News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Reform der Notfallversorgung: Krankenkassen wollen den Rettungsdienst entmachten | 12 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851734 | |||
Datum | 30.08.2019 14:58 | 5042 x gelesen | |||
... In den wesentlichen Punkten applaudieren sie dem CDU-Politiker vor allem für den Plan, den Kommunen die Hoheit über die Rettungsdienste von Feuerwehr, DRK & Co. zu nehmen, selbst wenn das Grundgesetz geändert werden muss. ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 851739 | |||
Datum | 30.08.2019 17:21 | 2985 x gelesen | |||
Bin ich der einzige bei den da alle Glocken klingeln: Künftige Strukturen müssen sich am Bedarf und an Bedürfnissen von Patienten orientieren und nicht andersherum, Vor allem wenn sie von dieser Seite kommen sagt die neue Frau im Vorstand des Spitzenverbands der Kassen Ich persönlich glaube eher das man hier ein großes Potential sieht zum Optimieren(in der GKV-Spraxhe gleichzusetzen mir Sparen) Dies ist meine Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 851741 | |||
Datum | 30.08.2019 18:30 | 2913 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.das birgt Sprengstoff :-() Dass sich die Strukturen am tatsächlichen Bedarf orientieren, und dass die Bedürfnisse der Patienten im Mittelpunkt stehen ist ja kaum ernsthaft zu kritisieren. Allerdings wäre das jetzt (zu mindestens hier in NRW) auch keine grundlegende Änderung: Schon heute wird der Rettungsdienst hier über einen Bedarfsplan dimensioniert, in dem Qualitätskenngrößen wie Eintreffzeiten und Erreichungsgrade maßgeblich sind. Und natürlich spielen da auch heute schon die Krankenkasse eine wichtige Rolle, immerhin müssen die das ganze Konstrukt ja bezahlen. Allerdings haben die dann ihrerseits manchmal wohl eher eigene (wirtschaftliche) Interessen im Fokus und weniger die Bedürftnisse der Patienten. Sonst müsste nicht bisweilen die Aufsichtsbehörde entscheiden, dass die von den Kassen gewünschte Absenkung der Qualitätsstandards eben nicht umzusetzen ist. | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 851763 | |||
Datum | 01.09.2019 09:44 | 2367 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Allerdings haben die dann ihrerseits manchmal wohl eher eigene (wirtschaftliche) Interessen im Fokus und weniger die Bedürftnisse der Patienten. Sonst müsste nicht bisweilen die Aufsichtsbehörde entscheiden, dass die von den Kassen gewünschte Absenkung der Qualitätsstandards eben nicht umzusetzen ist. Ja z. B. was ist Stadt und was ist Land. Ist schon merkwürdig dass ein Stadtteil einer mittleren kreisangehörigen Stadt als Land gilt und der andere als Stadt, mit den entsprechenden Eintreffzeiten. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 851766 | |||
Datum | 01.09.2019 10:46 | 2369 x gelesen | |||
Bleibt die ganz allgemeine Frage ob eine solche Unterscheidung Verfassungskonform ist. Mit welchr Begründung darf bei einem Herzinfarktpatienten auf dem Land die Eintreffzeit per Gesetz länger definiert werden als in der Stadt. Als Landbürger würde ich hier klagen. Um mich nicht falsch zu verstehen: Wir können nicht an jeder Milchkanne einen RTW finanzieren. Daher gibt es eben Orte an denen die Anreise eines RTWs länger ist als an andere Orte. Allerdings hat aktuell jeder die gleiche Hilfsfrist. So wie auch jeder (egal ob Stadt oder Land) einen gleichen Anspruch auf Kinderbetreuung hat. Es wird in der Politik immer über die aktuelle Landflucht geklagt und dass in manchen Bereichen schon jetzt die Städe aus allen Nähten platzen. Mit solchen Ideen wird das sicher nicht besser und der Druck auf die Städte immer größer. Es darf nicht immer nur der aktuelle ggf. eigesparte Euro zählen. Es muss auch die langfristige Entwicklung berücksichtigt werden. Grüße *von einem der gerne in einer kleinen Umlandgemeinde wohnt* Simon | |||||
| |||||
Autor | Pete8r I8., Freital / Sachsen | 851771 | |||
Datum | 02.09.2019 07:30 | 2022 x gelesen | |||
Hallo, zum Glück gibt es ja dann Bürgerinitiativen in Form der Freiwilligen Feuerwehren und Ortsvereinen der Hilfsorganisationen welche dann First Responder Einheiten aufstellen, welche die Krankenkassen nicht bezahlen müssen. Und die Hilfsfrist kann man mit dieser Gesetzesänderung auch pauschal gleich mit erreichen, da jetzt mit eingerechnet. MkG Peter | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 851775 | |||
Datum | 02.09.2019 12:56 | 1542 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Henning K. Und natürlich spielen da auch heute schon die Krankenkasse eine wichtige Rolle, immerhin müssen die das ganze Konstrukt ja bezahlen. In BaWü gem. § 5 des RDG-BaWü der bundesweit einmalige (?) berühmt-berüchtigte Bereichsausschuß für den Rettungsdienst, in dem Krankenkassen und HiOrgs zusammensitzen. Infos dazu: -> SQP-BW Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [...] In jedem Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (Bereichsausschuss) gebildet. Ihm gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertretern der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich, höchstens je sieben Vertreter, an. Ferner können die Leistungsträger (nach § 2 Absatz 1 RDG) im Rettungsdienstbereich, die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, mit einem Vertreter an den Sitzungen des Bereichsausschusses beratend teilnehmen. [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 851787 | |||
Datum | 02.09.2019 15:34 | 1368 x gelesen | |||
Bei all dem solte man nicht vergessen, dass gleiche Lebensbedingungen auch gleiche Kosten (u.a. Miete) bedeuten. Es gibt halt keine reine 'Win' Situation. | |||||
| |||||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 851789 | |||
Datum | 02.09.2019 16:21 | 1314 x gelesen | |||
Hallo, wir (in LSA) haben per Gesetz zwei "Beiräte"...einmal einen "Landesbeirat" gem. § 6 RettDG LSA und einen "Bereichsbeirat" gem. § 8 RettDG LSA ;-// In beiden "Räten" neben vielen anderen auch jeweils die "...Gesamtheit der Krankenversicherungsträger und BG..." bzw. "Vertretungspersonen der Gesamtheit der Kostenträger" ;-/ vertreten Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 851798 | |||
Datum | 02.09.2019 21:18 | 1378 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter I.Und die Hilfsfrist kann man mit dieser Gesetzesänderung auch pauschal gleich mit erreichen, da jetzt mit eingerechnet Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkassen mit einem solchen Ansinnen Erfolg haben würden. | |||||
| |||||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 851835 | |||
Datum | 03.09.2019 21:01 | 1270 x gelesen | |||
Hmm. Leider sind diese First Respondereinheiten 1. nicht flächendeckend vorhanden 2. nicht zuverlässig im Sinne einer 100% 24/7 Verfügbarkeit. In Zeiten von immer geringerem bürgerschaftlichem Engagement werden auch die FR-Einheiten zum kämpfen haben. Und das Thema bürgerschaftliches Engagement trifft ja nicht nur die BlaulichtFraktion- Bei der Kommunalwahl dieses Jahr haben die 4 in meinem Ort antretenden Listen/Parteien für 17 zu vergebende Gemeinderatsplätze 3x 11 und 1x 9 Kandidaten aufgestellt. Davor waren die Listen immer voll. Das reinrechnen wird daher schwierig. Grüße Simon | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852117 | |||
Datum | 17.09.2019 08:15 | 1360 x gelesen | |||
Guten Tag Dazu vom DFV und vfdb: -> DFV " Sorge über Pläne zur Reform der Notfallversorgung " DFV und vfdb: Umsetzung des Entwurfs würde Rettungsdienst in Gefahr bringen Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
|