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Thema | Schüler dürfen trotz Feueralarm Klassenraum nicht verlassen, laufende Abiturprüfung | 11 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Tobi8as 8B., Hamburg / | 855844 | |||
Datum | 31.01.2020 11:25 | 4946 x gelesen | |||
Zum Glück dann wirklich nur ein Fehlalarm, nicht auszudenken wenn es wirklich gebrannt hätte. Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 855845 | |||
Datum | 31.01.2020 12:15 | 2866 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias B.Zum Glück dann wirklich nur ein Fehlalarm, nicht auszudenken wenn es wirklich gebrannt hätte. Nun, ich glaube an Stelle der Lehrer hätte ich genau so gehandelt. Allerdings schon von vielen Eventualitäten abhängig. Beispielsweise freie und kurze Fluchtwege und keine Feuerwahrnehmung. Hier kann eine Schulleitung zeigen, was sie im Kriesenmanagement drauf hat. Auch ist es Möglich, das der Grund für den Alarm sofort klar war. (Ist mir auch schon passiert) Die Feueralarmübungen, sowohl angekündigte, als auch unangekündigte, werden auf diese Termine üblicherweise abgestimmt. Wenn die Abiturienten gegen den kollektiven Ausschluß von der Prüfung geklagt hätten, wäre das für die Stadt ganz schön teuer geworden. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 855850 | |||
Datum | 31.01.2020 13:25 | 2799 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias B.Das ist sehr interessant, ob das den Einsatzkräften bekannt war, dass sich noch Schüler und Lehrkräfte im Gebäude befanden? Welche Einsatzkräfte? In der gedruckten Ausgabe steht die zusätzliche Information, daß der Alarm nicht direkt bei einer Leitstelle aufläuft sondern nur intern erfolgt und dann per Telefon die Feuerwehr alarmiert wird. Es wurde gar kein Alarm nach außen gegeben, da die Fehlauslösung durch Staub der Renovierungsarbeiten direkt erkannt wurde laut Artikel. | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 855931 | |||
Datum | 03.02.2020 09:02 | 2039 x gelesen | |||
Ich frage mich, warum die anderen Schüler fast eine Schulstunde "zur Sicherheit" im Freien warten mussten, bis sie ins Gebäude zurück durften, wenn man sich scheinbar so sicher war über den Grund der Auslösung!? Egal ob es sich um eine aufgeschaltete oder nicht aufgeschaltete Anlage handelt, das wichtigste Schutzziel einer solchen Anlage in einer Schule ist die Personenrettung. Einer Lehrkraft, die das Verbleiben in der Schule bei einem Brandalarm anordnet, ist aus meiner Sicht ein strenger Verweis zu erteilen. Wäre mein Kind dabei gewesen, würde ich die Lehrkraft fragen, ob sie noch richtig tickt ... Der Verbleib im Schulhaus hat ja auch im Sinne der Prüfung offensichtlich keinen Sinn mehr gemacht. Schreib mal eine Prüfung bei 75 - 85 dB Feueralarm, ganz zu schweigen von der Verunsicherung der Prüflinge. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 855949 | |||
Datum | 03.02.2020 16:31 | 1514 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.Schreib mal eine Prüfung bei 75 - 85 dB Feueralarm, ganz zu schweigen von der Verunsicherung der Prüflinge. Wie laut meine Anlage (Arbeite ja an einer Schule) weis ich jetzt nicht, aber ich hab eine Endlosdurchsage ("---aufgrund einer Technischen Störung...alle Gebäude verlassen...) Da würde ich als Prüfling ja nicht ansatzweise die Nerven haben wenn da der Lautsprecher im raum und auf den Fluren plärrt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 855951 | |||
Datum | 03.02.2020 17:05 | 1535 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Wie laut meine Anlage (Arbeite ja an einer Schule) weis ich jetzt nicht, aber ich hab eine Endlosdurchsage ("---aufgrund einer Technischen Störung...alle Gebäude verlassen...) Da würde ich als Prüfling ja nicht ansatzweise die Nerven haben wenn da der Lautsprecher im raum und auf den Fluren plärrt. Bei unserer Technikerprüfung hatte die Lautsprecheranlage einen Knacks und hat unkontrolliert Geräusche von sich gegeben. Da gab es anschließend die Drohung an die Aufsichtführenden: "Morgen habe ich einen Seitenschneider dabei" :-) Die Anlage hat es sich zu Herzen genommen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 855955 | |||
Datum | 03.02.2020 22:01 | 1148 x gelesen | |||
Es dürfte kein Problem sein, wenn die Prüfung verlängert wird. Es ist aber ein Fehlversuch, wenn die Prüflinge nach Eröffnung der Prüfung erst mal auf die Straße spazieren gehen. Von daher haben die Lehrer beide Risiken abgewogen. Die abstrakte, und die konkrete. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 855960 | |||
Datum | 04.02.2020 08:30 | 1081 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.Ich frage mich, warum die anderen Schüler fast eine Schulstunde "zur Sicherheit" im Freien warten mussten, bis sie ins Gebäude zurück durften, wenn man sich scheinbar so sicher war über den Grund der Auslösung!?Alle Schüler nach einem Räumungsalarm in weniger als 45min wieder unterrichtsbereit im richtigen Klassenraum zu haben, wird kaum Standard sein. Dann unterstelle ich mal, man hat die Abiturprüfungen bevorzugt informiert, damit es dort weitergehen konnte, und sich dann erst um den Rest gekümmert. Das heißt auch, die Lehrkräfte haben den Verbleib trotz Alarm möglicherweise nicht ohne jedes Hintergrundwissen angeordnet, sondern mit Infos von anderen Stellen, die zeitnah mitgeteilt haben, dass es ein Fehlalarm ist. Und solche Stellen gibt es. Generell bin ich kein Freund der Ansicht, die Helden der Feuerwehr seien die einzigen, die bei Auslösen eines Wasauchimmeralarms zur 100%igen Wiederherstellung des Weltfriedens geeignet sind. Etwas irritiert bin ich allerdings davon, dass die "zuverlässigen Quellen" die Zeitung erst nach fast zwei Wochen über diesen "Vorfall" unterrichtet haben. Sind unsere aktuellen Abijahrgänge wirklich so verkorkst? Ich hab damals bei meinem Abi jedenfalls noch direkt nach den Prüfungen gewusst, was in die Hose ging und was nicht ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 855968 | |||
Datum | 04.02.2020 11:39 | 1005 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Generell bin ich kein Freund der Ansicht, die Helden der Feuerwehr seien die einzigen, die bei Auslösen eines Wasauchimmeralarms zur 100%igen Wiederherstellung des Weltfriedens geeignet sind. Das war nicht das Thema. Es ging lediglich darum, dass eine ausgelöste und alarmierende Brandmeldeanlage scheinbar - aus meiner Sicht grob fahrlässig - missachtet wurde. Es ging also zunächst um die unmittelbare Evakuierung, egal ob aufgeschaltet oder nicht. Bei einer Schule unterstelle ich mal, dass die Personenrettung oberste Priorität hat. Im Übrigen bin ich schon der Ansicht, dass eine aufgeschaltete Anlage grundsätzlich durch die Feuerwehr zu kontrollieren ist, das hat nichts mit Heldentum oder Wichtigtuerei zu tun. Zusätzlich gibt es legitime Wege die Alarmierung der Feuerwehr für eine definierte Zeitspanne zur internen Erkundung zu verzögern, bevor der Alarm raus geht. Dies ist aber dann entsprechend zu regeln und die Kontrolle hat durch eingewiesenes Personal zu erfolgen, genau wie bei einer internen "Hausalarmierungsanlage". In beiden fällen kann ich es jedoch absolut nicht verstehen, wenn Personen dazu genötigt werden - aus welchen Gründen auch immer - das Gebäude nicht zu verlassen, wenn der Grund der Auslösung nicht eindeutig geklärt ist. Und ich behaupte mal, dass ein Großteil eben nicht beurteilen kann, ob es nicht vielleicht doch in der Unterdecke oder im Bereich der Leitungs- und Lüftungsanlagen munter vor sich hin kokelt ... Bei weitläufigen Gebäuden gibt es ja auch noch die Möglichkeit Abschnittsweise zu Alarmieren, wenn man nicht gleich den ganzen Gebäudekomplex kirre machen will. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 855980 | |||
Datum | 04.02.2020 13:58 | 917 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.In beiden fällen kann ich es jedoch absolut nicht verstehen, wenn Personen dazu genötigt werden - aus welchen Gründen auch immer - das Gebäude nicht zu verlassen, wenn der Grund der Auslösung nicht eindeutig geklärt ist. Und ich behaupte mal, dass ein Großteil eben nicht beurteilen kann, ob es nicht vielleicht doch in der Unterdecke oder im Bereich der Leitungs- und Lüftungsanlagen munter vor sich hin kokelt ...In anderen Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten dürfte es mittlerweile ein anerkanntes, bevorzugtes Mittel sein, Personen in Räumen zu belassen, die nicht erkennbar mit dem Brandereignis und der Rauchentwicklung beaufschlagt sind. In der Schule heult die Alarmsirene, und alles läuft erstmal - auch wenn auf den ausgewiesenen Flucht-/Rettungswegen - kreuz und quer. Geschrieben von Peter F. Bei weitläufigen Gebäuden gibt es ja auch noch die Möglichkeit Abschnittsweise zu Alarmieren, wenn man nicht gleich den ganzen Gebäudekomplex kirre machen will.Natürlich könnte man das abschnittsweise gestalten, aber dann musst du den Schülern das auch erstmal beibringen, dass es zwischen "Alarmsirene" und "leiser Alarmsirene" einen Unterschied gibt. Kirre werden die, auch wenn sie nur die leise hören. Beim Zustand mancher deutscher Schulgebäude könnte ja auch einfach der nächste Lautsprecher kaputt sein... Also durchaus eine wünschenswerte Methode, ich halte das in den meisten Fällen für schwer bis gar nicht umsetzbar. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 855986 | |||
Datum | 04.02.2020 18:08 | 803 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Alle Schüler nach einem Räumungsalarm in weniger als 45min wieder unterrichtsbereit im richtigen Klassenraum zu haben, wird kaum Standard sein. Wir ( ca. 800 Schüler) packen das in unter 20 Min. (Alarmauslösung, alle Raus, Melden auf Sammelplatz, Kontrolle und Übungsende und weg zurück. Gut, wir üben auch 4 mal im Jahr. Dies ist meine Meinung. | |||||
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