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Thema | Ausstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen | 13 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 863355 | |||
Datum | 19.10.2020 08:25 | 4417 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe mal folgende Frage zum Thema Ausstattung einer Stützpunktwehr in NDS. Die Feuerwehr-Verordnung sagt dazu folgendes: (3) 1 Die Mindestausrüstung einer Stützpunktfeuerwehr umfasst 1. ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) und 2. ein Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung als a) Löschfahrzeug (Typ 2.1.1), b) Hubrettungsfahrzeug (Typ 3), c) Rüstwagen (Typ 4), d) Gerätewagen (Typ 5.1 oder 5.2) oder e) Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter (Typ 6) oder 3. zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung (Typ 2.2.2). 2 Wird ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) zusammen mit einem Löschfahrzeug mit Truppbesatzung (Typ 2.1.1) vorgehalten, so kann bei dem Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) auf die Ausrüstung mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden. 3 Werden zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung (Typ 2.2.2) vorgehalten, so kann bei einem der Fahrzeuge auf die Ausrüstung mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden, wenn die sich daraus ergebende Zuladungsmöglichkeit für Geräte zur technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) oder andere Sonderausrüstung genutzt wird. Konkretes Beispiel: Wenn bei einer Feuerwehr ein HLF 10 steht, würde dann auch z.B. ein Staffelfahrzeug wie z.B. TSF-W oder MLF als zweites Fahrzeug ausreichend sein, um den Stützpunktcharakter zu bewahren oder wäre dieses nicht möglich? Welche Kombinationen wären konkret möglich, wenn als erstes Fahrzeug ein HLF10 vorhanden ist (Wechsellader, Rüstwagen & Hubrettungsfahrzeug mal ausgeschlossen). Wie wäre es, wenn neben dem Fahrzeug ein LF-KatS des Bundes stationiert wird? Würde dieses als reines Zusatzfahrzeug gelten und dann eine Herabstufung auf einer Feuerwehr mit GA erfolgen? Danke! | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 863359 | |||
Datum | 19.10.2020 09:07 | 2586 x gelesen | |||
Wird doch in der Feuerwehrverordnung gut beschrieben 1. HLF 10 + 2. Truppfahrzeug wie TLF, DLK, RW, GW-L (Gefahrgut oder 2to Nutzlast) oder nach Punkt 3 HLF10 + MLF. TSF-W hat keine fest eingebaute Pumpe die für 2.2.2 gefordert ist. Dafür darfst du den Löschwassertank des MLF ausbauen Geschrieben von Sabrina M. Wie wäre es, wenn neben dem Fahrzeug ein LF-KatS des Bundes stationiert wird? Würde dieses als reines Zusatzfahrzeug gelten und dann eine Herabstufung auf einer Feuerwehr mit GA erfolgen? Wer der Eigentümer der Fahrzeuge ist wird nicht beschrieben, daher lautet die Antwort nein. | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 863360 | |||
Datum | 19.10.2020 09:18 | 2405 x gelesen | |||
Heisst also HLF10 + LFKatS des Bundes = Stützpunktwehr? Also es müssen auch nicht zwei Staffelfahrzeuge sein sondern, es geht auch ein Gruppen- und ein Staffelfahrzeug mit fest eingebauter FPN. Danke! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 863361 | |||
Datum | 19.10.2020 09:32 | 2376 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.Heisst also HLF10 + LFKatS des Bundes = Stützpunktwehr?Ich glaube die Folgerung ist umgekehrt: Die Stützpunktwehr muss eingerichtet werden, also braucht man eine Mindestausstattung, die definiert ist. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 863367 | |||
Datum | 19.10.2020 11:29 | 2087 x gelesen | |||
Mal ne andere Frage: Was hat eine Feuerwehr in Niedersachsen davonndas sie sich Stützpunktwehr nennen kann? | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863368 | |||
Datum | 19.10.2020 11:34 | 2064 x gelesen | |||
Die einfache Antworte dürfte wohl lauten Geld in Form von Zuschüssen. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 863369 | |||
Datum | 19.10.2020 11:58 | 2114 x gelesen | |||
Die einfache Antwort steht in der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren: Je nach Größe der Gemeinde und Gliederung der Feuerwehr müssen Stützpunkt- oder Schwerpunktwehren eingerichtet und ausgerüstet werden. Das ist dann auch nicht "nennen dürfen", sondern "sein müssen". Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 863371 | |||
Datum | 19.10.2020 12:34 | 2055 x gelesen | |||
Da es in Niedersachsen eine pauschale Zuweisung der Mittel aus der Brandschutzsteuer gibt geht es nicht um Geld sondern "gewachsene Strukturen" und natürlich auch ums Ego. Ansonsten könnte man auch die Sonderfahrzeuge in die Ortsfeuerwehren verteilen (siehe §6 der genannten Verordnung). Solange der Landkreis mitspielt könnte die Gemeinde aber auch nur 2 Stützpunkte aufstellen und eine Hilfsfrist von 15m bei einem Erreichungsgrad von 50% festlegen. | |||||
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Autor | Cars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen | 863530 | |||
Datum | 21.10.2020 23:32 | 1880 x gelesen | |||
Moin Sabrina, zum einen handelt es es sich um die Mindestausstattung mit 9+3 bzw 6+6, zweitens soll die Zusatzkompentente zum Löschfahrzeug den örtlichen Gegebenheiten in der Gemeinde angepasst sein (TH, Wasser, Schlauch, ABC, usw zur Auswahl). Heißt, wenn ihr derzeit eine klassische Stützpunktfeuerwehr seid, mit TLF 8/18 und LF8 (ohne Wasser), dann bietet sich aktuell an entweder ein (H)LF 10 und ein TLF2000 oder 2 MLF. Hattet ihr vorher einen GW-Z oder RW, käme als Ersatz ein GW-L mit TH-Komponente in betracht. Alles aber eben auch in Abhängigkeit zum Rest der Gemeindefeuerwehr (örtliche Belange). Und ein Fahrzeug des KatS (die vom BBK) werden nicht auf die Mindesstärke angerechnet, da das Land und das BBK die Hoheit über die Nutzung des Fahrzeuges haben. Ein stationiertes KatS-Fahrzeug erhöht aber nach Feuerwehrverordnung euren Personalansatz (Mindesstärke) um die doppelte Personenzahl des stationierten Fahrzeuges (SW 6 FA, LF-KatS 18 FA als Beispiele) Gruß aus Emden | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 863559 | |||
Datum | 22.10.2020 19:18 | 1760 x gelesen | |||
Moin, tret die FwVO einfach in die Tonne, außer rot mit blauen Lichtern auf dem Dach kommt da doch eh kaum noch was an Vorgaben bei rum. Wie das als Nachweis für eine angemessene Fw-Ausstattung dienen soll, ist mir ein Rätsel. Dann doch lieber §6 ziehen... Und sich mal ernstlich fragen, ob eine vor einem halben Jahrhundert zum Stützpunkt definierte Wehr mit LF8+TLF oder dergleichen bei tendentiell sinkender Tagesverfügbarkeit heute wirklich mit zwei Angriffsträgern aka LF/TSF taktisch einen eigenständigen Zug (inkl. dessen Führung) verlässlich stellen kann. Für manche seitdem angewachsene Vorstadtsiedlung mag das zutreffen. Für viele, viele dörfliche "wir hatten zum LF8 aber ein 16/25 und deswegen kaufen wir nun verkappte LF20 als TLF mit Gruppenkabine (wahlweise mit 6 oder 9 Sitze)" aber wohl eher nicht... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 872154 | |||
Datum | 07.09.2021 11:47 | 1325 x gelesen | |||
Frage: Ist das so sicher? Ist stelle nochmal die Frage. Wir nehmen an, es gibt eine niedersächsische Stützpunktfeuerwehr die aus einem LF 10 (mit 1.200 L Löschwasser) und einem TLF 8/18 besteht. Nun wäre das TLF 8/18 abgängig und soll durch ein vom Bund beschafften und in der Stadt stationiertes LF KatS ersetzt werden. Würde dieses dann entsprechend eine Herabstufung auf eine Feuerwehr mit Grundausstattung nach sich ziehen, das das LF KatS als Zusatzfahrzeug gezählt wird und entsprechend nur das LF 10 "gezählt" für die Mindeststärke wird? Weitere Frage: Könnte man theoretisch (den taktischen Einsatzwert mal unbeachtet) das TLF 8/18 durch ein MLF ersetzen, wenn ein LF 10 als weiteres Fahrzeug vorhanden wäre? | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 872157 | |||
Datum | 07.09.2021 12:50 | 1207 x gelesen | |||
Solange mindestens eine Gruppe und ein Trupp oder zwei Staffeln eingesetzt werden können sehen ich kein Problem. Verordnung | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 872170 | |||
Datum | 07.09.2021 18:04 | 1104 x gelesen | |||
Moin, wenn da was sinniges bei rauskommen soll: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/15yd/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=9&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KomFeuerwVNDV1P6&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint und im übrigen scheint die Bedeutung der FwVO abseits vom heiligen Teil 3 arg überschätzt zu werden... :) Gruß, Thorben | |||||
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