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ThemaHotelgäste schrauben Rauchmelder ab - Feuerwehr kann Alarm nicht stoppen7 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg850247
Datum28.06.2019 12:322996 x gelesen
Hotelgäste schrauben Rauchmelder ab - Feuerwehr kann Alarm nicht stoppen

Eineinhalb Stunden versuchte die Feuerwehr Hausham, den Brandmeldealarm im Alpengasthof Glück Auf zu stoppen. Schuld waren Hotelgäste: Sie hatten die Rauchmelder abgeschraubt.

https://www.merkur.de

hallo,

oh Herr, schmeiss Hirn ra!

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen850249
Datum28.06.2019 15:541794 x gelesen
Idioten...

Aber etwas ist hier nicht ganz rund: eine "minimale Rauchentwicklung" sollte nicht mehr als einen Melder auslösen. Ein Hotel schon beim ersten Melder, noch dazu in einem Technikraum, gleich zu räumen, würde ich nicht gerade ein innovatives Räumungskonzept nennen. Wenn die Gäste dort öfter mitten in der Nacht aus dem Bett geschmissen werden, kann ich eine solche Reaktion fast schon wieder verstehen...

Also entweder ist der Bericht nicht so ganz zutreffend, oder der Fachplaner war keiner der hellsten Sorte.

VG Stefan

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AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW850250
Datum28.06.2019 17:381538 x gelesen
Na ja,mit von Journalisten geschilderten "Tatsachen" habe ich auch so meine (Verstaendnis-) Schwierigkeiten, aber - das musz ich durchaus auch zugeben - auch manchmal mit sogenannten Vorschriften. ICH selber weisz z.Bsp. nix von einer Vorschrift die MIR verbieten sollte ein mich extrem stoerendes Geraeusch zu beseitigen - erst recht wenn zu erkennen ist dasz es keinerlei Berechtigung (mehr) hat. Wenn doch die Gaeste in dem Haus verbleiben durften (sonst haetten sie ja gar keinen Grund gehabt die Piepser ausser Betrieb zu nehmen), dann gibt es auch keinen Grund warum die weiter piepsen. Also MUSS man sie durch jedermann zuruecksetzen koennen. Wenn DAS nicht moeglich ist, ist m.E. irgendetwas an der Anlage nicht korrekt. Ich hab' hier auch ueberall Rauchmelder, aber wenn die ohne Rauchentwicklung piepsen (manchmal wohl durch Insekten ausgeloest) setze ich die auch selber zurueck...
Um Fehlinterpretationen vorzubeugen: Natuerlich ist es sicher sinnvoll bei entsprechender Rauch-/Hitzeentwicklung durch solche Piepser umassend zu alarmieren ! Aber es muss doch ebenso fuer jedermann moeglich sein an einem Tableau zu
erkennen wo die Ursache angesiedelt ist und welche Piepser rein vorsorglich mit ausgeloest wurden.
Es scheint aber auch eine etwas "merkwuerdige" technologische Konstruktion zu sein bei der nicht zwischen einem technischen Defekt (kaputter / entfernter Piepser) und einer tatsaechlichen Meldung unterschieden wird. Wenn der Bericht so stimmt wuerde doch jeder techn. Defekt eine Brandmeldung ausloesen. Das kann doch weder im Sinne des Betreibers noch der FW sein !

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen850251
Datum28.06.2019 19:001325 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Juergen W. ICH selber weisz z.Bsp. nix von einer Vorschrift die MIR verbieten sollte ein mich extrem stoerendes Geraeusch zu beseitigen - erst recht wenn zu erkennen ist dasz es keinerlei Berechtigung (mehr) hat.

... wenn ich dafür in einem Hotel o.ä. den RM abschraube ist das zunächst mal eine Sachbeschädigung ..

Geschrieben von Juergen W.Also MUSS man sie durch jedermann zuruecksetzen koennen.

... wenn das eine BMA ist (und nicht vermnetzte RWMs), dann kann die eben nicht jedermann zurücksetzen. Das geht nur an der BMA-Zentrale oder am FBF.

Geschrieben von Juergen W.Es scheint aber auch eine etwas "merkwuerdige" technologische Konstruktion zu sein bei der nicht zwischen einem technischen Defekt (kaputter / entfernter Piepser) und einer tatsaechlichen Meldung unterschieden wird. Wenn der Bericht so stimmt wuerde doch jeder techn. Defekt eine Brandmeldung ausloesen.

... nun ja: eine BMA mit Linienstörung (weil Melder fehlen) kann ich als Feuerwehr ggf. nicht ohne weiteres wieder scharf schalten (weil eben Linien in Störung sind).

Was aber alles nicht die Frage klärt, warum die Feuerwehr die akustische Alarmierung nicht abgeschaltet hat (oder warum sie es nicht konnte) als feststand, dass keine Räumung erforderlich ist (ist eigentlich meine erste Tätigkeit, wenn ich zur Ansicht komme, dass nicht weiter gewarnt werden muss - ohne Dauergepiepse arbeits sich auch als Feuerwehr entspannter).

Gruß
Gerhard

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW850256
Datum28.06.2019 20:041325 x gelesen
Geschrieben von Juergen W.ICH selber weisz z.Bsp. nix von einer Vorschrift die MIR verbieten sollte ein mich extrem stoerendes Geraeusch zu beseitigen


StGB § 145
Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen850257
Datum28.06.2019 21:321160 x gelesen
Moin

die Beschreibung im Artikel ist technisch in der Tat nicht ganz nachvollziehbar. Wir haben hier auch ein Hotel, in dem die Rauchmelder in den Zimmern gleichzeitig die Alarmgeber darstellen. Bei jedem BMA-Alarm in diesem Objekt ist darauf Verlass, dass in 1 bis n Zimmern Rauchmelder abgeschraubt wurden bis wir eintreffen. Das sind die Gäste, die dann auch auf das Verlassen des Gebäudes verzichten.

Wir erkunden den Auslösegrund, schalten baldmöglichst die Akustik ab und setzen später die Anlage zurück. Das geht problemlos, auch die Akustik kann man dann wieder einschalten. Allerdings zeigt die Anlage dann eben 1 bis n Störungen (Rekord lag bei 22) an - da geht der Betreiber halt im Nachgang klopfen und lässt die Melder wieder montieren. Die Anlage ist dann aber wieder scharf und wir können heim fahren - so hätte ich es auch im vorliegenden Fall erwartet.

Gruß
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW850258
Datum28.06.2019 22:181254 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Wir haben hier auch ein Hotel, in dem die Rauchmelder in den Zimmern gleichzeitig die Alarmgeber darstellen.

Das kommt auf den Hersteller an. Es gibt auch Melder da sitzt der "Heuler" im Sockel. Den Melder kann man ja recht einfach entnehmen. Die Halterung/Basis eher weniger.

Geschrieben von Sebastian W.und setzen später die Anlage zurück. Das geht problemlos,

Aber nur wenn der den Alarm auslösende Melder danach in Ruhe ist. Fehlt der bleibt der Alarm für die Anlage dann noch anstehen. Es erfolgte ja keine Rückstellung vom Melder.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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 28.06.2019 12:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.06.2019 15:54 Stef7an 7G., Dieburg
 28.06.2019 17:38 Juer7gen7 W.7, Frechen
 28.06.2019 19:00 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 28.06.2019 20:04 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.06.2019 21:32 Seba7sti7an 7W., Linden
 28.06.2019 22:18 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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