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ThemaInterspiro Grundüberholung 10 Jahre11 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorJuli8a R8., Oelzschau / 851682
Datum28.08.2019 18:312916 x gelesen
Hallo,

wer von euch benutzt Interspiro Atemschutzgeräte und führt die Grundüberholung dieser Technik nach dem vom Hersteller möglichen 10-Jahres-Rhytmus durch?
Wenn ja, habt ihr von der Unfallkasse (DGUV) dafür eine schriftliche Freigabe erhalten?

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AutorStep8han8 S.8, Birstein / Hessen851698
Datum29.08.2019 09:531791 x gelesen
Ich glaube kaum das eine Unfallkasse auf Anforderung das eigene Regelwerk umgeht (DGUV-Regel 112-190, bzw. eine Abweichung erlaubt.
Warum sollte sie das auch?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW851700
Datum29.08.2019 10:111734 x gelesen
Geschrieben von Julia R.wer von euch benutzt Interspiro Atemschutzgeräte und führt die Grundüberholung dieser Technik nach dem vom Hersteller möglichen 10-Jahres-Rhytmus durch?

wäre spannend, wann sich da die ersten in D outen... im Ausland (m.W. u.a. Österreich) ist das natürlich schon länger in Gebrauch


Geschrieben von Julia R.Wenn ja, habt ihr von der Unfallkasse (DGUV) dafür eine schriftliche Freigabe erhalten?

das werden die kaum tun, solange die Vorgaben u.a. der vfdb Ref. 8 so sind wie sie sind.

Man kann aber natürlich eine eigene Gefährdungsbeurteilung dazu machen, wenn man sich dazu imstande sieht.

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS851701
Datum29.08.2019 10:211675 x gelesen
Das verstehe ich jetzt nicht. Die Unfallversicherung weist ja extra auf die Hersteller spezifischen Anweisungen hin.
"Gibt der Hersteller in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) gegenüber den
Vorgaben der Tabellen 4 bis 11 strengere oder für Fluchtgeräte abweichende Vorgaben
an, sind diese zu beachten." S. 69

Dies ist meine Meinung.

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AutorMich8ael8 B.8, Ratingen / NRW851704
Datum29.08.2019 11:331546 x gelesen
Siehe Seite 13, 1. Anwendungsbereich:

"...
Diese Regel findet keine Anwendung auf den Einsatz von Atemschutzgeräten öffentlicher Feuerwehren und in Betrieben im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, soweit dort eigene Vorschriften bestehen. Werkfeuerwehren im Feuerwehreinsatz sind den öffentlichen Feuerwehren gleichgestellt.
..."

Gruß

Michael

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorStep8han8 S.8, Birstein / Hessen851705
Datum29.08.2019 11:411490 x gelesen
Stimmt, dann nehme man die BGI/GUV-I 8674, in der defacto das selbe steht (im Bereich der Prüffristen).

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorStep8han8 S.8, Birstein / Hessen851706
Datum29.08.2019 11:451555 x gelesen
Geschrieben von ---Volker Clemens--- Das verstehe ich jetzt nicht. Die Unfallversicherung weist ja extra auf die Hersteller spezifischen Anweisungen hin.
"Gibt der Hersteller in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) gegenüber den
Vorgaben der Tabellen 4 bis 11 strengere oder für Fluchtgeräte abweichende Vorgaben
an, sind diese zu beachten." S. 69


Was ist daran nicht zu verstehen?
Gibt der Hersteller z.B. vor das der Druckminderer des PA alle 4 Jahre grundüberholt werden muss, dann gelten diese 4 Jahre.
Gibt der Hersteller aber nun z.B. für die Grundüberholung des Druckminderers 8 Jahre an, so gelten die 6 Jahre der UVV.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen851708
Datum29.08.2019 12:361437 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Gibt der Hersteller aber nun z.B. für die Grundüberholung des Druckminderers 8 Jahre an, so gelten die 6 Jahre der UVV.

Auf welche UVV beziehst du dich? In den DGUV-Vorschriften werde ich nicht fündig.

Alles andere hat nicht den Rang einer Unfallverhütungsvorschrift nach § 15 SGB VII, sondern ist nur untergeordnetes Regelwerk.


Viele Grüße

Mario

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AutorStep8han8 S.8, Birstein / Hessen851710
Datum29.08.2019 13:141436 x gelesen
Damit meine ich natürlich die BGI/GU-I 8674.
Diese ist zwar an sich nur eine Richtlinie der Unfallversicherungsträger, stellt aber definitiv den Stand der Technik dar und ich würde es eben nicht als untergeordnetes Regelwerk sehen.
Entschuldigung für das Missverständnis mit der "UVV"(=Unfallversicherungsträger).

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen851711
Datum29.08.2019 14:131410 x gelesen
Du meinst sicherlich eine anerkannte Regel der Technik.

Als Stand der Technik sieht man in der Regelk folgendes an:

- Beschreibt den aktuellen Entwicklungsstand
- Ist in der Praxis noch nicht langfristig bewährt
- Basiert auf gesicherten Erkenntnissen
- Lässt die praktische Eignung als gesichert erscheinen
- Ist wirtschaftlich machbar

Da es Hersteller gibt, die von längeren intervallen ausgehen, dies auch für Ihre Produkte angeben und dies sogar in anderen Ländern so praktiziert wird, kann man hier wohl schon vom Stand der Technik sprechen, Geräte mit längeren Prüfintervallen zu haben.

Aber anerkannte Regeln der Technik müssen zwangsläufig hinter dem Stand der Technik zurückliegen.

Viele Grüße

Mario

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AutorJuli8a R8., Oelzschau / 851769
Datum01.09.2019 22:301238 x gelesen
DGUV Information 205-013 (vorher BGI/GUV-I 8674 Juli 2008)
Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren

DGUV Information 205-010 (vorher BGI/GUV-I 8651 Januar 2006 aktualisierte Fassung Juli 2011)
Sicherheit im Feuerwehrdienst

DGUV Information, wie der Name schon sagt, ist eine reine Information mit unverbindlichen Hilfestellungen bzw. Empfehlungen. Sie sind weder eine Vorschrift, Regel noch ein Grundsatz, da sie mit dem Zusatz Information gekennzeichnet worden ist. Zusätzlich beginnen diese mit dem 200er Zahlenblock für den Hinweis auf eine Information.

Was ist eine Vorschrift, Regel, Information und Grundsatz?

Ein wesentlicher Baustein bildet die Prävention mit dem DGUV-Regelwerk und besitzt in seiner systematischen Gliederung folgende 4 Kategorien

DGUV Vorschriften: 1-99
sind Unfallverhütungsvorschriften mit verbindlichen autonomen Rechtsnormen, die von der Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden.

DGUV Regeln: 100-XXX
sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder Unfallverhütungsvorschriften und/oder technischen Spezifikationen und/oder den Erfahrungen der Präventionsarbeit der UV-Träger.

DGUV Informationen: 200-XXX
enthalten unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen.

DGUV Grundsätze: 300-XXX
enthalten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z.B. zur einheitlichen Durchführung von Prüfungen.

https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/regeln-und-vorschriften/erlaeuterungen-zum-regelwerk/index.jsp

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 28.08.2019 18:31 Juli7a R7., Oelzschau
 29.08.2019 09:53 Step7han7 S.7, Birstein
 29.08.2019 10:21 Volk7er 7C., Garbsen
 29.08.2019 11:45 Step7han7 S.7, Birstein
 29.08.2019 12:36 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 29.08.2019 13:14 Step7han7 S.7, Birstein
 29.08.2019 14:13 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 29.08.2019 11:33 Mich7ael7 B.7, Ratingen
 29.08.2019 11:41 Step7han7 S.7, Birstein
 29.08.2019 10:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.09.2019 22:30 Juli7a R7., Oelzschau
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