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ThemaLüftungsanlagen in Niedrigenergiehäusern nicht abschaltbar vs. Gefahrenlagen Fenster und Türen geschlossen halten6 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorSeba8sti8an 8N., Lübeck / Schleswig-Holstein849414
Datum29.05.2019 11:342083 x gelesen
Lüftung stellt Vermieter vor Probleme

Wohnungsgesellschaften bewerten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung kritisch. Ein funktionsloser Ausschalter ist umstritten.

EnBauSa News: Energetisch Bauen und Sanieren

Hallo,

an mich wurde die Frage herangetragen wie die Feuerwehr es sieht, wenn Mieter bei Häusern mit Wärmedämmstandard 55/ Niedrigenergiehäuser/ Passivhaus etc. (hier: mit Zwangsbe- und Entlüftung) Die Lüftungsanlage nicht ausschalten können.
Die Aufforderung der Feuerwehr "Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie Lüftungsanlagen ab" könne dann ja nicht befolgt werden.

Es werden teilweise Anlagen verbaut, die beim Betätigen des "Aus-Schalters" die Anlage nicht komplett ausschalten, sondern nur in die niedrigste Stufe schalten.

Durch meine Recherche bin ich auf einige Beiträge gestoßen, die eher die Ansicht vertreten, dass die notwendige Zwangslüftung Vorrang vor der Gefahrenabwehr hat. (Sicht der Vermieter und Anlagenerrichter!!)

In einem Blogbeitrag von 2017 (oben verlinkt) wird das Problem zwar erkannt, aber nicht behandelt. Dort heißt es: "Bisher habe sich mit dieser Problematik aber niemand beschäftigt."

Teilweise weisen die Hersteller der Anlagen darauf hin, dass die Anlagen über den Sicherungsautomaten abgestellt werden könnten.


Nun zu meinen Fragen:

Wer/ bzw. welche Feuerwehr hat sich mit diesem Thema schon beschäftigt?

Gibt es Aussagen der Verbände oder Ausschüsse zu dem Thema?

Müssen wir unsere Einsatztaktik bei CBRN-Lagen überdenken? (Personen in Häusern belassen als Option fällt weg?)

Vielen Dank und beste Grüße

Sebastian

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW849415
Datum29.05.2019 11:501394 x gelesen
Geschrieben von Sebastian N.Wer/ bzw. welche Feuerwehr hat sich mit diesem Thema schon beschäftigt?


Für mich klassisches Thema für den AK VB in den jeweiligen Verbänden bzw. https://www.vfdb.de/vfdb-ev/beiratreferate/referat-1-vorbeugender-brandschutz/

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg849418
Datum29.05.2019 12:491195 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian N.Wer/ bzw. welche Feuerwehr hat sich mit diesem Thema schon beschäftigt?
als Bewohner einer Immobilie mit permanenter Entlüftung und einem chemischen Unternehmen in der Nachbarschaft: Ich :-)

Ich habe für mich hier tatsächlich als einzige Lösung das komplette Stromlosschalten der beiden Kreise der Bäder, in denen die elektrischen Entlüfter laufen, festgestellt. Als zusätzliche Ultima Ratio bleibt mir noch das Verkleben der Zuluftöffnungen in den Fenstern. Nicht wirklich klasse aber wohl alternativlos.

Geschrieben von Sebastian N.Müssen wir unsere Einsatztaktik bei CBRN-Lagen überdenken? (Personen in Häusern belassen als Option fällt weg?)
Hm, das sehe ich altmodisch im individuellen Verantwortungsbereich des mündigen Bürgers. Jaaa, ich weiß, dies ist besonders im städtischen Umfeld mitunter schwer vermittelbar, steht es doch im Spannungsverhältnis zur weit verbreiteten Vollkaskoerwartungshaltung, die Eigenverantwortung als "pfuibäh" ansieht.

Durchsage/Warnung erfolgt, was der Bürger dann daraus macht, ist zunächst einmal sein Ding.


Beste Grüße

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen849420
Datum29.05.2019 12:531118 x gelesen
Hallo,

weil ich eine solche Anlage bei mir verbaut habe, möchte ich hier einen Punkt ansprechen. Die Anlagen benötigen Strom und wenn man den Stecker zieht bzw. die Sicherung "umlegt", dann ist die Anlage auch aus.

Viele Grüße

Mario

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849421
Datum29.05.2019 13:011119 x gelesen
Geschrieben von Florian O.Durchsage/Warnung erfolgt, was der Bürger dann daraus macht, ist zunächst einmal sein Ding.Die Problematik ist doch viel mehr, dass wohl durchaus vorkommt, dass der Bürger, selbst wenn er will, nicht unbedingt kann.

Geschrieben von Florian O.Jaaa, ich weiß, dies ist besonders im städtischen Umfeld mitunter schwer vermittelbarUnd auf dem Land führt das regelmäßige Ausbringen von Gülle schon dazu, dass man seine Anlagen abschaltbar hält. Bei mir konkret:
- Schließerkontakt Lüftungsstufe 1 (= AUS)
- Aktiv-Kohle-Partikel-Filter im Ansaugrohr

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg849423
Datum29.05.2019 13:451125 x gelesen
Geschrieben von Sebastian N.Die Aufforderung der Feuerwehr "Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie Lüftungsanlagen ab" könne dann ja nicht befolgt werden.
Im Detail sollte sich das mal ein Fachmann für Lüftungtechnik/Bauphysik anschauen.

Nach meinem Verständnis halte ich es jedoch für die Feuerwehr als unerheblich. Für "normale" Wohngebäude gilt wohl eine Luftwechselrate von < 3. Für Gebäude mit lufttechnischen Anlagen gilt < 1,5 und bei Passivhäuser darf die Luftwechselrate nicht größer als 0,6 sein.

Daraus schlussfolgere ich, das in Gebäuden mit mechanischer Lüftung, auch wenn die Lüftung auf kleinster Stufe läuft, die Zuluft immer noch weit geringer ist als in Gebäuden ohne Lüftungsanlagen.

Beste Grüße Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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 29.05.2019 11:34 Seba7sti7an 7N., Lübeck
 29.05.2019 11:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.05.2019 12:49 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 29.05.2019 13:01 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 29.05.2019 12:53 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 29.05.2019 13:45 Ralf7 H.7, Drebkau
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