen - die nutzen dafür dann Steuereinnahmen - was sonst...? Also gibt da dann die nächsten Verteilungskämpfe... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 847694 | |||
Datum | 22.03.2019 08:15 | 1875 x gelesen | |||
Das wird glaube ich halb so Wild. Bei Fahrzeugbränden sollte der Tankinhalt der LF's reichen. Somit muss nur der Füllanschluss zum Befüllen der LF's sonders berechnnet werden. Die sind im regelfall überschaubar. Bei Wald und Feldbränden ist das örtliche Wassernetz meist nicht ausreichend bzw. nicht verfügbar. Deshab wird hier im Regelfall ein unerschöpfliche Wasserquelle angezapft. Ich glaube also nicht dass hier so viel gerechnet werden muss. Aber das ist wieder Typisch deutsch. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847696 | |||
Datum | 22.03.2019 08:24 | 1895 x gelesen | |||
Guuten Tag Geschrieben von Bernadette S. Dann gibts halt wieder Löschtei Oder man baut vermehrt wieder Löschwasserbrunnen. Bzw. bietet den Feuerwehren eine Auswahl von Hydranten je nach zu erwartenden Löschwasserbedarf an, dass es nicht soooo teuer wird ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847697 | |||
Datum | 22.03.2019 08:32 | 1779 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Also gibt da dann die nächsten Verteilungskämpfe...Die allerdings in RLP zunächst eine gewisse Neigung zur Schizophrenie erfordern, denn die Aufgabenträger für die Wasserversorgung und den löschwasserverbrauchenden Brandschutz sind hier 1:1 die gleichen. Das Urteil wird daher lediglich dort für Kämpfe sorgen, wo die Übertragung der Durchführung an Dritte mit der Übertragung der Aufgabe verwechselt wird. Oder in den wenigen Fällen, wo Ortsgemeinden sich die Aufgabe von der Verbandsgemeinde haben rückübertragen lassen, aber das ist praktisch schon der Königsweg der kleinstaatlichen kommunalen Selbstmisshandlung. Da hat das Urteil vielleicht etwas heilsamen Charakter ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847698 | |||
Datum | 22.03.2019 08:56 | 1635 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die allerdings in RLP zunächst eine gewisse Neigung zur Schizophrenie erfordern, denn die Aufgabenträger für die Wasserversorgung und den löschwasserverbrauchenden Brandschutz sind hier 1:1 die gleichen.Es geht ehr um die Frage 'Wer zahlt für die Bereitstellung des Löschwassers?' Der Träger des Brandschutzes (die Gemeinde) oder eben der Wasserverbraucher. Unterm Strich wird sich an den Kosten für die Volkswirtschaft nichts ändern. Die Frage ist nur, wie sie verteilt werden. In der Regel wird der Wasserpreis ja definiert durch: a = [Welche Kosten erwarte ich in diesem Jahr] / b = [Welchen Verbrauch erwarte ich in diesem Jahr]. Und dann werden künftig einfach von a die zusätzlichen Kosten für die Löschwasserversorgung abgezogen. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847699 | |||
Datum | 22.03.2019 09:23 | 1588 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Es geht ehr um die Frage 'Wer zahlt für die Bereitstellung des Löschwassers?' Der Träger des Brandschutzes (die Gemeinde) oder eben der Wasserverbraucher. Unterm Strich wird sich an den Kosten für die Volkswirtschaft nichts ändern. Die Frage ist nur, wie sie verteilt werden.Nein, die Frage ist in diesem Fall für RLP tatsächlich nur die, wie die Kosten geltend gemacht, genannt werden. Der, der sie decken muss, und der, der sie bezahlen darf, sind nämlich gleich. § 94 GemO verpflichtet die Gemeinden hier, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen 1. soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen (soweit sonstige Einnahmen nicht ausreichen). Fällt jetzt der Wasserpreis, weil die Kosten für die Pflichtaufgabe Löschwasserversorgung nicht als Leistungsentgelt bei der Pflichtaufgabe Wasserversorgung geltend gemacht werden dürfen, müssen die Kosten zwingend über Steuermittel refinanziert werden. Es wird sich sicher noch jemand in der politischen Landschaft finden lassen, der eine Erhöhung des auf die Gemeinde entfallenden Anteils an z.B. der Umsatzsteuer fordert, weil die Kleinkleckersdorfer Feuerwehr schonmal mit Kleinkleckersdorfer Löschwasser ein in Hamburg zugelassenes KFZ gelöscht hat, aber von einem Euro Wassergebührersparnis wird der Kleinkleckersdorfer Bürger mind. 99 Cent für die Erhöhung der kommunalen Steuern zurücklegen dürfen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 847700 | |||
Datum | 22.03.2019 10:34 | 1395 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Nein, die Frage ist in diesem Fall für RLP tatsächlich nur die, wie die Kosten geltend gemacht, genannt werden. Der, der sie decken muss, und der, der sie bezahlen darf, sind nämlich gleich. Ganz so einfach ist es dann halt leider nicht. Ohne das ich jetzt in das Recht zu sehr einsteige, ist es doch wohl so, dass in großen Teilen von RLP die Wasserversorgung in Eigenbetriebe ausgelagert ist und die bisher ihre Kosten über die Wassergebühren decken, die jährlich überprüft und ggfs. festgesetzt werden. Sofern das Urteil nun rechtskräftig werden sollte, wären die Kosten für die Löschwasserversorgung aus der Gebührenmasse herauszurechnen und der Verbandsgemeinde als Träger der Feuerwehr in Rechnung zu stellen. Der Betrag dürfte hierbei höher sein, als der ein oder andere vermutet, weil bei einer Bemessung der Wasserversorgung, gerade in Versorgungsrandgebiete eine Aufdimensionierung der Leitung notwendig ist, um auch die gesetzten Hydranten (Mindestgröße DN80) im Einsatzfall mit einer Wassermenge von 800-1000 Liter versorgen zu können. Wir reden also bei der herauszurechenden Kostensumme nicht nur von den Kosten für den einzelnen Hydraten, sondern auch von der Löschwasserbedingten Aufdimensionierung von Teilen der Wasserversorgugnsleitung und ggfs. von der Wasserbevorratung (Hochbehälter und Tiefbehälter) und in seltenen Fällen auch von der Wassergewinnungskapazität. Das wird interessant werden, wie da welche Teile angesetzt und berechnet werden müssen. Freuen tuen sich da im ersten Moment vor allem die einschlägigen Fachbüros für entsprechende rechtssichere Ermittlungen und Kalkulationen. Die berechnete Anteile wären dann der Verbandsgemeinde direkt in Rechnung zu stellen, ähnliche wie es heute schon bei der Abführung der Oberflächenentwässerungsanteile im Bereich Straßenoberflächenentwässerung der Fall ist, welche von den Ortsgemeinden zu tragen ist bzw. im Falle von klassifizierten Straßen von den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Es ist natürlich richtig, dass auch für die Verbandsgemeinde die Einnahmebeschaffungsgrundsätze gelten und insoweit über den bereits genannten § 94 GemO die Beträge letztendlich von den Bürgern wieder geholt werden. Aber da die Verbandsgemeinde bis auf die Vergnügungssteuer keine eigene Steuerhoheit haben, wird es notwendig werden, die Verbandsgemeindeumlage zu erhöhen und so die Belastung auf die Ortsgemeinden zu verteilen, welche ihrerseits schauen müssen, wo sie das Geld holen. Mittelfristig wird es dann zu Steuererhöhung kommen, die aber politisch wesentlich problematischer sind als Gebührenanpassungen, zumal der Gebührenschuldner nicht unbedingt dem Steuerschuldner entspricht und zudem auch die entsprechenden Bemessungsgrundlagen differieren können. Und je nach Überzeugungskraft der Verwaltung/Bürgermeister und der individuelle Situation in der Ortsgemeinde kann es dann sehr wohl zu Verteilungskämpfen kommen und auch zu dem falschen und polemischen Hinweis "Was die Feuerwehr" alles kostet. Und bei der ganzen Betrachtung lasse ich mal noch die Hebelwirkung außen vor, die durch die Anpassung der Steuersätze auf die Nivellierungssätze von Grund- und Gewerbesteuer für die Berechnung der Steuerkraft bzw. der Umlagegrundlage der einzelnen Gemeinde haben könnte. Das Thema hat aus meiner Sicht in RLP und evtl. auch in anderen Bundesländer erheblichen Sprengstoff, der in keinster Art und Weise unterschätzt werden sollte. Gruß Michael | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 847701 | |||
Datum | 22.03.2019 10:47 | 1274 x gelesen | |||
Kann jemand die Kosten quantifizieren? Also wenn ich bei uns die Bereitstellungspauschalen + die Kubikmeter-Preise nehme, rechnen wir doch bei Endverbraucher mit 10 Cent je Kubikmeter an Ersparnis, oder liege ich völlig falsch? Die Dimensionierung der Leitungen sind bei uns als Flächengemeinde weniger relevant und daher wäre keine Bemesserungsveränderung durch die Feuerwehr nötig. Wir bohren halt Brunnen bzw haben (noch) Teiche und Tagebau-Seen. Wobei man sagen muss, dass auch der Brunnenbau durch die Allgemeinheit finanziert wird. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847702 | |||
Datum | 22.03.2019 11:03 | 1307 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian B.Wobei man sagen muss, dass auch der Brunnenbau durch die Allgemeinheit finanziert wird.Ja, aber die Allgemeinheit ist nicht der Wasserverbraucher. Zwar verbraucht jeder Wasser und jeder zahlt irgendwo Steuern, aber hier gibt es deutliche Unterschiede wer, wie stark belastet wird. Gebühren sind Pauschalen, die ohne ansehen der Leistungsfähigkeit erhoben werden. Steuern werden dagegen an der Leistungsfähigkeit bemessen. Zahlen Verbraucher, werden einkommensschwache private Haushalte stärker belastet. Hier zahl sogar der ALG-II-Empfänger mit. Zahlt hingegen "der Steuerzahler", tragen vor allen Einkommensstarke und Unternehmen (zumindest die, die Steuern zahlen...) die Kosten. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847703 | |||
Datum | 22.03.2019 11:32 | 1506 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sascha H. Aber das ist wieder Typisch deutsch. Aber der heutige " Weltwassertag " wurde von den Vereinten Nationen beschlossen, deutsch ist nur der " Nationale Wasserdialog " ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 847706 | |||
Datum | 22.03.2019 13:38 | 1311 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Es geht ehr um die Frage 'Wer zahlt für die Bereitstellung des Löschwassers?' Also in NRW und ich denke auch in allen anderen Feuerwehrgestzen, eigentlich klar geregelt: "Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher." Somit zahlen dafür, wie für die Feuerwehr auch, ALLE? Komisch das dies erst gerichtlich geklärt werden muss? Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847707 | |||
Datum | 22.03.2019 14:28 | 1137 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.Somit zahlen dafür, wie für die Feuerwehr auch, ALLE? Komisch das dies erst gerichtlich geklärt werden muss?Wie schon wo anders beschrieben: Nur weil alle Wasser verbrauchen und dafür Gebühren zahlen und auch jeder Steuern zahlt, ist es was grundverschiedenes, ob der Wasserverbraucher zahlt oder der Steuerzahler. Zahlt der Wasserverbraucher, zahlt jeder anteilig entsprechend seinem Wasserverbrauch. Wer mehr Wasser braucht, zahlt mehr, unabhängig von Vermögen und Einkommen. Zahlt der Steuerzahler, zahlt jeder entsprechend seinem Steueraufkommen, das sich wiederum an Vermögen und Einkommen bemisst. Volkswirtschaftlich hast du recht, da ist es egal. Um beim Beispiel vom Gericht zu bleiben: Bei Zahlung durch "den" Steuerzahler werden Landwirte (Grundsteuer A), Waldbesitzer (Grundsteuer A) und KfZ-Halter (Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) mit. Eben jeder, der in irgendeiner Form Steuern zahlt. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 847708 | |||
Datum | 22.03.2019 14:34 | 1100 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Zahlt der Wasserverbraucher, zahlt jeder anteilig entsprechend seinem Wasserverbrauch. Wer mehr Wasser braucht, zahlt mehr, unabhängig von Vermögen und Einkommen. und wieso sollen die Wasserverbraucher (alleine) dafür aufkommen, was gesetzlich den Kommunen auferlegt wurde? Habe schon verstanden wie das funktioniert und wie so oft haben die Verantwortlichen die "Fähnchen" genommen, weil einfacher zu rechnen ;-) Gut das die Gerichte nun die Grenzen aufgezeigt haben. Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847709 | |||
Datum | 22.03.2019 14:51 | 1263 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.Habe schon verstanden wie das funktioniert und wie so oft haben die Verantwortlichen die "Fähnchen" genommen, weil einfacher zu rechnen ;-)Ah, sorry, da hab ich dich falsch verstanden. Geschrieben von Dirk B. wieso sollen die Wasserverbraucher (alleine) dafür aufkommen, was gesetzlich den Kommunen auferlegt wurde? Gut das die Gerichte nun die Grenzen aufgezeigt haben.Volle Zustimmung. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847714 | |||
Datum | 23.03.2019 10:41 | 906 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael M.ist es doch wohl so, dass in großen Teilen von RLP die Wasserversorgung in Eigenbetriebe ausgelagertKlar, aber wo kommen die Finanzen der Eigenbetriebe her und wo gehen sie hin? Geschrieben von Michael M. Freuen tuen sich da im ersten Moment vor allem die einschlägigen Fachbüros für entsprechende rechtssichere Ermittlungen und Kalkulationen.Die Branche muss ja auch leben, da kümmert sich die Rechtssprechung schon rührend drum ;-) Ich bin mal gespannt, wie man den Löschwasserverbrauch zukünftig bemessen will. Bislang gibt es in den Wirtschaftsplänen i.d.R. zwei Verbräuche, die nicht mit Zählerständen untermauert sind. Das ist das Löschwasser, und die Verluste durch Undichtigkeiten etc. Da wird eine der ersten Fragen an die Fachbüros lauten, wie man das denn am besten aufteilen will. Andererseits, wenn ich aktuell die Preise für Systemtrenner sehe, muss ich unbedingt schonmal ein Patent anmelden für Feuerwehrstandrohre mit Zähler. Vielleicht wird das der Sprung zum Millionär ;-) Geschrieben von Michael M. Und je nach Überzeugungskraft der Verwaltung/Bürgermeister und der individuelle Situation in der Ortsgemeinde kann es dann sehr wohl zu Verteilungskämpfen kommen und auch zu dem falschen und polemischen Hinweis "Was die Feuerwehr" alles kostet.Das sind dann die Momente, wo man sich in den verbandsfreien Gemeinden zurücklehnt und sich freut, nicht in den beknackteren Strukturen gelandet zu sein. Normalerweise lässt sich auf der Ebene VG-OG aber bei solchen "Verteilkämpfen" immer noch ein bisschen Vernunft erkennen, weil man von den finanzierten Aufgaben auch relativ direkt profitiert und sehr viele handelnde Personen der polischen Zunft auf beiden Ebenen aktiv sind. Das meinte ich mit der gewissen Schizophrenie, die man für echte Kämpfe an der Stelle bräuchte. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847715 | |||
Datum | 23.03.2019 10:41 | 988 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Um beim Beispiel vom Gericht zu bleiben: Bei Zahlung durch "den" Steuerzahler werden Landwirte (Grundsteuer A), Waldbesitzer (Grundsteuer A) und KfZ-Halter (Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) mit. Eben jeder, der in irgendeiner Form Steuern zahlt.Eben jeder, der eine Steuer bezahlt, die der Kommune unmittelbar oder durch weitergeleitete Anteile zufließt. Von den Steuern eines KFZ-Halters hat eine Gemeinde z.B. nichts. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 847741 | |||
Datum | 25.03.2019 10:52 | 730 x gelesen | |||
Sehr interessant finde ich die Frage, wie es aussieht, wenn die Gemeinde die Wasserversorgung an einen externen (Eigen-) Betrieb vergeben hat und dabei im Vertrag steht, dass die Löschwasserversorgung gemäß DINXXX sicherzustellen ist. Ist die Gemeinde damit aus dem Schneider? Oder darf der Betrieb nur die 'löschwasserfreien' Kosten den Kunden in Rechnung stellen und muß trotzdem den Vertrag mit der Gemeinde erfüllen? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 847743 | |||
Datum | 25.03.2019 11:00 | 734 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Neumann T. wenn die Gemeinde die Wasserversorgung an einen externen (Eigen-) Betrieb vergeben hat und dabei im Vertrag steht, dass die Löschwasserversorgung gemäß DINXXX sicherzustellen ist.dann hat die Gemeinde gut verhandelt :-) Geschrieben von Neumann T. Ist die Gemeinde damit aus dem Schneider? Oder darf der Betrieb nur die 'löschwasserfreien' Kosten den Kunden in Rechnung stellen und muß trotzdem den Vertrag mit der Gemeinde erfüllen? im Zweifel wird das ein Gericht feststellen. Wobei ich davon ausgehe das der externe Betrieb den Mehraufwand schon im Wasserpreis mit eingerechnet hat. Wenn dann ein Verbraucher diese Abrechnun dann juristisch angreift wirds interessant. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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