News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Die Suche nach einem neuen VS-Feuerwehr-Kommandanten endet im Frust | 48 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 843600 | |||
Datum | 22.10.2018 14:44 | 15943 x gelesen | |||
hallo, ist denen aber früh auf- bzw. eingefallen: Bei der Suche nach einem neuen Feuerwehrkommandanten steht die Stadtverwaltung nach einem mehrwöchigen Bewerbungsverfahren vor einem Scherbenhaufen. Der Personalausschuss hat am Mittwochabend in nichtöffentlicher Sitzung das Verfahren kurzerhand beendet. Unter den 19 Kandidaten war angeblich keiner dabei, der über eine ausreichende Qualifikation verfügte. ... ok - das kommt vor. Das Angebot an qualifzierten Bewerben ist dünner geworden. Der Bedarf ist gestiegen. aber: ... Tags zurvor noch sah dies noch anders aus. Der Feuerwehrausschuss hatte aus dem ursprünglichen Bewerberfeld zwei Kandidaten ausgesiebt und einen davon konkret als neuen Kommandanten empfohlen. Allerdings offenbar mit keinem guten Gefühl. Denn Mitarbeiter der Verwaltung haben im Personalausschuss des Gemeinderates, der am Mittwoch eine Vorentscheidung treffen sollte, nach SÜDKURIER-Informationen zum Ausdruck gebracht, dass auch die beiden Besten des Bewerberfeldes unzureichend qualifiziert seien. So ein Verhalten ist unverschämt gegenüber den eingeladenen Bewerbern :-( Die Qualifikationen waren ja schon vorher bekannt und wurden bei der Vorauswahl auch berücksichtigt. Wenn dann hätte man schon vorher die Reisleine ziehen müssen und keine Bewerber einladen dürfen. Diese Aktion senden ein schlechtes Signal an mögliche Bewerber die nun in der nächsten Runde gesucht werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 843603 | |||
Datum | 22.10.2018 20:34 | 6478 x gelesen | |||
Vermutlich weiß nicht jeder was es mit dieser "Qualifikation" auf sich hat. Ich mein da manch ein Stadtrat den Unterschied zwischen Verein, Freiwilliger-FW und BF nicht kennt warum sollte man da voraus setzten das so etwas wie Qualifikation bekannt wäre? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 843605 | |||
Datum | 22.10.2018 23:07 | 6135 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Vermutlich weiß nicht jeder was es mit dieser "Qualifikation" auf sich hat. Könnte sein. Der Vorgänger hatte jedenfalls auch nur eine FF-Qualifikation, die typischerweise für eine Stelle im Endamt des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes nicht ausreicht. Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 843609 | |||
Datum | 23.10.2018 09:59 | 5700 x gelesen | |||
Hallo, ist wieder einmal ein besorgniserregender Fall des Feuerwehralltags mancherorts in Deutschland. Nach der Einladung hat der Bürgermeister offensichtlich "kalte Füße" bekommen und Schlimmeres verhindert. Für mich ist absolut nicht nachvollziehbar, wie der Feuerwehrausschusses überhaupt erst unterqualifizierte Bewerber befürworten konnte. MkG Klaus | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 843610 | |||
Datum | 23.10.2018 10:07 | 5519 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Klaus K. Für mich ist absolut nicht nachvollziehbar, wie der Feuerwehrausschusses überhaupt erst unterqualifizierte Bewerber befürworten konnte. Es ist nicht unüblich in manchen Stellenanzeigen für solche Posten, dass den Bewerbern angeboten wird evtl. fehlenden Qualifikationen nach Dienstantritt nachzuholen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 843612 | |||
Datum | 23.10.2018 10:41 | 5281 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. "Es ist nicht unüblich in manchen Stellenanzeigen für solche Posten, dass den Bewerbern angeboten wird evtl. fehlenden Qualifikationen nach Dienstantritt nachzuholen. " Und genau dazu darf in VS kein Vögelein aus dem schönen Schwarzwald rufen: Gesetz, Gesetz... und die Aufsichtsbehörden wecken. Kein Kläger- kein Richter. Auf welcher Rechtsbasis will man so einen Amtsstatus eines hauptamtlichen Wehrleiters begründen? MkG Klaus | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 843614 | |||
Datum | 23.10.2018 11:20 | 5324 x gelesen | |||
hallo, wo sind die Qualifikationen für einen hauptamtlichen Wehrleiter geregelt? ich kenne für BaWü keine rechtliche Regelung die für eine Stadt wie Villingen-Schwenningen vorschreibt welche Qualifikation ein Bewerber haben muss. Das können und dürfen die selbst festlegen. Bei einer Stadt die keine Berufsfeuerwehr einrichten muss reicht die Qualifikationen die für die Führung einer Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der Grösse vorgegeben sind. Für VS dürfte da dann als Mindestqualifikation der Zugführer (FF) ausreichen. Formel gesehen. Das dies u.U. für Villingen-Schwenningen praktisch nicht ausreicht dürfte angesichts der Grösse der Stadt bzw. Feuerwehr klar sein. Das wurde auch so berücksichtigt. Mein Kritikpunkt bezieht sich da nur auf den Umgang mit den Bewerbern die zunächst eingeladen und sich nicht vorstellen durften. Das ist schlechter Stil. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 843616 | |||
Datum | 23.10.2018 11:40 | 5640 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Es ist nicht unüblich in manchen Stellenanzeigen für solche Posten, dass den Bewerbern angeboten wird evtl. fehlenden Qualifikationen nach Dienstantritt nachzuholen. Es ist doch auch eher die Regel als die Ausnahme, das 'neue' FF-Kommandanten den dazugehörigen Lehrgang erst nach ihrer Wahl besuchen. Sonst müsste man vor Neuwahlen erstmal alle Kandidaten schnell präventiv auf Schulung schicken. Grundsätzlich, also ab von der VS-Sachlage: Wenn Gemeinde/Stadt und FF-Kommandant gemeinsam erkennen, dass die Anforderungen an das Amt, das Pensum deutlich übersteigt, das berufsbegleitend zu stemmen ist, dann sollte demjenigen die Chance gegeben werden, mit diesem 'fulltime-job' seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. An der dafür benötigten Qualifikation ändert sich doch für den konkreten Kommandanten nichts, wenn er den Job bis dato qualitativ zufriedenstellend geleistet hat, nur eben quantitativ nicht zu bewältigen war. Das größte Problem ist da m.E. das solche Leute eben nicht aus den eigenen Reihen stammen sondern zugekauft werden. Das widerstrebt der Mannschaft, die das zeitlebens anders gewöhnt war: Da stand keiner vorne dran, der sich nicht schon seit Jahren als Feuerwehrler bewährt hatte. Diese Kommandanten werden dann ja auch von Leuten getragen, die menschlich ein Problem mit ihm haben, aber seine fachliche Kompetenz anerkennen, oder genau umgekehrt. Trifft eines davon auf einen Externen zu, hat er schon verloren. Und was den Ausschuß angeht: Wenn auf die Ausschreibung nur 19 Bewerber reagiert haben, von denen keiner die komplette gewünschte Qualifikation besitzt, dann bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als daraus die herauszufischen, die die Qualifikationslücke am einfachsten nachzuholen in der Lage sind, oder denen man ab von offiziellen Zeugnissen am ehesten die benötigte Qualifikation per Lebenserfahrung zutraut. Oder man hat mangels ausreichend qualifizierter Bewerber bereits den eigenen Anspruch soweit reduziert, so das von den 19 einige dieses reduzierte Niveau erreichen. Man kann sich seinen Traumkandidaten halt nicht mal eben backen. | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 843624 | |||
Datum | 23.10.2018 17:12 | 4946 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wo sind die Qualifikationen für einen hauptamtlichen Wehrleiter geregelt? Ich kenne die Hintergründe nicht, allerdings: Wenn da tatsächlich eine Stelle im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (oder wie man das gerade so nennt) ausgeschrieben ist, dann ist der Handwerksmeister mit FF-Zugführerlehrgang natürlich der absolut falsche Bewerber und den braucht man auch für nichts einzuladen. Wenn es aber um einen Ehrenbeamten geht, dann kann ein gelernter GF möglicherweise mit etwas Mühe die notwendigen Lehrgänge (Zugführer und Wehrführer) rechtzeitig nachholen. Dann ist er zwar formal unterqualifiziert, aber ob das ein Hinderungsgrund für die Ernennung ist mag man unterschiedlich beurteilen. Wer kennt die die tatsächlichen Anforderungen der dortigen Ausschreibung? | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 843627 | |||
Datum | 23.10.2018 18:05 | 4825 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Wenn da tatsächlich eine Stelle im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (oder wie man das gerade so nennt) ausgeschrieben ist, dann ist der Handwerksmeister mit FF-Zugführerlehrgang natürlich der absolut falsche Bewerber und den braucht man auch für nichts einzuladen. Wenn sich niemand mit der erforderlichen gD-Qualifikation bewirbt, kann man natürlich auch den besten Bewerber selbst zum Aufstieg in den gD schicken. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen dafür sind nicht besonders hoch. Geschrieben von Henning K. Wenn es aber um einen Ehrenbeamten geht, dann kann ein gelernter GF möglicherweise mit etwas Mühe die notwendigen Lehrgänge (Zugführer und Wehrführer) rechtzeitig nachholen. War für die Stelle so nicht vorgesehen, ist aber natürlich auch ein möglicher Weg. Eine "richtige" hauptamtliche Wache hat VS ja nicht. Einen besonderen Lehrgang für HA-Kommandanten gibt es in BaWü nicht. Tarifrechtlich ist eine entsprechende Eingruppierung ohne adäquate Qualifikation/Ausbildung allerdings nicht möglich. Und rein ehrenamtlich ist eine so große Feuerwehr m.E. nicht zu leiten. Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 843628 | |||
Datum | 23.10.2018 18:48 | 4794 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning K. Wer kennt die die tatsächlichen Anforderungen der dortigen Ausschreibung? Geschrieben am 28.06.18 im Schwarzwälder Bote: Gesucht werden Interessenten, die bereits die Ausbildung zum gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst absolviert haben oder ein "abgeschlossenes Studium einer technischen, naturwissenschaftlichen oder sonstigen für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung" vorweisen können. Bewerber können sich bis zum 31. August bei der Stadt melden. Quelle: Villingen-Schwenningen - Kommandant: Ausschreibung ist draußen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 843630 | |||
Datum | 23.10.2018 21:09 | 4659 x gelesen | |||
Hallo, wobei die Bewerber mit dem abgeschlossenen Studium auch noch ihre Laufbahnausbildung absolvieren müssen, und demzufolge auch nicht sofort die geforderte Qualifikation haben. Dann kann man auch einen Beamten des mD hoch qualifizieren. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 843632 | |||
Datum | 23.10.2018 21:57 | 4564 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred K.wobei die Bewerber mit dem abgeschlossenen Studium auch noch ihre Laufbahnausbildung absolvieren müssen, und demzufolge auch nicht sofort die geforderte Qualifikation haben. Wenn man den Bewerber als Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst einstellen will, ist das grundsätzlich so richtig. Man könnte ihn mit den entsprechenden Bildungsvoraussetzungen natürlich nach TVöD einstellen, dann wäre er halt kein "Berufsfeuerwehrmann". Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 843637 | |||
Datum | 23.10.2018 22:59 | 4791 x gelesen | |||
Also ein Studium ist schon schwieriger und höher anzusiedeln als eine mD-Ausbildung. Gehobener Dienst setzt eigentlich vom Grundsatz ein FH -Studium (heute Bachelor) und der höhere Dienst sogar ein Universitätsstudium (heute Master) voraus. Hier ist auch besonders der prüfungsfreie Aufstieg in Frage zu stellen. Der letzte Kommandant der FF Villingen-Schwenningen schaffte es sogar nur mit Ehrenamtslehrgängen (er war erst Kreisjugendfeuerwehrwart und dann Kreisbrandrat in Bayern) als Berufsschulehrer direkt in A12 als Brandamtsrat angestellt und nach einem Jahr schon zum Oberbrandamtsrat befördert zu werden. Kurz darauf kam er über einen Headhunter nach Ludwigsburg und dort, Respekt, darf er jetzt sogar den höheren Dienst in einer Abordnung von nur einem Jahr, absolvieren. Er hat alles richtig gemacht. Villingen-Schwenningen dagegen sucht weiter einen neuen Kommandanten, auch in Ludwigsburg war die Stelle ca. 20 Monate unbesetzt. In insgesamt drei bundesweiten Ausschreibungen fand sich kein Bewerber, der wenigstens die Staatsprüfung für den gehobenen Dienst hatte. Gruss | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843651 | |||
Datum | 24.10.2018 10:14 | 4929 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = a.Der letzte Kommandant der FF Villingen-Schwenningen schaffte es sogar nur mit Ehrenamtslehrgängen (er war erst Kreisjugendfeuerwehrwart und dann Kreisbrandrat in Bayern) als Berufsschulehrer direkt in A12 als Brandamtsrat angestellt und nach einem Jahr schon zum Oberbrandamtsrat befördert zu werden. Kurz darauf kam er über einen Headhunter nach Ludwigsburg und dort, Respekt, darf er jetzt sogar den höheren Dienst in einer Abordnung von nur einem Jahr, absolvieren. ?? Sicher, dass das so auch stimmt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 843652 | |||
Datum | 24.10.2018 10:20 | 4442 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. ich kenne für BaWü keine rechtliche Regelung die für eine Stadt wie Villingen-Schwenningen vorschreibt welche Qualifikation ein Bewerber haben muss. Ich kenne Städte/Gemeinden in BaWü, da ist der Quasi-HA-Kommandant als Gerätewart festangestellt, wie das Verwaltungstechnisch durchgeführt wurde/wird ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 843655 | |||
Datum | 24.10.2018 11:39 | 4705 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas R. Man kann sich seinen Traumkandidaten halt nicht mal eben backen. Will nur mal anmerken, dass in den Medien-Foren-sozialen Netzwerken-etc. meist nur über Negativerfahrungen bei der Besetzung von HA-Wehrleitern berichtet wird; bei nicht wenigen FF klappt es damit aber ganz ordentlich mit ihren HA-Chefs, ob als " Eigengewächs " oder " Zugekauften ". Nur wird halt wenig bis gar nicht darüber berichtet ( warum auch ? ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 843658 | |||
Datum | 24.10.2018 14:13 | 4491 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.?? Sicher, dass das so auch stimmt? Ja, stimmt so. Die Stelle in LB ist zwischenzeitlich sogar nach A15 angehoben worden, für A14 wollte es niemand (geeignetes) machen. Als Bayer weißt du, dass der KBR einem hiesigen (ehrenamtlichen!) KBM entspricht, mit gD-Feu hat das also nichts zu tun. Das ist also der Weg: Lehramtsstudium gD + FF, Umwandlung A12-Lehramt in A13 gD-Feu und dann Aufstieg in den hD-Feu. Immerhin das "richtige" Aufstiegsprogramm und nicht die dreimonatige Schnellbleiche ohne Prüfung. Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843659 | |||
Datum | 24.10.2018 14:58 | 4530 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Lehramtsstudium gD + FF, Umwandlung A12-Lehramt in A13 gD-Feu und dann Aufstieg in den hD-Feu. Immerhin das "richtige" Aufstiegsprogramm und nicht die dreimonatige Schnellbleiche ohne Prüfung. Würde mich trotzdem interessieren, wie das laufbahnrechtlich in BaWü so gesehen wird, weil der gdFeu hat mit Lehrer nicht wirklich viel zu tun, auch wenn beide je nach Schullaufbahn gleiche Besoldungsstufen erhalten ... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 843660 | |||
Datum | 24.10.2018 15:21 | 4305 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Würde mich trotzdem interessieren, wie das laufbahnrechtlich in BaWü so gesehen wird, weil der gdFeu hat mit Lehrer nicht wirklich viel zu tun, auch wenn beide je nach Schullaufbahn gleiche Besoldungsstufen erhalten Keine Ahnung, darüber haben sich auch in BaWü viele gewundert... Was ausdrücklich nicht bedeutet, dass der betreffende Kollege fachlich nicht für die Leitung einer ehrenamtlichen FF geeignet ist. Es ist eine rein laufbahnrechtliche/beamtenrechtliche Fragestellung, ganz unabhängig von der Person. Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843661 | |||
Datum | 24.10.2018 15:44 | 4686 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Was ausdrücklich nicht bedeutet, dass der betreffende Kollege fachlich nicht für die Leitung einer ehrenamtlichen FF geeignet ist. Es ist eine rein laufbahnrechtliche/beamtenrechtliche Fragestellung, ganz unabhängig von der Person. genau! und eröffnet ggf. neue Wege .... ! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 843681 | |||
Datum | 25.10.2018 12:33 | 3955 x gelesen | |||
Soweit ich informiert bin...nicht so ganz. Das ist nur die halbe wahrheit. Der ehem Leiter VS hatte auch ein Studium: Disaster Management and Risk Governace (Katastrophenvorsorge und -Management und nicht "nur" Lehrgang der FF..... Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 843684 | |||
Datum | 25.10.2018 13:40 | 3668 x gelesen | |||
"Disaster Management" ist doch neudeutsch für FF-Leitung, oder? ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 843685 | |||
Datum | 25.10.2018 14:11 | 4016 x gelesen | |||
Ausschreibung der Stelle Im Link ist die Ausschreibung als pdf drinnen. Nun, wenn ich mir das als einer aus der Industrie anschaue: Die Vergütung ist ja nicht wirklich interessant für jemanden der studiert hat - bei der Verantwortung die man da auch trägt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843688 | |||
Datum | 25.10.2018 15:38 | 4116 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha E.Im Link ist die Ausschreibung als pdf drinnen. Interessant... allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass sich auf die Ausschreibung und die Dotierung jemand mit einer hD-Qualifikation bewerben wird... (vgl. Erfahrungen an anderen Stellen/Städten...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 843692 | |||
Datum | 25.10.2018 18:48 | 3579 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer E.Der ehem Leiter VS hatte auch ein Studium: Ja und? Das berechtigt ggf. zum Vorbereitungsdienst für den hD! Geschrieben von Rainer E. und nicht "nur" Lehrgang der FF Welche HA-Qualifikation für den mD oder gD soll das denn gewesen sein? Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Jens8 O.8, Heide / Schleswig-Holstein | 843694 | |||
Datum | 25.10.2018 21:14 | 3549 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Ulrich C. Interessant... allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass sich auf die Ausschreibung und die Dotierung jemand mit einer hD-Qualifikation bewerben wird... (vgl. Erfahrungen an anderen Stellen/Städten...) und ich kann nicht glauben, daß es sich ein Feuerwehrbeamter des gD mit guter Aufstiegsperspektive in einer größeren BF antut, den (Zensur!) zu machen, wenn nicht gravierende sonstige Kriterien (Familie, Besitz etc.) eine Rolle spielen. Gruß Jens | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 843696 | |||
Datum | 25.10.2018 21:50 | 3632 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens O.und ich kann nicht glauben, daß es sich ein Feuerwehrbeamter des gD mit guter Aufstiegsperspektive in einer größeren BF antut, den (Zensur!) zu machen, wenn nicht gravierende sonstige Kriterien (Familie, Besitz etc.) eine Rolle spielen. Wer als jüngster in einem jungen Team arbeitet, hat oft nicht ganz so gute Aufstiegschancen. Wenn dann noch weiche Kriterien dazu kommen (z.B. dass man auch gerne selber der Chef sein möchte und nicht immer nur einer unter vielen im VB), dann kann das gleich schon ganz anders aussehen. Möglicherweise unterschätzt der eine oder andere aber auch die Herausforderung, die mit einem solchen Posten verbunden ist. Man las hier ja bisweilen von nur kurzen Gastspielen in solchen Situationen. | |||||
| |||||
Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 843724 | |||
Datum | 27.10.2018 09:49 | 3644 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Ja und? Das berechtigt ggf. zum Vorbereitungsdienst für den hD! Und genau so war das auch gemeint, nachdem vorher diskutiert wurde, dass er "nur" Berufsschullehrer mit Ehrenamtslehrgängen war. Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 843757 | |||
Datum | 29.10.2018 12:44 | 3176 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer E.Und genau so war das auch gemeint, nachdem vorher diskutiert wurde, dass er "nur" Berufsschullehrer mit Ehrenamtslehrgängen war. Laufbahnrechtlich ist es ein himmelweiter Unterschied, ob ich die Voraussetzungen für die Ausbildung (=Vorbereitungsdienst hD) oder für die Übertragung eines Amtes (Endamt gD und Kommandant) mitbringe. Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 843773 | |||
Datum | 29.10.2018 18:19 | 2941 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Laufbahnrechtlich ist es ein himmelweiter Unterschied, ob ich die Voraussetzungen für die Ausbildung (=Vorbereitungsdienst hD) oder für die Übertragung eines Amtes (Endamt gD und Kommandant) mitbringe. Dass die Übertragung des Amtes (Leiter der Feuerwehr in A 13), in V-S, so möglich war. Normalerweise steht doch bei solchen Aktionen die Rechtsaufsicht auf der Matte. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 850403 | |||
Datum | 05.07.2019 10:18 | 3527 x gelesen | |||
jetzt scheint es geklappt zu haben ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 850636 | |||
Datum | 11.07.2019 07:30 | 2990 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 850637 | |||
Datum | 11.07.2019 07:30 | 2891 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 850924 | |||
Datum | 24.07.2019 21:52 | 3367 x gelesen | |||
wobei das mit der weit entfernten Wohnsitz eines hauptamtlichen Kommandanten schon ein Thema ist. [ich kannte einen der ist mit der S-Bahn morgens zur Arbeit gekommen ...] MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 850927 | |||
Datum | 24.07.2019 23:55 | 3016 x gelesen | |||
So so der ehemalige Wehrleiter ..... Ein Schelm wer böses dabei denkt :-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 850928 | |||
Datum | 24.07.2019 23:58 | 3039 x gelesen | |||
De Südkurier schriebAndererseits machte [die] Frage auch deutlich, dass zumindest der Stadtrat, der als früherer Kommandant aber auch das Innenleben der Feuerwehr kennt, Aufklärungsbedarf hinter der langen Anfahrtszeit sieht.Vielleicht ist der frühere Kommandant einfach nicht glücklich über den neuen. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 850930 | |||
Datum | 25.07.2019 10:04 | 2826 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wobei das mit der weit entfernten Wohnsitz eines hauptamtlichen Kommandanten schon ein Thema ist. Die Artikel lassen sich leider nicht ohne Abo lesen. In einem weiteren Artikel wird das Thema Dienstwagen aufgegriffen. Die private Nutzung (Weg zur Arbeit!) eines Dienstwagens ist bei Beamten ein schwieriges Thema. Der Wohnort ist beamtenrechtlich vermutlich nicht zu kritisieren. Eine Stunde Fahrtzeit für's tägliche Pendeln ist bei einem Amtsleiter sicher vertretbar, für die Einsätze wird es in einer so großen Stadt wie VS sicher entsprechende Vertretungsregelungen geben. Aufgrund der längeren Vakanz sind diese Regelungen auch gut erprobt. Die private Nutzung Dienstwagen wäre bei einem Angestellten als geldwerter Vorteil bzw. Gehaltsbestandteil zu versteuern, das geht bei Beamten aber nur mit einem Fahrrad. Also müsste man den Weg Horb-VS als "Dienst" ansehen, dann müsste man die Fahrtzeit aber zumindest mit 1/8 bezahlen. Also insgesamt keine praxistaugliche Lösung. Bei einer Wohnung in VS besteht natürlich die gleiche Problematik, sie fällt aber nicht so sehr isn Auge. Auch die Inanspruchnahme von Sonderrechten stellt sich dann anders dar als bei 1h Anfahrt. Ich bin aber sicher, dass VS eine entsprechende Regelung mit dem neuen Kdt getroffen hat oder dies tun wird. Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851895 | |||
Datum | 06.09.2019 09:18 | 2916 x gelesen | |||
ich hoffe das jetzt in Villingen-Schwenningen Ruhe eingekehrt und der neue Chef mit Unterstützung der Feuerwehr seine Arbeit machen kann. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 851899 | |||
Datum | 06.09.2019 11:15 | 2553 x gelesen | |||
Guten Tag für eine Ebene darüber (?) wird in Villingen-Schwennigen für das Amt für Feuerwehr, Brand- und Zivilschutz, noch ein Leiter der Abteilung Brand- und Zivilschutz gesucht: [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 851903 | |||
Datum | 06.09.2019 13:42 | 2365 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.für eine Ebene darüber Das dürfte eher die Ebene darunter sein. Amtsleiter/Feuerwehrkommandant > Abteilungsleiter Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 851916 | |||
Datum | 07.09.2019 07:59 | 2130 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Stefan H. Das dürfte eher die Ebene darunter sein. Amtsleiter/Feuerwehrkommandant > Abteilungsleiter Beide Stellen wären nach A-13 besoldet. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851980 | |||
Datum | 10.09.2019 23:05 | 2464 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 851982 | |||
Datum | 11.09.2019 08:07 | 2061 x gelesen | |||
One way 1h Anfahrtsdauer von Horb nach VS. Mir wäre die Lebenszeit im Auto zu schade. | |||||
| |||||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 851985 | |||
Datum | 11.09.2019 08:32 | 2051 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian B.One way 1h Anfahrtsdauer von Horb nach VS. Mir wäre die Lebenszeit im Auto zu schade. Im Speckgürtel von Stuttgart ist das für viele Arbeitnehmer gelebte Realität, da es 1. in Stuttgart bzw. im Regionalverband Stuttgart keine Wohnungen gibt 2. selbst wenn es mal eine Wohnung gibt, diese nicht zu bezahlen ist Auch ich pendle seit ich mit dem Studium fertig bin am Tag 2h (1h hin eine 1h heim). Läßt sich leider nicht einrichten. Grüße Simon | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 851993 | |||
Datum | 11.09.2019 14:04 | 1961 x gelesen | |||
1.) sind es etwa 45min. Je nach genauem Wohnort vielleicht auch etwas weniger. 2.) haben wir bei "uns" im Schwarzwald viele, die Pendeln in die unterschiedlichsten Richtungen. Speziell für Hauptamtliche Feuerwehrleute gibt es nur "begrenzte" Möglichkeiten. Aber auch in allen anderen Bereichen sind Pendelfahrten oft anzutreffen. 3.) aber klar: Es gibt schönere Dinge, wie nur im Auto unterwegs zu sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 852045 | |||
Datum | 13.09.2019 21:02 | 1140 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian B.One way 1h Anfahrtsdauer von Horb nach VS. Das ist für einen Fw-Kommandanten schon eine Nummer. Bei Berufsfeuerwehren gibt es teilweise sogar für den mittleren Dienst eine strengere Residenzpflicht. Ich gehe mal davon aus, dass der Wunsch der Stadtverwaltung eine nähere Wohnsitznahme war, man sich aber der "Marktlage" anpassen musste. Oder man ist jetzt überrascht. ;-) Geschrieben von Fabian B. Mir wäre die Lebenszeit im Auto zu schade. Mir auch. Zumal ja auch einige Abendtermine mit der FF dazu kommen, so dass es schon einige längere Tage gibt. Nachalarmierungen wird es auch geben. Gruß, Stefan | |||||
| |||||
|