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Thema | Lüftungsanlagen in Niedrigenergiehäusern nicht abschaltbar vs. Gefahrenlagen Fenster und Türen geschlossen halten | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8N., Lübeck / Schleswig-Holstein | 849414 | |||
Datum | 29.05.2019 11:34 | 2083 x gelesen | |||
an mich wurde die Frage herangetragen wie die Feuerwehr es sieht, wenn Mieter bei Häusern mit Wärmedämmstandard 55/ Niedrigenergiehäuser/ Passivhaus etc. (hier: mit Zwangsbe- und Entlüftung) Die Lüftungsanlage nicht ausschalten können. Die Aufforderung der Feuerwehr "Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie Lüftungsanlagen ab" könne dann ja nicht befolgt werden. Es werden teilweise Anlagen verbaut, die beim Betätigen des "Aus-Schalters" die Anlage nicht komplett ausschalten, sondern nur in die niedrigste Stufe schalten. Durch meine Recherche bin ich auf einige Beiträge gestoßen, die eher die Ansicht vertreten, dass die notwendige Zwangslüftung Vorrang vor der Gefahrenabwehr hat. (Sicht der Vermieter und Anlagenerrichter!!) In einem Blogbeitrag von 2017 (oben verlinkt) wird das Problem zwar erkannt, aber nicht behandelt. Dort heißt es: "Bisher habe sich mit dieser Problematik aber niemand beschäftigt." Teilweise weisen die Hersteller der Anlagen darauf hin, dass die Anlagen über den Sicherungsautomaten abgestellt werden könnten. Nun zu meinen Fragen: Wer/ bzw. welche Feuerwehr hat sich mit diesem Thema schon beschäftigt? Gibt es Aussagen der Verbände oder Ausschüsse zu dem Thema? Müssen wir unsere Einsatztaktik bei CBRN-Lagen überdenken? (Personen in Häusern belassen als Option fällt weg?) Vielen Dank und beste Grüße Sebastian | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 849415 | |||
Datum | 29.05.2019 11:50 | 1394 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian N.Wer/ bzw. welche Feuerwehr hat sich mit diesem Thema schon beschäftigt? Für mich klassisches Thema für den AK VB in den jeweiligen Verbänden bzw. https://www.vfdb.de/vfdb-ev/beiratreferate/referat-1-vorbeugender-brandschutz/ ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 849418 | |||
Datum | 29.05.2019 12:49 | 1195 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sebastian N. Wer/ bzw. welche Feuerwehr hat sich mit diesem Thema schon beschäftigt? als Bewohner einer Immobilie mit permanenter Entlüftung und einem chemischen Unternehmen in der Nachbarschaft: Ich :-) Ich habe für mich hier tatsächlich als einzige Lösung das komplette Stromlosschalten der beiden Kreise der Bäder, in denen die elektrischen Entlüfter laufen, festgestellt. Als zusätzliche Ultima Ratio bleibt mir noch das Verkleben der Zuluftöffnungen in den Fenstern. Nicht wirklich klasse aber wohl alternativlos. Geschrieben von Sebastian N. Müssen wir unsere Einsatztaktik bei CBRN-Lagen überdenken? (Personen in Häusern belassen als Option fällt weg?)Hm, das sehe ich altmodisch im individuellen Verantwortungsbereich des mündigen Bürgers. Jaaa, ich weiß, dies ist besonders im städtischen Umfeld mitunter schwer vermittelbar, steht es doch im Spannungsverhältnis zur weit verbreiteten Vollkaskoerwartungshaltung, die Eigenverantwortung als "pfuibäh" ansieht. Durchsage/Warnung erfolgt, was der Bürger dann daraus macht, ist zunächst einmal sein Ding. Beste Grüße | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 849420 | |||
Datum | 29.05.2019 12:53 | 1118 x gelesen | |||
Hallo, weil ich eine solche Anlage bei mir verbaut habe, möchte ich hier einen Punkt ansprechen. Die Anlagen benötigen Strom und wenn man den Stecker zieht bzw. die Sicherung "umlegt", dann ist die Anlage auch aus. Viele Grüße Mario | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849421 | |||
Datum | 29.05.2019 13:01 | 1119 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian O.Durchsage/Warnung erfolgt, was der Bürger dann daraus macht, ist zunächst einmal sein Ding.Die Problematik ist doch viel mehr, dass wohl durchaus vorkommt, dass der Bürger, selbst wenn er will, nicht unbedingt kann. Geschrieben von Florian O. Jaaa, ich weiß, dies ist besonders im städtischen Umfeld mitunter schwer vermittelbarUnd auf dem Land führt das regelmäßige Ausbringen von Gülle schon dazu, dass man seine Anlagen abschaltbar hält. Bei mir konkret: - Schließerkontakt Lüftungsstufe 1 (= AUS) - Aktiv-Kohle-Partikel-Filter im Ansaugrohr Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 849423 | |||
Datum | 29.05.2019 13:45 | 1125 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian N.Die Aufforderung der Feuerwehr "Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie Lüftungsanlagen ab" könne dann ja nicht befolgt werden. Im Detail sollte sich das mal ein Fachmann für Lüftungtechnik/Bauphysik anschauen. Nach meinem Verständnis halte ich es jedoch für die Feuerwehr als unerheblich. Für "normale" Wohngebäude gilt wohl eine Luftwechselrate von < 3. Für Gebäude mit lufttechnischen Anlagen gilt < 1,5 und bei Passivhäuser darf die Luftwechselrate nicht größer als 0,6 sein. Daraus schlussfolgere ich, das in Gebäuden mit mechanischer Lüftung, auch wenn die Lüftung auf kleinster Stufe läuft, die Zuluft immer noch weit geringer ist als in Gebäuden ohne Lüftungsanlagen. Beste Grüße Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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