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Thema | Dritter Stellplatz ohne Förderung (Bayern) möglich? | 15 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Wolf8gan8g K8., Steindorf / Bayern | 852311 | |||
Datum | 28.09.2019 08:12 | 4242 x gelesen | |||
Servus! Ich hätte da mal ne Frage und ich bin mir Sicher, dass ihr mir hier weiter helfen könnt. Wir haben 2017 einen Feuerwehrbedarfsplan für unsere Gemeinde aufstellen lassen, bei dem raus kam, dass von vier Ortsteilwehren drei zusammen gelegt werden. Hier soll dann ein gemeinschaftliches, neues Feuerwehrhaus mit zwei Stellplätzen für ein neues LF10 und ein neues MTW/MZF entstehen. Wir sind nun ganz am Anfang der Planung für unser neues Feuerwehrgerärehaus. Von beiden Seiten (Gemeinde und Wehrführung) ist der Wunsch eines dritten Stellplatzes da. Momentan würden wir hier einen Anhänger platzieren, später (10-15 Jahre) soll hier ein TSF-L seinen platz finden. Gefördert werden wahrscheinlich zum jetzigen Zeitpunkt nur zwei Stellplätze. Wenn wir den dritten Stellplatz nun bauen, ohne Förderung, wirkt sich dass dann irgendwie auf unsere gesamte Förderung aus? Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 852326 | |||
Datum | 28.09.2019 22:00 | 2586 x gelesen | |||
Servus! Das spielt keine Rolle. Die Förderung für Gerätehauser ist in BY je Stellplatz. Für den 3. würde es dann keine Förderung geben. Bestimmte Anhänger können aber auch für einen Stellplatz herangezogen werden. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852328 | |||
Datum | 29.09.2019 06:41 | 2546 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel M.Bestimmte Anhänger können aber auch für einen Stellplatz herangezogen werden. Oder man kauft sich noch ein altes TSF oder zweiten MTW, lässt vom KBR bestätigen das dieses Fahrzeug notwendig ist und läßt sich den dritten Stellplatz auch fordern. Zitat:"4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr auf-rechtzuerhalten oder zu verbessern; sie müssen ferner fachlich notwendig und wirtschaftlich sein. Bei der Stellplatzförderung ist es nicht erforderlich, dass es sich bei dem Fahrzeug, das auf diesem Stellplatz untergebracht werden soll, um ein förderfähiges Fahrzeug handelt; ausreichend ist, dass das Fahrzeug für die Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz und bei der technischen Hilfeleistung erforderlich ist." https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/ca/f3/caf36f46-d0a9-425f-85ad-683bd5b5804d/2018-12-18_richtline-feuerwehrforderung.pdf | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 852381 | |||
Datum | 01.10.2019 00:01 | 2291 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Oder man kauft sich noch ein altes TSF oder zweiten MTW, lässt vom KBR bestätigen das dieses Fahrzeug notwendig ist und läßt sich den dritten Stellplatz auch fordern. Womit man dann aber den Brandschutzbedarfsplan ad Absurdum führt. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852388 | |||
Datum | 01.10.2019 16:42 | 1895 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf H.Womit man dann aber den Brandschutzbedarfsplan ad Absurdum führt. Warum? Gerade wenn man nur ein TSF hat, braucht man eigentlich zwingend ein MTW um die letzten 3 Mann, meiner Gruppe rauszubringen. Wenn man nun irgendwo auf Ausbildung unterwegs ist und den MTW nimmt, wäre so gesehen das TSF gar nicht mehr voll einsätzfähig, da man nur noch mit einer Staffel ausrücken kann. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 852392 | |||
Datum | 01.10.2019 20:49 | 1738 x gelesen | |||
Hierzulande lößt man das mit privaten PKW. Das dürfte dort wo ein TSF hinreichend ist kein Problem darstellen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852393 | |||
Datum | 01.10.2019 21:18 | 1607 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Gerade wenn man nur ein TSF hat, braucht man eigentlich zwingend ein MTW um die letzten 3 Mann, meiner Gruppe rauszubringen. Dann muss man also zwingend neben jedes TSF gleich zwei MTW stellen, damit das TSF auch noch einsatzbereit ist, wenn ein MTW zu einer Ausbildung unterwegs ist. Aber warum braucht man eigentlich für drei FM(SB) einen ganzen MTW, da reicht doch auch ein Seitenwagengespann?! | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 852394 | |||
Datum | 01.10.2019 22:10 | 1550 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Warum? Ich glaube dir ist die Bedeutung eines Brandschutzbedarfsplan nicht so richtig klar. Das Schutzziel wird durch die politisch Verantwortlichen bestimmt. Zur Umsetzung des Schutzziel wird der Brandschutzbedarfsplan aufgestellt und in aller Regel durch die Verantwortlichen beschlossen. Wenn da jetzt ein KBM (KBR oder wie auch immer) kommt und meint: "Nö die brauchen aber noch einen TSF und einen MTW" dann läuft aber grundsätzlich was schief. Dann würde ja der BSBP nicht stimmen und die Verantwortlichen hätten Unsinn beschlossen. Das mal zum Grundsätzlichen. Im vorliegenden Fall ist man m.M. für ein 1000 Seelen-Dorf mit LF10 und MTW schon mehr als gut aufgestellt. Den KBR, KBM,... der da noch ein TSF begründet möchte ich sehen. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 852395 | |||
Datum | 02.10.2019 02:25 | 1688 x gelesen | |||
Hallo, der KBR (oder der von ihm bestellte KBI oder KBM) berät die Gemeinde, insofern darf er zwar die Meinung haben, dass der Gemeinde vielleicht ein zusätzliches Fahrzeug gut täten könnte, aber festlegen/feststellen im Sinne von bestimmen dass die Gemeinde was braucht, darf er da nix. Die Feststellung des Bedarfs im Sinne des BSBP nach VollzBekBayFwG, sofern die Gemeinde überhaupt die grundsätzlich nicht gesetzlich geforderte BSBP macht, ist und bleibt Sache der Gemeinde. Wenn der KBR in seiner Beratung beim Gemeinderat/BGM auf taube Ohren stößt und meint, die Gemeinde fährt mit ihrer minimalistischen Vorhaltung gefährlich nahe am thermischen Totalverlust der Ortschaft, dann kann er sich ja ganz vertrauensvoll an die zuständige Kommunalaufsicht wenden, Der BSBP wird übrigens nicht ad absurdum geführt, weil die Gemeinde ja das Fahrzeug kauft und nicht die Feuerwehr selbst. Insoern ist der politische Wille, der das Fahrzeug kauft, auch der gleiche politische Wille, der die Bedarfsplanung macht. Die BSBP kann ja dann ggf. an den nun festgestellten Bedarf eines weiteren Fahrzeuges angepasst werden. Und da die Gemeinde ja schließlich nix kauft, was fachlich/wirtschaftlich nicht nötig ist, sollte der Nachweis der Notwendigkeit kein Problem darstellen. Wenn es nun darum geht, eine Förderung zu erhalten, dann gibt es da zu Recht die Hürden, dass auch die fachliche Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen sind. Hürden, die aber in offener und ehrlicher Zusammenarbeit der Beteiligten (Gemeinde, KBR, Bezirksregierung) problemlos übersprungen werden können. Diese Hürden dämpfen auch glücklicherweise etwas das dörfliche Wettrüsten und die dauernden Ansonsten kann die Gemeinde, sofern ausreichend flüssig (oder auch als Erpressungsopfer der Wählergemeinschaft Feuerwehr) ja gerne kaufen was sie will, auch einen MTW für jeden FA einzeln. Sie bekommt ihn dann nur (zu Recht) nicht gefördert und muss sich ggf. dann zu Recht auch vor der Kommunal-/Finanzaufsicht wegen der Verschwendung öffentlicher Gelder rechtfertgen. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 852398 | |||
Datum | 02.10.2019 11:52 | 1291 x gelesen | |||
Eben. Ich sehe grade eine Menge TSA/GW-TS Wehren fragend gucken Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852401 | |||
Datum | 02.10.2019 13:03 | 1192 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Henning K. Dann muss man also zwingend neben jedes TSF gleich zwei MTW stellen, Dies liese sich quer durch die ganze FW-Fahrzeugpalette spannen, zwei ELW, RW, DLK, GW-G usw., usf. zwecks Ausfallreserve vorhalten ?! Den Ausfall bzw. die zeitweise Nichtverfügbarkeit eines FW-Fahrzeuges muß man halt dann intern oder durch eine vernünftige AAO regeln. Die Kombination von Löschstaffelfahrzeuge wie TSF, TSF-W oder MLF ist gar nicht sob selten. da reicht doch auch ein Seitenwagengespann?! So was ? ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 852403 | |||
Datum | 02.10.2019 13:44 | 1106 x gelesen | |||
Hallo, Ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF ; TSF-W) ist ein Fahrzeug zur Brandbekämpfung und zur einfachen technischen Hilfeleistung. Es hat eine Besatzung von 1/5 (Staffel 1 Staffelführer, 2 Trupps und 1 Maschinist). Die feuerwehrtechnische Beladung ist ausgelegt für eine Gruppe. Nirgends ist gefordert,das eine gesamt Gruppe mit dem Fahrzeug ausrücken MUSS?! Wenn ich keinen Schlauchtrupp habe, verlegt eben jeder Trupp seine Leitungen selbst und beim Aufbau der Wasserentnahme müssen halt alle Trupps etwas mehr rödeln... so what ?! MkG | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 852407 | |||
Datum | 02.10.2019 15:12 | 1104 x gelesen | |||
Hallo, nicht vergessen Geschrieben von Alexander H.(Hervorhebung durch mich) Gerade wenn man nur ein TSF hat, braucht man eigentlich zwingend ein MTW um die letzten 3 Mann, meiner Gruppe rauszubringen.In der Ursprungsfrage ging es um ein drittes/n Fahrzeug/Stellplatz zu LF10 und MTW/MZF. Das TSF(-L) ist nur Zusatzwunsch. MkG Helmut | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 852411 | |||
Datum | 02.10.2019 16:21 | 1133 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, in der Ursprungsfrage ging es meines Erachtens nicht um die Förderung eines dritten Stellplatzes, sondern darum, ob er sich förderschädlich auf die beiden anderen Stellplätze auswirkt. Das dürfte sich durch ein kurzes Telefonat mit dem Fachberater bei der Bezirksregierung klären lassen. die meisten neuen Gerätehäuser die mir bekannt sind haben fast alle einen leeren Stellplatz für die Zukunft eingeplant. Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben, dass ein geförderter Stellplatz binnen 5 Jahren zu belegen ist. Aber wie geschrieben, Fachberater kontaktieren und es dürfte alles geklärt sein. Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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