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Thema | Ausbildung CSA | 7 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Dirk8 R.8, Kirf / Rheinland-Pfalz | 873313 | |||
Datum | 01.11.2021 10:45 | 1761 x gelesen | |||
Hallo zusammen, für das Tragen der Körperschutzform 3 (CSA) wird ja eine erweiterte Ausbildung für den jeweiligen Träger verlangt. Frage: trifft dies auch auf Träger der Körperschutz 2 ? ich kann zu diesem Punkt keinerlei Vorschriften, Richtlinien usw. finden... Viele Grüße Dirk | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 873314 | |||
Datum | 01.11.2021 11:21 | 1250 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk R.Frage: trifft dies auch auf Träger der Körperschutz 2 ? Die FwDV 500 sagt dazu: "Die Sonderausrüstung darf nur von den dafür ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden. " Also ja, das trifft auch auf CSA abseits des CSA Typ 1 (gasdicht)/KSF 3 zu. Allgemein ist dafür ja auch der Lehrgang "ABC-Einsatz" nach FwDV 2 vorgesehen. Dazu aus der entprechenden Lehrgangsbeschreibung in der FwDV 2: "Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. " | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873316 | |||
Datum | 01.11.2021 12:10 | 1181 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Robin B. Die FwDV 500 sagt dazu: "Die Sonderausrüstung darf nur von den dafür ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden. " Da der Kamerad aus RLP kommt, hilft das nicht weiter, denn in RLP gilt die FwDV500 nicht, da gibt es stattdessen das "Gefahrstoffkonzept RLP". Geschrieben von Robin B. Allgemein ist dafür ja auch der Lehrgang "ABC-Einsatz" nach FwDV 2 vorgesehen. Zumindest in RLP hat die CSA-Träger-Ausbildung nichts mit dem Lehrgang "ABC-Einsatz" zu tun. Da gibt es den Lehrgang "CSA-Träger" auf Landkreisebene, der wiederum ist Voraussetzung für den Lehrgang "ABC-Einsatz" an der LFKA RLP. Seitens des Landes RLP wurde aber mehrfach klargestellt, dass zum Tragen irgendwelcher CSA die Ausbildung CSA-Träger Pflicht ist, ebenso jährliche Belastungs- und Einsatzübungen. Das scheint aber insbesondere bei vielen Wehren, die den sog. GAMS+-Beladungssatz haben noch nicht angekommen zu sein. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Kirf / Rheinland-Pfalz | 873317 | |||
Datum | 01.11.2021 12:44 | 1121 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Weyrich--- Seitens des Landes RLP wurde aber mehrfach klargestellt, dass zum Tragen irgendwelcher CSA die Ausbildung CSA-Träger Pflicht und genau hierzu findet man kein Schriftstück.. deshalb die Frage. Im Umkehrschluss müsste dann ja jeder Helfer der in RLP egal in welcher HiOrg er tätig ist ja zum benutzen der genannten PSA einen Lehrgang haben. Sinnhaft dies nur für die Feuerwehr geltend zu machen wäre es ja nicht gerade. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873321 | |||
Datum | 01.11.2021 16:31 | 931 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk R. Im Umkehrschluss müsste dann ja jeder Helfer der in RLP egal in welcher HiOrg er tätig ist ja zum benutzen der genannten PSA einen Lehrgang haben. Sinnhaft dies nur für die Feuerwehr geltend zu machen wäre es ja nicht gerade. Bei anderen HiOrgs gilt auch nicht die FwDV7. Trotzdem wird auch da irgendeine Vorschrift das Tragen von PA abdecken. Daher kann man nicht mit dem Argument kommen, ob und wie das bei anderen HiOrgs geregelt ist. In RLP gilt für Träger von CSA (dazu zählt auch Form 2) die Voraussetzung abgeschlossene Ausbildung zum CSA-Träger. Dass CSA-Träger eine separate Ausbildung brauchen, ist doch schon in der FwDV7 festgelegt. Von "nur Form 3" steht da nichts. Ansonsten würde ich dir raten, die LFKA anzuschreiben, die geben bereitwillig Auskunft. Auch im Rahmen einer Wehrleitertagung wurde das nochmals explizit dargestellt, da gibt es auch ein Schriftstück dazu. Sollte dein Wehrleiter haben. Kannst mir aber auch gern deine Mailadresse schicken, dann schick ich dir's zu. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 873323 | |||
Datum | 01.11.2021 16:44 | 976 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk R.Frage: trifft dies auch auf Träger der Körperschutz 2 ? ich kann zu diesem Punkt keinerlei Vorschriften, Richtlinien usw. finden... Hallo Dirk. Wenn dazu nichts zu finden ist. Dann braucht es auch keinen Lehrgang. Was es aber braucht ist eine entsprechende Unterweisung auf den Anzug. So wie auch für den FORM 1 und Überjacke und Hose. Auch diese PSA muss entsprechend unterwiesen werden. Die Notwendigkeit zeigt sich auf Übungen und Einsätzen immer wieder. ;-) Nur bleibt das Problem dass die Kleidung immer dann getragen wird wenn Notwendigkeit besteht. Dann braucht es auch entsprechendes Wissen was damit geleistet werden kann und wie die Kleidung entsprechend wieder abgelegt wird ohne dadurch weitere Probleme zu verursachen. Eine entsprechende Einweisung und Übung mit den zur Verfügung stehenden Geräten macht mehr Sinn als ein CSA Lehrgang der dir die FD 500 um die Ohren haut. Du aber vorort nicht ansatzweise die Mittel dazu hast. Das bedeutet nicht dass dabei vorort die FD 500 dan völlig ignoriert wird. Sonder angepasst gearbeitet werden muss. Grüße Sascha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873328 | |||
Datum | 02.11.2021 07:13 | 795 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha H. Wenn dazu nichts zu finden ist. Dann braucht es auch keinen Lehrgang. Was es aber braucht ist eine entsprechende Unterweisung auf den Anzug. Wie schon geschrieben gibt es hier für RLP eine klare Aussage (auch schriftlich) der LFKA RLP, abgestimmt mit der UK RLP, in der die notwendige Ausbildung festgelegt ist. Diese gilt auch für Form 2. Wurde u.a. über die Wehrleiter in RLP verteilt. Geschrieben von Sascha H. Eine entsprechende Einweisung und Übung mit den zur Verfügung stehenden Geräten macht mehr Sinn als ein CSA Lehrgang der dir die FD 500 um die Ohren haut. Du aber vorort nicht ansatzweise die Mittel dazu hast. Das bedeutet nicht dass dabei vorort die FD 500 dan völlig ignoriert wird. Sonder angepasst gearbeitet werden muss. Die FwDV500 ist in RLP nicht in Kraft gesetzt, stattdessen gibt es das Gefahrstoffkonzept RLP. Darin ist auch die nötige Ausbildung festgelegt. In dem Falle ein CSA-Träger Lehrgang, der in RLP auf Landkreisebene durchgeführt wird wie andere Kreisausbildungslehrgänge auch. Hatte ich aber schon geschrieben. Gruß, Michael | |||||
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