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ThemaDorf ersteigert eigenes Feuerwehrauto - und erhitzt damit die Gemüter27 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg877171
Datum22.06.2022 11:486867 x gelesen
Dorf ersteigert eigenes Feuerwehrauto - und erhitzt damit die Gemüter

Frankenhofen möchte endlich ein eigenes Feuerwehrfahrzeug. Die Kameraden werden selbst aktiv und ersteigern für 5000 Euro ein Auto. Doch das passt nicht jedem.

Schwäbische

hallo,

da bin ich mal gespannt wie das ausgeht ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern877174
Datum22.06.2022 13:144049 x gelesen
Hallo Jürgen,

kannst du evtl. eine Zusammenfassung geben.
Der Artikel ist nur mit einer Registrierung lesbar.
Ich registriere mich nicht mehr bei allem und jeden.

Danke ;-)

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern877176
Datum22.06.2022 14:434012 x gelesen
Der Bitte von Markus kann ich mich nur anschließen.

Dass diese Aktion nicht bei jedem auf Gegenliebe stößt, kann ich mir - ohne die Gegner und deren Argumente aus dem Artikel zu kennen - durchaus vorstellen.
Ein Fahzeug kostet ja nicht nur bei der Anschaffung sondern auch bei der Instandhaltung, dem Unterhalt, vielleicht beim Stellplatz usw. Das sind laufende Kosten, die vielleicht zusätzlich, vielleicht nur erhöht von der Gemeinde getragen werden müssen.

Ich erinnere mich an die Beschaffung unseres neuen JF-/Allzweck-Anhängers: 3t zGg, Auffahrrampen, Plane/Spriegel, Zurrösen im Boden, usw. Dabei hatte sich der Förderverein um Gelder aus einem Sozialtopf bemüht und die notwendigen 4000,00 zugesprochen bekommen. Kosten für den Verein bzw. die Feuerwehr: 0,00. Allerdings benötigte man natürlich auch ein Kennzeichen, TÜV, Versicherung usw. Der Anhänger wurde dankend angenommen, die erhöhten Kosten nach der Stilllegung eines 20 Jahre alten Kastenanhängers mit 1t zGg ohne den ganzen Schnickschnack allerdings nur mit großem Murren akzeptiert. Wenn wir stattdessen mit einem LF gekommen wären... Nicht auszudenken.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW877182
Datum22.06.2022 22:353319 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.nur mit großem Murren akzeptiert

Kopf -> Tisch

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg877186
Datum23.06.2022 08:443041 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Ich erinnere mich an die Beschaffung unseres neuen JF-/Allzweck-Anhängers: 3t zGg, Auffahrrampen, Plane/Spriegel, Zurrösen im Boden, usw. Dabei hatte sich der Förderverein um Gelder aus einem Sozialtopf bemüht und die notwendigen 4000,00 zugesprochen bekommen. Kosten für den Verein bzw. die Feuerwehr: 0,00. Allerdings benötigte man natürlich auch ein Kennzeichen, TÜV, Versicherung usw. Der Anhänger wurde dankend angenommen, die erhöhten Kosten nach der Stilllegung eines 20 Jahre alten Kastenanhängers mit 1t zGg ohne den ganzen Schnickschnack allerdings nur mit großem Murren akzeptiert. Wenn wir stattdessen mit einem LF gekommen wären... Nicht auszudenken.

Es ist ja auch nicht so, dass bei einem 20 Jahre alten Anhänger nicht auch irgendwelche Reparaturen anfallen.
Wenn man mir als Gemeinderat so eine Beschaffung wie oben beschrieben vorschlagen würde, da müsste ich nicht lange überlegen. Einen voll bezuschussten Anhänger, der weitaus vielseitiger einsetzbar ist und der dann eben im Jahr 300 statt 100 Unterhalt kostet (rein fiktiv, kenne keine genauen Zahlen), da kannst doch gar nichts verkehrt machen. Aber manche Kommunalpolitiker sind dann beleidigt, weil es eben nicht ihre Idee war.
Der einzige Kritikpunkt für mich ist die Tatsache, dass eine solche Beschaffung nicht über die Kommune läuft, sondern über den Verein.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg877187
Datum23.06.2022 11:062755 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Markus G.Der Artikel ist nur mit einer Registrierung lesbar.
die kostenfrei ist ...

hier mal ein Ausschnitt:

... Feuerwehrkamerad Julian Braig teilte mit, er habe für rund 5000 Euro in Absprache mit seinem Abteilungskommandanten ein Feuerwehrauto ersteigert, das die Feuerwehr Bühl/Nersingen außer Dienst gestellt habe, und das er gerne der Feuerwehr spenden würde. Er bat den Ortschaftsrat, sich dafür einzusetzen, dass die Stadt Ehingen das Fahrzeug in Dienst stellt.

Die Ertüchtigung zur Erlangung des TÜV und den notwendigen Umbau im Gerätehaus würde die Abteilung stemmen. Ortvorsteherin Jutta Uhl nannte den Vorstoß lobenswert, sagte aber, ich sehe die Notwendigkeit nicht, und baue auf die Fachleute bei der Ehinger Feuerwehr.

Abteilungskommandant Markus Schmucker bekräftigte, dass in Wohnungen heute andere Gefahrenpotentiale vorlägen als früher. Man könne daher nicht mehr nach dem Feuerwehrbedarfsplan von 1978 agieren. Während Julian Braig von einem Angebot der Familie Braig sprach, wies Ortsvorsteherin Jutta Uhl darauf hin, dass Spenden eines Annahmebeschlusses durch den Gemeinderat der Stadt Ehingen bedürfen.

Es ist der völlig falsche Weg, der Stadt das Messer an die Brust zu setzen, so Uhl. Sie schlug vor, mit der Stadt gemeinsam einen Plan für Frankenhofen und Tiefenhülen zu entwickeln. Abteilungskommandant Schmucker sagte zu, dahingehend ein Papier zu entwerfen.

Dort werde er auch das Fahrzeug LF 8/6 Baujahr 1991 beschreiben, das in einem sehr guten Zustand sei, 600 Liter Wasser transportieren könne, und mit einer Pumpe ausgestattet sei. ...


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP877188
Datum23.06.2022 11:152559 x gelesen
Nach den Infos aus diesem Ausschnitt können erhitzte Gemüter aber auch eher nur mit der aktuellen Wetterlage zusammenhängen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen877189
Datum23.06.2022 11:172532 x gelesen
Zitat:
"Man könne daher nicht mehr nach dem Feuerwehrbedarfsplan von 1978 agieren."

Wenn diese Aussage korrekt ist eigentlich ein Witz, ein 45 Jahre alter Feuerwehrbedarfsplan! Meiner Ansicht nach hätte die Feuerwehr schon viel früher diesbezüglich aktiv werden müssen!

Helmut Raab

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP877190
Datum23.06.2022 11:272584 x gelesen
Geschrieben von Helmut R.Wenn diese Aussage korrekt ist Ist sie - so pauschal - nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern877192
Datum23.06.2022 12:512343 x gelesen
Du kannst mir glauben, dass wir auch aus allen Wolken gefallen sind, als es da Gegenstimmen gab.

Zur Beschaffung über den Verein. Wie beim alten Anhänger, der tatsächlich noch ohne Mängel war und gut durch jeden TÜV gekommen ist, aber z.B. die Wettkampfbahn nicht aufnehmen konnte, ist der Einsatzzweck des Neuen auch überwiegend für die JF. Da es ein Sozial-Topf war, war bei dem Einsatzzwecke die Beschaffung über den Verein statthaft, die Gemeinde hätte (auch bei dem gleichen Einsatzzweck) keine Fördermittel dafür erhalten. Daher (ausnahmsweise) über den Verein.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 877195
Datum23.06.2022 14:592410 x gelesen
Hallo!

Da liegt der Hase im Pfeffer.

Geschrieben von Jürgen M.Während Julian Braig von einem Angebot der Familie Braig sprach, wies Ortsvorsteherin Jutta Uhl darauf hin, dass Spenden eines Annahmebeschlusses durch den Gemeinderat der Stadt Ehingen bedürfen.

Es macht nämlich einen kleinen Unterschied ob ich einem "Feuerwehrförderverein", also einem Verein etwas spende oder einer Feuerwehr, die ja Teil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Gemeinde ist.

Der Verein kann jederzeit Spenden annehmen. Aber auch hier gibt es einen Punkt; wenn die Spende Folgekosten verursachen würde. Dann müsste zumindest der Gesamtvorstand wenn nicht sogar die Mitgliederversammlung der Spendenannahme zustimmen. (je nach Satzung)

Bei Spenden an die Gemeinde sieht das anders aus.
Hier muss der Gemeinderat der Annahme zustimmen. Auch wenn die Spende keine Folgekosten verursachen würde.

Der bessere Weg wäre gewesen (so läuft es grob bei uns):

1. Bei der Wehrleitung sich das OK holen. Da bekommt man dann auch entsprechende Tipps und Hinweise.
2. Die Gemeinde entscheidet dann über die Annahme der Spende.
3. Wurde positiv entschieden, Fahrzeug oder Material kaufen.
4. Fahrzeug oder Material der Gemeinde spenden.

So hält man den Dienstweg ein und muss sich nicht anschließend die Haare raufen wenn etwas nicht klappt.

Das dies in den Augen vieler irgendwie nicht so toll ist hat einen Grund. Die Gemeinde sichert sich so ab. Sonst könnte jeder Privatmann oder Förderverein "wild" Sachspenden an seine Feuerwehr geben und die Gemeinde hätte den schwarzen Peter.

Ich würde mich sehr über eine Spende freuen.

Ein TLF oder RW1 auf Unimog zum Beispiel. Oder ein nettes MLF oder LF10, gerne auf Unimog-Basis. ;-)

(Spässle g`macht) ;-)

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS877197
Datum23.06.2022 17:232086 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.Wenn man mir als Gemeinderat so eine Beschaffung wie oben beschrieben vorschlagen würde, da müsste ich nicht lange überlege
Und ich habe schon öfters die Erfahrung gemacht: Die Stadträte sagen: " Ja, das sehen wir ein, tragen wir mit, finden wir eine Lösung"
Aber dann eher die Verwaltung der Hemschuh ist. Sprich die Probleme der wehr gar nicht den Rat erreichen.
Und hier hilt es nur sich zu Vernetzen und evt. auch eigene Leute (die richtigen) in den Räten zu platzieren.

Dies ist meine Meinung.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW877199
Datum23.06.2022 19:351921 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.Anhänger, der weitaus vielseitiger einsetzbar ist und der dann eben im Jahr 300 statt 100 Unterhalt kostet (rein fiktiv, kenne keine genauen Zahlen)

Nicht das es wichtig wäre
Mein gewerblicher 2,6to Baumaschinenanhänger (die Zahlen liegen gerade auf dem Tisch), also ein Ding mit Rampen und Ösen auf im Boden ;
Steuer: 96Euro
Versicherung: 23,33Euro...alles pro Jahr.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW877201
Datum23.06.2022 21:531890 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Nicht das es wichtig wäre
Mein gewerblicher 2,6to Baumaschinenanhänger (die Zahlen liegen gerade auf dem Tisch), also ein Ding mit Rampen und Ösen auf im Boden ;
Steuer: 96Euro
Versicherung: 23,33Euro...alles pro Jahr.


Wenn wir schonmal dabei wären:

Ein Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr (der natürlich auch von der JF genutzt werden darf) ist
- Zulassungsfrei
- Steuerfrei
- Versicherungsfrei
- HU-frei

bleibt einmal jährlich die Überprüfung nach UVV, die dann neben der Arbeits- auch die Verkehrssicherheit umfassen muss.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW877202
Datum24.06.2022 01:091799 x gelesen
Geschrieben von Henning K.- VersicherungsfreiNaja, die sollte man trotzdem haben.

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg877204
Datum24.06.2022 07:591720 x gelesen
Steuerfrei und Versicherungsfrei kenne ich. Versicherungsfrei auch nur weil der Bund, die Länder und Stadt als Eigenversicherer auftreten.

Was mir nur neu wäre ist, dass keine Kennzeichen = Zulassung notwendig ist und kein TÜV. Gibt es dazu eine Grundlage? Damit wir dies ggf. selbst anwenden können.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen877205
Datum24.06.2022 08:081542 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Wenn wir schonmal dabei wären:

Ein Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr (der natürlich auch von der JF genutzt werden darf) ist
- Zulassungsfrei
- Steuerfrei
- Versicherungsfrei
- HU-frei

bleibt einmal jährlich die Überprüfung nach UVV, die dann neben der Arbeits- auch die Verkehrssicherheit umfassen muss.


Dann sollte der aber auch auf die Feuerwehr / Gemeinde zugelassen sein, denn er bekommt ein Folgekennzeichen (das gleiche, wie das Zugfahrzeug) und ist über dieses Versichert. Falls der von mehreren Fahrzeugen gezogen werden soll, braucht man für jedes Zugfahrzeug so ein Kennzeichen. Und was die HU-Freiheit anbetrifft, die jährliche (dokumentierte!) Kontrolle sollte zumindest die gleichen Punkte umfassen, wie eine TÜV-Prüfung (obwohl, dafür würde ja die zweijährige ausreichen).

Heinrich

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen877206
Datum24.06.2022 08:111660 x gelesen
Geschrieben von Tobias H.Was mir nur neu wäre ist, dass keine Kennzeichen = Zulassung notwendig ist und kein TÜV. Gibt es dazu eine Grundlage? Damit wir dies ggf. selbst anwenden k

Steht in der STVZO. Bekommst dafür ein Folgekennzeichen und bist über das Zugfahrzeug versichert (wie die Anhänger vom Bauern, haben auch das selbe Kennzeichen wie der Trecker).

Heinrich

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 877207
Datum24.06.2022 10:071474 x gelesen
Hallo Tobias,

das Geschreibsel ist zwar schon etwas älter und vom LFV Bayern, die Rechtslage hat sich mWn nicht mehr großartig geändert. Maßgeblich is weniger die STVZO als vielmehr die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und zwar die §§ 3 und 4:

Geschrieben von ---LFV Bayern--- Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.11.2012 wurde der § 3 Abs. 2 Nr. 2g von Anhänger für Feuerlöschzwecke nunmehr in Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes geändert. Hintergrund war die teils enge Auslegung der Beschreibung Anhänger für Feuerlöschzwecke durch verschiedene Zulassungsstellen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle Anhänger im Feuerwehrwesen auch weiterhin zulassungsfrei sind und demnach auch keine Hauptuntersuchung benötigen. Für den verkehrssicheren Zustand ist der Halter verantwortlich. Zudem ist die Zulassungsfreiheit nun auch auf Anhänger des Katastrophenschutzes ausgeweitet worden.
Für Anhänger die nicht nur von einem Fahrzeug (immer das Gleiche) ständig gezogen werden (Wiederholungskennzeichen erforderlich ), empfiehlt das StMI ein freiwilliges Zulassungsverfahren mit Erteilung eines eigenen Kennzeichens durchzuführen. Durch die freiwillige Unterwerfung unter das Zulassungsverfahren werden die Vorteile der Zulassungsfreiheit (z.B. Befreiung von der regelmäßigen Untersuchung nach § 29 StVZO, Steuerfreiheit, Versicherungsfreiheit) nicht berührt. Dies trifft z.B. auf den Verkehrssicherungsanhänger (siehe auch Baubeschreibung) zu. Dieses Zulassungsverfahren ist für die Gemeinden kostenlos.


Grüße
Nils

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW877208
Datum24.06.2022 10:301404 x gelesen
Zur Rechtsgrundlage:

FZV §3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. g: Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sind zulassungsfrei.
Bitte §4 (1) beachten: auch diese Anhänger brauchen eine Betriebserlaubnis. Aber kein eigenes Kennzeichen und deswegen auch keine HU (§4(2) FZV, §29(1) StVZO)

Am Anhänger ist ein sog. Folgekennzeichen zu führen: ein Kennzeichen, dass der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf. Also nicht zwingend das Kennzeichen des aktuellen Zugfahrzeugs. (§10(8) FZV)

Zulassungsfreie Anhänger sind nicht versicherungspflichtig (§2 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c Pflichtversicherungsgesetz). Im Betrieb sind die Anhänger über das Zugfahrzeug versichert (wenn der Halter nicht ohnehin von der Versicherungspflicht befreit ist).

Zulassungsfreie Fahrzeuge sind auch steuerbefreit (§3 Nr. 1 KraftStG).

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW877209
Datum24.06.2022 10:351350 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Und was die HU-Freiheit anbetrifft, die jährliche (dokumentierte!) Kontrolle sollte zumindest die gleichen Punkte umfassen, wie eine TÜV-Prüfung (obwohl, dafür würde ja die zweijährige ausreichen).


Ich gehe eigentlich davon aus, dass ohnehin alle Fahrzeuge der Feuerwehr jährlich eine "UVV-Prüfung" bekommen müssen.
Wenn die sauber durchgeführt wird ist die Verkehrssicherheit damit geklärt, und dokumentiert werden muss sie ja ohnehin.

Muss man halt auch wirklich machen. Ordentlich. Und dokumentieren. Auch ordentlich.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW877210
Datum24.06.2022 10:391615 x gelesen
Das dürfte in der Tat auch für die aktuelle Rechtslage so zutreffen.

Ich will gar nicht wissen, wie viele tausend Anhänger bundesweit ohne Wissen der Beteiligten de jure freiwillig zugelassen sind und freiwillige HUs bekommen.

(letzteres ist natürlich für die Verkehrssicherheit nicht unbedingt schlecht...)

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz877227
Datum25.06.2022 19:481312 x gelesen
Ja es gab und gibt den offiziellen Weg. :-) Sicherlich zu recht, aber manchmal führ(t)en kommunalpolitische Verstrickungen zu Problemen...

Eine Anekdote aus der Vergangenheit. Mehrere Bootsbrände und 1983 noch ein großes Hochwasser an der Mosel. Das Land Rheinland-Pfalz legt eine Landesbeschaffung von RTB auf. Ortsgemeinde und die örtliche Wehrführung drängen auf eine Beschaffung. Die Verbandsgemeinde als Träger der Feuerwehr möchte dies nicht. Sie hatte einige Jahre zuvor 2 RTB beschafft und hielt das für ausreichend. Schließlich kauft die Ortsgemeinde (und noch eine andere aus der VG) ein neues RTB mit Aussenbordmotor auf Trailer.

Für entsprechende Führerscheine und Ausbildung kümmern sich die Kameraden selbst. Das man das Boot nicht in den Bestand der VG aufnimmt ist eine Sache. Im Alarmplan wird das RTB nicht geführt und auch bei Einsätzen nicht alarmiert.

Jahre später normalisiert sich die Sache und die Boote werden in den Alarmplan aufgenommen und zu Einsätzen alarmiert sowie Betriebsstoffe übernommen. Beim Jahrhunderthochwasser 1993 leisteten die RTB unverzichtbare Hilfe und zeigten den sinnvollen und weitsichtigen Kauf.

Viele Grüße
Thomas

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz877235
Datum26.06.2022 16:56862 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.FZV §3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. g: Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sind zulassungsfrei.

Aber bitte beachten: Damit darf der Anhänger auch nur für Einsatzzwecke der Feuerwehr genutzt werden. Bei reinen Transportanhängern wird das schnell problematisch, wenn man damit alle möglichen Dinge transportiert. Bei einem Pulverlöschanhänger, Wasserwerfer, Schaumanhänger, Schlauchanhänger alles kein Problem. Bei einem normalen Pritsche/Plane Anhänger würde ich bei Feuerwehrs auf Zulassungsfreiheit verzichten.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz877236
Datum26.06.2022 16:58771 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heinrich B.Dann sollte der aber auch auf die Feuerwehr / Gemeinde zugelassen sein, denn er bekommt ein Folgekennzeichen (das gleiche, wie das Zugfahrzeug) und ist über dieses Versichert. Falls der von mehreren Fahrzeugen gezogen werden soll, braucht man für jedes Zugfahrzeug so ein Kennzeichen.

Ein zulassungsfreier Anhänger muss nicht auf die Feuerwehr / Gemeinde zugelassen sein, dann wäre er ja nicht mehr zulassungsfrei. Er muss aber der Feuerwehr / Gemeinde gehören. Ein Folgekennzeichen muss nicht unbedingt von dem Fahrzeug sein, von dem er gezogen wird sondern wie in der Landwirtschaft auch dem Halter / Besitzer des Anhängers zuzuordnen sein, also das Kennzeichen eines Feuerwehrfahrzeuges dieses Halters haben.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz877237
Datum26.06.2022 17:07963 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Das man das Boot nicht in den Bestand der VG aufnimmt ist eine Sache. Im Alarmplan wird das RTB nicht geführt und auch bei Einsätzen nicht alarmiert.

Und spätestens da merkt man, dass es nur darum geht, dass die eigentlich Zuständigen das auch welch immer nicht nachvollziehbaren Gründen nicht wollten. Leider gibt es immer wieder solche politischen oder amtlichen Querköpfe,

Gruß,
Michael

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 22.06.2022 11:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.06.2022 13:14 Mark7us 7G., Kochel am See
 22.06.2022 14:43 Stef7an 7R., Papendorf
 22.06.2022 22:35 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 23.06.2022 08:44 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 23.06.2022 12:51 Stef7an 7R., Papendorf
 23.06.2022 17:23 Volk7er 7C., Garbsen
 23.06.2022 19:35 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 23.06.2022 21:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.06.2022 01:09 Hara7ld 7S., Köln
 24.06.2022 07:59 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 24.06.2022 08:11 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 24.06.2022 10:07 Nils7 J.7, Wackersdorf
 24.06.2022 10:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.06.2022 10:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.06.2022 16:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.06.2022 08:08 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 24.06.2022 10:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.06.2022 16:58 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.06.2022 11:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.06.2022 11:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.06.2022 11:17 Helm7ut 7R., Dietzenbach
 23.06.2022 11:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.06.2022 14:59 Jako7b T7., Bischheim
 25.06.2022 19:48 Thom7as 7M., Burgen (Mosel)
 26.06.2022 17:07 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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