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ThemaBedingungen Schutz von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen, auch f. Fw.-Fzge. verbindlich?5 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg867671
Datum11.03.2021 19:252072 x gelesen
Moin,

Es gibt da eine ECE 29 R 3
Regelung Nr. 29 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen.

Frage: Ist diese eigentlich auch pauschal und uneingeschränkt auch für die (fertigen/veränderten) Kabinen von Lösch-Fahrzeugen gültig?

Denn ich bin jetzt unsicher, ob diese per Definition auch unter Nutzfahrzeuge im genannten Sinn fallen, da ja im Schein immer was steht von So.Kfz. Feuerwehr.

Mit dank und Gruß
Hansi

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen867677
Datum11.03.2021 20:391347 x gelesen
Geschrieben von Darre H.Denn ich bin jetzt unsicher, ob diese per Definition auch unter Nutzfahrzeuge im genannten Sinn fallen, da ja im Schein immer was steht von So.Kfz. Feuerwehr.

Man muss hier glaube ich zwischen den Eintragungen und den EG-Fahrzeugklassen unterscheiden.
Die ECE R 29/03 spricht im Bezug auf den Gültigkeitsrahmen von der EG-Fahrzeugklasse N ("Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern") -> somit umfasst das eigentlich auch die Fahrgestelle für Fw-Fahrzeuge.

Ich habe auf die Schnelle sogar einen Artikel über einen Test von Magirus gefunden:

Magirus Team Cab bietet höchste Sicherheit für Einsatzkräfte


Ich wüsste insgesamt nicht, was Fw-Fahrzeuge von der ECE R-29/03 ausnehmen sollte.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW867679
Datum11.03.2021 21:151190 x gelesen
Die ECE-R29 ist ja zunächst mal nur eine Norm und entfaltet selbst keinerlei rechtliche Bindungswirkung.

Zu fragen wäre also, welche Vorschrift die Anwendung dieser Norm vorschreiben sollte.

Tatsächlich fordert die Verordnung (EU) 2018/858 die Anwendung der UN-Regelung Nr. 29 (eingefügt über die GSR) für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3. Man sollte also davon ausgehen, dass die Kabinen von neueren LKW-Typen dieser Norm entsprechen.

Allerdings ist die Genehmigungsgrundlage der meisten Feuerwehrfahrzeuge (wenn sie als "sonstiges Kfz." zugelassen sind) die StVZO, und die kennt die ECE-R29 nicht. Für den Umbau als Feuerwehrfahrzeug veränderte Kabinen müssen also dieser Norm nicht entsprechen. Das lässt sich nur über den Markt regeln.

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen867681
Datum11.03.2021 22:031158 x gelesen
Du bist da als PrüfIng sicher firmer drin, aber gilt die Verordnung (EU) 2018/858 nicht auch für Fahrzeuganpassungen bzw. Stufenausbau? Oder wie darf man Art 2 verstehen?


(1) Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N sowie für deren Anhänger der Klasse O, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, einschließlich solcher, die in einer oder mehreren Stufen konstruiert und gebaut werden, und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie für Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge und deren Anhänger konstruiert und gebaut werden.
[...]
(3) Für die folgenden Fahrzeuge kann der Hersteller gemäß dieser Verordnung eine Typgenehmigung oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung beantragen, sofern diese Fahrzeuge die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen:
[...]
b) Fahrzeuge, die für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte konstruiert und gebaut wurden oder dafür angepasst wurden;
[...]


Da kennst du dich sicher besser aus.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW867709
Datum12.03.2021 17:27887 x gelesen
Geschrieben von Robin B.Du bist da als PrüfIng sicher firmer drin, aber gilt die Verordnung (EU) 2018/858 nicht auch für Fahrzeuganpassungen bzw. Stufenausbau? Oder wie darf man Art 2 verstehen?

Ich sag mal so:

Wenn das Feuerwehrfahrzeug ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung nach EG-Regeln ist (und ur Klasse N gehört), dann gilt die 2018/858.

Das dürfte aber nicht die Regel sein, in der Regel haben wir ein nationales So.-Kfz, und für das gilt die StVZO (natürlich einschließlich der dort vorhandenen Verweisungen auf internationale Rechtsvorschriften, in denen die ECE-R29 aber nicht auftaucht)

Selbst wenn aber das Fahrzeug nach EG-Recht genehmigt würde, wäre erstmal noch zu klären, ob die entsprechenden Anforderungen überhaupt auch für die bei Feuerwehrfahrzeugen üblichen Einzelgenehmigungen gilt oder nicht doch nur für Typgenehmigungen...

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 11.03.2021 19:25 Darr7e H7., hamburg
 11.03.2021 20:39 Robi7n B7., Braunschweig
 11.03.2021 21:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.03.2021 22:03 Robi7n B7., Braunschweig
 12.03.2021 17:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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