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Thema | Muss ein Feuerwehrauto unbedingt in der Wache stehen | 16 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 856049 | |||
Datum | 06.02.2020 19:54 | 5618 x gelesen | |||
Hallo Leute, könnt ihr mir weiterhelfen. Muss ein Feuerwehrfahrzeug unbedingt im Gerätehaus stehen? Wir haben eine Ortswehr, die soll ein neues TSF bekommen aber das Gerätehaus ist zu klein. Das Fahrzeug geht gerade so in die Halle, es ist hinten und vorne kein Bewegungsraum mehr. Gibt es hierzu rechtliche Unterlagen? Habe schon die Forumssuche und Google bemüht, aber nichts gefunden. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 856050 | |||
Datum | 06.02.2020 19:56 | 3483 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael F. Muss ein Feuerwehrfahrzeug unbedingt im Gerätehaus stehen? mal platt gefragt: wo soll es sonst stehen? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Tobi8 M.8, Zeilarn / | 856051 | |||
Datum | 06.02.2020 20:42 | 3380 x gelesen | |||
Ja, muss es! Insbesondere wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden, achtet die bayrische Regierung inzwischen sehr auf einen passenden Stellplatz. Ich kenne einige Fälle bei denen die Förderung zurückgezahlt werden musste, da das neu angeschaffte Fahrzeug zu groß war. Zur Stellplatzgröße gibt es auch ein Merkblatt des LFV Bayern. | |||||
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Autor | Henk8 H.8, BAD NIEUWESCHANS / Nederlands | 856052 | |||
Datum | 06.02.2020 21:20 | 2954 x gelesen | |||
In Deutschland ist doch auch einen uberkupelendes instands welche arbeits umstende regelt dahr wird wohl auch so etwas geregelt sein. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 856054 | |||
Datum | 06.02.2020 22:33 | 2851 x gelesen | |||
Nur mal so; https://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Feuerwehr/Informationen/DGUV_Information_205-008__Sicherheit_im_Feuerwehrhaus__.pdf "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 856058 | |||
Datum | 07.02.2020 08:32 | 2313 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael F. Wir haben eine Ortswehr, die soll ein neues TSF bekommen aber das Gerätehaus ist zu klein. Das kommt öfter vor. Die üblichen Fahrzeugmaße sollten aber bekannt sein und man sollte auch vor einer Beschaffung mal schauen, wie groß der vorgesehene Stellplatz ist. Zumal man bei manchen Fahrzeugtypen durchaus da noch was in gewissen Grenzen anpassen kann. Bei TSF sind die Spielräume aber sicherlich nicht allzu groß. Geschrieben von Michael F. Gibt es hierzu rechtliche Unterlagen? Es gibt Vorgaben der Unfallkassen. Hält man die aber bei Bestandsbauten zu 100% ein, so müsste man wohl mindestens drei Viertel der Feuerwehrhäuser erstmal schließen. Einige könnte man sicher mit geringeren Mitteln noch anpassen, einige müsste man wohl neu bauen. Geschrieben von Michael F. Muss ein Feuerwehrfahrzeug unbedingt im Gerätehaus stehen? Es ist durchaus landauf, landab in der Vergangenheit auch schon üblich gewesen, für einen Übergangszeitraum (bis das Gerätehaus passend um- oder neu gebaut ist) ein Fahrzeug in einem solchen Fall in einer geeigneten anderen Unterkunft unterzustellen. Ob das überall erlaubt ist, kann ich nicht sagen. Ich kenne da einige Beispiele, allerdings meist schon Jahre her. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 856059 | |||
Datum | 07.02.2020 08:37 | 2402 x gelesen | |||
Welche Förderung genau musste zurückgezahlt werden, und auf welcher Grundlage? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 856062 | |||
Datum | 07.02.2020 11:00 | 2154 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, mal platt geantwortet. :-)) Es könnte doch auch neben der Wache im Freien oder im Carport oder in einer Scheune nicht weit weg stehen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Ich persönlich bin auch bin auch für die Unterbringung in der Wache. Mir geht es hier um die rechtliche Info. Gruß Michael | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern | 856063 | |||
Datum | 07.02.2020 11:08 | 1872 x gelesen | |||
Hallo, also bei unserer letzten von der Regierung noch Niederbayern geförderten Beschaffung stand im Genehmigungsbescheid für die Förderung: "Die ordnungsgemäße Unterbringung (des Fahrzeugs) im Feuerwehrgerätehaus muss sichergestellt sein." Unter ordnungsgemäße Unterbringung wird u.a. die Einhaltung der Stellplatzgrößen verstanden. Aber besprecht das am besten mit Euren Kreisbrandrat und dem Fachberater bei der Regierung. Grüße Andreas | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 856064 | |||
Datum | 07.02.2020 11:11 | 1872 x gelesen | |||
Hallo Tobi, das mit der Förderung weiß ich, aber wo steht das genau. In der DGUV 205-008 steht nichts das FW-Fahrzeuge in der Wache stehen müssen. Gruß Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 856065 | |||
Datum | 07.02.2020 11:13 | 1762 x gelesen | |||
Hallo Andreas, Danke, das ist was ich brauche. Gruß Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 856066 | |||
Datum | 07.02.2020 11:16 | 1747 x gelesen | |||
Danke an Alle, meine Frage ist beantwortet. Gruß Michael | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 856067 | |||
Datum | 07.02.2020 11:44 | 1737 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Hält man die aber bei Bestandsbauten zu 100% ein, so müsste man wohl mindestens drei Viertel der Feuerwehrhäuser erstmal schließen. Aktuell für RLP: -> SWR " LANDESFEUERVERBAND ÜBT KRITIK - Selbstgekaufte Feuerwehrkleidung, keine Duschmöglichkeit " Im Norden von Rheinland-Pfalz sorgt ein desaströses Feuerwehrhaus für Schlagzeilen. Der Landesfeuerwehrverband ist wenig überrascht darüber, dass es im Land ein Feuerwehrgebäude ohne Dusche gibt. Ähnliche Verhältnisse findet man aber auch in vielen anderen Bundesländern ! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 856068 | |||
Datum | 07.02.2020 12:38 | 1769 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael F.In der DGUV 205-008 steht nichts das FW-Fahrzeuge in der Wache stehen müssen. Das stimmt, in Bayern müsste das aber in den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien explizit drinstehen. Das wäre dann die Grundlage - auch für den entsprechenden Passus im Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 856074 | |||
Datum | 07.02.2020 15:55 | 1442 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Nur mal so; Auf das vorbildlichste umgesetzt an der Wache 1300 Prenzlauer Berg mit ihrer vierstelligen Zahl von Einsätzen. h. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 856088 | |||
Datum | 07.02.2020 21:07 | 1217 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Welche Förderung genau musste zurückgezahlt werden, und auf welcher Grundlage? Die Fahrzeugförderung. Wenn im Vorfeld aber alles richtig und ehrlich abläuft wird es erst gar keinen Zuwendungsbescheid für ein Fahrzeug geben das nicht adäquat untergebracht werden kann. So ist das in Bayern. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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