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ThemaSperrung vs. Regelung auf Bundesstraße56 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866362
Datum03.02.2021 19:144363 x gelesen
Hallo,
Eine kurze Frage: Wenn z.B. eine Bundesstraße durch einen umgestürzten Baum durch die Feuerwehr gesperrt wird, ab wann beginnt eine Verkehrsregelung? Darf man den Hinweis geben umzudrehen und durch an angrenzenden Ort zu fahren oder wäre das schon eine Regelung des Verkehrs und untersagt (Amtshilfe Polizei mal ausgenommen)?

Ich würde behaupten, dass wäre eine Regelung und nicht erlaubt. Man dürfte nur die Straße sperren und die Autos bitten zu warten, wenn sie nicht von selber umdrehen.

Würdet ihr eine Bundesstraße generell zum Schutz der Einsatzkräfte sperren, auch wenn nur eine Fahrbahn und nicht die Gegenfahrbahn blockiert ist? Oder eher nur die eine Spur absichern?

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866364
Datum03.02.2021 19:442766 x gelesen
Weitere Frage:
Wie würdet ihr die Sperrung vornehmen? Da keine Rettungsdienst nachrückt, beide Seiten durch quergestelllte Fahrzeuge in 100m Entfernung zum Einsatzort absichern ? Natürlich mit entsprechender Beleuchtung und Warneinrichtungen.

Oder eher die Fahrzeuge nur auf der einen Fahrspur in Fahrtrichtung belassen?

Und wenn das Fahrzeug am Einsatzort gebraucht wird dann Absicherung durch Personal und Blitzleuchten und Warnkegel?!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW866368
Datum03.02.2021 21:322634 x gelesen
Das wie ist immer abhängig von der Örtlichkeit.

Muß ich voll sperren ist es sinnvoll die Straße da zu sperren wo der Verkehr a) abfließen oder b) wenden kann.

Solange der Verkehr jedoch für beide Parteien gefahrlos passieren kann sollten wir ihm das auch ermöglichen, ist die Est. zu lang oder zB wg. einer Kurve nicht einsehbar würde ich im Wechsel links/rechts sperren das immer eine Fahrtrichtung passieren kann.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 866371
Datum04.02.2021 03:062511 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Darf man den Hinweis geben umzudrehen und durch an angrenzenden Ort zu fahren oder wäre das schon eine Regelung des Verkehrs und untersagt (Amtshilfe Polizei mal ausgenommen)?

Kommt darauf an: Wenn ich dem Autofahrer sage "Du musst jetzt umdrehen und da vorne im Dorf rechts abbiegen! Einsellf!!!" dann ist es eine Verkehrsregelung.
Wenn mich jedoch der Autofahrer nach einer möglichen Ausweichstrecke frägt und ich ihm antworte, dann ist es keine Verkehrsregelung.

Geschrieben von Sabrina M.

Würdet ihr eine Bundesstraße generell zum Schutz der Einsatzkräfte sperren, auch wenn nur eine Fahrbahn und nicht die Gegenfahrbahn blockiert ist? Oder eher nur die eine Spur absichern?


In der Regel sperren wir erst mal die Straße und dann wird in Absprache mit der Polizei eine Umleitung eingerichtet oder der Verkehr wechselweise vorbeigeleitet oder oder oder

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AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern866374
Datum04.02.2021 09:302169 x gelesen
Geschrieben von Manfred B. In der Regel sperren wir erst mal die Straße und dann wird in Absprache mit der Polizei eine Umleitung eingerichtet oder der Verkehr wechselweise vorbeigeleitet oder oder oder

Vorsicht! Aufgrund des Art. 7a ZustGVerk haben wir in Bayern rechtlich andere Möglichkeiten, wie in anderen Bundesländern. Verkehrsregelung ist den Außerbayerischen Feuerwehren zumeist nicht gestattet.

In ländlichen Gebieten Bayerns kommt es sogar vor, dass die Polizei, die meist personell nicht so stark aufgestellt ist, die Feuerwehr sogar explizit für Verkehrslenkungsmaßnahmen bzw. -regelung anfordert.
Und bei Feuerwehreinsätzen auf Straßen wird das von der Polizei mancherorts sogar stillschweigend vorausgesetzt, dass die Feuerwehr selbstständig tätig wird.

Ich hab selber bei uns im Landkreis erst einmal in meinem Leben erlebt, dass die Polizei den Verkehr geregelt hat und das war bei einer ausgefallenen Ampelanlage (die es hier nicht viele gibt).

AUSSERHALB Bayerns könnte sich die Feuerwehr dagegen gewaltig die Finger verbrennen, Maßnahmen zu ergreifen, die über VerkehrsSICHERUNGSmaßnahmen hinausgehen, je nachdem, wie die Polizei eingestellt ist.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866375
Datum04.02.2021 09:342022 x gelesen
Aber eine reine Sperrung der Straße aus Sicherungsmaßnahme für die Einsatzkräfte oder weil sogar ein Baum die komplette Straße blockiert wäre doch auch ausserhalb Bayerns erlaubt, richtig?

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AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern866376
Datum04.02.2021 09:371999 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M. Aber eine reine Sperrung der Straße aus Sicherungsmaßnahme für die Einsatzkräfte oder weil sogar ein Baum die komplette Straße blockiert wäre doch auch ausserhalb Bayerns erlaubt, richtig?

Ich bin kein Jurist, aber m.E. wäre das ja eine Verkehrssicherungsmaßnahme, keine -regelung/-lenkung, und damit normalerweise auch erlaubt.

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AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern866377
Datum04.02.2021 09:451940 x gelesen
Da kommen im Grunde genommen die §15 und §34 der StVO zum Tragen.

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AutorChri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen866378
Datum04.02.2021 09:531971 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sabrina M.Aber eine reine Sperrung der Straße aus Sicherungsmaßnahme für die Einsatzkräfte oder weil sogar ein Baum die komplette Straße blockiert wäre doch auch ausserhalb Bayerns erlaubt, richtig?

Ja.

Immer nach pflichtgemäßem Ermessen, Rechtsgüterabwägung und Verhältnismäßigkeit.

Was ist vorrangig? Fließender Verkehr oder Schutz der Einsatzkräfte (wenn Straße komplett gesperrt)?

Bestehen Gefahren für Verkehrsteilnehmer im gefährdeten Bereich? Hier in Deinem Beispiel ist schon ein Baum durch Wind umgestürzt, fallen ggfs, noch weitere?

Ermessen und Verhältnismäßigkeit? Was wiegt schwerer, eine halbe Stunde mal eben warten oder umdrehen oder (unter Gefährdung) weiterfahren? Kann dem Verkehrsteilnehmer zugemutet werden mal eben zu warten ? Wie lange dauern die Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung? Dabei ist immer die Wirkung der angeordneten Maßnahme zu bewerten. Für einen Ast auf der Fahrbahn eine ganze Ortschaft zu sperren wäre weit übertrieben, bei blockierter Straße durch einen Baum ist die Vollsperrung durchaus legitim (die Ursache sollte ja auch relativ schnell behoben werden können), bei Reihenwindbruch (mehrere Bäume liegen schon oder drohen noch umzufallen) geht´s nicht anders als komplett zu sperren....erstmal durch Feuerwehr, dann durch Straßenbaulastträger (dauerhaft).


Sperren kannst Du (eigentlich) immer, es muss nur eine nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung geben.
Bauchgefühl oder "haben wir schon immer so gemacht" reicht da nicht...


Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen866381
Datum04.02.2021 10:151892 x gelesen
Moin,

Nachtrag dazu:

Wichtig bei der Entscheidung, eine Maßnahme zu treffen ist auch, ob ich das überhaupt darf.

Grundlage ist hier in Nds das NBrandSchG, § 24, alternativ noch das NPOG.

§ 24
Befugnisse der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters
Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter trifft die für die Durchführung eines Einsatzes
erforderlichen Maßnahmen. Sie oder er kann insbesondere
1. Sicherungsmaßnahmen treffen, die erforderlich sind, damit die Feuerwehr am Einsatzort
ungehindert tätig sein kann,


(2. Maßnahmen zur Verhütung einer Brandausbreitung treffen,
3. anordnen, dass die Feuerwehren Grundstücke und Gebäude zur Brandbekämpfung
oder zur Hilfeleistung betreten dürfen,
4. Eigentümerinnen, Eigentümern, Besitzerinnen und Besitzern von Fahrzeugen, Löschmitteln
sowie anderer zur Brandbekämpfung oder zur Hilfeleistung geeigneter Geräte und
Einrichtungen verpflichten, diese der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, und
5. Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben,
bei einem Brand, einem Unglücksfall oder einem Notstand zur Hilfe verpflichten, wenn
dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist.
Die Hilfe nach Satz 2 Nr. 5 darf nur verweigert werden, wenn sie zu einer erheblichen eigenen
Gefährdung oder zur Verletzung anderer wichtiger Pflichten führen würde.)

-------------

Da ich nach BrandSchG darf müssen dann die anderen Punkte (Post vorher) beachtet werden....


Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS866392
Datum04.02.2021 12:241940 x gelesen
Ich habe es so gelernt: Variante A:Die Feuerwehr nimmt sich den Platz den sie braucht und die Polizei bzw. Straßenbaulastträger
entscheiden dann nach eigenem Ermessen ob der Rest-Platz ausreicht für den Verkehr.
Oder Variante B: Der Einsatzleiter Feuerwehr befiehlt " Straße zu". Dann wird das entweder von der Feuerwehr mit einfachen Mitteln (Auto Quer, Flatterband, Hütchen ect. auf Fahrbahn) selbst gemacht. Führt erfahrungsgemäß dazu das direkt an der e-Stelle abgesperrt wird und alle drehen müssen. Oder Polizei/ Baulastträger sperren vorher ab. Z.B. an der nächsten Kreuzung und leiten von da an um.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866400
Datum04.02.2021 14:491860 x gelesen
Ok, kenne auch nur die Variante B, wenn Polizei nicht vor Ort und aufgrund gleichzeitiger Einsätzenicht zur Einsatzstelle kommen kann.

Aber wer gibt die Straße dann wieder frei, wenn die Polizei nicht erscheint? Als Feuerwehr wäre ja nur die Sperrung als Absperrmaßnahme erlaubt, aber nicht die Freigabe. Oder?

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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern866402
Datum04.02.2021 15:491753 x gelesen
Wir müssen auf die Polizei warten, was immer wieder zu Unmut bei den Verkehrsteilnehmern führt. Wenn der Baum beseitigt ist, bewachen wir so lange eine mit Leitkegeln abgesperrte aber ansonsten leere Straße, bis die Polizei die Erlaubnis zur Weiterfahrt gibt. Spitzenwert: 1 Stunde nach Besetigung des letzten Baumteils.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866405
Datum04.02.2021 16:281760 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Wenn der Baum beseitigt ist, bewachen wir so lange eine mit Leitkegeln abgesperrte aber ansonsten leere Straße, bis die Polizei die Erlaubnis zur Weiterfahrt gibt.Das macht ihr doch nicht ernsthaft so?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen866407
Datum04.02.2021 16:40   1972 x gelesen
Moin,

jetzt mal im Ernst (und wir sind immer noch bei dem umgestürtzen Baum aus dem Eingangsthread):

Wir als Feuerwehr sind vor Ort bei einem umgestürzten Baum auf der Straße, haben die Notwendigkeit eines Einsatzes vor Ort für die Feuerwehr festgestellt (hier: Beeinträchtigung des Verkehrs, öffentlicher Grund etc.) sehen die Erfordernis für unsere Arbeit die Straße temporär voll zu sperren und haben irgendwann unsere Arbeit beendet.

Sprich: Baum ist von der Fahrbahn beseitigt, die Notwendigkeit der Straßensperrung besteht durch unsere beendete Tätigkeit ( und auch andere Gefahren ) nicht mehr und wir wollen abrücken.

Polizei kommt nicht, warum auch immer.

An der Fahrbahn sind keinerlei Schäden feststellbar, die Gefahr ist beseitigt.

Was soll dann dagegen sprechen die Absperrung aufzuheben und die Straße wieder frei zu geben ?

Was soll die Poizei da tun ? Haben die andere Augen als wir Feuerwehrler? Haben die andere Möglichkeiten als eine reine In-Augenschein-Nahme der Straße? Die kommen an, steigen aus, schauen einmal - "jupp, ihr seid fertig, alles klar" - steigen wieder ein und sind weg.
Geht es nur um "jetzt hat aber die Polizei den letzten Blick gehabt" ?

Ja, die Polizei ist eine Ordungsbehörde, aber wir sind auch kommunale Einrichtung, sogar in erster Instanz. Zuständig ist die Ordnungsbehörde der Kommune, ersatzweise eine andere Behörde (normalerweise die Polizei, wenn es um Vollzugsmaßnahmen geht). Wir arbeiten (auch ehrenamtlich) hoheitlich direkt für unsere Kommune, kommen also aus dem originären Zuständigkeitsbereich....und nicht nur ersatzweise.


Dokumentation unserer Maßnahmen mit Schlußmeldung an die Leitstelle und Status 1, weiter geht´s.

Bei Flächenlagen mit zig Bäumen auf der Fahrbahn kommt nicht wirklich zu jedem Baum die Polizei, höchstens noch zu Einsätzen mit gleichzeitigem Personen- und / oder Sachschaden an anderen (getroffenen) Objekten.

Kenne ich aus meiner beruflichen Praxis Feuerwehr und auch aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Feuerwehr so, gab noch nie Probleme und Diskussionen.

Wenn Du allerdings nach Beendigung der Einsatzmaßnahmen Schäden an der Fahrbahn feststellst, die eine vollumfängliche Freigabe der Straße nicht zulassen, dann wird die Gefahrenstelle abgesperrt, über Funk der Straßenbaulastträger angefordert und die Est an den übergeben, wenn er da ist.
Das wäre z.B. der Fall, wenn der Baum zwischen Fahrbahn und einem Graben steht und bei Umfallen durch den Wurzelteller die Fahrbahn mit hochgerissen hat...oder beim Fallen mit massiven Ästen oder dem Stamm die Fahrbahnoberfläche massiv geschädigt hat...oder...oder...oder.


Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen866412
Datum04.02.2021 19:021713 x gelesen
Ich habe gelernt, das zum Eigenschutz der Kräfte die Straße gesperrt wird. Verkehrsleitende Maßnahmen (Umleitung) ist Sache der Polizei. Wie schon erwähnt; fragt mich jemand nach einem anderen Weg, bekommt er Auskunft. Aber es wird nicht vorweg der Verkehr umgeleitet. Entweder die POL kommt und macht dies, das frühzeitig umgelenkt wird oder die Verkehrsteilnehmer müssen warten/drehen, weil POL nicht kommt. Wenn der Einsatz beendet ist, wird die Sperrung zurückgebaut und Status 2.
Anders wird gehandelt, bei einer Öl/Benzinspur. Hier wurde, bei uns, festgelegt, das die Straße abgenommen werden muss.

MkG
Patricia

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen866414
Datum04.02.2021 20:541570 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Das macht ihr doch nicht ernsthaft so?

Was willst du sonst machen, wenn die Feuerwehr nur sperren, aber diese Sperre nicht aufheben kann, weil dies nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt?

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW866415
Datum04.02.2021 20:591524 x gelesen
Geschrieben von Robin B.Was willst du sonst machen, wenn die Feuerwehr nur sperren, aber diese Sperre nicht aufheben kann, .....
Dann lasse ich die Sperre stehen und fahre nach Hause,warum muss ich die persönlich bewachen? Dann Nachricht an die Leitstelle der Polizei, der Streifenwagen soll nach Freigabe das Absperrmaterial bei uns auf der Feuerwache abgeben.

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW866416
Datum04.02.2021 21:041513 x gelesen
Geschrieben von Robin B.Was willst du sonst machen, wenn die Feuerwehr nur sperren, aber diese Sperre nicht aufheben kann, weil dies nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt?

erstmal fragen, in welcher Rechtsgrundlage sich ein solches Konstrukt finden soll...

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866417
Datum04.02.2021 21:111552 x gelesen
Also ich würde zur Freigabe einer Strasse die Polizei dazu bitten. Sollte diese jedoch z.B. bei einem Unwetter nicht zur der Einsatzstelle kommen, wäre es doch nicht falsch, hier die Straße wieder freizugeben, wenn keine Schäden an der Straße erkennbar sind, oder?! Oder kann man dafür sich rechtlichen Ärger einfangen?

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AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 866418
Datum04.02.2021 21:17   1582 x gelesen
Also ich sperre keine Straße, ich sichere meine Einsatzstelle. Und das tue ich durch quer über die Fahrbahn gestellte Pylone, Warndreiecke usw.Dass dies de facto eine Sperre ist - mir egal.
Nach dem Einsatz hebe ich meine Einsatzstellenabsicherung wieder auf, nehme also die Pylone weg und fahre nach Hause.

Während der ganzen Zeit habe ich nie gesagt "diese Straße ist gesperrt" oder "diese Straße ist freigegeben".
Die Straße ist weiterhin frei, da kann nur niemand durch - weil wir dort stehen und sie zur Sicherstellung unseres Einsatzerfolges dicht machen.


Als ob hier jemand nach einem Baum auf der Straße die Polizei ruft damit die sagen "Ja hast du fein gesägt und gefegt, jetzt können wir wieder aufmachen."

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866419
Datum04.02.2021 21:231585 x gelesen
Ja das ist vom Sinn ja richtig, aber rechtlich sieht es anders aus bzw. könnte auch anders ausgelegt werden, falls es ggf im Nachhinein zu einem Unfall kommt... oder sehe ich das falsch?

Auf Seite 106 ist es ganz gut beschrieben: http://www.feuerwehr.de/download/Diplomarbeit_AndreasWeich_Absicherung_Einsatzstellen_Strasse.pdf

Ist das rechtlich so korrekt dargestellt?

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW866420
Datum04.02.2021 21:351490 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.rechtlich sieht es anders aus bzw. könnte auch anders ausgelegt werden

aha. aufgrund welcher Vorschriften denn?

Geschrieben von Sabrina M. falls es ggf im Nachhinein zu einem Unfall kommt.

Du schickst Leute in brennende Häuser aber traust dich nicht zu entscheiden, ob der Baum von der Straße weg ist und der Verkehr wieder fließen kann? Das kann ich nicht so recht glauben.

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen866421
Datum04.02.2021 21:491462 x gelesen
Mir wurde es so erklärt, dass das Sperren einer Einsatzstelle ist der Feuerwehr befugt.
Vgl. §24 Satz 2 Punkt 1 NBrandSchG:
2Sie oder er [Die Einsatzleiterin/der Einsatzleiter] kann insbesondere 1. Sicherungsmaßnahmen treffen, die erforderlich sind, damit die Feuerwehr am Einsatzort ungehindert tätig sein kann, [...]
Sollte in diesem Rahmen eine Straße (voll)gesperrt werden, so ist dies eine Tätigkeit der "Verkehrsregelung" - diese obliegen nach §36 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsbehörde und Polizei. Straßenverkehrsbehörde ist in Niedersachsen jedenfalls die Landkreise (mit bestimmten Ausnahmen).

Wenn ich dort falsch informiert bin, nehme ich das gerne an....

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866422
Datum04.02.2021 21:541450 x gelesen
Nochmal, es geht mir hier nicht um trauen oder nicht, sondern wie die rechtliche Regelung hier ist.

Wo diese Freigabe rechtlich steht möchte ich ja hier erfahren, da in allen Dokumenten immer nur steht, dass die Freigabe der Straße immer durch die Polizei erfolgen muss.

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AutorThom8as 8S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Bayern866423
Datum04.02.2021 21:551427 x gelesen
Hallo Sabrina,

wenn doch noch ein Teil vom Baum rumliegt oder ihr beim Säge betanken literweise Öl auf die Fahrbahn geschüttet habt, sprich grobe Fehler vorliegen, dann könnte der EL im Falle eines Folgeunfalls vmtl. Probleme bekommen. Und wenn das Fehler durch die FW sind, ist der EL dafür auch verantwotlich, wenn auch POL an der Est. war.

Wenn die Straße frei und sauber ist wüsste ich nicht warum die FW dort bleiben und die Est. absichern sollte.
Und dann sollte der EL bei einem Unfall, der kurz darauf auf der Straße passiert, auch keinen Ärger bekommen. Aber verrückte Anzeigen und Zivilklagen kann es natürlich immer geben. Davor bist Du nur komplett sicher, wenn Du puzzeln statt FW als Hobby machst oder zumindest keine Führungsaufgaben übernimmst;-)

Mit vier Saugschleich!

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866424
Datum04.02.2021 21:581443 x gelesen
So kenne ich es auch nur... deswegen ja meine Frage bezgl. der Freigabe, vorallem bei Flächenlagen, wo die Polizei nicht immer zu jeder Einsatzstelle kommt. Wie geht man dann rein rechtlich korrekt vor? Was wenn ich meine Sicherung rückbaue und ein paar Minuten kippt der nächste Baum auf die Fahrbahn?

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866425
Datum04.02.2021 22:001440 x gelesen
Schon klar, aber wer hebt die Sperrung bzw. die Sicherungsmaßnahmen auf? In Bayern ist es ja anders geregelt als in NDS.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866426
Datum04.02.2021 22:021474 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M. Auf Seite 106 ist es ganz gut beschrieben: http://www.feuerwehr.de/download/Diplomarbeit_AndreasWeich_Absicherung_Einsatzstellen_Strasse.pdf
Ist das rechtlich so korrekt dargestellt?
Da (auf der genannten Seite) ist rechtlich herzlich wenig dargestellt. Es wird sogar explizit dort beschrieben, wie man eine Absperrung abbaut und dann die Einsatzstelle verlässt, wenn die Pol nicht da ist (wobei, wäre sie da, wäre dieser Vorgang auch nicht wesentlich anders).

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW866428
Datum04.02.2021 22:031451 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.deswegen ja meine Frage bezgl. der Freigabe

Wenn die Sperrung deine Maßnahme war, dann ist es die Freigabe doch auch.

Geschrieben von Sabrina M.Was wenn ich meine Sicherung rückbaue und ein paar Minuten kippt der nächste Baum auf die Fahrbahn?

Wenn du damit nicht rechnen konntest, ist das (rechtlich) nicht dein Problem.

Wenn du damit rechnen musstest, wird dir auch die Anwesenheit der Polizei bei der Freigabe der Straße nichts nützen. Denn die wird (ganz zu Recht) sagen: ja auf der Straße war alles gut, aber für die Bäume war die Feuerwehr zuständig!

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AutorThom8as 8S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Bayern866429
Datum04.02.2021 22:031427 x gelesen
Geschrieben von Robin B.Sollte in diesem Rahmen eine Straße (voll)gesperrt werden, so ist dies eine Tätigkeit der "Verkehrsregelung" - diese obliegen nach §36 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsbehörde und Polizei.

Hallo Robin,

dann ist in Nds. also eine Teilsperrung der Straße mit Wechselverkehr durch die FW erlaubt eine Vollsperre aber nicht?

Und wenn der VU sich über die gesamte Fahrbahn erstreckt? Muss man dann auf die POL warten oder sich auf den rechtfertigenden Notstand berufen?

Mit vier Saugschleich!

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866430
Datum04.02.2021 22:051457 x gelesen
Weiterhin die Frage: Muss die Pol in NDS zwingend die Straße wieder freigeben, da eine Sperrung im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen als Verkehrslenkung gewertet wird? Oder gilt dieser Rückbau so auch in NDS, wenn die Polizei aufgrund einer Flächenlage nicht kommt?!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland866431
Datum04.02.2021 22:071420 x gelesen
Genau. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Strassensperrung 24/7 bemannt sein muss. Wenns so gewollt/rechtlich oder per Absprache, dann bleibt die Straße eben gesperrt und wir rücken ein. Das Absperr- und Sicherungsmaterial, kann dann auch der Baubetriebshof irgendwann abholen, wenn die Polizei die Straße freigibt, bleibt ja in der Gemeinde.

Gruß Daniel

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW866432
Datum04.02.2021 22:081416 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Also ich sperre keine Straße, ich sichere meine Einsatzstelle. Und das tue ich durch quer über die Fahrbahn gestellte Pylone, Warndreiecke usw.Dass dies de facto eine Sperre ist - mir egal.

Eine Logik die schlüssig ist.
Wenn wir nach dem Wohnungsbrand einrücken wollen warten wir ja auch nicht bis die Pol guckt ob die Straße unter dem LF heile geblieben ist.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866433
Datum04.02.2021 22:091441 x gelesen
Da bin ich mir eben nicht so sicher. In NDS wird, meines Wissens, eine Sperrung einer Verkehrslenkung gleichgesetzt, die in diesem Fall ausnahmsweise gestattet ist. Die Freigabe muss dann durch die Pol erfolgen. Ich will eben wissen, ob mein Wissen hier richtig oder falsch ist.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW866434
Datum04.02.2021 22:211406 x gelesen
Ich nehme eigentlich an, dass in so ziemlich allen Bundesländern die Feuerwehr ihre Einsatzstelle absperren darf.

Dass sie dabei auch Dinge tun darf, für die ihr nach Bundesrecht eigentlich die Zuständigkeit fehlt ist wohl auch irgendwie allgemein akzeptiert, jedenfalls wenn man das auf die Anwendung der Verkehrszeichen 610, 101 und die Verwendung von (gelben) Warnleuchten beschränkt.

Vor dem Hintergrund sehe ich es so:
Ich sperre den Gefahrenbereich ab und ebenfalls den Bereich, den ich zum Arbeiten brauche. Das kann ein Teil der Straße sein oder auch die ganze Straße. Wenn ich zum Arbeiten nur die halbe Fahrbahnbreite brauche aber die Engstelle so lang (oder unübersichtlich) ist, dass sich Fahrzeuge in der Engstelle begegnen werden gefährdet das meine Einsatzstelle, weil die dann quasi zwangsläufig zwischen die Kegel in meine Einsatzstelle ausweichen werden. Also muss ich eine Vollsperrung machen, wenn nicht die Polizei die Verkehrsregelung übernimmt. Selber regeln (im Sinne von: Ich fordere A zum Anhalten auf, damit B fahren kann) darf und werde ich nicht. (in Bayern und einem weiteren Bundesland (war es Thüringen?) ist das anders).

Wenn der Grund für meine Sperrung (die ja immer auch ein Eingriff in Rechte anderer ist!) erledigt ist, werde (und: muss!) ich die Absperrung auch aufheben. Ist zu dem Zeitpunkt die Polizei vor Ort, spreche ich das natürlich vorher mit denen ab. Kann ja sein, dass die aus Gründen die in deren Zuständigkeitsbereich liegen die Sperrung aufrecht erhalten wollen. Dann wechselst die Zuständigkeit für die Sperrung halt von der Feuerwehr zur Polizei (wenn die nicht ohnehin schon vorher umfangreicher abgesperrt hatten als die Feuerwehr).

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW866435
Datum04.02.2021 22:241427 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Muss die Pol in NDS zwingend die Straße wieder freigeben, da eine Sperrung im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen als Verkehrslenkung gewertet wird?

Wenn deine Sperrung in Wirklichkeit eine illegale Verkehrslenkung war ist das doch eigentlich ein guter Grund abzuhauen, bevor die Polizei kommt :-D

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866436
Datum04.02.2021 22:271404 x gelesen
Und wenn die Pol nicht vor Ort ist, gebe ich selber als Feuerwehr frei?!

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AutorStef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen866437
Datum04.02.2021 22:541370 x gelesen
Dir wurden doch jetzt schon ein paar Möglichkeiten angeboten, wie Du aus dieser brenzligen Situation wieder heraus kommst.

Wenn Du nach bestem Wissen und Gewissen die Einsatzstelle erkundet hast und beim besten Willen nichts, aber auch
rein garnichts gefunden was Dich, Deine Mitmenschen, die Umwelt/Autofahrer/Radfahrer/Hauskatzen und streunende Igel jetzt, oder innerhalb der nächsten Stunde gefährden könnte, dann wird sicherlich irgendwann der Punkt kommen, an dem Du Deine Sicherungsmaßnahmen zurückbauen musst.

Wenn Du nun wissen möchtest was die Polizei möchte oder nicht, empfehle ich einen Anruf beim örtlichen Polizeiposten.
Der wird dir sicherlich Informationen zukommen lassen.
Aus erster Hand sogar...

Mancher tut sich keinen Gefallen, eine Führungsrolle zu übernehmen.

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AutorChri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen866438
Datum04.02.2021 23:13   1540 x gelesen
Moin,

hier werden zwei Dinge miteinander vermischt.

Zum einen die Absicherung einer Einsatzstelle im Rahmen eines Tätigwerdens der Feuerwehr, wie im NBrandSchG beschrieben durchaus eine Maßnahme, die der / die EL treffen kann und darf.
Zum anderen eine Sperrung einer Straße.

Nun kann man sich sicherlich trefflich streiten ob das Absichern des Einsatzbereiches gleichzeitig auch als Straßensperrung zu werten ist...

Der Verkehr kann nicht im Bereich der Gefahrenstelle, durch die Feuerwehr als Einsatzbereich zum ungefährdeten Arbeiten abgesichert, nicht weiter fließen. Soweit korrekt, kann er bei einer Sperrung auch nicht.

Wenn man aber den Begriff Straßensperrung in Verbindung mit den dafür nach RSA (Regelabsperrplan) notwendigen Materialien betrachtet, also zugelassene Leiteinrichtungen, Beschilderung , notwendige Verkehrszeichen und was man dazu sonst noch braucht, dann kann das, was wir als Feuerwehr machen, gar keine Sperrung einer Straße sein. Wir haben gar nicht die notwendigen Mittel, um eine ordnungsgeäße Straßensperrung durchzuführen.

Ergo handelt es sich dabei immer um eine Absicherung einer Einsatzstelle - und die ist hinfällig wenn der Einsatz beendet ist, die Gefahr beseitigt ist oder sonstwie die Einsatzstelle der Feuerwehr aufgehoben ist.


Man muss nicht immer alles verkomplizieren, die allgemein um sich greifende Vollkasko-Mentalität ruft immer mehr Verunsicherung hervor. Sieht man m.E. auch gerade in dieser Diskussion.

In eine eigentlich völlig harmlose Einsatzsituation - wir beseitigen einen Baum auf einer öffentlichen Verkehrsfläche und sichern unseren Einsatzraum dazu ab - wird derart verkompliziert und mit wenns und abers in Bereiche geführt, die mit der Situation nichts mehr zu tun haben.

Führungskräfte sehen Probleme wo gar keine sind, sind in ihren Entscheidungen derart verunsichert, dass man sich nichts mehr zutraut (darf ich jetz meine Absicherung wieder wegnehmen und darf der Verkehr dann wieder fließen ?)
Was im Alltagsgeschäft Usus ist, jeder ohne Probleme in der täglichen Praxis macht ist auf einmal ein Riesenproblem und kann von Führungskräften der Feuerwehr, die hoffentlich eine fundierte Ausbildung für ihre Tätigkeit bekommen haben, nicht mehr eigenständig entschieden werden ?

Manchmal gibt es wirkliche Probleme im Feuerwehralltag, aber man muss nicht Probleme suchen, wo eigentlich keine sind.
Für die wirklichen Probleme, gerade rechtlicher Natur, gibt es Gesetze und Verordnungen, die es zu befolgen gilt.
Manchmal hilft es auch, sich mit der örtlichen Polizei mal auf ein Gespräch zu treffen und sowas zu besprechen...dann wissen beide Seiten was Phase ist.

Der Job als Führungskraft, ob nun GF, ZF, AL oder gar EL ist nicht immer einfach und mit allerlei Tücken und Fallstricken versehen. Eine gute Vorbereitung auf diese Tätigkeit - und dazu gehört auch Rechtskunde -, Erfahrung sowie eine gewisse Beibehaltung des GMV helfen aber ungemein, diese Tücken zu meistern...

Jetzt mal direkt gefragt:
Ohne groß über rechtliche Dinge geforscht zu haben, wie hättest Du [Sabrina M.] intuitiv entschieden ?

Einsatzstelle abgesichert - Einsatz beendet - Hütchen wieder weggenommen - alles ist gut...

Oder wartest Du auf die Polizei, die wer weiß wann mal vorbei kommt und dann sagt - alles ok

Als was hättest Du das ganze gewertet - Einsatzstellenabsicherung oder Straßensperrung ?



Mach das, was Du als Einsatzleiter auch getan hättest und begründe Deine Entscheidung...plausibel und stichhaltig.
Im schlimmsten Fall befaßt sich im Nachgang über einen sehr langen Zeitraum ein Mensch mit schwarzer Robe als Berufskleidung, weil irgendjemand mit Deiner Entscheidung ein Problem hatte. Wenn Du da keine derartige Begründung hast...oder wenn Du Dir mit Deiner Entscheidung nicht hundertprozentig sicher bist kann´s Probleme geben. Das passiert immer wieder, auch im normalen Leben.


Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen866439
Datum04.02.2021 23:281384 x gelesen
Moin,

woher stammt diese Aussage?

Geschrieben von Sabrina M.In NDS wird, meines Wissens, eine Sperrung einer Verkehrslenkung gleichgesetzt, die in diesem Fall ausnahmsweise gestattet ist. Die Freigabe muss dann durch die Pol erfolgen.

Sperrung: siehe RSA, wie in der von Dir angeführten Diplomarbeit --> zuständig ist der Straßenbaulastträger (Stadt, Kommune, Landkreis, Bund)

Verkehrslenkung: aktives Eingreifen durch Wegweisung einer Umfahrung oder durch wechselseitiges Vorbeifahren --> zuständig ist ? Polizei bei Einsätzen, ansonsten Kommune, Stadt, Landkreis, Bund bei Baustellen im Verkehrsraum

Absicherung Einsatzstelle: Fahrzeuge, lichttechnische Einrichtungen an diesen Fahrzeugen, Hütchen, Blitzlampen und sonstige Hilfsmittel auf der Straße, dazu noch einen FM (SB) mit Anhaltestab (Halt - Feuerwehr, nur rote Beleuchtung) --> zuständig ist ? die Feuerwehr...

Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 866443
Datum05.02.2021 02:581390 x gelesen
Geschrieben von Jürgen O.Geschrieben von Manfred B." In der Regel sperren wir erst mal die Straße und dann wird in Absprache mit der Polizei eine Umleitung eingerichtet oder der Verkehr wechselweise vorbeigeleitet oder oder oder "

Vorsicht! Aufgrund des Art. 7a ZustGVerk haben wir in Bayern rechtlich andere Möglichkeiten, wie in anderen Bundesländern. Verkehrsregelung ist den Außerbayerischen Feuerwehren zumeist nicht gestattet.


Deshalb schrieb ich ja "in Absprache mit der Polizei". Sobald die Polizei ihr O.K. gibt, leistet die Feuerwehr Amtshilfe und die Verkehrsmaßnahmen sind rechtlich gedeckt, auch ausserhalb Bayerns.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866445
Datum05.02.2021 06:471384 x gelesen
Direkt geantwortet:
Ich hätte gem. den Vorgaben meine Einsatzstelle zu beiden Seiten abgesichert, nach der Gefahrenbeseitigung die Sicherungsmaßnahmen entfernt, in Abstimmung mit der Pol, wenn am Einsatzort vorhanden. Ansonsten ohne Abstimmung. Gewertet hätte ich es als Absicherung der Einsatzstelle.

Hätte ich Schäden an der Straße erkannt oder die Gefahr, dass Bäume daneben auch umstürzen können, hätte ich über die Leitstelle den Straßenbaulastträger (sprich Straßenmeisterei) hinzugeholt und hätte die Einsatzstelle an ihm übergeben.

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AutorMath8ias8 H.8, Steinsfeld / Bayern866448
Datum05.02.2021 07:211406 x gelesen
So und nicht anders ist es.

Man sichert seine Einsatzstelle ab und sperrt nicht die Straße.

Egal wie groß die Einsatzstelle abgesichert werden muss.

Somit nach erledigter Tätigkeit einpacken und ab nach Hause.

Wie schon in anderen Threads geschrieben wurde, sieht es bei einer weiteren Gefährdung anders aus.

Hier den zuständigen Baulastträger zuziehen und Zuständigkeit übergeben.

Dieser kann dann die Straße sperren und wieder freigeben, wenn er es für nötig hält.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW866449
Datum05.02.2021 08:361414 x gelesen
Geschrieben von Mathias H.Man sichert seine Einsatzstelle ab und sperrt nicht die Straße

Das sehe ich anders.

Ich warne nicht nur andere davor, dass da rote Autos (und ggf ein Baum, Schläuche oder Leute) auf der Fahrbahn sind.

Ich verbiete das Befahren (und ggf auch das Betreten) meiner Einsatzstelle. Der Autofahrer soll eben nicht selbst entscheiden dürfen, ob er zwischen Kegeln, roten Autos, Baum und Einsatzkräften durchpasst oder nicht.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW866450
Datum05.02.2021 10:051373 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Mach das, was Du als Einsatzleiter auch getan hättest und begründe Deine Entscheidung...plausibel und stichhaltig.

und dokumentier das über eine hinreichend genaue Lage-, (Zwischen-)Rück- und Schlußmeldung...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland866451
Datum05.02.2021 10:07   1343 x gelesen
Jetzt wird philosophisch. Verbiete ich nur das Betreten der Einsatzstelle und markiere das mit entsprechendem Absperrmaterial und die Straße ist nur halt zufällig gerade an/unter meiner Einsatzstelle und wenn ich meine Einsatzstelle auflöse wird aus der Einsatzstelle wieder eine befahrbare Straßen? Weiß das auch die Straße.
Und als der Baum auf die Straße fiel war niemand da. Hat er trotzdem ein Geräusch gemacht?
Im Ernst:
Ich sichere meine Einsatzstelle. Sichern ist eine der ersten, wenn nicht gar die erste Maßnahme an der ESt. Wenn das bedeutet, dass eine Straße nicht mehr befahren werden kann, ist das so. Analog Sichern = Absperren einer einsturzgefährdeten Brücke, eines Bereiches wo Gebäudeteile herabzustürzen drohen, usw. Auf welchem Grundstück, Untergrund oder Lage die ESt ist ist erstmal egal. Ok, fast egal; besondere Zuständigkeiten beachten, wie exterritoreales Gebiet, militärisches Sperrgebiet, Bergwerksanlagen, Wasserwege und schiffahrtstechnische Einrichtungen, usw. Wenn jetzt alle gewöhnlichen Straßen in meinem Einsatzgebiet eine so besondere Einsatzstelle sind, dass ich erst mit der Polizei, dem Landrat, dem Innenminister und mit Gott Rücksprache halten muss um meine Einsatzstelle aufzubauen, sprich zu Sichern und zu entsichern, brauch ich erst gar nicht mehr auszurücken, da ich fast immer an Einsatzstellen Einfluß auf Verkehrswege ausübe. Der Hydrantenstock und die Schlauchleitung die ich auf/über die Straße verlege, die DL die so steht, dass kein Fahrzeug mehr vorbei kann. Müssen diese Einsatzmittel nach Ende des Einsatzes auch so lange vor Ort bleiben, bis die Polizei sagt:Ok, die Straße ist jetzt frei!?

Gruß Daniel

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland866452
Datum05.02.2021 10:071248 x gelesen
Gelöscht. Doppelt

Gruß Daniel

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW866455
Datum05.02.2021 10:471295 x gelesen
Geschrieben von Daniel G.Verbiete ich nur das Betreten der Einsatzstelle und markiere das mit entsprechendem Absperrmaterial und die Straße ist nur halt zufällig gerade an/unter meiner Einsatzstelle und wenn ich meine Einsatzstelle auflöse wird aus der Einsatzstelle wieder eine befahrbare Straßen?

Ziemlich genau so.

Absperren kann ich nach dem jeweiligen Brandschutzgesetz, und damit kann ich aktiv anderen Personen das Betreten und/oder Befahren der E-Stelle verbieten.

Die Absicherung nach StVO warnt nur passiv vor einer Gefahr (und nach dem Wortlaut der StVO dürfte ich dafür noch nichtmals Leitkegel oder Triopane benutzen...)

Natürlich lässt sich beides oft nicht trennen, weil ja auch meine Absperrung nach Landesrecht eine Gefahrenstelle ist, vor der ich nach StVO warnen muss. Nur kann ich halt nur mit der StVO niemanden aus meiner E-Stelle heraushalten.

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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern866471
Datum05.02.2021 15:181240 x gelesen
Doch. Voller Ernst. Hat nämlich schon Schwierigkeiten mit der Polizei gegeben. Da kommt es sicherlich darauf an, wen man fragt und wo das ist, aber im Zweifel wird gewartet (und wenn der nächste verfügbare Streifenwagen eine Dreiviertelstunde anfahren muss).

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866503
Datum06.02.2021 18:351238 x gelesen
Würdet ihr als erste Sicherungsmaßnahmen, wenn die Polizei noch nicht vor Ort sein sollte, immer die komplette Straße absperren oder wenn nur eine Spur blockiert ist, dann nur eine Spur?

Wenn nur eine Spur, dann müssten sich die Verkehrsteilnehmer ja selber lenken, da noch keine Polizei vor Ort.

Ich persönlich würde die komplette Straße aus Gründen der Gefahrenminimierung absperren/ absichern.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866504
Datum06.02.2021 18:351179 x gelesen
Doppelt

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AutorMath8ias8 H.8, Steinsfeld / Bayern866578
Datum08.02.2021 10:491125 x gelesen
Geschrieben von ---Christian B--- Also ich sperre keine Straße, ich sichere meine Einsatzstelle. Und das tue ich durch quer über die Fahrbahn gestellte Pylone, Warndreiecke usw. Dass dies de facto eine Sperre ist - mir egal.
Nach dem Einsatz hebe ich meine Einsatzstellenabsicherung wieder auf, nehme also die Pylone weg und fahre nach Hause.

Während der ganzen Zeit habe ich nie gesagt "diese Straße ist gesperrt" oder "diese Straße ist freigegeben".
Die Straße ist weiterhin frei, da kann nur niemand durch - weil wir dort stehen und sie zur Sicherstellung unseres Einsatzerfolges dicht machen.


Als ob hier jemand nach einem Baum auf der Straße die Polizei ruft damit die sagen "Ja hast du fein gesägt und gefegt, jetzt können wir wieder aufmachen."


Darauf wollte ich raus und das bestätigen. Kam vielleicht etwas blöd rüber.

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein866593
Datum08.02.2021 16:451024 x gelesen
Es kommt darauf an. Wir müssen ja sicher tätig werden können. Hängt also von der Art und dem Umfang der Blockade und vielleicht auch von der Lage der Schadensörtlichkeit (Kurve, Kuppe, sonstige Unübersichtlichkeit) sowie von den gefahrenen Geschwindigkeiten ab.

Wenn z. B. innerorts ein umgestürzter Baum nur leicht in die Fahrbahn ragt, die Maßnahmen der Feuerwehr also am Fahrbahnrand stattfinden, könnte auch die Sperrung einer Spur reichen.

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AutorChri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen866893
Datum13.02.2021 19:031224 x gelesen
Moin,

Dröseln wir das mal auf....

Geschrieben von Sabrina M.Würdet ihr als erste Sicherungsmaßnahmen, wenn die Polizei noch nicht vor Ort sein sollte, immer die komplette Straße absperren oder wenn nur eine Spur blockiert ist, dann nur eine Spur?


Straßensperrung vs Absicherung einer Einsatzstelle haben wir hier ja nun ausreichend diskutiert.

Jetzt mal zu den Fragen im Zusammenhang zu dem Aspekt:
- Welche Gefahr besteht ?
- Für wen besteht die Gefahr ?
- Welche Maßnahmen kann ich - legitim und sinnvoll - treffen und durchführen, um die Gefahr zu beseitigen / abzumildern ?

Besteht die Gefahr durch den Baum? Durch ggfs. weitere Bäume, die fallen können?
--> Gefahrenstelle absichern, ggfs. mit der Folge, dass die Straße u.U. momentan nicht mehr befahren werden kann.
Stichwort Rechtsgüterabwägung, Verhältnismäßigkeit.
Besteht die Gefahr auch für meine Einsatzkräfte, dann bleibt halt nur Absichern der Gefahrenstelle und abwarten...bis die Gefahr vorüber ist.

Besteht beim Arbeiten der Feuerwehr die Gefahr, dass meine Truppe durch den Verkehr, der vielleicht noch auf einer Fahrbahn sich selbst überlassen wechselseitig an meiner Einsatzstelle vorbeifährt und ich erachte das Risiko als zu groß, dann sichere ich vor und hinter dem Arbeitsraum ab.
--> Gefahr fließender Verkehr erledigt.


Geschrieben von Sabrina M.
Wenn nur eine Spur, dann müssten sich die Verkehrsteilnehmer ja selber lenken, da noch keine Polizei vor Ort.

Genau das macht der mündige Verkehrsteilnehmer jeden Tag mehrfach im Straßenverkehr...nennt sich Vorbeifahren an einem Hindernis.
Parkende Fahrzeuge am Straßenrand, ein Lieferwagen, der Tonnenleerer, was auch immer.
Lernt man in der Fahrschule, praktiziert man täglich.

Was man als Feuerwehr bei einer Absicherung nur über eine Fahrspur mit wechselseitiger Vorbeileitung auf gar keinen Fall (in Niedersachsen) darf ist jeweils einen FM (SB) auf jede Seite stellen und sagen "jetzt diese Seite - jetzt die andere Seite" - das ist Verkehrsregelung.

Geschrieben von Sabrina M.
Ich persönlich würde die komplette Straße aus Gründen der Gefahrenminimierung absperren/ absichern.

Damit hast Du für Dich eine Lösung gefunden. Entschluss und Begründung (wie schon an anderer Stelle geschrieben) dokumentieren, nicht nur an der Einsatzstelle sondern auch mit der FEL / Lst. (MELDEN-Schema, D wie durchgeführte Maßnahmen)


Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an den Führungskreislauf (sinngemäß) mit den Phasen Erkundung - Beurteilung - Planung / Entschluss - Befehlsgebung und Kontrolle.

Wenn der Entschluss ist den Einsatzbereich der Feuerwehr einseitig abzusichern - Verkehr läuft auf einer Fahrbahn wechselseitig selbstständig weiter - und ich stelle im Rahmen der Kontrolle fest, dass für meine Einsatzkräfte dadurch weiterhin durch den Verkehr eine Gefährdung besteht, dann muss ich nachregeln - also die Einsatzstelle so absichern, dass kein Verkehr fließt.

Ist mein Entschluß - weil ich die Gefahr für meine EK von vornherein durch den fließenden Verkehr als zu groß erachte oder für meine Maßnahmen der gesamte Raum benötigt wird, dann gebe ich den entsprechenden Befehl gleich.



Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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 03.02.2021 19:14 Sabr7ina7 M.7, Leer
 03.02.2021 19:44 Sabr7ina7 M.7, Leer
 03.02.2021 21:32 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.02.2021 03:06 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 04.02.2021 09:30 Jürg7en 7O., Kaikenried
 04.02.2021 09:34 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 09:37 Jürg7en 7O., Kaikenried
 04.02.2021 09:45 Jürg7en 7O., Kaikenried
 04.02.2021 09:53 Chri7sti7an 7T., Lemwerder
 04.02.2021 10:15 Chri7sti7an 7T., Lemwerder
 05.02.2021 02:58 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 04.02.2021 12:24 Volk7er 7C., Garbsen
 04.02.2021 14:49 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 15:49 Stef7an 7R., Papendorf
 04.02.2021 16:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.02.2021 20:54 Robi7n B7., Braunschweig
 04.02.2021 20:59 Mark7us 7B., Gummersbach
 04.02.2021 22:07 Dani7el 7G., Überherrn
 04.02.2021 21:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.02.2021 21:49 Robi7n B7., Braunschweig
 04.02.2021 21:58 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 22:03 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.02.2021 22:09 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 23:28 Chri7sti7an 7T., Lemwerder
 04.02.2021 22:03 Thom7as 7S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn
 04.02.2021 22:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.02.2021 22:27 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 22:54 Stef7fen7 S.7, Großauheim
 05.02.2021 15:18 Stef7an 7R., Papendorf
 04.02.2021 16:40 Chri7sti7an 7T., Lemwerder
 04.02.2021 19:02 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 04.02.2021 21:11 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 21:17 Chri7sti7an 7B., Düsedau
 04.02.2021 21:23 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 21:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.02.2021 21:54 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 22:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.02.2021 22:05 Sabr7ina7 M.7, Leer
 04.02.2021 22:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.02.2021 23:13 Chri7sti7an 7T., Lemwerder
 05.02.2021 06:47 Sabr7ina7 M.7, Leer
 05.02.2021 10:05 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.02.2021 22:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 05.02.2021 07:21 Math7ias7 H.7, Steinsfeld
 05.02.2021 08:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.02.2021 10:07 Dani7el 7G., Überherrn
 05.02.2021 10:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.02.2021 10:07 Dani7el 7G., Überherrn
 08.02.2021 10:49 Math7ias7 H.7, Steinsfeld
 04.02.2021 21:55 Thom7as 7S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn
 04.02.2021 22:00 Sabr7ina7 M.7, Leer
 06.02.2021 18:35 Sabr7ina7 M.7, Leer
 08.02.2021 16:45 Kevi7n M7., Kronshagen
 13.02.2021 19:03 Chri7sti7an 7T., Lemwerder
 06.02.2021 18:35 Sabr7ina7 M.7, Leer
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