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ThemaKein Corona-Abstand! Retter der Berliner Feuerwehr erhalten Mahnbrief13 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg860318
Datum20.07.2020 11:574358 x gelesen
Kein Corona-Abstand! Retter der Berliner Feuerwehr erhalten Mahnbrief

Merken Sie sich bloß, wie Sie in letzter Zeit mit einem Kollegen Kontakt hatten. Wenn nicht, kann es Ihnen wie acht Feuerwehrmännern gehen, die dafür bestraft wurden ...

hi



ein schwieriges Thema.

wenn man Bilder im Netz von Feuerwehren sieht merkt man schon das das mit den Abständen bzw. Schutzmasken teilweise nicht ernst genommen wird :-(
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg860321
Datum20.07.2020 12:112688 x gelesen
Ich bin ja nun kein Jurist, war aber lange Jahre Betriebsrat. Ob die Ermahnung überhaupt das Papier wert ist, auf dem sie steht, wage ich zu bezweifeln. Es gibt da im juristischen Sprachgebrauch so was wie Bestimmheit. Wo, wie, wann soll die Missachtung vorgekommen sein? gegenüber wem? Selbst in Berlin dürfte ein Arbeitsrichter darüber lachen.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP860322
Datum20.07.2020 12:322573 x gelesen
Würde mir eine solche "Ermahnung" auf den Tisch kommen, wäre das der Beginn einer langen und (vermutlich einseitig) unterhaltsamen Brieffreundschaft. Die Darstellung des Vorwurfs ist ja nun doch etwas sehr allgemein gehalten.

Geschrieben von Jürgen M.wenn man Bilder im Netz von Feuerwehren sieht merkt man schon das das mit den Abständen bzw. Schutzmasken teilweise nicht ernst genommen wirdWenn ich mir den Wildwuchs und tlw. den Quatsch anschaue, wie inzwischen die Abstands- und Maskenregelungen durch die Lande wuchern, ist der Abstand von Einsatzkräften auf fotografischen Momentaufnahmen nun wirklich das kleinste Problem.
In RLP gibt es z.B. ein Hygienekonzept für Hallenbäder - Abstand im Schwimmbecken 1,50m -, eines für Freibäder und Badeseen - Abstand von 1,50m, und eines für Badegewässer - Abstand hier dann bitte 3m. Und eine Landesregierung, die über ihre SocialMedia-"Experten" sicherheitshalber darauf hinweist, dass der Mindestabstand in Schwimmbecken für Rettungsmaßnahmen nicht gilt. In anderen Bereichen sieht es nicht besser aus.
Man kann froh sein über jede Regelung, die der Bürger 1. kennt (in jeweils aktuellster Form) und 2. noch ernst nimmt.
Und das betrifft auch die "Vorgaben" zur Corona-"Prävention" im Feuerwehrdienst.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg860325
Datum20.07.2020 13:202328 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.wenn man Bilder im Netz von Feuerwehren sieht merkt man schon das das mit den Abständen bzw. Schutzmasken teilweise nicht ernst genommen wird :-(

Wenn ich sehe wie locker (ignorant) bei uns in der Gegend mit den Maßnahmen auch im privaten Bereich umgegangen wird, dann wundert mich das nicht. Wieso soll es in der Feuerwehr dann anders laufen?

Gruß Alex

Dies ist meine persönliche Meinung!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern860326
Datum20.07.2020 14:152049 x gelesen
Mit diesem Schreiben kann sich der Empfänger beruhigt und belustigt den Hintern abwischen.

Das Schreiben ist völlig irrelevent. eine "Ermahnung" gibt es arbeitsrechtlich nicht - nur eine Abmahnung. Dafür bestehen juristische Mindestanforderungen und Formvorschriften. Davon ist nichts erfüllt. Das Schreiben ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde...

Die andere und relevantere Frage ist aber, wie bitte in allen Bedingungen des Einsatzdienstes die Abstands- und Hygiene-Anforderungen eingehalten werden können. Es wird einsatztaktisch genügend Situationen geben, wo ein Mindestabstand von 1,5m zwangsläufig unterschritten wird. Wenn wir dann 100%ig Hygieneregeln einhalten wollten geht das nicht wirklich mit den einfachen Mund-Nasen-Abdeckung. Also mit Maske und P3-Filter oder gar unter PA ? Wwelche Tätigkeiten mit welcher PSA? Wie wirkt sich dass auf die Durchführung der Tätigkeiten aus? Kommen aus Maskeneinsatz (P3) dann Arbeitszeitbeschränungen oder längere Pausenzeiten etc. etc.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8el 8B., Bottrop / NRW860328
Datum20.07.2020 14:432133 x gelesen
Zumindest wird durch dieses Schreiben das Verhalten der betroffenen Person missbilligt.
Gehen wir einfach mal davon aus, dass es sich bei dem von der Ermahnung betroffenen um einen Beamten handelt. Da kann so etwas schon relevant werden.

Selbst in Berlin dürfte ein Arbeitsrichter darüber lachenGeschrieben von ---Wolfgang Krugger---
Vor allem da er dann nicht zuständig wäre :)

Trotzdem kann ich es nachvollziehen, gerade in Einsatzsituationen die etwas dynmischer verlaufen, dass dort die Abstände ohne entsprechenden Schutz unterschritten werden könnten.

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AutorDirk8 M.8, Osten / Niedersachsen860329
Datum20.07.2020 14:461944 x gelesen
Also da ich in den letzten 26 Jahren doch so ein ganz klein wenig mit Disziplinarrecht zu tun hatte (die grundlegende Rechtsordnung ist ja die gleiche) und schon diverse Maßnahmen ergreifen musste fallen mir bei dem Ding schon so ein paar "Kleinigkeiten" auf, die das Ganze rechtswidrig machen und eine sofortige Entfernung aus der Personalakte erfordern:
1. Ich kenne zwar das Berliner Disziplinarrecht nicht, aber was bitte soll eine "Ermahnung" sein? Im Gesetz nicht vorgesehene Maßnahmen dürfen auch nicht in die Akte - auch nicht vorübergehend.
2. Im Tenor wird kein konkreter Verstoß nach Zeit, Ort und unter Beschreibung der Tat geschildert.
3. Im Tenor wird nicht ausgesagt, gegen welche Dienstpflicht der Betroffene verstoßen haben soll. Es stellt sich auch die Frage nach dem Verbindlichkeitscharakter eines "Handbuchs"...
4. Im Tenor wird nicht herausgearbeitet, dass der Betroffene schuldhaft gehandelt hat.
5. Es ist nicht erkenntlich, wie dem Betroffenen rechtliches Gehör verschafft wurde.
6. Es fehlt jegliche Rechtsbehelfsbelehrung.

Fazit: Der Einzige, dem man hier die Hammelbeine lang ziehen müsste, ist der Verfasser des Schreibens.

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AutorMich8el 8B., Bottrop / NRW860330
Datum20.07.2020 15:131891 x gelesen
Geschrieben von Dirk M.aber was bitte soll eine "Ermahnung" sein?

Die Ermahnung ist eine Maßnahme, die auf dem allgemeinen Beamtenrecht, insbesondere auf der Geschäftsleitungs-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Dienstherrn beruht. Diese beinhaltet die Befugnis des Dienstvorgesetzten, sich aus gegebenem Anlass über das dienstliche Verhalten eines ihm nachgeordneten Beamten kritisch zu äußern und diesen auf die bestehenden Dienstpflichten hinzuweisen, auch wenn diesem der Vorwurf eines Dienstvergehens nicht gemacht werden soll.

Ist zwar ein anderer Sachverhalt. Aber eine Erklärung für die Ermahnung.
VG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2011 - 10 K 2776/11
VG Düsseldorf

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AutorDirk8 M.8, Osten / Niedersachsen860332
Datum20.07.2020 15:231828 x gelesen
Ah... die "Ermahnung" habe ich nun gefunden, würde bei uns so irgendwie in den Bereich der Erzieherischen Maßnahmen fallen. Ändert aber nichts daran, dass man dem Betroffenen schon klar sagen muss, wann er eigentlich konkret welchen Fehler begangen haben soll.

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü860333
Datum20.07.2020 15:511769 x gelesen
Der Eindruck stimmt. Für manche Feuerwehren scheint die Pandemie zu Ende zu sein, obwohl unser Innenministerium immer noch auf den 1,5 m Abstand und FFP-Masken beharrt ( zumindest mal bis zum 12.09.).

Manfred

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AutorThor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen860334
Datum20.07.2020 15:521931 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Volker L.Das Schreiben ist völlig irrelevent. eine "Ermahnung" gibt es arbeitsrechtlich nicht - nur eine Abmahnung. Dafür bestehen juristische Mindestanforderungen und Formvorschriften. Davon ist nichts erfüllt.

wer sagt, dass das überhaupt beabsichtigt war? Wohl eher der etwas nachdrücklichere Hinweis, doch mal bitte die Regeln zu beachten, ohne gleich direkt zu förmlichen Maßnahmen zu greifen.


Geschrieben von Volker L.Das Schreiben ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde...

Zumindest Dokumentiert es nochmals, dass die betreffende Person auf die Existenz des Handbuchs hingewiesen wurde. Quasi wie ein Unterweisungs-Nachweis.


Geschrieben von Volker L.Die andere und relevantere Frage ist aber, wie bitte in allen Bedingungen des Einsatzdienstes die Abstands- und Hygiene-Anforderungen eingehalten werden können. Es wird einsatztaktisch genügend Situationen geben, wo ein Mindestabstand von 1,5m zwangsläufig unterschritten wird.

In Verbindung mit dem Zeitungsbericht scheint das Problem doch eher darin zu liegen, dass die Kontakte eines corona-Vedachtsfalls nicht hinreichend rekonstruierbar sind. Halte ich nun nicht für zu viel verlangt, entspechende Dokumentation zu führen bzw. sich wachintern an die Kontingentierung des Personals auch zu halten.



Gruß,
Thorben

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW860343
Datum20.07.2020 21:041845 x gelesen
https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/geschaeftsordnung-der-berliner-verwaltung/ggo-i/artikel.30098.php

Hallo,

ist das Schreiben überhaupt echt? Ein paar Dinge passen nicht zur Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung und weisen für mich eher auf einen Fake hin:

1. Das Geschäftszeichen ist unüblich. § 8 der GGO mach hier eindeutige Vorgaben.
2. Das Schreiben ist nicht in der Ich-Form verfasst (§41 GGO)
3. Die antiquierte Grußformel »Hochachtungsvoll« weist auch nicht auf ein echtes Schreiben hin. Anlage 3 der GGO verwendet jedenfalls die im Geschäfts- und Behördenschriftverkehr übliche Grußformel »Mit freundlichen Grüßen«.

Beste Grüße
Stephan

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg860441
Datum24.07.2020 16:311409 x gelesen
Gewerkschaft fordert Mahnbrief an Neuköllner Feuerwehrleute zurückzuziehen

Nach Ermahnungs-Schreiben der Feuerwehr-Führung an acht Neuköllner Mitarbeiter wegen angeblicher Corona-Verstöße fordert die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) die Schreiben zurückzuziehen.

hallo,

war zu erwarten ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 20.07.2020 11:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.07.2020 12:11 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 20.07.2020 14:43 Mich7el 7B., Bottrop
 20.07.2020 12:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.07.2020 13:20 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H.
 20.07.2020 14:15 Volk7er 7L., Erlangen
 20.07.2020 15:52 Thor7ben7 G.7, Leese
 20.07.2020 14:46 Dirk7 M.7, Osten
 20.07.2020 15:13 Mich7el 7B., Bottrop
 20.07.2020 15:23 Dirk7 M.7, Osten
 20.07.2020 15:51 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 20.07.2020 21:04 Step7han7 B.7, Wesseling
 24.07.2020 16:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
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