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Thema | Straßen zuparken mit Einsatz-Fahrzeugen | 19 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 875904 | |||
Datum | 01.04.2022 14:04 | 3683 x gelesen | |||
Moin, brennt Wohngebäude in einer Sackgasse. Bisher noch unbekannt, ob es Vermisste gibt. Feuerwehr hält mit Lösch-Fzg. auf Straße höhe Zugang zum Gebäude/Grundstück, durch parkende Anwohner-Fzg. in Straße ist nun kein Vorbei-kommen am Lösch-Fzg. mehr möglich. Frage: "Darf" die Feuerwehr ihr Lösch-Fzg. (NICHT die DL zur Menschenrettung) ohne Rücksicht auf "Passierbarkeit" so positionieren, das alle übrigen Fzge. faktisch in der Sackgasse eingesperrt sind? Klar werden die ersten Betroffenen recht schnell so schwere Geschütze, wie "meine im Grundgesetzt verankerte Freiheit wird beschnitten" kommen, ok. Aber wie sieht hier die berühmte "Verhältnismäßigkeit der Mittel" tatsächlich aus, "MUSS" die Feuerwehr erst die nächstgelegenen freien Parklücke / Stellfläche OHNE faktisches Versperren der Sackgasse suchen, und ihren Löschangriff dann erst von (u.U. wesentlich) weiter entfernt aufbauen zu dürfen? Bin dankbar für jeden Hinweis. Grüße Hansi | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen | 875905 | |||
Datum | 01.04.2022 14:14 | 2375 x gelesen | |||
Gude, jetzt kenne ich das Hamburger Brandschutzgesetz nicht so gut. Im hessischen steht sinngemäß folgendes drin: "Die Feuerwehr ist befugt alle Maßnahmen zu treffen, die für den Einsatzerfolg nötig sind. Dazu ist es ihr auch gestattet u.a. die Freiheit und Freizügigkeit anderer einzuschränken" Damit ist eigentlich alles geagt, denke ich. Dass es bei der Lage nicht vertretbar ist, erst eine Parklücke zu suchen, braucht nicht diskutiert zu werden. Und auch dass die Verhältnismäßigkeit ist hier gegeben (akute Gefährdung von Leib und Leben vs. bedingt und vorübergehend eingeschräkte Freizügigkeit durch Zuparken des Autos) Ich denke im Hambugrer Gesetz wird es einen ähnlichen Passus geben. Gruß, Florian -- Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Kommune. | |||||
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Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 875906 | |||
Datum | 01.04.2022 14:34 | 2201 x gelesen | |||
Moin Florian, Frage ist allerdings im "niedersächsischen" aufgekommen, es war dann dort zwar letztendlich tatsächlich nur "Essen auf Herd", und damit also auch die Sackgasse recht schnell wieder frei, aber das kann man vorher ja einfach nicht wissen, kann also ja jederzeit auch mal schwerwiegender, und damit auch länger andauernd, sein. Bin jetzt grad überfragt, ob in den paar Seiten Nds. Brandschutzgesetz sowas drin steht. Grüße Hansi | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 875907 | |||
Datum | 01.04.2022 14:38 | 2027 x gelesen | |||
Mit dem §34 StGB (rechtfertigender Notstand) bekommt man fast alles gut geredet. Und wer sagt, das das HLF in dem Zeitpunkt nicht wichtiger ist, wie das DLF? Sorry, aber wenn ein Haus brennt, und vermutlich noch Personen eingeschlossen sind, dann sind andere Dinge, wie Anwohner müssen mal 100 m laufen, irrelevant. Sogar RTWs versperren die Straßen bei weniger dramatischen Notfällen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 875908 | |||
Datum | 01.04.2022 14:39 | 1917 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Darre H. brennt Wohngebäude in einer Sackgasse. --> Damit höchste anzunehmende Gefahr: Gebäudebrand mit Menschenrettung, also höchste Eile geboten. Geschrieben von Darre H. Feuerwehr hält mit Lösch-Fzg. auf Straße höhe Zugang zum Gebäude/Grundstück, durch parkende Anwohner-Fzg. in Straße ist nun kein Vorbei-kommen am Lösch-Fzg. mehr möglich. Ja. Geschrieben von Darre H. Klar werden die ersten Betroffenen recht schnell so schwere Geschütze, wie "meine im Grundgesetzt verankerte Freiheit wird beschnitten" kommen, ok. Wäre mir als Einsatzleiter erstmal egal in der Situation. Geschrieben von Darre H. Aber wie sieht hier die berühmte "Verhältnismäßigkeit der Mittel" tatsächlich aus, "MUSS" die Feuerwehr erst die nächstgelegenen freien Parklücke / Stellfläche OHNE faktisches Versperren der Sackgasse suchen, und ihren Löschangriff dann erst von (u.U. wesentlich) weiter entfernt aufbauen zu dürfen? Verhältnismäßigkeit ist gegeben, da allem Anschein nach Gebäudebrand mit Menschenrettung. Anders würde das aussehen, wenn sich ein Fehlalarm oder eine Kleinigkeit rausstellt und die Feuerwehr weiterhin über längere Zeit den Weg blockiert. Dazu dürfte sich in jedem Bundesland ein passender Paragraf in den Brandschutzgesetzen finden. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 875912 | |||
Datum | 01.04.2022 14:57 | 1831 x gelesen | |||
Hallo Hans, Geschrieben von Darre H. Feuerwehr hält mit Lösch-Fzg. auf Straße höhe Zugang zum Gebäude/Grundstück, durch parkende Anwohner-Fzg. in Straße ist nun kein Vorbei-kommen am Lösch-Fzg. mehr möglich.Nur wenn das LF an dem brennenden Gebäude vorbei ziehen kann, ist das einfahren des LF in die Sackgasse für mich in Ordnung. Begründung: Ich behindere mir sonst einen möglichen DL Einsatz. Sonst würde ich das LF vor der Sackgasse lassen. Die Fahrzeuge der Bewohner wären mir egal. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 875913 | |||
Datum | 01.04.2022 14:57 | 2046 x gelesen | |||
Moin, tut es. In § 24 sind die Befugnisse des Einsatzleiters beschrieben: "Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter trifft die für die Durchführung eines Einsatzes erforderlichen Maßnahmen." (...) und in § 39 steht, dass auch das Recht auf Freiheit der Person eingeschränkt werden kann. Viele Grüße Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 875918 | |||
Datum | 01.04.2022 16:01 | 1859 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.und in § 39 steht, dass auch das Recht auf Freiheit der Person eingeschränkt werden kann. Greift die Fragestellung überhaupt? Die Anwohner können hingehen wo sie wollen, entgegen zB einer Vollsperrung auf der BAB oder dem "Bleiben Sie in der Wohnung" dürfen sie hier einfach so weggehen. Und nebenher; Eine Situation wie sie wohl bei den meisten Einsätzen in der "Innenstadt" vorkommt, denn das der LZ Parkplätze versperrt oder eine Ein-/Ausfahrt blockiert ist da doch eher normal. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 875923 | |||
Datum | 01.04.2022 17:18 | 1728 x gelesen | |||
Das "verbotswidrige" Parken wird durch die Sonderrechte aufgefangen, die Nötigung der anderen Verkehrsteilnehmer durch das jeweilige Feuerwehrgesetz, da die Freiheit der Person eingeschränkt werden darf. Sollte die Aufgabe (Brandbekämpfung" erfüllt sein, sollte man die Straße wieder freiräumen. Verstehe aber ehrlich gesagt dieses Beispiel nicht, bzw. warum man hier ein Problem konstruiert... MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg | 875926 | |||
Datum | 01.04.2022 17:38 | 1755 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Keller da die Freiheit der Person eingeschränkt werden darf Haben wir hier noch Juristen unter uns? Ist tatsächlich meine Freiheit rechtlich (Gesetz?) schon eingeschränkt, wenn ich lediglich mit meinem Auto nicht aus der Sackgasse komme? Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Stef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen | 875932 | |||
Datum | 01.04.2022 20:08 | 1698 x gelesen | |||
Ja ist denn schon wieder der 1. April?! ;o) (Frei nach Franz Beckenbauer) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 875936 | |||
Datum | 01.04.2022 22:21 | 1606 x gelesen | |||
Moin, ich glaube, da lassen sich in die eine oder andere Richtung spannende Einzelfälle konstruieren. Manchmal reibt man sich bei einer Urteilsbegründung ja schon erstaunt die Augen. Ich wollte an dieser Stelle auch nur die Frage meines Vorredners beantworten, ob der Passus auch in Nds. drin steht. Viele Grüße Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 875937 | |||
Datum | 02.04.2022 07:25 | 1534 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Haben wir hier noch Juristen unter uns? Ist tatsächlich meine Freiheit rechtlich (Gesetz?) schon eingeschränkt, wenn ich lediglich mit meinem Auto nicht aus der Sackgasse komme? Garantiert ja, auch wenn ich Laie bin. Da gibt es jede Menge Beispiele, im Bezug auf absichtlich zugepakte Autos. Allerdings fehlt hier der Vorsatz! und weiter oben steht ja, das es der Feuerwehr auch mit Vorsatz gestattet ist. Es wäre allerdings trotzdem nett, wenn man auch an die anderen denkt. Ich selbst habe schon mal erlebt, das die Autos dann über eine Feuerwehrzufahrt ausfahren konnten, und einer der Maschinisten dafür einen Dreikant + Praktikant verliehen hat. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875940 | |||
Datum | 02.04.2022 11:21 | 1451 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Harald S. Es wäre allerdings trotzdem nett, wenn man auch an die anderen denkt. Ich selbst habe schon mal erlebt, das die Autos dann über eine Feuerwehrzufahrt ausfahren konnten, und einer der Maschinisten dafür einen Dreikant + Praktikant verliehen hat. Genau; mann darf durchaus auch an dir Menschen im Stau stehen, im Bus u.ä. denken. In der Akutphase wäre mir die eingangs geschilderte Thematik auch egal. Wenn man aber die Lage im Überblick, Zeit und Mannschaft hat und es in die Einsatzplanung bzw. den Einsatzablauf passt, reicht manchmal nur ein kurzes Umgruppieren/Umstellen der Fahrzeuge etc. um beispielsweise die Strasse halbseitig freizubekommen. Ich habe letzt bei einem Einsatz einen Linienbus durch eine E-Stelle, die vorher auf Anordnung des EL durchfahrbar gegeben wurde, durchgelost; der Dank des Busfahrers und der Fahrgäste, die doch schon eine Zeit Einsatzbedingt im Stau standen war mir und der Feuerwehr allgemein sicher. Manchmal drängt auch die Polizei auf die Strassenmdurchfahrbarkeit an E-Stellen, da ist Abstimmung POL<->FW und/oder gelegendlich auch ein Hinweis auf die Kompetenzen seitens der Feuerwehr notwendig. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 875943 | |||
Datum | 02.04.2022 12:02 | 1412 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Bernhard D. Ich habe letzt bei einem Einsatz einen Linienbus durch eine E-Stelle, die vorher auf Anordnung des EL durchfahrbar gegeben wurde, durchgelost; der Dank des Busfahrers und der Fahrgäste, die doch schon eine Zeit Einsatzbedingt im Stau standen war mir und der Feuerwehr allgemein sicher. war das bei diesem Einsatz? => Brand einer Fritteuse in Bowlingcenter MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875944 | |||
Datum | 02.04.2022 12:09 | 1377 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Brand einer Fritteuse in Bowlingcenter Genau, und dazu im Einsatzbericht beschrieben: " Die Rheinstraße wurde gesperrt und es kommt zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich des Brandorts. Der Rauch zieht in Richtung B 535. Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Bundesstraße sind derzeit nicht erforderlich. " Da standen u.a. einige Linienbusse mit Berufspendlern im Stau, und durch die anfängliche Umleitung der Busse konnten einige Haltestellen nicht angefahren werden. Viel Platz brauchte auch die Kräfte des Rettungsdienstes. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 875945 | |||
Datum | 02.04.2022 13:33 | 1388 x gelesen | |||
Nein, in Köln, bei einem Wohnungsbrand bei uns gegenüber. Die eingeschlossenen Fahrzeuge konnten dann durch die nicht betroffene Wohnsiedlung ausfahren. Das war pragmatisch. Umstellen war da halt auch nicht möglich, weil die Feuerwehr die Drehleiter dort brauchte. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 875954 | |||
Datum | 03.04.2022 14:56 | 1231 x gelesen | |||
Hallo Alex, jupp ist es..... Ich habe einmal ein Palette hinter ein KFZ gestellt, der auf meinem Firmengelände geparkt hat, so das dieser eigtnlcih nicht mehr weg konnte..... Auf nachfrage bei der Pol., ob das OK wäre, meinte diese, selbstverständlich nicht. ;-) Er (der Kollege Polizist) zählte dann eine ganze Reihe von Dingen auf, die ich heute nicht mehr weiß, gegen was ich alles verstoßen hätte. Ergebnis war: Du darfst theoretisch gar nix, weil alles gegen irgendetwas verstößt. Auch wenn sich einer auf deinem Grundstück befindet und du es nicht gleich mitbekommst, wie einen abgestellten Wagen. Es ging dann sogar soweit, daß ich für das widerrechtlich geparkte Fahrzeug verantworltich wäre. Diese Aussage hat mein Firmenjurist dann auch bestätigt. Ergo, ein spannendes Betätigungsfeld.... Die einzige Befriedigung war dann, daß die Palette dann ohne KFZ und ganz alleine in der Gegend herum gestanden ist. Der muß einiges zu tun gehabt haben, um dort wieder herauszukommen. Gruß vom See Markus der immer eine volle Palette in Griffweite hat. ;-) In Treue fest! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 875956 | |||
Datum | 04.04.2022 06:32 | 1020 x gelesen | |||
Wichtig ist, das der Vorsatz bestraft wird und nicht der Irrtum. Parkst du den Fremdparker zu, weil du der nachvollziehbaren Meinung bist, das das der Wagen deines Bekannten ist, ist das ok. Kein Vorsatz, damit keine Nötigung und damit nicht dein Problem. Eleganter finde ich allerdings inzwischen das Schild "Parkplatz pro Stunde 80". Rechtlich nicht angreifbar und deutlich einfacher in der Rechtslage. Da gab es mal einen Fernsehbericht zu. | |||||
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