alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Themaein herrenloser Wasserwerfer 9 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg852242
Datum24.09.2019 13:145960 x gelesen
Verlassener Wasserwerfer aus Hamburg beschäftigt Dresdner Polizei

Steht ein Wasserwerfer auf dem Bürgersteig - und niemand weiß, warum: In Dresden mussten Ermittler einer ungewöhnlichen Fundsache nachgehen.

SPIEGEL ONLINE

hallo,

was so alles in der Gegend rumsteht ;-)
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW852243
Datum24.09.2019 15:473423 x gelesen
Die Firma aus Österreich mit Niederlassungen in Luckenwalde und Karlsruhe kennen wir wohl ;-)

Aber auch ein normaler LKW der 25t Klasse darf nicht einfach so auf dem Gehweg geparkt werden für solche Lasten ist üblicherweise weder der tragende Aufbau noch etwa dort verlegte Leitungen ausgelegt!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg852256
Datum25.09.2019 09:082621 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Aber auch ein normaler LKW der 25t Klasse darf nicht einfach so auf dem Gehweg geparkt werden für solche Lasten ist üblicherweise weder der tragende Aufbau noch etwa dort verlegte Leitungen ausgelegt!Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit. Und das in Verbindung mit: Wer gibt "der Polizei" schon einen Strafzettel.
Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz852259
Datum25.09.2019 09:412510 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian R.Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit. Und das in Verbindung mit: Wer gibt "der Polizei" schon einen Strafzettel.

Das kann ganz schnell ganz teuer werden: Beschädigter Gehweg mit darunter verlaufenden beschädigten Versorgungsleitungen. Dagegen ist der Lenkzeitenverstoßes ein Schnäppchen. Siehe auch die vielfach in den Zufahrten zu Raststätten und Parkplätzen parkenden LKW. Da gab es vor kurzem einen Bericht mit einem tödlichen Unfall, der falsch parkende Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW852260
Datum25.09.2019 09:442414 x gelesen
Geschrieben von Christian R.us Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar
und wenn er nicht angewiesen wurde, nur auf gesicherten Parkplätzen zu parken, noch nachvollziehbarer.

Gab es da nicht vor einigen Jahren so ne Frage der Bundeswehr: "Wer hat unseren Leo gesehen?"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg852261
Datum25.09.2019 10:072357 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Das kann ganz schnell ganz teuer werden: Beschädigter Gehweg mit darunter verlaufenden beschädigten Versorgungsleitungen.Das muss aber erstmal nachgewiesen werden...

Geschrieben von Michael W.Dagegen ist der Lenkzeitenverstoßes ein Schnäppchen.Stimmt. Ich hab gerade mal nachgesehen: Überschreitung der Lenkzeit (bis eine Stunde) 30 Euro, Parken auf dem Gehweg (mehr als eine Stunde mit Behinderung) 35 Euro. Von daher hast du Recht und es nicht nachvollziehbar :-)

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz852263
Datum25.09.2019 10:282415 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian R.Das muss aber erstmal nachgewiesen werden...

Ich kann dir mehrere Fälle schildern, wo das ganz schnell nachgewiesen wurde. Gut, vielleicht schaut in der Stadt mancher nicht so genau hin, aber auf dem Lande kenn ich da diverse LKW-Fahrer, die für diverse Beschädigungen (auch eingedrückter Gehweg nach befahren des selbigen) zur Kasse gebeten wurden. Da gab's zwar keinen Strafzettel sondern die Schäden wurden direkt mit der Versicherung abgewickelt, war aber sicherlich nicht billig.

Geschrieben von Christian R.Stimmt. Ich hab gerade mal nachgesehen: Überschreitung der Lenkzeit (bis eine Stunde) 30 Euro, Parken auf dem Gehweg (mehr als eine Stunde mit Behinderung) 35 Euro. Von daher hast du Recht und es nicht nachvollziehbar :-)

Zumindest einen für LKW geeigneten Parkplatz sollte man finden können. Ob man das Teil nun im öffentlichen Verkehrsraum oder nur auf abgesperrtem Gelände parken sollte, lass ich mal offen.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorTimo8 S.8, Alzey / RLP852265
Datum25.09.2019 12:442273 x gelesen
Geschrieben von ---Christian R.--- Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit

Haben die LKW´s der Polizei überhaupt DTCO´s verbaut?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW852272
Datum25.09.2019 23:031780 x gelesen
Geschrieben von Timo S.Geschrieben von ---Christian R.--- Aus Sicht des Fahrers aber nachvollziehbar: Lenkzeitenverstoß vs. Ordnungswidrigkeit

Haben die LKW´s der Polizei überhaupt DTCO´s verbaut?


Ich würde noch einen Schritt weiter gehen:

Gelten die Lenk- und Ruhezeiten überhaupt?

Geschrieben von ---VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 ---
Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
(...)
c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt;


Das verstehe ich so, dass hier im Wesentlichen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten.

All das ändert natürlich nichts an der Pflicht des Fahrzeugführenden, die Fahrt zu unterbrechen wenn die Verkehrssicherheit das gebietet!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg852275
Datum26.09.2019 08:301558 x gelesen
Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
(...)
c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt;
Das ist bei einer firmeninternen Überführung wohl nicht zutreffend.

Geschrieben von Henning K.Gelten die Lenk- und Ruhezeiten überhaupt?Daher: Ja, werden wohl gelten.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Themaein herrenloser Wasserwerfer
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz852276
Datum26.09.2019 08:411658 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian R.Das ist bei einer firmeninternen Überführung wohl nicht zutreffend.

Die ganze Verordnung ist für den WaWe allerdings nicht zutreffend, da dieser sicher kein Fahrzeug zur Güterbeförderung ist.

Geschrieben von Christian R.Daher: Ja, werden wohl gelten.

Nein. Siehe oben.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 24.09.2019 13:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.09.2019 15:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.09.2019 09:08 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 25.09.2019 09:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.09.2019 10:07 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 25.09.2019 10:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.09.2019 09:44 Hara7ld 7S., Köln
 25.09.2019 12:44 Timo7 S.7, Alzey
 25.09.2019 23:03 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.09.2019 08:30 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 26.09.2019 08:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt