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ThemaPflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen37 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMatt8hia8s F8., Münster / NRW852612
Datum16.10.2019 11:429958 x gelesen
Hallo in die Runde,

was passiert eigentlich, wenn in einer Pflichtfeuerwehr die Zwangsverpflichteten absichtlich durch die Truppmannausbildung fallen? Ich frage das deshalb, weil in Grömitz (Schleswig-Holstein) gerade die nächste Pflichtwehr eingerichtet wurde (hier gibts ein Video: https://www.sat1regional.de/zu-wenig-helfer-groemitz-verpflichtet-buerger-zur-freiwilligen-feuerwehr/) und ich weiß, dass einige, die es getroffen hat, ganz offen sagen, dass sie die Prüfung absichtlich nicht bestehen. Soweit ich weiß, kann die Truppmannprüfung nicht erlassen werden und die Pflicht, eine Prüfung zu bestehen, gibt es meines Wissens in Deutschland nicht. Ist das dann die Hintertür, durch die man aus der Pflichtfeuerwehr wieder rauskommt, wenn man es partout nicht machen will?

Viele Grüße
Matthias

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852615
Datum16.10.2019 13:245740 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Matthias F.

Soweit ich weiß, kann die Truppmannprüfung nicht erlassen werden

Zumindest sieht das u.a. die FwDV 2 vor:

" 1.8 Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang wird durch einen Leistungsnachweis festgestellt. "

ist das dann die Hintertür, durch die man aus der Pflichtfeuerwehr wieder rauskommt, wenn man es partout nicht machen will?

Könnte man so sehen, wie weit man solch ein Vorgehen rechtlich würdigen kann ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 852618
Datum16.10.2019 13:38   5684 x gelesen
Hallo!

Durch die Prüfung fallen mit Vorankündigung um sich vor dem Dienst in der Pflichtfeuerwehr zu drücken?
Das sagt schon mal viel über den Charakter der Drückeberger Personen aus, außerdem scheinen die Personen nicht gerade über ein besonders ausgeprägtes Sozialverhalten zu verfügen.
Egal.

So lange man den betreffenden Personen nicht 100% nachweisen kann das sie mit der vollen Absicht sich vor dem Dienst zu drücken durch die Prüfung gefallen sind wird nichts weiter passieren.
Dies nachzuweisen wird sehr schwer bzw. unmöglich sein.
Es sei denn, die Personen hätten dies in einem größeren Kreis öffentlich geäußert und bei einer evtl. Anhörung erneut so ausgesagt. Dann könnten diverse Bußgeld- bzw. Owi-Bestimmungen greifen.
Aber so blöd kann man eigentlich nicht sein.

Ein schönes Beispiel wie weit es schon in unserer Gesellschaft ist. Alles fordern, alles wollen, aber sich bloß nicht selbst einbringen. Ganz klares asoziales verhalten.

Was ich ganz persönlich und im Detail von solchen "Mitmenschen" halte schreibe ich hier lieber nicht. Nur so viel, die sind bei mir unten durch.
Oder auf gut deutsch: "Die haben es bei mir verschissen bis in die Steinzeit".

Gruß vom Berg!

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW852620
Datum16.10.2019 14:265111 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.So lange man den betreffenden Personen nicht 100% nachweisen kann das sie mit der vollen Absicht sich vor dem Dienst zu drücken durch die Prüfung gefallen sind wird nichts weiter passieren.
Dies nachzuweisen wird sehr schwer bzw. unmöglich sein.


Warum ist das schwer? Wenn die Person es vor Zeugen gesagt hat, reicht die Aussage der Zeugen. Man muss das als Verwaltung nur wollen.

Wenn jemand durch die TM Prüfung fällt, ist seine grundsätzliche Eignung für andere Dinge in unserer Gesellschaft sehr fraglich.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern852621
Datum16.10.2019 18:264098 x gelesen
....Nimmt ein großen Teil meines weg.....
Ohne Worte, sonst hat der noch Grund mich zu verklagen......

Aber, wenn einer meint durch die Prüfung zu fallen zu müssen, muß er halt den ganzen Kurs wiederholen......
Der/Die überlegt sich das bestimmt ganz schnell, ob das ein so guter Plan ist.....
Ach Gott, da wäre ich ja gleich fertig......

Wo ist das Problem????

Am Rande....
Wir hatten so einen in unserer Grundausbildung/Wehrdienst.
Nachdem er davor nicht rausgekommen ist, hat er wä#hrend der Ausbildung gemeint, er wäre Schwul und könne nicht dienen.
Dann meinter er, er wäre Drogenabhängig,
dann nicht Zurechnungsfähig......uswusw.... Also alles nach hörensagen Ausschlußgründe zum treuen dienen.
Ergebnis: Der Arzt hat ihn (wie gewollt) Unzurechnungsfähig erklärt, Führerschein weg und einen Betreuer eingesetzt.......
Wie er aus der Nummer wieder rausgekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


Gruß vom Markus,
der jetzt wieder zu seinem MA Kurs los muß und UVV, Dienstvorschriften und Fahren von Feuerwehrfahrzeugen erklären darf.....;-))

In Treue fest!

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / 852622
Datum16.10.2019 19:493903 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Matthias F.was passiert eigentlich, wenn in einer Pflichtfeuerwehr die Zwangsverpflichteten absichtlich durch die Truppmannausbildung fallen?
Warum verpflichtet man unausgebildete Menschen die nicht wollen für die Pflichtfeuerwehr? Gibt es keine ehemaligen Feuerwehrangehörigen auf die man zurückgreifen kann?

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ste8n B8., Bammental / 852623
Datum16.10.2019 19:533920 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Jakob T.Durch die Prüfung fallen mit Vorankündigung um sich vor dem Dienst in der Pflichtfeuerwehr zu drücken?
Das sagt schon mal viel über den Charakter der Drückeberger Personen aus, außerdem scheinen die Personen nicht gerade über ein besonders ausgeprägtes Sozialverhalten zu verfügen.
Egal.

Wenn man mich zu etwas verpflichten würde, was ich nicht will, würde ich mich auch mit Allem dagegen wehren. Das hat doch nichts mit Sozialverhalten zu tun!
Geschrieben von Jakob T.Ein schönes Beispiel wie weit es schon in unserer Gesellschaft ist. Alles fordern, alles wollen, aber sich bloß nicht selbst einbringen. Ganz klares asoziales verhalten.Kennst Du diese Mensche ,und weisst, wo die sich evtl. sonst noch so engagieren.
Ich kann diese "aggressive Haltung", die bei solchen Dingen hier von manchen an den Tag gelegt wird nicht nachvollziehen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz852624
Datum16.10.2019 19:543946 x gelesen
Geschrieben von Thorsten B.Warum verpflichtet man unausgebildete Menschen die nicht wollen für die Pflichtfeuerwehr? Gibt es keine ehemaligen Feuerwehrangehörigen auf die man zurückgreifen kann?
Warum soll man nur diejenigen zwangsverpflichten, die schon jahrelang freiwilligen Dienst geleistet haben?
Wenn genug Leute wollen würden, bräuchte es keine Pflichtfeuerwehr.
In den meisten Fällen wird es wohl ein sowohl als auch sein.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 852626
Datum17.10.2019 02:21   4083 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thorsten B.Kennst Du diese Menschen ,und weisst, wo die sich evtl. sonst noch so engagieren.

Wo sich solche Menschen sonst noch engagieren?
Aus jahrelanger Erfahrung kann ich Dir sagen, in der Regel, nirgends.

Das ist meist der Typ von Mensch bei dem sich alles nur um sich selbst dreht. Bloß nicht die eigene Komfortzone verlassen, Spaß haben, keine Verpflichtungen eingehen, wenn nicht so läuft wie gewünscht dann sind alle anderen Schuld.
Und!
Fordern, man kennt ja seine Rechte. Pflichten? Das sind nur so dumme Sachen für Idioten.

Tut mir leid das ich für solche Menschen keinerlei Respekt aufbringen kann.

Ich hab in über 36 aktivem Feuerwehrdienst schon so einiges an "Gründen" gehört. Glaub mir, ich kenne diese Pappenheimer.

Übrigens wir niemand für ewig verpflichtet. Die Verpflichtungsdauer beträgt, je nach Satzung zwischen zwei (was wenig Sinn macht) und sechs Jahre. Ein überschaubarer Zeitraum.

Geschrieben von Thorsten B.Ich kann diese "aggressive Haltung", die bei solchen Dingen hier von manchen an den Tag gelegt wird nicht nachvollziehen.

Ich verstehe die "aggressive Haltung".
Denn es kommt immer mehr in Mode alle Rechte zu genießen und sich vor evtl. Pflichten zu drücken. Ohne sich Gedanken um irgendwelche Konsequenzen zu machen - Spaßgesellschaft mit Vollkaskomentalität.
Eine schallende Ohrfeige für alle die sich bei der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz, dem Rettungsdienst, der freiwilligen Krankenpflege, sprich für das Wohl und den Schutz ihrer Mitmenschen freiwillig engagieren.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852627
Datum17.10.2019 07:223684 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Matthias F.

Ich frage das deshalb, weil in Grömitz (Schleswig-Holstein) gerade die nächste Pflichtwehr eingerichtet wurde


Dazu auch:

-> spiegel.de " Die unfreiwillige Feuerwehr von Grömitz "

Freiwillige Feuerwehr? Funktioniert - wie der Name sagt - nur mit Freiwilligen. Weil die fehlen, verpflichtet ein Ort in Schleswig-Holstein jetzt seine Bürger.
[...]
Wer verpflichtet wird, muss das volle Programm durchlaufen - Truppmannausbildung, Übungen, Weiterbildung, Einsatzbereitschaft. Auch die Arbeitgeber können das nicht verhindern: Wenn ein Einsatz ansteht, dürfen Feuerwehrleute sofort den Arbeitsplatz verlassen.
[...]




Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMarc8 S.8, Dietzenbach / Hessen852628
Datum17.10.2019 07:233724 x gelesen
Ich stelle mir an dieser Stelle immer die Frage, ob es der richtige Weg ist, eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen.
Ja, man kann damit als Gemeinde ein Zeichen setzen, aber ob ich damit meinen gesetzlichen Pflichten als Gemeinde nachkomme, eine leistungsstarke Feuerwehr aufzustellen, ist zu bezweifeln.
Wenn die dann Ausgewählten (Verpflichteten) die Prüfung zwar bestehen, gibt es danach noch genug Möglichkeiten den Dienst zu blockieren.
Das fängt damit an, dass man beim Einsatz nicht einsatzfähig ist (krank, alkoholisiert, ...) bzw. man seinen Dienst erst verzögert antritt und erst nach einiger Zeit am Feuerwehrhaus erscheint (musste laufen, da kein Fahrzeug zur Verfügung stand) oder man den Melder nicht gehört hat bzw. der nicht ausgelöst hat (lautlos gestellt, Akku leer, im Keller gewesen - kein Empfang) - es gibt genug Begründungen , warum man dem Einsatz ferngeblieben ist und die nicht überprüfbar sind und damit nur schwer zu ahnden.
Außerdem kommen danach noch mehr Lehrgänge wo man sich dumm anstellen kann bzw. man gesundheitlich nicht die G26.3 schafft und somit atemschutzuntauglich ist.
Mit solchen Leuten will und kann ich eine Feuerwehr nicht planen und eine leistungsstarke Feuerwehr kann ich damit nicht betreiben.
Hier ist sicherlich die Politik gefordert Anreize zu schaffen, damit es wieder eine Ehre ist, in der Feuerwehr freiwillig aktiv zu sein oder wir steuern langfristig in Richtung Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften bzw. Berufsfeuerwehren, die dann die Sicherheit sicherstellen.
Das geht dann aber nur mit einer finanziellen Umlage (höheren kommunalen Steuern)

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg852629
Datum17.10.2019 08:053471 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Warum soll man nur diejenigen zwangsverpflichten, die schon jahrelang freiwilligen Dienst geleistet haben?Nicht nur, aber zumindest, bis eine ausgebildete Mannschaft zur Verfügung steht. Dann hat man sofort eine einsatzbereite Mannschaft, die ggf. das Geräte schon kennt und die "Neuen" einweisen kann.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorAndr8eas8 H.8, Berlin / Berlin852635
Datum17.10.2019 11:233723 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Warum ist das schwer? Wenn die Person es vor Zeugen gesagt hat, reicht die Aussage der Zeugen. Man muss das als Verwaltung nur wollen.

Und was soll die Verwaltung dann machen (rechtliche Grundlage)? Zwangsgeld im Rahmen einer Verwaltungsvollstreckung ist nur für den Ein- und Austritt (bzw. in dem Fall Verpflichtung) möglich (Verwaltungsakt). Die meisten Landesdisziplinargesetze, die Geldbußen kennen, gelten nur für Ehrenbeamten (Wehrführung). Für den gemeinen Feuerwehrmann kann i.d.R. doch nur Degradierung, Beurlaubung oder Ausschluss für Dienstvergehen angewandt werden, was jetzt nicht so richtig zielführend ist. Oder gibt es Brandschutzgesetzen oder nachgeordnete Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften, die für Dienstvergehen von ehrenamtlichen Feuerwehrmännern Geldbußen kennen?

Die Frage ist auch, ob ein angekündigtes oder auch nicht angekündigtes Nichtbestehen einer Prüfung, ein Dienstvergehen darstellt?

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 852638
Datum17.10.2019 14:343194 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marc S.Hier ist sicherlich die Politik gefordert Anreize zu schaffen, damit es wieder eine Ehre ist, in der Feuerwehr freiwillig aktiv zu sein oder wir steuern langfristig in Richtung Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften bzw. Berufsfeuerwehren, die dann die Sicherheit sicherstellen.
Das geht dann aber nur mit einer finanziellen Umlage (höheren kommunalen Steuern)


Man könnte es aber auch so lösen wie in manchen Kantonen der Schweiz.

Vielerorts besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Dienstleistung, und dies sowohl für Männer als auch Frauen.

Eine Ersatzabgabe für den Feuerwehrdienst, in je nach Gemeinde und Kanton unterschiedlicher Höhe, hat die Person zu zahlen, die keinen Dienst leisten kann (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) oder will.
Zum Beispiel zahlt man als "Feuerwehrpflichtersatz" im Kanton Aargau zwei Promille des zu versteuernden Jahreseinkommens (mindestens 30 Franken, höchsten 300 Franken.

In der Gemeinde Cazis, Kanton Graubünden liegt der "Feuerwehrersatz" bei 250 Franken.

Natürlich gibt es hier Ausnahmen für Schüler, Studenten, Behinderte usw.

Und wenn dann das Geld ausschließlich für die Gemeindefeuerwehr verwendet wird (weiß da eine genau Bescheid?) ist das eine sehr gute Sache.

Ich rechne mal kurz für unsere Gemeinde. 250CHF ca. 225. Dann stünden uns etwas über 24.500,-- jährlich zur Verfügung. (Schüler, Rentner, Kranke usw... habe ich, soweit bekannt, berücksichtigt).
Das ist schon eine nette Summe mit der man arbeiten kann. In größeren Gemeinden kommt da schon ordentlich was zusammen. :-)

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852642
Datum17.10.2019 14:443265 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Andreas H.

Oder gibt es Brandschutzgesetzen oder nachgeordnete Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften, die für Dienstvergehen von ehrenamtlichen Feuerwehrmännern Geldbußen kennen?


Ja, z.B. im Feuerwehrgesetz BaWü, § 14 " Dienstpflichten " Abs. 5:

" (5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1 000 Euro ahnden. "

Wie weit die erwähnten Dienstpflichten im Abs. 1 das Nichtbestehen einer Ausbildung nach FwDV 2 einen groben Verstoß darstellen ?



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorEppl8e R8., Esslingen / BW852644
Datum17.10.2019 15:283130 x gelesen
...so eine Abgabe gab es in DE schon mal - bis dann erfolgreich (auf EU-Ebene?) dagegen geklagt wurde :-(

Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim

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AutorMarc8 S.8, Dietzenbach / Hessen852647
Datum17.10.2019 16:063081 x gelesen
... und hier führen wir die Diskussion, warum jemand im Freiwilligen Polizeidienst eine Aufwandsentschädigung pro Stunde bekommt, aber das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr quasi nichts bekommt .
Naja immerhin gibt es für die ganze Feuerwehr eine Pauschale, die dann nach einem Puntesystem auf die Einsatzkräfte ausgeschüttet wird. Reicht dann aber auch gerade für 1-2 Tankfüllungen.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW852648
Datum17.10.2019 16:122986 x gelesen
Geschrieben von Andreas H.Und was soll die Verwaltung dann machen (rechtliche Grundlage)? Zwangsgeld im Rahmen einer Verwaltungsvollstreckung ist nur für den Ein- und Austritt (bzw. in dem Fall Verpflichtung) möglich (Verwaltungsakt). Die meisten Landesdisziplinargesetze, die Geldbußen kennen, gelten nur für Ehrenbeamten (Wehrführung). Für den gemeinen Feuerwehrmann kann i.d.R. doch nur Degradierung, Beurlaubung oder Ausschluss für Dienstvergehen angewandt werden, was jetzt nicht so richtig zielführend ist. Oder gibt es Brandschutzgesetzen oder nachgeordnete Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften, die für Dienstvergehen von ehrenamtlichen Feuerwehrmännern Geldbußen kennen?

Nun zumindestens in NRW gibt es den §49:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. entgegen § 14 Absatz 2 Satz 1 der Dienstleistungspflicht in der Pflichtfeuerwehr nicht nachkommt,

und § 20
§ 20
Dienstpflichten, Freistellung

(1) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen verpflichtet. Die Anforderung erfolgt bei den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durch die Gemeinde, bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen erfolgt sie über die jeweilige Hilfsorganisation durch den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Damit kann man schon jemandem ein Ordnungsgeld verpassen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern852649
Datum17.10.2019 16:322989 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Epple R...so eine Abgabe gab es in DE schon mal - bis dann erfolgreich (auf EU-Ebene?) dagegen geklagt wurde :-(

Die EU muss nicht für alles herhalten!
Diese Abgaben gab es in verschiedenen Bundesländer und waren mal mehr, mal weniger handwerklich gut, gestrickt.
Letztendlich hat man es nicht fertig gebracht den Gleichheitsgrundsatz umzusetzen. Da war dann beim Bundesverfassungsgericht dann Schluss. Zur Erinnerung, es waren noch Zeiten, da hat man auch Frauen den Dienst bei der FW nicht zugetraut.

Anstatt sich Gedanken zu machen, den Dienst für alle zu öffnen, hat man die Regeln einfach abgeschafft.
Wenn der politische Wille da wäre, dann wäre ein konforme Regelung, wie z.B. in der Schweiz kein Problem. (Auf Frage beim Schweizer Kameraden: Geld bleibt in der Gemeine. Deshalb die Geilen Autos - Hängt aber auch von der Gemeindegröße ab)
Es gibt auch zivilisierte Länder im Norden, da stellt sich die Frage erst gar nicht.

Aber bevor man über Pflichtfeuerwehren nachdenkt, sollte man Lenkungsinstrumente nutzen.
Psychologisch ist es viel schöner, wenn ich zu mir sagen kann, ich geh zur FFW etc. und spare dann Geld.

Pflichtdienst ist nicht immer eine Last! Aus Pflicht wird bei vielen freiwillig.

Gruß
Dirk

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 852650
Datum17.10.2019 16:343054 x gelesen
Hallo!

"Die Feuerwehrabgabe war eine Kommunalabgabe, die männliche Erwachsene in einigen deutschen Bundesländern zu zahlen hatten, wenn sie nicht der Freiwilligen Feuerwehr angehörten.
Erhoben wurde diese Abgabe vor allem in Bayern und Baden-Württemberg sowie auch in Thüringen und Sachsen.

Städte mit einer Berufsfeuerwehr durften die Abgabe nicht erheben.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 1994 nach Klage eines Unternehmensberaters löste in den betroffenen Gemeinden eine Finanzkrise aus.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Abgabe mit Urteil vom 24. Januar 1995 für verfassungswidrig erklärt (1 BvL 18/93 und 5, 6, 7/94, 1 BvR 403, 569/94).

Die Feuerwehrabgabe verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Zudem liege das Feuerlöschen im Interesse der Allgemeinheit, wofür nur allgemeine Steuern heranzuziehen seien."

Tja, das war es dann in D mit der Feuerwehrabgabe.
Im Hinblick auf den letzten Satz könnte man sagen, wenn das Feuerlöschen im Interesse der Allgemeinheit liegt, dann liegt das "sich drücken" vor dem Feuerwehrdienst nicht im Interesse der Allgemeinheit. ;-)

Aber vielleicht sollten die Gemeinden über eine Neueinführung nachdenken. So ein Gesetz lässt sich doch sicher so formulieren das es nicht so einfach gekippt werden kann.

Denn gerade der letzte Satz schmeckt mir nicht. Warum muss ich eigentlich Abwassergebühren bezahlen? Die Entsorgung des Abwassers liegt doch auch im Interesse der Allgemeinheit, oder Straßenanliegergebühren?? ;-)

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorHenk8 H.8, BAD NIEUWESCHANS / Nederlands852654
Datum17.10.2019 17:343304 x gelesen
wie verpflichtet is pflicht is das von staat oder bundesland vepflichtet, fremde sagge

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen852663
Datum18.10.2019 18:292597 x gelesen
Geschrieben von Thomas E. Geschrieben von Andreas H.
Und was soll die Verwaltung dann machen (rechtliche Grundlage)? Zwangsgeld im Rahmen einer Verwaltungsvollstreckung ist nur für den Ein- und Austritt (bzw. in dem Fall Verpflichtung) möglich (Verwaltungsakt). Die meisten Landesdisziplinargesetze, die Geldbußen kennen, gelten nur für Ehrenbeamten (Wehrführung). Für den gemeinen Feuerwehrmann kann i.d.R. doch nur Degradierung, Beurlaubung oder Ausschluss für Dienstvergehen angewandt werden, was jetzt nicht so richtig zielführend ist. Oder gibt es Brandschutzgesetzen oder nachgeordnete Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften, die für Dienstvergehen von ehrenamtlichen Feuerwehrmännern Geldbußen kennen?


Nun zumindestens in NRW gibt es den §49:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. entgegen § 14 Absatz 2 Satz 1 der Dienstleistungspflicht in der Pflichtfeuerwehr nicht nachkommt,

und § 20
§ 20
Dienstpflichten, Freistellung

(1) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen verpflichtet. Die Anforderung erfolgt bei den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durch die Gemeinde, bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen erfolgt sie über die jeweilige Hilfsorganisation durch den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Damit kann man schon jemandem ein Ordnungsgeld verpassen.


Wieso, die gehen doch hin. Nur stellen sie sich dämlich an und fallen durch die Prüfung. Einmal dürfen sie wiederholen, dann sind sie (zumindest in Nds) raus. Da sie kein TM 1 haben, können sie auch nicht an weiteren Lehrgängen teilnehmen, da steht das Brandschutzgesetz und die Ausbildungsverordnung gegen. Einsetzen darf ich die auch nicht, also können sie nur entlassen werden. Das Brandschutzgesetz und die Satzungen der Feuerwehren mache m.W. keinen unterschied ob freiwillig oder verpflichtet.

Gruß
Heinrich

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken852664
Datum18.10.2019 18:322639 x gelesen
Naja, immer nur Autowaschen und Halle kehren und nicht mit zum Einsatz dürfen, ob das wirklich eine Option ist...

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen852665
Datum18.10.2019 18:432430 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Übrigens wir niemand für ewig verpflichtet. Die Verpflichtungsdauer beträgt, je nach Satzung zwischen zwei (was wenig Sinn macht) und sechs Jahre. Ein überschaubarer Zeitraum.

In S-H, wo Grömnitz liegt, sind es bis zu 12 Jahre, eine wiederverpflichtung ist möglich.

Heinrich

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen852666
Datum18.10.2019 18:552522 x gelesen
Geschrieben von Thorsten B.Warum verpflichtet man unausgebildete Menschen die nicht wollen für die Pflichtfeuerwehr? Gibt es keine ehemaligen Feuerwehrangehörigen auf die man zurückgreifen kann?


Na ja, wenn ich in einer Feuerwehr war und ausgetreten bin, weil es mir dort nicht mehr gefällt, ist es nich so, das ich vielleicht ehrenamtlich nichts mehr machen will. Vielleicht gehe ich statt dessen zum THW oder zum Roten Kreuz und engagiere mich dort. Wenn ich in einer anderen Organisation tätig bin, kann ich für die Pflichtfeuerwehr nicht mehr herangezogen werden.

Heinrich

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW852793
Datum29.10.2019 21:082217 x gelesen
Nach dem sicher niemand, der sich im Einsatz zu 100% auf seine Kameraden verlassen können muss, Drückeberger mit "durchziehen" will, halte ich als Sanktionierung nur die Verpflichtung zu ergänzenden Tätigkeiten, wie z. B. Hausmeistertätigkeiten an der Wache, für sinnvoll. An die Geräte und Fahrzeuge würd' ich sie alledings nicht lassen...

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen852795
Datum29.10.2019 22:332120 x gelesen
Geschrieben von Jörg E. J.Nach dem sicher niemand, der sich im Einsatz zu 100% auf seine Kameraden verlassen können muss, Drückeberger mit "durchziehen" will, halte ich als Sanktionierung nur die Verpflichtung zu ergänzenden Tätigkeiten, wie z. B. Hausmeistertätigkeiten an der Wache, für sinnvoll. An die Geräte und Fahrzeuge würd' ich sie alledings nicht lassen...


Aber dann ist das eigentliche Problem nicht gelöst. Die Wehr hat zu wenige Einsatzkräfte für den Einsatzfall. Wenn sie dann 5 Hausmeister mehr haben, bringt dass nicht einen einzigen Mann mehr auf das Löschfahrzeug. Aber genau darum geht es doch hier.
Wenn die Leute nicht wollen, dann ist es sehr schwer sie unter Druck zu zwingen.
Hier sollte und muss man andere Wege gehen. Warum eine Wehr überhaupt in einen derartigen Personalverlust rein schlittern kann, kann nur die Wehr selber beantworten. Oftmals haben aber auch die Feuerwehren selber oder zu mindestens eine Mitschuld an der Sache.

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AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt852801
Datum30.10.2019 08:521985 x gelesen
Hallo Kameraden,

das Problem ist sehr Vielschichtiger.

Meist ist es eine Mischung aus den Problemen der Verwaltung, über die Wehrleitung, die eigentlichen Kameraden hin zur Bevölkerung.

Aktuell kann ich die Probleme aber nur aus Dorfsicht beschreiben.

Ich habe mich mit sehr vielen potenziellen Einwohnern unterhalten und bin hierbei auf verschiedene aber nachvollziehbare Argumente gestossen. Ein Hauptproblem was ich aktuell in der Verwaltung und in den Wehren sehe ist das Verständnis dafür das ein Neuling kundenorientiert gepflegt werden muss. Dies fängt bei der Einkleidung an, geht über die Planung der Ausbildung und zieht sich weiter über die Einbildung seiner Lebenserfahrung. Über ein vernünftiges Gerätehaus und Ausrüstung/Fahrzeug sollte die Reise weiter gehen. Niemand macht gern in einem Museum gern Dienst.Wenn ich dabei einige Wehren sehe die immer noch mit dem Robur unterwegs sind dann braucht man sich nicht zu wundern. Dies hat nichts mehr mit Feuerwehr zu tun.

Und bevor man über eine Pflichtfeuerwehr nachdenkt sollte man alle Mittel von Anreizen die eine Gemeinde hat ausnutzen. Als gutes Mittel sehe ich hierbei das dem Feuerwehrmann im Einsatzdienst der Kindergartenbeitrag zum Teil erlassen wird. Dies ist rechtlich möglich und trifft in meinen Augen die richtige Zielgruppe im richtigen Alter und dies für ausreichend Zeit. Aber dies kostet der Kommune Geld welches sie ja meist nicht für die Feuerwehren hat.

MKG

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852802
Datum30.10.2019 11:021813 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jens R.

Ein Hauptproblem was ich aktuell in der Verwaltung und in den Wehren sehe ist das Verständnis dafür das ein Neuling kundenorientiert gepflegt werden muss. Dies fängt bei der Einkleidung an, geht über die Planung der Ausbildung und zieht sich weiter über die Einbildung seiner Lebenserfahrung.

Klar, wir müssen Kundenorientiert sein/werden, das ehrenamtlich tätige FW-Personal ist unser höchstes Gut und soll gepflegt, aber nicht verhätschelt werden.

Über ein vernünftiges Gerätehaus und Ausrüstung/Fahrzeug sollte die Reise weiter gehen. Niemand macht gern in einem Museum gern Dienst.

Schon, aber auch das innere Klima und soziales Gefüge muß stimmen, ob ältere oder neuere Ausstattung.

Und bevor man über eine Pflichtfeuerwehr nachdenkt

Ich glaube da besteht ein allhgemeiner Konsens dass die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr die letzte Option sein sollte.

man alle Mittel von Anreizen die eine Gemeinde hat ausnutzen. [...]

Im " Strategiepapier Freiwillig.Stark " werden einige Vorschläge aufgelistet. Von zeitgemäßer Ausrüstung und Ausbildung, über Unterstützung bei der Gesundheitsprävention bis zur kostenfreie Nutzung kommunaler Sporteinrichtungen, um nur paar Beispiele hieraus zu nennen.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern852803
Datum30.10.2019 11:112058 x gelesen
o.k. Dann fällt er beim ersten Anlauf durch.

Die Frage ist, ob er sein Durchfallen vorher irgendwo angekündigt hat. Dann sollte nach dem absichtlichen Durchfallen ein Gespräch unter "juristischen Rahmenprogramm" stattfinden.

Kann ein absichtliches Durchfallen nicht nachgewiesen werden, dann muss man den mühsamen Weg der Disziplinierung beschreiten. Solange den Truppmann-Kurs wiederholen, bis er bestanden wird. Das macht leider auch viel Aufwand und Ärger für uns brave Ausbilder bei der MTA-Ausbildung.
Aber der Durchfaller will sich vor dem ihm lästigen Dienst drücken. Wie "lästig" wird es für ihn, wenn gleich wieder zur MTA-Ausbildung antreten muss. So lange bis er besteht.... Durch das absichtliche Durchfallen muss sich der Zeitaufwand für ihn signifikant erhöhen, so dass schon das ausreichend "Motivation" ist jetzt zu bestehen, um nicht nochmal das ganze Programm wiederholen zu müssen. Mehrfache Wiederholung - so wird der Kandidat dann lernen - erhöht seinen persönlichen Zeitaufwand immens und er darf noch viel, viel öfter bei der Feuerwehr erscheinen. Irgendwann lernt er dann, dass es ihn weniger Aufwand kostet zu bestehen....

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW852813
Datum30.10.2019 15:171869 x gelesen
Du gehörst also auch zu denen, die jedes Jahr wieder zur TM Ausbildung müssen :-D

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen852824
Datum30.10.2019 20:411897 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Kann ein absichtliches Durchfallen nicht nachgewiesen werden, dann muss man den mühsamen Weg der Disziplinierung beschreiten. Solange den Truppmann-Kurs wiederholen, bis er bestanden wird. Das macht leider auch viel Aufwand und Ärger für uns brave Ausbilder bei der MTA-Ausbildung.
Aber der Durchfaller will sich vor dem ihm lästigen Dienst drücken. Wie "lästig" wird es für ihn, wenn gleich wieder zur MTA-Ausbildung antreten muss. So lange bis er besteht.... Durch das absichtliche Durchfallen muss sich der Zeitaufwand für ihn signifikant erhöhen, so dass schon das ausreichend "Motivation" ist jetzt zu bestehen, um nicht nochmal das ganze Programm wiederholen zu müssen. Mehrfache Wiederholung - so wird der Kandidat dann lernen - erhöht seinen persönlichen Zeitaufwand immens und er darf noch viel, viel öfter bei der Feuerwehr erscheinen. Irgendwann lernt er dann, dass es ihn weniger Aufwand kostet zu bestehen....


Hallo Volker,
ich weiß ja nicht, wie das bei euch in Bayern gehandhabt wird, aber normalerweise kann man jaden Lehrgang nur ein mal wiederholen, dann ist man raus. Bei uns ist es außerdem so, wer den TM 1 auch in der Wiederholung nicht besteht, kann auch nicht in die Feuerwehr aufgenommen werden. Wie das jetzt in einer Pflichtfeuerwehr gehandhabt wird, weiß ich nicht. Da haben wir bisher keine Satzung für und das Brandschutzgesetz macht da auch keine Unterschiede zur FF.

Gruß
Heinrich

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AutorThom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg852835
Datum31.10.2019 19:541734 x gelesen
Geschrieben von Heinrich kann auch nicht in die Feuerwehr aufgenommen werden

Dürfte von Land zu Land ja anderst geregelt sein. Aber prinzipiell ist er wenn er zur Pflichtfeuerwehr berufen worden ist ja schon in die Feuerwehr aufgenommen.

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AutorThom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg852837
Datum31.10.2019 19:591694 x gelesen
In der Industrie gibt es z.B.f. Schweißer, löter usw. auch die sogenannte
Beobachtungsprüfung für die welche nicht des schreibens mächtig sein.

Also Schlauch kuppeln ok
Leiter stellen ok

Dokumentieren und gut ist. Ist halt mehr Aufwand für den Prüfer geht aber trotzdem.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg852840
Datum31.10.2019 22:301688 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Thomas W.

Beobachtungsprüfung [...]

Also Schlauch kuppeln ok
Leiter stellen ok


Sieht so in diese Richtung auch u.a. die " VwV-FW-Ausb.-BaWü ":

[...]
2.4.3 Leistungsnachweise

Die Art der Leistungsnachweise ist von den Vorgaben der FwDV 2 und den von der Landesfeuerwehrschule vorgegebenen Lernzielen abhängig. Lernziele, die den Handlungs- oder Verhaltensbereich betreffen, erfordern praktische Leistungsnach-weise. Die Leistungsnachweise hierzu können entweder innerhalb der Übungsstun-den oder zusätzlich am Ende des Lehrgangs durchgeführt werden. [...]


als auch die " Einführung zum LZK BaWü"

[...]
4.6 Lernzielkontrollen

[...] Die Art der Leistungsnachweise ist von den im Unterricht gesetzten Lernzielen abhängig: Lernziele, die den Handlungs-/Verhaltensbereich betreffen, können zwangsläufig nur über Handlung/Verhalten überprüft werden. [...]


vor.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern852887
Datum04.11.2019 12:451239 x gelesen
..da muss ich dann als Ausbilder durch.....

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern852889
Datum04.11.2019 12:471384 x gelesen
Der Fall mit Pflichtfeuerwehr und den hier angesprochenen Drückebergern wurde in der Vergangenheit auch nicht betrachtet......

Da wird man das Feuerwehrrecht nachbessern müssen. Wenn es einafcher ist sich vor dem Dienst in der Pflichtfeuerwehr durch einfaches provoziertes Durchfallen in der TM-Ausbildung zu drücken, ist die ganze Pflichtfeuerwehr ad absurdum geführt ...

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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