News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 865914 | |||
Datum | 20.01.2021 14:01 | 5165 x gelesen | |||
Hallo zusammen in Hinblick auf die am 20.01.2021 bekanntgegebenen Neuregelungen, wird es ja sicher eine Änderung der niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) geben. Dazu habe ich eine Frage. Bisher war es den Feuerwehren ja gestattet bzw. wurde dazu geraten, einen Mund-Nasenschutz, meistens aus Stoff, im Einsatz- & Übungsdienst zu tragen, sofern keine Mindestabstände von 2m eingehalten werden konnten (z.B. innerhalb des Fahrzeuges, wenn Gerätschaften von mehr als einer Person gleichzeitig oder gemeinsam genutzt werden, bei Tätigkeiten mit erheblicher körperlicher Betätigung oder auch beim An- und Ablegen von Atemschutzgeräten). Gibt es durch diese Neuregelung nun auch für die Einsatzkräfte in NDS während des Einsatz- und Ausbildungsdienst die Pflicht, med. Masken nach KN95 oder FFP2 zu tragen oder bleibt hier ein Mund-/Nasenschutz aus Stoff weiterhin ausreichend? Habt ihr dazu schon Infos? Vielen Dank! | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 865918 | |||
Datum | 20.01.2021 14:26 | 3030 x gelesen | |||
Ich würde da jetzt einfach geduldig sein, was das Land in den nächsten Tagen verkündet. Und dann muss sich der Arbeitgeber ja auch noch Gedanken machen um Homeoffice und Arbeitsschutz. Also gilt bis zu einer neuen Weisung durch die Kommune die bisherige Regelung. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865919 | |||
Datum | 20.01.2021 14:28 | 2835 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas H. Also gilt bis zu einer neuen Weisung durch die Kommune die bisherige Regelung. richtig, ich erwarte da aber eine schnelle Anpassung. Der Schutz beim Einsatz sollte nicht unter dem Schutz der beim Einkaufen gefordert ist liegen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865920 | |||
Datum | 20.01.2021 14:30 | 2566 x gelesen | |||
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 865921 | |||
Datum | 20.01.2021 14:38 | 2730 x gelesen | |||
Wenn man also als Ortsbrandmeister der Kommune sagen würde, aus Sicherheitsgründen möchte ich meine Einsatzkräfte ab sofort FFP2 tragen lassen, da dieses auch auf der Arbeit als auch in Geschäften Pflicht ist, wäre das nicht verkehrt, oder? Aber aus rein rechtlicher Sicht: Sofern der Ortsbrandmeister offiziell keine neue Dienstanweisung erhält oder es seitens der FUK etc. den Hinweis gibt, dass FFP2-Masken im Einsatzfall getragen werden müssen, würde er auch nichts verkehrt machen, wenn weiterhin Stoffmasken getragen werden? Habe ich das richtig verstanden? Aktuell gibt es vom Bund/ Land ja noch nichts offizielles für die Feuerwehr, oder? | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865922 | |||
Datum | 20.01.2021 14:41 | 2419 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.Und dann muss sich der Arbeitgeber ja auch noch Gedanken machen um Homeoffice und Arbeitsschutz.Politisch wird ja derzeit viel veranstaltet, aber Gedanken zu Feuerwehreinsatztätigkeiten im Homeoffice dürften doch eher schnell verworfen werden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 865924 | |||
Datum | 20.01.2021 14:58 | 2341 x gelesen | |||
Die wenigsten Feuerwehrleute werden zum Einsatz ins Homeoffice wollen. Wer löscht schon gerne bei sich zuhause? * Duck und renn. * | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 865925 | |||
Datum | 20.01.2021 15:03 | 2336 x gelesen | |||
Ich würde davon ausgehen, dass diese Regelung mehr oder weniger schnell auch bei den Feuerwehren umgestzt werden. Persönlich finde ich das sehr schade, da wir zu Weihnachten vom Gemeindewehrführer mit sehr ansprechenden, den Namen der Gemeinde tragenden Stoffmasken überrascht worden sind, die dann wahrscheinlich nicht ein Mal im Einsatz getragen werden dürfen. Aber das muss dann wohl so sein. Im Rahmen des vorauseilenden Gehorsams würde ich schon FFP2-Masken beschaffen, bevor sie nicht mehr oder nur noch überteuert zu erhalten sind. | |||||
| |||||
Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 865926 | |||
Datum | 20.01.2021 15:08 | 2513 x gelesen | |||
Grundsätzlich habe ich dazu einige "systemkritische" Anmerkungen. FFP2 unterliegen arbeitsrechtlichen Vorschriften, die es zu beachten gilt. Es gibt die Pflicht zur Pause. Also muss man einerseits im Einsatz Pausen planen andererseits rechnet es beim Atemschutzgeräteträger auf die Tragezeit mit an. Bartträger unterlaufen den Schutz der FFP2. Lösung? Haushaltsrechtlich muss es abgesichert sein, wenn es nicht angeordnet ist. Die FFP2 ist ein Aerosolfilter, die Wirkung im Freien, im gut gelüfteten Auto dürfte marginal sein (verglichen mut dem med. Mundschutz). Ganz anders wäre das mit Infektpatienten. *** Richtig 'safe' ist auf alle Fälle die Atemschutzmaske mit dem 'Bw-Filter'. *** | |||||
| |||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 865927 | |||
Datum | 20.01.2021 15:12 | 2462 x gelesen | |||
Die Frage wäre, gibt dafür der gesetzliche Versicherungsträger (z.B. für Bartträger, Anrechnung Tragezeit AGT) bzw. das Land dann Vorgaben? Oder muss ich das z.B. als Ortsbrandmeister, Wehrführer etc. selber wissen und meine Kameraden selber schulen oder muss ich darüber erstmal selber in Kenntnis gesetzt werden? | |||||
| |||||
Autor | Dr. 8Tho8mas8 W.8, Herzberg am Harz / NDS | 865928 | |||
Datum | 20.01.2021 15:26 | 2386 x gelesen | |||
Hallo, ggf. sind die Vorgaben des RKI hilfreich: Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte Unterm Strich und ganz salopp gesagt: da wo ich "Gummihandschuhe" tragen muss, trage ich auch FFP2! --> Tragehilfen, VU, etc., da wo ich grundsätzlich in direkten Komtakt mit Betroffenen und Patienten komme - natürlich muss zusätzlich eine Lageerkundung des Einheitsführers bzgl. weiterer Schuzmaßnahmen erfolgen und ggf. die Schutzstufe erhöht werden (z. B. Tragehilfe für Patient mit Corona o.ä.). Für Niedersachsen wird hier in den kommenden Tagen bestimmt was neues kommen: Hinweise zur Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in Niedersachsen (dort S. 3, die beiden oberen Absätze) und generell Informationen für Feuerwehren (Download NABK) Beste Grüße, Thomas | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 865929 | |||
Datum | 20.01.2021 15:33 | 2281 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Josef L. FFP2 unterliegen arbeitsrechtlichen Vorschriften, die es zu beachten gilt. Es gibt die Pflicht zur Pause. Also muss man einerseits im Einsatz Pausen planen andererseits rechnet es beim Atemschutzgeräteträger auf die Tragezeit mit an. schau mal hier die sprechen davon: "Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten." Ich unke mal der typische Feuerwehreinsatz ist innerhalb dieser Zeit abgearbeitet oder ein Teil hat eh PA auf, ansonsten muss man sich was überlegen z.B. Personal wechseln und Pause mit ordentlich Abstand. Gruß aus der Hardt Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
| |||||
Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 865931 | |||
Datum | 20.01.2021 15:38 | 2389 x gelesen | |||
Ich würde mir dazu ein paar Gedanken machen. {https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/Logo-Physio-Ergo/Corona-Tragedauer-FFP2.html} Dann kann man "mit den Leuten darüber reden". Ich würde mich mit dem Leiter des Atemschutzwesens an der Landesfeuerwehrschule "ins Benehmen setzen". Dazu Abstimmung auf den Führungsebenen. Grundsätzlich kann es m.A.n. nicht falsch sein med. Mundschutz oder auch FFP2/N95 bereitzustellen. Wer will, der benutzt (freiwillig). Damit ist der Fürsorgepflicht erstmal nachgekommen. | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 865932 | |||
Datum | 20.01.2021 15:44 | 2276 x gelesen | |||
Was mich an der ganzen Diskussion, so wie andere auch, mächtig stört, ist die Oberflächlichkeit. Bartträger wurden schon angesprochen. Da kann es passieren, dass die FFP2-Maske nicht wirklich dicht anliegt. Brillenträger dürfen wohl zukünftig keinen Einsatzdienst mehr leisten, denn auch beim Absperren einer Straße kann die Brille beschlagen und damit eine erhebliche Gefahr entstehen, gerade auch für die Einsatzkraft, die u.U. Gefahren nicht rechtzeitig erkennen kann. Muss dann der mitdenkende Kommandant seine AAO anpassen? Es muss aber nicht einmal ein Bart sein, ein kann auch die Gesichtsform nicht zur Größe der Maske passen. Beim Einkaufen sehe ich immer wieder Masken, die sehr wenig abdichten. Damit ist die Maske so sinnlos, dass wahrscheinlich sogar ein MNS mehr Eigen- und Fremdschutz bietet. FFP2-Masken mit Ausatemventil haben in Corona-Zeiten eigentlich gar nichts am Arbeitsplatz oder Einsatzstellen verloren, sie werden aber in den bisherigen Schriftstücken zur aktuellen verschärfung gar nicht angesprochen. Durch das Ausatemventil ist der Fremdschutz quasi gleich null. ...und jetzt sind die Sicherheitsingenieure der Kommunen gefragt, dass sie Gefährdungsbeurteilungen für den Feuerwehreinsatz vorlegen. Am Besten unterschieden nach Einsatzart und Funktion der Einsatzkraft. Es kann nicht die Aufgabe des Kommanden (SB) sein, die Eignung einer Schutzmaske zu beurteilen. | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865933 | |||
Datum | 20.01.2021 15:53 | 2281 x gelesen | |||
Wer außer Bayern hat denn bislang überhaupt vorgesehen, rein auf FFP2 zu setzen? Im gestrigen Bund-Länder-Wunschzettel hat man es so formuliert, dass einfache OP-Masken auch ausreichen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 865934 | |||
Datum | 20.01.2021 15:58 | 2219 x gelesen | |||
Baden-württembergische Kliniken verlangen auch von den Besuchern FFP2. Aber, wie ich bereits vorhin geschrieben habe, wäre erst einmal der Volltext der Verkündung (der jeweiligen Bundesländer) interessant. | |||||
| |||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 865935 | |||
Datum | 20.01.2021 16:10 | 2232 x gelesen | |||
Deswegen ja die Frage nach FFP2 UND KN95, welche von Beiden bleibt ja für Öffis und Geschäfte in NDS freigestellt. | |||||
| |||||
Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 865939 | |||
Datum | 20.01.2021 17:45 | 2083 x gelesen | |||
Moin, wer Brillenträger unter seinen Einsatzkräften hat, macht was falsch, wenn er diese nur mit Stoffmasken in den Einsatz gehen lässt. Die sehen nämlich so gut wie nichts und gefährden sich und andere. Gruß aus der Nordheide Mathias | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 865940 | |||
Datum | 20.01.2021 18:13 | 2051 x gelesen | |||
Was macht er denn falsch? Ich besitze Stoffmasken, mit denen ich besser sehe als mit FFP2 oder MNS. | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 865943 | |||
Datum | 20.01.2021 19:55 | 2004 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.Aber, wie ich bereits vorhin geschrieben habe, wäre erst einmal der Volltext der Verkündung (der jeweiligen Bundesländer) interessant. Würde nicht für die Feuerwehr selbst auch (und vor allem) die arbeitsschutzrechtlichen Regeln des Bundes greifen, die jetzt Freitag verkündet werden und ab kommenden Mittwoch gelten sollen? Videolink zum Bundesminister | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 865944 | |||
Datum | 20.01.2021 20:02 | 1930 x gelesen | |||
Bei uns ist seit Oktober FFP2/KN95 Masken im Gerätehaus und beim Einsatz Pflicht. Selbst das IDF hatte im Oktober Stoffmaskenpflicht auf dem Gelände und jetzt auf FFP2 aufgerüstet. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8E., Weißenburg / Bayern | 865945 | |||
Datum | 20.01.2021 20:45 | 1885 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H...und jetzt sind die Sicherheitsingenieure der Kommunen gefragt, dass sie Gefährdungsbeurteilungen für den Feuerwehreinsatz vorlegen. Am Besten unterschieden nach Einsatzart und Funktion der Einsatzkraft. Welche Sicherheitsingenieure der Kommune sollen das denn bitte sein? Meine Kommune hat definitiv keinen und ist aber mit 18 000 Einwohner die größte Kommune im Landkreis.... bei den restlichen Kommunen in meinem Landkreis sieht es da nicht wirklich besser aus! Es mag vielleicht Kommunen mit Sicherheitsingenieuren geben, aber wo landet so was bei denen ohne Ingenieur? Oft genug beim Kommandanten, weil der Rest der Verwaltung noch weniger Ahnung von der Materie hat. Dies ist meine persönliche Meinung!! | |||||
| |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 865946 | |||
Datum | 20.01.2021 20:54 | 1867 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus E.Welche Sicherheitsingenieure der Kommune sollen das denn bitte sein? Das hat Thomas bisschen doof ausgedrückt, aber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (sei es nun ein Sicherheitsmeister, -techniker oder -ingenieur) sollte eine Kommune schon haben.... Wie stellt man denn dann die Arbeitsschicherheit sicher? Oftmals vergeben kleine Kommunen sowas halt auch an externe Ing-Büros. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 865949 | |||
Datum | 20.01.2021 21:42 | 1884 x gelesen | |||
Hallo Herr Heckmann, kann ich teils nachvollziehen nur mich stört hier, dass jeder NUR von FFP2 redet. Keiner von den OP Masken die sind nämlich gemäß den Info des RKI genauso zugelassen. Nicht nachvollziehen kann ich das Brillenthema, ich trage beruflich schon seit März letzten Jahres eine OP Maske und habe mit der Brille keinerlei Probleme. Mit dem textilen Mund-Naseschutz je nach Form jedoch schon. Die OP Maske kann ich sehr gut an der Nase abschließend anformen, das sollte mit entsprechenden FFP2 Modellen (Beispiel) ebenso möglich sein. Ich habe noch keine Informationen wie das bei uns in BaWü in der Feuerwehr laufen wird. Unser Kommando klärt das gerade auf entsprechender Ebene. Könnte mir aber persönlich! gut vorstellen, dass im normalen Einsatz ohne Kontakt zu Patienten also auch beim Absichern auf der Strasse die OP Maske ausreicht. Bei Kontakt zu Patienten FFP2 (dazu wurde hier ja schon geschrieben) und da kann ich das Personal einteilen. zum Bartthema - Keiner unter uns setzt einen Bartträger unter PA oder mit Filtermaske ein. UNd warum nicht diesem Beispiel folgen? Kann man ja wieder wachsen lassen. Gruß aus der Hardt Martin Streeb Dies ist meine ganz persönliche, private Ansicht des Thema! "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 865952 | |||
Datum | 20.01.2021 22:12 | 1829 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin S.Hallo Herr Heckmann, Richtig. Ich bin auch Brillenträger und trage auch FFP2 im Dienst bei Patientenkontakt. Ich habe festgestellt, wenn man die Maske richtig an der Nase anformt und dann die Brille auf der Maske trägt, beschlägt die auch nicht. Selbst Auto fahren ist damit möglich. Ich komme mit der FFP2 besswer zurecht, als mit dem MNS aus Stoff. Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 865953 | |||
Datum | 20.01.2021 22:15 | 1832 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef L.FFP2 unterliegen arbeitsrechtlichen Vorschriften, die es zu beachten gilt. Da ist dann wieder die Frage, ob das für die FF auch gilt, denn wir sind keine Arbeitnehmer. Andere Vorschriften wie z.B. Arbeitszeitverordnung, Lenk- und Ruhezeit ect. gelten für uns ja auch nicht. Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 865954 | |||
Datum | 20.01.2021 22:58 | 1809 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Da ist dann wieder die Frage, ob das für die FF auch gilt, denn wir sind keine Arbeitnehmer Unterschied. Lenk- und Ruhezeiten gelten für Beschäftigte nach einer EU-Richtlinie/Verordnung? Arbeitsrechtliche Vorschriften - hier genauer die DGUV R 112-190 ist aber eine Regel der Unfallversicherungskassen - jetzt wäre interessant, welche Unfallkasse diese Regel offiziell eingeführt hat? Ich wüsste adhoc keine. Aber im Sinne der Unfallversicherer gelten auch ehrenamtlich Tätige als "Arbeitnehmer", sowie deren Organisation als "Unternehmer" | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865957 | |||
Datum | 21.01.2021 08:24 | 1820 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.Deswegen ja die Frage nach FFP2 UND KN95, welche von Beiden bleibt ja für Öffis und Geschäfte in NDS freigestellt.Soweit ich das bislang sehe, geht man dort auch auf FFP2 oder KN95 oder OP-Maske, so wie im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 865960 | |||
Datum | 21.01.2021 11:39 | 1585 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.Brillenträger dürfen wohl zukünftig keinen Einsatzdienst mehr leisten, denn auch beim Absperren einer Straße kann die Brille beschlagen und damit eine erhebliche Gefahr entstehen, gerade auch für die Einsatzkraft, die u.U. Gefahren nicht rechtzeitig erkennen kann. Das ist durchaus ein Frage des Maskenauswahl. Es gibt durchaus gute Modelle für Brillenträger, die das Beschlagen der Brille reduzieren / vermeiden. Als Brillenträger kann ich das bestätigen. | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 865961 | |||
Datum | 21.01.2021 12:01 | 1678 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Ich würde doch darum bitten, mal die Begründung für die nun festgelegte Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken / FFP2-Masken zu lesen. Im öffentlichen Personennahverkehr sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben, wie z. B. den Supermärkten, kommt es weiterhin insbesondere zu Stoßzeiten zu zahlreichen zufälligen Kontakten unterschiedlichster Personen. Eine Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen ist unter diesen Rahmenbedingen kaum möglich. 1. Im Einsatzfall haben wir weder zahlreiche noch zufällige Kontakte, die dazu dienen, eine Infektion zu ermöglichen 2. Wir können immer eine korrekte Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen darstellen 3. Die meisten Feuerwehren fahren reduzierte Besatzungen, offene Fenster im Fhzg., keine Gruppenbildung vor Ort, usw. Ich finde hier sollte man mal auf dem Teppich bleiben und nicht in nutzlose Panik verfallen. Das Tragen von Alltagsmasken bzw. den medizinischen Masken reicht doch vollkommen aus. Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
| |||||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 865971 | |||
Datum | 21.01.2021 14:43 | 1596 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.1. Im Einsatzfall haben wir weder zahlreiche noch zufällige Kontakte, die dazu dienen, eine Infektion zu ermöglichen Naja, kommt auf den Einsatz an. Bei einem Einsatz kann der Kontakt zu verschiedenen, zufälligen Personen auch trotzdem möglich sein. Geschrieben von Oliver S. 2. Wir können immer eine korrekte Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen darstellen Dokumentiert ihr jeden Passanten, der ggf. irgendwo befragt wird? Ja, für den allgemeinen Fall vielleicht nicht so doff - aber mindestens Führungskräfte, v.a. die die Ersterkundung durchführen, sollten schon eher auf med. Mundschutz oder FFP2 zurückgreifen. Für die festliche Besatzung sehe ich eine textile Maske erstmal nicht so kritisch, obwohl man hier auch ggf. über med. Mundschutz nachdenken sollte, wenn man auf die Studien zur Wirkung von Masken zurück greift. | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865972 | |||
Datum | 21.01.2021 15:11 | 1484 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.FFP2-Masken mit Ausatemventil haben in Corona-Zeiten eigentlich gar nichts am Arbeitsplatz oder Einsatzstellen verloren, sie werden aber in den bisherigen Schriftstücken zur aktuellen verschärfung gar nicht angesprochen. In der nun veröffentlichten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat man eine Übersicht über "Einsetzbare Atemschutzmasken" eingefügt. Nachdem man also monatelang selbst den einfachsten MNS stets mit der Begründung des Fremdschutzes beworben hat, heißt es nun, Masken mit Ausatemventil, also ohne Fremdschutz, dürfen getragen werden, wenn alle möglichen Kontaktpersonen selber wiederum auch eine Maske tragen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 865973 | |||
Datum | 21.01.2021 15:23 | 1476 x gelesen | |||
Geschrieben von Robin B.Naja, kommt auf den Einsatz an. Bei einem Einsatz kann der Kontakt zu verschiedenen, zufälligen Personen auch trotzdem möglich sein. Es wird immer davon ausgegangen, dass eine Infektion bei einem Kontaktzeitraum von 10 min. auf kurze Distanz am wahrscheinlichsten ist. So rechnet ja auch die Corona-App. Wenn ich beim Einsatz mal einem Menschen begegne, dann sollte das kein Problem sein (solange man sich nicht gegenseitig anhustet). Geschrieben von Robin B. Dokumentiert ihr jeden Passanten, der ggf. irgendwo befragt wird? Siehe Antwort oben. Wenn geht es um die beteiligten Feuerwehrleute bzw. ggfs. noch den RD oder Pol. Wir hatten bei 320 Einsätzen im Jahr 2020 keine Situation, in der Mitglieder in Quarantäne mussten aufgrund Kontakts im Einsatz. Wir haben für unsere Einsatzkräfte textilen Mundschutz und auf allen Fahrzeugen zusätzlich OP-Masken und FFP2 für Kontakt zu Infizierten und spezielle Situationen. Ich bin daher weiterhin der Meinung, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen. +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 865974 | |||
Datum | 21.01.2021 15:24 | 1429 x gelesen | |||
Lediglich ein Entwurf. Hmm, die Ausatemventile werden nur in der Begründung erwähnt, nicht im Text des §3 Abs. 1 Corona-ArbSchV "Masken mit Ausatemventil dürfen nur getragen, wenn alle Kontaktpersonen ebenfalls eine solche Atemschutzmaske tragen." Das heisst nach meinem Leseverständnis "Entweder haben alle oder keiner ein Ausatemventil". | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 865975 | |||
Datum | 21.01.2021 15:33 | 1413 x gelesen | |||
Das heisst nach meinem Leseverständnis "Entweder haben alle oder keiner ein Ausatemventil". Sinniger wäre: sobald einer eine FFP-Maske mit Ausatemventil trägt, müssen alle anderen auch mindestens eine FFP2-Maske tragen. MNS reicht dann nicht mehr. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865976 | |||
Datum | 21.01.2021 15:38 | 1591 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.Lediglich ein Entwurf.Gegenüber dem Entwurf von Montag ist die Anlage dazugekommen. Ich denke nicht dass man da jetzt nochmal dran rumbasteln wird, nachdem man es auf der BMAS-Homepage veröffentlicht hat. Die gesamte Verordnung wirkt, naja... Die Pandemie wird es nicht sonderlich beeindrucken. Nur nach den Homeoffice-Debatten der letzten Wochen und dem vom Kanzleramt geschredderten Gesetzesentwurf im Oktober musste man ja irgendwas in der Art liefern. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866021 | |||
Datum | 23.01.2021 11:55 | 1601 x gelesen | |||
Hallo zusammen. es gab hier jetzt viele Beiträge etc. Aber die Frage wäre: Was gilt jetzt aktuell in Niedersachsen für die Feuerwehren? Ich würde sagen, aktuell gelten noch die "aktuellen Hinweise zur Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen" vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Stand vom 18.12.2020. Eine neuere Fassung habe ich bisher noch nicht gefunden. Als Antwort auf eine Nachfrage bei der FUK brachte als Antwort, dass ich mich an den oben genannten Hinweisen vom Ministerium orientieren soll. Ob im Zuge von weiteren Anpassungen künftig das generelle Tragen von FFP2-Masken in Feuerwehrfahrzeugen erforderlich wird, konnte man mir, zum Stand 21.01.2021, nicht sagen. Aber ggf. sollen die oben zitierte Hinweise des Innenministeriums aktualisiert werden. Das würde für mich heißen, dass bei den Feuerwehren, nach wie vor, ein MNS aus Stoff erlaubt ist und nicht im Fahrzeug oder Einsatz-/Dienstveranstaltungen ein OP-MNS oder FFP2 Masken verpflichtend getragen werden müssen, solange diese Hinweise vom Nds. Ministerium nicht überarbeitet wurden. Oder gibt es in Niedersachsen jetzt andere Regelungen? Danke! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 866024 | |||
Datum | 23.01.2021 13:40 | 1396 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.FFP2-Masken mit Ausatemventil haben in Corona-Zeiten eigentlich gar nichts am Arbeitsplatz oder Einsatzstellen verloren, Ganz ehrlich, als Verantwortlicher für meine Truppe ist mir das egal! Ich werde weiterhin die bereitgestellten Masken mit Ausatemventil inn den Fahrzeugen belassen, wenn wir z.B. beim VU unter körperlicher Anstrengung arbeiten müssen dann will ich der MAnnschaft einerseits den größten Schutz, aber andererseits auch die größtmögliche Erleichterung geben. Da ist der Patientenschutz dann ggf. nachrangig aus meiner Sicht. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866028 | |||
Datum | 23.01.2021 21:09 | 1267 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Der Schutz beim Einsatz sollte nicht unter dem Schutz der beim Einkaufen gefordert ist liegen. Ja und schon haben "wir" den Salat. https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/unfallopfer-hatten-corona-neun-feuerwehrleute-nach-einsatz-in-quarantaene-75031638.bild.html | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 866031 | |||
Datum | 24.01.2021 00:03 | 1279 x gelesen | |||
Das ist der geringste Schutz. Zum Teil haben aber Bürgermeister und/oder Kreis-/Gemeindebrandmeister schärfere Verordnungen erlassen, u.a. z.B., dass nur medizinischer MNS zulässig ist. Der dann natürlich ausreichend gestellt werden muss. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
| |||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866035 | |||
Datum | 24.01.2021 08:25 | 1249 x gelesen | |||
Ok aber mal angenommen, die Dienstanweisung spricht nur von MNS? | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 866045 | |||
Datum | 24.01.2021 15:15 | 1227 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.Ok aber mal angenommen, die Dienstanweisung spricht nur von MNS? Dann kann man damit rechnen, des die an die neue Verordnung angepasst wird. Man kann natürlich auch als Verantwortliche(r) auch selbst tätig werden. Hier mal ein Auszug dessen, was ab Montag, 25.01.21 in Nds (um das BL geht es ja) gültig wird: Die Ein-Personen-Regel gilt weiterhin, allerdings reicht beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen keine einfache Stoffmaske mehr. Eine Übersicht. Die Maskenpflicht Grundsätzlich gilt: Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Räumen sowie auf den jeweiligen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt bereits in den Eingangsbereichen. Neu ist, dass ab diesem Montag keine einfachen Stoffmasken mehr reichen, sondern medizinische Masken getragen werden müssen. In Niedersachsen gilt die Pflicht zum Tragen dieser meist hellblau-weißen OP-Masken insbesondere an folgenden Orten / in folgenden Situationen: In Supermärkten und auf Wochenmärkten, im Getränkehandel, in Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien sowie beim Optiker, in Banken und bei der Post. Außerdem im öffentlichem Personenverkehr, in Taxen, auf Fähren sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen. Die neue Maskenpflicht greift außerdem, wenn Tätigkeiten oder Dienstleistungen die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfordern. Das gilt insbesondere in der Gesundheitsversorgung, der Pflege und bei körpernahen Dienstleistungen. Getragen werden müssen die Masken überdies in Arztpraxen und Gottesdiensten. Auch Masken der Kategorie KN95/N95 oder FFP2 dürfen getragen werden, diese höheren Standards sind aber nicht verpflichtend. In einigen Kommunen gilt die Maskenpflicht übrigens auch unter freiem Himmel, etwa im Bereich der Innenstädte. Welche Masken dürfen nicht getragen werden? Neben einfachen Stoffmasken sind auch Atemschutzmasken mit Ausatemventil nicht zulässig. Sie schützen zwar denjenigen, der sie trägt, nicht aber die Umstehenden. Dementsprechend kann man ja die Dienstanweisung für die eigene FF erstellen, wenn es sonst am gesunden Menschenverstand der Mitglieder fehlt, es sowieso so zu machen. Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866053 | |||
Datum | 24.01.2021 20:26 | 1220 x gelesen | |||
Danke, soweit klar gesundheitlich und vom gesunden Menschenverstand her gesehen. Aber folgendes mal theoretisch durchgespielt: Wäre es rechtlich falsch bzw. ein Verstoss gegen gültige Vorschriften, durch die Wehrführung einer Ortsfeuerwehr, wenn man weiterhin einen MNS aus Stoff im Einsatzfall tragen würde, da es a.) noch keine Anpassung einer für die Stadtfeuerwehr gültigen Dienstanweisung gäbe b.) es noch keine Anpassung der aktuellen Hinweise zur Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen gäbe und c.) von der örtlichen Wehrführung FFP2 Masken bei der zuständigen Kommune angefordert wurden und von dieser bestellt wurden, aber diese noch nicht eingetroffen sind? Wie gesagt, der Fall ist nur fiktiv und nicht realistisch, aber ich bin mal neugierig wie es sich so rein rechtlich verhalten würden und ob wir hier von Verstößen reden. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866146 | |||
Datum | 27.01.2021 19:07 | 1153 x gelesen | |||
dazu:Community-Masken nicht mehr zugelassen bei der Feuerwehr! Quelle: Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866163 | |||
Datum | 28.01.2021 15:41 | 1059 x gelesen | |||
Ab heute auch entsprechend in den DGUV "FBFHB-016 Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen" entsprechend angepasst. https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/feuerwehren-und-hilfeleistungsorganisationen/3786/fbfhb-016-hinweise-fuer-einsatzkraefte-zum-umgang-mit-bzw.-zum-schutz-vor-dem-coronavirus-sars-cov-2?c=18 OP- oder FFP2-Masken sind nun verpflichtend. | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 866165 | |||
Datum | 28.01.2021 16:13 | 950 x gelesen | |||
Geschrieben von DGUV ... muss diese Publikation kurzfristig überarbeitet werden und steht deshalb derzeit nicht zum Download zur Verfügung. Die Veröffentlichung, die für einige Stunden zugänglich war, war noch in Bearbeitung. Wann jetzt die offizielle Version kommt, kann die DGUV noch nicht sagen (Stand 281430jan21) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
| |||||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 866167 | |||
Datum | 28.01.2021 16:32 | 1022 x gelesen | |||
Laut aktueller Info unserer FUK geht es dabei wohl um die Prüfung der Aussagen zu den notwendigen Eignungsuntersuchungen Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
| |||||
|