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Thema | Dienstgrad nach Unterbrechung | 18 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8in 8M., Oberuckersee / | 852516 | |||
Datum | 11.10.2019 11:52 | 4971 x gelesen | |||
Hallo, ich war von der Jugendfeuerwehr bis zum 25 Lebensjahr in der FFW in Brandenburg. Danach bin ich aufgrund des Studiums nach Berlin gezogen und hatte dann andere Interessen. Nach nun 5 Jahren bin ich wieder zurück in meinen Heimatort und bin dort wieder in meine alte Freiwillige Feuerwehr eingetreten. Mir wurde gesagt, dass die Zugehörigkeit zur Feuerwehr nun wieder neu beginnt. Die alten Jahre werden mir nicht angerechnet. Das ist auch kein Problem, die Lehrgänge ect. hab ich ja alle und muss diese nun auch nicht wieder neu machen. Meine Frage betrifft nun den Dienstgrad. Ich war damals als ich weg bin Oberlöschmeister, OK, das ist jetzt nicht weltbewegend, aber nun soll ich wieder als Feuerwehrmannanwärter anfangen, und das finde ich nun nicht so schön. Ist das so richtig und kann mir jemand vielleicht eine gesetztliche Grundlage nennen. In der TVFF hab ich jetzt nichts dazu gefunden. Danke schonmal | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 852517 | |||
Datum | 11.10.2019 12:06 | 3484 x gelesen | |||
Hallo, mir wäre neu, dass ein einmal erreichter Dienstgrad in einer Fw "verfällt". (Das kann beim Wechsel zwischen Wehren in verschiedenen Bundesländern aufgrund anderer Laufbahnvoraussetzungen anders sein!) Was ich nachvollziehen kann, dass bestimmte Funktionen erst nach einer erneuten Einarbeitung (Ausbildung, Fortbildung) ausgeübt werden dürfen. Insgesamt hinterläßt die Frage bzw. der Inhalt einen merkwürdigen Beigeschmack (kann es sein, dass man die Aufnahme eigentlich gar nicht will...`?). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 852518 | |||
Datum | 11.10.2019 12:52 | 3197 x gelesen | |||
Ernennungsurkunde zum Oberlöschmeister raussuchen, Da steht drauf Wird als OLM der Gemeinde XY ernannt wenn du nicht degradiert worden bist hast du innerhalb der Gemeinde den Dienstgrad (Verwaltungsakt). Damit sollte alles klar sein. Wie UC schon schrieb kann es nur Bundesland übergreifend anders sein, da Löschmeister nicht gleich Löschmeister ist, bzw. den Dienstgrad in manchen Bundesländern nicht gibt. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 852520 | |||
Datum | 11.10.2019 12:57 | 3023 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Die alten Jahre werden mir nicht angerechnet. hmmmm, also damit würde ich mich unbedingt auch nicht abfinden..... Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 852522 | |||
Datum | 11.10.2019 13:04 ![]() | 2931 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Martin M. Ist das so richtig und kann mir jemand vielleicht eine gesetztliche Grundlage nennen. In der TVFF hab ich jetzt nichts dazu gefunden. Wird da nicht eher umgekehrt ein Schuh draus? Derjenige, der Deine Beförderungsurkunde für ungültig erklärt, sollte Dir doch erläutern können, auf welcher Grundlage er dies tut (so er denn über eine verfügt). Es macht ja auch inhaltlich keinen Sinn, als FMA neu zu starten, wenn gleichzeitig die Lehrgänge anerkannt werden. Mit bestandener TM-Ausbildung würde schließlich die Beförderung zum FM erfolgen. Ich verstehe echt nicht, wieso deswegen die Führung in Euer Wehr überhaupt Diskussionsbedarf sieht und meint, damit unbedingt einen Kameraden vor die Stirn stoßen zu müssen. So lange wegen eines Dienstgrades in einer FF niemand mehr Geld bekommt oder höherer Personalaufwand entsteht, ist es doch piepsegal, wie viele Pommes, Pickel, Eichenlaub, Sternchen oder was auch immer jemand in welcher Farbe auf der Schulter hat. Den Joppen, mit dem der eigene Dienstgrad stolz der Welt präsentiert wird, trägt man zudem doch eh maximal 2x im Jahr ;-) Beste Grüße | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852526 | |||
Datum | 11.10.2019 13:31 | 2815 x gelesen | |||
Vielleicht hat man sich nur etwas unglücklich ausgedrückt und hat "Feuerwehrmannanwärter" mit "Probezeit" gleichgesetzt. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 852534 | |||
Datum | 11.10.2019 14:04 | 2722 x gelesen | |||
Hier geht es auch ganz gewaltig um das Thema "Wertschätzung" . Mit Verlaub ich finde das von der Feuerwehr eine Frechheit.(wie auch juristisch nicht haltbar). Und dann jammern wir bei den Wehren über den Mangel an Aktiven. Ja bei so einem Verhalten müssen wir uns nicht wundern. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 852538 | |||
Datum | 11.10.2019 14:23 | 2668 x gelesen | |||
Immer wieder geil, wie viel Nichtwissen, Halbwissen oder gar kein Wissen im Bereich der Feuerwehr umherwabert....... Ich frage mich auch immer wieder und immer mehr, was wird eigentlich bei den Führungslehrgängen beigebracht?? Es ist halt schade, daß man in Führungspositionen immer wieder Menschen findet, die von der Vorschriftenlage halt so gar nichts wissen..... Halt durch und schön, daß du wieder den Weg in die Feuerwehr gefunden hast..... Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 852539 | |||
Datum | 11.10.2019 14:59 | 2561 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Mir wurde gesagt, dass die Zugehörigkeit zur Feuerwehr nun wieder neu beginnt. Wer hat das gesagt? Irgendjemand oder der zuständige Leiter der Feuerwehr, Kommandant, Sachbearbeiter...? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852540 | |||
Datum | 11.10.2019 15:09 | 2604 x gelesen | |||
Interessant, wenn man die TVFF Brandburgliest... Und wenn ich das richtig lese, dann ist das mit dem Anwärter tatsächlich richtig so:§ 1 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr [...]Wenn ich das richtig verstehe, ist man nach 6 Monaten eben nicht mehr "Freiwillige Feuerwehr" und wird neu aufgenommen. Und dann als Anwärter. Das einzige was geht: Verkürzung der Probezeit durch Jugendfeuerwehr und eine Ausnahme durch die Aufsichtsbehörde bei der Beförderung (also dann vom Anwärter direkt zum Oberlöschmeister). Wie gesagt, so würde ich das lesen... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 852545 | |||
Datum | 11.10.2019 19:05 | 2546 x gelesen | |||
Hallo Martin, ich habe in unserer Feuerwehr genau denselben Fall. Bis Anfang 20 in der FF (ebenfalls Brandenburg) dann FF Berlin, 2 Jahre ohne FF und jetzt wieder im Heimatort in die FF eingetreten. Vor 2 Wochen durfte ich ihn dann nach Tätigkeitsverordnung unter Berücksichtigung des damaligen Dienstgrades weiterbefördern. Alles ohne Probleme. Schwieriger ist es bei der Medaille für treue Dienste Gesetz zur Verleihung einer Medaille für treue Dienste In der Regel wird diese für ununterbrochene Dienstzeit verliehen. Das Gesetz gibt dies so aber nicht her. Hier bin ich noch bei der Recherche ob ich meinem Kameraden diese Medaille für 20 Jahre zukommen lassen darf. Bei Unsicherheit hilft die LSTE bzw. das Ministerium des Innern in der Regel auch unbürokratisch weiter und beantwortet zeitnah die Mails. ;) Grüße aus TF Matthes | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 852567 | |||
Datum | 14.10.2019 08:53 | 2325 x gelesen | |||
Tja, das zeigt wieder mal wie bunt (und bescheuert) die Feuerwehrwelt manchmal ist. Ich habe schon von Berufsfeuerwehrleuten gehört, die sich an ihrem neuen Wohnort ehrenamtlich engagieren wollten und der Kommandant verlangte, dass sie erst die FF-Lehrgänge absolvieren müssten ... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 852568 | |||
Datum | 14.10.2019 09:05 | 2131 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.Tja, das zeigt wieder mal wie bunt (und bescheuert) die Feuerwehrwelt manchmal ist. Ich habe schon von Berufsfeuerwehrleuten gehört, die sich an ihrem neuen Wohnort ehrenamtlich engagieren wollten und der Kommandant verlangte, dass sie erst die FF-Lehrgänge absolvieren müssten .. Tja wenn man jemanden, der potentiell mehr Erfahrung hat, nicht will. Ansonsten ich würde jeden mit Kusshand nehmen :-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Berlin / Berlin | 852570 | |||
Datum | 14.10.2019 09:47 | 2092 x gelesen | |||
Besagtes Gesetz ist mitlerweile außer Kraft und durch das Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG ersetzt worden. Link Gemäß § 2 (1) sind Unterbrechnungen nur kein Problem mehr. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 852573 | |||
Datum | 14.10.2019 13:06 | 1923 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas H.Gemäß § 2 (1) sind Unterbrechnungen nur kein Problem mehr. Und in der Verwaltungsvorschrift zu besagtemGesetz steht unter 1.1.1.4 auch noch Die Berechnung erfolgt durch Addition aller berücksichtigungsfähigen Zeitabschnitte. Nach dem sowohl TVFF als auch PrämEhrG und dessen VwV von der Möglichkeit einer Unterbrechung sprechen denke ich nicht das deine Zugehörigkeit neu beginnt. Bei der Frage wann du deine 10 Jahre voll hast und damit auch die 500,- Euro bekommst sind die früheren Zeiten mit zu berücksichtigen. Außerdem sind in Brandenburg die Dienstgrade an die Qualifikation (bzw. Dienststellung) gekoppelt. Also warum soll man dich als Truppführer, nur so kannst du ja OLM geworden sein, einsetzen und dir dann aber den Dienstgrad Feuerwehrmann-Anwärter geben. Das macht keinen Sinn. Derjenige welcher das entschieden hat sollte sich mal an den Amtsbrandmeister Gramzow oder an die LSTE wenden um hier Rechssicherheit zu bekommen. Leider machen die Rechtsvorschriften in Brandenburg hier keine eindeutigen Aussagen. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 852589 | |||
Datum | 15.10.2019 06:49 | 1738 x gelesen | |||
Nach meiner Kenntnis nach gibt es das im Bayrischen Feuerwehr-Gesetz nicht. Zumindest habe ich es im Gesetz und in den Komentaren nicht gefunden..... Darfst mich aber gerne über die Straße bringen.... Gruß aus Kochel..... In Treue fest! | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 852592 | |||
Datum | 15.10.2019 09:07 | 1478 x gelesen | |||
Das Bayerische Feuerwehrgesetz sagt dazu im Prinzip erst mal gar nichts, räumt aber dem Kommandanten eine sehr hohe Entscheidungsbefugnis ein, was die Ernennung (und Abberufung) von Mannschafts- und Führungsdienstgraden angeht. Da gibt es keine bindenden Vorgaben, nur Empfehlungen ... Gruß Peter | |||||
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Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 852593 | |||
Datum | 15.10.2019 09:10 | 1535 x gelesen | |||
Stimmt, da steht´s auch nicht: Die Anerkennung der Ausbildungen im feuerwehrtechnischen Dienst für die FF steht in der FwDV 2... Ziemlich weit vorne ist in einer Tabelle geregelt welche Laufbahnausbildung wie anerkannt wird. Gruß aus der Oberpfalz | |||||
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