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ThemaRechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen31 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW849853
Datum13.06.2019 13:217017 x gelesen
Havarierte "Viking Freya": Ehrenamtliche Retter nach Urteil in Not

Erlangen - Es war 1.30 Uhr in der Nacht, als im September 2016 ein Hotelschiff auf dem Main-Donau-Kanal bei Frauenaurach havarierte ? zwei Männer kamen ums Leben, mehr als 200 Rettungskräfte halfen die ganze Nacht. Zweieinhalb Jahre später herrscht Frustration beim Ortsverband DLRG Erlangen (Deutsche Lebensrettergesellschaft) ? denn für ihren Einsatz zahlen die ehrenamtlichen Kräfte noch drauf.

nordbayern.de

Ich kann mir richtig vorstellen, wie das bei der DLRG gelaufen ist - leider.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849856
Datum13.06.2019 13:373883 x gelesen
Wenn ich den Artikel richtig lesen, waren sich der eine OV der DLRG und die Reederei erst einig und dann...Doch einem Mitglied des DLRG-Ortsvereins Dechsendorf war die Rechnung zu hoch er erstattete Anzeige. Beide benachbarten Helfervereine haben nach Informationen unserer Zeitung nicht das beste Verhältnis.Sehr, sehr bitter.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt849858
Datum13.06.2019 13:473596 x gelesen
Das klingt für mich insgesamt seltsam.

Davon abgesehen, wenn ich in unser Brandschutzgesetz schaue:

Geschrieben von BrschG Sachsen-Anhalt §22 (1) Der Einsatz der Feuerwehren ist bei Bränden und Notständen unentgeltlich. Das gilt auch bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen oder Tieren aus Lebensgefahr.

Dazu Fragen an die Fachleute, da ich lernen möchte:

In den meisten Brandschutzgesetzen steht doch sowas drin. Damit wäre die Aktion beim Einsatz der Feuerwehr ja kostenfrei, oder sehe ich da was falsch?
Ist die Rettung aus Lebensgefahr bei Hiorg nicht kostenfrei?

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW849859
Datum13.06.2019 13:493463 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Ist die Rettung aus Lebensgefahr bei Hiorg nicht kostenfrei?

Das schon, aber ich denke da war keine Lebensgefahr. das Schiff ging ja nicht unter. Würde ich mal genau so wie eine Aufzugöffnung sehen.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt849863
Datum13.06.2019 14:003314 x gelesen
Aus meiner Sicht ist das gleichzusetzen mit der Befreiung aus einem PKW nach einem VU, bei der die betroffenen Person unverletzt ist und nur die verformte Tür nicht aufbekommt. Das wäre, meine ich, auch kostenfrei.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849864
Datum13.06.2019 14:293176 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Das wäre, meine ich, auch kostenfrei.
Ja, aber nur bis zum Abschluß der Befreiung.
Danach wirds "teuer".
Öl abbinden, Batterie abklemmen, Straße zusammenfegen, Verkehr regeln ist kostenpflichtig.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt849865
Datum13.06.2019 15:032934 x gelesen
Richtig, aber die im Artikel genannte Tarifziffer bezieht sich auf die Rettung von Menschen:
"Tatsächlich beschreibt die Tarifziffer 55 eine Wasserrettung bei medizinischem Notfall mit geringem Aufwand".


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorFabi8an 8B., Sprotta / 849868
Datum13.06.2019 15:222655 x gelesen
"Beide benachbarten Helfervereine haben nach Informationen unserer Zeitung nicht das beste Verhältnis."


Welchen Mehrwert hat das eigentlich? Ego-Spielerei?
Ich versteh solche Längenvergleiche nicht.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849870
Datum13.06.2019 15:272809 x gelesen
Geschrieben von Andreas K. In den meisten Brandschutzgesetzen steht doch sowas drin. Damit wäre die Aktion beim Einsatz der Feuerwehr ja kostenfrei, oder sehe ich da was falsch?In RLP wäre das ein kostenpflichtiger Feuerwehreinsatz, das Merkmal Rettung aus Lebensgefahr ist hier dafür unerheblich. § 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG RLP:
Die Aufgabenträger können durch Leistungsbescheid Kostenersatz für die ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten geltend machen
...von dem Fahrzeughalter, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von [...] Wasserfahrzeugen entstanden ist;


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849876
Datum13.06.2019 15:562643 x gelesen
§ 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG RLP:Die Aufgabenträger können durch Leistungsbescheid Kostenersatz für die ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten geltend machen ...von dem Fahrzeughalter, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von [...] Wasserfahrzeugen entstanden ist;Dann hätte aber auch die DLRG die Rechnung an den Aufgabenträger schicken müssen und dieser das dann an die Reederei weitergeben müssen.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg849878
Datum13.06.2019 15:572806 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Richtig, aber die im Artikel genannte Tarifziffer bezieht sich auf die Rettung von Menschen:
"Tatsächlich beschreibt die Tarifziffer 55 eine Wasserrettung bei medizinischem Notfall mit geringem Aufwand".


Der Rettungsdienst bzw. der RTW-Einsatz ist leider nach Sozialgesetzbuch (IMHO V) eine Transportleistung (wie eine Taxifahrt, der Einsatz des Notarztes ist leicht anders zu betrachten). Dafür gibt es Pauschalen (wie die oben genannte Ziffer 55). Diese Ziffern können nur bei einem Transport abgerechnet werden. Wird nicht transportiert (z.B. nach einer Erfolglosen Reanimation, die einen RD-Träger richtig viel Geld kostet wenn man Medikamente, Defipaddels, Intubation, etc. anschaut) so kann er die Fahrt gegenüber niemanden abrechnen. Allerdings erhöht sich das Entgelt für die durchgeführten Fahrten durch solche Fehleinsätze, weil dort die Gesamtkosten des letzten Jahres (+ bekannte Aufschläge wie Tariferhöhungen etc.) durch die zu erwartende Anzahl von Transporten (nicht Einsätzen) geteilt wird und somit die Kosten für eine Fahrt ermittelt werden.

Gruß
Simon

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AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg849879
Datum13.06.2019 15:582582 x gelesen
Da der Einsatz in Bayern war spielt die Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz leider keine Rolle.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849880
Datum13.06.2019 16:022555 x gelesen
Richtig, § 35 LBKG: Die privaten Hilfsorganisationen tragen die Kosten, die ihnen durch ihre Mitwirkung nach diesem Gesetz entstehen. Die kommunalen Aufgabenträger erstatten den privaten Hilfsorganisationen auf Antrag die Kosten, die diesen bei angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen und sonstigen Veranstaltungen entstanden sind...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW849881
Datum13.06.2019 16:04   2954 x gelesen
So einiges ist mir nicht klar:
1. Warum musste der Ehrenamtliche die Rechnung schreiben?
2. Warum gönnt man sich gegenseitig die Butter auf dem Brot nicht?
3. Warum ist weder der Landesverband, noch das Präsidium bei dem Rechtsstreit mit im Boot?
4. Warum lässt man die, gegen die jetzt ermittelt wird, im Regen stehen?

Vor allem, wenn die DLRG durch die Feuerwehr angefordert wurde, ist diese auch vorrangig für die Rechnung zuständig. Die darf diese auch weiter leiten. Vor allem hätte ich meinen Plüng genommen und wäre zu dem Buchhalter der Gemeinde gefahren um das ordentlich hin zu bekommen.

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern849892
Datum13.06.2019 17:312561 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Harald S.Vor allem, wenn die DLRG durch die Feuerwehr angefordert wurde, ist diese auch vorrangig für die Rechnung zuständig. Die darf diese auch weiter leiten. Vor allem hätte ich meinen Plüng genommen und wäre zu dem Buchhalter der Gemeinde gefahren um das ordentlich hin zu bekommen.

dann lauf mal in der Gemeinde auf, lege eine Rechnung auf den Tisch, für eine Leistung, die die FF kostenfrei leistet und keine Rechnung stellt.
Die Diskussion geht dann weiter, weil sich die Gemeinde rechtfertigen muss, weil sie ein Rechnung für z.B. die DLRG oder THW stellt.
In der Praxis läuft das nicht, oder nur einmal! Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Organisation wird dann ganz schnell heruntergefahren.
Deshalb stellen viele die Rechnung wenn es geht direkt an den Hilfeempfänger.

Dass sich innerhalb einer Organisationen sich die Mitglieder gegenseitige hinhängen, ist mehr als schädigendes Verhalten. Auf mache Mitglieder sollte man dann lieber verzichten.

Gruß
Dirk

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)849894
Datum13.06.2019 17:432531 x gelesen
Was hat denn der Buchhalter der Gemeinde mit der DLRG zu schaffen?

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz849895
Datum13.06.2019 18:062444 x gelesen
Ich verstehe das Ganze als juristischer Laie nicht.

Wenn mir die Telekom eine Handyrechnung über 10.000 schickt, ich diese als fehlerhaft anmahne, dann bekomme ich vermutlich die 10.000 zurück, wenn ich sie denn bezahlt habe. Habe ich dann auch einen Anspruch auf Schadenersatz? Kann ich den Telekomchef wegen Betruges anzeigen? Oder wird gar Vodafone die Telekom anzeigen (wie hier der andere DLRG Ortsverein)?

Der Betrugsvorwurf wurde ja gerichtlich widerlegt. Diese Gerichtskosten dürften der DLRG dann nicht angelastet werden.

Wenn die besagte Abrechnung fehlerhaft war, so muss sich doch eine korrekte erstellen lassen, die der Reederei in Rechnung gestellt werden kann. Die Leistung ist schließlich erbracht worden. Davon steht aber nichts dort.

Und wann fährt der DLRG Ortsverband zu seinem Schwesterverband in den Nachbarort, um ihm einmal ordentlich die Meinung zu geigen? Besagtes Mitglied hat ja wohl einen gehörigen an der Waffel, seinen "Kameraden" wegen einer falschen Abrechnungspauschale derart in die Parade zu fahren.

Fehlerhafte Rechnungen kann man korrigieren, üblicherweise, indem man eine neue Rechnung erstellt und die Beträge entsprechend ausgleicht. Das passiert täglich tausendfach, ohne dass sich ein Gericht damit befassen muss.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW849896
Datum13.06.2019 18:102434 x gelesen
Geschrieben von Dirk S.dann lauf mal in der Gemeinde auf, lege eine Rechnung auf den Tisch, für eine Leistung, die die FF kostenfrei leistet und keine Rechnung stellt.

Ich bestelle regelmäßig Leistungen, die ich auch selbst leisten könnte, hätte ich die Recourcen. Bezahlen muss ich die trotzdem.

Wenn ich ein Rettungsboot haben möchte, das auch wirklich einsetzbar ist ist die DLRG die beste Wahl. DLRG Boote sind ausschließlich mit Rettungsschwimmern besetzt, haben meiner Erfahrung nach eine große Fahrpraxis und die Boote sind für diesen Zweck bestens geeignet.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW849897
Datum13.06.2019 18:342496 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Wenn mir die Telekom eine Handyrechnung über 10.000 schickt, ich diese als fehlerhaft anmahne, dann bekomme ich vermutlich die 10.000 zurück, wenn ich sie denn bezahlt habe.

Oder halt nur 9.000, wenn die Telekom einen Anspruch auf 1.000 Euro gehabt hätte und 'nur' mit dem Komma um eine Stelle verrutscht ist...

Geschrieben von Oliver S.Kann ich den Telekomchef wegen Betruges anzeigen?

Ich sag mal so:
Wenn die Telekom dir Leistungen in Rechnung gestellt hat die sie überhaupt nicht erbracht hat, kommst du vielleicht auf die Idee es könnte sich um Betrug handeln. Wenn das aber nicht nachweisbar ist sondern es sich vermutlich um ein schlichtes Versehen handelt, dann wird das Verfahren gegen den Telekomchef eingestellt.

Geschrieben von Oliver S.Der Betrugsvorwurf wurde ja gerichtlich widerlegt. Diese Gerichtskosten dürften der DLRG dann nicht angelastet werden.

Ich hatte es so verstanden, dass man nicht die 60.000 einklagen will, weil man die Gerichtskosten scheut.

Geschrieben von Oliver S.Wenn die besagte Abrechnung fehlerhaft war, so muss sich doch eine korrekte erstellen lassen, die der Reederei in Rechnung gestellt werden kann.

Wenn von gezahlten 60.000 Euro nun 51.000 Euro zurückgezahlt wurden, entspricht das doch einer Korrektur der Rechnung auf 9.000 Euro?

Geschrieben von Oliver S.Die Leistung ist schließlich erbracht worden.

Das ist möglicherweise einer der strittigen Punkte: welche Leistung die DLRG wirklich erbracht hat.

Sind wirklich alle Insassen des Schiffs von bzw. mit Hilfe der DLRG gerettet worden? Oder nicht doch eher der Großteil über die von Feuerwehr und THW gebauten Stege?

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz849900
Datum13.06.2019 19:032470 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Wenn von gezahlten 60.000 Euro nun 51.000 Euro zurückgezahlt wurden, entspricht das doch einer Korrektur der Rechnung auf 9.000 Euro?
Da bin ich aus dem Bericht nicht schlau geworden. Sind die 60000 auch zurück bezahlt worden oder nicht? Es ist die Rede davon, dass die DLRG drauf legt, dass wäre ja nicht der Fall, wenn sie 9000 behalten könnte. Außerdem wird es Schadenersatz genannt. Ich würde die Rückzahlung einer überhöhten Forderung so nicht bezeichnen.

Dass die DLRG nicht wirklich Kosten in Höhe von 60000 hatte, ist wohl unstrittig. Die Frage ist eher, ob sie diese Pauschale ansetzen darf.

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AutorDani8el 8H., Schönau / Baden-Württemberg849906
Datum13.06.2019 22:292213 x gelesen
Geschrieben von Simon S.Wird nicht transportiert (z.B. nach einer Erfolglosen Reanimation
Die Reanimation ist (zumindest bei uns) die einzige RTW-Fehlfahrt die abgerechnet werden kann.

Gruss, Daniel Hecker
Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW849928
Datum14.06.2019 10:292302 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Dass die DLRG nicht wirklich Kosten in Höhe von 60000 hatte, ist wohl unstrittig. Die Frage ist eher, ob sie diese Pauschale ansetzen darf.

Warum?
Wenn da einige Boote eingesetzt wurden, ist das auch zu bezahlen. Inklusive der Nebenkosten, wie Ausbildung, Übungen, Motivation, Ausrüstung, Leitung, Transportfahrzeuge usw.
Da kommt ganz schön was zusammen, zumal es nur sehr wenige ungeplante Einsätze gibt. Das dürfte eine einstellige Anzahl im Jahr, in ganz Deutschland sein.
Viele dieser Kosten werden von den Mitgliedern getragen. So ist es immer noch üblich beispielsweise den Sprit für die Ausbildung selbst zu bezahlen. Von Kleidung und Ausbildung will ich gar nicht erst reden.

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW849989
Datum17.06.2019 14:081667 x gelesen
.So einiges ist mir nicht klar:
Ich ergänze mal:

Wurde die DLRG überhaupt von der Feuerwehr angefordert oder wurde sie aufgrund eigener Zuständigkeit (Fachdienst Wasserrettung bzw. Tätigkeit nach Rettungsdienstgesetz) tätig?

Muss die DLRG nun netto 51.000 bezahlen oder nur von den ursprünglich (zuviel) geforderten 60.000 einen Teil zurückzahlen? Dann bleiben ja immer noch Einnahmen in Höhe von 9.000 Euro übrig.

Welche Tätigkeiten hat die DLRG denn an den einzelnen "Geretteten" durchgeführt? Aus dem verlinkten Artikel kann ich keine individuelle Behandlung erkennen, so dass für mich die "Ziffer 55" auch nicht zwangsläufig die richtige wäre (ich kenne den Katalog aber auch nicht).

Nur weil noch niemand die einzelnen Kostensätze hinterfragt hat, folgt daraus nicht deren Rechtmäßigkeit.

Gruß, Stefan

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW850044
Datum19.06.2019 13:511721 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Harald S. zumal es nur sehr wenige ungeplante Einsätze gibt. Das dürfte eine einstellige Anzahl im Jahr, in ganz Deutschland sein.
Den Satz verstehe ich nicht. Alleine unsere Ortsgruppe wurde im letzten Jahr zu 27 Einsätzen alarmiert. Die waren alle ungeplant. Ausbildungen, Übungen oder geplante Dienste kommen da oben drauf.

Gut finde ich schonmal, dass es dort einen Abrechnungskatalog gibt. In NRW kennen wir sowas gar nicht. Insofern haben wir seit wir den Alarmidienst in den 90ern begonnen haben auch noch keine einzige Rechnung für eine Hilfeleistung geschrieben. Bei geplanten Diensten oder Veranstaltungen sieht das natürlich anders aus, da wurde vorher ein Angebot und ein Vertrag gemacht, dann gibt es auch eine Rechnung.

Zu dem ursprünglichen Artikel gab es in DLRG-internen Medien eine Diskussion bei denen auch Teilnehmer mitwirkten, die beiden Gruppen nahezustehen schienen. Daher nur der allgemeine Hinweis: Die Geschichte klingt auf der anderen Seite ganz anders!

Das eigentliche Problem ist für mich, dass dieser Fall nicht geklärt werden konnte ehe die Presse darauf aufmerksam wurde, bzw. ehe sie darauf aufmerksam gemacht wurde. Fehler dürfen passieren, aber sie müssen geklärt und korrigiert werden.

Geschrieben von Harald S.Viele dieser Kosten werden von den Mitgliedern getragen. So ist es immer noch üblich beispielsweise den Sprit für die Ausbildung selbst zu bezahlen. Von Kleidung und Ausbildung will ich gar nicht erst reden

Diese Kosten werden aus Mitteln des Vereines bezahlt. Diese stammen natürlich größtenteils aus Mitgliedsbeiträgen, aber es gibt auch Spenden und Zuschüsse und Einnahmen für geleistete Dienste! Da aber leider jede Ortsgruppe ihren eigenen Haushalt schreibt, regelt das auch jede Ortsgruppe etwas anders. Dass man aber den Sprit selber mitbringen muss, habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Aber das gab es alles!

Grüße aus Dormagen!

DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW850046
Datum19.06.2019 14:321690 x gelesen
Geschrieben von Carsten G.Alleine unsere Ortsgruppe wurde im letzten Jahr zu 27 Einsätzen alarmiert.
Vielleicht tut sich ja was positives, bin halt lange raus.

Geschrieben von Carsten G.Gut finde ich schonmal, dass es dort einen Abrechnungskatalog gibt.
Ich auch. In den 90ern war das undenkbar bist ja, könnte man machen. Meistens waren die angegebenen Kosten längst nicht kostendeckend

Geschrieben von Carsten G.Die Geschichte klingt auf der anderen Seite ganz anders!
Ja, das denke ich mir. Da wurden Fehler gemacht, ohne Frage. trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, das so etwas auf keinen Fall auf ein bemühtes Mitglied durchschlagen darf.

Geschrieben von Carsten G.Fehler dürfen passieren, aber sie müssen geklärt und korrigiert werden.
Ja, so sehe ich das auch.

Geschrieben von Carsten G.Dass man aber den Sprit selber mitbringen muss, habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Aber das gab es alles!
Das weiß ich auch aus aktuellen Schilderungen, bis hin dazu, das die Wachgänger den Sprit für den Wachdienst zahlen mussten. Letzteres allerdings aus einem anderen Bundesland.

Grüße aus der Nachbarschaft

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AutorDomi8nik8 B.8, Partenstein / Bayern850051
Datum19.06.2019 19:241646 x gelesen
Wasserrettung und Bergrettung gehören in Bayern laut Gesetz, zum Rettungsdienst und sind klar im Rettungsdienstgesetz geregelt.
In Bayern werden Einsätze des Rettungsdienstes, der Berg-Höhlen und Wasserrettung zentral durch die ZAST abgerechnet. Die Zast ist die Zentrale Abrechnungstelle für den Rettungsdienst Bayern, sie rechnet für alle Leistungserbringer ab, BRK, Maltheser, BF München, Wasserwacht, Bergwacht, DLRG, private Rettungsdienste.
Nach einem Einsatz wird der Einsatz mit Einsatznummer im Portal erfasst, die Zast schreibt die Rechnung, bekommt das Geld und dann wird es an den Leistungserbringer vergütet. (So die Grobform). Für jeden Einsatz gibt es eine Ziffer z.B. 10= KTP zum Krankenhaus; 25= internistischer Notfalleinsatz, 61= Notarzteinsatz Verlegung 41= Notfalleinsatz Berg ohne besonderen Aufwand.
wie schon vorher beschrieben ist die 55 Wasserrettung Med. Notfall weitere Ausführung "Einsatz am oder im Wasser mit geringem Aufwand und Übernahme medizinischer Verantwortung, abrechenbar gegenüber Kostenträger , Notfallprotokoll muss ausgefüllt sein. "
(Kostenträger kann auch die Rederei sein, wenn dies so erfasst wird)

Es gibt noch die Ziffer 50 der psch. den Wasserrettungseinsatz im Rahmen eines SEG-Einsatzes abdeckt, aber hier geht es nur 1 mal pro alarmierte Einheit.
Die Wasserrettungseinheiten werden in Bayern nicht durch die Feuerwehren nachgefordert sondern sind in der Erstalarmierung und lt. Rettungsdienstgesetz Einsatzleitend, die Feuerwehr muss Einsatzleiter Wasserrettung unterstellen.


Bay. RdG Art. 18
Wasserrettung
(1) 1Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung überträgt die Durchführung der Wasserrettung der Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder im Rahmen eines Auswahlverfahrens geeigneten privaten Wasserrettungsunternehmen.

AV Bay RdG § 13

(4) 1Der Einsatzleiter Rettungsdienst leitet den Einsatz aller Kräfte des Rettungsdienstes und koordiniert ihn mit den Kräften des Sanitätsdienstes, es sei denn, dies erfolgt durch die Sanitäts-Einsatzleitung nach Abs. 2 Satz 1. 2Bei Einsätzen der Berg- und Höhlenrettung werden alle dafür eingesetzten Kräfte vom Einsatzleiter Berg- und Höhlenrettung koordiniert und geführt, bei Einsätzen der Wasserrettung werden alle dafür eingesetzten Kräfte vom Einsatzleiter Wasserrettung koordiniert und geführt. 3Die Einsatzleiter nach den Sätzen 1 und 2 sind verpflichtet, mit den am Einsatz beteiligten Notärzten und den Einsatzleitern der weiteren am Einsatz beteiligten Stellen und Organisationen vertrauensvoll zusammenzuwirken.

Ich kenne den Fall nur von dem oben verlinkten Artikel, ich war nicht im Prozess dabei.
Ich nehme so wie geschrieben ist, das die Ziffer 55 korrekt ist, nur wenn alle beteiligten Wasserrettungseinheiten die 149 geretteten mit der 55 abgerechnet haben, wurden dann insgesamt 750 mal die Ziffer 55 verrechnet und das wird der Knackpunkt gewesen sein.
Verrmutlich hat es an der Kommunikation gefehlt und die anderen Einheiten haben halt Anteilig die 149 aufgeteilt z.B. fünf Wasserrettungseinheiten 4 haben 30 Personen gerettet und 1 hat 29 Personen gerettet.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen850054
Datum20.06.2019 08:521507 x gelesen
Geschrieben von Dominik B.Verrmutlich hat es an der Kommunikation gefehlt und die anderen Einheiten haben halt Anteilig die 149 aufgeteilt z.B. fünf Wasserrettungseinheiten 4 haben 30 Personen gerettet und 1 hat 29 Personen gerettet.



Da ist doch erst mal die Frage, ob sie überhaupt die Personen "gerettet" haben oder ob sie z.B. bei der Evakuierung des Schiffes durch Feuerwehr, THW und Rettungsdienst nur Bereit gestanden haben, falls jemand vom Steg ins Wasser fällt. Das Schiff war ja noch voll schwimmfähig und eine echte Gefahr hat ja nicht bestanden.


Geschrieben von Dominik B.AV Bay RdG § 13

(4) 1Der Einsatzleiter Rettungsdienst leitet den Einsatz aller Kräfte des Rettungsdienstes und koordiniert ihn mit den Kräften des Sanitätsdienstes, es sei denn, dies erfolgt durch die Sanitäts-Einsatzleitung nach Abs. 2 Satz 1. 2Bei Einsätzen der Berg- und Höhlenrettung werden alle dafür eingesetzten Kräfte vom Einsatzleiter Berg- und Höhlenrettung koordiniert und geführt, bei Einsätzen der Wasserrettung werden alle dafür eingesetzten Kräfte vom Einsatzleiter Wasserrettung koordiniert und geführt. 3Die Einsatzleiter nach den Sätzen 1 und 2 sind verpflichtet, mit den am Einsatz beteiligten Notärzten und den Einsatzleitern der weiteren am Einsatz beteiligten Stellen und Organisationen vertrauensvoll zusammenzuwirken.


Das beschreibt nur, wer die Einsatzleitung hat, nicht wer das Geld erhält
Wobei, in diesem Fall, wo es um die Havarie ging, war es da vielleicht ein Feuerwehreinsatz? Wenn es in einem Hotel im Dach brennt und das Haus evakuiert werden muß, ist es ja auch kein RD-Einsatz.
Wenn man Zugriff auf die Brandschutz hat, da wurde der Einsatz auch drin behandelt. h meine, das die Feuerwehr und das THW das Schiff gegen abtreiben gesichert haben, danach den Steg gebaut und die Passagier mit ihrem Gepäck von Bord geholt haben. Ausser einer Bereitstellung gegen Wassergefahren und einer Hilfe beim Sichern des Schiffes habe ich da keine Leistung der Wasserwacht gesehen.


Gruß
Heinrich

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AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern850056
Datum20.06.2019 13:451270 x gelesen
Bei einem Einsatz in Bayern hat die Feuerwehr, die Polizei und der Rettungsdienst (je nach Örtlichkeit kann dies der normale Landrettungsdienst, Bergrettung oder Wasserrettung sein) jeweils seinen eigenen Einsatzleiter, lediglich das THW unterstellt sich automatisch der Feuerwehr. Wie schon im zitierten Gesetzestext steht, müssen diese Einsatzleiter an der Einsatzstelle vertrauensvoll zusammenarbeiten. Erst wenn das Katastrophenschutzgesetz greift, gibt es einen ÖEL, dem dann alle Organisationen unterstehen.

Kleines Beispiel, VU mit eingeklemmter Person: Hier gibt es einen Einsatzleiter Fw, einen Einsatzleiter RD, sowie einen Einsatzleiter bei der Polizei. Keiner ist dem anderen unterstellt sondern jeder ist in seinem Bereich zuständig und sie müssen zusammenarbeiten und sich abstimmen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Alexander


Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers


unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern850060
Datum20.06.2019 20:001186 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Alexander M.Bei einem Einsatz in Bayern hat die Feuerwehr, die Polizei und der Rettungsdienst (je nach Örtlichkeit kann dies der normale Landrettungsdienst, Bergrettung oder Wasserrettung sein) jeweils seinen eigenen Einsatzleiter, lediglich das THW unterstellt sich automatisch der Feuerwehr.

Hallo,
Jein; Automatismus ist das keiner! THW unterstellt sich grundsätzlich dem Anforderer (DV1-100). Es ist aber eine Art Bequemlichkeit sich an die FW zu hängen, auch wenn die Leistung z.B. für ein Bergeunternehmen geleistet wird. Außerdem haben die beiden Organisationen ergänzende Berührpunkte und im Idealfall gewachsene Führungsstrukturen. Es gibt genauso Einsätze (Personensuche auf dem Wasser), da unterstellt sich das THW, sowie die FW, der Wasserwacht.

Mit der Abrechnung hat das relativ wenig zu tun. Spannend wird es mit der Rechnungsstellung. Da z.B. das THW die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Einsatz z.b. bei einem Brandeinsatz kostenfrei ist. Das sorgt in der Praxis dann zu Irritationen. Verständlicherweise wird die Organisation nicht, wie empfohlen, polternd beim Schreibtisch des Kämmerers aufschlagen.

60.000 Für den Einsatz in Rechnung zu stellen, die Aufstellung wäre jetzt interessant bzw. die Frage welche Leistung hat die DLRG bei diesem Einsatz tatsächlich erbracht?

Gruß
Dirk

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern850067
Datum21.06.2019 09:261089 x gelesen
Ich beschreibe es, mal, wie ich es hier mitbekommen habe:

Wie schon im Ursprungsartikel dezent angedeutet, ist der ganze Vorgang erst durch persönliche Konflikte innerhalb der DLRG entstanden.

Wasserrettung ist erst einmal Zuständigkeit der DLRG. Aöso war die DLRG für diesen einsatz zuständig.

Doch dann kam die zwischenmenschliche Komponente ins Spiel. Hier wollte Einer dem Anderen eins auswischen (hat wohl eine sehr lange, stark persönliche Vorgeschichte).
Daher hat der Querulant in den Reihen der DLRG sich "gefreut" mit einer Anzeige wegen vermeindlichen betrug dem ungeliebten Anderen eins auszuwischen. Darauf hat sich dann mit Freude die Reederei egstürzt, die Geld sparen wollte und nun eine Möglichkeit sah.

Und hier kommt das Prozessrisiko ins Spiel. Die Reederei hat mehr Geld für einen Rechtsstreit durch alle Instanzen als der DLRG-Ortverband. Und nun wollte es die Reederei wissen.... Die DLRG-Gruppe hat schlicht und einfach kapitulieren müssen, weil sie nicht das Geld hatte ebenfalls quer durch die Instanzen zu prozessieren.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern850079
Datum21.06.2019 15:53945 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker L.Wasserrettung ist erst einmal Zuständigkeit der DLRG. Aöso war die DLRG für diesen einsatz zuständig.

Zuständigkeit der Wasserrettung bei der DLRG; sicher?! Oder bei der BRK/Wasserwacht? Im Kern aber völlig egal.

Wenn man den Bericht am Anfang liest, dann bekommt man schon Mitleid Auf Kosten sitzengeblieben bzw. müssen für Einsatz draufzahlen....
Wenn man die Einsatzberichte durchliest kommt man aber schon ins Grübeln.

In einigen Berichten wird geschrieben, dass Wasserwacht, DLRG und Boote der Feuerwehr auf Bereitschaft waren. => Kein Eingreifen von der Wasserseite.
Schwerpunkt der Maßnahmen war wohl die Befreiung der zwei Mannschaftsmitglieder. Ich gehe mal davon aus, das man hier die DLRG nicht gebraucht hat.

Die Passagiere wurden über einen Steg vom Schiff geholt. Auch hier wird die DLRG keinen nennenswerten Einsatzauftrag oder Beitrag geleistet haben. Die Rechnung des THW für den Steg dürfte überschaubar gewesen sein.

Der Transfer mit MTW/Bus in Hallen wurden im Wesentlichen vom Betreuungsdienst (BRK, ASB?) durchgeführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Passagiere eine Betreuung, Versorgung durch die DLRG gebraucht haben, zumindest geht das aus den Berichten nicht hervor.
Jetzt frage ich mich, wie jemand bei der DLRG Erlangen auf die Idee kommt, eine Rechnung über 60.000 zu stellen?! Da kann man nur sagen, Bomben Geschäft über die Ziffer abzurechnen! (Die Leute vom Schiff zu holen und zu betreuen ist mit ein Evakuierung nach Bombenfund zu vergleichen. Wobei die Betroffenheit noch eine andere ist.)
Mit dem gleichen Motiv könnten BRK, ASB eine Rechnung in gleicher oder ähnlicher Höhe für die Betreuung an Land ausstellen, oder?
Oder wurde die Rechnung stellvertretend für die anderen Organisationen (BRK, ASB) gestellt - eher unwahrscheinlich?!
Nur das würde im Ansatz Sinn machen. Aber nachdem die DLRG offensichtlich keine Forderungsmanagment hat, ist das auch eher unwahrscheinlich.

Die Rederei braucht eigentlich keinen Dritten um festzustellen, dass die Rechnung nicht passen kann. Der Vorgang an sich wirft schon viele Fragen auf.

Leider gibt es keine Aufstellung über die Personalstärke der DLRG Erlangen. Dechsendorf war aber lt. einer Quelle mit 2 Mann vor Ort! Die haben sich im Nachhinein vermutlich die Aufgen gerieben haben. Woher haben die überhaupt erfahren wie groß die Rechnung war?

Das die Aktion mit der Anzeige völlig daneben ist, dürfte klar sein. Derjenige hat der DLRG als Organisation einen Bärendienst erwiesen.
Das ist eine Aufforderung die Zahlung bei Einsätzen zu verweigern.
Die Rederei wird zukünftig einer Spende auch nicht aufgeschlossen sein.

Gruß
Dirk

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 13.06.2019 13:21 Hara7ld 7S., Köln
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