alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaBMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-()39 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851540
Datum21.08.2019 14:356695 x gelesen
hallo,

heute morgen in Südbrookmerland-Victorbur:

07:10: Mitarbeiter des Seniorenzentrums hatten jedoch bereits den Feueralarm vor Ankunft der Feuerwehr über die Steuerungseinheit quittiert
=> http://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/einsatz.php?n=45880

09:37: Ärgerlicherweise mussten die alarmierten Kräfte feststellen, dass Mitarbeiter erneut den Feueralarm quittiert hatten und der Feuerwehr somit nicht angezeigt wo sich das vermeintliche Feuer befinden sollte.
=> http://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/einsatz.php?n=45882

Die BMAs wo ich kenne kann man ohne den Schlüssel der im Feuerwehrtresor drin ist nicht öffnen und nicht zurückstellen. Da muss die Feuerwehr dabei sein.

Ich dachte das ist so relativ einheitlich geregelt.

Aber wenn der Betreiber an der BMA nach belieben rumschalten kann ist Missbrauch Tür + Tor geöffnet :-(

Die vorzeitige Rückstellung durch den Betreiber ist auch gefährlich. Dadurch ist - wie in dem Bericht beschrieben - das auffinden eines möglichen Brandes erschwert und wird verzögert. Das kann Menschenleben gefährden.

Da kommt dann eine strafrechtliche Komponente mit ins Spiel.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS851541
Datum21.08.2019 14:514275 x gelesen
Das ist leider gar nicht so selten.
Manchmal mit dem Hintergedanken (oft nach Fehlbedienungen bzw. Auslösung während Bauarbeiten): Brandmelder? Hier? Nöö. Bei uns doch nix. Wir haben nix mitbekommen.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW851542
Datum21.08.2019 15:394093 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Die BMAs wo ich kenne kann man ohne den Schlüssel der im Feuerwehrtresor drin ist nicht öffnen und nicht zurückstellen.

Eine BMA besteht nicht nur aus dem FBF sondern auch aus der Zentrale.
Über diese kann der Betreiber auch Alarme zurückstellen.
Das FBF fungiert ja nur als standardisierte Funktion zur Bedienung durch die FW ;-)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen851544
Datum21.08.2019 16:203879 x gelesen
Normalerweise sollte es aber so sein das, wenn ich die BMA an der BMZ zurück stelle, dies am FBF bzw FAT angezeigt wird (bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ich glaube bis 15min nach Zurückstelllung) Da leuchtet am FAT dann ein Licht bei "BMA über BMZ zurück gestellt"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen851545
Datum21.08.2019 16:313657 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Die BMAs wo ich kenne kann man ohne den Schlüssel der im Feuerwehrtresor drin ist nicht öffnen und nicht zurückstellen. Da muss die Feuerwehr dabei sein.

Ich dachte das ist so relativ einheitlich geregelt.

Aber wenn der Betreiber an der BMA nach belieben rumschalten kann ist Missbrauch Tür + Tor geöffnet :-(


Wie von Michael bereits angemerkt, öffnet die FW nicht die BMZ, sondern das FBF. Sie hat damit ein standartisiertes Bedienfeld und muss sich nicht mit den unterschiedlichsten Zentralen auskennen.

Der Gebäudeeigentümer hat aber selbstverständlich Zugriff auf die Zentrale (er ist ja auch der Eigentümer der Anlage), wie sollte er sonst die BMA z.B. für Bauarbeiten abschalten. Die Feuerwehren würden sich bedanken, wenn jedesmal Jemand anrücken müsste, um die BMZ für eine Melderschaltung zu öffnen.

Der Betreiber einer BMA muss auf sie zugreifen können und Schalthandlungen vornehmen. Er trägt dafür aber auch die Verantwortung und wenn durch seine Schalterei Jemand zu Schaden kommt, wird er sich auch vor einem Richter rechtfertigen müssen.
Natürlich kann man damit auch Missbrauch treiben. Das kann man aber auch sonst an sehr vielen Stellen (ich habe ja auch Zugriff auf die Innereien meines Fahrzeugs - auch da kann ich jede Menge Missbrauch treiben und andere gefährden).
Denke den Gedanken doch einfach mal zu Ende: wenn der Betreiber keinen Zugriff auf seine BMA hätte, wer hätte ihn dann? Wer würde die vielen Schalthandlungen vormehmen, die tagtäglich an Brandmeldeanlagen vorgenommen werden müssen? Würde man diese Aufgabe einer Behörde übertragen, würde sie zwangsweise auch die Verantwortung übernehmen...
Von dem Bürokratiemonster, das in diesem Zusammenhang entstehen würde, ganz zu schweigen...

VG Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851547
Datum21.08.2019 17:133417 x gelesen
Dem kann ich mich zu 100% anschließen. Solche Fälle sind ja leider an der Tagesordnung. Als Feuerwehr könnten wir es entspannt sehen, wenn da nicht hin und wieder eine längere Suche nach dem Grund der Auslösung damit verbunden wäre. Als freiwillige Feuerwehr opfern wir damit auch noch unsere Freizeit ...

Aus eigener Erfahrung rate ich zu folgender Vorgehensweise:

1. Beim ersten mal würde ich es mit einer freundlichen aber bestimmten Verwarnung und Aufklärung versuchen. Ein kurzes Infoschreiben im ELW oder LF kann da auch hilfreich sein.

2. Beim zweiten Mal würde ich mir richtig Zeit lassen beim Erkunden und eine deftige Rechnung über die Kommune veranlassen. Muss halt mit der Gemeinde abgestimmt sein (Kostensatzung).

3. Hilft das alles nicht, sollten Kommune und/oder Bauaufsicht schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, mit der Bitte eine Überprüfung des Objektes und insbesondere der BMA durchzuführen.

Viele verstehen es schon nach Schritt 1, bei anderen muss es halt erst weh tun.

Gruß Peter

Noch ein Tipp: Lasst Euch in so einem Fall doch mal die BMZ zeigen. Da hängen oft Zettel mit Anweisungen an Angestellte, wie die BMA zurückzustellen ist -> Foto machen! Und bitte niemals an der BMZ rumfummeln, da haben wir als Feuerwehr nichts verloren. Selbst wenn der Betreiber oder Angestellte uns darum bittet, weil er sich scheinbar nicht auskennt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen851548
Datum21.08.2019 17:573266 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Peter F.

2. Beim zweiten Mal würde ich mir richtig Zeit lassen beim Erkunden und eine deftige Rechnung über die Kommune veranlassen. Muss halt mit der Gemeinde abgestimmt sein (Kostensatzung).



Das sollten wir bleiben lassen. Das geht nach hinten los. Wenn ich den letzten Melder wissen möchte, der ausgelöst hat, kann ich dass über das FAT (Taste Anzeigeebene gedrückt ca. 5 s gedrückt halten) abrufen. Ich kann das höchstens der Bauaufsichtsbehörde mitteilen, die werden sich kümmern, wenn sie es für nötig halten. Ansonsten ist es nicht unsere Aufgabe, irgendwen zu disziplinieren. Rechnung gibt es hier in Nds. sowieso jedes mal.

Viele Grüße

Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW851549
Datum21.08.2019 19:493123 x gelesen
Was ich als Aussenstehnder den Beitraegen entnehme ist erstmal folgendes:
"Betreiber der Anlage" und das was sich FW-Leute "wuenschen" - bzw. aus der taeglichen Praxis heraus fuer notwendig
halten. Was mir an Information fehlt: Wenn doch so eine BMA in Betrieb genommen wird musz doch auch irgendein Vertragswerk existieren in dem die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und FW gereglt ist. Wird darin dem Betreiber dieses vorzeitiige Ruecksetzen in Eigenregie untersagt oder fehlt womoeglich eine solche Vereinbarung ?
Und als naechstes waere interessant zu erfahren welche Folgen in so einem Vertrag fuer das Nichtbefolgen vereinbart sind.
Ich kenne viele Vertragswerke in denen dies oder das "vorgeschrieben" wird, aber das ist oft alles nicht das Papier wert auf dem es steht, denn man kann gegen viele Regelungen verstossen ohne dasz es irgendeine Konsequenz hat.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851551
Datum21.08.2019 21:222909 x gelesen
Da hast Du auch wieder recht ... es gibt allerdings auch Altanlagen, bei denen das nicht funktioniert.

Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851552
Datum21.08.2019 21:252853 x gelesen
Wäre schön, wenn das so wäre. Die Praxis sieht leider anders aus und man muss schon Froh sein, wenn sich manche Betreiber überhaupt an ihrer Anlage auskennen oder sich darüber bewusst sind, dass es ihre Anlage ist und nicht die der Feuerwehr.

Gruß Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851553
Datum21.08.2019 21:473008 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael R.Eine BMA besteht nicht nur aus dem FBF sondern auch aus der Zentrale.
Über diese kann der Betreiber auch Alarme zurückstellen.

stimmt - das hatte ich jetzt nicht auf den Radar. Danke für den virtuellen Klaps auf den Hinterkopf.

also ist das Problem technisch mit dem aktuellen Bestand an sich nicht lösbar :-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851554
Datum22.08.2019 00:492814 x gelesen
hallo,

könnte man das in den "Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB-BMA)" aufnehmen?

Die beschreiben zwar "nur" die technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen.

Das könnte man aber entsprechend erweitern und festlegen wie sich der Betreiber im Alarmfall in Bezug auf die Bedienung der Anlage zu verhalten hat.

Falls der dann dagegen verstösst - insbesondere mit dem vorzeitigen Rückstellen - könnte man den Anschluss kündigen.

Das würde, je nach Objekt u.U. bedeuten das der der Betreiber seinen Betrieb stilllegen muss.

Wäre ev. ein wirksammer Hebel.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851556
Datum22.08.2019 07:332663 x gelesen
Das still legen einer BMA ist grundsätzlich möglich, ohne dass dies in den TAB geregelt ist. In den TAB steht ohnehin schon zu viel drin, was da nicht rein gehört und z.B. über die Normen schon geregelt ist. Die Stilllegung muss, wenn es rechtssicher sein soll, über das Bauordnungsrecht erfolgen. Eine BMA ist immer Teil eines Gebäudes und - wenn sie bauordnungsrechtlich erforderlich ist - für dessen ordnungsgemäßen Betrieb zwingend erforderlich. Verstößt der Betreiber gegen diesen ordnungsgemäßen Betrieb, kann ihm die Nutzung (auch teilweise) untersagt werden. Es muss halt verhältnismäßig sein. Und es sollte meines Erachtens immer über das Baurecht gehen. Laut Bauordnung hat die Bauaufsicht über den ordnungsgemäßen Betrieb von Gebäuden zu wachen und ist berechtigt als letztes Mittel auch die Nutzung zu untersagen. Dies sollte natürlich immer erst dann erfolgen, wenn es nicht mehr anders geht und nach vorheriger Androhung. Aber diese bewirkt oft schon Wunder ...

Bei einer freiwillig eingebauten Anlage sollte dies vertraglich geregelt sein und ist es normal auch.

Gruß Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg851557
Datum22.08.2019 07:58   2858 x gelesen
Also ich kann die ganze Aufregung hier nicht verstehen.

Der Mitarbeiter hat doch genau seinen Job gemacht. Er hat den betroffenen Bereich kontrolliert, nichts festgestellt und darauf hin die Anlage zurückgestellt. Damit der Krach etc. aufhört. Er könnte der Feuerwehr ja sagen wo der Melder ausgelöst hat, also wird er nicht ganz ahnungslos drauf rumgedrückt haben.

Das die Feuerwehr dann auch nochmal kontrollieren will, kann er ja nichts dafür.

Ich finde hier hat der Mitarbeiter genau alles richtig gemacht. Fehlt nur noch der Anruf auf der Leitstelle, das es ein Fehlalarm ist. Dann brauchte die Wehr gar nicht erst mehr anrücken bzw. ggf. nur noch nen Führungsfahrzeug.

Müsste nicht eh die BMA sofort wieder auslösen bzw. sich gar nicht zurückstellen lassen, wenn der Melder weiterhin Rauch feststellt?

Die Überlegung mit Baubehörde, Verwarnung oder gar Stillegung etc. finde ich hier extrem überzogen. Die BMA hat doch funktioniert und ihren Job gemacht, genauso wie die Mitarbeiter.

Sonst wird sich beklagt das sich keiner mehr zu helfen weis und es keine Eigeninitative mehr gibt, macht aber jemand was ist es auch nicht recht.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen851558
Datum22.08.2019 09:362700 x gelesen
Hallo Tobias,

das ist aber nicht so einfach zu sehen. Oft werden die Anlagen auch zurückgestellt, obwohl niemand genau kontrolliert hat.

In diesem Fall hier finde ich es besonders gefährlich, denn:
Der Feuerwehr wurde mitgeteilt, dass ein Alarm im Fahrstuhl gemeldet wurde,.
Wie will denn ein Pfleger des Seniorenheims kontrollieren, ob im Fahrstuhlschacht oder in der Elektrik ein Brand ausgebrochen ist? Diese Verantwortung möchte ich nicht übernehmen.

Jedes Unternehmen sollte einen/mehrere Brandschutzhelfer haben, die ggfs. schonmal gucken können ob wirklich was brennt und dann Löschversuche einzuleiten. Aber die abschließende Entscheidung, ob eine Gefahr vorliegt oder nicht, sollten die Profis treffen.

Alternativ kann man auch die BMA tagsüber so schalten, dass der Alarm nicht zur Leitstelle übermittelt wird und im Ernstfall dann der Notruf gewählt werden muss. Kann klappen, muss aber nicht.

Wir hatten mal einen Fall, da hat ein Mitarbeiter am FBF ein kleine Loch genau über der "Rückstell-Taste" durch das Frontglas gebohrt und dann immer direkt mit einem Stab die Anlage zurückgestellt. Sehr grenzwertig.

Gruß Oliver

+++ Melden macht frei und belastet andere! +++

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg851559
Datum22.08.2019 10:032653 x gelesen
Du hast auf Pfleger geschlossen, könnte aber auch der Haustechniker sein, der Zugang zum Fahrstuhlschacht hat....

Und ein Brand lässt sich meist sehr eindeutig an der Sichtbarkeit oder dem gerpch feststellen.


Die Variante mit dem Tagsüber bzw. solange regulärer Betrieb ist, der Alarm nicht direkt zur Leistelle geht fände ich für einige Stellen nicht schlecht, insbesondere bei Firmen. Würde wirkungsvoll das Ehrenamt entlasten und die Anzahl der Fehlalarme deutlich reduzieren.


Klar gibt es Objekte, wo die Feuerwehr immer anrücken sollte z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime usw.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW851561
Datum22.08.2019 10:492690 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Normalerweise sollte es aber so sein das, wenn ich die BMA an der BMZ zurück stelle, dies am FBF bzw FAT angezeigt wird (bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ich glaube bis 15min nach Zurückstelllung) Da leuchtet am FAT dann ein Licht bei "BMA über BMZ zurück gestellt"

Wenn das in der BMA auch so hinterlegt ist ;-)
Letztlich ist die BMA auch nur ein Programmierbarer Computer ;-)

Mir selber auch schon passiert, das ich nach einem Einsatz dann einen Folgeeinsatz für die Errichter Firma ausgelöst habe ;-)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW851562
Datum22.08.2019 10:532322 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.könnte man das in den "Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB-BMA)" aufnehmen?

Die beschreiben zwar "nur" die technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen.

Das könnte man aber entsprechend erweitern und festlegen wie sich der Betreiber im Alarmfall in Bezug auf die Bedienung der Anlage zu verhalten hat.


Handelt es sich um eine baurechtlich geforderte Anlage ?
Blick ins Brandschutzkonzept das dem Betreiber wie der Bauaufsicht vorliegt sorgt da schon für weiteren Einblick ;-)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW851563
Datum22.08.2019 10:562407 x gelesen
Geschrieben von Peter F.Eine BMA ist immer Teil eines Gebäudes und - wenn sie bauordnungsrechtlich erforderlich ist - für dessen ordnungsgemäßen Betrieb zwingend erforderlich.

Wobei im Einzelfall durchaus auch Kompensationen nach Absprache möglich sind.

Geschrieben von Peter F.Verstößt der Betreiber gegen diesen ordnungsgemäßen Betrieb, kann ihm die Nutzung (auch teilweise) untersagt werden.

Was aber nicht Aufgabe der FW ist. Das muss dann über den Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde laufen ;-)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851567
Datum22.08.2019 12:222529 x gelesen
Sorry, aber an dieser Stelle muss ich deutlich widersprechen. In Deutschland ist die Rechtslage so, dass ausschließlich die Feuerwehr als fachkundige Stelle den Grund der Auslösung zu überprüfen hat. Fährt eine Feuerwehr aufgrund eines Anrufs wieder zurück handelt sie grob fahrlässig.

Die Erfahrung zeigt übrigens, dass dies so auch sinnvoll ist, denn meistens werden Analgen zuerst zurück gestellt und dann nach dem Grund der Auslösung gesucht (wenn überhaupt). Mit den Anlagen wird leider meist sehr fahrlässig umgegangen, nach dem Motto: Ist ja eh nur wieder ein Fehlalarm. Dabei wird dann oft auch übersehen, dass es sich tatsächlich auch immer mal wieder um Entstehungsbrände handelt, z.B. das angebrannte Essen im Pflegeheim ...

Gruß Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen851569
Datum22.08.2019 12:552407 x gelesen
Geschrieben von Peter F. In Deutschland ist die Rechtslage so, dass ausschließlich die Feuerwehr als fachkundige Stelle den Grund der Auslösung zu überprüfen hat.

Da würde mich doch mal wirklich interessieren, wo das steht, bzw. wie die juristische Argumentationskette aussieht, die zu dieser Aussage führt.
In meinen Augen ist die Aussage so nicht haltbar.

Gruß Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg851571
Datum22.08.2019 13:152497 x gelesen
Geschrieben von Stefan G.Da würde mich doch mal wirklich interessieren, wo das steht, bzw. wie die juristische Argumentationskette aussieht, die zu dieser Aussage führt.
In meinen Augen ist die Aussage so nicht haltbar.


Ein "rechtliches" Beispiel: In der Zeitschrift "BrandSchutz" (Ausgabe 2/2008) stand auf den Seiten 140 - 141 ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof 5UE 1734/06 wo vom Gericht festgestellt wurde: "Ein vollständiger Abbruch des Einsatzes war nicht geboten, da aus Sicherheitsgründen Feststellungen vor Ort zu treffen waren".

Lage war ein BMA-Alarm (ausgelöst durch Küchendämpfe) der nach 3 Minuten telefonisch von der Firma als Fehlalarm deklariert wurde. Der EL ist trotzdem angefahren - der Betreiber wollte die Kosten hierfür nicht tragen - das Gericht hat den Betreiber zur Bezahlung verurteilt.

Ob das nur für Hessen gilt oder auch auf andere Bundesländer zu übertragen ist, kann ich nicht sagen. Bei uns wird daher ein BMA-Alarm auch nach Rückmeldung eines "Fehlalarms" durch den Betreiber an die Leitstelle trotzdem überprüft. Dann jedoch mit reduziertem Kräfteansatz (EL + LF).

Gruß Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851572
Datum22.08.2019 13:212565 x gelesen
Geschrieben von Markus H.Ein "rechtliches" Beispiel: In der Zeitschrift "BrandSchutz" (Ausgabe 2/2008) stand auf den Seiten 140 - 141 ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof 5UE 1734/06 wo vom Gericht festgestellt wurde:

=> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Hessen&Datum=22.08.2007&Aktenzeichen=5%20UE%201734/06

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851583
Datum23.08.2019 10:322268 x gelesen
Hallo Stefan,

als Beispiel wo das steht z.B. die Lehrunterlage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg:

https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Einsatztaktik-fuehrung/loescheinsatz/Documents/Hinweise_Brandmeldeanlagen.pdf

Es gibt sicher kein Gesetz das so etwas unmittelbar regelt, aber es kann in Deutschland als so etwas wie eine "Allgemein anerkannte Regel der Technik" angesehen werden. Ich möchte nicht der Haut des Einsatzleiters stecken, der einen BMA-Einsatz ohne eigene Kontrolle komplett abbricht und er wird dann eine halbe Stunde später zu einem Brandeinsatz alarmiert, weil der "Hausmeister" nicht beurteilen konnte, dass es irgendwo vor sich kokelt ...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend eine Feuerwehrschule in Deutschland etwas anderes vermittelt und habe es in meiner Ausbildung (Gruppen-, Zug- und Verbandsführer incl. B4) nie anders gelehrt bekommen und habe selbst auch nie etwas anderes gelehrt.

Gruß Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW851587
Datum23.08.2019 11:152129 x gelesen
Ich bin ja eher der Kunde. Ein Kunde, der über die Jahre Ettliche Brandmeldeanlage betreute, und auch so den einen oder anderen Alarm/Fehlalarm mitgemacht hat.
1. Der Betreiber ist für die Funktion einer BMA verantwortlich - Punkt. Niemand kann ihm diese Verantwortlichkeit abnehmen.
2. Bei einem bestätigtem Fehlalarm darf der Betreiber natürlich in seiner Verantwortung die Anlage zurückstellen und Maßnahmen wie die Evakuierung zurücknehmen.
3. Bei einem Feuer ist der Betreiber natürlich berechtigt dieses zu löschen.
4. Es ist für mich als Betreiber natürlich selbstverständlich, das ich unmittelbar mit dem Alarm Kontakt mit der Feuerwehr aufnehme. Die Informationen können beispielsweise sein Fehlalarm/ wahrscheinlich Fehlalarm/ Feuer aus/ Technische Störung/ Kommt mit allem was ihr habt. So können Fahrzeuge in der Halle bleiben, bzw. Zielgerichteter kommen. So kam bei einem Arbeitgeber von mir wegen der vielen Fehlalarme immer nur ein HLF. Ich bestellte dann aber das gesamte Besteck, weil die Hütte wirklich brannte. So war die Halle teilweise zu retten.
5. Da die (verkleinerte) Feuerwehr schon mal da ist, macht diese auch einen Rundgang. Immerhin muss sie ja feststellen, ob der Alarm ein Fehlalarm war, oder der bereits gelöschte Mülleimer auslöser war.

Ich habe mir auch schon mal die Meldernummer auf den Pager schicken lassen um als Haustechniker ohne Umwege zu kontrollieren. Da hilft ungemein Fehlalarme schnell abzuarbeiten.

Macht euch nicht für etwas verantwortlich, was ihr niemals im Griff bekommen könnt. Beim Feuer ausmachen hat die Feuerwehr den Hut auf. Die Alarmierung und Evakuierung ist und bleibt Betreibersache. Wenn der Betreiber Dumm ist, ist eine Meldung ans Bauamt möglich.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8H., Schwabach / Bayern851592
Datum23.08.2019 13:082171 x gelesen
Geschrieben von Tobias H. Die Variante mit dem Tagsüber bzw. solange regulärer Betrieb ist, der Alarm nicht direkt zur Leistelle geht fände ich für einige Stellen nicht schlecht, insbesondere bei Firmen. Würde wirkungsvoll das Ehrenamt entlasten und die Anzahl der Fehlalarme deutlich reduzieren.


Genau diese Möglichkeit sieht die VDE 0833-2 eigentlich auch vor.
Die Norm widmet ein ganzes Kapitel der Vermeidung von Falschalarmen und führt die Betriebsarten ein.

Grob zusammengefasst:
Betriebsart TM: z.B. Zweimelderabhängigkeit; es muss ein zweiter Melder auslösen, bevor der Alarm an die alarmauslösende Stelle weitergeleitet wird

Betriebsart PM: personelle Maßnahmen; 3 min Verzögerung des Alarms in denen der Alarm, VOR Weiterleitung an die alarmauslösende Stelle, abgebrochen werden kann.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)851593
Datum23.08.2019 13:222116 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Stefan G.Da würde mich doch mal wirklich interessieren, wo das steht
Zumindest für Bayern gibt es ein ensprechendes IMS zur Alarmverfolgung durch die Feuerwehr. Da das Zurückstellen der BMA durch den Betreiber (leider) keine Seltenheit ist, hat uns das auch veranlasst, dies fachlich zu diskutieren und für die Feuerwehren und Brandschutzdienststellen eine entsprechende Fachinformation zu erstellen.
(Wenn der ganze hier schon erzählte Sums von Vertragskündigung oder Bauaufsichts-Nutzungsuntersagung stimmen würde bzw. rechtlich haltbar wäre, dann hätte man das vielleicht auch in der Fachinfo berücksichtigt, ansonsten hab ich ob manchem Vorschlag hier zu dem Thema sehr geschmunzelt und es unter der Rubrik "Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung" abgelegt)

Ist die (baurechtlich notwendige) BMA als wirksam und betriebssicher nach den haustechnischen Prüfverordnungen bzw. SPrüfV (je nach Bundesland) geprüft und bescheinigt, dann wird dem Betreiber nur mehr als schwer beizukommen sein. Auch der als erzieherische Maßnahme angedachte Kostenfaktor durch lange Alarmverfolgung kann auch nach hinten los gehen.

Vielleicht ist es aber auch sinnvoll, statt sich / über den Betreiber nur zu schreiben, auch mal miteinander zu reden und den Betreiber auf die Nachteile der eigenen Alarmverfolgung hinzuweisen. Vielleicht versteht er dann auch das Prozedere ezwas eher. Dies kann man dann sauber dokumentieren und hat für den nächsten Alarm eine Handlungsgrundlage. Ansonsten empfielt es sich vielleicht, feuerwehrintern auch mal BMA auszubilden, dann schafft es Feuerwehrs ja vielleicht auch, den Ereignisspeicher am FAT auszulesen. Ansonsten kommt halt der BMA-Verantwortliche der Firma ran und liest den Ereignisspeicher der BMZ aus. Bis dahin erfolgt eine Alarmverfolgung nur stichprobenartig und auf Sicht, weil a gutes Feuer braucht schließlich sei Zeit. ;-)

Grüßla, FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen851594
Datum23.08.2019 15:071945 x gelesen
Eure Antworten gehen an meiner Frage vorbei.
Das i.d.R. die FW den Grund der Auslösung ermitteln sollte und dass der Betreiber der BMA dies auch nicht verhindern kann, habe ich nicht in Abrede gestellt.

Nur noch mal zur Erinnerung: Du hast auf die Aussage "Die Variante mit dem Tagsüber bzw. solange regulärer Betrieb ist, der Alarm nicht direkt zur Leistelle geht fände ich für einige Stellen nicht schlecht, insbesondere bei Firmen. Würde wirkungsvoll das Ehrenamt entlasten und die Anzahl der Fehlalarme deutlich reduzieren." geantwortet, "Sorry, aber an dieser Stelle muss ich deutlich widersprechen. In Deutschland ist die Rechtslage so, dass ausschließlich die Feuerwehr als fachkundige Stelle den Grund der Auslösung zu überprüfen hat"

Und das ist halt schlichtweg falsch, wie Markus Heumann später aufgezeigt hat. Das von Tobias befürwortete Vorgehen ist als Mittel zur Vermeidung von Täuschungsalarmen in der 0833 ausdrücklich als Möglichkeit genannt.

Worauf ich hinweisen wollte ist ein Fehler, der mir in diesem Forum öfter auffällt: Ein weit verbreitetes bzw. übliches Vorgehen wird zur Rechtslage erklärt, obwohl es auch andere Möglichkeiten gibt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW851595
Datum23.08.2019 15:471785 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Falls der dann dagegen verstösst - insbesondere mit dem vorzeitigen Rückstellen - könnte man den Anschluss kündigen.

Das würde, je nach Objekt u.U. bedeuten das der der Betreiber seinen Betrieb stilllegen muss.


Dann mal viel Spaß dabei. Wegen einer vorzeitig zurückgesetzten BMA wirst du niemals nicht einen baurechtlich geforderte BMA abschalten lassen können. Insbesondere dann nicht, wenn das tatsächlich eine Nutzungsuntersagung/Stilllegung eines größeren Betriebs, eines Pflegeheims, Krankenhauses o.ä. bedeuten würde.

Gruß, Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW851596
Datum23.08.2019 15:491892 x gelesen
Geschrieben von Peter F.In Deutschland ist die Rechtslage so, dass ausschließlich die Feuerwehr als fachkundige Stelle den Grund der Auslösung zu überprüfen hat. Fährt eine Feuerwehr aufgrund eines Anrufs wieder zurück handelt sie grob fahrlässig.

Fachlich sehe ich das auch so, aber wo gibt es dazu eine eindeutige Rechtsgrundlage oder obergerichtliche Urteile?

Gruß, Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW851597
Datum23.08.2019 15:541923 x gelesen
Geschrieben von Markus H.Ein "rechtliches" Beispiel: In der Zeitschrift "BrandSchutz" (Ausgabe 2/2008) stand auf den Seiten 140 - 141 ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof 5UE 1734/06 wo vom Gericht festgestellt wurde: "Ein vollständiger Abbruch des Einsatzes war nicht geboten, da aus Sicherheitsgründen Feststellungen vor Ort zu treffen waren".

Das ist dann doch eine andere Situation. Natürlich darf die Feuerwehr durchfahren und kontrollieren.

Die Frage ist ja, ob die FW durchfahren und kontrollieren MUSS, oder die FW aufgrund dder Kontrolle des Betreibers abbrechen DARF.

M.E. darf die Feuerwehr abbrechen, wenn sie der Rückmeldung vertraut. Sie sollte das aber nicht tun, weil es gute Gründe gibt, dieses Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Betreibers regelmäßig nicht zu haben.

Gruß, Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg851598
Datum23.08.2019 18:122028 x gelesen
Hallo Jürgen, hallo Forum,

Geschrieben von Jürgen M.Ich dachte das ist so relativ einheitlich geregelt.
Aber wenn der Betreiber an der BMA nach belieben rumschalten kann ist Missbrauch Tür + Tor geöffnet :-(

Ich kenne das Problem von beiden Seiten!

Ich bin als Fahrzeugführer des 1. LF in zu einer Firma gefahren. (Es wird mit Staubförmigen Materialien produziert)
Bei der Ankunft: "Es ist nichts, wir haben schon erkundet!" Rückmeldung: Erst einmal warten erkunde!
Welcher Melder hat ausgelöst? Anlage war zurückgesetzt Jedoch wurde mir ein Melder benannt. Ich habe diesen Bereich überprüft. Rückmeldung: Ich kann nichts feststellen, Einsatzende, Rückfahrt.
Ich lasse im Hof wenden und will gerade das Gelände verlassen, da kam ein MA der Firma an gesprintet Erneuter Alarm.
Jetzt kam das ganze Besteck, Cheffe bestens gelaunt, machte mich zur Schnecke. Wir haben die kpl. Anlage abgesucht (gut 1,5h) aber nichts gefunden.

Jahre später, BMA- Alarm in der Firma (ich war nicht im Hause) Unser Chef der sein Büro in einem anderen Ort hat, regt sich über den Lärm auf. Und macht den Leiter Instandsetzung rund, weil er den Lärm nicht abstellen kann.
Beim nächsten Fehlalarm (Schweißen ohne abstellen des Meldegruppe) wollte er die Anlage am Bedienpult ausschalten (Unwissend das somit auch der Alarm der FW gelöscht wird). EL der BF zeigte sich sehr ungehalten.

Aber wie unterschiedlich auch bei einer FW verfahren werden kann zeigte sich beim nächsten Alarm!
Der Chef der BF, hat durch Zufall, selbst die Einsatzleitung übernommen. Seine erste Tätigkeit am Bedienfeld war die Alarmhupe abzuschalten.
Bei einem anderen Alarm schlug ich dem EL vor die Alarmhupe abzuschalten (die Gebäude waren geräumt). Die Antwort des EL: Wir haben den Bereich noch nicht abgesucht, der Alarm- Ton bleibt.

So kann es gehen.
Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851602
Datum24.08.2019 07:061877 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn der ganze hier schon erzählte Sums von Vertragskündigung oder Bauaufsichts-Nutzungsuntersagung stimmen würde bzw. rechtlich haltbar wäre, dann hätte man das vielleicht auch in der Fachinfo berücksichtigt, ansonsten hab ich ob manchem Vorschlag hier zu dem Thema sehr geschmunzelt und es unter der Rubrik "Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung" abgelegt

Das fasse ich übrigens als persönlich beleidigend auf. Ich habe entsprechende rechtliche Mittel schon in meiner eigenen Tätigkeit als bauaufsichtlicher Brandschutzprüfer in Bayern zusammen mit der Bauaufsicht durchexerziert und es zeigte Erfolg. Ich finde der ein oder andere sollte mal darüber nachdenken, wie er hier schreibt. Es darf ja schon mal etwas flapsig sein, aber andere mit Worten wie "Sums" oder "Realitätsverlust" als blöd hinzustellen oder als hätten sie keine Ahnung, ist einfach nicht okay.

Geschrieben von Franz-Peter L.Ist die (baurechtlich notwendige) BMA als wirksam und betriebssicher nach den haustechnischen Prüfverordnungen bzw. SPrüfV (je nach Bundesland) geprüft und bescheinigt, dann wird dem Betreiber nur mehr als schwer beizukommen sein.

Diese Prüfung durch einen Prüfsachverständigen findet (zumindest in Bayern) genau ein mal bei der Erstabnahme statt. Die Wiederholungsprüfungen und vierteljährlichen Wartungen werden durch Sachkundige vorgenommen (in der Regel die Firma die auch die Anlage eingebaut hat und in einer finanziellen Abhängigkeit zum Betreiber steht). Im Bauordnungsrecht werden aber nicht nur die Baugenehmigung und die damit verbundenen Abnahmen überwacht, sondern auch der Gebäudebetrieb. Von entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten wird nur meist kein Gebrauch gemacht. Sei es weil man die Wege und Möglichkeiten nicht kennt, nicht zusammenarbeitet oder schlicht und ergreifend keine Lust hat sich um die berechtigten Belange der Feuerwehr zu kümmern ...

Geschrieben von Franz-Peter L.Auch der als erzieherische Maßnahme angedachte Kostenfaktor durch lange Alarmverfolgung kann auch nach hinten los gehen.

Ich habe nicht gesagt, dass man das endlos ausdehnen soll. Ich selbst habe es nur schon oft erlebt - insbesondere bei Altanlagen - dass eben auch über den Ereignisspeicher bei einer internen Rückstellung an der BMZ nichts mehr auszulesen war. Und in einem solchen Fall halte ich es für durchaus angebracht, dass man richtig erkundet, um dem Betreiber auch bewusst zu machen um was es geht. Das darf dann - aus meiner persönlichen Sicht - ruhig auch mal im Geldbeutel weh tun. Hierzu braucht es nur auch eine entsprechende Kostensatzung der Kommune und den politischen Willen es durchzusetzen. Solange die Kommune aber nur daran interessiert ist, nicht mit den Betreibern in Konflikt zu geraten und die "ehrenamtlichen der Feuerwehr" das mitmachen, wird sich auch bei Betreibern nichts ändern.

Geschrieben von Franz-Peter L.Vielleicht ist es aber auch sinnvoll, statt sich / über den Betreiber nur zu schreiben, auch mal miteinander zu reden und den Betreiber auf die Nachteile der eigenen Alarmverfolgung hinzuweisen. Vielleicht versteht er dann auch das Prozedere ezwas eher. Dies kann man dann sauber dokumentieren und hat für den nächsten Alarm eine Handlungsgrundlage. Ansonsten empfielt es sich vielleicht, feuerwehrintern auch mal BMA auszubilden, dann schafft es Feuerwehrs ja vielleicht auch, den Ereignisspeicher am FAT auszulesen. Ansonsten kommt halt der BMA-Verantwortliche der Firma ran und liest den Ereignisspeicher der BMZ aus. Bis dahin erfolgt eine Alarmverfolgung nur stichprobenartig und auf Sicht,

Wäre schön, wenn es so einfach wäre. Meine Erfahrungen sind da vollkommen andere. Vielleicht war ich ja auch nur zufällig in Regionen tätig, wo die Betreiber sich nicht für ihre BMA interessieren und meinen das wäre eine Anlage der Feuerwehr. Oder wo einfach niemand zu erreichen ist. Oder sich erst nach 2 Stunden ein Hausmeisterdienst aus Hinterwieslharing mit schlechten Deutschkenntnissen meldet ... oder oder oder

Meine Erfahrungen (und das sind nicht wenige) sind leider andere. Und im Umgang damit habe ich immer wieder festgestellt, dass nur das geschriebene (rechtssichere) Wort oder auch finanzielle Rechtsmittel zu einem Umdenken führen. Aber auch dies natürlich immer mit dem entsprechenden freundlichen aber bestimmten Auftreten. Einen Mitarbeiter des Betriebes Nachts um 02.00 Uhr lautstark rund zu machen oder ihm eine freundliche Einweisung in "seine" BMA zu geben, machen keinen Sinn.

mit kameradschaftlichen und konstruktiven Grüßen

Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851603
Datum24.08.2019 07:211777 x gelesen
Zur Betriebsart TM:

Das Problem ist doch, dass die technischen Möglichkeiten oft den finanziellen Mitteln des Betreibers folgen und der den Auftrag zur Ausführung bekommt, der am billigsten Anbietet. Brandschutz wird doch hier ohnehin meist nur als notwendiges Übel angesehen und man ist nicht bereit mehr Geld auszugeben als unbedingt notwendig ist. Auch aus diesem Grunde sollten die Gemeinden entsprechende Kostensätze vorsehen, da es nicht sein kann, dass die Freiwillige Feuerwehr schlecht ausgeführte BMA kompensiert.

Zur Betriebsart PM:

Die Möglichkeiten sind hier als sehr begrenzt zu betrachten, denn dies ist nur möglich, wenn sich entsprechend qualifiziertes Personal rund um die Uhr im Objekt befindet und das in doppelter Besetzung. In der Regel geht das nur mit speziell geschultem Sicherheitspersonal und/oder Werkfeuerwehr. Siehe auch hierzu entsprechende Schreiben der obersten Bauaufsichten.

Gruß Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern851604
Datum24.08.2019 07:251818 x gelesen
Ich behaupte mal, dass das was seit Jahrzehnten an Feuerwehrschulen ausgebildet und durch entsprechende Hinweise und Schulungsunterlagen dokumentiert ist, als allgemein anerkannte Regel der Technik gesehen werden kann. Im Schadensfall würde sich jeder (Staats-)Anwalt mit Genuss darauf stürzen ...

https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Einsatztaktik-fuehrung/loescheinsatz/Documents/Hinweise_Brandmeldeanlagen.pdf

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW851608
Datum24.08.2019 21:491786 x gelesen
Geschrieben von Peter F. Ich behaupte mal, dass das was seit Jahrzehnten an Feuerwehrschulen ausgebildet und durch entsprechende Hinweise und Schulungsunterlagen dokumentiert ist, als allgemein anerkannte Regel der Technik gesehen werden kann. Im Schadensfall würde sich jeder (Staats-)Anwalt mit Genuss darauf stürzen ...
Allerdings stand das in den Verträgen (mit der Feuerwehr ) noch nie drin. Genau so wenig, wie in den Anschlussbedingungen.
Da steht Sinngemäß überall drin, "Der Betreiber ist für Errichtung und Betrieb der Anlage vollumfänglich verantwortlich"

Wenn der Betreiber die letzten Meldungen löscht, hat die Brandanlagenfirma etwas falsch gemacht. Das ist aus gutem Grund nicht zulässig. Eine Löschung dieser daten könnte als Verschleierung einer Straftat und vernichtung von Beweismitteln gedeutet werden. Die Feuerversicherung freut sich über solche Sachen sehr und versagt deshalb gerne den Versicherungsschutz.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8H., Schwabach / Bayern851626
Datum26.08.2019 12:261450 x gelesen
Geschrieben von Peter F.Die Möglichkeiten sind hier als sehr begrenzt zu betrachten, denn dies ist nur möglich, wenn sich entsprechend qualifiziertes Personal rund um die Uhr im Objekt befindet und das in doppelter Besetzung. In der Regel geht das nur mit speziell geschultem Sicherheitspersonal und/oder Werkfeuerwehr.

Gemäß VDE 0833 ist nur von eingewiesenen Personen die Rede. Qualifiziertes Personal in doppelter Besetzung, als speziell geschultes Sicherheitspersonal und/oder Werkfeuerwehr, geht deutlich über die Forderung nach eingewiesenem Personal hinaus.

Geschrieben von Peter F.Siehe auch hierzu entsprechende Schreiben der obersten Bauaufsichten.

Von der OBB in Bayern ist mir hier kein Schreiben bekannt. Kann man diese Schreiben etwas spezifizieren?

p.s. Für die Werkfeuerwehr ergibt die Betriebsart PM nur bedingt Sinn. Diese muss nach 3 Minuten an jeder Stelle des Betriebsgeländes sein. Plus Erkundung kann demnach innerhalb von 3 Minuten keine Alarmweiterleitung abgebrochen werden, gleiches gilt auch für geschultes Sicherheitspersonal an einer Pforte oder ähnliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)851628
Datum26.08.2019 13:071395 x gelesen
Hallo,

es war sicher nicht meine Absicht, Dich persönlich zu beleidigen. Aber wenn Du den von mir so bezeichneten "Sums" auf Deine Aussagen beziehst, bist Du vielleicht selbst nicht so ganz überzeugt davon. Dazu aber später mehr.

Geschrieben von Peter F.Diese Prüfung durch einen Prüfsachverständigen findet (zumindest in Bayern) genau ein mal bei der Erstabnahme statt. Die Wiederholungsprüfungen und vierteljährlichen Wartungen werden durch Sachkundige vorgenommen (in der Regel die Firma die auch die Anlage eingebaut hat und in einer finanziellen Abhängigkeit zum Betreiber steht). Im Bauordnungsrecht werden aber nicht nur die Baugenehmigung und die damit verbundenen Abnahmen überwacht, sondern auch der Gebäudebetrieb.

Stimmt (fast, bis auf die Wiederholungsprüfungen nach wesentlicher Änderung auch durch den Prüfsachverständigen). Aber warum hat das denn der Gesetzgeber dann genauso festgelegt? Er hat explizit für die Elektrosachen (und Wandhydranten) die Sachkundigen-Wiederholungsprüfung zugelassen. Hast Du Dich beim Gesetzgeber da schon mal drüber beschwert? Und die in Normen festgelegten Wartungen, hast Du da schon mal versucht, über den Normenausschuss Einfluss drauf zu nehmen oder eine Änderung zu veranlassen? Ggf. über den LFV, der in Sachen BMA ja sehr rührig ist?

Geschrieben von Peter F.Ich habe nicht gesagt, dass man das endlos ausdehnen soll.
Stimmt, endlos hast nicht geschrieben, aber das Geschrieben von Peter F.Beim zweiten Mal würde ich mir richtig Zeit lassen beim Erkunden und eine deftige Rechnung über die Kommune veranlassen. klingt schon etwas nach dem Vorsatz einer finanziellen "Schädigung" oder etwa nicht? Vor allem, wenn der Vertreter des Betreibers (ggf. vor Zeugen) klar einen Auslösebereich benennt und diesen vielleicht schon kontrolliert hat?

Ausgang der ganzen Diskussion war doch das Quittieren eines BMA-Alarms durch Personal des Betreibers. Darüber hinaus hat gemäß Einsatzbericht das Personal des Betreibers der Feuerwehr den Hinweis zum Auslösebereich gegeben. Im zweiten Einsatzbericht wird zudem noch angegeben, dass sich die Firma um eine Überprüfung der BMA gekümmert hat.
Aus diesen Aussagen zu schließen, dass hier die bestehende BMA nicht wirksam und betriebssicher sein sollte, halte ich für seltsam. Und dass das reine Quittieren des BMA-Alarms durch Personal des Betreibers (trotz Angabe des Auslösebereiches) hier gleich als strafrechtlich relevant bezeichnet wird, oder gleich der Kündigungswunsch (von was auch immer und wie auch immer?) kommt, ist für mich einfach Realitätsverlust (gerne auch Wahrnehmungsverzerrung) aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung, wie ich sehr oft ironisch (und meist treffend) zu sagen pflege.

Wenn Du Dich von meinen Formulierungen "Sums" oder "Realitätsverlust" persönlich beleidigt fühlst, dann kann das durchaus so sein. Aber sei doch mal ehrlich, es kam hier mehrfach die Frage nach "rechtlichen Grundlagen" auf, die meist unbelegt beantwortet wurde. Im Gegenteil, das Schießen in den Nebel hat sich von einem Beitrag zum nächsten gefühlt noch verstärkt. Deshalb frage ich dich ganz klar:
Geschrieben von Peter F.Das still legen einer BMA ist grundsätzlich möglich, ohne dass dies in den TAB geregelt ist. In den TAB steht ohnehin schon zu viel drin, was da nicht rein gehört und z.B. über die Normen schon geregelt ist. Die Stilllegung muss, wenn es rechtssicher sein soll, über das Bauordnungsrecht erfolgen.
Wie lege ich eine als wirksam und betriebssicher bescheinigte BMA rechtssicher über das Baurecht still, wenn es sich wie im Anfangsbeitrag geschrieben - um das Quittieren eines Alarms durch Personal des Betreibers handelt?
Geschrieben von Peter F. Ich habe entsprechende rechtliche Mittel schon in meiner eigenen Tätigkeit als bauaufsichtlicher Brandschutzprüfer in Bayern zusammen mit der Bauaufsicht durchexerziert und es zeigte Erfolg. Dann kannst Du ja sicher auch die Fragen zu den rechtlichen Grundlagen für diesen Durchexorzismus beantworten. Gab es da vielleicht einige vom Ursprungsbeitrag abweichende Voraussetzungen?
Den Stellenwert des Themas BMA für die Feuerwehren kann man durchaus deutlich an der Beteiligung der Feuerwehr z.B. im zuständigen Normenausschuss erkennen. Wenn dazu dann noch in einem Fachforum äußerst schwammige und ungreifbare Aussagen und Angaben kommen, die sich vielleicht auf Einzelfälle beziehen können, welche mit der hier genannten Ausgangssituation nichts zu tun haben, dann ist das alles andere als hilfreich. Leute, die mit BMA noch weniger zu tun haben als Baurechtskenner, geben dann feuerwehrmeinungsübliche Aussagen weiter, untermauert mit geschwurbelten Hinweisen auf dazu gibt es auch irgendwas aus dem Baurecht oder aus dem Strafrecht, ohne wirklich Butter bei die Fische geben zu können.
Wenn dann diese Aussagen hilfesuchend vom Betreiber an Planer und Sachverständige weitergeleitet werden, platzt so manche Traumblase durch fehlende Grundlagen. Dann zitier ich auch gerne meinen Baurechtsprofessor, der uns zu solchen Gelegenheiten immer gelehrt hat gschrieben is gschrieben, und babblt is g`schissn.

Nix für ungut,
Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851634
Datum26.08.2019 14:131492 x gelesen
hallo,

und auch hier:

Ausgelöste Brandmeldeanlage - vor Eintreffen der Feuerwehr schon wieder zurückgestellt

da wurde das mit dem kompletten Durchsuchen gemacht:

... An der Einsatzstelle angekommen, stellte die Wehrführung fest, dass die Anlage schon zurückgestellt war. So konnte der ausgelöste Rauchmelder nicht mehr festgestellt werden! Daraufhin ließ die Wehrführung das gesamte Gebäude durchsuchen, dabei wurde aber weder Rauch noch Feuer festgestellt. ...
dann das:

... Kurze Zeit später löste die Anlage dann erneut aus, nun wurde ein ausgelöster Melder in einer der Bootshallen angezeigt. ..

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
xxx

 21.08.2019 14:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.08.2019 14:51 Volk7er 7C., Garbsen
 21.08.2019 15:39 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 21.08.2019 16:20 Dani7el 7R., Lauterbach
 22.08.2019 10:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 21.08.2019 21:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.08.2019 16:31 Stef7an 7G., Dieburg
 21.08.2019 17:13 Pete7r F7., Murnau
 21.08.2019 17:57 Oliv7er 7S., Hude
 21.08.2019 21:22 Pete7r F7., Murnau
 21.08.2019 19:49 Juer7gen7 W.7, Frechen
 21.08.2019 21:25 Pete7r F7., Murnau
 22.08.2019 00:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.08.2019 07:33 Pete7r F7., Murnau
 22.08.2019 10:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 22.08.2019 10:53 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 23.08.2019 15:47 Stef7an 7H., Karlsruhe
 22.08.2019 07:58 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 22.08.2019 09:36 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 22.08.2019 10:03 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 22.08.2019 12:22 Pete7r F7., Murnau
 22.08.2019 12:55 Stef7an 7G., Dieburg
 22.08.2019 13:15 Mark7us 7H., Knittlingen
 22.08.2019 13:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.08.2019 11:15 Hara7ld 7S., Köln
 23.08.2019 15:54 Stef7an 7H., Karlsruhe
 23.08.2019 10:32 Pete7r F7., Murnau
 23.08.2019 15:07 Stef7an 7G., Dieburg
 23.08.2019 13:22 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 24.08.2019 07:06 Pete7r F7., Murnau
 26.08.2019 13:07 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 23.08.2019 15:49 Stef7an 7H., Karlsruhe
 24.08.2019 07:25 Pete7r F7., Murnau
 24.08.2019 21:49 Hara7ld 7S., Köln
 23.08.2019 13:08 Mark7us 7H., Schwabach
 24.08.2019 07:21 Pete7r F7., Murnau
 26.08.2019 12:26 Mark7us 7H., Schwabach
 23.08.2019 18:12 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 26.08.2019 14:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt