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Thema | Katastrophenfall in Bayern | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 865048 | |||
Datum | 07.12.2020 11:59 | 3993 x gelesen | |||
Hallo, mich verwundert, dass man einen Katastrophenfall für die Zukunft ausrufen kann. Für mich gibt es entweder sofort Handlungsbedarf, oder es ist keine Katastrophe. Zu sagen 'Ab Mittwoch ist Katastrophe' hat für mich was von 'Übermorgen brennt es' Sagt das (Verwaltungs-)Recht irgendwas dazu? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865049 | |||
Datum | 07.12.2020 12:36 | 2534 x gelesen | |||
hallo, Es gibt halt auch Katastrophen die sich ankündigen. Ich könnte mir vorstellen das am Unterlauf eines Flusses so was auch im "Voraus" gemacht wird. Da kann man die Flutwelle die auf einem zukommt auch relativ genau vorhersagen. Damit kommt man vor die Lage MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865050 | |||
Datum | 07.12.2020 12:40 | 2442 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Sagt das (Verwaltungs-)Recht irgendwas dazu? Artikel 1 Abs. 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes sagt dazu: Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken Das kann grundsätzlich schon so sein, dass die Tatbestandsvoraussetzungen absehbar in der Zukunft erfüllt werden, und die Katastrophe entsprechend erst für zukünftige Zeiträume festgestellt wird. Die Feststellung des Katastrophenfalls in Bayern aktuell ist allerdings mehr Politik, als sonstwas. Ich kann im Gesetz jedenfalls nicht erkennen, dass man den Landtag in die Feststellung des Katastrophenfalles einbinden müsste. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 865051 | |||
Datum | 07.12.2020 13:12 | 2360 x gelesen | |||
Klar kann es Sinn machen, den Katastrophenfall vor der Katastrophe auszurufen, zum Beispiel um eben alle Möglichkeiten zum Hochwasserschutz nutzen zu können, bevor 'das Wasser kommt'. Aber hier sehe ich (hoffentlich) keine Änderung der Lage zwischen gestern und Mittwoch. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 865053 | |||
Datum | 07.12.2020 15:10 | 2013 x gelesen | |||
Derartiges gab es auch bei uns zum Hochwasser 2013. Da wurde, wenn ich mich richtig erinnere, vorher gesagt, ab dann wird Katastrophenalarm sein. Dabei spielte die vorhergesagte Entwicklung des Pegels eine entscheidende Rolle. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 865056 | |||
Datum | 07.12.2020 19:32 | 1656 x gelesen | |||
Ich musz gestehen, im ersten Ansatz ging's mir genauso mit dem Begriff Katastrophe. Man ist im Alltag und mit gesundem Menschenverstand geneigt eine Katastrophe aehnlich einem Unfall, einem ploetzlich, unvorhersehbares Geschehen gleich zu stellen. Und dann, das wurde ja in einigen Beitraegen deutlich, gibt es eben auch noch die Juristen die von allem weltelichen Geschehen dann nochmals eine ganz eigene Vorstellung haben, die eben nicht unbedingt mit dem was wir im Alltag davon halten in Einklang sein musz. Es ist ja entsprechend zitiert worden wie Juristen eine Katastrophenfall definieren. Das ganze spielt natuerlich auch in hoechstem Masze in die Versicherungswirtschaft. Da ist ja Sturm auch nicht immer dann Sturm wenn ICH das WX stuermisch empfinde - hi. Ich glaube wir alle kennen da auch hier und da die feinen Unterschiede bei der Auslegung ob mein Fernseher nun durch einen Bltzschlag oder eine Ueberspannung seinen Geist aufgegeben hat. Insofern tendiere ich nach laengerer Ueberlegung / Beschaeftigung mit dem Thema dazu mich dem Formalismus geschlagen zu geben. Es soll ja bspw. in USA auch ein Gesetz geben das einem Tornado verbietet eine Stadt zu ueberqueren. Obs wirklich stimmt, keine Ahnung. Aber seit wir Trump kennengelernt haben halte ich dort alles fuer moeglch, warte noch darauf dasz man die Schwerkraft verbietet. Dieses bischen off topic soll nur verdeutlichen wie sehr ich mit der sogenannten RechtsWISSENSCHAFT hadere. (Ich kann nach meinem Empfinden bspw, ueberhaupt nicht verstehen wie man Juristerei und Wissenschaft in einem Wort, einem Atemzug nennen kann...) | |||||
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Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 865060 | |||
Datum | 08.12.2020 03:33 | 1436 x gelesen | |||
Selbstverständlich wird die "Katastrophe" regelmäßig vorher erklärt. Es ist kein propagandistisches Mittel für die Medien, sondern löst einen verwaltungsrechtlichen Wirkmechanismus aus, der behördliche Barrieren der Zusammenarbeit beseitigt. Dabei geht es auch um Kostenfragen. Gerade wenn absehbar ist, dass Logistik und Personal "ausbluten" macht man das rechtzeitig, um frische Kräfte und Material heranzuführen. Unterhalb der "Schwelle" ist vieles "good will" und es wird nur zögerlich unterstützt (weil man das z.B. seitens der Bundeswehr auch nicht darf. "Dienstweg!"). Und auch: Die Durchgriffsmöglichkeiten der Regierung auf die Behörden sind ganz anders. | |||||
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Autor | Fran8z S8., München / | 865064 | |||
Datum | 08.12.2020 09:14 | 1300 x gelesen | |||
Eine Einbindung des Landtages ist gemäß BayKSG nicht nötig, die zuständige obere Katastrophenschutzbehörde stellt hier das bayerische Innenministerium dar. Ich denke, dieser Umstand entsteht aus der (teilweise durchaus berechtigten) Kritik der Vergangenheit, dass zu viele "einschränkende" Maßnahmen ohne Parlamentsbeteiligung beschlossen wurden. Bei der ersten Feststellung des Katastrophenfalls im März (https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/) wurde tatsächlich meines Wissens der Landtag nicht beteiligt. Zusätzlich zum Katastrophenfall wurde dieses Jahr durch das Bayerische Infektionsschutzgesetz der sogenannte "Gesundheitsnotstand" geschaffen (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSG/true). Diese Karte wird aber wohl nicht gezogen, da das Gesetz zum 31.12.2020 ausläuft. | |||||
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Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 865069 | |||
Datum | 08.12.2020 12:32 | 1138 x gelesen | |||
Ja oder im konkreten Fall koennte man auch frotzeln: Die Katastrophe ist schon da - aber keiner hats gemerkt ! Etwas ueberspitzt aber aus meiner ganz persoenlichen Sicht waren mindestens die letzten 2 Wochen sowas wie "vertane Zeit". Ich musz da zwangslaeufig immer an die frueh warnenenden Worte der Kanzlerin und deren explizites Erwaehnen des exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen denken. Das ist in weiten Kreisen der Bevoelkerung genauso wenig präsent wie der Zusammenhang von Energiezuwachs und Geschwindigkeit beim Autofahren... Ich bin da bei all jenen die sich fuer ein (recht-)zeitiges und entsprechnd hartes Gegensteuern einsetzen. Jedesmal wenn man ein wenig zurueckblickt erkennt man doch dasz der Gesamtschaden gerne auch den Wachstumsregeln der Infektionen folgt. Anders ausgedrueckt: DAS wird ein sehr teures und ganz krass ausgedrueckt sehr toedliches xmas-Fest wenn die anderen Bundeslaender mit zusaetzlichen Massnahmen bis danach warten ! | |||||
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