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Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Pete8r S8., Oldenburg / Niedersachsen | 859050 | |||
Datum | 27.05.2020 18:14 | 7578 x gelesen | |||
Guten Tag, ich hätte eine rechtliche Frage für Niedersachsen. Vielleicht kann sie jemand beantworten oder mir helfen. Es gibt einen geplanten Einsatz. Zum Beispiel eine Brandnachschau. Ein Feuerwehrmitglied kann keine Betreuung für sein Kind finden und nimmt das Kind mit zum Einsatz, weil der Einsatz nicht dringend ist oder keine Gefahr vermutet wird. Welche Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Erlasse, etc. verbieten dieses Verhalten oder ist es erlaubt? Gruß von Peter | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 859054 | |||
Datum | 27.05.2020 20:19 | 4706 x gelesen | |||
Egal ob NS oder sonst wo: GMV Gruß Daniel | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 859055 | |||
Datum | 27.05.2020 21:22 | 3851 x gelesen | |||
Hallo Peter, nach § 12 (2) NBrandSchG ist die Voraussetzung für die Einsatzabteilung: Nr. 1: Einwohner der Gemeinde und regelmäßig für Einsätze verfügbar Nr. 2: für den Einsatzdienst gesundheitlich und persönlich geeignet Nr. 3: 16. Lebensjahr vollendet Selbst für Mitglieder der Feuerwehr gelten damit schon entsprechende Hürden um bei der Einsatzabteilung mitzumachen. Diese Voraussetzungen sind bei einem Kind, das kein Mitglied der Feuerwehr ist, ja noch viel weniger gegeben. Bezüglich der Heranziehung von (feuerwehrfremden) Personen habe ich in Eurem Brandschutzgesetz nichts gefunden. Dies taucht nur im § 28 NKatSG und ist somit für den Standardeinsatz auch nicht geeignet. Hinzu kommt, dass der Unfallschutz erstmal nur für Feuerwehrleute gilt. Darunter fällt das Kind dann erstmal auch nicht. Bleibt zuletzt noch der Punkt, dass auch auf dem Weg zum oder vom Einsatz immer noch eine Folgeeinsatz kommen kann. Wird übernommen, ist ein "nicht dringenden Einsatz" ganz schnell ein Dringender. Viele Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zum Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 859056 | |||
Datum | 27.05.2020 21:52 | 3187 x gelesen | |||
Entschuldige bitte aber ich muss das fragen: Ist deine Frage ernst gemeint? Hat die wirklich einen realen Hintergrund? | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 859057 | |||
Datum | 27.05.2020 22:03 ![]() | 3760 x gelesen | |||
Hallo, mal unabhängig von irgendeinem rechtlichen Gedöns... Wenn der Einsatz nicht dringend ist, wird der Kamerad, der seine Kinder betreuen muss, nicht kriegsentscheidend sein. Also einfach mal daheim bleiben. Nehmen wir uns als einzelne FA nicht manchmal etwas zu wichtig? Man muss die richtigen Prioritäten setzen. Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Pete8r S8., Oldenburg / Niedersachsen | 859058 | |||
Datum | 27.05.2020 23:16 | 3081 x gelesen | |||
Hallo Florian, schon mal vielen Dank! Geschrieben von Florian F. Selbst für Mitglieder der Feuerwehr gelten damit schon entsprechende Hürden um bei der Einsatzabteilung mitzumachen. Diese Voraussetzungen sind bei einem Kind, das kein Mitglied der Feuerwehr ist, ja noch viel weniger gegeben. Ja, das ist mir klar. Gibt es aber eine gesetzliche Grundlage, dass Kinder eben nicht mit zum Einsatz dürfen? Geschrieben von Florian F. Bezüglich der Heranziehung von (feuerwehrfremden) Personen habe ich in Eurem Brandschutzgesetz nichts gefunden. Dies taucht nur im § 28 NKatSG und ist somit für den Standardeinsatz auch nicht geeignet. Ich denke § 24, Satz 2, Nr. 5 meinst du. Auch hier stellt sich die Frage: Der Einsatzleiter kann Leute verpflichten. Aber ist das gleichzeitig ein Ausschluss von nicht Verpflichteten? Geschrieben von Florian F. Hinzu kommt, dass der Unfallschutz erstmal nur für Feuerwehrleute gilt. Darunter fällt das Kind dann erstmal auch nicht. Das ist definitiv schon einmal ein guter Punkt. Geschrieben von Florian F. Bleibt zuletzt noch der Punkt, dass auch auf dem Weg zum oder vom Einsatz immer noch eine Folgeeinsatz kommen kann. Wird übernommen, ist ein "nicht dringenden Einsatz" ganz schnell ein Dringender. Das ist klar. Es geht auch nicht um mein Kind. Ich finde ein solches Verhalten sehr unangebracht, aber benötige nun mal gesetzliche Grundlagen, die dieses Ausschließen oder Erlauben. Vielen Dank! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Oldenburg / Niedersachsen | 859059 | |||
Datum | 27.05.2020 23:17 | 3814 x gelesen | |||
Das ist mir klar. Es geht nicht um mich, es geht hierbei um den rechtlichen Rahmen dieses Vorgangs. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Oldenburg / Niedersachsen | 859061 | |||
Datum | 27.05.2020 23:19 | 2953 x gelesen | |||
Ja, die Frage ist ernst gemeint. Sie hat einen realen Hintergrund. Es geht hierbei nicht um mich, aber trotzdem um die rechtliche Abklärung. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Oldenburg / Niedersachsen | 859062 | |||
Datum | 27.05.2020 23:20 | 3148 x gelesen | |||
Das ist richtig. Sehe ich ganz genau so. Manche Kameraden sehen es leider nicht so und daher ist eine rechtliche Klärung notwendig. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 859063 | |||
Datum | 28.05.2020 07:40 | 3378 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter S. es geht hierbei um den rechtlichen Rahmen dieses Vorgangs. Dann nehmen wir hier mal nicht ein Kind sondern einen Außenstehenden, der gar nichts mit der Feuerwehr zu tun hat, ist im Prinzip das gleich. Welchen rechtlichen Rahmen findest du, der es erlaubt, diesen Außenstehenden 1. im Feuerwehrfahrzeug während der Einsatzfahrt mitzunehmen? 2. am Einsatzort im Einsatzgeschehen rumlaufen zu lassen, egal ob Gefahrenbereich oder nicht? Ich finde für erstere keinen, für zweiteres kann der Einsatzleiter die Absperrgrenzen festlegen und auch Außenstehende diesem Platz verweisen. Sobald er irgendwelche Gefahren für den Außenstehenden sieht, muss er das sogar, da er sonst sicher vor jedem Gericht, sollte was passieren, in der Verantwortung steht. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 859064 | |||
Datum | 28.05.2020 07:46 | 2682 x gelesen | |||
Eine rechtliche Grundlage, die das verbietet, gibt es nicht. Da hat bei Gestaltung der Gesetze niemand dran gedacht, dass jemand auf die Idee kommen könnte... Da kann man höchstens mit dem Versicherungsschutz argumentieren, der lediglich für Feuerwehrangehörige geben ist. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 859066 | |||
Datum | 28.05.2020 08:15 | 2553 x gelesen | |||
Morgen, die Frage lässt sich doch ziemlich einfach beantworten: Um bei der 'Behörde' FF mitwirken zu dürfen bedarf es eines gewissen Alters, einer gewissen (Grund-)Ausbildung und nicht zuletzt der Aufnahme in die aktive Wehr durch den Kommandanten. So wie du das schilderst, mangelt es bei dem Kind an allen 3 Dingen. Das Betreten von Einsatzstellen zu dienstlichen Zwecke ist den aktiven Mitgliedern der FF im Rahmen des Einsatzgeschehens vorbehalten. Ebenso wie die Nutzung von FF KFZ nur durch unterwiesenes Personal erfolgen darf. Es holt sich ja auch nicht Bürger A mal schnell ein HLF ausm GH, weil er zuhause den Garten zu gießen oder eine Kanalrohr zu spülen hat. Die Tatsache, dass es sich um das Kind eines aktiven handelt spielt hierbei eine absolut untergeordnete Rolle. Wie bereits oben genannt, stellt sich für mich eher die Frage der geistigen Eignung, wenn ich mich so wichtig nehme dass ich ein beaufsichtigungspflichtiges Kind (in meiner Wahrnehmung <12 Jahre) mit an eine EST nehme. Grüße, Sascha Kameradschaftliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 859067 | |||
Datum | 28.05.2020 08:15 | 2597 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter S. Es gibt einen geplanten Einsatz. Zum Beispiel eine Brandnachschau. Ein Feuerwehrmitglied kann keine Betreuung für sein Kind finden und nimmt das Kind mit zum Einsatz, weil der Einsatz nicht dringend ist oder keine Gefahr vermutet wird. Jetzt mal ehrlich, so wie ich es raushöre ist das für dich ein Problem? Das Feuerwehrmitglied fährt dahin, stellt das Kind daneben und schaut über die Brandstelle drüber, danach geht er mit Kind wieder heim? Und das ist ein Problem? Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859068 | |||
Datum | 28.05.2020 08:20 | 2571 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter S.Zum Beispiel eine BrandnachschauLF mit 1/8, die im Durchschnitt seit 48h wach sind, zur Nachkontrolle der Brandruine im Gewerbegebiet? Feuerwehrmännlein Otto, der nochmal die kläglichen Überreste des Gartenhäuschens seines Nachbarn anschauen geht, damit der trotz der 15minütigen Einsatzhektik am Mittag beruhigt ins Bettchen kommt? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 859069 | |||
Datum | 28.05.2020 08:28 | 2513 x gelesen | |||
Mögliche Problemfelder: - Das Kind von X durfte mit zum Einsatz fahren, warum darf mein Kind das nicht? - Was passiert bei einem (unverschuldeten) Unfall? Sind die Rückhaltesysteme auf dem Feuerwehrfahrzeug für Kinder geeignet? - Wenn das Kind so 'unselbständig bzw. aktiv' ist, dass es nicht für die Dauer eines (zeitlich relativ genau zu definierenden) Einsatzes nicht in unbeaufsichtigt in seiner vertrauten Umgebung verbringen kann, wieviel Prozent der Aufmerksamkeit/Einsatzes des Feuerwehrangehörigen wird es dann an einer Einsatzstelle beanspruchen? Tomy | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 859070 | |||
Datum | 28.05.2020 08:39 | 2451 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Sind die Rückhaltesysteme auf dem Feuerwehrfahrzeug für Kinder geeignet? Geht es denn überhaupt um das mitfahren in einem Feuerwehrfahrzeug? Viele Grüße Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Mari8o W8., Regensburg / Bayern | 859071 | |||
Datum | 28.05.2020 08:47 | 2460 x gelesen | |||
Dürfte derjenige denn sein Kind mit zur (regulären) Arbeit nehmen? -> Dazu müsste man den Arbeitgeber fragen! Dann mach es für die FW doch genauso... frag bei dem "Arbeitgeber" der FW, der Gemeinde. Dort wird man arbeitsschutzrechtlich (SiFa o.ä.) sicher eine Antwort geben können. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 859072 | |||
Datum | 28.05.2020 08:55 | 2522 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter S.Manche Kameraden sehen es leider nicht so und daher ist eine rechtliche Klärung notwendig. Du willst also gar keine Rechtliche Klärung, sondern Gründe um es zu verbieten. Na, das dürfte simpel sein. Die Wehrführung/ der Einsatzleiter verbietet es und das Thema ist durch. Warum nicht nur den GMV ansetzen? Es gibt Kind/ Elternkombinationen, da gehts, bei anderen gehts nicht. Es gibt Ausbildungsdienste, da gehts, bei anderen gehts nicht. Es gibt geplante Einsätze, da gehts, oder auch nicht. Ersatzweise braucht die Feuerwehr dringend einen Abrollbehälter Kinderbetreung ;-) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 859073 | |||
Datum | 28.05.2020 08:58 | 2855 x gelesen | |||
Das Problem geht ja weiter; der EL schickt den/ die Außenstehenden hinter eine Absperrgrenze, der besagte FA mit Kind erhält einen Einsatzbefehl. Wer passt auf das Kind auf? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 859077 | |||
Datum | 28.05.2020 09:14 | 2485 x gelesen | |||
..... schaut über die Brandstelle ......es kokelt halt noch etwas...... Feuerwehrmann geht näher heran um genau zu schauen.........die 5Jährige Tochter läuft dem Papa in die Brandstelle nach...... was Böses passiert mit dem Kind (fällt und schürft sich das Knie auf, bis fällt in eine Montagegrube) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859078 | |||
Datum | 28.05.2020 09:20 | 2415 x gelesen | |||
Als GF/EL würde ich den FM/SB mit Kind im GH stehen lassen. Begründung abseits der o.g. rechtlichen Gründe; Da FM/SB XY gemeinsam mit Kind keinen Einsatzauftrag ausführen kann wird ihm die Teilnahme an Einsätzen untersagt. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859079 | |||
Datum | 28.05.2020 09:56 | 2368 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Christian S. Das Feuerwehrmitglied fährt dahin, stellt das Kind daneben und schaut über die Brandstelle drüber, danach geht er mit Kind wieder heim? Wenn es immer so einfach wäre; wir wurden schon unter dem Stichwort "Brandnachschau" alarmiert und es entpuppte sich dort vor Ort dann als ausgedehnten und aufwändig zu löschenden Kellerbrand. Und das ist ein Problem? Könnte u.U. eins werden. ( Ich sah auf schon KdoW mit einem Kindersitz drin ) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859080 | |||
Datum | 28.05.2020 10:09 | 2343 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Das Problem geht ja weiterGenau, nämlich das Problem, das die Erwartungen an einen solchen "Einsatz" himmelweit auseinander driften. Eine geplante Brandnachschau bedeutet für mich, das nicht Externe mittels Notruf mitteilen "Hier hat es gebrannt, bitte liebe Feuerwehrhelden schaut noch mal nach", sondern dass Einsatzstelle, Brandausmaß etc. der Feuerwehr aus ner vorherigen ungeplanten Anforderung schon bekannt sind. Die Zeit für ne dauerhafte Brandwache dort hat man sich dann nicht genommen, oder die ist auch schon abgelaufen, auch das wird seine Gründe haben. Aber nochmals nachschauen will man dann nach Zeit X trotzdem mal. Anders wäre das Merkmal "geplant" nicht zu erfüllen. Einsatznachschau nennt man sowas in Fachkreisen, weil sich Einsatznachnachschau oder Einsatznachnachnachnachschau irgendwie doof anhören. Den Termin X für diesen "Einsatz" legt man dann i.d.R. so fest: "Wer hat denn im Laufe des Tages/ um x Uhr mal Zeit?", womöglich mit dem Zusatz "...und ist eh in der Nähe?" Das ist ne reine Servicedienstleistung am evtl. noch beunruhigten Kunden oder auch nur am eigenen Gewissen. Einzige, aber auch schon sehr seltenst eintretende Einsatzoption ist dabei das Absetzen eines erneuten Notrufes, falls aus der geplanten Brandnachschau ungeplante Nachlöscharbeiten für weitere Kräfte werden sollte. In Zeiten des Handys braucht man dafür kein Feuerwehrfahrzeug mehr, und in den Fällen an die ich mich praktisch erinnern kann hatte ich auch keinerlei PSA an oder auch nur griffbereit dabei. Ein Gaffer mit kleiner Sonderaufgabe, wenns schon nichts mehr zu gaffen gibt. Wenn die fehlende Betreuungsmöglichkeit für ein Kind dazu führen sollte, dass sich keiner für diesen "Einsatz" findet, macht eben einer einen Spaziergang mit seinem Kind, und kommt zufällig an der Brandstätte vorbei. Nachteil: Man müsste, natürlich unter Beachtung der üblichen Fallabwandlungen und Problemerweiterungen, mal prüfen ob und wie das in der offiziellen Einsatzstatistik berücksichtigt werden darf. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859081 | |||
Datum | 28.05.2020 10:14 | 2305 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.wir wurden schon unter dem Stichwort "Brandnachschau" alarmiert und es entpuppte sich dort vor Ort dann als ausgedehnten und aufwändig zu löschenden Kellerbrand.Ihr werden geplant alarmiert? Cool, ich ziehe um. Diese Terminunklarheit des Einsatzgeschehens kann ja echt nervig sein, klasse wenn ihr dafür ne Lösung gefunden habt. Geschrieben von Bernhard D. Ich sah auf schon KdoW mit einem Kindersitz drinDas erklärt zumindest, warum bei KdoW inzwischen ein gewisser Trend zu Familienvans zu erkennen ist. Die Definition von Nachwuchsarbeit kann man ja auch so oder so sehen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859082 | |||
Datum | 28.05.2020 10:34 | 2339 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Ihr werden geplant alarmiert? In der Tat, ist ein Alarmstichwort unserer " Integrierten Leitstelle für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis " wie beispielsweise auch " Undefiniertes Kleinfeuer " zu dem hier i.d.R. das HLF 10 ausrückt. Das erklärt zumindest, warum bei KdoW inzwischen ein gewisser Trend zu Familienvans zu erkennen ist. So gesehen schon ;-)) ( Die geschilderte Tatsache sorgte auch hier im Kreis für Diskussionen ) Ich sah aber auch hier schon Fahrzeuge des Hausnotrufdienstes von SanHiOrgs hier die mit Blaulicht und Sirene von einer Fahrerin gesteuert durch die Straßen raste und auf dem Nebensitz ein Kleinkind saß; ob das der Weisheit letzter Schluß ist ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859083 | |||
Datum | 28.05.2020 11:02 | 2266 x gelesen | |||
Geschrieben von mirIhr werden geplant alarmiert? Geschrieben von Bernhard D. In der Tat"Geplanter Einsatz" heißt für mich nicht, dass für irgendwelche Einsatzstichworte eine AAO festgelegt wurde. Soweit ist hoffentlich mittlerweile jeder Einsatz in D geplant. "Geplant" heißt für mich, dass ein Termin gesetzt wird, zu dem der jeweilige Einsatz stattfindet. Nicht 5min nach Pieppieppiep, sondern heute nachmittag um 16:30. Oder morgen früh um 10 Uhr. So kannst du eine Brandnachschau aber nur planen, wenn du weißt, wo es wann in welchem Ausmaß gebrannt hat. Damit bekommt der Sachverhalt aber Vorzeichen, die diese ganzen potentiellen Schreckensszenarien von überraschenden Großbränden und in Abgründe stürzenden Brandnachschaukinder etwas arg weit hergeholt erscheinen lassen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 859084 | |||
Datum | 28.05.2020 11:41 ![]() | 2583 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G...... schaut über die Brandstelle ......es kokelt halt noch etwas...... Feuerwehrmann geht näher heran um genau zu schauen.........die 5Jährige Tochter läuft dem Papa in die Brandstelle nach...... was Böses passiert mit dem Kind (fällt und schürft sich das Knie auf, bis fällt in eine Montagegrube) Die Frage ist doch was genau ist gewesen und wie definiert sich dieser "Einsatz"? Natürlich kann ich nicht den Minderjährigen im HLF auf den Melderplatz setzten. Aber ihr müsst jetzt ganz stark sein: Letzten Sonntag hatte ich meine 4jährige Tochter auch bei einer Nachschau mit dabei. Ich bin mit ihr in den Nachbarort geradelt wo wir zuletzt am Vormittag eine Ölsperre gelegt haben. Die habe ich begutachtet ob trotz Wind und Welle alles passt. Und ich habe einen auf dem Gepäckträger mitgebrachten Abriebschutz zwischen ein Stück Sperre und Mauer gelegt während meine Tochter mir aus ca. 10m Entfernung zugeschaut hat. Dann sind wir weiter geradelt und haben den Sonntag genossen. Das war jetzt irgendwie halt doch eine dienstliche Nachschau die ich (oh oh böse böser noch viel böser) in zivil mit einem nicht dienstlichen Fahrzeug gemacht habe. Geht es in dem Fall um sowas? Und jetzt müsst ihr noch stärker sein: Kürzlich zu einem unklaren Brandgeruch alarmiert hatte ich sie im Auto dabei, da ich auf dem Weg zum Gerätehaus an der Einsatzstelle vorbei kam und ich dienstlich einen Satz Bekleidung mitführe habe ich vor Ort gehalten und mit der Erkundung begonnen, sie blieb im Auto sitzen. Den Einsatz an sich hat dann mein Stellvertreter geleitet, meine Tochter fand es toll obwohl sie eigentlich nicht viel mitbekommen hat außer uniformierte Gestalten die umher geirrt sind (und die sie alle kennt). Wäre es da zur Sache gegangen hätte 3 Minuten später meine Frau das Töchterchen mitgenommen, eigentlich hat die schon am Gerätehaus gewartet um sie mir ab zu nehmen. Jetzt ist wieder die Frage handelt es sich um sowas und ist das ein großes Problem wenn man mit Abstand irgendwo sinnvoll parkt? Und was wäre wenn ich da jetzt als Privatmensch vorbei gekommen wäre, nix Feuerwehr oder Feuerwehrklamotten, aber es raucht und ich vermute einen Notfall, fahre ich dann weil Kind im Auto einfach weiter und gucke weg? Ihr seht, schwarz/weiß gibt's nicht, man müsste wirklich den genauen fall kennen um was es geht. Frohes diskutieren! Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 859085 | |||
Datum | 28.05.2020 12:01 | 2202 x gelesen | |||
Hallo Peter, ich finde die Fragestellung nicht ganz fair dem Forum gegenüber. Ich drücke es mal etwas harsch aus: Du willst wissen, ob man dem Kameraden an den Karren fahren kann. Jetzt ist aber das Problem, dass Du den Hintergrund nicht benennst. Das funktioniert nicht, weil - wie Du an den Antworten siehst - jeder eine andere Vorstellung von der Lage hat. Soweit ich in der Frage und in den Antworten auf Nachfragen raushören kann suchst Du eine klare Formulierung, die genau diesen Fall regelt. Ich fürchte so einfach wird das nirgends drin stehen. Es gibt hier einfach zwei Möglichkeiten: 1. Es ist ein beliebiger Kamerad von Euch: Dann ist das ganz einfach - wenn das der Feuerwehrführung nicht passt muss sie es einfach verbieten/unterbinden. Da brauche ich keine separate Rechtsgrundlage. Die Führungskraft macht eine Gefährdungsbeurteilung und verbietet das. Was da alles reinspielen kann (Kindersitz, Gefahren an der Einsatzstelle...) ist Sache der Führungskraft. Und wenn der Gruppenführer sich nicht traut und das Thema bei Euch ein Problem ist, dann soll es halt der Kommandant danach allgemein für alle verbieten. Hier braucht Ihr eigentlich das Forum bzw. die Meinungen nicht als Argumentationshilfe. Das müsst Ihr schon selber im Kreuz haben. 2. Es kann natürlich auch sein, dass Du von Deinem Kommandanten/Wehrführer sprichst: Da hab ich jetzt schon ein Problem mit den wenigen Informationen. Du hast ja in den bisherigen Antworten schon gesehen, dass es sehr wohl Möglichkeiten/Situationen gibt, in denen das völlig unbedenklich ist. Natürlich gibt es genau so viele Situationen - oder wahrscheinlich noch mehr - in denen das völlig unmöglich ist. Hier ist es aber nicht richtig jetzt ohne eindeutige Situationsbeschreibung zu arbeiten. Es wäre hier nicht fair einen Shitstorm über eine Führungskraft mit einer angedeuteten Situation zu entfachen und ihm oder dem nächsten Vorgesetzten (Bürgermeister/KBM...) dann das um die Ohren zu hauen. Schönen Gruß Stefan | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 859086 | |||
Datum | 28.05.2020 13:03 | 2271 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Und was wäre wenn ich da jetzt als Privatmensch vorbei gekommen wäre, nix Feuerwehr oder Feuerwehrklamotten, aber es raucht und ich vermute einen Notfall, fahre ich dann weil Kind im Auto einfach weiter und gucke weg? Hab ich tatsächlich schon gemacht. Bei dem "dritten" Autounfall an dem Tag. Zwei mal hat meine Tochter sehr brav im Auto gewartet. Beim dritten Mal wäre es nicht mehr gegangen. So musste der Notruf reichen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859087 | |||
Datum | 28.05.2020 14:13 | 2015 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Das Feuerwehrmitglied fährt dahin, stellt das Kind daneben und schaut über die Brandstelle drüber, danach geht er mit Kind wieder heim? Und das ist ein Problem? Das wäre keine Brandnachschau das wäre Gaffen und das kann es im privaten PKW mit Schlappen und Kind auf der Schulter machen. Im o.g. Fall muß die Einsatzstelle und damit der Gefahrenbereich betreten werden um ihm zu kontrollieren und ggf. müssen weitere Arbeiten erfolgen. Sorry mit Kind an der Hand kann der FM/SB weder eine Platte auf nehmen um zu kontrollieren was da drunter ist noch hätte er irgend einen taktischen Nutzen sollten Nachlöscharbeiten notwendig werden die nicht selten erst Stunden später beendet wurden. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859088 | |||
Datum | 28.05.2020 14:21 | 2061 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Ihr seht, schwarz/weiß gibt's nicht Doch gibt es! Die Trennung beginnt genau da wo der FM/SB einen Einsatz übernimmt und dazu sein Kleinkind auf ein Feuerwehrfahrzeug setzt. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859089 | |||
Datum | 28.05.2020 14:23 | 2014 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Im o.g. Fall muß die Einsatzstelle und damit der Gefahrenbereich betreten werden Geschrieben von Thomas M. ...und dazu sein Kleinkind auf ein Feuerwehrfahrzeug setzt. Wo steht das? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 859091 | |||
Datum | 28.05.2020 15:31 | 2139 x gelesen | |||
hallo, könntest du mal um die Diskussion etwas besser zu "kanalisieren" weiter Infos geben: - betrifft das eine Führungskraft? - wie alt ist das Kind? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859092 | |||
Datum | 28.05.2020 15:35 | 2072 x gelesen | |||
...und wenn man dann noch etwas zum konkreten Einsatz bzw. der Art, wie "geplante Brandnachschau" dort abgearbeitet wird, erfahren könnte... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859093 | |||
Datum | 28.05.2020 15:51 | 1918 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wo steht das? In der Logik der Sache; zu 1) Ich kann keine Brandnachschau durchführen ohne das Brandobjekt zu betreten und hier und da mal "die Nase" rein zu stecken. Vielleicht mal zur Begrifflichkeit hier die Einleitung lesen zu 2) In der Fragestellung; Geschrieben von Peter S. nimmt das Kind mit zum Einsatz Möglich das es anderswo anders ist, aber wir fahren grundsätzlich mit dem Einsatzfahrzeug zum Einsatz. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859094 | |||
Datum | 28.05.2020 16:01 | 1908 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Vielleicht mal zur Begrifflichkeit hier die Einleitung lesenDie dortige Erläuterung passt auf die Ausgangsfrage hier aber nunmal nicht, denn es ist die Rede von einem "geplanten Einsatz". Eine Brandnachschau als terminlich geplanter Einsatz ist logischerweise nur dann möglich, wenn du bei der Terminabsprache weißt, wo es wann in welchem Ausmaß gebrannt hat. Ergo warst du als Feuerwehr vorher schonmal da, und kennst die Gegebenheiten und etwaige Gefahrenpotentiale vor Ort schon. Oder aber du bist der Brandstifter, aber auf diese Fallabwandlung müssen wir ja nun nicht auch noch eingehen ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 859095 | |||
Datum | 28.05.2020 16:31 | 2044 x gelesen | |||
Richtig. Bei dir: privat Fahrradtour, kurz halt gemacht, geschaut mit der Kurzen Bei mir: private Fahrradtour mit Kids (damals 6 und 8), kurz halt gemacht, da hat Papa heute Morgen den Flächenbrand ausgemacht (nein nicht alleine) Und nein wenn ich mit den Kindern unterwegs bin reicht es den Notruf absetzen. Da geh ich nicht viel erkunden oder helfen. Wenn ich aber mit meiner Regierung und den Kinder unterwegs bin kann die Chefin ja auf die Kids aufpassen und ich geh helfen, erkunden, usw. Alleine mit den Kurzen im Auto bleib ich sitzen und telefoniere. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 859096 | |||
Datum | 28.05.2020 21:50 ![]() | 2147 x gelesen | |||
Hallo, ich dachte eigentlich bei dem thema: darf ich eine Piepser tragen, wäre die Talsohle an fragen, die die welt nicht braucht bereits errreicht. aber es geht immer mehr..... Ich bin begeistert....grmpf Aber mal im Ernst, gibt es denn den normalen Menschenverstand nicht mehr?? Gibt es keine Toleranz mehr, wenn sie denn angebracht wäre?? Ist denn ein so wichtig Recht zu haben, wobei Recht haben natürlich immer Subjektiv ist.....?? Wo sind denn die kameradschaftlichen Gespräche in einem evtl. zweifelhaften Fall?? Aber ich beginne schon wieder mich aufzuregen.... mit kopfschüttelden Grüßen aus Kochel..... In Treue fest! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 859098 | |||
Datum | 28.05.2020 22:03 | 1883 x gelesen | |||
Hallo @all, für mich gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Es geht wie bei Schorle (Christian S) mit Kind nebenher. 2.Es ist geplant, es wird mit FW- Fahrzeug(en) gefahren. Dann bin ich verhindert weil ich das Kind beaufsichtigen muß. Vergleiche: § 323c StGB verpflichtet jeden zur Ersten Hilfe. Hilfe ist dann erforderlich, wenn der Verletzte oder Erkrankte ohne sie weiter einer gesundheitsbedrohlichen Gefahr ausgesetzt ist und der potenzielle Ersthelfer die Gelegenheit hat, die Gefahr abzuwenden. Von jedem Bürger wird die Unterstützung verlangt, die er leisten kann. Dies ist meine Meinung zu diesem Thema. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 859107 | |||
Datum | 29.05.2020 08:24 | 1850 x gelesen | |||
Bei beiden Themen geht bei mir der "Trollalarm" los. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859113 | |||
Datum | 29.05.2020 12:22 | 1819 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Andreas K. Bei beiden Themen geht bei mir der "Trollalarm" los. Beim FME-Thema bin ich mir da auch nicht so ganz sicher ? Beim " Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen " kann die Thematik für den Threadersteller durchaus von Interesse sein; es wurden ja konkrete Fragen zu Gesetzen, Unfallverhütungsvorschriften, Erlassen, etc. gestellt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 859194 | |||
Datum | 03.06.2020 00:28 | 1487 x gelesen | |||
Ich halte das Mitnehmen von Kindern in Einsatzfahrzeugen schon bei Übungen für grenzwertig! Man denke an die verunglückten Fahrzeuge in der Vergangenheit!!! Insgesamt kann man nur sagen: Helfer-Syndrom verdrängen und GMV einschalten!!! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 859196 | |||
Datum | 03.06.2020 07:24 | 1216 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Und was wäre wenn ich da jetzt als Privatmensch vorbei gekommen wäre, nix Feuerwehr oder Feuerwehrklamotten, aber es raucht und ich vermute einen Notfall, fahre ich dann weil Kind im Auto einfach weiter und gucke weg? Du musst jetzt auch ganz stark sein. Ja, wenn ein kleines Kind, so wie bei dir zB 4 Jahre, dabei ist. Ja, da hat der in Not geratene Mensch einfach Pech gehabt. Man muss zwar noch ein Notruf absetzen, aber dann ist es schon aus mit der Hilfeleistung. Nicht umsonst heißt es auch im Strafgesetzbuch. Zitat:"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Und die Aufsichtspflicht ist nunmal eine wichtige andere Pflicht. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859198 | |||
Datum | 03.06.2020 08:16 | 1352 x gelesen | |||
Vielleicht könnte jemand mit der Begründung hinterher vor der Rechtssprechung/vor seinem Gewissen stichhaltig begründen, warum er rechtmäßig keine Hilfe geleistet hat. Da steht aber nicht, dass er das wegen des Kindes keinesfalls tun dürfte. Die Überlegung, ob/wie lange das Kind dann mal praktisch unbeaufsichtigt im Auto gelassen wird, und was konkret an Hilfe/Erstmaßnahmen geleistet werden kann, die nimmt einem weder das Strafgesetzbuch noch das Forum ab. Auch wenn letzteres dafür ganz stark sein muss. Allerdings könnten wir an dieser Stelle jetzt auch über die Auswirkungen von Corona auf die Ausbreitung von Gänseblümchen philosophieren. Wenn nach einer Woche die hier gestellten Rückfragen zur Ausgangslage gänzlich unbeachtet bleiben, kann die ursprüngliche Fragestellung wohl nicht so wichtig (oder sinnvoll, oder real...) gewesen sein, dass man sich damit noch tiefgreifender beschäftigen müsste. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 859223 | |||
Datum | 03.06.2020 22:28 | 1204 x gelesen | |||
Hallo, ganz unbedarfte Frage; Nutzung von Dienstfahrzeugen, Regelung zur Mitnahme Dritter in der Gemeinde vorhanden? Das wäre dann die ultimative Weisung des Arbeitgebers. Kann der Fragesteller für seinen Fall selber klären und hat die Regelung für seine Gemeinde. Das müsste/ist in der Gemeinde oder Stadt geregelt (sein). Auch die entsprechende versicherungstechnische Regelung. In einigen Fällen ist die Versicherungsleistung gegenüber Dritten (Privatpersonen ohne Dienstlichen Bezug) nicht gegeben. Insbesondere bei Landes- und Bundesfahrzeugen ist es eher "üblich". Ob man in diesem Fall einen Haftungsausschluss für sein Kind ausstellt, muss jeder mit sich selber ausmachen. Man muss dann aber auch die Konsequenzen tragen. Gruß Dirk | |||||
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