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Thema | Fehlende Schlauchprüfung :-() | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 882431 | |||
Datum | 21.03.2023 11:26 | 2968 x gelesen | |||
hallo, einem Artikel über diesen LKW-Brand steht: ... Der Wehrleiter sagte uns, dass beim Einsatz im Weilerswister Gewerbegebiet mehrere Schläuche geplatzt sind. Die Schläuche wären lange nicht gewartet worden. Es fehle die Möglichkeit dazu. Quelle: https://www.radioeuskirchen.de/artikel/sechs-brennende-lkw-feuerwehr-mit-materialproblemen-1600757.html Da sind die Verantwortlichen aber ganz schön "mutig" :-() Die vorgeschriebenen Prüfungen der Schläuche dient zur Sicherheit der Einsatzkräfte. Das ist genauso wichtig wie die Geräteprüfung der Atemschutzgeräte usw. In einer Feuerwehr wo die Schläuche nicht wie vorgeschrieben geprüft werden würde ich keinen Einsatzdienst mehr leisten. Meine Gesundheit geht da vor. Schlamperei bei Geräteprüfung kann auch strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen haben. Beispiel: Unfall in Tübingen ( 17.12.2005 ) - da ist ein Schlauch geplatzt - war eine Mit-Ursache für den Tod der Atemschutzträger :-( Da hat die Polizei noch in der Nacht die Schlauchkartei der Feuerwehr Tübingen beschlagnahmt. Soweit ich weiss waren die Schläuche geprüft. Daher wurde deswegen den Verantwortlichen in Tübingen kein Vorwurf gemacht. Falls das aber nicht der Fall gewesen wäre ... Die Verantwortlichen der Feuerwehr die in dem Artikel auf radioeuskirchen.de erwähnt wird sollten da jetzt schnell handeln und sicherstellen das nur geprüfte Schläuche eingesetzt werden! MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 882436 | |||
Datum | 21.03.2023 13:11 | 1640 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.da ist ein Schlauch geplatzt - war eine Mit-Ursache für den Tod der Atemschutzträger Im Abschlussbericht der Unfallkommission liest sich das irgendwie etwas anders: Der Ablösetrupp beobachtete beim Hochgehen vom Erdgeschoss ins Obergeschoss das Platzen eines Schlauches der Angriffsleitung des Trupps C. Der geplatzte Schlauch zeigte ein ungewöhnliches Schadenbild. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlung wurden das Schadenbild und die Entstehung des Schlauchplatzers nachgestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Platzen des Schlauches auf die hohe Wärmeeinwirkung zurückzuführen; eine mechanische Schädigung oder eine Vorschädigung sind auszuschließen. Der vorgehende Ablösetrupp berichtete von hohen Temperaturen in Höhe des Flur-Fußbodens im Obergeschoss. Ich frage mich eigentlich schon länger, wieviele Schlauchbeschädigungen durch Kanten/Schutt/Scherben an Einsatzstellen sich wirklich dadurch vermeiden lassen, dass man die nach jeder Nutzung auf dem sauber gefegten Feuerwehrübungsplatz einer Druckprüfung unterzieht. Oder ist der Trend, auch in kleineren Kommunen zunehmend hauptamtliche Gerätewarte beschäftigt zu bekommen, am Ende auch mal was für das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes? Rennt man heutzutage eigentlich noch irgendwo mit Druchluftschaum in den IA? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 882438 | |||
Datum | 21.03.2023 13:22 | 1535 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Im Abschlussbericht der Unfallkommission liest sich das irgendwie etwas anders: danke für den Hinweis. da hatte ich noch das hier im Hinterkopf: Das Platzen des Schlauches hatte jedoch zur Folge, dass der verunfallte Trupp kein Löschmittel mehr am Rohr hatte, was auch ein Freikämpfen des Rückzugsweges unmöglich gemacht hat Mir geht es hier im Thread ja darum das fehlende Prüfungen u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Im Fall in Tübingen war dann ja das Schlauchthema "doppelt" vom Tisch. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Ratingen / NRW | 882448 | |||
Datum | 21.03.2023 23:57 | 1286 x gelesen | |||
Hallo zusammen, die Regeln zur Schlauchpflege sollten eigentlich hinlänglich bekannt sein. DGUV. Gruß Michael Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 882450 | |||
Datum | 22.03.2023 00:39 | 1282 x gelesen | |||
Geschrieben von Radio Euskirchen... Der Wehrleiter sagte uns, dass beim Einsatz im Weilerswister Gewerbegebiet mehrere Schläuche geplatzt sind. Die Schläuche wären lange nicht gewartet worden. Es fehle die Möglichkeit dazu. Das verstehe ich nicht. Jetzt bin ich zwar kein Gerätewart, aber im DGUV Grundsatz 305-002 lese ich von Prüfungen bis zu einem Arbeitsdruck von 16 bar. Dieser Druck sollte als Schließdruck von den üblichen Feuerlöschkreiselpumpen erreicht werden. Welche Möglichkeit kann denn fehlen, damit man eine solche Prüfung nicht durchführen kann? | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 882453 | |||
Datum | 22.03.2023 10:30 | 1219 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael B. die Regeln zur Schlauchpflege sollten eigentlich hinlänglich bekannt sein. Eigentlich schon ? Aber in der DGUV Grundsatz 305-002 steht: [...] Vielleicht werden die Schläuche nicht gewaschen ? :-)) Im Ernst, wenn eine Feuerwehr -warum auch immer- nicht in der Lage ist seine Schläuche Vorschriftskonform zu warten und prüfen kann man das nicht durch eine andere Feuerwehr/FTZ o.ä. durchführen lassen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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