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Thema | Kontur-Markierung nach ECE R 104 | 6 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Mark8us 8S., Seevetal / Nds | 874130 | |||
Datum | 17.12.2021 14:50 | 2252 x gelesen | |||
Moin, ich bräuchte mal bitte Aufklärung bzgl. Kontur-Markierung von Lösch-Fzgen nach ECE R 104, denn ich hab da widersprüchliche Angaben zu gefunden. Vielleicht hab aber auch ich einfach nur was durcheinander gebracht. Eine Info lautet, die seitliche Vollkontur-Markierung darf ausschließlich nur in silber oder weiß sein, die andere Info sagt, sie darf zusätzlich auch gelb sein. Oder hat das irgendwas zu tun mit länder-spezifischen Ausnahmen nach § 70 StVZO von § 49 a StVZO, oder is das noch was anderes? Oder braucht man diese bloß für voll-flächige Markierung fluoreszierend und retroreflektierend für das Fzg.-Heck? Oder aber, hat Nds. da inzwischen mit anderen Ländern gleichgezogen, und die Ausnahme gibt's schon pauschal für feuerwehren? Bedankt für jede Info. Grüße Schulzi | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 874131 | |||
Datum | 17.12.2021 16:11 | 1482 x gelesen | |||
"" Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 874133 | |||
Datum | 17.12.2021 16:51 | 1484 x gelesen | |||
Sorry, da lief etwas schief. Also. Die ECE R 104 beinhaltet nur noch die Prüfungsbestimmungen, der Anhang 9, der Regelungen zur Anbringung enthielt, ist schon seit längerem weggefallen. Die Regelungen zur Anbringung sind jetzt in der ECE R 48, Abschnitt 6.21 zu finden. Die Farbgebung ist in § 53 (10) StVZO geregelt, seitlich gelb oder weiss, hinten gelb oder rot. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 874136 | |||
Datum | 18.12.2021 01:11 | 1185 x gelesen | |||
Ich möchte ergänzen: Fahrzeuge die mit blauem Rundumlicht ausgerüstet sind dürfen nach §53 Absatz 10 Satz 1 Nummer 4 ganz allgemein mit retroreflektierenden Materialien nach ECE-R104 gekennzeichnet werden. Damit sehe ich für Einsatzfahrzeuge keine Einschränkungen bezüglich Anbringung und Farbe. (*) Die Ausnahmegenehmigungen sind teilweise älter als diese Regelung oder beziehen sich auf Kennzeichnungen aus Material, das nicht nach ECE-R104 genehmigt ist (zum Beispiel solches nach TPESC B 13223 für die Heckwarnmarkierung). (*) Wobei ich jetzt nichts darauf verwetten würde, dass der Verordnungsgeber das auch wirklich so gemeint hat (dafür müsste man wohl die Begründung zur Einführung lesen...). Genauso wenig wie ich etwas darauf verwetten würde, dass er diese Erlaubnis wirklich auf Fahrzeuge mit Rundumleuchten beschränken wollte, wo er doch jetzt extra auch erlaubt hat, die Rundumwirkung mit anderen Leuchten zu erzielen. Was er vermutlich wirklich so gewollt hat. Glaube ich. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 874137 | |||
Datum | 18.12.2021 01:13 | 1133 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus S.Oder aber, hat Nds. da inzwischen mit anderen Ländern gleichgezogen, und die Ausnahme gibt's schon pauschal für feuerwehren? Für Niedersachsen sind keine allgemeinen Ausnahmegenehmigungen dieser Art bekannt. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 874153 | |||
Datum | 18.12.2021 19:55 | 905 x gelesen | |||
Hallo, schau mal in deine PN ;-). Bei uns aktuell: https://de-de.facebook.com/feuerwehreggensteinleopoldshafen/photos/a.871913569603737/3217376408390763/?type=3&theater https://de-de.facebook.com/feuerwehreggensteinleopoldshafen/photos/a.871913569603737/3951905121604551/?type=3&theater Schöne Grüße aus der Hardt Martin Streeb "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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