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Thema | Feuermelder einschlagen für RTW? | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | tobi8as 8d., hameln / ns | 852854 | |||
Datum | 03.11.2019 01:39 | 4615 x gelesen | |||
Darf man einen Brandalarm vorsätzlich auslösen, z.B. durch Feuermelder einschlagen, wenn mann nur einen RTW (etc) braucht und kein Telefon vorhanden. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852855 | |||
Datum | 03.11.2019 02:30 | 3367 x gelesen | |||
Kann man pauschal nicht beantworten, kommt auf den Einzelfall an. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852856 | |||
Datum | 03.11.2019 07:50 | 3255 x gelesen | |||
Guten Morgen Wenn bei einem akuten medizinischen Notfall wirklich zeitnah keine Möglichkeit bestände würde ich das als gerechtfertgt ansehen und dies beispielsweise als keinen Verstoß gegen den § 145 StGB ansehen. Man muß aber damit rechnen, dass statt des zu erwartenden RTW erstmals ein Löschzug der Feuerwehr anrückt, wobei bei vielen Objekten mit BMA gem. AAO auch Rettungsdienstkräfte mit anrücken. Hier hat vor Jahren nachts in einem Parkhaus von der Anzahl junger Männer bedrohte junge Frau in ihrer Not die BMA ausgelöst, spricht den Feuermelder gedrückt, die kurz darauf zuhörende Sondersignalanlagen der anrückenden FW-Fahrzeuge veranlassten die Angreifer die Flucht zu ergreifen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Mühltal / Hessen | 852864 | |||
Datum | 03.11.2019 19:08 | 2123 x gelesen | |||
Bei einem meiner früheren Arbeitgeber, einer großen Firma mit eigener Werkfeuerwehr, wurde diese Variante bei der UVV Belehrung extra als gewünscht erwähnt. | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Pulheim + Leverkusen / NRW | 852865 | |||
Datum | 03.11.2019 19:44 | 2069 x gelesen | |||
Kann ich so auch für uns bestätigen. Auch wir lehren es so im Rahmen der Brandschutzunterweisung, bei jedem Art von Notfall den Handdruckknopfmelder zu betätigen, falls kein Telefon etc. zur Hand. | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 852874 | |||
Datum | 04.11.2019 07:35 | 1797 x gelesen | |||
Ja. | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 852875 | |||
Datum | 04.11.2019 07:36 | 2000 x gelesen | |||
Warum? Wo siehst Du hier ein Problem? | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852882 | |||
Datum | 04.11.2019 11:38 | 1701 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan G.Warum? Wo siehst Du hier ein Problem? jede Menge, wenn die absehbaren Umstände nicht angemessen sind. Beispiele: 1. Verletzter ansprechbar und halbwegs stabil. => Kann alleine gelassen werden, um Hilfe zu holen 2. Verletzter Reanimationspflichtig => BMA Arlarmierung gerechtfertigt, wenn kein anderes Komunikationsmittel zur Hand In großen Werken ist das halt anders, weil die teilweise erst den Räumungsalarm nach Lage betätigen. Wenn ich aber in einem Hotel bin, ist ist es kein Spaß mitten in der Nacht wegen einer verstauchten Hand oder auch einem gebrochenen Fuß evakuiert zu werden. Immer die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 852888 | |||
Datum | 04.11.2019 12:46 | 1587 x gelesen | |||
Die Frage war "darf man..." und nicht "sollte man..." Es interessiert schlichtweg nicht, ob das irgendjemand spaßig findet oder nicht - ein Verbot gibt es nicht / sehe ich nicht. Verboten ist nur der Missbrauch von Noteinrichtungen, den man in der Ausgangsfrage einfach nicht unterstellen kann, ohne die Frage unzulässigerweise (und auch noch ohne es zu erwähnen) zu erweitern. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist hier sicher nicht gefordert. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852892 | |||
Datum | 04.11.2019 14:24 | 1603 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan G.Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist hier sicher nicht gefordert. Doch, die sehe ich durchaus. Prüfung der Verhältnismäßigkeit und vor allem der Notwendigkeit und Geeignetheit. Probleme dabei für den Laien: Kommt beim BMA-Alarm auch wirklich gleich der Rettungsdienst mit, oder bleibt es bei einem "Ersthelfer mit Funkgerät", der dann erst zehn Minuten später den Rettungsdienst alarmiert? Welche Auswirkungen (neben der Alarmierung der Feuerwehr) hat die BMA-Auslösung noch? Insbesondere aber die Frage nach den Alternativen: Kann ich zum Beispiel in fünf Minuten ein Telefon erreichen, dann kann das besser sein als zehn Minuten auf die Feuerwehr zu warten, die dann über Funk den Rettungsdienst alarmiert. Muss es aber nicht, wenn ich dafür den Patienten alleine lassen muss und dadurch weiteren Schaden riskiere. Ich bleibe deswegen dabei: Erlaubt nur, wenn notwendig (und notwendig nur, wenn auch sinnvoll), deshalb Einzelfallentscheidung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852895 | |||
Datum | 04.11.2019 17:43 | 1287 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Henning K. Kommt beim BMA-Alarm auch wirklich gleich der Rettungsdienst mit, In manchen Landstrichen kommt bei BMA-Alarmen wirklich nur die Feuerwehr, und/oder der Rettungsdienst nur zu Alarmen aus Kliniken, Pflegeheimen, Beherbungsbetrieben und Schulen. Erlaubt nur, wenn notwendig (und notwendig nur, wenn auch sinnvoll), deshalb Einzelfallentscheidung So sehe ich das auch, wirklich nur im bestimmten Einzelfällen wenn sonst zeitnahe Möglichkeit besteht einen ( qualifizierten ) Notruf abzugeben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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