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ThemaUnfall bei Einsatzfahrt - zufällig gefilmt11 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849520
Datum01.06.2019 14:416904 x gelesen
hallo,

Am Abend des 31.05.2019 kam es auf dem Willy-Brandt-Ring in Leverkusen zu einen Schweren Unfall.

Dieser wurde von einem "Blaulichtfilmer" gefilmt:



Es ist selten das man einen Blaulichtunfall auf Einsatzfahrt so sehen kann.

Der Fahrer des SoSi-Fahrzeug hat sich langsam in die Kreuzung hineingetastet. Ich denke da ist die Rechtslage recht klar. Das Video dürfte bei der Ermittlung der Schuldfrage hilfreich sein.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg849522
Datum01.06.2019 15:013493 x gelesen
Nunja ... SO klar finde ich die Situation gar nicht. Zu klären wäre insbesondere aus meiner Sicht:

Warum fährt ein Betreuungskombi mit Sondersignal? (Voraussetzungen des § 38 StVO!?)

Hineintasten ... hmm ... vgl. OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12 "Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges muss sich vor dem Einfahren in den für den Gegenverkehr durch Ampelschaltung mit "grün" freigegebenen Kreuzungsbereich vergewissern, dass das Sondersignal von den übrigen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen worden ist. Dem eigentlichen Gefahrenbereich, der kreuzenden Gegenfahrbahn, darf er sich nur mit einer Geschwindigkeit nähern, die ihm noch ein Anhalten ermöglicht." Das OLG Düsseldorf fordert (06.02.2018 I-1 U 112/17) deshalb Schrittgeschwindigkeit.

Wir sehen im Film nicht die Situation, aus der der PKW kommt.
Die Frage hierzu wäre: konnte der Fahrer des PKW das Einsatzfahrzeug rechtzeitig wahrnehmen oder wurde dieses durch z.B. haltende Fahrzeuge verdeckt?

Aber Richter und Staatsanwaltschaft haben viel Zeit zur Klärung und Bewertung ...

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW849523
Datum01.06.2019 15:343391 x gelesen
Geschrieben von Udo B. konnte der Fahrer des PKW das Einsatzfahrzeug rechtzeitig wahrnehmen oder wurde dieses durch z.B. haltende Fahrzeuge verdeckt?

Vom Beifahrer, der genau in Richtung schaute, kam keinerlei Reaktion.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849525
Datum01.06.2019 16:073395 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Vom Beifahrer, der genau in Richtung schaute, kam keinerlei Reaktion.
Leider schlecht zu sehen, aber ich kann mir vorstellen, dass der weiße Lieferwagen den Blick versperrt hat.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz849539
Datum02.06.2019 12:162660 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Der Fahrer des SoSi-Fahrzeug hat sich langsam in die Kreuzung hineingetastet. Ich denke da ist die Rechtslage recht klar. Das Video dürfte bei der Ermittlung der Schuldfrage hilfreich sein.

So klar ist das leider nicht. Wenn's kracht, ist der SoSi-Fahrer so gut wie immer mit dran, zumindest mit einer Teilschuld. So sicherlich auch hier.

Die Frage, warum ein Betr-Kombi mit SoSi fährt, stelle ich hier bewusst nicht. Wird vermutlich seine Gründe gehabt haben und es ist auch für den Unfall völlig unerheblich, ob das nun ein Betr-Kombi oder z.B. ein ELW einer FW ist.

Gruß,
Michael

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AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen849541
Datum02.06.2019 13:382550 x gelesen
Wird wohl einer dieser beiden parallel laufenden großen Einsätze gewesen sein:

Klick

Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern849546
Datum02.06.2019 17:132282 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael W.So klar ist das leider nicht. Wenn's kracht, ist der SoSi-Fahrer so gut wie immer mit dran, zumindest mit einer Teilschuld

sorry, stimmt mit dem "so gut wie immer" leider nicht!

Es kommt halt drauf an.
Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Ermittlungen eingestellt, bzw der SoSi-Fahrer unschuldig gesprochen wurde.
Das waren Einzelfallentscheidungen, die dem jeweiligen Unfallhergang entsprochen haben.

Geschrieben von Michael W.So sicherlich auch hier
das werden die Ermittlungen zeigen. Aber sowas pauschal anzunehmen is halt leider falsch!


Viele Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern849551
Datum02.06.2019 23:051873 x gelesen
Ich freu mich jetzt schon wieder auf die: Gelehrten der Juristerei und die Glaskugelbesitzer,
die Verschwörungstheoretiker und die ich habs ja immer schon gesagt Helden....
Ich hol schon mal Cola und Popkorn.........
Wir sind ja live dabei....

Ich hoffe hingegen, daß alles beteiligten des Unfalls ohne bleibende Schäden davongekommen sind.
Weil das nämlich das wichtigste ist.....

Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849559
Datum03.06.2019 08:411754 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.sorry, stimmt mit dem "so gut wie immer" leider nicht!

Es kommt halt drauf an.
Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Ermittlungen eingestellt, bzw der SoSi-Fahrer unschuldig gesprochen wurde.
Das waren Einzelfallentscheidungen, die dem jeweiligen Unfallhergang entsprochen haben.


Du wirfst aber jetzt zwei Dinge zusammen, die nicht zusammen passen.
Eine Teilschuld gibts nur im haftungsrechtlichen Sinne.

Ermittlungen und unschuldig freigesprochen gibts dagegen im strafrechtlichen Sinne.
Es kann somit sehrwohl vorkommen, dass ein SoSi Fahrer im strafrechtlichen Sinne freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird, weil ihn eben nur eine geringere Schuld trifft, haftungsrechtlich reicht aber auch die geringe Schuld aus um den SoSi Fahrer eine Teilschuld zu geben.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW849561
Datum03.06.2019 09:551568 x gelesen
Haftunsrechtlich ist der Halter (!) auch ganz ohne Verschulden des Fahrers mit in der Haftung, zumal man bei Alarmfahrten immer von einer deutlich erhöhten Betriebsgefahr ausgeht.

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern849568
Datum03.06.2019 13:101461 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Alexander H.Du wirfst aber jetzt zwei Dinge zusammen, die nicht zusammen passen
ja habe ich etwas zu undifferenziert geschrieben.

Geschrieben von Alexander H.Ermittlungen und unschuldig freigesprochen gibts dagegen im strafrechtlichen Sinne
das habe ich impliziert, dass das gemeint war.

Geschrieben von Alexander H.haftungsrechtlich reicht aber auch die geringe Schuld aus um den SoSi Fahrer eine Teilschuld zu geben
davon sollte er aber im besten Fall aber nichts mitkriegen, denn dafür gibts die Halter- und die Amtshaftung.


In den mir bekannten Fällen, haben die SoSi-Fahrer haftungsrechtlich nichts mehr gehört. D.h. sie wussten gar nicht, zu wie viel sie Teilschuld gehabt hätten.
Von den Ermittlungsbehörden haben sie die Einstellung der Sache beschieden bekommen.

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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 01.06.2019 14:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.06.2019 15:01 Udo 7B., Schiltach
 01.06.2019 15:34 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 01.06.2019 16:07 Alex7and7er 7H., Neuburg
 02.06.2019 12:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 02.06.2019 13:38 Thor7ste7n R7., Lilienthal
 02.06.2019 17:13 Chri7sto7ph 7R., Berching
 03.06.2019 08:41 Alex7and7er 7H., Neuburg
 03.06.2019 09:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.06.2019 13:10 Chri7sto7ph 7R., Berching
 02.06.2019 23:05 Mark7us 7G., Kochel am See
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