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ThemaÄnderungen an den Bootsführerscheinen - Quiz für die Gefahrenabwehr?9 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW881858
Datum09.02.2023 14:162999 x gelesen
Hallo,

angeregt durch eine Frage über einen Messengerdienst von einem, der beruflich und über eine HiOrg im Thema und "betroffen" ist, habe ich seit gestern dazu eine kleine Runde mit Kollegen zu den Folgen der Neufassung der BinSchPersV vom Herbst letzten Jahres...

Damit wir das in die richtigen Bahnen bekommen, falsche Inhalte vermeiden (ich hab zwar alle Sportbootscheine bis inkl. SKS, bin aber nicht so fit im Rechtsthema an der Stelle), dürfen gern noch mehr drüber gucken...

Insbesondere, was bedeutet der § 13 mit den amtlichen Berechtigungsscheinen i.V.m dem § 130 zum Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Führerscheine auf Basis von SBF etc.
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-Gesetze-Richtlinien/BinSchPersV.pdf

Dazu hab ich etwas weiter recherchiert...

Eine Erläuterung - die m.W. auch unvollständig in der Aufzählung ist, oder deren Meldung ggf. von Dienststellen bisher nicht als notwendig gesehen wurde, vgl. die Auflistungen in NRW! - findet sich hier:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Berechtigungsscheine/Berechtigungsscheine-node.html?__forceHttps=1&__forceHttps=1

Das wiederum würde nach meiner laienhaften juristischen Lesart z.B. bedeuten, dass
- die Feuerwehren, die bisher auf amtliche SBF etc. gesetzt haben, um z.B. RTB und MZB unter Motor zu führen, dies damit nach § 130 nur noch bis 07.01.2024 dürfen.
- während z.B. die Feuerwehren (und und natürlich alle in den Bundesländern, wo es einen allgemeinen Berechtigungsschein dafür gibt, wie z.B. Bayern), die einen Berechtigungsschein ausgestellt haben, damit weiterfahren dürfen.


Hinweis:
Das Land Bayern hat schon länger amtliche Berechtigungsscheine (vgl. Liste in ELWIS) nach eigenen Lehrgängen. Diese werden jetzt alle umgestellt bzw. umgeschrieben (auf Scheckkartenformat).
5 Tage Basisausbildung (in etwa wie SBF),
3 Tage feuerwehrspezifische Ergänzungsausbildung (den müssen auch alle machen, die den SBF schon haben).
Nur dann darf in Bayern ein Fw-Boot geführt werden.

Nach meiner Einschätzung sind von dem Thema ganz viele BOS-Bereiche betroffen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen rund um die Flut-/Starkregenkatastrophen brauchen wir auch weiter und noch mehr leistungsfähige Boote in den Bereichen, die auch von dafür ausgebildeten Bootsbesatzungen besetzt werden können. (Deshalb nun cc auch an Benno Fritzen!)

Ich hätte gern eine Einschätzung von Leuten die
- juristisch sattelfester sind wie ich,
- ggf. beruflich was mit Booten und deren Fahrererlaubnissen zu tun haben...
ob ich grundsätzlich richtig, oder wo ich falsch liege...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 F.8, Pluwig / Rheinland-Pfalz881863
Datum09.02.2023 19:211611 x gelesen
Hallo,

in Rheinland-Pfalz galt bisher auch die Pflicht eines Inhabers des Lehrgangs Bootsführer. Dieser wird in der Kreisausbildung geschult und dann zentral in Koblenz an der LFKA geprüft.

Ich lese es aber auch das es zukünftig nicht mehr reicht einen Sportbootschein zu haben da es bei RTB und MZB ja sicherlich nicht um "für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge" handelt.
Ich verstehe allerdings den §130 nicht so ganz scheinbar kann man da eine Umschreibung für festgelegte Gewässer bekommen. Diese müsste man aber sicherlich aktiv beantragen.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW881869
Datum09.02.2023 20:371818 x gelesen
ok...

nach einigen persönlichen Nachrichten... in einigen Bundesländern bzw. Dienststellen (auch anderen als der Fw) ist man da wohl dran, u.a. weil es wohl auch einige Unfälle mit größeren Boote (geführt von SBF-Inhabern) gab..
Allerdings ist die Kenntnis dazu weder gleichmäßig verteilt, noch gar vertieft...

Nächster Hinweis dazu auch aus PM:
"Next Step interpretation der DIN 14961 maritime Kommunikation = See und Binnenschifffahrtsfunk
Nach dem Ermessen der Fachstelle fr Verkehrstechnik sowie der Hanseatischen Unfallkasse sind alle Anlieger einer BuWa mit ejner maritimen Funkanlage auszursten.
Das weiß auch keiner"

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW881879
Datum10.02.2023 19:231197 x gelesen
Geschrieben von Andreas F.n Rheinland-Pfalz galt bisher auch die Pflicht eines Inhabers des Lehrgangs Bootsführer. Dieser wird in der Kreisausbildung geschult und dann zentral in Koblenz an der LFKA geprüft.

Ich lese es aber auch das es zukünftig nicht mehr reicht einen Sportbootschein zu haben da es bei RTB und MZB ja sicherlich nicht um "für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge" handelt.
Ich verstehe allerdings den §130 nicht so ganz scheinbar kann man da eine Umschreibung für festgelegte Gewässer bekommen. Diese müsste man aber sicherlich aktiv beantragen.


entscheidend ist, ob die Lehrgänge zum Bootsführer in einem "SBF" oder in einem amtlichen Berechtigungsschein münden (den man übrigens ja in einen SBF umschreiben lassen kann).
Nach der Liste stellt RLP den amtlichen Schein aus..
https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Berechtigungsscheine/Berechtigungsscheine-node.html?__forceHttps=1&__forceHttps=1

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8d L8., Emden / Niedersachsen881882
Datum10.02.2023 20:391159 x gelesen
Der Berechtigungsschein, den die Feuerwehr Hannover/Niedersachsen ausstellt, ist interessant. Welche Ausbildung muss man absolviert haben, um diesen Berechtigungsschein zu bekommen? Ist damit den neuen Bestimmungen genüge getan?

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW882094
Datum22.02.2023 11:161201 x gelesen
Hallo,

ergänzend: https://www.boote-magazin.de/bootswissen/recht/recht-neuer-schein-erforderlich/?fbclid=IwAR3oom4I1G9pxJ8dkXev5L9LrO-kbxbjAo9uDPbOieUrSobcGLwV3nEwty0

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8d L8., Emden / Niedersachsen882513
Datum28.03.2023 19:18767 x gelesen
Moin zusammen!

Meine örtliche Segel- und Bootsführerschule teilte mir mit, dass die Übergangszeit für das Kleinschifferzeugnis bis 2025 verlängert wurde. Kann das hier jemand bestätigen?

Schöne Grüße

Bernd Lenz

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW882549
Datum31.03.2023 12:59652 x gelesen
Geschrieben von Bernd L.Meine örtliche Segel- und Bootsführerschule teilte mir mit, dass die Übergangszeit für das Kleinschifferzeugnis bis 2025 verlängert wurde. Kann das hier jemand bestätigen?


Ja: https://sail-lollipop.de/news/stellungnahme-des-dsv-zum-kleinschifferzeugnis

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8d L8., Emden / Niedersachsen883239
Datum11.05.2023 16:59463 x gelesen
Glückauf!

Zu dem Thema habe ich mich schriftlich an das Ministerium in Bonn gewandt. Dazu gab es heute ein Telefongespräch, das auch schriftlich per E-Mail bestätigt wurde. Ich wurde auf den § 13 Abs. 2 BinSchPersV verwiesen. Damit darf ich als Dienstherr amtliche Berechtigungsscheine für meine Feuerwehrleute ausstellen. Dazu lasse ich jetzt eine Gefährdungsbeurteilung für das Führen von Mehrzweckbooten der Feuerwehr erstellen. Wenn diese vorliegt und zum Ergebnis führt, dass der amtliche Sportbootführerschein Binnen ausreichend ist, werde ich amtliche Berechtigungsscheine erstellen. Anforderungen an die Scheine, z. B. an Form und Güte, gibt es nicht. Meine Ansprechpartnerin im Ministerium empfahl mir eine sorgfältige schriftliche Dokumentation.
Verweise zu anderen Vorschriften gab und gibt es nicht.
Damit dürfte das Thema Kleinschifferzeugnisse für die Feuerwehren erledigt sein, wenn der Dienstherr seinen Rechten und Pflichten nachkommt.

Beste Wünsche aus Ostfriesland

Bernd Lenz

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 09.02.2023 14:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.02.2023 19:21 Andr7eas7 F.7, Pluwig
 10.02.2023 19:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.02.2023 20:39 Bern7d L7., Emden
 09.02.2023 20:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.02.2023 11:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 28.03.2023 19:18 Bern7d L7., Emden
 31.03.2023 12:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.05.2023 16:59 Bern7d L7., Emden
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