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Thema | G26.3 nach COVID-19 Erkrankung | 2 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 876158 | |||
Datum | 14.04.2022 08:50 | 1328 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe mal eine generelle Frage, wozu ich im Netz viele verschiedene Antworten/ Stellungnahmen finde. Wenn ein Atemschutzgeräteträger mit gültiger G26.3 Untersuchung, der auch dreifach geimpft ist, pos. auf COVID-19 getestet wurde, die "Erkrankung" vollkommen symptomfrei überstanden hat, persönlich keinerlei gesundheitliche Einschränkungen bemerkt, darf dieser Kamerad dann im Einsatzfall eingesetzt werden oder an der jährlichen Belastungsübung teilnehmen, ohne sich vorab erneut einer G26.3 Untersuchung zu unterziehen? Danke :) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 876159 | |||
Datum | 14.04.2022 09:10 | 1033 x gelesen | |||
Die Antwort findest Du in der FBFHB-016 der DGUV unter 2.2.5 auf Seite 5. Ergänzend dazu könnte Deine Gemeinde natürlich auch entsprechende Festlegungen treffen und Dich zur Untersuchung schicken, um sicher zu sein. Meine persönliche Meinung: Im Zweifel, aus purem Egoismus, eine Untersuchung machen und fertig. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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